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Die Extra-Gemeindeversammlung wird eine lange werden

Vier Tage vor der ausserordentlichen Gemeindeversammlung zur Totalrevision der Bau- und Nutzungsordnung kommt eine nicht zu unterschätzende  Gruppe von Gegnerinnen und Gegner aus der Deckung. Ihr Argumenten-Mix kann der seit acht Jahren erarbeiteten Vorlage gefährlich werden.

Staubtrockene Infos gegen Argumentenmix, der packt. (Bild würenblicker)

Es sei im Vorfeld schwer abzuschätzen, wie eine Gemeindeversammlung zu einer totalrevidierten Bau- und Nutzungsordnung (BNO) verlaufen werde, sagt Paul Keller von Arcoplan und  externer Projektleiter für die Gesamtrevision unserer Allgemeinen Nutzungsplanung. Mal werde das Geschäft fast diskussionslos durchgewinkt, mal ziehe es sich fast endlos in die Länge.

Diese Unsicherheit ist nun weg. Im Nu durchgewinkt wird am kommenden Dienstag, 29. April, wohl gar nichts. Am Freitag lag ein Flugblatt einer Gruppierung im Briefkasten, die für ein Nein zur neuen Bau- und Nutzungsordnung weibelt. Die vorgeschlagene BNO reguliere zu viel und greife zu tief in die Eigentumsfreiheit ein, ihr Credo. 

Die gegnerische Gruppe vereint Grundeigentümer, die aus diversen Gründen von der vorgeschlagenen BNO negativ betroffen sind. Beispiele:

– weil für sie in der Wohnzone W2E die Ausnutzungsziffer von 0,45 auf 0,4 sinken soll;  
– weil die in allen Wohnzonen neu eingeführte Grünflächenziffer sie in der Gestaltung des Umschwungs ihres Heims einschränkt.
– weil ihre Parzelle durch den neu eingeführten Gewässerraum Furtbach mit einem totalen oder teilweisen Bauverbot belegt würde.

Ein Argumenten- und Gegnermix, welcher der Vorlage gefährlich werden kann.

Etwas muss schief gelaufen sein in der Erarbeitung der neuen BNO,. Acht Jahre dauerte sie. 40 Personen hatten sich 2017 für die Mitarbeit in Kommissionen und Arbeitsgruppen gemeldet. Die Bevölkerung,  auch einige ständige Kommissionen wie die Planungs- und die Baukommission schienen breit vertreten zu sein. Von den 31 Personen, die nun das gegnerische Flugblatt unterzeichnen, war allerdings niemand darunter, dabei war eigens eine für kritisches Feedback gedachte Resonanzgruppe gebildet worden, für die sich 14 Freiwillige gemeldet hatten. 

Das ist bedauerlich, aber ein Stück weit auch verständlich. Viele mögen durchaus achtenswerte Gründe für eine Nicht-Mitwirkung gehabt haben. Andere mögen erst für die BNO Revision sensibilisiert worden sein, als sie der Folgen für sich persönlich gewahr wurden.

Anzuerkennen ist, dass die Gruppe namentlich zu ihren Argumenten steht. Das Flugblatt ist in relativ moderatem Ton gehalten. Wesentlich zugespitzter sind die Ausführungen von Repräsentanten der Gruppe im parallel erschienenen Artikel des «Badener Tagblatts» mit dem Titel «Wir werden enteignet.»  Lässt sich belegen, was der Besitzer eines Grundstücks an der Bachwiesenstrassse, von dem das Zitat im BT-Titel stammt, behauptet? In Sachen Gewässerraum verstecke sich der Gemeinderat hinter dem Kanton, indem er sage, dieser bestimme den Gewässerraum. Die Gemeinde habe durchaus einen Gestaltungsspielraum. Man habe einfach schlecht verhandelt.  

Auch das zweite Beispiel im BT-Artikel überzeugt nicht. Da plant eine junge Familie auf einem 1000 Quadratmeter grossen Grundstück ein Mehrgenerationenhaus mit zwei Einliegerwohnungen. 

Gewiss gibt das angesichts der geringen Grundstückgrösse keine verschwenderisch grossen Wohneinheiten. Stutzig wird, wer weiter liest. Das Grundstück liegt am Hang, die Autozufahrt müsse von oben erfolgen. Eine Tiefgarage würde der Bauherrschaft zu teuer. Die geforderte Grünflächenziffer könne seinen Traum vom Eigenheim zum Platzen bringen.  Habe ich richtig gelesen? Von den 1000 m2 kostbaren Landes werden nicht weniger als 300 m2 für eine oberirdische Strassenzufahrt verschwendet. Wie ewiggestrig ist denn so etwas? Mein Mitleid hält sich in Grenzen. 

Der vom BT zitierte Bauherr findet weiter, die Grünflächenziffer sei bei grossen Arealüberbauungen durchaus angebracht, um die Qualität der Freiflächen sicherzustellen. Doch sicherlich nicht bei Einfamilienhausquartieren, «die Würenlos mit ein paar Ausnahmen schon zu einem grünen Dorf machen  – Schärfere Gesetze sind schon recht, «but not in my backyard» (aber sicher nicht in meinem Garten). Hoch lebe das das St. Floriansprinzip! 

«Grünes Dorf», doch ist es so grün? Die Flugblatt-Gruppe stört sich auch daran, dass selbst auf privatem Grund hohe Bäume und Hecken geschützt werden könnten. Ich kenne aber kaum eine andere Gemeinde, in deren Privatgärten so gnadenlos Bäume abgeholzt werden, sobald sie nur einige Zentimeter den Hausfirst überragen. Ziemlich kurzsichtig und töricht in einer Zeit, in der Hitzesommer häufiger werden und Schatten spendende Bäume auf öffentlichem und privaten Boden fürs Mikroklima sehr wichtig werden dürften.

Es liegt mir fern, die neue BNO durch alle Böden zu verteidigen. Irgendwann sind neue kritische Stimmen zu wenig gehört worden. An den letzten paar öffentlichen Informationsveranstaltungen haben sich die Planungsverantwortlichen viel zu sehr in einer staubtrockenen Litanei von Planungsgrundlagen und -zielen verloren, statt anschaulich und allgemein verständlich auf die Themen einzugehen, die den Leuten unter den Nägeln brennen. 

Auch mir ist nach mehreren Info-Veranstaltungen bis heute nicht klar, weshalb die tieferen Ausnutzungsziffern in den Wohnzonen nicht so schlimm sein sollen, weil ja neu neben den Dachgeschossen auch bewohnbare Untergeschosse nicht mehr an die Wohnfläche gemäss Ausnutzungsziffer angerechnet würden. Die Nichtanrechnung kann doch nur an an Hanglagen zu befriedigenden Lösungen führen, weil wenigstens auf der Talseite normal grosse Fenster und attraktive UG-Wohnungen möglich sind. Hochproblematisch sind hingegen UG-Wohnungen mit kleinen Kellerfenstern, die noch in Schächte verlocht werden. «Wir wollen nicht im Keller wohnen », sagt ein Kritiker zu Recht. 

Die neue BNO mit Bauzonen- und Kulturlandplan kann von der Gemeindeversammlung als Ganzes oder in Teilen bewilligt werden. Wesentliche Änderungen einzelner Bestimmungen  kann die Versammlung nur anbringen, wenn der betroffene Teil an den Gemeinderat zur Überarbeitung zurückgewiesen wird. Die Flugblatt-Gruppe wirbt für ein Nein zur BNO und gleichzeitig für Unterstützung von nicht näher spezifizierten Rückweisungsanträgen.

So oder so werden Totalablehnung und viele Rückweisungen dazu führen, dass die Überarbeitung der BNO noch Jahre lang auf der lokalpolitischen Pendenzenliste  und die  bisherige BNO noch für Jahre massgebend bleiben. Ob der Kanton eine teilrevidierte BNO, welche die wichtigsten Änderungen ausklammert, überhaupt in Kraft setzen würde, bezweifle ich.

Die Flugblattgruppe glaubt, mit einer Ablehnung mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Doch wenn zum Beispiel die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen in der BNO mit jenen im Planungsrecht von Bund und Kanton unterbleibt, könnte für Bauwillige eher weniger Rechtssicherheit entstehen. 

Zum Schluss noch dies: Die Würenloser Bevölkerung hat wiederholt den Wunsch geäussert, die Bevölkerung möge nur noch wenig anwachsen. Der Gemeinderat trug dem Rechnung, indem er seine Wachstumsziele stets erheblich unter den kantonalen Bevölkerungsprognosen angsetzte. 

Unlängst konnte  Würenlos  – früher als erwartet – die 7000. Einwohnerin feiern. Das zeigt , wie wenig die Bevölkerungsgrösse als Richtgrösse für die lokale Raumplanung taugt. Bleiben zum Beispiel die alten Ausnutzungsziffern noch Jahre in Kraft, dann könnten die Besitzer unternutzter Liegenschaften versucht sein, einer künftigen Reduktion der Ausnutzungsziffer zuvorzukommen und noch rasch einen Umbau oder Ersatzbau zu realisieren. Die Verdichtungsreserven könnten dann viel früher als gedacht aufgebraucht sein, was wiederum Eigenheimpreise und Mieten bei anhaltend hoher Nachfrage in ungeahnte Höhen treiben könnte.  

Chance für preisgünstige Wohnungen in Würenlos

Die Lage auf dem Würenloser Wohnungsmarkt ist angespannt. Einwohner- und Ortsbürgergemeinde wollen darauf mit einer Neuausrichtung ihrer Wohnraumpolitik reagieren. Im Gebiet Gatterächer soll es gemeinnützigen Wohnungsbau geben.

Die Grundstücke der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde sowie einer Erbengemeinschaft im Gebiet Gatterächer Ost.

Würenlos ist eine beliebte Wohngemeinde. In den letzten Jahren sind nicht nur Eigenheime markant teurer geworden. Auch das Niveau der Mieten ist gestiegen. Selbst wenn noch keine Wohnungsnot herrscht, so sind Wohnungen doch knapp (siehe Text in blauer Schrift am Schluss dieses Artikels).  Von einem verknappten Wohnungsangebot sind einkommensschwächere Haushalte besonders betroffen. Doch zunehmend belasten höhere Mieten auch die Budgets mittelständischer Haushalte spürbar. 

Der junge, im Dorf verwurzelte Handwerker möchte bei den Eltern ausziehen, hofft aber kaum,  eine bezahlbare kleine Wohnung zu finden. Dem älteren Ehepaar, dessen Kinder längst flügge sind, ist die Wohnung zu gross, zu umständlich, geworden. Es würde gerne in eine kleinere Wohnung im Dorf ziehen. Wenn diese nur nicht teurer wäre als die alte grössere. Das frisch getrennte Ehepaar hat plötzlich zwei Haushalte zu finanzieren und kann das Eigenheim nicht halten. Doch findet die Mutter, die den schulpflichtigen Kindern zuliebe im Dorf wohnen bleiben möchte, ein neues Zuhause?  

Noch ist die Würenloser Bevölkerung recht gut durchmischt. Die mögliche  Entwicklung zu einem Ort, wo finanziell Gut- und Bestgestellte unter sich bleiben, gilt es im Interesse des gesamten Dorfes zu vermeiden.

Das zentrumsnahe Gebiet Gatterächer Ost ist heute die grösste voll erschlossene Baulandreserve in einer Wohnzone von Würenlos. Ein kleinerer Teil gehört einer privaten Erbengemeinschaft, zwei grössere Parzellen gehören der Einwohner- bzw. der Ortsbürgergemeinde (siehe Plan). Der Einwohnergemeinde pressierte es bisher nicht mit der Überbauung des ganzen Areals, konnte so doch die grosse Bautätigkeit in der Gemeinde etwas gedämpft werden. 

Den Anstoss nun doch vorwärts zu machen, habe die Ortsbürgerkommission gegeben, sagt Gemeindeammann Toni Möckel. Nachdem das ganze Baugebiet fertig erschlossen ist und auch entsprechende Erschliessungsbeiträge fällig wurden, habe die Ortsbürgergemeinde ihr Land nicht mehr länger brachliegen lassen wollen. Sie erteilte Architekt Gregor Schlup den Auftrag für ein Vorprojekt. Die Einwohnergemeinde schloss sich ihr an, weil sie aber noch keinen Kredit dafür gesprochen hat, finanziert die Ortsbürgergemeinde die Kosten fürs ganze Vorprojekt vor.

Das Vorprojekt basiert auf dem seit 10 Jahren rechtskräftigen Gestaltungsplan für das Areal. Demnach soll die Parzelle der Einwohnergemeinde entlang der Bahnlinie mit einem langen Mehrfamilienhaus überbaut werden, das auch als Lärmschutz dient. Auf dem Land der Ortsbürger und der Erbengemeinschaft sind Reiheneinfamilienhäuser vorgesehen. Wie viele Wohneinheiten es insgesamt sein werden, soll das Vorprojekt aufzeigen. 

Dass das Bauland der beiden Gemeinden im Baurecht abgegeben werden soll, war schon länger klar. Doch dachte man früher eher daran, das Land privaten Bauherrschaften zur Verfügung zu stellen. Zwischenzeitlich kam es in diesem Punkt zu einem Richtungswechsel, wie Gemeindeammann Möckel bestätigt. Zumindest auf den Parzellen der Ortsbürger- und Einwohnergemeinde sollen gemeinnützige Bauträger preisgünstigen Wohnraum erstellen. 

Gemeinnützige Wohnungen sollen keine Rendite abwerfen. Dies, ein massvoller Baurechtszins und ein vernünftiger, zweckmässiger Baustandard ermöglichen Mietzinsen, die tiefer sind als die  Marktmieten. Gemeinnützige Wohnungen sind meistens freitragend,  also nicht zwingend von der öffentlichen Hand subventionierte Sozialwohnungen (diese dürfen nur an Personen vermietet werden, die strenge Anforderungen betreffend Einkommen, Vermögen usw. erfüllen). Freitragende Wohnungen kommen auch für mittelständische Haushalte in Frage. Gewisse Belegungsregeln gelten aber meist auch hier (z.B. Verhältnis Zimmerzahl : Anzahl Bewohnende).

Denkbar wäre ein einziger gemeinnütziger Bauträger für das ganze Areal Gatterächer Ost. Doch die Ortsbürgergemeinde favorisiert laut Toni Möckel eine andere Lösung. Sie will selber investieren, aber nur auf ihrer Parzelle. Die Einwohnergemeinde hingegen soll ihre Parzelle im Baurecht einer Institution des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Baurecht zur Verfügung stellen. Das könnte eine eigens dafür gegründete oder eine bereits bestehende grössere Genossenschaft,  allenfalls auch eine Stiftung,  eine gemeinnützige AG oder ein Gemeinwesen selber sein. Welche Form es letztlich sein wird, ist laut Toni Möckel nach der zweiten Sitzung einer Arbeitsgruppe, die all die organisatorischen, baulichen und betrieblichen Fragen klären soll, völlig offen.

Dieser Arbeitsgruppe  gehören an: eine Vertreterin der Erbengemeinschaft Müller (Samira Ellenberger), zwei Gemeinderäte (Ammann Toni Möckel, Vorsitz, und Consuelo Senn) drei Vertreter der Ortsbürger (Marcel Moser, Präs. Fiko Ortsbürgergemeinde, sowie Stefan Ernst und Marcel Markwalder), je ein Mitglied der Würenloser Finanz- und der Planungskommission (Marcus Meyer sowie Matthias Rufer). Ohne Stimmrecht wirken Gregor Schlup als Projektleiter, Bauverwalter Markus Roth sowie seine Stellvertreterin Andrea Hofbauer mit. 

Angespannte Wohnsituation

Eine Kennzahl, um die Lage auf dem Wohnungsmarkt einzuschätzen, ist die Leerwohnungsziffer. Diese Momentaufnahme gibt den Anteil leerstehender Wohnungen an der Gesamtzahl der Wohnungen an, wobei gewisse Ungenauigkeiten unvermeidbar sind. In der Regel stehen weniger Eigenheime leer als Mietwohnungen. Mitte 2024 betrug die Leerwohnungsziffer in Würenlos 0,33 und war damit eine der tiefsten im Bezirk Baden. Gemäss offiziellen Angaben standen damals 10 Wohnungen mit 1 bis 6 und mehr Zimmern in Würenlos leer. Im kantonalen Mittel lag die Leerwohnungsziffer bei 1,30, also viel näher bei der Marke von 1,5, bei der angenommen wird, dass sich Angebot und Nachfrage die Waage halten. 

Noch ist in Würenlos die durchschnittliche (über alle Wohnungstypen erhobene) Monatsmiete  von CHF 21.70 pro m2 Wohnfläche im Vergleich mit Nachbargemeinden und dem Kanton durchaus im Rahmen. Das liegt auch daran, dass die meisten grösseren Überbauungen mit Mietwohnungen schon etliche Jahrzehnte alt sind. Und ältere Mietwohnungen sind wegen der Mietzinsregulierung  meistens preisgünstiger als Neubauwohnungen.

Doch die Baustruktur des Dorfeswandelt sich ständig. Je knapper die Wohnungen sind und je höher deshalb die Mietzinsen, desto grösser wird der Anreiz, Altbauten durch Neubauten mit maximaler Ausnützung zu ersetzen. In Wettingen etwa ist das selbst  bei älteren Überbauungen von Wohngenossenschaften zu beobachten, in Würenlos verschwinden momentan vor allem Einfamilien- zugunsten von  Mehrfamilienhäusern. – Durch diese Art der inneren Verdichtung entstehen zwar mehr, aber eben auch teurere Wohnungen.  Teile der angestammten Bevölkerung werden an Orte mit tieferem Mietzinsniveau verdrängt.

Alle beschlossen wie vom Gemeinderat beantragt

Die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember hat alle Traktanden im Sinne des Gemeinderates entschieden. Der Steuerfuss sinkt um 2 Prozentpunkte auf 97 Prozent. Mit Anträgen zu grösseren Steuerfusssenkungen (um 3 oder gar 4 %) unterlagen die Finanzkommission samt FDP (96%) und die SVP (95%) – ebenso mit Anträgen für eine geringfügigere Erhöhung der Stellendotation im Gemeindepersonal.

Nachdem die Rechnungen der letzten Jahre  mit Ertragsüberschüssen abgeschlossen und die Verschuldung markant zurückging, lag eine Steuerfussreduktion in der Luft. Die vom Gemeinderat beantragte, von der CVP unterstützte Senkung auf 97% ging der Finanzkommission zu wenig weit, sie beantragte 96%, die FDP schloss sich diesem Antrag an. Fiko-Präsident Pascal Renaud-dit-Louis liess durchblicken, es wäre  gar eine noch kräftigere Senkung möglich, ohne die finanzpolitischen Ziele zu verfehlen. Prompt beantragte die SVP einen Steuerfuss von 95%, unterlag damit aber schon bei in der ersten Gegenüberstellung der  Anträge. In der zweiten Ausmarchung ausser Abschied und Traktanden schied auch der mehrfach gestellte Antrag, den Steuerfuss unverändert zu belassen. In der Schlussabstimmung setzte sich der Gemeinderat mit seinem Antrag (bei 33 Gegenstimmen) klar durch.

Im Budget 25 missfiel der Finanzkommission, dass in weitaus der meisten Aargauer Gemeinden sowohl der Personalaufwand pro Einwohner/in wie auch der Sach- und Betriebsaufwand niedriger sind als in Würenlos. Statt einer Erhöhung des Stellenplans um 100 Stellenprozente plädierte die Fiko deswegen für eine Erhöhung um bloss 40% (wobei der Gemeinderat entscheiden sollte, wie die zusätzlichen Stellenprozente auf die Schulsozialarbeit, aufs Steueramt und aufs Finanzwesen verteilt würden), die FDP wollte plus 50% durchgehen lassen. Doch auch hier setzte sich der Gemeinderat klar durch.

Die vorgesehene Pensenerhöhung bei der  Schulsozialarbeit, die ins Visier von Fiko uns SVP geriet,  war wohl kein schlagkräftiges, eher weltfremdes Exempel für aufgeblähte Bürokratie. Zu Recht wurde aus der Versammlung auf die Kosten verhindernde Präventionstätigkeit und alarmierenden Probleme von Jugendlichen durch Stress, Mobbing, Depressionen, aber auch Wohlstandverwahrlosung (Gemeindeammann Toni Möckel: „Ja, auch  in Würenlos“) hingewiesen.

Im übrigen genehmigte die Versammlung oppositionslos einen Wasserlieferungsvertrag und einen Bruttoinverstitionskredit von rund CHF 2,1 Mio für den Wasserverbund Limmattal (Anteil Würenlos: CHF 260’000). Schlank gingen auch drei Bauabrechnungen sowie sechs Einbürgerungen durch. Diskussionslos winkten die 151 anwesenden Stimmberechtigten auch die beantragten Gemeinderatsentschädigungen für die Amtsperiode 2026 bis 2029 durch. Die seit 2014 unveränderten jährlichen Pauschalentschädigungen werden um je CHF 3000 erhöht: Gemeindeammann CHF 68’000,  Vizeammann CHF 33’000 und  übrige Gemeinderäte CHF 30’000. Eine zusätzliche Entschädigung von je CHF 10’000 pro Jahr erhalten die Zuständigen für das Ressort TBW und das Bildungsressort (Mehrbelastung nach Abschaffung der Schulpflege). Dieser Abschnitt enthält nachträgliche Korrekturen. In der ursprünglichen Fassung waren Aussagen und Zahlen falsch.

Unter Verschiedenem gab Gemeindeammann Toni Möckel bekannt, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt werde, die sich mit der Überbauung von zwei Parzellen der Einwohner- und der Ortsbürgermeinde im Gebiet Gatteräcker Ost befassen werde. Zur prüfen sein wird unter anderem, ob das Bauland  durch die beiden Gemeinden selbst gemeinsam mit zahlbarem Wohnraum überbaut werden könnte anstatt von Privaten aufgrund von Baurechten. Einer der nächsten würenblicker-Beiträge wird sich diesem wegen dem rasanten Anstieg der Wohnkosten in Würenlos hoch aktuellen Thema annehmen.

Wir müssen jetzt am Kunstrasenplatz dranbleiben (Gastbeitrag)

Nach der gemeinderätlichen Orientierungsversammlung vom
12. November 24 erschien im würenblicker ein Beitrag zum kurzfristig abgesetzten Traktandum der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember, dem Verpflichtungskredit für einen neuen Kunstrasen-Sportplatz im Tägerhard. Dazu ist ein Kommentar von Daniel Zehnder eingetroffen. Weil die Reaktion aus Kreisen des SV Würenlos die Länge eines Blog-Kommentars sprengt, wird sie  als Gastbeitrag veröffentlicht.

Wir sind froh, dass würenblicker die Thematik eines zweiten Sportplatzes im Tägerhard in Form eines Kunstrasenplatzes im Würenblicker aufgreift. Zu den Ausführungen braucht es jedoch ein paar Berichtigungen und Ergänzungen.

Der SV Würenlos ist in der Sportkommission genau mit einer Stimme vertreten. Ich, Dani Zehnder, darf den SVW seit 2011 in dieser Kommission vertreten. Damit bin ich mit recht grossem Abstand langjährigstes Kommissionsmitglied und meine zu wissen, was in der Sportkommission mit Erfolg lanciert werden kann und was eher nicht. Weiter ist der SVW in dieser separat für die Ausarbeitung des Kunstrasenprojekts durch den Gemeinderat beauftragten Arbeitsgruppe ‘Erweiterung Sportplatz Tägerhard’ zwar mit zwei Mitgliedern auch vertreten, aber nur unser Präsident Edgar Gut hat dort ein Stimmrecht. Ich darf in der Arbeitsgruppe auch mittun und versuche dabei, mein Wissen zweckmässig einzubringen, darf aber nicht mitstimmen, wenn es um die Wurst geht.

Der Vorschlag bzw. Antrag des SVW an der Wintergemeinde 2023 war es, wie Peter Früh richtig schreibt, die Ausarbeitung des Bauprojekts inkl. einem belastbaren Verpflichtungskredit selbständig vorzubereiten, im Sinne einer Vorfinanzierung. Dass wir, der SVW, das mit der nötigen Sorgfalt gemacht und die jetzt aufgetretenen Schwierigkeit ebenfalls rechtzeitig erkannt hätten, kann ich Dir gerne versichern (vielleicht wäre es einfach etwas schneller gegangen…). Dass der Gemeinderat an der Versammlung dann das Tempo etwas rausnahm und anpasste, um dann an Sommergemeindeversammlung 2024 vorerst über den Projektierungskredit abstimmen lassen zu können, wurde von den anwesenden Würenloserinnen und Würenlos verstanden. Mit der Deutlichkeit der Zustimmung haben sie aber gleichzeitig klar signalisiert, dass mit dem Kunstrasenplatz im Tägerhard vorwärts gemacht werden soll. Genau das war auch die Absicht des SVW, und nichts anderes.

Nun müssen wir etwas ausholen: Im Herbst des Jahres 2019 hat uns der Gemeinderat an einer Sitzung zur Klärung der baurechtlichen Situation auf der Parzelle im Tägerhard, dort wo heute das Garderobengebäude steht, folgendes mitgegeben (festgehalten in einem Kurzprotokoll zu dieser Sitzung): «Ein zweiter Sportplatz im Tägerhard ist in sehr weiter Ferne. Man hält den Platz einfach frei.» Die Situation mit den Würenloser Sportplätzen war aber schon damals nicht viel anders als heute. Die Plätze waren sehr gut belegt und teilweise auch bereits übernutzt. Zu was dann ein wettertechnisch nasses Jahr führen kann, haben alle erfahren, die sich in diesem Jahr auf den Rasenplätzen von Würenlos sportlich betätigt haben. Und die Hallenbelegung stellt schon seit vielen Jahren eine besondere Herausforderung dar, und eben nicht nur für den Fussball, sondern auch für die anderen  Sportvereine.

Dass wir nun unter diesen Voraussetzungen versucht haben, den Bau eines zweiten Sportplatzes im Tägerhard voranzutreiben, ist, meinen wir, nachvollziehbar. Dass Peter Früh hier von einem ‘Trumpschen Powerplay’ des SVW spricht, ist in unseren Augen schon ein polemischer Missgriff der gröberen Art und für uns absolut nicht verständlich. Es geht uns um die zweckmässige Nutzbarkeit und Attraktivität der Sportanlagen in Würenlos als Gesamtes, wovon schliesslich alle Sportvereine profitieren würden. Und dies umso mehr, als ein zweiter Sportplatz im Tägerhard im ‘Ganzheitlichen Sportanlagenkonzept’ der Gemeinde aus dem Jahr 2015 nämlich bereits vorgesehen war.

Und nun zu den Kosten: Es ist in Fachkreisen unbestritten, dass ein neuer Kunstrasenplatz auf einer grünen Wiese – d.h. in einem einigermassen horizontalen Gelände, mit vernünftig sickerfähigem Untergrund und verkehrlich erschlossen – für rund CHF 2.0 bis 2.5 Mio. realisiert werden kann. Auf einem bestehenden Naturrasen kann ein Kunstrasen sogar für CHF 1.5 Mio realisiert werden, wie das vor wenigen Tagen an der Fislisbacher Gemeindeversammlung genehmigte Projekt belegt. Nun haben wir im Tägerhard eine andere Ausgangslage: Wir bauen auf einer ehemaligen Kiesgrube, wo bis in eine Tiefe von rund 40 Meter Kies abgebaut und mit Material wiederaufgefüllt wurde. Dieses Material ist setzungsempfindlicher und vor allem deutlich undurchlässiger als das abgebaute Kies, was das Bauen aufwendiger und somit teurer macht. Wieviel teurer das am Ende sein wird, muss und soll in dieser Arbeitsgruppe nun genauer analysiert werden.

Aufgrund eines ersten Projektentwurfs wurden vom beauftragten Planer mit CHF 4.6 Mio deutlich höhere Kosten abgeschätzt als erwartet wurde oder auch erwartet werden konnte. Diese Mehrkosten gegenüber den ‘Standardkosten’ sind auf die oben beschriebenen Mehraufwendungen infolge der notwendigen Baugrundverbesserung und dem Bau einer funktionstüchtigen und den Vorgaben entsprechenden Versickerungsanlage zurückzuführen. Diese Mehrkosten von gut CHF 2.0 Mio sind der wesentliche Kostentreiber, welcher im Übrigen auch entstehen würde, wenn dort ein Naturrasenplatz erstellt würde.

Dass im Tägerhard die baulichen Randbedingungen nicht ganz einfach sind, ist natürlich keine neue Erkenntnis und führte beim Bau des ersten Sportplatzes für eine fast einjährige Bauverzögerung  und zu Mehrkosten. Der im Jahr 2018 fertiggestellte Naturrasenplatz kostete schliesslich CHF 1.54 Mio und wurde mit einem Beitrag von CHF 0.25 Mio vom Swisslos-Fonds unterstützt.

Die Kostenabschätzung für CHF 4.6 Mio. liegt nun seit Mitte September 2024 vor. Eine erste Sitzung in der Arbeitsgruppe fand leider erst vergangene Woche statt, zwei Monate nach Bekanntwerden dieser neuen Zahlen. Rückblickend müssen wir sicher sagen, dass Angaben zu Kosten erst nach Vorliegen eines Projekts sinnvoll sind, da haben wir uns als SVW sicher etwas zu stark auf die ‘Standardkosten’ für Kunstrasenplätze, aber auch auf die Kosten des im Tägerhard realisierten Naturrasenplatzes berufen.

Ein gutes Bauprojekt braucht Zeit, insbesondere wenn die Randbedingungen anspruchsvoll sind, das versteht auch der SV Würenlos. Geben wir der Arbeitsgruppe ‘Erweiterung Sportplatz Tägerhard’ diese Zeit, um alle Möglichkeiten zu prüfen, wie die Kosten reduziert und optimiert werden können. Aber wir müssen jetzt dranbleiben! Und selbstverständlich werden die Würenloserinnen und Würenlos am Ende mit transparenten Zahlen bedient, um schliesslich selbst entscheiden zu können, ob dieser dringend benötigte zweite Sportplatz im Tägerhard in Form eines Kunstrasenplatzes realisiert werden soll.

Dass im Journalismus auch eine etwas weniger polemische Berichterstattung möglich ist, zeigt übrigens der Artikel im Badener Tagblatt zur kürzlich durchgeführten Fislisbacher Abstimmung. Der Kunstrasen in Würenlos ist kein Ellenbogenprojekt fanatischer Trumpfans, sondern eine wirklich bitter benötigte Voraussetzung für tausende von ehrenamtlich geleisteten Stunden in der dörflichen Jugendarbeit, die auch dann gewertschätzt werden sollte, wenn die eigenen Interessen in der ebenfalls wichtigen (und von der Gemeinde ihrerseits bestens unterstützten) Kulturarbeit liegen.