Fluglärm – ein verflixtes Thema

Das Thema Fluglärm ist in der Region wieder einmal aktuell. Soeben hat auch eine Würenloserin eine Online-Petition «Schluss mit Lärmbelastung im Kanton Aargau» gestartet. würenblicker reiht sich nicht ein in die Anti-Fluglärm-Front. Denn er schreibt nicht gerne über Dinge, die so kompliziert sind, dass er ihre Tragweite beim besten Willen nicht abschätzen kann.

Ein Blog ist verführerisch. Zu allem, wirklich allem, kann ein Blogger seinen Senf dazu zu geben, ohne auf das Wohlwollen anderer, zum Beispiel irgendwelcher Redaktionen, angewiesen zu sein. Fragt sich nur, ob man auch alles tun soll, was man tun kann. Soll man also zu allem seinen Senf  geben? Auch wenn man dabei Gefahr läuft, notgedrungen aus dem hohlen Bauch heraus argumentieren zu müssen?

Der  Fluglärm ist für mich so ein Thema, bei dem ich wohl ewig im Blindflug unterwegs sein werde und von dem ich darum lieber die Finger lasse. Zu komplex, zu technisch alles! Mehr als 25 Jahre meiner aktiven Journalistenzeit habe ich mich mit dem Grossraum Zürich befasst. Und da kochte  die Themen Flughafen und Fluglärm immer wieder hoch. Gut, wusste stets eine Kollegin oder ein Kollege auf der Redaktion im Thema tausendmal besser Bescheid.

Meine Leserinnen und Leser mögen vielleicht mitbekommen haben, dass – und jetzt bitte 300prozentige Konzentration! – ein „Anhörungsverfahrens zu den neuen Festlegungen im angepassten Objektblatt zum Flughafen Zürich des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt SIL“ läuft. Das liest sich nicht nur gottvergessen kompliziert – es ist es auch. Weder nach der Lektüre unserer Regionalpresse noch der zum Thema veröffentlichten Unterklagen auf der offiziellen Website des Flughafens Zürich habe ich den Durchblick. Und so mögen meine Leserinnen und Leser vielleicht auch verstehen, weshalb ich zweifellos wichtige Thema nicht rascher aufgegriffen habe.

Die neuen Festlegungen stehen im Zusammenhang mit einem zu ändernden Abflugverfahren. Wenn ich auch nur einigermassen richtig verstanden habe, geht es  unter anderem darum, dass irgendwann mal die Hauptabflugroute nach Westen ab der Piste 28 (Pistenschwelle bei Rümlang) geändert werden soll. Dies aber offenbar auch erst, nachdem die besagte Piste verlängert worden ist – ein im Standortkanton Zürich hoch umstrittenes Vorhaben. Die Flugzeuge sollen künftig entlang der Lägern bis Wettingen fliegen (wo die Routen aufgefächert werden), statt wie gegenwärtig schon auf der Höhe Buchs in Richtung Limmattal und Heitersberg abzudrehen.

Ostaargauische Politiker wehren sich dagegen, eine Motion im Grossen Rat fand breite Unterstützung.. Auf dem Portal «petitio.ch» der AZ Medien wurden Online-Petitionen lanciert, soeben eine auch von der Würenloserin Marianne Steiger. Nach fünf Tagen hatte sie allerdings erst vier Unterstützer gefunden. Link zu dieser Petition hier.

Würde Würenlos  in Zukunft viel häufiger direkt überflogen,  und wäre die Lärmbelastung effektiv grösser als heute? In einer Mitte Dezember veröffentlichten Pressemitteilung schreibt der Gemeinderat, unsere Gemeinde sei vom neuen Abflugregime «negativ betroffen», der Fluglärm werde sich stark in den Aargau verlagern. Der aargauische Baudirektor Stephan Attiger aber wies in der in der «AZ»  darauf hin, dass gewisse aargauische Gebiete auch entlastet würden, so Spreitenbach. Und Spreitenbach liegt ja nicht weiter von Würenlos entfernt als Wettingen. Zudem wird unser Dorf  zeitweise von startenden Flugzeugen auch direkt überflogen und das seit langer Zeit. Die Flugzeuge sind leiser geworden. Viele Würenloser haben noch die alten, lauten Flieger – etwa die Coronados, Caravelles oder DC 9 im Ohr und empfinden den heutigen Fluglärm als weniger störend. Wer unlängst aus einer Gegend mit wenig Fluglärm hierher zog, mag das anders empfinden.

Am störendsten finde ich heute die paar schweren Langstreckenmaschinen im Tiefflug, die unser Dorf seit Jahrzehnten regelmässig um 23 Uhr oder später beglücken. Nachtflüge seien, so der Gemeinderat in seiner Stellungnahme zuhanden des Bundesamts für Zivilluftfahrt, auf das absolute Minimum zu beschränken. Keinesfalls dürfe der Nachtbetrieb gar ausgeweitet und dazu benützt werden, um  Verspätungen abzubauen, die im regulären Tagesbetrieb entstehen. Diese Forderung halte ich für gerechtfertigt.

Darüber hinaus mag ich ich mich aber nicht an dem auch im Aargau beliebten Spiel beteiligen, den Schwarzen Peter Fluglärm anderen Gebieten unterzujubeln. Beispiel: Soll doch die reiche Zürcher Goldküste mehr Südabflüge bekommen, zumal sie schwächer besiedelt sei als der Ostaargau (so SP-Grossrat Jürg Caflisch, Baden). Wie wenn bei einem Südstart nicht unmittelbar nach der Pistenschwelle das dichtest besiedelte Gebiet Wallisellen/Zürich-Schwamendingen überflogen würde.

Nein – das Thema ist zu komplex, als dass ich eine klare Meinung formulieren könnte. Solange Würenlos und der Ostaargau als Wirtschaftsraum vom nahen Flughafen enorm profitieren und nicht nachgewiesen ist,  dass Aargauer häufiger  auf Ferien-, spassige Städte- und unnötige Geschäftsflüge verzichten als andere Schweizer, hat für mich die Parole «weniger Fluglärm für den Aargau» etwas Heuchlerisches. So, damit sei das Thema wenigstens für mich einstweilen erledigt.

Sicher gibt es aber Leserinnen und Leser, die in diesem Thema mehr Durchblick haben. Von guten Argumenten und leicht verständlichen Erklärungen lasse ich mich gerne überzeugen. Benützen Sie die Kommentarfunktion unter der Titelzeile!

«Sozialismus in Reinkultur»

«Amtliche Post in meinem Briefkasten. Zum einen das Couvert für die Abstimmungen vom 12. Februar. Zum andern ein Schreiben des Bundesamts für Statistik: ich gehöre zu den mindestens 200 000 Personen in der Schweiz, die in der jährlichen Strukturerhebung befragt werden, zum Beispiel darüber, in welcher Sprache in unserem Haushalt gesprochen wird oder ob ich mit dem Skateboard zur Arbeit fahre.

Die Stimmzettel muss ich von Hand ausfüllen und per Post einsenden oder direkt zur Urne tragen. Das finde ich gut. Im E-Voting, das gewisse Nerds so vehement verlangen, sehe ich mehr Nach- als Vorteile. Warum auch kompliziert, wenn’s einfach geht? Wem zur Erfüllung der Bürgerpflicht ein Gang zum nächsten Briefkasten noch zu mühsam ist, übt sich vielleicht besser in Stimmabstinenz. Zwischen Online-Einkauf und Youtube-Filmchen gucken noch schnell über die Unternehmensteuerreform abstimmen – mir graut’s vor einer solchen Klick-Demokratie.

Die beiden Fragebögen zur Strukturerhebung – und das legt man mir im Begleitbrief sehr ans Herz – kann ich auch online auszufüllen. Nichts da! Ich fülle sie von Hand aus und werfe das Rückantwortcouvert auf der hiesigen Post ein. Je mehr Briefe die netten Postdamen abends ins Briefzentrum schicken können, desto länger wird es die Post im Dorf noch geben, hoffe ich. Auch im Manor oder im Denner stelle ich hin und wieder ein bereits behändigtes Produkt rasch zurück ins Regal: «Nein, diesen Rasierschaum kaufe ich zu Hause im Volg oder in der Drogerie.» Man muss doch seinen persönlichen Beitrag leisten im Kampf gegen das Lädeli- oder das Poststellensterben und seine Macht als Konsument nutzen. Strukturerhalterlis spielen gibt einem ein saugutes Gefühl – wenigstens im Moment.

Nicht selten folgt später die Ernüchterung. Da verschwindet zwar (noch) nicht gleich die Drogerie, aber immerhin der Rasierschaum aus ihrem Sortiment. Den würden ja ohnehin alle im billigeren Grossverteiler kaufen. Gegen menschliches Schwarmverhalten ist als Einzelkämpfer offensichtlich schwer anzukommen.

Das gilt noch mehr bei Post-, Bahn- oder Bankschaltern, die scheint’s immer seltener frequentiert werden. Unser Nachbardorf Hüttikon hatten einst eine klitzekleine Post. Um dem netten Posthalter die Stelle zu erhalten, brachte ihm Bea, meine Frau, Jahre lang kartonweise den ganzen Briefversand einer grösseren Weiterbildungsorganisation an den Schalter. Das muss das Postvolumen in Hüttikon substanziell erhöht haben. Genützt hat’s nichts. Die Poststelle 8115 ist längst Geschichte.

Ich ein Don Quijote, der gegen Windmühlen kämpft. Dieses Gefühl habe ich oft genug auch an Sonntagen, wenn Abstimmungs- oder Wahlresultate verkündet werden. Womit wir wieder bei der Abstimmung vom 12. Februar wären. Zu drei eidgenössischen und sechs kantonalen Vorlagen dürfen wir unsere Meinung sagen. Zwei der kantonalen Vorlagen haben direkte Auswirkungen auf Würenlos. Die geänderte Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie die Neuregelung des Finanzausgleichs.

Die zwei zu einem Paket geschnürten Gesetze, gegen die das Referendum ergriffen worden ist, werden Würenlos um rund 200 000 Franken oder ein Steuerprozent mehr belasten, wie das «Badener Tagblatt» vorgerechnet hat. Wir gehören trotz hoher Verschuldung halt zu den Gemeinden mit relativ hoher Steuerkraft. Entlastet werden vor allem grössere, finanzschwache Gemeinden wie Neuenhof, wo viele von Sozialhilfe leben und/oder viele Schulpflichtige wohnen. Diese Gemeinden erhalten heute – und das ist eine Ungerechtigkeit – aus dem Finanzausgleichstopf kaum etwas. Ganz im Gegensatz zu kleinen Landgemeinden, die dank dem Zustupf erstaunlich tiefe Steuerfüsse haben. Ist es ungerecht, wenn sie nun massiv mehr belastet werden sollen?

Die Mehrbelastung von Würenlos ist gering und sollte kein Grund für ein Nein sein. Es ist auch für uns auf längere Sicht nur von Vorteil, wenn die lange ignorierte Schlechterstellung von Agglomerationsgemeinden im Finanzausgleich korrigiert wird. Und wundern darf man sich schon, mit welchen Argumenten das von Ammännern stark betroffener Gemeinden angeführte Referendumskomitee gegen den neuen Finanzausgleich ins Feld zieht. «Die Vorlage beinhaltet klar sozialistische Tendenzen», ja sie sei «Sozialismus in Reinkultur», schreibt das Komitee im Abstimmungsbüchlein.

Dazu nur so viel: Die beiden Vorlagen werden vom Regierungsrat und  vom Grossen Rat mit 96 zu 32 bzw. 96 zu 30 Stimmen zur Annahme empfohlen. Kantonsregierung und -parlament sind klar bürgerlich dominiert. Will uns die bürgerliche Mehrheit geradewegs in den Sozialismus führen? Lächerlich!

Pervertierter Datenschutz

Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Aargau macht mit ihrer Meinung zur Veröffentlichung von Gemeindeversammlungsprotokollen von sich reden. Zum Glück sehen unser Gemeindeschreiber und etliche seiner Amtskollegen die Sache anders als die Rechtsanwältin aus Brugg.

Gunhilt Kersten, die kantonale Datenschutzbeauftragte.
Gunhilt Kersten, die kantonale Datenschutz-beauftragte. (© Kanton Aargau)

Von jeder Gemeindeversammlung erstellt die Gemeindekanzlei ein Wortprotokoll. Dieses muss dann von der nächsten Gemeindeversammlung genehmigt werden. Weil die Einwohnergemeinde – als zeitgemässer Bürgerservice – die Unterlagen zu allen Versammlungsgeschäften auch im Internet publiziert, sind die Protokolle früherer Einwohner-Gemeindeversammlung online einsehbar und das auf Jahre hinaus. Wo liegt das Problem?

Die Protokolle enthalten auch die Namen und Voten von Stimmberechtigten, die sich zu Wort gemeldet haben. Deshalb hält die Aargauer Datenschützerin Gunhilt Kersten, wie sie kurz vor Weihnachten in der «Aargauer Zeitung/Badener Tagblatt» erklärte, die Online-Publikation der Protokolle von Gemeindeversammlungen unter Namensnennung der Votanten für heikel. Die politische Meinungsäusserung von Personen, die nicht gewählte Politiker sind, seien besonders schützenswerte Personendaten. Eine Publikation von Meinungsäusserungen einer Person ohne deren Einwilligung stelle einen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz dar.

Einspruch! Das ist pervertierter Datenschutz. Eine Meinungsäusserung an der Gemeindeversammlung ist öffentlich – öffentlicher geht nicht. Es wird ja nicht nur alles protokolliert. Ein grösserer Personenkreis bekommt mit, wer was sagt, die Presse (und auch würenblicker) berichtet über die Gemeindeversammlung und ist selbstverständlich frei (Pressefreiheit!), Voten von Bürgern auch unter Namensnennung wiederzugeben. In den elektronischen Archiven der Verlage sind die Presseberichte ebenfalls über Jahre hinaus zugänglich. Die Praxis einiger Gemeinden, die Wortprotokolle nur eine beschränkte Zeit lang online zu stellen, ist bestimmt keine Lösung. Denn was einmal ins Internet gestellt wurde, kriegt man nicht so schnell wieder raus.

Befremdlich ist, dass Kersten zwischen Aussagen von gewählten Politikern und normalen Bürgern unterscheidet. Stimmberechtigte sprechen an der Gemeindeversammlung als Teil der Legislative, der gesetzgebenden Körperschaft (genau gleich wie in gewissen grösseren Orten die gewählten Mitglieder des Einwohnerrates). Sie sind nicht blosse Pausenclowns. Das Votum eines Bürgers  hat unter Umständen mehr Gewicht als dasjenige eines gewählten Behördenvertreters.

Auch wer ein bestimmtes Votum abgegeben hat, ist oft nicht belanglos. Sei es, weil die Person in der fraglichen Materie über grosse Sachkenntnis verfügt , sei es, weil sie rein private Interessen vertritt. Anonymisierung von Namen in (wie auch immer) veröffentlichten Protokollen ist Geheimniskrämerei und Verwedelung von Tatsachen.

Natürlich kann, wenn ein Protokoll auf Jahre hinaus online verfügbar ist, einem Sprechenden dessen Votum später vorgehalten werden. Aber ist das eine Persönlichkeitsverletzung? Nein, es gehört doch zu einer offenen politische Debatte, dass jemand beim Wort genommen wird. Man soll zu seinem Wort stehen können, sonst soll man’s bleiben lassen. Wir sind doch kein Volk von Feiglingen und Angsthasen!

Werden Protokolle anonymisiert (wie das Frau Kersten empfiehlt) wird Datenschutz zum Wegbereiter des postfaktischen Zeitalters: Jeder kann ungestraft lügen und behaupten, was er will. Nicht einmal mit dem Protokoll als Beleg sollen ihm andere Bürger das Gesagte später vorhalten können. Aber warum soll man zum Beispiel dem Kandidaten für ein öffentliches Amt nicht nachweisen können, welchen Stuss er einst verzapft hat?

Tatsächlich braucht, wer an der Gemeindeversammlung das Wort ergreift, etwas Zivilcourage. Aber doch nicht, weil die spätere Publikation des Namens im Protokoll droht, sondern weil es halt etwas Mut und Überwindung braucht, um vor einer grösseren Menschenmenge zu sprechen.  Ich bin froh, dass ich in einer Gemeinde wohne, welche die Gemeindeversammlungsprotokolle vollumfänglich ins Netz stellt. Gemeindeschreiber Daniel Huggler führt dafür in der AZ überzeugende Argumente an. Gemeinderat und Verwaltung stufen, so Huggler, «das öffentliche Interesse am politischen Prozess der Meinungsbildung mindestens genauso hoch ein» wie den Schutz persönlicher Daten. Gut so!

Der Würenlos-Blog zum Mitreden