Archiv der Kategorie: Dorfpolitik

Wer erbt den 2. FDP-Sitz im Gemeinderat?

Eine Frau und acht Männer möchten am 28. September in den Gemeinderat gewählt werden, vier Bisherige und fünf Neue. Die FDP verzichtet auf den bisher von Consuelo Senn gehaltenen Sitz. Wer erbt die Stimmen? 

(Kommentierende  Ergänzung der Meldung vom 16.8. über die Kandidaturen für den Gemeinderat,  die Finanz- sowie die Steuerkommission).

Lange Zeit schien es so, dass alle fünf bisherigen Mitglieder des Gemeinderates für die neue Amtsdauer 2026 bis 2029 kandidieren werden. Doch dann erklärte Hochbauvorsteher Consuelo Senn (FDP) überraschend seinen Verzicht auf eine nochmalige Kandidatur.

Für den Gemeinderat kandidieren nun:

Toni Möckel (parteilos, bisher), 1963, einziger Gemeindeammann-Kandidat, Buchenweg 6

 

 

Nico Kunz (FDP, bisher, 1984), einziger Vizeammann-Kandidat, Juchstrasse 15

 

 

 

Lukas Wopmann (Die Mitte, bisher), 1984, Zelglirain 4

 

 

Barbara Gerster Rytz (Die Mitte, bisher), 1965, Buechzelgliring 55

 

 

 

Fabio Blazevic  (SP, neu), 2007,
Roggenweg 28

 

 

 

Stephan Lüdi (parteilos, neu), 1965,
Buechmatt 6

 

 

 

Christoph Meier (GLP, neu), 1979, Schulrain 1

 

 

 

Olivier Rahm (parteilos, neu), 1974, Buechzelglistrasse 57

 

 

 

Thomas Zollinger (SVP, neu), 1976, Haldeweg 6

 

 

 

Auch Gedränge bei Finanzkommission

Für die fünfköpfige Finanzkommission kandidiert ein Oktett: Andreas Schorno (Die Mitte), Markus Städler (FDP), Marcus Meyer (parteilos), Hermann Jäger (SVP), Marion Moosbrugger-Caluori (FDP), Christoph Schibli (parteilos), Roger Seger (GLP), Martin Sekinger (SVP).

Für die dreiköpfige Steuerkommission kandidieren: Robert Nötzli (SVP), Roman Waller (FDP), Bettina Dössegger-Villiger (Die Mitte).

Wer beerbt im Gemeinderat die FDP? 

Der Rücktritt von Consuelo Senn brachte die FDP, deren Personalreservoir nicht übervoll ist, in eine offensichtlich heikle Lage. Sie liess es bis zum Ende der Anmeldefrist offen, ob sie eine
2. Kandidatur anmelde oder nicht. Gerätselt wurde im Dorf,  ob die  bisherigen Finanzkommissionsmitglieder Markus Städler und Pascal Renaud-dit-Louis sich dafür gewinnen liessen.

Die SVP versucht erneut, ihren 2021 verlorenen Gemeinderatssitz zurückzuerobern. Ihr Kandidat,  der 49-jährige Thomas Zollinger  hatte schon 2015 einmal erfolglos für den Gemeinderat kandidiert. SVP-Ortspräsident Pascal Pfeffer räumt ihm diesmal deutlich grössere Wahlchancen ein. Als nunmehriger Grossrat und langjähriges Mitglied der Würenloser Finanzkommission (davon 6 Jahre als Präsident) sei Zollinger breiter abgestützt und politisch erfahrener als vor 10 Jahren. In früheren Jahren war er zuweilen mit  unausgegorenen Vorschlägen und sehr radikalen Ansichten nicht überall gut angekommen. Zollinger ist verheiratet und Vater von vier Kindern. Als eidg. dipl. Finanzanalyst und Vermögensverwalter arbeitet er auf einer Bank. Neuerdings präsidiert er auch die SVP-Bezirkspartei.  

Die Mitte (frühere CVP, fusioniert mit BDP) konzentriert sich darauf, ihre bisherigen zwei Mandate zu halten. Ihre beiden Vertreter im Gemeinderat,  Finanzvorsteher Lukas Wopmann (seit 2014 im GR) und Barbara Gerster Rytz ( Ressortvorsteherin Bildung und Kultur, seit 2018 im GR) treten erneut an und hätten  kaum um ihre Wiederwahl bangen müssen, wenn Consuelo Senn nicht nach der gescheiterten BNO-Revision das Handtuch geworfen hätte.

Doch nun, da die FDP ihren 2. Sitz kampflos preisgibt, fragt sich, an wen diese Stimmen gehen werden. Zollinger wird die Stimmen aus dem stramm rechtsfreisinnigen Lager erben, aber wie gross ist dieses? Und wie gross wird das Stück vom Kuchen sein, das die Kandidaten der Grünliberalen  (GLP) und der Sozialdemokraten (SP) ergattern? Beide Parteien haben auch ohne eigene  Ortspartei in Würenlos ein Sympathielager, das ihnen bei nationalen und kantonalen Wahlen jeweils eine ansehnliche Parteienstärke beschert. Es geht auch ohne eine Hausmacht mit Parteibüchlein, Gemeinderatswahlen sind in erster Linie Persönlichkeitswahlen.

SP-Kandidat Fabio Blazevic hat Schlagzeilen gemacht hat mit einem von ihm initiierten, eher belanglosen Wirbel um reservierte Sitzplätze in der Kantonsschulmensa. Ob er von einem eigentlichen Jugendbonus profitieren wird im Sinne von «toll, wenn sich ein so Junger engagieren will» ist schwierig abzuschätzen. Er selber rechnet sich gute Chancen aus. Bei einer Wahl wäre er der jüngste Gemeinderat der Schweiz, wie das «Badener Tagblatt» schrieb. Aber ob der 18-jährige Kantonsschüler die zeitlichen Belastungen und die mannigfachen Herausforderungen der politischen Führung ganzer Verwaltungseinheiten richtig einschätzt? Grosses politisches Interesse ist nur die halbe Miete. Wäre er – ohne jede berufliche Erfahrung – gewappnet für den nicht immer leichten Umgang mit älteren, fachlich  kompetenten Fachleuten der ihm unterstellten Ressorts und der von ihm geleiteten Kommissionen? Nico Kunz und Lukas Wopmann gehörten bei Amtsantritt zu den wohl jüngsten Gemeinderäten in der Würenloser Geschichte. Sie waren aber schon 30-jährig, standen voll im Berufsleben und hatten sich betriebswirtschaftlich weitergebildet.

Die Grünliberalen (GLP) schicken den 46-jährigen Christoph Meier ins Rennen. Er ist verheiratet und Vater zweier Kleinkinder.  Er verfügt über ein abgeschlossenes Universitätsstudium als Biologe. Insgesamt 5 Jahre hat er im Ausland verbracht, er war Mitarbeiter der Vogelwarte Sempach und arbeitet nun bei Pro Natura Aargau, wo er für Recht und Politik zuständig ist. Von da her sind ihm die in einer Gemeindeexekutive immer wichtiger werdenden Verhandlungen und Absprachen mit Bundes- und Kantonalverwaltungen, aber auch mit betroffenen Einzelpersonen vertraut.

Eine Überraschung wäre, wenn die zwei weiteren parteilosen Kandidaten entscheidend ins Geschehen eingreifen könnten. Beide sind seit Jahren im Immobilienfach zu Hause. Der 60-jährige Stephan Lüdi wohnt zwar schon seit vielen Jahren in Würenlos, ist lokalpolitisch aber erst im Zusammenhang mit der Revision der Allgemeinen Nutzungsplanung in Erscheinung getreten. Zusammen mit anderen Gegnern hatte er an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung einen längeren Auftritt. Später dann an der Sommergmeind stellte er den erfolgreichen Antrag, die zweite geplante Perronrampe beim Bahnhof SBB mit einem Zusatzkredit auch zu überdachen. 

Lüdi und noch mehr der 51-jährige Olivier Rahm, der noch nicht allzu lange hier lebt und geschäftet, werden bis zum Wahltag ihren Bekanntheitsgrad stark erhöhen müssen, sollte ihnen nicht bloss eine Aussenseiterrolle zukommen.

Sicher ist, am 28. September wird es so spannend wie bei Gemeindewahlen schon lange nicht mehr. Das bisherige Gemeinderatsgremium hat keine makellose Erfolgsbilanz vorzuweisen. Ausgerechnet die beiden wichtigsten lokalpolitischen Geschäfte  wurden unrettbar vergeigt. Da kann sich niemand in einer Kollegialbehörde hinter den in erster Linie involvierten Kollegen, den Ressortverantwortlichen, verstecken.

Erst der 28. September wird zeigen, wie sehr auch Bisherige, die gerne weiter amten möchten,  an der Urne dafür abgestraft und an ihrer Stelle neue Kräfte gewählt werden. Toni Möckel wurde 2021 zwar als Gemeindeammann sehr gut gewählt, Als Mitglied des Gemeinderates belegte er damals aber nur Platz 4 der gewählten Fünf.

Je mehr Kandidaten sich um Stimmen balgen, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass im 1. Wahlgang nicht gleich fünf Kandidierende gewählt werden und es am 30. November zu einem 2. Wahlgang kommt. Für diesen könnte sich die Ausgangslage  wieder ganz neu präsentieren.

Dieser Artikel  wird voraussichtlich am 25. August um ein weiteres Element ergänzt: Alle Gemeinderatskandidaten beantworten kurz zwei Fragen, die ihnen würenblicker gestellt hat.

Einheimische Anbieter übergangen – Klientelwirtschaft? (Gastbeitrag)

Vorbemerkung : Autor dieses stark gekürzten Beitrags ist Pascal Pfeffer, seit diesem Jahr Präsident der SVP Würenlos. Diese portiert ihren Ex-Präsidenten und Grossrat Thomas Zollinger für den Gemeinderat. Pfeffer reagiert scharf auf einen Artikel in der «Limmatwelle» von letzter Woche, worin Gemeinderätin Barbara Gerster Rytz (Die Mitte) bekannt gibt, dass die Privatfirma  K&F KiTS GmbH  ab Oktober den Mittagstisch übernimmt und Tagestrukturen einführe. Pfeffer wirft dazu einige berechtigte Fragen auf.  Er gibt aber auch den Startschuss zum Wahlkampf. Nur ein Sitz wird im Gemeinderat frei (jener von Bauvorsteher Consuelo Senn, FDP, der auf eine Wiederwahl verzichtet). Stand heute möchten aber mindestens 3 -6 neue Kandidaten (darunter Thomas Zollinger SVP, Christoph Meier GLP und Fabio Blazevic SP) sowie möglicherweise noch 2-3 weitere Personen im Gemeinderat Einsitz nehmen (Anmeldefrist läuft am kommenden Freitag ab). Über mehrere Kandidaten ist von den CH-Media Zeitungen («Badener Tagblatt» und «Limmatwelle) breit und wohlwollend berichtet worden. Vor diesem Hintergrund ist wohl auch der von Pfeffer kritisierte « Limmatwelle-Beitrag » zu sehen, der in der ungünstigsten Zeit (Schulferien) erschienen ist. Pfeffer macht nun klar, wer von den Bisherigen sich trotz Sommerhitze besonders warm anziehen muss.  

Wer in der«Limmatwelle» vom 7. August 2025 auf der Würenloser Seite 15 den Artikel mit dem Titel «Tagesstrukturen werden eröffnet» liest, staunt nicht schlecht. Wenn man keine Kinder hat und sich auch bisher nicht mit dem Thema befasst hat, dem wird  suggeriert, dass es nun auch in Würenlos bald Tagesstrukturen für die Kinderbetreuung gibt. Da ich selber drei Kinder im Alter von 6, fast 8 und 10 Jahren habe und wir als Eltern beide berufstätig sind, ist uns die Situation in Würenlos seit über 8 Jahren bestens bekannt.

An der Dorfstrasse und dem Rössliweg gibt es seit 1998 die KinderOase (ehemals Verein Wiki), die mit einem hervorragenden Angebot beste Arbeit leistet. (Ein Satz nachträglich gekürzt. Red.)

Als bestehende Kunden der KinderOase erhalten wir regelmässige Informationen. Aus allem geht hervor, dass die Leitung der KinderOase.ch GmbH grundsätzlich sehr zufrieden mit dem Standort in Würenlos ist und gerne mit der Gemeinde zusammenarbeitet. Am Elternabend vom 15. Januar dieses Jahres erfuhren die anwesenden Eltern, dass die KinderOase über die Absichten und die Umfrage, welche im letzten Winter von der Schule Würenlos an die Eltern gegangen ist, nicht informiert wurde.

Warum spielt die Gemeinde den «Steigbügelhalter» für ein auswärtiges ‚Grossunternehmen‘ in Würenlos und konkurrenziert so das professionelle bestehende Angebot? Aus meiner Sicht ist dies keine Aufgabe der Gemeinde. Und wie kommt Gemeinderätin und Juristin Barbara Gerster Rytz zur Aussage, dass die K&F KiTS GmbH sämtliche gesetzlichen Vorgaben für eine qualitativ hochwertige, professionelle sowie pädagogisch fundierte Betreuung erfülle – ganz im Sinne der Qualitätsansprüche  der Gemeinde Würenlos? 

Als Steuerzahler hätte ich zumindest die minimale Erwartung gehabt, dass die KinderOase, und der Mittagstisch bei der erwähnten Umfrage und Bedarfserhebung miteinbezogen werden und die Chance bekommen, ihr Angebot zu verbessern, falls es nicht genügen sollte.

Über den Wechsel bei den Tagesstrukturen wurde die KinderOase einen Tag vor der öffentlichen Ankündigung vom 7. August in Kenntnis gesetzt. Geht man so mit seinem lokalen Anbieter um, der sich jahrzehntelang mit viel Herzblut und Professionalität um die Betreuung der Kinder gekümmert hat? Nein.

Nächste Frage, wer ist die K&F KiTS GmbH und wer steckt dahinter? Die Webseite offenbart, dass es sich im Bereich der Kinderbetreuung um einen grossen Anbieter handelt. In 12 Gemeinden (inkl. Würenlos) wird die Firma ab Oktober Tagesstrukturen anbieten. Wenn man im zentralen Firmenindex nachschaut, verfügt die Firma über ein Stammkapital von 100’000 Franken, verteilt auf vier Gesellschafter. Auf der Webseite der K&F KiTS GmbH fehlen im Impressum gesetzlich  notwendige Angaben wie die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) oder die Angabe zur  Geschäftsleitung. Auch die  Datenschutzerklärung ist mangelhaft. 

Weiter liest man auf der Webseite der K&F KiTS GmbH folgenden Hinweis: Die K&F KiTS GmbH ist eine Partnerfirma der K&F Fachstelle Kinder&Familien, welche seit mehr als 20 Jahren im Bereich der familien- und schulergänzenden Betreuung tätig ist. Durch diese Zusammenarbeit kann die K&F KiTS GmbH von der langjährigen Erfahrung und dem fundierten Wissen profitieren. (https://kits-gmbh.ch/ueber-uns)

Kommen wir nochmals zurück zur Umfrage. Der Fragebogen für die Abklärung des Bedarfs an familienergänzender Kinderbetreuung datiert vom 7. Januar 2025, ging via KLAPP über die Schule an die Eltern und wurde unterzeichnet mit «Gemeinderat Würenlos». 

Und nun: Die K&F Fachstelle Kinder&Familien führt die Umfrage im Auftrag durch, ermittelt einen Bedarf, schliesst dabei die Dienstleistungen der lokalen Anbieter KinderOase und Mittagstisch komplett aus, und bringt dann ihre Partnerfirma K&F KiTS GmbH als optimale Lösung ins Spiel. Und in der «Limmatwelle» wird die K&F KiTS GmbH gar als ultimative Lösung für Würenlos präsentiert.

Die K&F Fachstelle Kinder&Familien und die K&F KiTS GmbH sind an derselben Adresse gemeldet und durch dieselben Führungspersonen wie Amanda Wildi und Marianna Ryf-Busslinger vertreten. Dies unterstreicht die These, dass man zuerst ein Bedürfnis generiert, womit man dann der Partnerfirma einen Auftrag vermitteln kann. So funktioniert Klientelpolitk, die das Gemeinwohl ausklammert.

Mit grossen Planungen überfordertes Dorf

Eine ausserordentliche Gemeindeversammlung hat am Dienstag die Vorlage für die Totalrevision der Bau- und Nutzungsordnung BNO als Ganzes zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen. Was bleibt nach acht jährigem Planungsprozess? Ein Scherbenhaufen. Es ist beileibe nicht der erste, der in Würenlos von grossen Planungsvorhaben zurückbleibt. 

Die Mehrzweckhalle ist besetzt bis auf den letzten Stuhl, der noch in einem Abstellkämmerchen aufzutreiben war. 568 Stimmberechtigte sind erschienen (nur 19 weniger als an der «Rekord-Gmeind» 2013 zum Standortentscheid Alterszentrum), um über das Schicksal der totalrevidierten BNO zu befinden.

Je näher der Dienstag gerückt war, desto deutlicher wurde, dass es nicht der krönende Abschluss dieser Planungsgeschichte werden dürfte. Zum Auftakt geben Gemeindeammann Toni Möckel und Gemeinderat Consuelo Senn, unterstützt von Andrea Hofbauer, der stellvertretenden Leiterin der Bauverwaltung, und von Paul Keller, dem externen Projektleiter, einen straffen Überblick über das grosse Planungswerk, seine Ziele, seine Instrumente. Sie versuchen, die inhaltlichen Änderungen am am komplexen Planungswerk so anschaulich wie möglich darzustellen. Sie betonen, wie sehr die Arbeit am Planungswerk zum Wohl der ganzen Bevölkerung erfolgt sei, wie sehr der Fokus auf qualitatives Wachstum und weniger als vom Kanton gefordert auf quantitatives Wachstum gerichtet war. Man spürt, die Versammlung hat da ihre Zweifel.

Als dann die Gegner – vorab die hinter dem wenige Tage zuvor verteilten Flyer stehende Gruppe mit ihren Sprechern Beat Güller, Adrian Güller und Georges Fritz ihre zahlreichen Abänderungsanträge präsentieren, wird das Werk richtiggehend zerzaust. Von Papiertiger ist die Rede, von unnötiger Überregulierung, von unberechtigten Eingriffen ins Privateigentum. Vom Unsinn, die Ausnützungsziffern in den Wohnquartieren zu reduzieren, wo gleichzeitig innere Verdichtung gefordert würde. Die neue Grünflächenziffer völlig unnötig, Würenlos sei auch ohne schön grün geblieben. Obwohl die Gemeinde selbst nicht mit gutem Vorbild vorangehe. Und und und. Nur wenige Votanten stärken dem Gemeinderat den Rücken.

Und endlich kommt von Pascal Renaud (FDP) der schon angekündigte  Antrag, das Geschäft gesamthaft zur Überarbeitung zurückzuweisen. Über den Antrag muss sofort abgestimmt werden. Er wird klar angenommen, womit die Diskussion zur Sache sofort abgebrochen werden muss.. Etwas zu früh, findet sogar ein Votant, der an der Totalrevision keinen guten Faden lässt. Denn man habe  wegen dem Diskussionsabbruch noch nicht alle Votanten gehört, die sich noch zum Geschäft hätten äussern wollen.  

In der Tat hat man mit der totalen Rückweisung dem Gemeinderat eine schwierige Aufgabe aufgebrummt. Denn in welche Richtung soll die Überarbeitung gehen? Die geplanten Umzonungen ganz oder nur teilweise streichen, auf tiefere Ausnützungsziffern verzichten, aber nicht auf die offerierte Kompensation dafür (Wohnräume im Untergeschoss nicht mehr bei der AZ anrechnen)?

Nicht zu unterschätzen sind auch mögliche Folgen des Rückweisungsentscheids. Gar nicht im Sinne all jener, die eine möglichst geringe Zunahme der Dorfbevölkerung wollen, könnte eine indirekte Folge sein. Viele der Grundeigentümer, die sich als Verlierer der neuen BNO gesehen hätten, könnten  rasch ihre Bauland- und Ausnutzungsreserven noch gemäss alter BNO realisieren wollen. Dann könnte sich der Bauboom in Würenlos (viel früher als erwartet konnte unlängst die 7000. Einwohnerin gefeiert werden) auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Die Baulandreserven  von 5,38 Hektaren in Wohn- und Mischzonen könnten viel schneller aufgebraucht sein als gedacht. Das würde die Eigenheimpreise und die Mieten durch die Decke schiessen lassen. Nicht wenige, die nun für ihr Häuschen und ihre Autoabstellplätze gekämpft haben, dürften deswegen aus dem Dorf verdrängt werden.

Zunichte gemacht ist die grosse Arbeit von Gemeinderäten und Angestellten der Verwaltung, von externen Fachplanern und vor allem der freiwillig Mitwirkenden in Kommissionen und Arbeitsgruppen. Zurück bleiben viele Frustrierte. Etliche werden sich die freiwillige Mitwirkung an solchen oder ähnlichen Planungsprozessen, die letztlich für die Katz sind, kein zweites Mal mehr antun wollen, ja, sich sogar von den Gemeindeversammlungen fernhalten. 

Vom finanziellen Schaden ganz zu schweigen. Fast alles Geld, das für die  Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung in zwei Schritten bewilligt wurde – insgesamt CHF 745’000 – ist  verloren. 

Und erst der Zeitverlust! Wie lange dauert’s wohl, bis eine neue BNO präsentiert werden kann, die vom Stimmvolk auch goutiert wird? Projektleiter Keller sagte auf eine Frage aus der Versammlung, in ein, zwei Jahren sei das möglich. Es wird realistischerweise wohl eher fünf Jahre oder länger dauern.

Denn fast der ganze Planungsprozess muss sinnvollerweise nochmals durchgespielt werden, mit Festlegung der Revisionsziele, Mitwirkungsverfahren, öffentlicher Auflage, Vorpüfung durch den Kanton (es brauchte aktuell deren 2, weil die erste beim Kanton durchfiel), öffentliche Informationsveranstaltungen, Einwendungsentscheide (aktuell waren es 73) usw. 

Aufgegleist war die jetzige Totalrevision durchaus besser als die früheren. Die Mitwirkung breiter Kreise, insbesondere der Grundeigentümer, war in der Organisation nicht nur eingeplant, sondern funktionierte in der Anfangszeit leidlich gut. Das Interesse an freiwilliger Mitarbeit in der Spezialkommission und in  Arbeitsgruppen war überraschend gross. Doch je mehr Zeit verstrich, desto mehr haperte es bei der Transparenz. Die Covid-Pandemie mag dazu beigetragen haben, die Hauptursache war sie gewiss nicht.

Als die jetzt gross auftrumpfenden kritischen Grundeigentümer vorerst noch als Einzelkämpfer ihre Probleme den Planungsverantwortlichen darlegten, seien sie nicht Ernst genommen worden, sagen sie. Warum wurden ihnen nicht nachträglich Sitze in der sogenannten Resonanzgruppe angeboten? Warum wurden nicht mehr öffentliche Informationsveranstaltungen als geplant durchgeführt? An denen hätten Kritikpunkte allgemein verständlich und ehrlich erläutert sowie diskutiert werden können.

Ein Grossteil der Meinungsbildung passiert  v o r  der Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat muss kommunikationsmässig dringend über die Bücher. Er muss zur Präsentation solcher Monstervorlagen Kommunikationsprofis beiziehen, die alle Info-Kanäle zu bespielen  und Info-Veranstaltungen attraktiv zu inszenieren wissen. Schickt der Gemeinderat ein so wichtiges Geschäft wie eine BNO ins Rennen , darf nichts dem Zufall überlassen werden. Es braucht strategisches Denken, um sich nicht von cleveren Gegnern übertölpeln zu lassen. Beim Alterszentrum, bei der Aushubdeponie Steindler und nun bei der abgelehnten BNO haben gewiefte Gegnerschaften die politische Agenda bestimmt. 

Wie stimmte der Autor?

Bis zum Rückweisungsantrag war ich unentschieden, ob ich die BNO in einer Schlussabstimmung annehmen oder ablehnen würde. Dafür wusste ich im Voraus, wie ich zu einzelnen Abänderungsanträgen stimmen würde. Abgelehnt hätte ich einen kompletten Verzicht auf die Grünziffer oder auf jegliche Umzonungen. Bei den Arealüberbauung hätte ich für die minimale Grösse von 2000 m3 gestimmt. – Weil ich diese differenzierte Meinung wegen des Rückweisungsantrags abstimmungsmässig nicht zur Geltung bringen konnte, lehnte ich die totale Rückweisung ab. Alle Änderungsanträge zum Traktandum 3 « Ausgleich von Planungsvorteilen» habe ich abgelehnt und dem betreffenden Reglement in der gemeinderätlichen Fassung wie die Mehrheit zugestimmt. 

 

BNO verdient ein Ja (Gastbeitrag von Matthias Rufer)

Anmerkung der Red. Knapp 2 Tage vor der Gemeindeversammlung hat der folgende Text  würenblicker erreicht mit der Bitte um Veröffentlichung als Gastbeitrag. Der Bitte wird entsprochen, allerdings erscheint der Text in stark gekürzter Form. Weggelassen sind detaillierte Ausführungen über die Örtlichkeiten, die von Umzonungen und  Änderungen betroffen sind. Ohne grossformatige Illustrationen und Pläne macht die Nennung einzelner Strässchen , die selbst lange hier Ansässigen kein Begriff sind, keinen Sinn. Auch der den Abstimmungsunterlagen beiliegende Zonenplan ohne Strassennamen bietet da keine Hilfe. 

Ein in alle Haushalte verteilter Flyer ruft zur Ablehnung der revidierten Bau- und Nutzungsordnung (BNO) auf. Als Mitglied der Spezialkommission Nutzungsplanung war ich in die BNO-Erarbeitung involviert und möchte die Hintergründe einiger der bemängelten Anpassungen erläutern, deren Nutzen und Entstehung erklären und damit zur Genehmigung der neuen BNO an der Einwohnergemeindeversammlung aufrufen.

  • Reduktion Ausnützungsziffern und Gebäudelängen
    Die Ausnützungsziffern der Zonen W2E und W2 wurden gegenüber den alten Zonen E2 bzw. W2 reduziert. Die neuen Zonen W2E entsprechen grösstenteils den bisherigen Zonen E2. Bei den W2-Zonen ist das Bild komplexer, deutliche Veränderungen ergaben sich mit Abzonungen im Erliacher und zwischen Ahornweg und Birkenweg und der Aufzonung von W2 zu W3 zwischen Altwiesenstrasse, Aspenweg und Birkenweg sowie Umzonungen von W2 zu Dorfrandzone (DRZ) zwischen Schul- und Bachstrasse sowie im Gebiet Dollisesteig und Gartenweg.
    Was ist der Effekt dieser Umzonungen und Anpassungen bzgl. Ausnützungsziffern (AZ)?
    • Die von E2 zu W2 aufgezonten Grundstücke haben Besitzstand bzgl. AZ, profitieren aber von leicht erhöhten Höhemassen und haben weiterhin keine Längenbegrenzung – damit geringfügig mehr Gestaltungsspielraum.
    • Die von W2 zu W3 aufgezonten Parzellen haben eine um 0.05 höhere AZ, dürfen ein Geschoss mehr realisieren, profitieren von grösseren Höhen und einem reduzierten grossen Grenzabstand – damit deutliche Verbesserung.
    • Die von W2 zu DRZ umgezonten Grundstücke haben Besitzstand bzgl. AZ, profitieren von grosszügigeren Gebäudehöhen und reduziertem grossen Grenzabstand – damit eine Verbesserung.
    • Die von E2 zu W2E umgezonten Parzellen erfahren eine AZ-Reduktion um 0.05, eine leichte Erhöhung der Fassaden- und eine leichte Reduktion der Gebäudehöhe bei gleichbleibenden Grenzabständen. Neu kommt eine Längenbegrenzung auf max. 20 m Gebäudelänge hinzu – damit eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten.
    • Die von W2 zu W2E umgezonten Grundstücke erfahren eine Reduktion der AZ um 0.15, eine leichte Reduktion der Gesamthöhe und eine Reduktion der Gebäudelänge von max. 30 auf max. 20 Meter – hier ergibt sich die grösste Einschränkung.

Was waren die Hauptgründe für die Anpassungen? In den neu als W2E zonierten Gebieten prägen relativ kleinmassstäbliche Einfamilienhäuser mit viel Durchgrünung das Quartierbild. Zudem sind in der aktuell gültigen BNO die AZ hoch (E2) bis extrem hoch (W2) festgelegt. Ohne Anpassungen bei der AZ sind diese gepflegten Quartiere bedroht von einer rendite-getriebenen Entwicklung und maximalem Flächenverbrauch. Die Reduktion der Gebäudelängen und der AZ beabsichtigt, zusammen mit der Grünflächenziffer von 0.4 bzw. 0.5, einzig den Erhalt der Stärken der grösstenteils schönen, typischen Würenloser Einfamilienhausquartiere.

Damit eine dem Gebot der haushälterischen Nutzung des Bodens entsprechende Innenentwicklung mit einer Erhöhung der Belegungsdichte (Bewohner) – nicht zu verwechseln mit maximaler baulicher Verdichtung – möglich bleibt, wird beim Schaffen von Einliegerwohnungen in den W2-Zonen ein Ausnützungsbonus gewährt. Damit wird das gefördert, was das Raumplanungsgesetz bezweckt: Mehr Bewohner auf gleicher Fläche statt bloss mehr gebauter Wohnfläche. In diesem Sinne sind die für die Zonen W2E und W2 festgelegten Nutzungsmasse kein Hindernis sondern eine Hilfestellung für eine qualitätsvolle Innenentwicklung.

Grünflächenziffer
Die kritisierte Grünflächenziffer ist, neben dem Ziel einer überdurchschnittlichen Durchgrünung in den Zonen W2E, in erster Linie ein Mittel der Ökologie und damit ein Gebot der Stunde. Ökologie findet nicht nur ausserhalb des Baugebiets statt, sondern wird  künftig auch im Siedlungsgebiet immer wichtiger. Grünflächen, Blumenbeete, Sträucher und Bäume sind nicht nur Labsal für die Seele und schön anzusehender Lebensraum für Insekten und Kleinlebewesen, sondern können lokal die Effekte der Klimaerwärmung abschwächen und die Lebensqualität erhöhen (Beschattung, Kühlung durch Verdunstung). Siedlungsökologie geht uns alle an und  darf – in Massen – von allen Bauherren erwartet werden, zum Wohle der Eigentümer aber auch der Allgemeinheit. Angesichts reduzierter AZ wird das Einhalten der Grünflächenziffer in den W2E- und W2-Zonen abgesehen von wenigen Einzelfällen kaum je problematisch sein.

Gewässerraum
Hier haben die Flugblatt-Verfasser Recht, dass sich für gewisse Parzellen massive Einschränkungen ergeben. Man hat diese Probleme mit dem Kanton wiederholt besprochen und Lösungsvorschläge eingebracht, die der Kanton allesamt mit Verweis auf das eindeutige nationale Recht abgewiesen hat. In diesem Sinne entspricht die Behauptung im kürzlich erschienenen Artikel des Badener Tagblatts, dass es Verhandlungsspielraum mit dem Kanton gibt, nicht den Tatsachen. Der Spezialkommission Nutzungsplanung und dem Gemeinderat waren in dieser Frage leider die Hände gebunden.

Mehrwertabgabe
Eine Mehrwertabgabe fällt an, wenn Parzellen aufgrund der Ein-, Um- oder Aufzonung durch die Einwohnergemeinde und ohne Zutun des Eigentümers eine massive Wertsteigerung erfahren. Der grösste Teil dieser Wertsteigerung bleibt beim Eigentümer, was richtig ist. Dass aber das Gemeinwesen, das dem Eigentümer diese Wertsteigerung ermöglicht, auch am Gewinn partizipiert, ist ebenso richtig. Es handelt sich mitnichten um eine ungerechte einseitige Abgabe, sondern im Falle von Ein- sowie gewisser Umzonungen um eine gesetzliche Pflicht. Man tut hier im Wesentlichen nur das, was das Aargauische Baugesetz will. In einem Handbuch dazu hält der Kanton fest: „Die Mehrwertabgabe stellt das Korrelat zur Minderwertentschädigung bei materieller Enteignung dar und ist dem Gedanken der Rechtsgleichheit sowie der Gerechtigkeit verpflichtet.“

Im abschliessenden Vorprüfungsbericht zur BNO-Revision hält der Kanton fest: „Die Gemeinde Würenlos legt in der Planung den Fokus auf Qualitätsaspekte und die Natur in der Siedlung.“ Diese leichte Kritik des Kantons, der lieber eine Planung gesehen hätte, die eine Maximierung der Einwohnerzahl ermöglichen würde, ist in meinen Augen schon fast alleine Grund genug, um dieser BNO zuzustimmen. Wenn von den Fachplanern des Kantons festgestellt wird, dass die vorgeschlagenen Regelungen der Siedlungsqualität und der Natur in der Siedlung dienen, ist das in der heutigen Zeit ein Gütesiegel erster Qualität.