Schlechte Verlierer

Die Dusche war kalt, eiskalt. Nach Bekanntwerden des regierungsrätlichen Rekursentscheides zum Alterszentrum Würenlos fragte man sich, wie wohl Gemeinderat und Alterszentrum Würenlos AG darauf reagieren würden. Würden sie sich als gute oder als schlechte Verlierer erweisen? Nun, die erste Stellungnahme (Link) ist zum Fremdschämen.

Kalte Dusche. Denn jetzt sind kühle Köpfe gefragt.
Kalte Dusche. Nun sind kühle statt heisse Köpfe gefragt.  Bild würenblicker

Bevor sie mit ihren Anwälten das Regierungsprotokoll mit der ausführlichen Begründung des Entscheids auch nur etwas vertiefter studiert haben, fahren die Gemeinde- und Verwaltungsräte in der Stellungnahme vom 16. Juli der Kantonsregierung massiv an den Karren. Und zudem auch gleich allen, welche die Begeisterung für das Projekt Margerite nicht teilen. Klar, dürfen beide Gremien ihrer Enttäuschung und ihrem Ärger  Ausdruck geben. Doch gab es Grund, die Contenance in so hohem Mass zu verlieren? Der Entscheid kam nicht aus heiterem Himmel. Im Vorfeld der Kreditvorlage für das Beschreiten des Rechtsweges war doch wiederholt von einer Erfolgschance 50:50 die Rede.

Nötig gewesen wäre als Erstes neben dem Hinweis auf die Gefühlslage der  Stellungnehmenden bloss noch die Aussage, dass man den Entscheid eingehend studieren und dann gemeinsam darüber entscheiden werde, ob der Fall ans Verwaltungsgericht weitergezogen werde oder nicht. Leider liess man es nicht dabei bewenden. Wer  so Dampf ablässt,  wie das die zwei Gremien getan haben, dem glaubt man nicht unbedingt, «dass noch alles offen sei, und man sich noch nicht festgelegt habe, in welche Richtung es gehe». So zitiert das «Badener Tagblatt» Gemeindeammann Toni Möckel.

Um Vertrauen in der Bevölkerung zu schaffen,  spricht die erste Stellungnahme zu sehr die Sprache der wenigen Scharfmacher unter den Alterszentrum-Befürwortern. Diese tun so, als ob alle anderen nur nicht sie das Alterszentrum in den Schlamassel geritten hätten. Dabei hat genau solche Besserwisserei und Rechthaberei die Alterszentrum-Planung von Anfang an schwer belastet.

Möckel glaubt, es der Bevölkerung  schuldig zu sein, den Regierungsrat spüren zu lassen, «dass wir unzufrieden und verärgert sind.» Ob alle Gemeinderäte und Alterszentrum-Würenlos-AG-Verwaltungsräte wirklich so genau wissen, wie die ganze Bevölkerung tickt? Auch etwas  mehr Selbstkritik würde Vertrauen schaffen. Viele Würenloserinnen und Würenloser mögen das Projekt Margerite bis heute unterstützen, damit endlich etwas vorwärts geht beim Wohnen im Alter. Doch denken sie eben auch, dass die eigenen Verantwortungsträger die verfuhrwerkte Situation zumindest mitverursacht haben.

Als Gipfel der Verunglimpfung wird in der gemeinsamen Pressemitteilung das unsägliche Totschlagargument wiederholt: Wer gegen das Projekt Margerite ist, ist gegen die alten Menschen. Wie fies und populistisch ist das denn! Und wie unfair gegenüber dem knappen Drittel jener Würenloserinnen und Würenloser, die an der Urne das Geld für das Beschreiten des Rechtsweges verweigert haben. Wer sich im Auftrag der Bevölkerung auf einen Rechtsweg begibt, sollte das stets mit Besonnenheit und ohne rüdes Gepolter tun.

 

 

Auch Regierungsrat gegen Margerite

Bis zu den Sommerferien liess der Aargauer Regierungsrat die Alterszentrum Würenlos AG und unseren Gemeinderat zappeln. Am Mittwoch der 1. Schulferienwoche dann hat er seinen Entscheid zum Alterszentrum Margerite den Parteien versandt.  Die Alterszentrum Würenlos AG und der Gemeinderat sind mit ihrer Beschwerde gegen die ablehnende Haltung der kantonalen Denkmalpflege vollumfänglich abgeblitzt. 

Verdikt des Regierungsrates: Das öffentliche Interesse am Umgebungsschutz der kantonalen Schutzobjekte Kirchturm und Alte Mühle sowie an  der Wirkung, welche diese Baudenkmäler aus der Ferne betrachtet ausüben, überwiegen das Interesse an einer raschen Realisierung des Alterszentrums und der Vermeidung von noch mehr Planungskosten.

Der Regierungsrat hat sich seinen am 3. Juli gefassten Beschluss nicht leicht gemacht. Auf 21 Seiten (die würenblicker vorliegen) nimmt er ausführlich Stellung zu juristischen Streit- wie Sachverhaltsfragen. Eine erhebliche Rolle spielen auch Eindrücke von einem Augenschein auf der Zentrumswiese, der am 4. Juli letzten Jahres stattfand und vom Rechtsdienst der Regierung geleitet wurde. Wer wie ich schon immer der Meinung war, das Projekt Margerite stehe am falschen Ort und sei auch architektonisch nicht überzeugend, findet im Beschlussprotokoll der Regierung eine einleuchtende Bestätigung seines Bauchgefühls.

Das Bewilligungsverfahren mit seiner grotesken Note ist schon oft dargelegt worden. Weil die Kantonale Denkmalpflege sich gegen das Projekt Margerite ausgesprochen hatte, verweigerte der Gemeinderat widerwillig die Baubewilligung. Dagegen wehrte sich als Bauherrin und Beschwerdeführerin die gemeindeeigene Alterszentrum Würenlos AG (AZW AG). Sie beantragte, die Sache sei an die drei Vorinstanzen – den Gemeinderat, die Abteilung für Baubewilligungen im Departement Bau, Verkehr und Umwelt BVU sowie die Kantonale Denkmalpflege im Departement Bildung, Kultur und Sport – zurückzuweisen, damit die Baubewilligung doch noch erteilt werde. Dass sich im Verfahrens der Gemeinderat auf die Seite der Beschwerdeführerin schlug, war angesichts der Vorgeschichte verständlich, setzte aber der Groteske die Krone auf.

Die AZW AG und der Gemeinderat bzw. deren Anwälte setzten auf mehrere Argumentationslinien. Keine davon hat beim Regierungsrat gestochen. In erster Rekursinstanz eine Niederlage der AZW AG und des Gemeinde auf der ganzen Linie also.

Argumentationslinie 1: Die Kantonale Denkmalpflege habe den Umgebungsschutz der kantonalen Schutzobjekte Alte Mühle und Kirchturm (neben kath. Kirche) falsch festgelegt. Sie gehe unrichtigerweise davon aus, dass nur die Freihaltung des östlichen Teils der Zentrumswiese (zwischen Rössliweg und Furtbach) den Umgebungsschutz beider Schutzobjekte zu gewährleisten vermöge. Weil es sich beim geplanten Alterszentrum um eine öffentliche Einrichtung handle und die Umgebung damit ebenfalls allgemein zugänglich werde, werde überdies eine neue relevante Sichtbeziehung zu den Schutzobjekten entstehen.

Der Regierungsrat dazu: Gemäss dem kantonalen Kulturgesetz (samt Verordnung dazu) umfasse der Umgebungsschutz von Schutzobjekten sowohl einen Nah- wie auch einen Fernschutz. «Der historische Ortskern mit seinen Schutzobjekten und die seit Jahrhunderten bestehenden räumlichen Qualitäten sind besonders von der Zentrumswiese aus ‚erlebbar‘.» Durch die vorgesehene Setzung der Neubauten werde dieser bestehende Freiraum in einen westlichen Bereich und einen schmalen Bereich längs des Furtbachs geteilt. Das wirke sich so aus, «dass die Sichtbarkeit des Kirchturms aus der Ferne nicht nur eingeschränkt, sondern weitestgehend aufgehoben wird und die Wirkung der Alten Mühle aus der Ferne sogar vollständig dahinfällt.» 

Die Regierung zweifelt überdies daran, dass der neue öffentliche Weg auf dem schmalen Streifen entlang des Furtbachs die entfallende Sicht aus der Ferne auf Mühle und darüber thronenden Kirchbezirk kompensieren würde. Dieser Aussenraum sei wegen der Nähe zu den hohen Bauten  doch eher für die Bewohner des Alterszentrums ausgelegt. 

Argumentationslinie 2: Mit der Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege BKS sei faktisch ein Bauverbot im östlichen Bereich (zwischen Rössliweg und Furtbach) ausgesprochen worden.

Der Regierungsrat dazu: Die Überbauung des östlichen Bereichs der Zentrumswiese sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Aus den Stellungnahmen der Kantonalen Denkmalpflege im Verfahren gehe explizit hervor, dass die Überbauung grundsätzlich möglich sei, wenn ein Projekt zu einer weniger grossen Beeinträchtigung führe. Beispielsweise wenn es sich dabei um ein wesentlich kleineres Volumen mit einer erheblich grösseren räumlichen und visuellen Durchlässigkeit zu den geschützten Baudenkmälern handle. 

Argumentationslinie 3: Die Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege habe unverhältnismässige Folgen und stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Das Projekt könne nicht einfach verschoben werden. Vielmehr wäre eine komplette Neuentwicklung  des Unter- und Erdgeschosses nötig. Eine Projektänderung führe zudem zu einer weiteren Verzögerung der Realisierung des Alterszentrums und höheren Projektkosten. 

Die Regierung dazu: «Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtes liegen Eigentumsbeschränkungen, die dem Schutz von Baudenkmälern dienen, allgemein im öffentlichen Interesse». Die ablehnende Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege sei nicht unverhältnismässig, weil nicht ersichtlich sei, wie das angestrebte Ergebnis  (hier der Umgebungsschutz zweier kantonaler Schutzobjekte)  durch weniger einschneidende Massnahmen erreicht werden könnte und weil die Einschränkung nicht über das angestrebte Ziel hinausgehe.  In einer Interessenabwägung wiegen laut Regierung  die «privaten Interessen» der AZW AG  zwar nicht leicht, insbesondere in Anbetracht der längeren Planungsgeschichte und der damit bereits entstandenen Kosten. Doch dieses Interesse vermöge das erhebliche öffentliche Interesse am Umgebungsschutz der Baudenkmäler nicht zu überwiegen.

Bei der Interesseabwägung ist gemäss Regierung zu berücksichtigen, dass es die AZW AG unterlassen hat, die Kantonale Denkmalpflege in die Projektierung einzubeziehen. Sie habe es somit selbst zu verantworten, «dass sich das vorliegenden Projekt in Bezug auf die denkmalpflegerischen Anforderungen als rechtswidrig erweist»  Denn die Denkmalpflege habe zuvor mehrmals auf die denkmalpflegerischen Anliegen bei einer allfälligen Überbauung der Zentrumswiese hingewiesen. Auch im seinerzeitigen Studienwettbewerb, aus dem das Projekt Margerite siegreich hervorging, sei die Kantonale Denkmalpflege nicht involviert gewesen und habe weder bei der Erarbeitung des Pflichtenhefts/Programms noch bei der Jurierung ihre Anliegen einbringen können. 

Das «Badener Tagblatt» hat am 12./13. Juli erstmals über die Ablehnung der Würenloser Beschwerde berichtet. Laut «BT» hat der Verwaltungsrat der AZW AG bereits online getagt. Kommende Woche soll sodann eine gemeinsame Sitzung mit dem Gemeinderat stattfinden. Thema: Wie weiter? Wegen der Gerichtsferien haben AZW AG und Gemeinderat gut einen Monat länger Zeit, das Verwaltungsgericht anzurufen. 

Mit dem negativen Regierungsentscheid, bei dem übrigens zwei von fünf Regierungsräten (BKS-Vorsteher Alex Hürzeler und BVU-Vorsteher Stephan Attiger) in den Ausstand traten, weil Amtsstellen von ihnen in den Fall involviert sind,  mussten die AZW AG und der Gemeinderat rechnen. Weil das Baurecht, insbesondere in Denkmalschutzfällen, komplex und unberechenbar ist und vorliegend Amtsstellen zweier Regierungsräte involviert waren. Und welches fünfköpfige Gremium lässt  schon gerne zwei seiner Mitglieder im Regen stehen? Darum mögen die Prozesschancen vor dem Verwaltungsgericht gar etwas grösser sein. 

Ein heikles Unterfangen wäre es überdies, einen Verzicht auf das weitere Beschreiten des Rechtsweges den Würenloserinnen und Würenlosern zu erklären. Hat doch Anfang dieses Jahres eine satte Zweidrittelsmehrheit der Stimmenden in einer Referendumsabstimmung die Mittel für das Beschreiten des Rechtsweges im Fall Margerite bewilligt. Das könnte durchaus als Wählerauftrag interpretiert werden, Margerite durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht «durchzustieren», koste es was es wolle.