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Chance für preisgünstige Wohnungen in Würenlos

Die Lage auf dem Würenloser Wohnungsmarkt ist angespannt. Einwohner- und Ortsbürgergemeinde wollen darauf mit einer Neuausrichtung ihrer Wohnraumpolitik reagieren. Im Gebiet Gatterächer soll es gemeinnützigen Wohnungsbau geben.

Die Grundstücke der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde sowie einer Erbengemeinschaft im Gebiet Gatterächer Ost.

Würenlos ist eine beliebte Wohngemeinde. In den letzten Jahren sind nicht nur Eigenheime markant teurer geworden. Auch das Niveau der Mieten ist gestiegen. Selbst wenn noch keine Wohnungsnot herrscht, so sind Wohnungen doch knapp (siehe Text in blauer Schrift am Schluss dieses Artikels).  Von einem verknappten Wohnungsangebot sind einkommensschwächere Haushalte besonders betroffen. Doch zunehmend belasten höhere Mieten auch die Budgets mittelständischer Haushalte spürbar. 

Der junge, im Dorf verwurzelte Handwerker möchte bei den Eltern ausziehen, hofft aber kaum,  eine bezahlbare kleine Wohnung zu finden. Dem älteren Ehepaar, dessen Kinder längst flügge sind, ist die Wohnung zu gross, zu umständlich, geworden. Es würde gerne in eine kleinere Wohnung im Dorf ziehen. Wenn diese nur nicht teurer wäre als die alte grössere. Das frisch getrennte Ehepaar hat plötzlich zwei Haushalte zu finanzieren und kann das Eigenheim nicht halten. Doch findet die Mutter, die den schulpflichtigen Kindern zuliebe im Dorf wohnen bleiben möchte, ein neues Zuhause?  

Noch ist die Würenloser Bevölkerung recht gut durchmischt. Die mögliche  Entwicklung zu einem Ort, wo finanziell Gut- und Bestgestellte unter sich bleiben, gilt es im Interesse des gesamten Dorfes zu vermeiden.

Das zentrumsnahe Gebiet Gatterächer Ost ist heute die grösste voll erschlossene Baulandreserve in einer Wohnzone von Würenlos. Ein kleinerer Teil gehört einer privaten Erbengemeinschaft, zwei grössere Parzellen gehören der Einwohner- bzw. der Ortsbürgergemeinde (siehe Plan). Der Einwohnergemeinde pressierte es bisher nicht mit der Überbauung des ganzen Areals, konnte so doch die grosse Bautätigkeit in der Gemeinde etwas gedämpft werden. 

Den Anstoss nun doch vorwärts zu machen, habe die Ortsbürgerkommission gegeben, sagt Gemeindeammann Toni Möckel. Nachdem das ganze Baugebiet fertig erschlossen ist und auch entsprechende Erschliessungsbeiträge fällig wurden, habe die Ortsbürgergemeinde ihr Land nicht mehr länger brachliegen lassen wollen. Sie erteilte Architekt Gregor Schlup den Auftrag für ein Vorprojekt. Die Einwohnergemeinde schloss sich ihr an, weil sie aber noch keinen Kredit dafür gesprochen hat, finanziert die Ortsbürgergemeinde die Kosten fürs ganze Vorprojekt vor.

Das Vorprojekt basiert auf dem seit 10 Jahren rechtskräftigen Gestaltungsplan für das Areal. Demnach soll die Parzelle der Einwohnergemeinde entlang der Bahnlinie mit einem langen Mehrfamilienhaus überbaut werden, das auch als Lärmschutz dient. Auf dem Land der Ortsbürger und der Erbengemeinschaft sind Reiheneinfamilienhäuser vorgesehen. Wie viele Wohneinheiten es insgesamt sein werden, soll das Vorprojekt aufzeigen. 

Dass das Bauland der beiden Gemeinden im Baurecht abgegeben werden soll, war schon länger klar. Doch dachte man früher eher daran, das Land privaten Bauherrschaften zur Verfügung zu stellen. Zwischenzeitlich kam es in diesem Punkt zu einem Richtungswechsel, wie Gemeindeammann Möckel bestätigt. Zumindest auf den Parzellen der Ortsbürger- und Einwohnergemeinde sollen gemeinnützige Bauträger preisgünstigen Wohnraum erstellen. 

Gemeinnützige Wohnungen sollen keine Rendite abwerfen. Dies, ein massvoller Baurechtszins und ein vernünftiger, zweckmässiger Baustandard ermöglichen Mietzinsen, die tiefer sind als die  Marktmieten. Gemeinnützige Wohnungen sind meistens freitragend,  also nicht zwingend von der öffentlichen Hand subventionierte Sozialwohnungen (diese dürfen nur an Personen vermietet werden, die strenge Anforderungen betreffend Einkommen, Vermögen usw. erfüllen). Freitragende Wohnungen kommen auch für mittelständische Haushalte in Frage. Gewisse Belegungsregeln gelten aber meist auch hier (z.B. Verhältnis Zimmerzahl : Anzahl Bewohnende).

Denkbar wäre ein einziger gemeinnütziger Bauträger für das ganze Areal Gatterächer Ost. Doch die Ortsbürgergemeinde favorisiert laut Toni Möckel eine andere Lösung. Sie will selber investieren, aber nur auf ihrer Parzelle. Die Einwohnergemeinde hingegen soll ihre Parzelle im Baurecht einer Institution des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Baurecht zur Verfügung stellen. Das könnte eine eigens dafür gegründete oder eine bereits bestehende grössere Genossenschaft,  allenfalls auch eine Stiftung,  eine gemeinnützige AG oder ein Gemeinwesen selber sein. Welche Form es letztlich sein wird, ist laut Toni Möckel nach der zweiten Sitzung einer Arbeitsgruppe, die all die organisatorischen, baulichen und betrieblichen Fragen klären soll, völlig offen.

Dieser Arbeitsgruppe  gehören an: eine Vertreterin der Erbengemeinschaft Müller (Samira Ellenberger), zwei Gemeinderäte (Ammann Toni Möckel, Vorsitz, und Consuelo Senn) drei Vertreter der Ortsbürger (Marcel Moser, Präs. Fiko Ortsbürgergemeinde, sowie Stefan Ernst und Marcel Markwalder), je ein Mitglied der Würenloser Finanz- und der Planungskommission (Marcus Meyer sowie Matthias Rufer). Ohne Stimmrecht wirken Gregor Schlup als Projektleiter, Bauverwalter Markus Roth sowie seine Stellvertreterin Andrea Hofbauer mit. 

Angespannte Wohnsituation

Eine Kennzahl, um die Lage auf dem Wohnungsmarkt einzuschätzen, ist die Leerwohnungsziffer. Diese Momentaufnahme gibt den Anteil leerstehender Wohnungen an der Gesamtzahl der Wohnungen an, wobei gewisse Ungenauigkeiten unvermeidbar sind. In der Regel stehen weniger Eigenheime leer als Mietwohnungen. Mitte 2024 betrug die Leerwohnungsziffer in Würenlos 0,33 und war damit eine der tiefsten im Bezirk Baden. Gemäss offiziellen Angaben standen damals 10 Wohnungen mit 1 bis 6 und mehr Zimmern in Würenlos leer. Im kantonalen Mittel lag die Leerwohnungsziffer bei 1,30, also viel näher bei der Marke von 1,5, bei der angenommen wird, dass sich Angebot und Nachfrage die Waage halten. 

Noch ist in Würenlos die durchschnittliche (über alle Wohnungstypen erhobene) Monatsmiete  von CHF 21.70 pro m2 Wohnfläche im Vergleich mit Nachbargemeinden und dem Kanton durchaus im Rahmen. Das liegt auch daran, dass die meisten grösseren Überbauungen mit Mietwohnungen schon etliche Jahrzehnte alt sind. Und ältere Mietwohnungen sind wegen der Mietzinsregulierung  meistens preisgünstiger als Neubauwohnungen.

Doch die Baustruktur des Dorfeswandelt sich ständig. Je knapper die Wohnungen sind und je höher deshalb die Mietzinsen, desto grösser wird der Anreiz, Altbauten durch Neubauten mit maximaler Ausnützung zu ersetzen. In Wettingen etwa ist das selbst  bei älteren Überbauungen von Wohngenossenschaften zu beobachten, in Würenlos verschwinden momentan vor allem Einfamilien- zugunsten von  Mehrfamilienhäusern. – Durch diese Art der inneren Verdichtung entstehen zwar mehr, aber eben auch teurere Wohnungen.  Teile der angestammten Bevölkerung werden an Orte mit tieferem Mietzinsniveau verdrängt.

Alle beschlossen wie vom Gemeinderat beantragt

Die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember hat alle Traktanden im Sinne des Gemeinderates entschieden. Der Steuerfuss sinkt um 2 Prozentpunkte auf 97 Prozent. Mit Anträgen zu grösseren Steuerfusssenkungen (um 3 oder gar 4 %) unterlagen die Finanzkommission samt FDP (96%) und die SVP (95%) – ebenso mit Anträgen für eine geringfügigere Erhöhung der Stellendotation im Gemeindepersonal.

Nachdem die Rechnungen der letzten Jahre  mit Ertragsüberschüssen abgeschlossen und die Verschuldung markant zurückging, lag eine Steuerfussreduktion in der Luft. Die vom Gemeinderat beantragte, von der CVP unterstützte Senkung auf 97% ging der Finanzkommission zu wenig weit, sie beantragte 96%, die FDP schloss sich diesem Antrag an. Fiko-Präsident Pascal Renaud-dit-Louis liess durchblicken, es wäre  gar eine noch kräftigere Senkung möglich, ohne die finanzpolitischen Ziele zu verfehlen. Prompt beantragte die SVP einen Steuerfuss von 95%, unterlag damit aber schon bei in der ersten Gegenüberstellung der  Anträge. In der zweiten Ausmarchung ausser Abschied und Traktanden schied auch der mehrfach gestellte Antrag, den Steuerfuss unverändert zu belassen. In der Schlussabstimmung setzte sich der Gemeinderat mit seinem Antrag (bei 33 Gegenstimmen) klar durch.

Im Budget 25 missfiel der Finanzkommission, dass in weitaus der meisten Aargauer Gemeinden sowohl der Personalaufwand pro Einwohner/in wie auch der Sach- und Betriebsaufwand niedriger sind als in Würenlos. Statt einer Erhöhung des Stellenplans um 100 Stellenprozente plädierte die Fiko deswegen für eine Erhöhung um bloss 40% (wobei der Gemeinderat entscheiden sollte, wie die zusätzlichen Stellenprozente auf die Schulsozialarbeit, aufs Steueramt und aufs Finanzwesen verteilt würden), die FDP wollte plus 50% durchgehen lassen. Doch auch hier setzte sich der Gemeinderat klar durch.

Die vorgesehene Pensenerhöhung bei der  Schulsozialarbeit, die ins Visier von Fiko uns SVP geriet,  war wohl kein schlagkräftiges, eher weltfremdes Exempel für aufgeblähte Bürokratie. Zu Recht wurde aus der Versammlung auf die Kosten verhindernde Präventionstätigkeit und alarmierenden Probleme von Jugendlichen durch Stress, Mobbing, Depressionen, aber auch Wohlstandverwahrlosung (Gemeindeammann Toni Möckel: „Ja, auch  in Würenlos“) hingewiesen.

Im übrigen genehmigte die Versammlung oppositionslos einen Wasserlieferungsvertrag und einen Bruttoinverstitionskredit von rund CHF 2,1 Mio für den Wasserverbund Limmattal (Anteil Würenlos: CHF 260’000). Schlank gingen auch drei Bauabrechnungen sowie sechs Einbürgerungen durch. Diskussionslos winkten die 151 anwesenden Stimmberechtigten auch die beantragten Gemeinderatsentschädigungen für die Amtsperiode 2026 bis 2029 durch. Die seit 2014 unveränderten jährlichen Pauschalentschädigungen werden um je CHF 3000 erhöht: Gemeindeammann CHF 68’000,  Vizeammann CHF 33’000 und  übrige Gemeinderäte CHF 30’000. Eine zusätzliche Entschädigung von je CHF 10’000 pro Jahr erhalten die Zuständigen für das Ressort TBW und das Bildungsressort (Mehrbelastung nach Abschaffung der Schulpflege). Dieser Abschnitt enthält nachträgliche Korrekturen. In der ursprünglichen Fassung waren Aussagen und Zahlen falsch.

Unter Verschiedenem gab Gemeindeammann Toni Möckel bekannt, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt werde, die sich mit der Überbauung von zwei Parzellen der Einwohner- und der Ortsbürgermeinde im Gebiet Gatteräcker Ost befassen werde. Zur prüfen sein wird unter anderem, ob das Bauland  durch die beiden Gemeinden selbst gemeinsam mit zahlbarem Wohnraum überbaut werden könnte anstatt von Privaten aufgrund von Baurechten. Einer der nächsten würenblicker-Beiträge wird sich diesem wegen dem rasanten Anstieg der Wohnkosten in Würenlos hoch aktuellen Thema annehmen.

Finanzielle Dribbelkünstler

Das Geschäft, das an Gemeindeversammlung vom 3. Dezember die  grössten Emotionen ausgelöst hätte, wird gar nicht behandelt. So entschied der Gemeinderat. Denn der Kunstrasen-Sportplatz im Tägi kommt viel teurer zu stehen als bisher angenommen. Wurden 3,5 Millionen Franken von Lobbyisten des Sportvereins Würenlos SVW noch im Sommer als viel zu hoch bezeichnet, sollen es nach seriöserer Berechnung jetzt gar 4,6 Millionen sein.

Situation Sportanlagen Tägerhard (gemäss Masterplan von 2012): Spielfeld 1, gebauter Naturrasenplatz; Spielfeld 2, geplanter Kunstrasenplatz; am unteren Bildrand die SBB-Linie Würenlos – Wettingen.

An der Wintergmeind vor einem Jahr lancierte der SVW einen Überraschungscoup. Unter dem Traktandum Verschiedenes stellte Daniel Zehnder namens des SV Würenlos folgenden Antrag: «Der Gemeinderat bringt den Antrag für einen Baukredit zum Bau eines zweiten Sportplatzes im ‚Tägerhard‘ Würenlos in Form eines Kunstrasenplatzes mit Ziel Sommer-Gemeindeversammlung 2024 zur Abstimmung.»

Die Sportkommission (in der zwei SVW-Vertreter sitzen) und der Gemeinderat waren quasi in letzter Minute über den Antrag ins Bild gesetzt worden und hätten so umdribbelt werden sollen. Aushebeln wollte der SVW auch das ordentliche Verfahren – zuerst ein Projektierungskredit vor die Gemeindeversammlung, später der Verpflichtungskredit. Die Fussballer wollten das Projekt inklusive Kostenvoranschlag gleich selbst liefern. Als Vorleistung, das der Gemeinde Kosten erspare. Die Gemeindeversammlung hätte so nur noch den Verpflichtungs- (Baukredit) absegnen müssen. Das Publikum applaudierte.

Zum Glück liess sich der Gemeinderat nicht übertölpeln. Gemeindeammann Toni Möckel wies daraufhin, dass der Kunstrasenplatz nicht auf dem Finanzplan für die nächsten Jahre stehe. Aber wenn die Stimmberechtigten einen vorgezogenen Bau wünschten, lasse die gute Finanzlage der Gemeinde einen solchen zu. Das aber nur, wenn zuerst über einen Projektierungskredit abgestimmt werde. Möckel laut Protokoll: «Wir müssen hier schon korrekt bleiben.» Der  Gemeinderat könne den SVW-Vorschlag in abgeschwächter Form entgegennehmen und der nächsten Gemeindeversammlung einen Projektierungskredit unterbreiten.» Ein Verpflichtungskredit könne dann frühestens an der Dezember-Gmeind 24 zur Abstimmung kommen.

Den abgeschwächten Antrag genehmigte die damalige Versammlung mit grosser Mehrheit und 15 Gegenstimmen. Dass ein weiterer Sportplatz mit Kunstrasen im Tägi möglichst rasch realisiert werden sollte, leuchtete den Stimmberechtigten ein. Denn die bestehenden Rasenplätze genügen für die zahlreichen SVW-Mannschaften und den Rugby-Club kaum noch. Im Winter müssen die Fussballer fürs Training oft in die ohnehin stark belegte Mehrzweckhalle ausweichen. Ein Kunstrasen kann auch bei schlechtem Wetter intensiver genutzt werden als ein Naturrrasen, die Mehrzweckhalle würde also von Fussballtrainings entlastet.

Der Gemeindeversammlung vom Sommer 24 wurde ein Projektierungskredit in der Höhe von 72’000 Franken tatsächlich vorgelegt und mit nur 4 Gegenstimmen gutgeheissen. Erstmals waren  auch Zahlen über die Kosten des Bauvorhabens zu hören. Lukas Wopmann, für Sport zuständiger Gemeinderat, nannte nach Vorabklärungen einen Betrag von 2,5 – 3,5 Mio. Franken. Darauf folgte eine Debatte, die Stoff für eine Realsatire mit dem Thema «Donald Trump orchestriert die Fussball-Lobby an einer Aargauer Gemeindeversammlung». Originalton aus dem Protokoll:

Jürg Frei (Präsident Verein für ein lebenswertes Würenlos, Ex-Präsident SVW , rasender Reporter): «Ich habe gleich noch eine kleine Korrektur. Ein Kunstrasenplatz, ich habe das auch mal ausgerechnet, kostet etwa 1,8 bis 2 Mio. Franken. Herr Wopmann hat, wenn ich mich recht erinnere, vorhin von 2 bis 2,5 Mio. Franken gesprochen…»

Lukas Wopmann: «Es dürften 2,5 bis 3,5 Mio. Franken sein.»

Jürg Frei: «Also 3,5 Mio. Franken finde ich sehr sehr viel – aber egal.»

Edgar Gut ( SVW-Präsident): «Dass der Platz dort 3,5 Mio. Franken kosten soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Wir haben Folien vorbereitet, wo von viel tieferen Zahlen die Rede ist, also etwa in der Grössenordnung von vielleicht 1,9 bis maximal 2,3 Mio. Franken.»

Im vergangenen September nun präsentierten die beauftragten Planer ihr Projekt samt Kostenvoranschlag – eine böse Überraschung. Auf 4,6 Millionen Franken schätzen sie die Baukosten. Nur ein Beispiel zum Vergleich: Schon im Jahre 2019 war in Muhen AG ein vergleichbarer Kunstrasenplatz zu Kosten von 3,8 Mio. Franken dem Volk vorgelegt worden.

Zu Recht hatte der SVW darauf hingewiesen, dass Würenlos einen Sonderbeitrag von 400 000 Franken für den Sportplatz erhalten könne aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau. Der Regierungsrat will so das Manko an Kunstrasenplätzen im Kanton beheben. Wenn nur das Wörtchen wenn nicht wär. 11 Gemeinden kriegen was, nun wollen aber 23 an den Sondertopf. Eine Zusicherung, dass es bei Erfüllung aller Kriterien (inkl. Baubewilligung) bis 2027 einen Betrag erhalte, hat Würenlos bisher nicht erhalten.

Finanziell nicht unbeachtlich sind  die Folgekosten des Vorhabens. Der Kunstrasen hält bestenfalls 15 Jahre und muss dann ersetzt werden, Kostenpunkt etwa 800’000 Franken. Abgeschrieben muss der ganze Sportplatz aber gemäss Finanzverordnung innert 10 Jahren. Macht nach Inbetriebnahme pro Jahr etwa 460’000 Franken. Oder wie Pascal Renaud-dit-Louis , Präsident der Finanzkommission, an der Info-Veranstaltung ergänzte: «2 Steuerprozente während 10 Jahren». Und das in Jahren, in denen gemäss Finanzplan andere grosse Investitionsbrocken auf die Gemeinde zukommen.

Aufgrund der Sachlage hat der Gemeinderat darum kurzfristig entschieden, das Traktandum für die kommende Gemeindeversammlung zu streichen. «Ein Projekt in diesem finanziellen Ausmass in so kurzer Zeit für die Gemeindeversammlung vorzubereiten, empfanden wir als unseriös. Zudem erachten wir es als sehr schwierig, vom Stimmvolk einen Betrag von 4,5 Millionen für einen Platz zum Fussball-, Rugbyspielen und Turnen zu verlangen», sagte Lukas Wopmann jüngst am Info-Anlass des Gemeinderates. Auch Einsparmöglichkeiten sollen nun geprüft werden.

Mögen die finanziellen Dribbelkünstler vom SVW mit ihrem Powerplay bloss nicht ein Eigentor geschossen haben!

Link zum AZ-Bericht über die Informationsveranstaltung des Gemeinderates vom 12. November, an der auch über den jetzigen Stand bezüglich Alterszentrum und Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung informiert wurde.

Schlechte Verlierer

Die Dusche war kalt, eiskalt. Nach Bekanntwerden des regierungsrätlichen Rekursentscheides zum Alterszentrum Würenlos fragte man sich, wie wohl Gemeinderat und Alterszentrum Würenlos AG darauf reagieren würden. Würden sie sich als gute oder als schlechte Verlierer erweisen? Nun, die erste Stellungnahme (Link) ist zum Fremdschämen.

Kalte Dusche. Denn jetzt sind kühle Köpfe gefragt.
Kalte Dusche. Nun sind kühle statt heisse Köpfe gefragt.  Bild würenblicker

Bevor sie mit ihren Anwälten das Regierungsprotokoll mit der ausführlichen Begründung des Entscheids auch nur etwas vertiefter studiert haben, fahren die Gemeinde- und Verwaltungsräte in der Stellungnahme vom 16. Juli der Kantonsregierung massiv an den Karren. Und zudem auch gleich allen, welche die Begeisterung für das Projekt Margerite nicht teilen. Klar, dürfen beide Gremien ihrer Enttäuschung und ihrem Ärger  Ausdruck geben. Doch gab es Grund, die Contenance in so hohem Mass zu verlieren? Der Entscheid kam nicht aus heiterem Himmel. Im Vorfeld der Kreditvorlage für das Beschreiten des Rechtsweges war doch wiederholt von einer Erfolgschance 50:50 die Rede.

Nötig gewesen wäre als Erstes neben dem Hinweis auf die Gefühlslage der  Stellungnehmenden bloss noch die Aussage, dass man den Entscheid eingehend studieren und dann gemeinsam darüber entscheiden werde, ob der Fall ans Verwaltungsgericht weitergezogen werde oder nicht. Leider liess man es nicht dabei bewenden. Wer  so Dampf ablässt,  wie das die zwei Gremien getan haben, dem glaubt man nicht unbedingt, «dass noch alles offen sei, und man sich noch nicht festgelegt habe, in welche Richtung es gehe». So zitiert das «Badener Tagblatt» Gemeindeammann Toni Möckel.

Um Vertrauen in der Bevölkerung zu schaffen,  spricht die erste Stellungnahme zu sehr die Sprache der wenigen Scharfmacher unter den Alterszentrum-Befürwortern. Diese tun so, als ob alle anderen nur nicht sie das Alterszentrum in den Schlamassel geritten hätten. Dabei hat genau solche Besserwisserei und Rechthaberei die Alterszentrum-Planung von Anfang an schwer belastet.

Möckel glaubt, es der Bevölkerung  schuldig zu sein, den Regierungsrat spüren zu lassen, «dass wir unzufrieden und verärgert sind.» Ob alle Gemeinderäte und Alterszentrum-Würenlos-AG-Verwaltungsräte wirklich so genau wissen, wie die ganze Bevölkerung tickt? Auch etwas  mehr Selbstkritik würde Vertrauen schaffen. Viele Würenloserinnen und Würenloser mögen das Projekt Margerite bis heute unterstützen, damit endlich etwas vorwärts geht beim Wohnen im Alter. Doch denken sie eben auch, dass die eigenen Verantwortungsträger die verfuhrwerkte Situation zumindest mitverursacht haben.

Als Gipfel der Verunglimpfung wird in der gemeinsamen Pressemitteilung das unsägliche Totschlagargument wiederholt: Wer gegen das Projekt Margerite ist, ist gegen die alten Menschen. Wie fies und populistisch ist das denn! Und wie unfair gegenüber dem knappen Drittel jener Würenloserinnen und Würenloser, die an der Urne das Geld für das Beschreiten des Rechtsweges verweigert haben. Wer sich im Auftrag der Bevölkerung auf einen Rechtsweg begibt, sollte das stets mit Besonnenheit und ohne rüdes Gepolter tun.