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Ja zum Projekt Chilematt

Die Kirchgemeindeversammlung der katholischen Kirchgemeinde hat am Montagabend den Baukredit von knapp 7,6 Millionen Franken für den Ersatzbau Chilematt anstelle des rund 300 Jahre alten Hochstudhauses Chilemetzg an der Schulstrasse genehmigt. Ein Rückweisungsantrag, welcher eine Überarbeitung des Projektes zum Ziele hatte, war zuvor mit 51 gegen 27 Stimmen abgelehnt worden.

Die Zustimmung zur Chilematt-Vorlage der Kirchenpflege erfolgte mit grosser Mehrheit. Der Abstimmung voraus gegangen war eine lange, zähe Diskussion. Das aus einem Wettbewerb hervorgegangene Projekt gefiel nicht allen. Kritisiert wurde etwa, dass die geplanten Wohnungen zu wenig attraktiv seien. Bei den Befürwortern des Projektes zeigte man sich nach dem positiven Entscheid erleichtert. Wäre der Rückweisungsantrag angenommen worden,so wäre das laut Kirchgemeindepräsident Alfred Koller ein Debakel gewesen, wären doch 420 000 Franken, die bereits in die Vorarbeiten, den Wettbewerb und die Projektierung gesteckt worden sind, in den Sand gesetzt worden.

Die Liegenschaft Chilemetzg/Chilematt gehört zum Finanzvermögen der katholischen Kirchgemeinde, der Neubau wird nicht mit Steuergeldern finanziert. Wie das Projekt am günstigsten finanziert werden kann, soll nun seriös geprüft werden. Auch für die Parkierung, welche auch an dieser Stelle kritisiert worden ist, soll nun zusammen mit der Gemeinde und dem Kanton eine gute Lösung gefunden werden.

Die Chilemetzg soll der Chilematt weichen

Der Neubau Chilematt von der Schulstrasse aus gesehen.
Am kommenden 13. November geht’s um die Wurst, genauer: um die Chilemetzg. Sie soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Die Katholische Kirchgemeindeversammlung soll dafür einen Baukredit von 7,59 Millionen Franken bewilligen.
Das Chilemetzg genannte ehemalige Strohdachhaus, das bis vor wenigen Jahren eine Metzgerei beherbergt hat, prägt das Ortsbild stark. Im Doppelbauernhaus «überlebt eine originale Hochstudkonstruktion mit steilem Vollwalmdach», ist in Band VII der Buchreihe über die Kunstdenkmäler des Kantons Aargau nachzulesen.

Das teilweise 300 Jahre alte Hochstudhaus an der Schulstrasse.
In ihren ältesten Teilen aus dem 17. Jahrhundert stammend, ist die Chilemetzg ein bedeutender Bauzeuge, auch wenn sie nie offiziell für schutzwürdig erklärt worden ist. Wesentliche Teile der historischen Konstruktion fielen Umbauten im 19. und 20. Jahrhundert zum Opfer. Doch dank einer Anzahl solcher ehemaliger Landwirtschaftsgebäude sei die einstige Struktur der Würenloser Kernzone noch abzulesen, «trotz der Durchsetzung mit neuen, zum Teil sehr fragwürdigen Gebäuden», steht im Band über die Kunstdenkmäler, erschienen 1995. Und seither mussten noch viele weitere bäuerliche Bauten im Dorfkern weichen.

Erstaunlicherweise stand eine mögliche Sanierung des historischen Gebäudes erst in den letzten Jahren zur Diskussion. 1965 war das Haus von der Katholischen Kirchgemeinde erworben worden, als Landreserve für den Friedhof – als Abbruchobjekt also. Entsprechend wenig wurde später in den Unterhalt investiert, weshalb sich der bauliche Zustand laufend verschlechterte.

Da der katholische Friedhof wenige Jahre nach dem Erwerb der Chilemetzg an anderer Stelle erweitert worden ist, blieb die Umnutzung der Chilemetzg-Liegenschaft jahrzehntelang in der Schwebe. Erst 2012 unternahm die Kirchgemeinde erste Schritte, die zum nun vorliegenden Bauprojekt führten. Seither wurden für bauliche Abklärungen, planerische Vorarbeiten und einen Projektwettbewerb zwei Kredite von gesamthaft 420 000 Franken bewilligt.
Geprüft wurde unter Beteiligung der Ortsbildpflege und der kantonalen Denkmalpflege auch, ob eine Sanierung nicht doch in Frage käme. Auf Grund des schlechten baulichen Zustandes wurde davon Abstand genommen. «Die „Kosten wären zu gross und der Nutzen zu klein», so der Traktandenbericht zur jetzigen Kreditvorlage.

Geplant ist jetzt ein dreigeschossiger Holzelementbau mit flachem Satteldach entlang der Schulstrasse und ein niedrigerer Seitentrakt entlang dem Kirchenzugang. Im Haupttrakt sind im Erdgeschoss 3 kleine Atelierwohnungen und ein Gewerberaum geplant, alle mit direktem Zugang zur Schulstrasse. In den beiden Obergeschossen sollen acht Wohnungen mit 3,5 und 4,5 Zimmern entstehen, zugänglich über Laubengänge an der Rückseite des Hauses. Der Seitentrakt mit Ausgang zum Kirchenvorplatz enthält einen kleinen Saal mit 40 Plätzen. Die unterirdische Parkgarage mit Zufahrt vom Chilesteig her ist für die Mieter bestimmt. Der heutige Parkplatz für Kirchbesucher weicht einem begrünten Innenhof. Für die Kirchbesucher wird ein neuer Parkplatz an der Dorfstrasse (zwischen Friedhofeingang und altem Spritzenhäuschen) mit 9 Feldern gebaut.

Der Neubau (Ansicht vom Kirchenvorplatz aus). Im niedrigeren Seitentrakt befindet sich ein Gemeinschaftsraum. (Bilder aus dem Traktandenbüchlein der kath. Kirchgemeinde).
So sehr es zu bedauern ist, dass mit der Chilemetzg ein weiterer baulicher Zeitzeuge verschwindet, so hoch einzuschätzen ist es, dass für den Ersatzbau ein Architekturwettbewerb durchgeführt worden ist. Die Wettbewerbsteilnehmer erhielten die Auflage, ihr Projekt sowohl ortsbild- und denkmalpflegerisch als auch architektonisch in das Umfeld des geschützten Kirchenbezirks einzupassen. Die Baukommission der katholischen Kirchenpflege, die den Planungsprozess begleitet hat, ist überzeugt, mit dem Projekt der Wettbewerbsgewinner Meier Leder Architekten aus Baden «für den attraktiven Standort ein modernes, aber auch der Umgebung gut angepasstes Gebäude präsentieren zu können». Der Neubau erhält den Namen Chilematt.

Das Projekt bricht klar mit dem Bestehenden. Vom jetzigen Bau übernommen wird lediglich die Gebäudeanordnung. Das ist gewiss ehrlicher als ein Neubau, der sich äusserlich stark an das alte Bauernhaus mit seinen diversen Anbauten anlehnen würde. Längs der Schulstrasse geben die Architekten dem Neubau bewusst einen eher städtischen Charakter. Die lange strassenseitige Fassade – strukturiert nur mit gleichmässig angeordneten hochformatigen Fenstern und dünnen vertikalen Holzbalken – erinnert an Büro- und andere Zweckbauten aus den 1950er Jahren. Das ist gewöhnungsbedürftig. Aber Architektur, die auf Dauer als stimmig wahrgenommen wird, offenbart ihre Qualitäten oft nicht auf Anhieb. Meier Leder Architekten haben am Badener Theaterplatz bewiesen, dass sie geschickt Bestehendes mit Neuem verbinden können. Das Wohnhaus Bärengraben am Rande der Altstadt und hoch über der Limmat wirkt für sich allein betrachtet fast abschreckend monoton, fügt sich aber gut ins Stadtbild ein.

Der Bruch mit der baulichen Vergangenheit ist zudem nicht der erste auf dem Würenloser Kirchenareal. Die von Alois Moser entworfene, 1937 eingeweihte neue Marienkirche polarisierte anfänglich stark. Der moderne, nicht an herkömmliche Kirchen erinnernde Bau wurde von Vielen als Fremdkörper wahrgenommen. Und heute? Das ganze Kirchenareal besticht gerade nicht durch bauliche Einheit, sondern durch die erstaunlich gut harmonierende Vielfalt der Baustile – vom Geissenstall aus dem Baumarkt-Prospekt mal abgesehen.

Landi-Planung auf der Zusatzrunde

Gewerbegebiet Grosszelg mit Standort der neuen Landi (schwarz umrandet).
Im Planungsmarathon für die neue Landi (beim Bahnhof) ist eine Zusatzrunde zu absolvieren. Das vorgeschriebene Mitwirkungsverfahren für die Nutzungsplanänderung in der Gewerbezone Grosszelg (Lex Landi) wird wiederholt, weil der ursprüngliche Entwurf nachgebessert werden musste.

Der Standort der neuen Landi ist und bleibt alles andere als ideal. Aber nach siebenjährigem Geknorze sollten nun wenigstens die raumplanerischen Rahmenbedingungen so formuliert sein, wie sie an ein Vorhaben dieser Bedeutung gestellt werden dürfen. Schliesslich geht es nicht bloss darum, der Landi den Bau eines Grossmarkts zu ermöglichen, sondern auch um die Zukunft eines ganzen Dorfteils.

Die neue Landi darf einer Aufwertung des Bahnhof-und Gewerbegebietes nicht im Wege stehen. Der von ihr erzeugte Mehrverkehr darf die Erreichbarkeit des Bahnhofs keinesfalls verschlechtern. In Würenlos benützen immer mehr Leute die S-Bahn. Der Bahnhofvorplatz, wo sich auch die Ortsbus-Endhaltestelle, die P+R-Anlage, die Unterflur-Entsorgungsstelle und ein öffentliches WC befinden, soll endlich weniger chaotisch, einladender und benützerfreundlicher gestaltet werden können.

Zu diesem Zweck wird es nun eine gesamtheitliche Erschliessungs- und Freiraumgestaltung für das Gebiet Landi und Bahnhof geben. Die heikle Verkehrserschliessung der neuen Landi via die Bahnhofstrasse hält der neu formulierte Planungsbericht (wie schon der frühere) für ausreichend, sofern gewisse Massnahmen ergriffen werden. Der Katalog dieser Massnahmen ist gegenüber vorher erweitert worden.

Zu einem Mehrzweckstreifen auf der Landstrasse zwischen Bahnhof- und Dorfstrasse und einer Linksabbiegespur auf der Bahnhofstrasse (für den Verkehr mit Ziel Furtbachkreuzung/Wettingen) kommen neu
– eine Dosierung der Ausfahrten aus der Bahnhofstrasse mittels Lichtsignal, falls sie sich als nötig erweisen sollte,
– ein Mobilitätskonzept der Landi und die Bewirtschaftung ihrer Kundenparkplätze ((mit Gebühren).
– eine neue Route der Buslinie 11; der Ortsbus wird über die Lätten-, Hürdli- und Grundstrasse statt über die Landstrasse zum Bahnhof geführt.
Mit diesen Massnahmen werden Forderungen des Kantons erfüllt. Erstens soll der Verkehr auf der Landstrasse absoluten Vorrang haben gegenüber jenem aus der Bahnhofstrasse, sobald der vor der Barriere gestaute Verkehr wieder zu rollen beginnt. Und zweitens darf der Landi-Mehrverkehr die Pünktlichkeit des Ortsbusses nicht beeinträchtigen.

Das schon in der Erstauflage kaum benützte Mitwirkungsverfahren läuft noch bis 13. November. Die überarbeitete Lex Landi soll dann der Gemeindeversammlung im nächsten Sommer vorgelegt werden. Eine Zustimmung wäre aber noch lange nicht der Startschuss zum Bau.

In Gang gekommen ist mittlerweile auch die Totalrevision der allgemeinen Nutzungsplanung. Um neuen Kräften die Chance geben, sich für die Entwicklung der Gemeinde zu engagieren, sucht der Gemeinderat Frauen und Männer, die in der zu bildenden Spezialkommission oder in drei thematischen Arbeitsgruppen mitwirken möchten. Interessierte können sich bis Ende Oktober beim Gemeinderat schriftlich bewerben. Näheres dazu hier.

Verdichten

Hohe Dichte vereint mit hoher Wohnqualität: Die 2015/16 erstellte Überbauung Gatterächer West mit der vielfältig nutzbaren, grossen Freifläche im Zentrum.

In einem weiteren Beitrag zu der in Würenlos bevorstehenden Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplan folgen nun Gedanken zum Thema Wachstum nach innen – oder Verdichtung – aus Sicht eines Architekten.

In seinem Artikel vom 6.5. geht Peter Früh auf die vom Gemeinderat prognostizierte Bevölkerungsentwicklung ein. Er weist darauf hin, dass es Gestaltungswille und Mut braucht um die Veränderung in gute Bahnen zu lenken. Ich gehe mit Peter einig, bei der vorgesehenen «Totalrevision der Allgemeinen Nutzungsordnung» geht es im wesentlich um diese Fragen.

Verdichten ist beinahe zum Schimpfwort verkommen, weshalb nun der Begriff Entwicklung nach Innen verwendet wird. Warum haben wir denn Angst vor dem Verdichten? Hat es vielleicht mit der Angst vor der «Masseneinwanderung» zu tun, wurde hier doch der Begriff Dichtestress politisch missbraucht. Parallel zur Angst vor der Verdichtung geht die Angst vor der Zersiedelung unserer Landschaft einher.

Verdichten war, bevor es Autos, Eisenbahnen und Autobahnen gab, eine selbstverständliche Bebauungsart. Die meisten Leute gehen heute gerne in Städte, also in Orte mit einer hohen Verdichtung. Leiden alle diese Leute, die dort wohnen unter Dichtestress?

Sicher haben die modernen Fortbewegungsmittel einen grossen Einfluss auf die Zersiedelung unserer Landschaft. Ist es aber nicht zu einfach, die Ursache nur hier zu suchen? In einem Gespräch sagte der Architekt Jacques Herzog: «Architekten haben es tatsächlich nicht geschafft, glaubhaft Bilder zu liefern, mit denen Menschen überzeugt werden können, beispielsweise in einer verdichteten oder stärker urbanisierten Umgebung zu wohnen statt in individuellen, in der Landschaft verstreuten Häusern.»

Wie Peter Früh darauf hinweist, findet die Verdichtung schon heute statt und wird sich in Zukunft noch beschleunigen, nicht weil ein Befehl für die Verdichtung von oben kommt, sondern weil es eine zwangsläufige Entwicklung ist. Warum? Viele Häuser mit ihren Bewohnern kommen ins Alter, ihre Liegenschaften werden verkauft oder weitervererbt. Die neuen Besitzer haben andere Bedürfnisse. Die Häuser werden abgebrochen oder vergrössert und die zulässige Ausnützung voll ausgeschöpft, denn Bauland ist heute zu teuer um nur als hübschen Garten genutzt zu werden.

Wollen wir dieser Entwicklung freien Lauf zu lassen oder sie steuern? Oder folgen wir dem Slogan, der im Buch «Achtung Schweiz» nachzulesen ist: «Die Freiheit! Die schweizerische Freiheit! Die besteht doch gerade darin, dass jeder Schweizer bauen kann, wo er will und wie er will, und dass er keine Planung will, nur keine Planung, sondern Freiheit.»

Wir haben die Wahl, unsere Siedlungen zu verdichten oder die Landschaft weiter zu zerstören. Man wird mir entgegnen, mit einem Stopp der Einwanderung sei dies zu verhindern. Das ist aber eine Illusion, nur mit einer Mauer um die ganze Schweiz könnte das verhindert werden. Selbst wenn wir die Einwanderung stark reduzieren könnten, würde das Problem der Zersiedelung nur gemildert, nicht beseitigt. Eine Studie aus dem Jahre 2014 zeigt zudem: die Zersiedelungen wächst stärker als die Bevölkerung.

Es stellt sich also die Frage, wie kann man die Verdichtung so planen, dass die Wohnqualität erhalten oder verbessert wird und das Dorf ein Dorf bleibt und nicht als Siedlungsbrei die Landschaft zerstört?

«Gute Architektur muss dienen, ihren Benutzern, der Nachbarschaft, der Gesellschaft, auch der Umwelt», schreibt Hans-Ulrich Obrist, künstlerischer Direktor der Serpentine Galleries in London, in einem Text über den Stararchitekten Norman Foster. Architektur, das könne man von Foster lernen, sei kein egoistisches Geschäft. «Sie bedeutet – in Abwandlung eines anderen, derzeit leider rücksichtslos in die Tat umgewandelten Spruchs – nicht: May building first. Sondern sie übernimmt Verantwortung», so Obrist in «Das Magazin».

Verdichtung auf eher chaotische Art: Das vor wenigen Jahren ohne Gestaltungsplan entwickelte Gebiet Bickacker.

In Würenlos ist aus der Erfahrung mit der Überbauung Bickacher  die Lehre gezogen worden, dass nicht zuerst eine Erschliessungsstrasse gebaut werden soll, an dessen Ränder dann die Häuser aufgereiht werden dürfen.  Mit einem vorgängigen Gestaltungsplan kann aufgezeigt werden, wie ein Baugebiet am sinnvollsten erschlossen wird, ohne dass der Verkehr die Siedlungsstruktur bestimmt, aber die Kinder wieder auf den internen Wegen einen Spielbereich finden.

Ein gutes Beispiel ist dafür die Überbauung Gatterächer West, welche aufgrund eines Gestaltungsplans entstanden ist. Die Siedlung mit 45 Wohnungen ist intern vollständig verkehrsfrei und der zentrale «Dorfplatz» ist ideal als Spielort für Kinder und als Treffpunkt für die Bewohner. Dass aber nicht nur die Bewohner sich hier wohl fühlen, ohne  unter der «Verdichtung» zu leiden, zeigt sich darin, dass auch nicht Quartierbewohner die Fusswege nutzen, um die Siedlung zu durchqueren. Die Ausnützung inklusive Attikageschosse liegt bei ca. 0.7.

Die bestehende Siedlung Klosterbrüel: Eine Aneinanderreihung uniformer Wohnblöcke.

Dass mit einem Gestaltungs-planverfahren eine bauliche Verdichtung möglich und gleichzeitig die Siedlungs- und Wohnqualität erhöht werden kann, ist am Beispiel der Erneuerung der Siedlung Klosterbühl in Wettingen gut sichtbar.

Die bestehende Siedlung, ist eigentlich keine Siedlung, sondern eine Aufreihung gleicher Häuser.

Grundriss der künftigen Überbauung Klosterbrüel in Wettingen: Trotz höherer Ausnützung differenzierter undspannungsreicher als die heutige Siedlung.

Die neu geplante Siedlung hingegen ist differenziert, bietet spannende Innenräume und ist auch für Fussgänger erlebnisreich. Die alte Siedlung hat eine Ausnützungsziffer von ca. 0.6 und die neue eine solche von 1.1, also fast eine Verdoppelung der Baudichte.

Sie denken nun, das ist schön und recht, wenn ein Gebiet neu überbaut wird oder ein Investor allein entscheiden kann. Wie ist es aber bei einem schon bebauten Gebiet?

Nehmen wir das Beispiel einer älteren Einfamilienhaussiedlung, bei der mit einer gelegentlichen Erneuerung der Bausubstanz gerechnet werden kann. Hat das Gebiet eine angemessene Grösse, könnte auch hier das Gestaltungsplanverfahren angewendet werden. Natürlich darf diese Planung nicht  von oben herab diktiert werden, sie müsste zusammen mit den Bewohnern der Siedlung erarbeitet werden. Dabei ist zu  beachten , dass für den Einzelnen kein Handlungszwang entsteht. Er soll aber wissen, wie und was er einmal bauen darf. Erkennen die beteiligten Eigentümer, dass so ein Verfahren auch ihnen Vorteile bringt und sie ihre eigenen Bedürfnisse einbringen können, werden sie mehrheitlich Bereitschaft zum Mitmachen zeigen. Als Belohnung sollte eine höhere Ausnützung zulässig sein. Eine solche Siedlung könnte an optischer Wirkung und an Wohnqualität gewinnen, trotz grösserer Baudichte.

Im Zuge der Revision der Nutzungsordnung sollten die heute gültigen Bauzonen überprüft werden. Wo es sinnvoll wäre, sollten die Nutzungsdichte und die Geschosszahl erhöht werden. Mit einer hochwertigen Planung wären beide Ziele zu erreichen, Schutz der Landschaft vor Zersiedelung und Erhöhung der Wohnqualität im Dorfinnern.

In den ersten Stunden nach Aufschaltung dieses Artikels wurde in der Kopfzeile irrtümlich ein falscher Autor genannt. Verfassser ist Hans Arnold. Sorry, Hans!