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Warten auf Nägel mit Köpfen

Der Gemeinderat lud zur Informationsveranstaltung. Angekündigt waren unter anderem Infos über den Stand der Arbeiten fürs Alterszentrum und über die Planungen im Gebiet Steinhof/Im Grund. Spannend fanden das  viele Würenloserinnen und Würenloser, sie füllten den Gmeindschäller fast bis auf den letzten Platz. Doch sind sie jetzt auch klüger als zuvor? Zwar war von vielen «offenen Baustellen», Absichten und Schwierigkeiten die Rede,  konkrete Ergebnisse der vielen Bemühungen wurden aber kaum präsentiert.

Beispiel Alterszentrum: Zwar  haben die Stimmberechtigten vor Jahresfrist einem Landabtausch mit den Ortsbürgern zugestimmt und so die Einwohnergemeinde zur alleinigen Eigentümerin der Zentrumswiese gemacht. Wäre das nicht geschehen, wäre die ganze Planung noch komplizierter als sie es   ohnehin ist. Abgesehen von diesem Landtausch aber ist noch kein einziger Nagel mit Kopf  gemacht worden seit der legendären Gemeindeversammlung vor drei Jahren, als die Gemeinde mit grossem Mehr beschloss, am Standort Zentrumswiese festzuhalten. Von den wichtigsten Fragen, die  damals der Klärung harrten, ist auch heute  keine einzige endgültig beantwortet. Das ist ernüchternd. Vor allem für jene, die 2013 für den Standort Zentrumswiese gestimmt haben, weil sie meinten, hier lasse sich das Alterszentrum rascher realisieren als am Alternativstandort Wiemel. (Dieser Abschnitt wurde noch am 4.5. geändert und ergänzt.)

Immer noch offen ist mit Stand 3. Mai 2016:
♦wer Bauherr des Alterszentrums sein wird. Die Gemeinde selbst will es ja nicht sein.
wer Betreiber das Alterszentrum  wird.
Wie gross das Alterszentrum wird. Aus Kostengründen seien Anpassungen am ursprünglichen Raumprogramm nötig, sagte Vizeammann Toni Möckel im Gmeindschäller.
♦Wie der Gestaltungsplan aussehen wird für das  Gebiet Zentrumswiese inklusive Rössli,  Post und Zentrumsscheune.
♦ wie das Gebiet besser erschlossen werden und zu welchem Preis dazu das  Postgebäude gekauft werden kann.

Niemand durfte erwarten, dass alle diese Punkte bis zum heutigen Tag geklärt seien. Aber gleich kein einziger?  Als erster konkreter Schritt drängt sich der Entscheid über den Bauträger auf. Vor drei Jahren kam’s darob zum Streit zwischen Verein Alterszentrum und Gemeinderat. Jener favorsierte eine gemeinnützige Aktiengesellschaft, dieser einen privaten Investor. In der Folge dann vor einem Jahr grosser Personalwechsel im Vorstand des Vereins Alterszentrum. Und Einsetzung eines Steuerungsausschusses, gebildet aus je drei Vertretern des Gemeinderates und des Vereins.

Dieser Steuerungsausschuss scheint nun wieder auf eine gemeinnützige AG zu setzen, wie laut «Limmatwelle» an der Generalversammlung des Vereins Alterszentrum im April bekannt wurde. Im Gmeindschäller war dazu nur zu erfahren, dass Anfang Juni die Planungs- und die Finanzkommission, der Verein Alterszentrum sowie die ebenfalls involvierte Spitex über die Pläne des Steuerungsausschusses informiert werden und  dann Bis Ende Juni dazu Stellung nehmen können. Anschliessend will der Gemeinderat eine Vorlage an die Gemeindeversammlung ausarbeiten. Es dürfte laut Möckel eine ausserordentliche Gemeindeversammlung sein. Einen Termin habe ich nicht gehört.

Bis dahin muss auch Klarheit darüber bestehen, was mit dem angehäuften Altersheimfonds passiert und in welcher Form die Einwohnergemeinde das Bauland fürs Alterszentrum zur Verfügung stellt: Erteilt sie ein Baurecht oder bringt sie ihr Land als Sacheinlage in eine gemeinnützige AG ein?

Zu den Planungen Steinhof/Im Grund war auch nur wenig Neues zu erfahren. Zur Baueingabe für den Um- und Neubau des Steinhof-Ensembles (Gasthof und Scheune) habe es eine Einwendung des Aargauischen Heimatschutzes gegeben. Und die Stellungnahme des Kantons stehe noch aus.

Was den Landi-Neubau südlich des Bahnhofs betrifft, soll zwischen Gemeinde und Landi eine Vereinbarung getroffen werden, worüber genau wurde nicht gesagt, wohl auch, weil die entscheidende Verhandlung noch ausstand. Weiterhin vage blieben auch Aussagen über eine Lösung im Strassenbereich bei der Barriere, wo wegen der neuen Landi mit mehr Ab- und Einbiegeverkehr zu rechnen ist. Dafür legte Gemeindeammann Hans Ueli Reber ein flammendes Bekenntnis zur Barriere ab. Eine Tieferlegung der Bahn sei nicht finanzierbar und der Bau einer Unterführung wäre ein zu grosser Eingriff ins Ortsbild.

Die Landstrasse zwischen Steinbruch-Kreisel und Barriere soll ab nächstem Jahr bis Sommer 2018 saniert werden. Geplant sind zum Schutz der Anwohner auch Lärmschutzwände. Wie diese zu vereinbaren sind mit einer attraktiveren Gestaltung des Strassenraumes, die gemäss dem am Dienstag ebenfalls vorgestellten Leitbild zu Gemeindentwicklung anzustreben ist, steht auf einem anderen Blatt. Wie sagte doch der Gemeindeammann im Gmeindschäller? «Uns dominiert der Verkehr».– Wie wahr, aber auch wie resignativ!

Zustimmungsfreudige Winter-Gmeind

Der neue Naturrasen-Sportplatz im Tägerhard wird gebaut. Nebenan wird ein neues Gewerbegebiet erschlossen. Die Becken des Schwimmbades werden mit Folien abgedichtet. Würenloserinnen und Würenloser müssen künftig bis zum 48. Altersjahr Feuerwehrdienst leisten oder die Ersatzabgabe bezahlen. Die Wahl der Gemeinderäte und des Gemeindeammanns sowie des Vizeammanns finden künftig gleichzeitig statt. Die Einwohnergemeinde hat für 2016 ein Budget mit gleichbleibendem Steuerfuss von 109 Prozent. – Diesen und allen weiteren Vorlagen hat die Gemeindeversammlung zugestimmt –wie vom Gemeinderat beantragt,  ohne lange Diskussionen und mit nur vereinzelten Gegenstimmen. 

Die klaren Entscheide zur Sportanlage Tägerhard und zum Schwimmbad, die für die meisten Anwesenden wohl im Vordergrund standen, hatten sich schon im Vorfeld abgezeichnet. Für diese zwei Vorhaben  investiert die Gemeinde 1,275 Mio. bzw. 447 000 Franken. Und die Beschlüsse dürften endgültig sein, Referenden sind nicht in Sicht – Rasensportler und Schwimmbadbenützer können getrost den nächsten Saisons entgegenblicken.

Wenn irgendwo  Konfliktpotenzial durchschimmerte, dann am ehesten bei der Erhöhung der Altersgrenze für die Feuerwehrpflicht. Künftig werden alle Einwohnerinnen und Einwohner bis zum vollendeten 48. Altersjahr Feuerwehrdienst leisten oder – was die grosse Mehrheit tut – die Ersatzabgabe von 30 bis 300 Franken (je nach steuerbarem Einkommen) bezahlen müssen. Bisher lag das Höchstalter bei 44 Jahren.

Die Erhöhung erfolgt, weil unsere Feuerwehr seit Jahren nicht auf den vom Kanton festgelegten Sollbestand kommt. Statt 76 Feuerwehrleute sind es momentan 68. Immerhin konnten im laufenden Jahr sieben Neue gewonnen werden, bei drei Abgängen, wie Feuerwehr-«Minister» Lukas Wopmann bekanntgab.

Einige über 44-jährige Feuerwehrleute leisten freiwillig weiter Dienst. Andere möchten aber lieber mit 44 statt mit 48 aufhören, wie ein Feuerwehrmann an der Gemeindeversammlung sagte. Und die gegen 400 Würenloserinnen und Würenloser, die nun vier Jahre länger die Ersatzabgabe bezahlen müssen, werden dies mit mässiger Begeisterung tun. Die Abgabe schmerzt, ist aber  nicht so hoch, dass sie massenhaft neue Leute in die Feuerwehr treiben würde. Zahlen ist bequemer.

Mit höheren Ersatzabgaben mehr Druck auf Unwillige auszuüben, brächte es ja wohl auch nicht. Der anforderungsreiche Feuerwehrdienst erfordert Leute, die voll und ganz und mit Begeisterung bei der Sache sind. Zudem ist die Feuerwehr auf eine ausreichende Zahl solcher Männer und Frauen angewiesen, die ihren Arbeits- oder Ausbildungsort nicht allzu weit von Würenlos entfernt haben. Denn auszurücken ist ja nicht bloss am Wochenende und in der Nacht. Doch Würenlos ist  eine typische Pendlergemeinde, die Mehrheit arbeitet auswärts.

Das Rekrutierungsproblem, unter dem auch viele andere Feuerwehren leiden, hat noch weitere gesellschaftliche Gründe, wie Lukas Wopmann an der Gemeindeversammlung darlegte. Junge Leute wechseln ihren Wohnort öfter, bis sie irgendwo sesshaft werden und sich am öffentlichen Leben beteiligen. Die Belastung am Arbeitsplatz oder an der Ausbildungsstelle ist gestiegen, das Freizeitangebot riesig. Viele scheuen Engagements, die mit einer gewissen Regelmässigkeit und grösserem zeitlichem Aufwand verbunden sind. Insofern ist die Feuerwehr nicht besser dran als so mancher Verein.

Die Sollbestände einer Feuerwehr werden von der kantonalen Gebäudeversicherung festgelegt. Auch hier grassiert der Kantönligeist. Läge Würenlos im Kanton Zürich, so läge der Sollbestand 20 Prozent tiefer. Für eine Ortsfeuerwehr wie jene von Würenlos genügen ennet der Kantonsgrenze 60 Feuerwehrangehörige. Und es ist nicht bekannt, dass dort Brände weniger rasch oder weniger gut gelöscht werden.

Kurz und bündig

Die Gemeindeversammlung vom Dienstagabend hat allen Vorlagen ohne Federlesen zugestimmt. Nach genau anderthalb Stunden war die Traktandenliste abgearbeitet. Alle Vorlagen angenommen, meist ohne Gegenstimme. So auch die erfreulich abschliessende Rechnung 2014 und der Landabtausch mit den Ortsbürgern, womit die Einwohnergemeinde alleinige Eigentümerin der Zentrumswiese wird. Diskussionslos  ging das Allermeiste über die Bühne, viel zu reden gab kein Geschäft.  Die beiden Einbürgerungen durchgewinkt, sinnig die Winkefähnchen, die jeweils den aufgenommenen Kandidaten überreicht werden. Durchgewinkt auch die Abrechnung der Entwicklungsplanung «Im Grund», zu welcher der Präsident der Finanzkommission immerhin anmerkte, mit Expertenhonoraren durchwegs am oberen Limit und Verflegungskosten von 3000 Franken an den Sitzungen und Workshops sei sie wohl «ein Beispiel für die teure Planung in Würenlos». Schwamm darüber. Und zu essen gabs für die Planer nur Brötli mit Schinken oder Eiern mit Mayonnaise drauf, wie Gemeindeammann Hans Ueli Reber klarstellte. Interessante Hintergründe und Erklärungen zur Entwicklungsplanung «Im Grund» (ganzes Areal Steinhof bis Gewerbezone Bahnhof) liefert der zu diesem Beitrag eingegangene Kommentar von Matthias Rufer.

Es war eine Gemeindeversammlung, wie  sie alle lieben, die am langen Tisch vorne, und wir im Saal. Der Schreiber freut sich, dass es keine ausufernden Voten korrekt zu protokollieren gilt, der Gemeindeammann als Versammlungsleiter, dass keine Anträge den vorbereiteten Ablauf über den Haufen werfen, die gemeinderätlichen Referenten, dass ihnen niemand so richtig auf den Zahn fühlt, die Stimmberechtigten, dass ihr Sitzfleisch nicht übermässig strapaziert wird. Selbst jene, die lieber schon mit den Hühnern zu Bett gegangen wären, schreiten nach der Verabschiedung der abtretenden Gemeinderätin Karin Funk und ihren Abschiedsworten ohne schlechtes Gewissen zum anschliessenden Umtrunk. Ein , zwei oder gar mehr Gläschen, sie sind wohlverdient. Hat doch jeder anwesende Stimmberechtigte die  Büez auch stellvertretend für 33 Abwesende verrichtet . 3 Prozent oder 121 der 4032 Stimmberechtigten kamen in die Mehrzweckhalle. Die 3911 anderen hatten bestimmt Gescheiteres zu tun – Matula und die Bachelorette lassen grüssen…

Zugegeben – Gemeindeversammlungen solcher Art möchte man  ausländischen Freunden oder afrikanischen Potentaten nicht unbedingt als Beispiele lebendiger Direktdemokratie vorführen. Null Sexappeal , ein Unterhaltungswert  wie die 37. ordentliche Generalversammlung der Kafferahmdeckeli-Sammlergilde Mokkagruss. Ein wohltuender Abend also für Friedfertige und Bluthochdruckpatienten . Doch es werden auch wieder aufregendere Abende in der Mehrzweckhalle kommen – garantiert!

Einwohnergemeinde ist am Zug

Die Ortsbürgergemeinde hat am Dienstagabend nach kurzer Diskussion den Tauschvertrag mit der Einwohnergemeinde genehmigt. Dies meldet das Badener Tagblatt  in seiner Ausgabe von Fronleichnam. Wenn auch die Versammlung der Einwohnergemeinde am kommenden Dienstag, 9. Juni, dem Vertrag zustimmt, geht die ganze Zentrumswiese in das Eigentum der Einwohnergemeinde über, im Gegenzug erhalten die Ortsbürger eine Baulandparzelle im Gebiet Gatterächer Ost.

Mit einem Ja am 9. Juni werden die Eigentumsverhältnisse auf der Zentrumswiese vereinfacht, womit ein  wichtiger Schritt zur Realisierung des Alterszentrums getan wäre. Für das Alterszentrum würde die Einwohnergemeinde das benötigte Land im Baurecht abtreten. Zu welchen Bedingungen (Baurechtszins) wird später bestimmt. Im Traktandenbericht zur Gemeindeversammlung versichert der Gemeinderat , die künftigen Wohnkosten im Alterszentrum nicht durch einen hohen Baurechtszins in die Höhe treiben zu wollen. Theoretisch möglich wäre auch ein symbolischer Baurechtszins von einem Franken pro Jahr. Dies aber wohl nur dann, wenn der Baurechtsnehmer (Bauherr) des Alterszentrums sich verpflichtet, den gesamten Kostenvorteil  den künftigen Bewohnern weiterzugeben.

Einem Ja der Einwohnergemeinde zum Tauschvertrag sollte eigentlich nichts im Wege stehen. Auch wenn der vorliegende Vertrag etwas einseitig zugunsten der Ortsbürger ausgefallen sein mag. Die Ortsbürger haben sich nämlich ausbedungen, dass die Einwohnergemeinde keinen Gewinn aus diesem Landhandel schlagen darf. Sollte die Einwohnergemeinde innert der nächsten 40 Jahre dennoch einen Gewinn erzielen – etwa, wenn das Alterszentrum doch nicht realisiert und das Land irgendjemandem zum Höchstpreis verkauft würde – , dann fiele der Gewinn der Ortsbürgergemeinde zu. Die Ortsbürger ihrerseits sind absolut frei, was sie mit dem Land im Gatterächer anfangen und zu welchen Bedingungen sie es zum Überbauen abgeben.

Die Ortsbürger sitzen bei diesem Tauschhandel am längeren Hebel. Die Vertragsklausel zu ihren Gunsten zeigt auch ein gewisses Misstrauen gegenüber dem Gemeinderat, wie ernst er es mit dem Bau eines Alterszentrums auf der Zentrumswiese meint.  Die Klausel sollte aber für die Einwohnergemeinde kein Grund sein, den Vertrag abzulehnen. Denn einerseits ist sie,  wie die Ortsbürger,  am Bau des Alteszentrums interessiert – die Rekordgemeindeversammlung vonm Sommer 2013 hat dies eindrücklich demonstriert.  Anderseits läge es wohl in der Hand der Stimmberechtigten, einen gewinnabwerfenden Verkauf der Zentrumswiese  zu verhindern. Diese Kostbarkeit im Herzen unseres Dorfes gilt es auf alle Fälle in öffentlichem Eigentum zu behalten. Und abgesehen davon bin ich nicht restlos davon überzeugt, dass es in 40 Jahren die Ortsbürgergemeinde in ihrer heutigen Form noch geben wird. Diese komische Institution – Gemeinschaftseigentum aufgrund eines Vorrechts der Geburt – scheint mir eher ins 19. als ins 21. Jahrhundert zu passen. In vielen anderen Kantonen sind solche Konstrukte  längst abgeschafft worden.