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7300 sind zu wenig

Wie gross soll Würenlos noch werden? In der Bevölkerung dürften die Vorstellungen darüber weit auseinander gehen. Umso wichtiger ist eine breite Diskussion zur Gemeindeentwicklung und zwar jetzt. Bevor die Revision der Nutzungsplanung beginnt.

Blau: Die Bevölkerungsentwicklung 2002 – 2017
Rot: Das Wachstumsziel gemäss Leitbild bis 2031

 

Wenn es nach dem Gemeinderat geht, soll Würenlos bis 2030/31 auf 7300 Einwohner anwachsen. Dieses Ziel schrieb er Anfang Januar 2016 in sein Leitbild für die nächsten 15 Jahre. Das Planungsziel ist nicht belanglos. Die Infrastruktur (z.B. Schulraum, Wohnen im Alter) wird darauf ausgerichtet. Die Gefahr von teuren Hauruckübungen, um einer unerwarteten Bevölkerungsentwicklung Rechnung zu tragen, verringert sich.

Ist das Ziel von 7300 Einwohnern bis 2030 richtig? Nach einer stürmischen Wachstumsphase zählten wir Ende letzten Jahres 6361 Einwohner. Der Zuwachs in den letzten 15 Jahren betrug 1478 Personen. Noch 939 Personen soll er gemäss Gemeinderat in den nächsten 15 Jahren betragen. Einigen Leserinnen und Lesern mag ein solches Wachstum immer noch zu gross sein. Sie vermissen das dörflich gemütliche von früher.

Aber Würenlos liegt ja nicht in der Pampa. Für die Statistiker des Bundes gehört unsere Gemeinde aufgrund gewisser statistischen Kriterien (z.B. Pendlerströme) zur Agglomeration Zürich – und nicht etwa zur kleineren Agglomeration Baden. Für die aargauische Raumplanung zählt Würenlos zum urbanen Entwicklungsraum. Hier soll die Entwicklung dynamischer verlaufen als im kantonalen Durchschnitt. Kommt es nicht zu einem drastischen Konjunktureinbruch, werden mehr Leute in Würenlos wohnen wollen. Selbst wenn die Einwanderung als Wachstumstreiber längerfristig abflauen sollte, bleibt die Grossagglomeration Zürich als Arbeits- und Wohngegend hoch attraktiv.

Das Bevölkerungswachstum um 939 Personen relativiert sich, wenn man sich vor Augen hält, was momentan in Bau oder konkret geplant ist – und zwar im Rahmen der jetzigen Bau- und Zonenordnung und damit politisch kaum mehr beeinflussbar. Je über ein Dutzend Wohneinheiten entstehen momentan im Buechzelgli und auf dem Sägereiareal Kempfhofstrasse. Viele weitere werden in naher Zukunft hinzukommen: Auf den Arealen Gatterächer Ost und Huebacher, für die Gestaltungspläne bereits vorliegen, und auf den Arealen Steinhof/Im Grund und Zentrumswiese/Rössli/Post (mit Alterszentrum), für welche die planerischen Leitplanken hoffentlich in absehbarer Zeit montiert werden.

Werden die genannten Areale innert – sagen wir mal – 7 Jahren überbaut, so entstehen mindestens 220 Wohneinheiten, was etwa 500 zusätzlichen Einwohnern entspricht. Dazu kommt, dass schon heute und in den nächsten Jahren in den Wohnquartieren verdichtet wird, was das Zeug hält. Das Potential ist da. Auf Spaziergängen stösst man öfters auf relativ kleine Häuser in grossen Gärten, die förmlich nach Ersatzbauten rufen. Es erscheint somit nicht ausgeschlossen, dass das Wachstumsziel von 7300 Einwohnern  wesentlich früher als 2030 erreicht wird. Und dann wäre Würenlos gebaut?

Das ist unrealistisch. Und wer glaubt, auf diese Weise werde unser Dorf seinen heutigen Charakter am ehesten bewahren, könnte sich irren. Ohne Willen zu starken Lenkungsmassnahmen könnte bei diesem Szenario die Wohnlichkeit im Dorf stark leiden. Um überhaupt noch bauen zu können, würden gesetzliche Gebäudeabstände bis auf den letzten Zentimeter ausgereizt oder mit erkauften Näherbaurechten unterschritten. Vorgärten würden Autoabstellplätzen und Velogaragen  – ohne Kompensation durch Grünflächen im öffentlichen Raum würde das Dorf weniger grün. Eine solche Entwicklung, wie wir sie in den letzten Jahren an einigen Orten im Dorf erlebten, wäre bedauerlich, da minderwertig. Zudem würden bei anhaltend grosser Nachfrage nach Wohnraum die Landkosten und die Mietzinsen übermässig ansteigen. Das kann zur Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung durch finanzkräftigere Zuzüger führen, wie sich etwa im ganzen Kanton Zug zeigt.

Verdichtung ist nicht zum vornherein des Teufels. Sie kann zu sehr befriedigenden Lösungen führen, wenn wir echten Gestaltungswillen und Mut zeigen. Bei der Totalrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung, die nun anläuft, wird es genau darum gehen. Und nicht wie bei früheren Totalrevisionen darum, das Siedlungsgebiet nach Lust und Laune der Kulturlandbesitzer auszudehnen. Bund und Kanton setzen Einzonungen enge Grenzen. Zwar billigt die kantonale Raumplanung unserer Gemeinde wegen der hohen Bautätigkeit in jüngster Vergangenheit die Einzonung von 25 000 Quadratmetern Bauland bis 2040 zu. Doch im Vordergrund steht das Wachstum nach innen. Man kann dem auch Verdichtung sagen.

Ein höheres Wachstumsziel von mehr als 7300 Einwohnern bis 2030 wäre eine planerische Herausforderung. Es würde die Gemeinde zwingen, sich intensiver mit der baulichen Entwicklung auseinanderzusetzen. Statt einfach den Ist-Zustand fortzuschreiben, müsste um Lösungen gerungen werden, mit denen sich auch bei erheblich grösserer Bevölkerung die Wohnqualität gesamthaft erhalten oder gar steigern liesse. In späteren Beiträgen wird würenblicker zeigen, wie das möglich wäre. Zum Beispiel mit höheren Bauten an ausgewählten Lagen.

Einwohnergemeinde ist am Zug

Die Ortsbürgergemeinde hat am Dienstagabend nach kurzer Diskussion den Tauschvertrag mit der Einwohnergemeinde genehmigt. Dies meldet das Badener Tagblatt  in seiner Ausgabe von Fronleichnam. Wenn auch die Versammlung der Einwohnergemeinde am kommenden Dienstag, 9. Juni, dem Vertrag zustimmt, geht die ganze Zentrumswiese in das Eigentum der Einwohnergemeinde über, im Gegenzug erhalten die Ortsbürger eine Baulandparzelle im Gebiet Gatterächer Ost.

Mit einem Ja am 9. Juni werden die Eigentumsverhältnisse auf der Zentrumswiese vereinfacht, womit ein  wichtiger Schritt zur Realisierung des Alterszentrums getan wäre. Für das Alterszentrum würde die Einwohnergemeinde das benötigte Land im Baurecht abtreten. Zu welchen Bedingungen (Baurechtszins) wird später bestimmt. Im Traktandenbericht zur Gemeindeversammlung versichert der Gemeinderat , die künftigen Wohnkosten im Alterszentrum nicht durch einen hohen Baurechtszins in die Höhe treiben zu wollen. Theoretisch möglich wäre auch ein symbolischer Baurechtszins von einem Franken pro Jahr. Dies aber wohl nur dann, wenn der Baurechtsnehmer (Bauherr) des Alterszentrums sich verpflichtet, den gesamten Kostenvorteil  den künftigen Bewohnern weiterzugeben.

Einem Ja der Einwohnergemeinde zum Tauschvertrag sollte eigentlich nichts im Wege stehen. Auch wenn der vorliegende Vertrag etwas einseitig zugunsten der Ortsbürger ausgefallen sein mag. Die Ortsbürger haben sich nämlich ausbedungen, dass die Einwohnergemeinde keinen Gewinn aus diesem Landhandel schlagen darf. Sollte die Einwohnergemeinde innert der nächsten 40 Jahre dennoch einen Gewinn erzielen – etwa, wenn das Alterszentrum doch nicht realisiert und das Land irgendjemandem zum Höchstpreis verkauft würde – , dann fiele der Gewinn der Ortsbürgergemeinde zu. Die Ortsbürger ihrerseits sind absolut frei, was sie mit dem Land im Gatterächer anfangen und zu welchen Bedingungen sie es zum Überbauen abgeben.

Die Ortsbürger sitzen bei diesem Tauschhandel am längeren Hebel. Die Vertragsklausel zu ihren Gunsten zeigt auch ein gewisses Misstrauen gegenüber dem Gemeinderat, wie ernst er es mit dem Bau eines Alterszentrums auf der Zentrumswiese meint.  Die Klausel sollte aber für die Einwohnergemeinde kein Grund sein, den Vertrag abzulehnen. Denn einerseits ist sie,  wie die Ortsbürger,  am Bau des Alteszentrums interessiert – die Rekordgemeindeversammlung vonm Sommer 2013 hat dies eindrücklich demonstriert.  Anderseits läge es wohl in der Hand der Stimmberechtigten, einen gewinnabwerfenden Verkauf der Zentrumswiese  zu verhindern. Diese Kostbarkeit im Herzen unseres Dorfes gilt es auf alle Fälle in öffentlichem Eigentum zu behalten. Und abgesehen davon bin ich nicht restlos davon überzeugt, dass es in 40 Jahren die Ortsbürgergemeinde in ihrer heutigen Form noch geben wird. Diese komische Institution – Gemeinschaftseigentum aufgrund eines Vorrechts der Geburt – scheint mir eher ins 19. als ins 21. Jahrhundert zu passen. In vielen anderen Kantonen sind solche Konstrukte  längst abgeschafft worden.

Sinnvoller Landtausch und unnötige Portokosten

Heute Pfingstsamstag hatte unser Pöstler viel zu tun, obwohl er ja samstags nur A-Post auszutragen hat. Buchstäblich in letzter Minute waren Tausende von Couverts zu verteilen – jene mit der Einladung und dem Stimmrechtsausweis für die Einwohner-Gemeindeversammlung vom Dienstag, 9. Juni. Per B-Post wäre es knapp geworden: spätestens 14 Tage vor der Versammlung sind die Unterlagen zuzustellen. Weshalb  stets in letzter Minute aufgegeben und folglich teuer per A–Post spedieren? Auch wenns nur wenige Rappen pro Couvert ausmacht, den Wochenlohn eines Gemeinderates oder der Tageslohn unseres Gemeindeschreibers liesse sich jedesmal locker einsparen. Aber vielleicht sagt sich die Gemeindekanzlei «was der Schule recht ist, soll uns nur billig sein». Eltern von Kindergarten- und Unterstufen-Schülern haben sich ebenfalls gewundert, als sie die Einladung zum Früelig-Iilüüte per A-Post erreichte – hier hätte die Einsparung immerhin für ein neues Kinderbuch gereicht. Womit auch dies gesagt ist.

Man schätzt sich als Stimmberechtigter mittlerweile ja schon glücklich, wenn der Gemeinderat wenigstens bei zwingend vorgeschriebenen Terminen uns Mitbürgern etwas von Belang mitteilt. Ansonsten erfährt man ja nur alle Schaltjahre etwas davon, was sich so tut an Wichtigem im Gemeindehaus.

A-Post hin oder her – im grossen Ganzen ist das Kostenbewusstsein bei Behörden und Verwaltung ja spürbar gestiegen. Das hat auch dazu beigetragen, dass die Rechnung 2014, die am 9. Juni zu genehmigen ist, um 1,8 Millionen Franken besser abschliesst als budgetiert. Zum guten Ergebnis geführt haben aber vor allem die von den Stimmberechtigten gezogene Investitionsbremse und die über Erwarten hohen Einnahmen bei den Firmen- sowie den Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Die Verschuldungslage hat sich überraschend schnell deutlich entschärft. Pro Kopf der Bevölkerung beträgt die Nettoschuld jetzt noch 3078 Franken (Ende letzten Jahres rechnete man noch mit 3804 Franken) und liegt damit rund 100 Franken tiefer als Ende 2013. Das Verschuldungsziel von 2500 Franken ist beträchtlich näher gerückt.

Dürfen da zum Beispiel die Sportvereine bereits Licht am Ende des Tunnels sehen, durch den sie seit dem Nein zur Projektierung des Sportplatzes Tägerhard gehen? Man darf gespannt sein, wie der Investitions- und Finanzplan für die nächsten 7 Jahre im Dezember aussehen wird. Bei der Präsentation des guten Rechnungsabschlusses liess der Gemeinderat verlauten, «neue Investitionen in grösserer Millionenhöhe dürften auch in naher Zukunft nicht realisiert werden können.» Doch eine Investition in «grösserer Millionenhöhe» wäre die neue Sportanlage ja nicht unbedingt. Vor der Abstimmung über den Projektierungskredit sprach der Gemeinderat von 2,5 Millionen Franken, die der neue Sportplatz die Einwohnergemeinde kosten würde.

Die bevorstehende Gemeindeversammlung wird kaum hohe Wellen werfen. Ein einziges Traktandum (Link zum Traktandenbüchlein) hat etwas Fleisch am Knochen: der Landabtausch mit der Ortsbürgergemeinde fürs Alterszentrum. In einem ersten Anlauf scheiterte der gemeinderätliche Plan, das Ortsbürgerland auf der Zentrumswiese zu erwerben. Die Ortsbürger wollten lieber einen Landabtausch. Und sie haben sich  durchgesetzt. Beantragt wird nun der Abtausch des Ortsbürgerlandes auf der Zentrumswiese gegen halb soviel Bauland der Einwohnergemeinde im Gebiet Gatterächer Ost.

Eine Woche vor der Einwohner- hat die Ortsbürgergemeinde über das Geschäft zu befinden. Es wäre eine grosse Überraschung und Enttäuschung, wenn der Landhandel ein zweites Mal am Widerstand der Ortsbürger scheitern würde. Sollte die Einwohnergemeinde am 9. Juni ebenfalls zustimmen, wovon auszugehen ist, könnte die Planung des Alterszentrums endlich konkretere Züge annehmen. Der Landabtausch verstösst zwar gegen den an sich sinnvollen Grundsatz des Gemeinderates, kein Land mehr zu veräussern, sondern nur noch im Baurecht abzugeben. Weil aber das Land im Gatterächer einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (der Ortsbürgergemeinde) abgegeben wird,  nur gemäss einem  rechtskräftigen Gestaltungsplan überbaut werden kann und die Einwohnergemeinde weiterhin Eigentümerin eines Landstreifens entlang der Bahnlinie bleibt, ist dieser Tausch verantwortbar.

Doch ob es so zügig weiter gehen wird, wie von den Gemeinderatsvertretern an der Generalversammlung des Vereins Alterszentrums Würenlos (VAZW) in Aussicht gestellt, wird sich weisen. Das hängt unter anderem davon ab, wie gut sich die Zusammenarbeit entwickeln wird zwischen dem Gemeinderat und dem personell stark erneuerten Vorstand des Vereins Alterszentrum – er steht neu unter einem Ko-Präsidium von Paul Isler und Alain Cornuz. Ein gemeinsamer Steuerungsausschuss soll im Juni erstmals tagen. Taten bzw. Entscheide statt schöne Worte, das erwartet nun die Bevölkerung.

Bauland verkaufen oder im Baurecht abgeben?

Verschiedentlich wird darüber diskutiert, ob die Einwohnergemeinde (oder die Ortsbürgergemeinde) Bauland, das sich in ihrem Besitz befindet, (Wiemel, Gatterächer Ost, Zentrumswiese) verkaufen oder im sogenannten Baurecht abgeben soll. Ein Baurecht ist die nachhaltigere Lösung.

In diesen Diskussionen um Baulandreserven der Gemeinde wird leider immer wieder deutlich, wie gering der Wissenstand in Sachen Baurecht ist.

  • ♦ Mit dem Baurecht erteilt der Grundeigentümer einem Dritten das Recht, auf seinem Grundstück zu bauen und das Gebäude über eine bestimmte Dauer (max. 99 Jahre) zu nutzen.
  • ♦ Das Baurecht kann vor Ablauf der Frist verlängert werden.
  • ♦ Dauert das Baurecht mehr als 30 Jahre, kann es als selbständiges Grundstück im Grundbuch eingetragen und als solches wie eine gewöhnliche Liegenschaft verkauft oder belehnt werden.
  • ♦ Der Bauberechtigte hat dem Grundeigentümer einen Baurechtszins zu entrichten, der sich in der Regel nach dem Bodenwert/Hypothekarzins errechnet und periodisch angepasst wird.
  • ♦ Ob und in welchem Umfang die Bauten nach Ablauf des Baurechtes durch den Grundeigentümer zu entschädigen sind, wird im Baurechtsvertrag geregelt.

Gemeinwesen und Baurecht: Dass Bauland, das sich im Besitz von Einwohner-, Ortsbürger-, Kirchgemeinden oder anderen öffentlichen Institutionen befindet, im Baurecht abgegeben wird, ist weit verbreitet. So gibt die Stadt Baden Bauland nur im Baurecht ab. Ein anderes Beispiel ist die katholische Kirchgemeinde Wettingen, die kürzlich Land einer Baugenossenschaft im Baurecht abgab. Sie wollte damit vermeiden, dass das Land zum Spekulationsobjekt wird. Im Baurechtsvertrag konnte sie ihr soziales Anliegen festschreiben. Sie bleibt Eigentümerin und erhält einen angemessenen Ertrag.

Was spricht für die Abgabe im Baurecht? Eine Gemeinde muss langfristig denken.

  • ♦ Wenn sie das Bauland nicht verkauft, sondern im Baurecht abgibt, kann sie nach dessen Ablauf wieder darüber verfügen. Haben sich bis dann die Bedürfnisse gewandelt, kann sie das Land einer neuen Nutzung zuführen oder es weiterhin im Baurecht abgeben.
  • ♦ Bei der Abgabe im Baurecht steigt der Baurechtzinsertrag proportional zum allenfalls steigenden Landwert. Die Gemeinde, die ja Eigentümerin bleibt, profitiert also von einer allfälligen Wertvermehrung und hat zudem einen angemessenen Ertrag. Bei einem Verkauf hingegen wird ein einmaliger Erlös erzielt, der nur vom momentanen Wert abhängig ist.
 Areal Gatterächer Ost: Noch unerschlossenes Bauland, das teilweise der Einwohnergemeinde gehört. Im Vordergrund rechts die Kindergärten Gatterächer, links die Bahnlinie Würenlos - Otelfingen.
Areal Gatterächer Ost: Noch unerschlossenes Bauland, das teilweise der Einwohnergemeinde gehört. Im Vordergrund rechts die Kindergärten Gatterächer, links die Bahnlinie Würenlos – Otelfingen.

Zum Beispiel Gatterächer Ost: Die Gemeinde Würenlos besitzt hier ca. 6’000 m2 Bauland. Es ist Teil einer geplanten Gesamtüberbauung nach einem Gestaltungsplan. Dieses Land wurde seinerzeit erworben, um darauf ein Altersheim zu bauen. Nach Abzug der noch zu erbringenden Erschliessungskosten entspricht es einem Wert von schätzungsweise 5 Millionen Franken.

  • ♦ Bei einem Verkauf würde die Gemeinde also einen Erlös von ca. 5 Millionen Franken erzielen. Sie könnte damit Schulden abzahlen, was bei einem Zinssatz von 2%, jährlich Einsparungen von ca. 100’000.- Franken erbringen würde.
  • ♦ Bei Abgabe im Baurecht hätte die Gemeinde, bei einem angenommenen Baurechtszins von 3%, Einnahmen von ca. 150’000.-/J.
  • ♦ Sie würde wie oben erwähnt Eigentümerin bleiben und so von einer allfälligen Wertvermehrung profitieren.

Die Baurechtslösung ist also nachhaltiger als ein Verkauf.

Zentrumswiese: Für den Bau des Alterszentrums auf der Zentrumswiese wird Land der Einwohner- sowie der Ortsbürgergemeinde beansprucht. Hier steht die Frage im Raum, ob dieses Land der Altersheiminstitution verkauft, verschenkt oder im Baurecht abgegeben werden soll. In Anbetracht der Bedeutung der Zentrumswiese für Würenlos müssen die drei Varianten sehr sorgfältig geprüft werden. Eine Schenkung oder ein Verkauf sollte nur erfolgen, wenn absolut sicher ist, dass dieses Land auch in ferner Zukunft nur für öffentliche Zwecke genutzt werden darf.

Die nachhaltigste Lösung wäre meiner Meinung nach auch hier, wenn die Gemeinde das Bauland einer gemeinnützigen Institution, Genossenschaft oder AG, im Baurecht abgeben würde. Ob man einen Baurechtszins erheben will und wie hoch dieser allenfalls sein soll, könnte an einer Gemeindeversammlung diskutiert und bestimmt werden.

Aufs Thema Zentrumswiese wird würenblicker im Rahmen einer mehrteiligen Serie über den gegenwärtigen Stand der Planung fürs Alterszentrum näher eingehen. Geplant ist, den ersten Beitrag der Serie am 16. Oktober aufzuschalten.