Die Dusche war kalt, eiskalt. Nach Bekanntwerden des regierungsrätlichen Rekursentscheides zum Alterszentrum Würenlos fragte man sich, wie wohl Gemeinderat und Alterszentrum Würenlos AG darauf reagieren würden. Würden sie sich als gute oder als schlechte Verlierer erweisen? Nun, die erste Stellungnahme (Link) ist zum Fremdschämen.
Kalte Dusche. Nun sind kühle statt heisse Köpfe gefragt. Bild würenblicker
Bevor sie mit ihren Anwälten das Regierungsprotokoll mit der ausführlichen Begründung des Entscheids auch nur etwas vertiefter studiert haben, fahren die Gemeinde- und Verwaltungsräte in der Stellungnahme vom 16. Juli der Kantonsregierung massiv an den Karren. Und zudem auch gleich allen, welche die Begeisterung für das Projekt Margerite nicht teilen. Klar, dürfen beide Gremien ihrer Enttäuschung und ihrem Ärger Ausdruck geben. Doch gab es Grund, die Contenance in so hohem Mass zu verlieren? Der Entscheid kam nicht aus heiterem Himmel. Im Vorfeld der Kreditvorlage für das Beschreiten des Rechtsweges war doch wiederholt von einer Erfolgschance 50:50 die Rede.
Nötig gewesen wäre als Erstes neben dem Hinweis auf die Gefühlslage der Stellungnehmenden bloss noch die Aussage, dass man den Entscheid eingehend studieren und dann gemeinsam darüber entscheiden werde, ob der Fall ans Verwaltungsgericht weitergezogen werde oder nicht. Leider liess man es nicht dabei bewenden. Wer so Dampf ablässt, wie das die zwei Gremien getan haben, dem glaubt man nicht unbedingt, «dass noch alles offen sei, und man sich noch nicht festgelegt habe, in welche Richtung es gehe». So zitiert das «Badener Tagblatt» Gemeindeammann Toni Möckel.
Um Vertrauen in der Bevölkerung zu schaffen, spricht die erste Stellungnahme zu sehr die Sprache der wenigen Scharfmacher unter den Alterszentrum-Befürwortern. Diese tun so, als ob alle anderen nur nicht sie das Alterszentrum in den Schlamassel geritten hätten. Dabei hat genau solche Besserwisserei und Rechthaberei die Alterszentrum-Planung von Anfang an schwer belastet.
Möckel glaubt, es der Bevölkerung schuldig zu sein, den Regierungsrat spüren zu lassen, «dass wir unzufrieden und verärgert sind.» Ob alle Gemeinderäte und Alterszentrum-Würenlos-AG-Verwaltungsräte wirklich so genau wissen, wie die ganze Bevölkerung tickt? Auch etwas mehr Selbstkritik würde Vertrauen schaffen. Viele Würenloserinnen und Würenloser mögen das Projekt Margerite bis heute unterstützen, damit endlich etwas vorwärts geht beim Wohnen im Alter. Doch denken sie eben auch, dass die eigenen Verantwortungsträger die verfuhrwerkte Situation zumindest mitverursacht haben.
Als Gipfel der Verunglimpfung wird in der gemeinsamen Pressemitteilung das unsägliche Totschlagargument wiederholt: Wer gegen das Projekt Margerite ist, ist gegen die alten Menschen. Wie fies und populistisch ist das denn! Und wie unfair gegenüber dem knappen Drittel jener Würenloserinnen und Würenloser, die an der Urne das Geld für das Beschreiten des Rechtsweges verweigert haben. Wer sich im Auftrag der Bevölkerung auf einen Rechtsweg begibt, sollte das stets mit Besonnenheit und ohne rüdes Gepolter tun.
Bis zu den Sommerferien liess der Aargauer Regierungsrat die Alterszentrum Würenlos AG und unseren Gemeinderat zappeln. Am Mittwoch der 1. Schulferienwoche dann hat er seinen Entscheid zum Alterszentrum Margerite den Parteien versandt.Die Alterszentrum Würenlos AG und der Gemeinderat sind mit ihrer Beschwerde gegen die ablehnende Haltung der kantonalen Denkmalpflege vollumfänglich abgeblitzt.
Verdikt des Regierungsrates: Das öffentliche Interesse am Umgebungsschutz der kantonalen Schutzobjekte Kirchturm und Alte Mühle sowie an der Wirkung, welche diese Baudenkmäler aus der Ferne betrachtet ausüben, überwiegen das Interesse an einer raschen Realisierung des Alterszentrums und der Vermeidung von noch mehr Planungskosten.
Der Regierungsrat hat sich seinen am 3. Juli gefassten Beschluss nicht leicht gemacht. Auf 21 Seiten (die würenblicker vorliegen) nimmt er ausführlich Stellung zu juristischen Streit- wie Sachverhaltsfragen. Eine erhebliche Rolle spielen auch Eindrücke von einem Augenschein auf der Zentrumswiese, der am 4. Juli letzten Jahres stattfand und vom Rechtsdienst der Regierung geleitet wurde. Wer wie ich schon immer der Meinung war, das Projekt Margerite stehe am falschen Ort und sei auch architektonisch nicht überzeugend, findet im Beschlussprotokoll der Regierung eine einleuchtende Bestätigung seines Bauchgefühls.
Das Bewilligungsverfahren mit seiner grotesken Note ist schon oft dargelegt worden. Weil die Kantonale Denkmalpflege sich gegen das Projekt Margerite ausgesprochen hatte, verweigerte der Gemeinderat widerwillig die Baubewilligung. Dagegen wehrte sich als Bauherrin und Beschwerdeführerin die gemeindeeigene Alterszentrum Würenlos AG (AZW AG). Sie beantragte, die Sache sei an die drei Vorinstanzen – den Gemeinderat, die Abteilung für Baubewilligungen im Departement Bau, Verkehr und Umwelt BVU sowie die Kantonale Denkmalpflege im Departement Bildung, Kultur und Sport – zurückzuweisen, damit die Baubewilligung doch noch erteilt werde. Dass sich im Verfahrens der Gemeinderat auf die Seite der Beschwerdeführerin schlug, war angesichts der Vorgeschichte verständlich, setzte aber der Groteske die Krone auf.
Die AZW AG und der Gemeinderat bzw. deren Anwälte setzten auf mehrere Argumentationslinien. Keine davon hat beim Regierungsrat gestochen. In erster Rekursinstanz eine Niederlage der AZW AG und des Gemeinde auf der ganzen Linie also.
Argumentationslinie 1:Die Kantonale Denkmalpflege habe den Umgebungsschutz der kantonalen Schutzobjekte Alte Mühle und Kirchturm (neben kath. Kirche) falsch festgelegt. Sie gehe unrichtigerweise davon aus, dass nur die Freihaltung des östlichen Teils der Zentrumswiese (zwischen Rössliweg und Furtbach) den Umgebungsschutz beider Schutzobjekte zu gewährleisten vermöge. Weil es sich beim geplanten Alterszentrum um eine öffentliche Einrichtung handle und die Umgebung damit ebenfalls allgemein zugänglich werde, werde überdies eine neue relevante Sichtbeziehung zu den Schutzobjekten entstehen.
Der Regierungsrat dazu: Gemäss dem kantonalen Kulturgesetz (samt Verordnung dazu) umfasse der Umgebungsschutz von Schutzobjekten sowohl einen Nah- wie auch einen Fernschutz. «Der historische Ortskern mit seinen Schutzobjekten und die seit Jahrhunderten bestehenden räumlichen Qualitäten sind besonders von der Zentrumswiese aus ‚erlebbar‘.» Durch die vorgesehene Setzung der Neubauten werde dieser bestehende Freiraum in einen westlichen Bereich und einen schmalen Bereich längs des Furtbachs geteilt. Das wirke sich so aus, «dass die Sichtbarkeit des Kirchturms aus der Ferne nicht nur eingeschränkt, sondern weitestgehend aufgehoben wird und die Wirkung der Alten Mühle aus der Ferne sogar vollständig dahinfällt.»
Die Regierung zweifelt überdies daran, dass der neue öffentliche Weg auf dem schmalen Streifen entlang des Furtbachs die entfallende Sicht aus der Ferne auf Mühle und darüber thronenden Kirchbezirk kompensieren würde. Dieser Aussenraum sei wegen der Nähe zu den hohen Bautendoch eher für die Bewohner des Alterszentrums ausgelegt.
Argumentationslinie 2: Mit der Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege BKS sei faktisch ein Bauverbot im östlichen Bereich (zwischen Rössliweg und Furtbach) ausgesprochen worden.
Der Regierungsrat dazu: Die Überbauung des östlichen Bereichs der Zentrumswiese sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Aus den Stellungnahmen der Kantonalen Denkmalpflege im Verfahren gehe explizit hervor, dass die Überbauung grundsätzlich möglich sei, wenn ein Projekt zu einer weniger grossen Beeinträchtigung führe. Beispielsweise wenn es sich dabei um ein wesentlich kleineres Volumen mit einer erheblich grösseren räumlichen und visuellen Durchlässigkeit zu den geschützten Baudenkmälern handle.
Argumentationslinie 3: Die Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege habe unverhältnismässige Folgen und stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Das Projekt könne nicht einfach verschoben werden. Vielmehr wäre eine komplette Neuentwicklungdes Unter- und Erdgeschosses nötig. Eine Projektänderung führe zudem zu einer weiteren Verzögerung der Realisierung des Alterszentrums und höheren Projektkosten.
Die Regierung dazu: «Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtes liegen Eigentumsbeschränkungen, die dem Schutz von Baudenkmälern dienen, allgemein im öffentlichen Interesse». Die ablehnende Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege sei nicht unverhältnismässig, weil nicht ersichtlich sei, wie das angestrebte Ergebnis(hier der Umgebungsschutz zweier kantonaler Schutzobjekte) durch weniger einschneidende Massnahmen erreicht werden könnte und weil die Einschränkung nicht über das angestrebte Ziel hinausgehe. In einer Interessenabwägung wiegen laut Regierung die «privaten Interessen» der AZW AG zwar nicht leicht, insbesondere in Anbetracht der längeren Planungsgeschichte und der damit bereits entstandenen Kosten. Doch dieses Interesse vermöge das erhebliche öffentliche Interesse am Umgebungsschutz der Baudenkmäler nicht zu überwiegen.
Bei der Interesseabwägung ist gemäss Regierung zu berücksichtigen, dass es die AZW AG unterlassen hat, die Kantonale Denkmalpflege in die Projektierung einzubeziehen. Sie habe es somit selbst zu verantworten, «dass sich das vorliegenden Projekt in Bezug auf die denkmalpflegerischen Anforderungen als rechtswidrig erweist» Denn die Denkmalpflege habe zuvor mehrmals auf die denkmalpflegerischen Anliegen bei einer allfälligen Überbauung der Zentrumswiese hingewiesen. Auch im seinerzeitigen Studienwettbewerb, aus dem das Projekt Margerite siegreich hervorging, sei die Kantonale Denkmalpflege nicht involviert gewesen und habe weder bei der Erarbeitung des Pflichtenhefts/Programms noch bei der Jurierung ihre Anliegen einbringen können.
Das «Badener Tagblatt» hat am 12./13. Juli erstmals über die Ablehnung der Würenloser Beschwerde berichtet. Laut «BT» hat der Verwaltungsrat der AZW AG bereits online getagt. Kommende Woche soll sodann eine gemeinsame Sitzung mit dem Gemeinderat stattfinden. Thema: Wie weiter? Wegen der Gerichtsferien haben AZW AG und Gemeinderat gut einen Monat länger Zeit, das Verwaltungsgericht anzurufen.
Mit dem negativen Regierungsentscheid, bei dem übrigens zwei von fünf Regierungsräten (BKS-Vorsteher Alex Hürzeler und BVU-Vorsteher Stephan Attiger) in den Ausstand traten, weil Amtsstellen von ihnen in den Fall involviert sind,mussten die AZW AG und der Gemeinderat rechnen. Weil das Baurecht, insbesondere in Denkmalschutzfällen, komplex und unberechenbar ist und vorliegend Amtsstellen zweier Regierungsräte involviert waren. Und welches fünfköpfige Gremium lässtschon gerne zwei seiner Mitglieder im Regen stehen? Darum mögen die Prozesschancen vor dem Verwaltungsgericht gar etwas grösser sein.
Ein heikles Unterfangen wäre es überdies, einen Verzicht auf das weitere Beschreiten des Rechtsweges den Würenloserinnen und Würenlosern zu erklären. Hat doch Anfang dieses Jahres eine satte Zweidrittelsmehrheit der Stimmenden in einer Referendumsabstimmung die Mittel für das Beschreiten des Rechtsweges im Fall Margerite bewilligt. Das könnte durchaus als Wählerauftrag interpretiert werden, Margerite durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht «durchzustieren», koste es was es wolle.
Thema 1: Kurz vor dem Regierungsratsentscheid zum Alterszentrum Margerite werden Pläne für ein abermaliges Dorffest auf der Zentrumswiese geschmiedet. – Thema 2: Das Bundesamt für Verkehr rügt die RVBW, weil «unsere» Buslinie 1 schweizweit die unpünktlichste Buslinie sein soll. Eine Pförtneranlage als Lösung?
Das Dorffest 2022 soll nicht das letzte auf der Zentrumswiese gewesen sein. Werden die Profilstangen fürs Alterszentrum Margerite ein weiteres Mal abgebaut und wieder aufgestellt? (Bild reporter on tour)
Ums Alterszentrum ist’s still geworden. Seit Anfang Jahr in einer Referendumsabstimmung das Geld bereitgestellt wurde, um das weitere Funktionieren der gemeindeeigenen AG als Bauherrin zu ermöglichen und die Verweigerung der Baubewilligung auf dem Rechtsweg anzufechten, heisst es warten und warten. Der Rekursentscheid des Regierungsrats werde noch vor den Sommerferien vorliegen. Dies habe der kantonale Rechtsdienst in Aussicht gestellt, sagte Hochbauvorsteher und Gemeinderat Consuelo Senn an der Gemeinderats-Infoveranstaltung im Mai.
Und nun das: Ein kleiner Veranstaltungshinweis im «Badener Tagblatt» und eine Website ohne Impressum künden ein weiteres Dorffest an. Es soll vom 21. –23. August 2025 stattfinden. «Mit einem abwechslungsreichen Programm wird die Zentrumswiese zum Mittelpunkt des Dorffestes», so der Text im BT. Nanu, im Ab- und Wiederaufbau der Margerite-Bauprofile hat man ja Erfahrung. Interessierte Beizererhalten am kommenden 5. Juni im Gmeindschäller nähere Infos.
Wer jetzt für den nächsten Sommer auf der Zentrumswiese ein Dorffest plant und das wird ja wohl nicht ohne Wissen der Gemeinde passieren, geht offensichtlich davon aus, dass es auch nach einem positiven Entscheid der Kantonsregierung noch lange dauern wird, bis die Bagger auffahren, wenn sie dies überhaupt jemals tun werden. Alles andere wäre ja ein bitzeli naiv. Ein Riesenprojekt im Dornröschenschlaf, dass lässt sich nicht mit einem Prinzenkuss zum Leben erwecken.
Was taten eigentlich die Verwaltungsräte der Alterszentrum Würenlos AG in der Zeit des Wartens auf den Entscheid aus Aarau? Erstmals ist im Rechenschaftsbericht des Gemeinderates fürs Jahr 2023 nachzulesen, was die gemeindeeigene AG so tat: «Der Verwaltungsrat behandelte insbesondere die Themen interne Organisation (Entwurf Organisationsreglement), Finanz- und Liquiditätsplanung (Planungstool, Zusammenarbeit mit Treuhandstelle) sowie Öffentlichkeitsarbeit (Stake-holder-Analyse, Entwurf Website). Es wurde ein AZWAG-Logo erarbeitet; dies als klares Bekenntnis des Verwaltungsrats zum Projekt „Margerite“ und um diesem künftig mehr Sichtbarkeit zu geben. Die Finanz- und Liquiditätsplanung ist ständiges Traktandum der Vorstandssitzungen.»
Von grösseren Planungsschritten ist nicht die Rede. Angesichts der unsicheren Rechtslage wären solche kaum vernünftig gewesen. Vorläufig gilt es hohe Ausgaben zu vermeiden. Es werden noch genug hohe Planungskosten anfallen bis zu einem allfälligen Baustart. Allein die Vorbereitung der Auftragsvergabe für die Baugrube kann etliche Monate in Anspruch nehmen.
Freuen wir uns also aufs nächste Dorffest! Das letzte von 2022 ist noch in bester Erinnerung. Falls noch Ideen für eine Volksbelustigung gefragt sind, so schlage ich statt eines Säuli- oder Schneckenrennens ein Wettbüro vor: «Kommt das Alterszentrum oder kommt es nicht? – Auszahlung der Gewinne am übernächsten Dorffest. Wer weiss, vielleicht wieder auf der Zentrumswiese.
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Die Spitzen des Regionalen Verkehrsbetriebe Baden-Wettingen RVBW (Würenlos ist Aktionärin) sind muff. DasBundesamt für Verkehr hat ihnen laut einem «BT»-Bericht für die Unpünktlichkeit ihrer Busse die schlechteste Note landesweit gegeben. Die RVBW-Sprecherin monierte: «Getestet wurde nur die Linie 1, die zwischen Würenlos und Gebenstorf verkehrt. Und dort sind die Voraussetzungen sehr schwierig.» So sorge der Bahnübergang in Würenlos und im vergangenen Jahr Jahr die Grossbaustelle auf der Kantonsstrasse in Gebenstorf für Verzögerung. Die Linie 1 sei für das ganze Liniennetz nicht repräsentativ.
Immerhin ist die Linie 1 knapp vor der Linie 2 absoluter Spitzenreiter im RVBW-Netz. Fast jeder Fünfte aller 15 Millionen RVBW-Fahrgäste benützte 2023 den Einer. Und im laufenden Jahr ist die Unpünktlichkeit gefühlt grösser denn je. Mehr als eine Stunde habe ich mit etlichen Würenloserinnen und Würenlosern am Abend des 13. März auf den Bus nach Wettingen-Baden gewartet.
Die Linie 1 würde viel pünktlicher verkehren, wenn eine Pförtner- oder Dosieranlage auf der Kantonsstrasse von Oetwil her die abends immer wieder auftretenden Totalblockaden beim Kreisel Ländli verhindern würde. Was zwischen Freienwil und Hertenstein zugunsten von Obersiggenthal möglich ist (Link), müsste doch auch vor Würenlos möglich sein. Auch die Linie 11 Würenlos – Killwangen würde davon profitieren. Für eine solche Lösung sollten sich das kantonale Bau-, Umwelt- und Verkehrsdepartement, BadenRegio, die RVBW und der Gemeinderat Würenlos energisch einsetzen.
Völlig unverständlich ist, dass von dem mit viel Getöse vorangetriebenen «Gesamtverkehrskonzept Aargau Ost» die Gemeinden Würenlos und Spreitenbach von Anfang an ausgeschlossen blieben und BadenRegio das einfach hingenommen hat. So erfolgten Verkehrsmessungen zwar auf der Autobahnausfahrt Wettingen Ost und auf der Wettinger Landstrasse, nicht aber auf der Strecke Oetwil – Würenlos. Die sich vor allem in den frühen Abendstunden in die Quere kommendenVerkehrsströme beim Kreisel Ländli (Oetwil – Furttal, Furttal – Wettingen, Limmattal – Furttal) wurden nicht analysiert. So lässt sich gut behaupten, ein Grossteil des Verkehrs durch unser Dorf sei «hausgemacht». Unser Kommunaler Gesamtplan Verkehr (2020 vom Gemeinderat verabschiedet) musste sich auf veraltete Verkehrsmessungen auf der Landstrasse (K 275) und der Schulstrasse (K 423) aus dem Jahr 2009 abstützen – ein Witz!
Die Lokalpolitik in Würenlos wird immer häufiger durch Gruppierungen belebt, die sich sich mit ihren Anliegen und Aktionen an die Öffentlichkeit wenden. Ein Kontrast zum Eindruck, dass einige der wichtigsten lokalpolitischen Geschäfte einfach nicht voran kommen, aus welchen Gründen auch immer.
Entsteht in Würenlos ein Jugendparlament? Das Projekt wird wohl überlegt vorangetrieben. So wirbt das Jugendparlament der Kantone St. Gallen sowie Appenzell Inner- und Ausserrhoden für neue Vorstandsmitglieder.
Das Auftreten neuer Akteure ist einerseits hoch erfreulich – frischer Wind tut immer gut in der Politik. Und Konkurrenz für die eher flügellahmen Ortsparteien schadet gewiss nicht.
Anderseits wirken die Aktionen oft etwas kopflos. Aus der Hüfte geschossen verpufft manches wirkungslos. Oder erinnern Sie sich noch an die «Initiative für ein schuldenfreies Würenlos», welche die SVP im Oktober 2022 lancierte? Eingereicht wurde sie nie, obwohl genügend Unterschriften zusammengekommen waren. Ihren Rückzieher begründete die SVP damit, dass es einfacher sei, einzelne Luxusprojekte mit Referenden zu bekämpfen. Seither haben zwei der SVP nahe Stehende ein Referendum erfolgreich lanciert, Ohne Unterstützung durch die SVP oder eine andere Partei war die Kanter-Niederlage vorprogrammiert.
Dafür tritt der seinerzeitige Vater der «Initiative für ein schuldenfreies Würenlos, Neo-Grossrat und SVP-Ortsparteipräsi Thomas Zollinger mit einigen Gschpänli wieder im Organisationskomitee auf, das bis 24. Mai Unterschriften sammelt für eine Petition folgenden Inhalts: «Wir ersuchen den Gemeinderat, im Rahmen der aktuellen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) sich an einer Einwohnerzahl von 7’300 zu orientieren und die Bauzonen darauf auszurichten.»
Was soll eine Petition, die das fordert, was der Gemeinderat schon in seinem Entwicklungs-Leitbild vom Januar 2016 als Ziel und Ausgangsbasis für die BNO-Revision formuliert hatte. Wir wollen in den nächsten 15 Jahren (Red. Hinweis: also bis 2031) quantitativ moderat wachsen (auf maximal 7‘300 Einwohner).» Der Entwurf für die neue Bau- und Nutzungsordnung basiert auf dieser Zielvorgabe. Die Petition ist wohl vorgezogener Abstimmungskampf für die Gemeindeversammlung, die 2025, womöglich aber auch erst ein Jahr später über die revidierte Bau- und Nutzungsordnung entscheiden wird.
Bisher haben 226 Personen die Petition online auf www.petitio.ch unterzeichnet (Stand 15.5. 18.42h). Zusammen mit den eingegangenen Unterschriftenbögen soll man sich laut „Lebenswertes Würenlos“ der Marke von 1000 Unterschriften nähern. Im Gegensatz zu einer Initiative kann eine Petition von beliebigen Personen unterzeichnet werden, man muss weder stimmberechtigt noch in Würenlos ansässig sein. Die Unterschriften werden auch nicht amtlich überprüft. Grosszügig gerechnet dürften also höchstens 20% der Würenloser Bevölkerung hinter der Petition stehen. Auch die vorangegangene Gründung des «Verein für ein lebenswertes Würenlos» durch den gleichen Personenkreis fand zwar mit viel Mediengetöse statt, vermochte aber die Dorfbevölkerung nicht wirklich zu elektrisieren. Mehr dazu hier. Der Gemeinderat sollte sich durch die Petition also nicht ins Bockshorn jagen lassen. (Dieser Textabschnitt wurde am 16.5. abgeändert und die Unterschriftenzahlen wurden präzisiert.)
Zurück zum frischen Wind in der Gemeindepolitik. Während diverse Anläufe der SP, nach langer Absenz wieder eine Ortssektion in Würenlos zu etablieren, schon in den Ansätzen scheiterten, schaffte es vor einigen Jahren die «Initiative 5436» immerhin, Kandidatinnen und Kandidaten für Behördenämter zu stellen. Doch dann entschlief auch diese Bewegung sanft.
Und jetzt ein Versuch, ganz junge Einwohnerinnen und Einwohner an der Mitgestaltung ihrer Wohngemeinde zu beteiligen und so ihr Interesse an Lokalpolitik zu wecken. Am 21. Mai treffen sich interessierte U-30-Menschen im Gmeindschäller mit dem Gemeinderat und diskutieren mit ihm ihre Ideen. Im Mittelpunkt steht dabei die Schaffung eines Würenloser Jugendparlaments. Präsident des Gründungskomitees und Hauptinitiant ist der 17-jährige Würenloser Kanti-Schüler Fabio Blazevic. Er hat auch an der eidgenössischen Jugendsession 2023 im Bundeshaus teilgenommen.
Auf Facebook umschreibt das Gründungskomitee sein Ziel wie folgt: «Wir sind darum bemüht, eine konstruktive Plattform für alle Würenloser zwischen 12 und 28 zu bieten und ihre Anliegen in Zusammenarbeit mit bestehenden Instanzen in der Gemeinde umzusetzen. Um unsere Ziele zu erreichen, werden wir in den kommenden Monaten einen Verein gründen, der als Fundament für unsere Arbeit dienen soll. Wir sind kein parteiischer Verein und sind sehr divers aufgestellt. Wir distanzieren uns von jeglicher Ideologie und setzen uns für eine konstruktive und sachliche Politik auf Gemeindeebene ein.» Dem Komitee schwebt unter anderem vor, dass das Jugendparlament ein Antragsrecht an der Gemeindeversammlung bekäme.
Laut dem Dachverband Schweizer Jugendparlamente DSJ, dem 63 aktive Jugendparlamente angehören (z.B jenes von Baden), sind seine Mitglieder unterschiedlich organisiert. So gibt es kommunale, regionale und kantonale Jugendparlamente. Sie heissen oft auch Jugendräte, um nicht als staatliche Institution wahrgenommen zu werden. Sie stehen in der Regel auch jungen Ausländer:innen offen.
Jedes Jugendparlament legt die Altersspanne der Ratsmitglieder selber fest. LautVSJ sind die meisten Jugendparlamentarier:innen über 14 und unter 25 Jahre alt. Die vom Würenloser Komitee genannte Altersspanne von 12 bis 28 Jahre ist sehr gross. die Interessen von 12 und 28-jährigen können sehr weit auseinander driften. Und die Gefahr, dass einige «Alte Füchse» die Institution dominieren werden, ist nicht von der Hand zu weisen.
Der Gemeinderat ist sicher gut beraten, die U30-Leute ernst zu nehmen, ihnen aber aller Sympathie zum Trotz nicht das Blaue vom Himmel zu versprechen. Das wäre kontraproduktiv, wie sich im letzten Januar gezeigt hat. Einige Jugendliche wollten am Rande der Zentrumswiese einen gemeindeeigenen Schuppen zum selbstverwalteten öffentlichen Treffpunkt ausbauen. Ohne Bemutterung durch die Jugendarbeit, wie beim Jugendtreff.
Nachdem von Behördenseite ihnen Unterstützung signalisiert worden war. machten sich die Jugendlichen schonmal daran, den Schuppen herzurichten. Doch dann, als dem Vorhaben aus der nahen Wohnüberbauung Opposition erwuchs und ein öffentliches Lokal an diesem Standortsich als nicht zonenkonform erwies (was man schon vorher hätte merken können) platzte der Plan. Die ganze Trauerstory nachzulesen in der «Limmatwelle». Zurück blieben drei frustrierte Jugendliche. Ob sie sich vorstellen könnten, einst in die Politik einzusteigen, fragte die «Limmatwelle» und schrieb: «Die drei jungen Männer schütteln den Kopf. Politik sei zu wenig produktiv, viele Politiker würden das sagen, was man von ihnen hören wolle, anstatt ihre Meinung zu vertreten.»