Archiv der Kategorie: Dorfpolitik

Neue Kräfte fürs Alterszentrum

Wieder sind zwei lange Jahre verstrichen seit der Rekord-Gemeindeversammlung im Juni 2013, die sich klar zugunsten des Standorts Zentrumswiese für das seit Jahrzehnten in Aussicht gestellte Alterszentrum aussprach.  Und bereits scheint der Karren wieder ziemlich festgefahren. Ein grösserer Personalwechsel im Vorstand des Vereins Alterszentrum Würenlos (VAZW) soll nun dazu beitragen, das Gefährt wieder in volle Fahrt zu bringen. 

An der Generalversammlung vom Freitag, 22. Mai, werden die langjährige Präsidentin Verena Zehnder  ebenso zurücktreten wie Vizeammann Toni Möckel, der im Gemeinderat für die Altersbetreuung zuständig ist.  Als neue Vorstandsmitglieder zur Wahl vorgeschlagen werden Andrea Vogt, Alain Cornuz, Matthias Rufer und Sigi Zihlmann. Der Geograf/Raumplaner Rufer als Mitglied der Planungskommission, sowie der Unternehmer Zihlmann,  Präsident der örtlichen CVP, haben sich schon bisher stark in der Öffentlichkeit engagiert,  Cornuz (Inhaber einer Personal- und Unternehmensberatung) und Vogt kennt man weniger. Dem Vorstand weiterhin angehören sollen die Bisherigen Alfred Koller, Präsident der Katholischen Kirchenpflege, Treuhänder Stefan Huser und Paul Isler, ehemaliger Finanzverwalter der Gemeinde.

Der Vorstand wird sowohl vergrössert als auch etwas verjüngt.  Das ist  insofern positiv, als bis zur Inbetriebnahme des Alterszentrums noch viele Jahre vergehen werden. Da ist es nur nützlich, wenn einige Vorstandsmitglieder den Entstehungsprozess bis zum Ende begleiten können. Nicht mehr im Vorstand verteten sein wird der Gemeinderat. Toni Möckel vermeidet mit seinem Rücktritt einen gröberen Interessenkonflikt, ist er doch auch Verwaltungsratsmitglied der privaten Wettinger Alterseinrichtung St. Bernhard.

Mit Verena Zehnder verlässt jene Person den Vereinsvorstand, die sich wie keine andere seit Jahren für das Alterszentrum engagiert hat – schon als Gemeinderätin, dann als Gemeindeammann und schliesslich als Vereinspräsidentin. Lange Zeit wirkte es so, als wolle sie dieses, «ihr» Projekt noch persönlich zum Abschluss bringen. Doch nun ist auch die Unermüdliche müde geworden –  zermürbt auch durch den schleppenden Gang der Dinge und das angespannte Verhältnis zum Gemeinderat.

Die ganze Leidensgeschichte des Alterszentrums hat würenblicker mit einer vierteiligen Beitragsserie zusammengefasst. Der Gemeinderat erachtet ein Alterszentrum nicht mehr als Kernaufgabe der Einwohnergemeinde, das Vorhaben wurde aus dem Finanzplan gestrichen. Das ist ein politischer Entscheid, der durchaus vertretbar ist.  Zwei Umstände haben aber das Verhältnis zwischen Gemeinderat und Verein Alterszentrum auf bedauerliche und unnötige Weise getrübt:
♦ der vor zwei Jahren aus heiterem Himmel kommende Vorschlag des Gemeinderates, das Alterszentrum im Wiemel statt auf der Zentrumswiese zu bauen;
♦ die spätere Einmischung des Gemeinderats in Fragen, zu deren Lösung sich aufgrund einer Vereinbarung  der Verein Alterszentrum für zuständig halten durfte.

Im Dezember 2013 trafen der Verein  und die Einwohnergemeinde eine Vereinbarung, die regeln sollte, wer im ganzen Verfahren für was zuständig sein sollte. Unter Punkt 3 steht da: «Es wird festgestellt, dass weder die Einwohnergemeinde noch die Ortsbürgergemeinde beabsichtigen, als Bauherrschaft des Alterszentrums aufzutreten. Es soll der VAZW sein, der das Alterszentrum projektiert, erstellt und betreibt bzw. durch Dritte projektieren, erstellen und betreiben lässt.» Dessen ungeachtet favorisierte der Gemeinderat ohne Konsultation des Vereins Alterszentrum plötzlich eine sogenannte Investorenlösung – die vom Vereinsvorstand ins Auge gefasste Lösung mit einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft als Trägerin des Alterszentrums schien für ihn «gestorben».  Und – seltsam, seltsam – ein konkreter Investor und womöglich ein Betreiber des Alterszentrums standen auch schon auf der Matte.

Zudem ist im letzten Dezember fürs Erste ein Landhandel zwischen Ortsbürger- und Einwohnergemeinde geplatzt. Auch wenn hier jetzt eine Lösung in Griffweite zu sein scheint, ist bis heute nicht rechtsgültig geklärt, ob und und unter welchen Bedingungen auch das Land der Ortsbürger auf der Zentrumswiese fürs Alterszentrum zur Verfügung steht. Dies wiederum verunmöglichte bisher  konkretere planerische Schritte.  Der vom Verein Alterszentrum  eingesetzte Projektleiter sah sich darum mehr oder weniger zur Untätigkeit verdammt.

Vor Kurzem hat eine Aussprache zwischen Vereinsvorstand und Gemeinderat stattgefunden. Dabei sei vom Gemeinderat  eine Zusammenarbeit mit dem Vereinsvorstand auf Augenhöhe zugesichert worden, sagt die abtretende Vereinspräsidentin. Sie konstatierte ein starkes Misstrauen des Gemeinderates. Sofern dieses  vor allem ihr gegenüber gegolten habe, so hofft Verena Zehnder nun, dass sich die Situation nach ihrem Rücktritt verbessern wird.

Die Scherzfrage, ob wenigstens die heutigen Würenloser Kindergärtler dereinst  von einem Alterszentrum profitieren werden, ist längst zum Running Gag an Würenloser Partys geworden. Umso mehr verdient Respekt und Unterstützung, wer seine Kräfte zur Verfügung stellt, um diesem Vorhaben doch noch zum Durchbruch zu verhelfen – allen Unkenrufen und Widerwärtigkeiten zum Trotz.

Der Gemässigtere macht das Rennen

Markus Hugi (FDP Die Liberalen) ist mit mit 665 Stimmen in den Gemeinderat gewählt worden. Sein Gegenkandidat, Thomas Zollinger von der SVP erzielte 554 Stimmen. Damit verteidigte die FDP ihren zweiten Gemeinderatssitz. Das absolute Mehr betrug 621 Stimmen, die Stimmbeteiligung 31,5 Prozent.

Neuer Gemeinderat ab Mitte Jahr: Markus Hugi
Neuer Gemeinderat ab Mitte Jahr: Markus Hugi

Mit der Wahl des 64-jährigen Markus Hugi setzen die Würenloser auf den gemässigteren von zwei klar bürgerlichen Kandidaten und auf die vermutlich risikolosere Variante. Hugi hat in der Vergangenheit in der Schulpflege und in der reformierten Kirchenpflege bewiesen, dass er das Zeug zum Exekutivmitglied hat und ein guter Teamplayer ist. Als neuer Finanzvorstand, als welcher der Doktor der Physik gesetzt sein dürfte, wird er ein Schlüsselressort übernehmen. Mit seiner vermittelnden, besonnenen Art und mit seinem Sachverstand kann er im Gemeinderat eine wichtige Rolle spielen. Sein auf Ausgleich gerichtetes Wesen darf ihn indessen nicht daran hindern, im Fünfergremium seine Stärken voll zur Geltung zu bringen. Dann kann die Behörde  an Offenheit, strategischem Denken und Führungsstärke gewinnen.

Die Wahl Hugis bedeutet keine Verjüngung des Gemeinderates. Der Gewählte ist 25 Jahre älter als sein nicht gewählter Gegenkandidat und 12 Jahre älter als seine zurücktretende Parteikollegin Karin Funk Blaser. Er wird zweitältestes Gemeinderatsmitglied. Nach seiner baldigen Pensionierung wird er indessen genügend Zeit haben für das arbeitsintensive Amt. Selbst wenn er – wie er in Interviews vor den Wahlen freimütig eingeräumt hat – manchmal etwas mehr Zeit benötigt, weil er den Sachen gerne auf den Grund geht.

Obwohl wählerstärkste Partei in Würenlos, hat es die SVP nicht geschafft, ihr vor anderthalb Jahren verlorenes zweites Gemeinderatsmandat zurückzuerobern. Ihr Kandidat Thomas Zollinger hat sich zwar als Vorkämpfer für mehr Ausgabendisziplin in der Gemeinde hervorgetan. Dadurch hat er sich aber auch das Image eines  unerbittlichen Sparpolitikers erworben, der den Fokus ausschliesslich auf das Finanzielle richtet. Als Organisator von Referenden gegen ein Kindergarten- und gegen ein Sportplatzprojekt hat der 39-jährige Familienvater vor allem jüngere Wählerinnen und Wähler vergrault – Leute seiner Generation also. Anders als bei den Wahlen vor anderthalb Jahren hat jedenfalls der Jugendbonus nicht gespielt. Möglicherweise kommt darin auch die Enttäuschung mancher Wähler zum Ausdruck, dass die beiden damals gewählten Youngsters bisher keinen wahrnehmbaren jugendlichen Drive in den Gemeinderat gebracht haben.

Für Thomas Zollinger bedeutet die Niederlage nicht den Rückzug aus der Lokalpolitik. Als Mitglied der Finanzkommission und als SVP-Präsident  kann er weiter dafür kämpfen, dass die Sparpolitik, die erste Früchte trägt, nicht voreilig aufgegeben wird. Und in zweieinhalb Jahren bietet sich ihm wohl die nächste Gemeinderatschance. Gut möglich, dass dann auch das Ammannamt neu zu besetzen sein wird.  Falls der Vollblutpolitiker auch dafür Ambitionen haben sollte, hätte ihn allerdings ein Wahlerfolg am heutigen Sonntag in eine günstigere Startposition gebracht.

Erstmals seit 29 Jahren sind die Würenloser Frauen ab Sommer nicht mehr im Gemeinderat vertreten – im Bezirk Baden ist Würenlos damit einmal mehr zum Sonderfall geworden. Das ist grundsätzlich bedauerlich, lässt sich aber in der nächsten Amtsperiode wieder korrigieren.

Jetzt kann gewählt werden

Am 26. April wählt  Würenlos ein neues Gemeinderatsmitglied anstelle der auf Mitte Jahr zurücktretenden Karin Funk  Blaser.  Soeben wurden die Wahlunterlagen verteilt. Ab sofort kann brieflich gewählt werden (nicht vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben!) Offiziell zur Wahl stehen Markus Hugi (FDP) und Thomas Zollinger (SVP)würenblicker hat sie bereits ausführlich vorgestellt.  Hier gehts zu diesem Beitrag.

Plan-los im «letzten Kampf um den Buechrai»?

Am 24. März hat der Aargauer Grosse Rat das Siedlungsgebiet im kantonalen Richtplan festgelegt. Zum dritten Mal nach 2002 und 2005 hat er es abgelehnt, den Würenloser Buechrai dem Siedlungsgebiet zuzuschlagen. Dafür kämpfen die Grundeigentümer am Buechrai seit Jahren. Und vor dem jetzigen Grossratsentscheid hat ihnen dabei auch der Gemeinderat unter die Arme gegriffen. Laut AZ Badener Tagblatt hat er mit einem Brief an alle Grossräte versucht, im Sinne der Grundeigentümer Einfluss aufs Kantonsparlament zu nehmen. Wieso aber der Entscheid des Grossen Rates sinnvoll ist, zeigt der folgende Beitrag.

Der Buechrai unterhalb des Waldrandes, vom Brunnenweg aus gesehen

Der Buechrai unterhalb des Waldrandes, vom Brunnenweg aus gesehen.

Ist der Gemeinderat Würenlos, wie im Leserbrief von Roger Wiederkehr in der AZ vom 18. März 2015 suggeriert, tatsächlich planungs- und respektlos, wenn es um die Zuweisung des Buechrai zum Siedlungsgebiet geht? Ich wäre eher geneigt zu sagen: beratungsresistent!

Tatsache ist, dass die seit der Genehmigung der aktuellen Bau- und Nutzungsordnung im Jahre 2002 hängige rechtskräftige Zonierung des Gebiets Buechrai nicht tragbar ist. Allerdings ist die Ausgangslage – entgegen des unkritischen Artikels von Dieter Minder in der Aargauer Zeitung vom 13. März 2015 – relativ klar: Der Grosse Rat hat die Zuweisung des Buechrai zum Baugebiet zweimal (2002 und 2005) abgelehnt. Die Gemeinde wurde aufgefordert, das Gebiet einer anderen, Nicht-Bauzone zuzuweisen. Seither wird versucht, das Gebiet doch noch in die Bauzone zu«murksen». Dass die Grundeigentümer dies versuchen, ist ihr gutes Recht. Dass sich der Gemeinderat vor deren Karren spannt und nun aus eigener Initiative die Grossräte beackert und Briefe zuschickt, wirft aber zumindest Fragezeichen auf. Dies umso mehr, als die 2010 durchgeführte Testplanung Würenlos ganz klar zum Schluss kam, dass der Buechrai nicht eingezont werden sollte.

Wem ist der Gemeinderat nun denn in erster Linie verpflichtet? Einer sinnvollen, gezielten Dorfentwicklung oder einzelnen Interessenvertretern? Allen Leuten recht getan… natürlich ist das schwierig. Der Umgang mit «unerwünschten» Planungsresultaten wie z.B. aus der Testplanung oder der Entwicklungsstudieb«im Grund» zeugt zumindest von einer massiven Skepsis gegenüber Planungsfachleuten.

Was aber spricht denn tatsächlich gegen eine Einzonung des Buechrai?

  • Das Gebot der Innenverdichtung, wie es im revidierten Raumplanungsgesetz verankert wurde. Dieses hat hier zwei Aspekte: Ersten sollten Neu-Einzonungen nur mit grosser Zurückhaltung erfolgen. Zum anderen sind Einzonungen dort sinnvoll, wo verdichtet gebaut und zahlreicher Wohnraum erstellt werden kann. Gebiete wie der Buechrai, die sich aufgrund ihrer Topographie nur für wenig dichte Zonen wie E2 oder allenfalls W2 eignen, sind nicht (mehr) einzuzonen.
  • Die (verkehrliche) Erschliessung ist, anders als im AZ-Artikel suggeriert, nicht gesichert. Die Zelglistrasse kann dazu nicht dienen, da eine Erschliessung über Landwirtschaftsland (beim «Obersten»-Bauernhof) nicht zulässig ist. Diese etwas legalistische Argumentation kann mit einer inhaltlichen ergänzt werden: Die Notwendigkeit eines Fahrverbots für den Durchgangsverkehr auf der Zelglistrasse, wie es kürzlich publiziert wurde, zeigt, dass kein zusätzlicher Verkehr verkraftet werden kann. Eine Erschliessung durch den Kempfhof muss aus den gleichen Gründen kritisch beurteilt werden.
  • Der Buechrai liegt falsch. Würenlos soll nicht am Dorfrand wachsen, da hier Zwangs-Automobilität generiert wird. Die öV-Erschliessung ist miserabel und ausser von ökologischen «Überzeugungstätern» wird von hier nicht zu Fuss oder mit dem Rad, sondern mit dem Auto eingekauft. Das ist nicht per se «des Teufels», aber aus Planungssicht sollte an zentraler, gut erschlossener Lage gebaut werden. Das ist z.B. hinter dem Steinhof der Fall. Aus den gleichen Überlegungen wurde eine Zuweisung der Bebauungslücke in der Bünte zum Siedlungsgebiet verworfen.
  • Kein Bedarf in Würenlos für weitere E2-/W2-Zonen. Das Argument, dass hier «gute» Steuerzahler einziehen werden, die die Würenloser Gemeindefinanzen zur Gesundung bringen, ist nicht realistisch und wird querbeet in den Agglomerationsgemeinden der Schweiz widerlegt (vergleiche dazu den „RGB-Simulator“ der Hochschule Luzern). Wer wirklich finanzkräftig ist, wünscht sich eine schönere Aussicht als aufs Furttal und die Bahnlinie. Zudem wünscht auch der Gemeinderat eine moderate Bevölkerungsentwicklung, was grosszügige Einzonungen kurzfristig ausschliessen sollte. Nur schon die Entwicklung in den verbleibenden rechtskräftigen Bauzonen (Gatterächer, Steinhof-Areal) wird zu einer Belastung für die Gemeindefinanzen werden. Es braucht keine zusätzlichen Bauzonen.
  • Aspekte wie Exposition (Ost bis Südost) und zwingende Lärmschutz-Architektur sind ein bisschen Geschmackssache, aber sprechen sicher nicht für eine bevorzugte Einzonung.

Mit dem Entscheid des Grossen Rates vom 24. März (vgl. Aargauer Zeitung) scheint «der letzte Kampf» um den Buechrai vorerst (Zeithorizont 2040) geschlagen zu sein, eine Zuweisung zum Siedlungsgebiet und damit zur Bauzone nicht möglich. Der Gemeinderat wäre jetzt gut beraten, nicht über die Hintertüre des kantonalen Kontingents für «örtlich nicht zugewiesenes Siedlungsgebiet» dennoch eine Einzonung anzustreben. Eine Weisheit der Dakota-Indianer besagt, dass man ein totes Pferd nicht weiter reiten, sondern von ihm absteigen solle. Lassen wir den Buechrai-Gaul nun ruhen!