Archiv der Kategorie: Dorfpolitik

Finanzielle Dribbelkünstler

Das Geschäft, das an Gemeindeversammlung vom 3. Dezember die  grössten Emotionen ausgelöst hätte, wird gar nicht behandelt. So entschied der Gemeinderat. Denn der Kunstrasen-Sportplatz im Tägi kommt viel teurer zu stehen als bisher angenommen. Wurden 3,5 Millionen Franken von Lobbyisten des Sportvereins Würenlos SVW noch im Sommer als viel zu hoch bezeichnet, sollen es nach seriöserer Berechnung jetzt gar 4,6 Millionen sein.

Situation Sportanlagen Tägerhard (gemäss Masterplan von 2012): Spielfeld 1, gebauter Naturrasenplatz; Spielfeld 2, geplanter Kunstrasenplatz; am unteren Bildrand die SBB-Linie Würenlos – Wettingen.

An der Wintergmeind vor einem Jahr lancierte der SVW einen Überraschungscoup. Unter dem Traktandum Verschiedenes stellte Daniel Zehnder namens des SV Würenlos folgenden Antrag: «Der Gemeinderat bringt den Antrag für einen Baukredit zum Bau eines zweiten Sportplatzes im ‚Tägerhard‘ Würenlos in Form eines Kunstrasenplatzes mit Ziel Sommer-Gemeindeversammlung 2024 zur Abstimmung.»

Die Sportkommission (in der zwei SVW-Vertreter sitzen) und der Gemeinderat waren quasi in letzter Minute über den Antrag ins Bild gesetzt worden und hätten so umdribbelt werden sollen. Aushebeln wollte der SVW auch das ordentliche Verfahren – zuerst ein Projektierungskredit vor die Gemeindeversammlung, später der Verpflichtungskredit. Die Fussballer wollten das Projekt inklusive Kostenvoranschlag gleich selbst liefern. Als Vorleistung, das der Gemeinde Kosten erspare. Die Gemeindeversammlung hätte so nur noch den Verpflichtungs- (Baukredit) absegnen müssen. Das Publikum applaudierte.

Zum Glück liess sich der Gemeinderat nicht übertölpeln. Gemeindeammann Toni Möckel wies daraufhin, dass der Kunstrasenplatz nicht auf dem Finanzplan für die nächsten Jahre stehe. Aber wenn die Stimmberechtigten einen vorgezogenen Bau wünschten, lasse die gute Finanzlage der Gemeinde einen solchen zu. Das aber nur, wenn zuerst über einen Projektierungskredit abgestimmt werde. Möckel laut Protokoll: «Wir müssen hier schon korrekt bleiben.» Der  Gemeinderat könne den SVW-Vorschlag in abgeschwächter Form entgegennehmen und der nächsten Gemeindeversammlung einen Projektierungskredit unterbreiten.» Ein Verpflichtungskredit könne dann frühestens an der Dezember-Gmeind 24 zur Abstimmung kommen.

Den abgeschwächten Antrag genehmigte die damalige Versammlung mit grosser Mehrheit und 15 Gegenstimmen. Dass ein weiterer Sportplatz mit Kunstrasen im Tägi möglichst rasch realisiert werden sollte, leuchtete den Stimmberechtigten ein. Denn die bestehenden Rasenplätze genügen für die zahlreichen SVW-Mannschaften und den Rugby-Club kaum noch. Im Winter müssen die Fussballer fürs Training oft in die ohnehin stark belegte Mehrzweckhalle ausweichen. Ein Kunstrasen kann auch bei schlechtem Wetter intensiver genutzt werden als ein Naturrrasen, die Mehrzweckhalle würde also von Fussballtrainings entlastet.

Der Gemeindeversammlung vom Sommer 24 wurde ein Projektierungskredit in der Höhe von 72’000 Franken tatsächlich vorgelegt und mit nur 4 Gegenstimmen gutgeheissen. Erstmals waren  auch Zahlen über die Kosten des Bauvorhabens zu hören. Lukas Wopmann, für Sport zuständiger Gemeinderat, nannte nach Vorabklärungen einen Betrag von 2,5 – 3,5 Mio. Franken. Darauf folgte eine Debatte, die Stoff für eine Realsatire mit dem Thema «Donald Trump orchestriert die Fussball-Lobby an einer Aargauer Gemeindeversammlung». Originalton aus dem Protokoll:

Jürg Frei (Präsident Verein für ein lebenswertes Würenlos, Ex-Präsident SVW , rasender Reporter): «Ich habe gleich noch eine kleine Korrektur. Ein Kunstrasenplatz, ich habe das auch mal ausgerechnet, kostet etwa 1,8 bis 2 Mio. Franken. Herr Wopmann hat, wenn ich mich recht erinnere, vorhin von 2 bis 2,5 Mio. Franken gesprochen…»

Lukas Wopmann: «Es dürften 2,5 bis 3,5 Mio. Franken sein.»

Jürg Frei: «Also 3,5 Mio. Franken finde ich sehr sehr viel – aber egal.»

Edgar Gut ( SVW-Präsident): «Dass der Platz dort 3,5 Mio. Franken kosten soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Wir haben Folien vorbereitet, wo von viel tieferen Zahlen die Rede ist, also etwa in der Grössenordnung von vielleicht 1,9 bis maximal 2,3 Mio. Franken.»

Im vergangenen September nun präsentierten die beauftragten Planer ihr Projekt samt Kostenvoranschlag – eine böse Überraschung. Auf 4,6 Millionen Franken schätzen sie die Baukosten. Nur ein Beispiel zum Vergleich: Schon im Jahre 2019 war in Muhen AG ein vergleichbarer Kunstrasenplatz zu Kosten von 3,8 Mio. Franken dem Volk vorgelegt worden.

Zu Recht hatte der SVW darauf hingewiesen, dass Würenlos einen Sonderbeitrag von 400 000 Franken für den Sportplatz erhalten könne aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau. Der Regierungsrat will so das Manko an Kunstrasenplätzen im Kanton beheben. Wenn nur das Wörtchen wenn nicht wär. 11 Gemeinden kriegen was, nun wollen aber 23 an den Sondertopf. Eine Zusicherung, dass es bei Erfüllung aller Kriterien (inkl. Baubewilligung) bis 2027 einen Betrag erhalte, hat Würenlos bisher nicht erhalten.

Finanziell nicht unbeachtlich sind  die Folgekosten des Vorhabens. Der Kunstrasen hält bestenfalls 15 Jahre und muss dann ersetzt werden, Kostenpunkt etwa 800’000 Franken. Abgeschrieben muss der ganze Sportplatz aber gemäss Finanzverordnung innert 10 Jahren. Macht nach Inbetriebnahme pro Jahr etwa 460’000 Franken. Oder wie Pascal Renaud-dit-Louis , Präsident der Finanzkommission, an der Info-Veranstaltung ergänzte: «2 Steuerprozente während 10 Jahren». Und das in Jahren, in denen gemäss Finanzplan andere grosse Investitionsbrocken auf die Gemeinde zukommen.

Aufgrund der Sachlage hat der Gemeinderat darum kurzfristig entschieden, das Traktandum für die kommende Gemeindeversammlung zu streichen. «Ein Projekt in diesem finanziellen Ausmass in so kurzer Zeit für die Gemeindeversammlung vorzubereiten, empfanden wir als unseriös. Zudem erachten wir es als sehr schwierig, vom Stimmvolk einen Betrag von 4,5 Millionen für einen Platz zum Fussball-, Rugbyspielen und Turnen zu verlangen», sagte Lukas Wopmann jüngst am Info-Anlass des Gemeinderates. Auch Einsparmöglichkeiten sollen nun geprüft werden.

Mögen die finanziellen Dribbelkünstler vom SVW mit ihrem Powerplay bloss nicht ein Eigentor geschossen haben!

Link zum AZ-Bericht über die Informationsveranstaltung des Gemeinderates vom 12. November, an der auch über den jetzigen Stand bezüglich Alterszentrum und Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung informiert wurde.

Der Rüebligraben durchs Aargauer Limmattal

FDP-Kandidat Daniel Grotzky aus Bergdietikon  hat  gerechnet. Er vertrat in einem Leserbrief im «Badener Tagblatt» (BT) die Ansicht, das aargauische Limmattal sei im Kantonsparlament bisher stark untervertreten, nämlich nur gerade mit zwei SVP-Grossräten. Einer ist der in der zu Ende gehenden Amtsperiode nachgerückte Würenloser Thomas Zollinger. Mehr Stimmen aus dem Limmattal täten dem Aargau gut, meint Grotzky. Zumal auch in Bergdietikon, Grotzkys Wohngemeinde, mit einer nicht ganz halb so grossen Bevölkerung wie in Würenlos unproportional wenige Personen für den Grossen Rat kandidieren: Vier Männer, darunter eben Grotzky, Kommunikationsleiter in einem grossen Chemieunternehmen.

Grotzky hat mit seiner These des schlecht vertretenen Limmattals die Politikszene in Aufregung versetzt. Allerdings eher ein Sturm im Wasserglas, wie er in Vorwahlzeiten von der Politszene gerne heraufbeschworen wird. Eine gewisse Rolle spielt dabei spielt, was unter «aargauischem Limmattal» eigentlich zu verstehen ist. Auch das BT hat nachgerechnet und schrieb, im Aargauer Limmattal zwischen Spreitenbach und Untersiggenthal seien derzeit 27 der 31 GrossrätInnen wohnhaft.

Auch die Wettinger SP-Grossrätin Lea Schmidmeister stört sich an Grotzkys Aussage. Die direkte Anwohnerin der Limmig fühlt sie sich auch als Vertreterin des Aargauer Limmattals. Auch Jonas Fricker, Grossrat der Grünen, kann den Ruf nach mehr Gehör fürs Limmattal nicht nachvollziehen. Mit aktuell 27 Grossratsmitglieder aus dem ganzen Aargauer Limmattal hersche sogar eine Übervertretung. 

Grotzky meinte dazu, er habe er habe eben eine etwas andere Definition des Limmattals, nämlich die im Agglomerationsprogramm Limmattal genannten vier Gemeinden Spreitenbach, Killwangen, Würenlos und Bergdietikon. Tatsächlich gehören sie nicht zur Agglomeration Baden-Wettingen, sondern zur Grossagglomeration Zürich. Das schmerzt natürlich hiesige Politikerinnen und Politiker,  weil so die Agglomeration Baden-Wettingen etwas kleiner gemacht wird als sie sie sehen. Nur – das gemeine Fussvolk kümmert dies herzlich wenig.  

BT-Hauskarikaturist Silvan Wegmann hat Grotzky gezeichnet, wie er  bei Killwangen mit einem Baggerchen einen Graben schaufelt. «Was baut der Grotzky da?» fragt ein Spaziergänger seinen Begleiter. «Antwort: «Den Rüebligraben.»  Nur, diesen Rüebligraben gibts tatsächlich ein Stück weit.. Und das ist nicht die Schuld Grotzkys, sondern jene der kantonalen und regionalen Raum- und Verkehrsplaner. 

Wo blieben unsere vier Gemeinden diesseits des Rüebligrabens bei der Zangengeburt «Regionales Gesamtverkehrskonzept Ostaargau»? – Nirgends. So wurde der Durchgangsverkehr durch den Ostaargau erstmals  an der Gemeindegrenze Wettingen nach der Furttalkreuzung gemessen. Selbst für den Präsidenten von Baden Regio, den Wettinger Gemeindepräsidenten,  beginnt offenbar der Ostargau erst auf seinem Gemeindegebiet. 

Ein von natürlichen Grenzen _ Gewässer, Hügelzüge – durchzogenes Gebiet bildet den Bezirk Baden und das Regionalplanungsgebiet BadenRegio. Dies- und jenseits des Bareggs ticken die Gemeinden nicht im Gleichtakt, wie die Neuenhofer Grossrätin Petra Kuster erwähnt.  Das  gilt auch für die Gemeinden entlang des 36 Kilometer langen aargauischen Limmatabschnitts. Aber auch wegen der Kantonsgrenze mit Zürich, dem anderen Limmatkanton, gebe es «keine spezifische Limmattal-Identität», steht im Vorwort zum Buch «Das Limmattal – Hinschauen statt durchfahren» (erschienen im Verlag Hier und Jetzt). 

Gehört das Siggental (es schreibt sich im Gegensatz zu den Gemeinden Ober- und Untersiggenthal ohne ‚h‘) überhaupt noch zum Limmattal?» fragt sich etwa der Badener Autor Urs Tremp zu Beginn seines Beitrags im besagten Buch. Die beiden Gemeinden im Siggental – heute typische Pendlergemeinden) seien lange Zeit landwirtschaftlicher Vorgarten der Stadt Baden gewesen und für nicht wenige Badener hätten hätten die Siggentaler als bockige Bauern gegolten, die sich der modernen Entwicklung widersetzten. 

Lokal- oder Regionalidentitäten wirken in der heutigen Zeit mit ihrer mobilen Bevölkerung ohnehin etwas antiquiert. So darf von einem Grossrat aus der Aargauer Reusstalgemeinde Mellingen doch erwartet werden, dass er berechtigte Interessen von Gemeinden auch ennet des Heitersbergs vertritt und umgekehrt. Wenn die Aargauer Politik von etwas entschlackt werden soll, dann gewiss von übertriebenen lokal- oder regionalpolitischem Gärtlidenken. 

Wenn nun am 20. Oktober sich aus aus einigen Aargauer Limmattalgemeinden proportional weniger und aus anderen mehr Frauen und Männer um ein Grossratsmandat bewerben, so hat dies verschiedenste Gründe. Das hat die Debatte um Grotzkys Rüebligraben gezeigt.

Das beginnt beim Umstand, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Aargauer Gemeinden zuoberst im Limmattal halt weit von Aarau oder gar Zofingen entfernt wohnen und sie sich wegen ihrer Herkunft oder ihres Pendlerdaseins mindestens so sehr für das Geschehen im Nachbarkanton Zürich interessieren.

Und es hört da auf, womit das BT Thomas Zollinger zitiert, der sagt: «Die akademische Bevölkerungsschicht nimmt ihr Wahl und Stimmrecht überproportional wahr.» Und Kandidatinnen und Kandidaten aus Baden und Wettingen hätten einen höheren Bekanntheitsgrad. – Wenigstens an seinem Bekanntheitsgrad hat der Bergdietiker Daniel Grotzky gekonnt gearbeitet. 

Nur ja kein überhasteter Neustart beim Alterszentrum

Scherbenhaufen
Das bleibt vom Projekt Margerite, 11 Jahre nach dem Standortentscheid zugunsten der Zentrumswiese: ein Scherbenhaufen.

Jetzt haben die Alterszentrum Würenlos AG (AZW AG) und der Gemeinderat also die Reissleine gezogen. Der Entscheid des Regierungsrates, dass die Baubewilligung für das Alterszentrum-Projekt Margerite zu Recht verweigert wurde, wird nicht an das kantonale Verwaltungsgericht als zweite Rekursinstanz weitergezogen. Hoffentlich bleibt es nicht beim guten Vorsatz des Gemeinderats und des AZW AG-Verwaltungsrates, aus der Niederlage die Lehre zu ziehen.

Es gibt viele Enttäuschte. Entäuschte, die noch immer an Margerite glauben, weil sie von seiner Qualität felsenfest überzeugt sind. Enttäuschte, die es bedauern, dass ältere Menschen weiter vertröstet werden müssen, bis ihnen endlich mehr Wohnraum in unserer Gemeinde angeboten werden kann. Enttäuschte auch, die das viele Geld reut, das mit dem Projekt Margerite in den Sand gesetzt worden ist – laut einem Flugblatt des Vereins Alterszentrum Würenlos vom Frühjahr 2023 sind es 1,7 Mio. Franken.

Gemeinderat und  Verwaltungsrat der AZW AG schreiben in ihrer Mitteilung vom 4. September, sie hätten im Rahmen einer intensiven Klausurtagung den Entscheid des Regierungsrates detailliert analysiert. Dabei seien zwar einige Ungereimtheiten aufgetaucht, die einen Weiterzug gerechtfertigt hätten. «Die Erfolgschancen bei einem Weiterzug wurden jedoch von zwei Rechtsanwaltskanzleien als sehr gering eingeschätzt 

In diesem Punkt habe ich mich geirrt. In einem früheren Beitrag
an dieser Stelle hatte ich die Ansicht vertreten, die Erfolgschancen vor der 2. Instanz, dem kantonalen Verwaltungsgericht, könnten grösser sein als im Verfahren vor dem Regierungsrat. Insbesondere weil der Gemeinderat ja das Baugesuch für Margerite nur deshalb abgelehnt hatte, weil sich die kantonale Denkmalpflege gegen das Projekt aussprach und das Verwaltungsgericht die erste verwaltungsunabhängige Instanz gewesen wäre, welche die Streitfrage entschieden hätte.

Doch der Scherbenhaufen ist angerichtet, schauen wir nach vorne, wie das auch Gemeindeammann Toni Möckel im Interview mit dem  Badener Tagblatt tut. Trotz der Niederlage sei der Gemeinderat entschlossen, das Ziel Alterszentrum weiterzuverfolgen, «gegebenenfalls an einem passenderen Standort mit geringeren rechtlichen Hürden.»

Gemeinderat und Verwaltungsrat der AZW AG wollen laut ihrer Mitteilung nun in den kommenden Wochen die möglichen Ansätze und Varianten vertieft diskutieren. Warum – verflixt nochmal – ist schon wieder von Wochen die Rede, wo doch wirklich alles auf den Tisch muss und der Zeitfaktor keine Rolle spielt. Wird es doch eher zehn statt fünf Jahre dauern, bis allenfalls gebaut werden kann.

Was jetzt keinesfalls aufkommen darf, ist Hektik. Und verfehlt wäre es, ein Alterszentrum vor allem aus Prestigegründen anzustreben, nur damit auch Würenlos eines hat.

Am Anfang aller Überlegungen muss die Frage stehen, welche Angebote fürs Wohnen im Alter Würenlos in 10 und mehr Jahren bereitstellen soll. Denn nichts veraltet so rasch wie das Konzept für ein Alterszentrum. Die Grundkonzeption des nun begrabenen Projektes etwa stammte von 2016 und erfuhr mehrfache Korrekturen. So war erst von 60 betreuten Wohnungen die Rede, dann von 40, schliesslich von noch 32, die Zahl der Pflegebetten blieb nahezu gleich.

Dabei ist viel Bewegung in der Pflegeheimszene. Einerseits stellen Heime in gewissen Regionen, von denen man das vor wenigen Jahren nicht erwartet hat, ihren Betrieb ein. Anderseits war auf dem Höhepunkt der Tiefzinsperiode der private Bau von Wohnraum für Betagte eine hoch interessante Anlagemöglichkeit. Doch nun sind Neu- und Umbauten spürbar teurer geworden, der Personalmangel hat sich verschärft. Das trifft Vorhaben von privaten und kommunalen Trägern gleichermassen.  

Im Kanton Aargau gibt es immer mehr Pflegebetten, gleichzeitig sinkt deren Auslastung seit 2011 stetig, wie 2023 aus der Antwort des Regierungsrates auf einen Vorstoss im Grossen Rat hervorging. Hauptverantwortlich sei für den Rückgang der Belegung der Trend zu ambulanten Angeboten, hiess es dazu aus dem Departement Gesundheit und Soziales.  

Hat vor diesem Hintergrund ein eigenes Pflegeheim in Würenlos wirklich die gleiche Priorität wie der Bau von betreuten Wohnungen oder ist es nur «nice to have»? Die bisherige Haltung dazu muss jetzt unvoreingenommen ebenso in Frage gestellt werden wie vieles anderes, was bisher tabu war: etwa die Möglichkeit der Realisierung in Etappen, die Konzentration an einem Standort, viel mehr Koordination mit anderen Gemeinden in der Region. 

Sind erst einmal diese Grundsatzfragen gewissenhaft geklärt, ist ein Projekt mit Umsicht aufzugleisen. Ohne planerische Sonderzügli und jede Hast. Wenn’s einen Gestaltungsplan braucht, brauchts halt einen. Wenns sich ein Architekturwettbewerb aufdrängt, ist er durchzuführen. Externe BeraterInnen sind mit grösster Sorgfalt auszuwählen. Für all das hat man sich die nötige Zeit zu nehmen. Das ist die wichtigste Lehre, die aus Margerite zu ziehen ist.    

Bei Margerite hatten einzelne Verantwortungstragende sich in extrem hohem Mass mit dem Projekt identifiziert und sich mit Kritik an diesem schwer getan. Ihnen ist nicht ohne Weiteres zuzutrauen,  neuen, anderen Ideen unvoreingenommen zu begegnen. Sie sollten sich nun kritisch hinterfragen, ob sie imstande sind, Margerite vollständig hinter sich zu lassen. Es wäre psychologisch durchaus verständlich, wenn sie nicht über ihren eigenen Schatten springen könnten. Dann hätten sie allerdings die Konsequenzen so rasch als möglich zu ziehen.

Begehrte Grossratssitze und Achtungserfolg für G5-Skeptiker

11 Würenloserinnen und Würenloser bewerben sich in den Grossratswahlen vom kommenden 20. Oktober für einen Sitz im Kantonsparlament – das sind mehr als jeweils in den drei vorangegangenen Grossratswahlen.

2012 waren es 9 Kandidaturen aus unserem Dorf, 2016 gar nur 8 und 2020 deren 10. Im ganzen Kanton sind diesmal  1023  Kandidaturen angemeldet worden –4 weniger als 2020. Wieviele es diesmal aus jeder der 196 anderen  Gemeinden sind, ist aus einer interaktiven Karte der AZ/Badener Tagblatt (Link) ersichtlich. Demnach kandidieren für sechs Parteien folgenden Personen aus Würenlos, darunter drei Mitglieder des Gemeinderates:

SVP: Thomas Zollinger (bisher) und Jürg Frei;
FDP: Nico Kunz (Vizeammann) und Consuelo Senn (Gemeinderat);
Mitte: Lukas Wopmann (Gemeinderat);
GLP: Christoph Meier;
EVP: Hans Peter Hardmeier, Monique Holland und Godi Brun;
EDU: Carla Suter und Marco Suter

Eine Mehrheit der Kandidat:innen hat zuvor schon mindestens einmal für den Grossen Rat kandidiert. So Thomas Zollinger schon 2012 und 2020 (weil er 2023 nachrückte, kandidiert er nun als Einziger als Bisheriger), Nico Kunz ebenfalls 2012 und 2020, Consuelo Senn 2016 und 2020, Lukas Wopmann 2012 und 2016 (noch für die BDP, wobei er 2012 gewählt wurde, aber nach wenigen Wochen wegen der Wahl in den Gemeinderat zurücktrat). Carla und Marco Suter schon 2020. Ein Kandidatin-Dauerabo in ihrer Partei, der EVP, hat Monique Holland: Sie bewirbt sich nun seit 2012 zum 4. Mal in Folge für ein Grossratsmandat, die letzten drei Mal allerdings ohne Erfolg.. Dafür nominiert die EVP trotz ihres in unserer Gemeinde eher geringen Stimmenanteils diesmal gleich 3 Personen fürs Kantonalparlament. 

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In der Bildmitte das Baugespann für die Sunrise-Ersatzantenne, links die damalige Baustelle für den Landi-Neubau . (Bild wübli)

«Würenlos wird vom Kanton Aargau zurückgepfiffen, behält jedoch durch Auflagen die Kontrolle», so fasst die IG Mitsprache 5G zWürelos (nachfolgend IG genannt) den Ausgang des Baubewilligungsverfahrens für den Bau einer neuen Mobilfunk-Antenne an der Bahnhofstrasse 10  (anstelle der früheren 5G-Antenne neben der alten Landi-Tankstelle). Die Gemeinde hatte im Februar 2024 die Teilgenehmigung für den Bau der Anlage erteilt. Nicht bewilligt wurden die zusätzliche adaptive Antenne (sog. Beamforming*), weil vor allem unabhängige Messungen der Strahlung von Beamforming-Antennen nicht möglich sind.

Gegen diesen Entscheid  legte Sunrise Beschwerde beim Aargauer Regierungsrat ein. Der forderte den Gemeinderat daraufhin auf, seinen Entscheid nochmals zu überprüfen. Denn die Bewilligung der Strahlenemission (sog. Nichtionisierende Strahlung NIS) falle in die Kompetenz des Kantons und nicht der Gemeinde, die sei nur für die umweltrechtliche Beurteilung des Baugesuchs zuständig. 

Am 13. Mai hat nun die Gemeinde nach erneuter Prüfung das Baugesuch mit zwei Auflagen genehmigt. Diese erachtet die IG  für besonders wichtig.
1. Die Gemeinde erhält eine Kopie aller Abnahmemessungen der neuen Anlage statt nur eine summarische Erfolgsmeldung und gewinnt so Einsicht in alle Messdaten.
2. Die Gemeinde  behält sich das Recht vor, die Anlage bei Bedarf zu überprüfen.

Beide Auflagen helfen laut der IG, «den Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung (NIS) zu verbessern «und geben uns mehr Kontrolle darüber, was die Telekommunikationskonzerne in unserem Gemeindegebiet tun.» Die IG dankt dem Gemeinderat und der Bauverwaltung für die sorgfältige Prüfung des Sunrise-Gesuchs und für die Möglichkeit der Mitsprache. Dadurch habe ein verantwortungsvoller Umgang mit Mobilfunkantennen erzielt werden können. Dies zeige, «dass den Gemeindevertretern die Sorgen von uns Einwohnerinnen und Einwohnern wichtig sind.»

Die Auflagen zur Baubwilligung sind gewiss ein Achtungserfolg für die IG, welche die technisch komplexe Thematik rund um die Strahlungsbelastung der Mobilfunkantennen seit längerem mit Beharrlichkeit aufs Tapet bringt. 

Ob die Auflagen allerdings ein Schuss vor den Bug der Bauherrin Sunrise sind oder bloss ein harmloses Zückerli für die 5G-Skeptiker, muss sich erst noch weisen. Bestehen auf Gemeindeebene überhaupt die nötigen personellen Ressourcen und Kompetenzen, um das Tun der Mobilfunkbetreiber kontinuierlich zu überwachen?

Ursprünglich hatte die IG gar den Verzicht auf den Ersatz der fraglichen Antenne gefordert, weil  Würenlos für den nicht mobilen Datenverkehr über zwei fast flächendeckende Glasfasernetze (von Swisscom und tbwnet ) verfüge und sich Sunrise da problemlos einmieten könne. Antennen mit noch mehr Power und Beamforming zu bauen, sei keine zeitgemässe Lösung, schrieb Andi Pestalozzi von der IG in einem Gastbeitrag auf diesem Blog (Link). 

*Mittels mehrerer Antennen wird ein Funksignal so geformt, dass es gezielt auf das Endgerät eines einzelnen Kunden ausgerichtet werden kann, wodurch sehr hohe Übertragungsleistungen möglich werden.