Schlagwort-Archive: Gemeindeversammlung

Ja, Ja, Ja und Ja, Ja, Ja

Die Gemeindeversammlung vom 8. Dezember hat alle Vorlagen im Sinne des Gemeinderates gutgeheissen – durchs Band weg mit grossem Mehr.  Die Teilnahme von 242 Stimmberechtigten war recht hoch. Das zeigt, dass gewisse Entscheide – insbesondere jene zum Alterszentrum und zum Musikschulregelement –  doch mit einiger Spannung erwartet wurden.

Als Bauträgerin des Alterszentrums kann eine gemeinnützige Aktiengesellschaft ins Leben gerufen werden. Die Versammlung hat – ohne  Federlesen – grünes Licht zur Gründung gegeben. Als Kapital wird die Einwohnergemeinde die 4 Millionen aus dem so genannten Altersheimfonds einwerfen. Und etwa 6000 Quadratmeter auf der Zentrumswiese werden als Baugrund  zur Verfügung gestellt – ob als Sacheinlage in die AG oder im Baurecht wird die Gemeindeversammlung später  entscheiden.

Mit der AG, die sich voll und ganz im Besitz der Einwohnergemeinde befinden wird, tritt bald  eine neue Akteurin in den Entstehungsprozess des Alterszentrums. Sie kann und wird hoffentlich in die Sache zusätzlichen Schwung und Dynamik  bringen. In einer AG sind die Entscheidungswege relativ kurz, Der  Verwaltungsrat wird das grösste öffentliche Bauvorhaben aller Zeiten in unserer Gemeinde verantworten, bestimmt wird er  vom Gemeinderat. Recht hatte FDP-Ortsparteipräsident Consuelo Senn, wenn er sagte,  diesem Gremium sollten «möglichst wenige Politiker und möglichst viele Fachleute» angehören. Ohne Politiker gehe es aber auch nicht, erwiderte wollte Vizeammann Toni Möckel, der die Vorlage vor der Versammlung vertrat. Man wird sehen, was rauskommt.

Die Politik bleibt im weiteren Entstehungsprozess des Alterszentrums ja nicht aussen vor. Der Gemeinderat  ist extrem gefordert beim Setzen weiterer Meilensteine  auf dem  Weg zum Alterszentrum.  Denken wir nur an den noch ausstehenden neuen Gestaltungsplan  für das ganze Zentrum inklusive Areale Post und Rössli) oder an die Leistungsvereinbarungen, die  mit der AG als Bauträgerin und später mit der noch zu bestimmenden Betreiberin des Alterszentrums abzuschliessen sind. Auch die Gemeindeversammlung wird  noch zwei Mal zum Handkuss kommen: beim Gestaltungsplan sowie beim Entscheid, in welcher Form das Bauland fürs Alterszentrum der AG zur Verfügung gestellt werden soll.

Einen Stolperstein in der Alterszentrumsplanung hat die Versammlung schon mal weggeräumt: Für 1,9 Millionen Franken kauft die Gemeinde das Postgebäude. Dies erleichtert die Gesamtplanung im Zentrum und ermöglicht, das künftige Alterszentrum besser zu erschliessen, als es über die heutige schmale Poststrasse möglich wäre. Ob das Postgebäude ganz wegkommt, wird die weitere Planung zeigen. Jedenfalls soll die Liegenschaft, soweit sie zur besseren Erschliessung der Zentrumswiese nicht benötigt wird,  später wieder verkauft werden Der Gemeinderat hofft, dafür dann noch etwa 1,6 Millionen Franken zu erhalten.

Können wir auf einen Platz im Alterszentrum hoffen oder erst unsere Kinder? Man würde es ja nur zu gerne wissen. Angesichts der vielen Unwägbarkeiten, der  noch zu lösenden Aufgaben und der an Rückschlägen reichen Geschichte des Alterszentrums will der Gemeinderat aber keinen Terminplan bis zur Eröffnung nennen.. Dafür hat die Gemeindeversammlung Verständnis. Oder ist es eher die Erkenntnis, dass man einen solchen Terminplan ja eh nicht zum Nennwert nehmen könnte? Jedenfalls lehnte die Versammlung einen Antrag der FDP deutlich ab, welcher den Gemeinderat verknurrt hätte, bis zur nächsten Gemeindeversammlung einen wenigstens ungefähren Zeitplan zu präsentieren.

Mit grossem Mehr genehmigt wurde  das neue Musikschulreglement. Die grösste Änderung ist, dass die Eltern mit ihren Beträgen künftig 40% der gesamten Musikschulkosten (und nicht bloss der Musiklehrerlöhne) tragen sollen. Das hat leicht höhere Elternbeiträge zur Folge. Die Finanzkommission beantragte erfolglos die Rüschweisung des Geschäfts, auf dass es der  Sommer-Gmeinde 2017 mit aufschlussreicherer Begründung erneut vorgelegt werde. Die Fiko rügte auch, sie habe  kaum Zeit gehabt, die ihr erst spät unterbreitete Voprlage eingehend zu prüfen.

Wäre auch ein Elternbeitrag genehm, der 50 Prozent der Kosten decken und die Gemeinde entsprechend entlasten würde? Die Finanzkommission wollte es wissen und stellte einen solchen Antrag. Der wurde aber haushoch abgeschmettert.  In Würenlos hängt der Himmel eben voller Geigen – auch wenn die Nachhaltigkeit des Musikunterrichts nicht über jeden Zweifel erhaben ist. Zumindest wenn man sieht, wie wenige Musikschüler ihrem Instrument nach der Schulzeit und im Erwachsenenalter treu bleiben.

Diskussionslos beschlossen wurden

  • der Baurechtsvertrag mit der Ortsbürgergemeinde für den künftigen Rasensportplatz im Tägerhard,
  • ein Verpflichtungskredit von 525 000 Franken für die Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung.
  • die Einbürgerung von11 Frauen, Männern und Jugendlichen.
  • gähn, gähn: diverse Anträge betreffend Aufnahme von Bergdietikon in den Regionalen Bevölkerungsschutz Wettingen-Limmattal
  • und die Kreditababrechnung für  den Ausbau der Kläranlage in Killwangen.

Ach ja. Bevor wir es vergessen. Das Gemeindebudget fürs nächste Jahr wurde auch mit grossen Mehr angenommen. Der Steuerfuss bleibt auf 109 Prozent. Gesamthaft präsentiert sich die finanzielle Lage  weniger düster als auch schon, obwohl der Steuerertrag pro Kopf stagniert, gewisse Ausgabenposten (Asylwesen, Sozialhilfe) steigen und die geplante Neuregelung des Finanzausgleichs im Aargau  für Würenlos  nachteilig sein dürfte, wie Finanzvorstand Lukas Wopmann darlegte.

 

Bald ein Volk von Petitionären?

Die AZ-Medien (u.a. Badener Tagblatt, Limmatwelle) lancieren eine Internetplattform, die es der Bevölkerung in über 400 Gemeinden (darunter Würenlos) erleichtern soll, mit einer Petition Forderungen und Wünsche an ihren Gemeinderat heranzutragen.

«Politikfrust lokal bekämpfen» so kommentiert das Badener Tagblatt vom 1.12. sein neuestes Projekt für die Gemeinden im Marktgebiet der AZ-Medien. Drückt irgendwen aus Würenlos der Schuh, so kann er oder sie auf petitio.ch ein Begehren formulieren und begründen. Wird diese Petition im Internet von 200 Personen unterstützt (die Zahl variiert je nach Bevölkerungsgrösse), so schreiben die AZ-Medien dem Gemeinderat einen Brief mit der Bitte, die Petition innert 30 Tagen zu beantworten.

Die Plattform gebe auch solchen Bürgern die Möglichkeit, sich einzubringen, die sich vielleicht sonst nicht politisch engagieren, zitiert die AZ einen Politikforscher des Zentrums für Demokratie in Aarau. Grundsätzlich ist jedes Vorhaben zu begrüssen, das zu einer aktiveren Mitwirkung der Bevölkerung an der Gestaltung ihres engsten Lebensraumes führen kann. Das Internet bietet dazu neue Möglichkeiten., wie petitio.ch zeigt.

petitio.ch ist  ein Kind der AZ-Medien, wurde aber pikanterweise vom Medienriesen Google gefördert Nicht zuletzt wegen Google sind weltweit die traditionellen Medienunternehmen in Bedrängnis geraten, verlieren zahlende Abonnenten und Inserenten. Im Überlebenskampf verfallen die gebeutelten Medienfirmen auf vielerlei Ideen. petitio.ch gehört gewiss nicht zu den dümmsten.

Herausfinden, was die Leute bewegt und daraus eine interessante Geschichte machen, das hat guten Journalismus schon immer ausgezeichnet. petitio.ch verknüpft den Journalismus geschickt mit der Mobilisierungstechnologie im Internet – bewährt etwa im Crowdfunding. Allerdings ist eine Petition ein völlig unverbindliches Instrument der Mitsprache. Um eine Petition an unseren Gemeinderat unterzeichnen zu dürfen, muss man weder in Würenlos stimmberechtigt noch wohnhaft zu sein. Alle dürfen: Schweizer, Ausländer, Kinder Erwachsene, demnächst wohl auch noch die Hunde :-7. Die Identität der Unterzeichnenden wird nicht geprüft, eine bestimmte Zahl von Unterschriften ist nicht erforderlich.

Die Petitionsfreiheit ist ein verfassungsmässiges Grundrecht: «Jedermann kann an die Behörden Gesuche und Eingaben richten. Diese sind zu beantworten.» (§ 19 der aarg. Kantonsverfassung) Doch damit hat sich’s auch schon. Anders als etwa eine Initiative ist die Petition für die Behörden in keiner Weise bindend. Die Antwort der Behörde darf völlig unverbindlich ausfallen.

Ob petitio.ch die Erwartungen erfüllt, muss sich erst noch zeigen. Alle Aargauer Gemeinden haben eine Grösse, die den persönlichen Zugang zu den Behörden einigermassen leicht macht. So kann jede Person in Würenlos eine Sprechstunde mit dem Gemeindeammann vereinbaren – eine aber eher selten benutzte Möglichkeit, wie mir Gemeindeammann Hans Ueli Reber einmal gesagt hat.

Anders als die Petition oder der persönliche Behördenkontakt sind die demokratischen Rechte Jugendlichen unter 18 oder ausländischen Einwohnern verwehrt. Jeder Stimmberechtigte kann  an der Gemeindeversammlung zur Tätigkeit der Gemeindebehörden oder der Gemeindeverwaltung eine Anfrage stellen. Und 10 Prozent der Stimmberechtigten – das sind gegenwärtig bei uns etwa 430  – können in einem begründeten Schreiben verlangen, dass ein Thema an der Gemeindeversammlung zur Sprache kommt (Initiative). Die dazu erforderlichen Unterschriften sind keine unüberwindliche Hürde. Das zeigen mehrere Referenden (für die sind  gleich viele Unterschriften erforderlich), die in den letzten Jahren zustande gekommen sind.

Die Petition ist oft ein Druckmittel, wenn andere Vorstösse nichts gefruchtet haben. Wenn sich Leute mit ihrem Anliegen von den Behörden nicht ernst genommen fühlen, kann es richtig sein, auf diese Weise den Behörden Dampf zu machen. Doch Behörden mit einer Petition und erst noch mit Schützenhilfe eines mächtigen Medienkonzerns unter Druck zu setzen, kann auch  kontraproduktiv sein. Die Kunst der Einflussnahme besteht gelegentlich auch in einem diskreteren Vorgehen.

Petitionen wecken oft  falsche Hoffnungen. Bleiben sie erfolglos, so führt das eher zu mehr statt zu weniger Politikverdrossenheit. Auf petitio.ch sind schon einige Petitionen aufgeschaltet. Mit der einen möchte ein Herr aus Niederwil verhindern, dass die dortige Poststelle geschlossen wird. Es hat in der Schweiz schon Dutzende von Petitionen gegen die Schliessung von Post- und Bahnschaltern gegeben, und mir ist keine einzige bekannt, die zum Erfolg geführt hätte. Der Gemeinderat ist, wie im Beispiel Niederwil, eben oft nicht der richtige Adressat. Vielleicht geht er sogar mit den Petitionären einig und kann dann nur den Briefträger spielen zur Post, zum Kanton, zur SBB, zur Kantonspolizei oder wer auch immer zuständig ist.

In seinem AZ-Kommentar verspricht sich Rolf Cavalli, Chef  der AZ-Regionalausgaben, von petitio.ch auch keine blauen Wunder. Aber im besten Fall würden alle profitieren, die Bürger, die Behörden und «wir Journalisten, die dank petitio.ch lokale Themen entdecken, die uns sonst vielleicht durch die Lappen gehen würden». Liebe AZ-Leute: Was Würenlos anbelangt, könnt ihr das auch einfacher haben:  Regelmässig würenblicker lesen!

Musikalische Förderung und Künstlerpech

Die Musikschule soll für die Eltern etwas teurer werden. Am 8. Dezember befindet die Gemeindeversammlung über ein neues Reglement für die Musikschule. Und der Bau des neuen Sportplatzes im Tägerhard ist vorübergehend eingestellt. 

Die angespannte Finanzlage der Gemeinde hat vor zwei Jahren auch die Musikschule Würenlos stärker in den Fokus der Sparbemühungen gerückt. Nicht ohne Grund. Ein Vergleich mit anderen Gemeinden zeigt: Würenlos gibt vergleichsweise viel Geld für die musikalische Förderung seiner Jugend aus. Diesen Befund bestätigt nun der Gemeinderat im Traktandenbericht zur Gesamtrevision des Musikschul-Reglements.

Die wichtigste Änderung: Die Elternbeiträge werden neu berechnet und erhöhen sich darum. Eine 25-Minuten-Einzellektion wird laut Gemeinderat um 40 Franken pro Semester teurer, längere Lektionen verteuern sich entsprechend. Neu bezahlen die Eltern nicht mehr 40 Prozent der Bruttolohnsumme der Musiklehrer, sondern 40 Prozent der Gesamtkosten der Musikschule. Sie leisten also etwa auch einen Beitrag an die Leitung und Administration  (2016 sind allein dafür rund 72 000 Franken budgetiert). 60 Prozent der Gesamtkosten trägt weiterhin die Gemeinde.

Laut Gemeinderat entlasten  die Elternbeiträge dank der Neuberechnung das Gemeindebudget umrund 25 000 Franken  pro Jahr,  Im Voranschlag  fürs nächste Jahr wird mit Gesamtkosten für die Musikschule von rund 709 000 Franken und Einnahmen (Elternbeiträge) von 264 000 Franken gerechnet – von der Gemeinde zu deckender Beitrag also 445 000 Franken. 2015 zahlte die Einwohnergemeinde an die Musikschule 465 500 Franken.

Der mit der Neuregelung erzielte Spareffekt ist relativ gering, einigen Kritikern mag er zu gering erscheinen. Allerdings sind die Elternbeiträge an den freiwilligen Musikunterricht in Würenlos heute schon höher als in den meisten Nachbargemeinden (z.B. Spreitenbach, Killwangen, Bergdietikon und Wettingen). Der Gemeinderat erachtet die Erhöhung der Elternbeiträge gleichwohl als «zumutbar». Dem ist wohl so. An den Rabatten für finanzschwächere Eltern und solche mit mehreren Musikschülern wird nicht gerüttelt. Polemisch liesse sich auch sagen, es läge auch noch ein höherer Elternbeitrag drin – zumindest kommt man auf diesen Gedanken, wenn man sieht, welche Unmengen von Süssigkeiten jeweils nach Schulschluss von Schulkindern im Volg-Laden erstanden werden oder wenn man sieht, welche Spielzeugberge sich in Würenloser Gärten und Wohnungen türmen…

Die im Vergleich zu anderen Gemeinden hohen Kosten der Musikschule Würenlos haben laut Gemeinderat übrigens zwei Hauptgründe: Einerseits der im Verhältnis zur Bevölkerung hohe Anteil an schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen und zweitens die Beliebtheit und Attraktivität unserer Musikschule: Von 7 Schulkindern nutzen 3 deren Angebot.

Von der Kunstförderung zum Künstlerpech. Zu den Würenloser Vorhaben, die aufs Pech abonniert sind, gehört zweifellos der neue Sportplatz. Die Erdarbeiten am künftigen Rasenspielfeld im Tägerhard sind vorübergehend eingestellt, weil der Baugrund (eine aufgefüllte Kiesgrube) doch weniger tragfähig ist als erwartet. Periodische Setzungsmessungen, die seit längerem auf dem Areal vorgenommen worden sind,  hätten keine Hinweise auf die jetzigen Probleme geliefert, so der Gemeinderat. Mag sein. Unschön ist aber bestimmt, dass im Verpflichtungskredit, welcher der Gemeindeversammlung vor einem Jahr unterbreitet worden ist, praktisch keine Reserven für Unvorhergesehenes enthält (vergleiche Blog vom 28.10.15). Man wollte eben den Kredit möglichst tief halten, nachdem 2014 schon ein Projektierungskredit am Referendum gescheitert war. Kreditkosmetik also, wie sie sich bei Politikern grosser Beliebtheit erfreut. Da kann man nur hoffen, dass jetzt nicht Massnahmen zur Bodenstabilisierung in einem Umfang nötig sind, die den bewilligten Kreditrahmen beträchtlich sprengen.

Zum Schluss noch dies:: Die im vorletzten Blog vorgestellte Broschüre mit den Lebenserinnerungen des bald 91-jährigen Würenlosers Franz Notter ist erhältlich am Würenloser Christchindlimärt vom 26. November und zwar am Stand von drüArt (Petra Burkart und Claudia Kaiser mit ihren lustigen Holzspruchtäfeli) sowie am Würenloser Träff 55 plus vom Montag, 28. November, 14.30 Uhr in der Alten Kirche. Preis: 12 Franken.

Eine AG für das Alterszentrum

Bis das Alterszentrum auf die Zielgerade einbiegen kann, sind noch einige Knacknüsse zu bewältigen.
In kleinen, aber wichtigen Schritten geht es vorwärts in Richtung Alterszentrum.

Am 8. Dezember fallen an der Gemeinde-
versammlung wichtige
Entscheide zum Alterszentrum. Erstens die Gründung einer gemeinnützigen, im Besitz der Einwohnergemeinde bleibenden Aktiengesellschaft. Sie wird das Alterszentrum projektieren und bauen und es dann  an einen Betreiber vermieten. Und zweitens der Kauf des Postgebäudes – zwecks besserer Erschliessung des Alterszentrums.

Den Bau des Alterszentrum einem privaten Investor zu überlassen, wie auch schon erwogen, ist kein Thema mehr. Möglich als Bauträgerin wären aber auch ein Verein oder eine Stiftung. Doch der Gemeinderat zieht die AG vor und begründet dies unter anderem wie folgt:

  • Sehr gut geeignete und flexible Leitungs- und Aufsichtsstruktur;
  • Rasche Entscheidungswege;
  • detaillierte gesetzliche Regelung und umfassende Best-Practice-Regeln (vorbildliche Methoden und Praktiken zur Unternehmensführung);
  • Haftungsbeschränkung.

Als einzigen Nachteil erwähnt der Gemeinderat einen tendenziell höheren administrativen Aufwand. Als gemeinnützig wird die AG übrigens darum bezeichnet, weil sie einem gemeinnützigen Zweck dient und nicht gewinnorientiert, aber dennoch wirtschaftlich handelt. In dieser Rechtsform organisiert sind zum Beispiel auch das Alterszentrum Kehl in Baden und das St. Bernhard in Wettingen.

Woher kommt das Kapital für die neue AG? Vorab vom sogenannten Altersheimfonds, in welchem sich in all den jahren rund 4 Millionen Franken angesammelt haben. Die Gemeindeversammlung muss einen entsprechenden Verpflichtungskredit beschliessen. Das Gründungskapital der AG beträgt 1,5 Mio. Franken, weitere 2,5 Mio. werden nach Erteilung der Baubewilligung einbezahlt.

Zudem soll die Gemeindeversammlung später darüber entscheiden, ob das fürs Alterszentrum benötigte Gemeindeland (ca. 6000 Quadratmeter) als Sacheinlage in die AG eingebracht oder  im Baurecht (vernünftigerweise  zu einem  symbolischen Baurechtszins) überlassen wird. Wahrscheinlich wäre  die Sacheinlage geringfügig vorteilhafter, ich halte aber beide Wege für gangbar. Mit der Sacheinlage erhielte die AG mehr Eigenmittel, bei der Abgabe im Baurecht bliebe die Gemeinde dem Grundsatz treu, möglichst kein eigenes Land zu veräussern. Das Land bleibt so oder so faktisch Gemeindeland, weil die Gemeinde zu 100% Eigentümerin der AG bleiben soll. Gelegentlich hört man, bei einem Baurecht müsse die AG fürs benötigte Fremdkapital mehr bezahlen – doch gross kann der Unterschied nicht sein angesichts rekordtiefer Zinsen.

Sagt die Gemeindeversammlung Ja zur Aktiengesellschaft, so wird der Gemeinderat  den Verwaltungsrat bestimmen müssen. Alles andere als eine Formsache. Die gemeinnützige AG kann ihre Vorteile nur dann voll ausspielen, wenn der Verwaltungsrat nicht zu gross ist und seine Mitglieder primär nach fachlichen Kompetenzen und nicht nach politischen Gesichtspunkten ausgewählt werden. Verwaltungsrat dieser AG zu sein, darf  kein Ehren- und Kopfnickerpöschtli sein. Heutige Verwaltungsräte bringenaus ihrer beruflichen Tätigkeit  ein hohes Mass an Kompetenz in einem Bereich ein (z.B. im Finanzwesen, im Rechtswesen, im Bau und im Betrieb von Alters- und Pflegeeinrichtungen).

Aufhorchen lässt in diesem Zusammenhang, dass dem Verein Alterszentrum Würenlos in den Statuten der AG das Recht eingeräumt wird, zwei Verwaltungsräte zu stellen. Auch diese werden besonders qualifiziert sein müssen, da steht der Verein Alterszentrum in der Pflicht. Sinnvollerweise ist auch der Gemeinderat im Verwaltungsrat vertreten, damit der direkte Informationsfluss zwischen Verwaltungsrat und Gemeinderat sichergestellt ist. Ein Verschleiss knapper Ressourcen wäre es aber, gleich mehrere Gemeinderäte in dieses arbeitsintensive Gremium zu wählen. Eine Entlastungsmöglichkeit bietet sich da, die der Gemeinderat wahrnehmen sollte!

Wer das Alterszentrum betreiben wird– allenfalls auch als Filiale –, darüber wird ebenfalls erst später entschieden. Zwischen der Gemeinde und dem Betreiber wird eine Leistungsvereinbarung getroffen. Das Auswahlverfahren muss  ergebnisoffen sein. Sich vorschnell und ohne mehrere Offerten seriös geprüft zu haben, auf einen Betreiber festzulegen, wäre nicht im Interesse der Bevölkerung.Dennoch hört man bereits immer wieder den Namen St. Bernhard. Im Verwaltungsrat dieser AG sitzt (noch immer) der Würenloser Vizeammann Toni Möckel – ein zu grosser Interessenkonflikt, wie ich meine. Auch bei striktester Einhaltung der Ausstandsregeln.

Bis zur Eröffnung des Alterszentrums werden noch Jahre vergehen. Bis dahin muss auch auf planerischer Ebene noch viel passieren: Studienauftrag, Gestaltungsplan für das ganze Zentrumsgebiet (inklusive Post und Rössli), Detailprojekt, Baubewilligungsverfahren. Mögliche Stolpersteine noch und noch.

Wenigstens, was die Erschliessung des Alterszentrums betrifft, kann die Gemeindeversammlung nun einen Pflock einschlagen. Das Areal mit der heutigen Post soll für 1,9 Mio. Franken erworben werden – ein «vernünftiger Preis», der in der Mitte zweier unabhängiger Schätzungen liege, so der Gemeinderat. Warum der Kauf? Die Haupterschliessung des Alterszentrum kann nur über die Poststrasse erfolgen, doch die Verkehrssituation beim Coop ist heute schon unbefriedigend und würde sich künftig weiter zuspitzen. Kann das Postareal in die Planung einbezogen werden, ergeben sich neue Möglichkeiten. Die Poststelle soll vorerst im jetzigen Gebäude bleiben. Wo sie dereinst hinkommt, soll die erwähnte Gesamtplanung aufzeigen. Falls die Post dann überhaupt noch eigene Geschäftsstellen betreibt…

Den Traktandenbericht zur Einwohnergemeindeversammlung finden Sie hier.