Am Donnerstag dieser Woche wurden die längst fälligen Zebrastreifen bei der Einmündung der Bahnhof- in die Landstrasse gespritzt.
Gerade noch rechtzeitig auf die Eröffnung der neuen Landi am 20. Oktober hin sind sie gekommen, die Zebrastreifen, welche die zuvor schon erstellten provisorischen Schutzinseln verbinden (siehe dazu auch den Beitrag vom 12. September). Das Bild oben zeigt, dass die Situation unter anderem wegen wartenden Fahrzeugen für alte Verkehrsteilnehmer noch nicht so übersichtlich ist, wie das wünschbar wäre. Für die Sicherheit wichtig ist, dass dem Fussverkehr diszipliniert Vortritt gewährt wird. Das gilt auch für gehetzte Lieferdienste und in den Feierabend drängelnde Handwerker… Wie sich das neue Verkehrsregime nach Inbetriebnahme der neuen Landi bewährt, wird sich weisen. würenblicker bleibt dran.
Die Umfrage über die Entsorgung von Altpapier und Karton läuft noch. Siehe rechte Randspalte.
Trotz zweier Inseln kann die Einmündung der Bahnhof- in die Landstrasse zu Fuss erst dann sicher überquert werden, wenn der Fussverkehr dank Zebrastreifen Vortritt erhält. Solange dies nicht der Fall ist, dürfte die neue Landi eigentlich nicht eröffnet werden.
Der Termin steht seit langem fest: Am 20. Oktober, in gut zwei Monaten also, wird die neue Landi im Gewerbegebiet südlich des Bahnhofs eröffnet. Baulich scheint dem nichts im Wege zu stehen. Doch das neue Geschäft darf streng genommen erst eröffnet werden, wenn eine Bedingung erfüllt ist: Der Einmündungsbereich der Bahnhof- in die Landstrasse muss so umgestaltet sein, dass für alle Verkehrsteilnehmenden eine genügende und sichere Lösung besteht.» Bis jetzt besteht sie noch nicht.
2021 wurde der Knoten Bahnhof-/Landstrasse umgestaltet – vorerst provisorisch, weil noch nicht klar ist, wie der Kanton die Landstrasse umgestalten will. Auf der Bahnhofstrasse sind eine Linksabbiegespur (Richtung Wettingen) und eine Rechtsabbiegespur (in Richtung Dorfzentrum) markiert und zwei Schutzinseln angelegt worden. Damit besserte sich die Situation für den motorisierten Verkehr: Links- und Rechtsabbieger stehen sich nicht mehr im Wege.
Wer zu Fuss die Einmündung überquert, fühlt sich nicht sicherer als zuvor – trotz der Schutzinseln. Aus drei Richtungen fahren Autos teils in beachtlichem Tempo auf den Fussgängerübergang zu. Die Übersicht zu behalten fällt schwer. Nur mit einem Vortrittsrecht auf einem Zebrastreifen kann die Sicherheit erhöht werden, namentlich für kleinere Kinder und ältere oder sehbehinderte Personen.
Der Würenloserin E.B. ist nicht entgangen, dass in allen allen bisherigen Plänen (siehe Kasten) nebst der Einführung von Tempo 30 auf der Bahnhof-, der Grosszelgstrasse und der Grundstrasse an drei Stellen der Landi-Zufahrt Zebrastreifen vorgesehen sind. Von ihnen ist bis jetzt nichts zu sehen. Dass auf der Bahnhofstrasse bei der SBB-Barriere Zebrastreifen hingehören, ist im Gemeindehaus unbestritten. Aber weil sie die Landstrasse tangieren, würden keine markiert, so lange der Kanton dazu sein Plazet nicht gegeben habe, erklärte Bauverwalter Markus Roth im Frühjahr gegenüber würenblicker.
Die Zeit drängt. In den Sondernutzungsvorschriften steht zum Knoten Land-/Bahnhofstrasse klipp und klar: «Ein Verkaufsgeschäft in der «Gewerbezone für Verkaufsnutzungen Grosszelg» (neue Landi!, Red.) darf erst eröffnet werden, wenn eine für alle Verkehrsteilnehmer genügende und sichere (Übergangs-) Lösung besteht.» E.B. hat mit Bauverwalter Roth das Gespräch gesucht und erfahren, dass der Kanton noch eine Fussgängerzählung verlange. Die werde man in den kommenden zwei Wochen durchführen. Wurde da etwas verlauert? Schwer zu glauben, dass die Zählung erst kürzlich einverlangt wurde.
Das Fehlen von Zebrastreifen an diesem Ort ist nicht länger hinzunehmen. Entlang der stark befahrenen Landstrasse ist nur neben der Fahrbahn in Richtung Zentrum ein Trottoir durchgehend vorhanden. Dieses benützen Bahnreisende und die Bevölkerung im Dorfteil nördlich der Barriere rege. Davon und dass es dabei gelegentlich zu brenzligen Situationen kommt, kann sich jede(r) überzeugen, ein Diplom als Verkehrsexperte ist nicht erforderlich.
Noch etwas machte E.B. stutzig. Auch ein in den Plänen vorgesehener Zebrastreifendirekt vor dem Landi-Eingang, soll in Frage gestellt sein. Sie bat nun Markus Roth schriftlich, die Situation nochmals zu überdenken, zumal die in den Planungen erwähnte Tempo-30-Zone erst in einigen Jahren kommen soll. Die Bahnhof-, die Grosszelg-und die Grundstrasse dürften also immer noch mit 50 km/h durchfahren werden.
Auf der Grosszelgstrasse bei der Kreuzung mit der Grundstrasse war eigentlich ein Zebra- streifen direkt zum Eingang der neuen Landi (links) geplant, doch ob er kommt, ist sehr fraglich.
«Deshalb wäre es umso wichtiger, wenn wir Fussgänger eine eingezeichnete Fussgängerquerung erhielten.» Ein Zebrastreifen erhöhe die Aufmerksamkeit der Auto- und Lastwagenfahrer. Und den Leuten zu Fuss würde klar, wo sie die Grosszelgstrasse überqueren sollen. Nicht gelten lässt E.B. das Argument, es würden sich so zu viele Zebrastreifen in kurzem Abstand folgen. Auf der Landstrasse seien die Abstände nicht grösser.
Der gut 180 Meter lange Fuss- und Veloweg entlang der Wohnüberbauung Steinhof (rechts) bis zur Grosszelgstrasse beim Bahnhof (hinten) ist in Bälde benutzbar.
Gut, dass wenigstens e i n e Verbesserung für den Langsamverkehr rechtzeitig auf die Landi-Eröffnung hin eintritt. Der Fuss- und Veloweg zwischen Hürdli- und Bahnhofstrasse ist jetzt fast fertig. Er ist – mit anschliessenden Quartierstrassen – für Fussgänger und Pedaleure eine angenehme und sichere Alternative zur Landstrasse. Bloss: vom sicheren Übergang über die Grosszelgstrasse (unterhalb Glas-Sammelstelle), wo in den Plänen zumindest ein Fussgängerstreifen eingezeichnet ist, und vom kurzen Verbindungsstück zum Bahnhofplatz ist noch gar nichts zu sehen.
Das gilt auch für die Umgestaltung des Bahnhof-Vorplatzes. Autos, Lastwagen, Velos und Bahnreisende bewegen sich kreuz und quer auf dem Platz. Vor allem bei Dunkelheit und Regen eine gefährliche Situation. Doch für die Platz-Umgestaltung ist im Finanzplan erst für die Jahre 2026/27 ein Gesamtbetrag von 3,37 Millionen Franken eingestellt. Dass der Platz frühestens in fünf Jahren zum attraktiven Eingangstor ins Dorf wird, ist bedauerlich. Es ist sehr zu hoffen, dass für den motorisierten, den Velo- und den Fussverkehr gleichzeitig mit der Landi-Eröffnung wenigstens separate Verkehrsflächen auf dem Platz und entlang dem alten Landischuppen markiert werden.
Seit 2013 wurde geplant Im September 2013 beschloss der Gemeinderat, einen Entwicklungsrichtplan (ERP) für die Gebiete Bahnhof, Grosszelg, Im Grund sowie Steinhof auszuarbeiten. Anlass dazu gaben grössere Bauvorhaben: – Wohnüberbauungen im Gebiet Steinhof und Im Grund: – LANDI-Verkaufsladen mit Tankstelle und Shop zwischen Grosszelg- und Bahnhofstrasse; – Aufwertung des Bahnhofplatzes:; – Neugestaltung der Landstrasse, südlich der SBB-Barriere. Die Grösse der Verkaufsfläche in der neuen Landi erforderte eine Änderung der kommunalen Nutzungsplanung. Ein Sondernutzungsplan (Erschliessungsplan) und ein Mobilitätskonzept für das Gebiet wurden zur Pflicht. Die Sondernutzungsvorschriften, die vom Gemeinderat und vom kantonalem Departement BVU genehmigt worden sind, enthalten detaillierte Anweisungen zur Umsetzung des Erschliessungsplans.
Autor Matthias Rufer ist Verwaltungsrat der Alterszentrum Würenlos AG (also der Bauherrin im laufenden Baubewilligungsverfahren) und Vorstandsmitglied des Vereins Alterszentrum Würenlos. Er schreibt auch im Namen dieses Vereins.
Das Baugesuch für das Alterszentrum Würenlos ist aktuell durch eine unvollständige Stellungnahme der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen blockiert. In den Medien und in diesem Blog wurde mit Getöse berichtet, dass die kantonale Denkmalpflege das Alterszentrum in der vorliegenden Form aus Ortsbildsicht als nicht genehmigungsfähig erachtet. Die Abteilung für Baubewilligungen hat diese Stellungnahme unreflektiert übernommen und verlangt eine Projektüberarbeitung.
Das Amt für Baubewilligungen hat aber weder die Stellungnahmen der weiteren betroffenen kantonalen Stellen eingeholt, noch eine Güterabwägung vorgenommen und damit seine Arbeit nicht gemacht. Immerhin hat derselbe Kanton, der in Form der Denkmalpflege nun eine Bebauung der Zentrumswiese zumindest teilweise verneint, der Gemeinde Würenlos seit über 60 Jahren die Bebaubarkeit der Zentrumswiese bestätigt. Schon im Zonenplan von 1956 ist die ganze Zentrumswiese als Zone für öffentliche Bauten ausgeschieden. Es besteht ein Anspruch auf Bebauung. Der offensichtliche Widerspruch der kantonalen Beurteilungen muss durch den Kanton, durch das Amt für Baubewilligungen, gelöst werden. Dabei darf nicht nur die auf wackeligen Beinen stehende, allein defizit-orientierte Beurteilung der Denkmalpflege einfliessen, sondern es sind alle Interessen zu berücksichtigen, wie z.B. der Innenentwicklungsauftrag an Gemeinden des „urbanen Entwicklungsraums“ wie es Würenlos ist, die Schaffung einer seit langem überfälligen Infrastruktur für die Seniorinnen und Senioren von Würenlos, die durch dieses Projekt mögliche gemeinsame Verkehrserschliessung von Alterszentrum und künftiger Rössli-/Post-Bebauung und vor allem auch die massive Aufwertung der Zentrumswiese durch die Umgebungsgestaltung im Zusammenhang mit dem Alterszentrumsprojekt. Künftig wird die ganze Bevölkerung die Zentrumswiese nutzen können. Der Furtbach wird zugänglich, Wege und Sitzgelegenheiten werden geschaffen.
Betrachtet man nüchtern, was auf der Zentrumswiese neu an Positivem geschaffen wird und was verloren geht, ist der Kampf mit Zähnen und Klauen um den freien Blick auf die nicht mehr als solche zu erkennende Alte Mühle nicht nachvollziehbar.
Für das Alterszentrumsprojekt ist es wichtig, dass der Kanton seine halbfertige Stellungnahme von Ende April 2022 nun dringlich ergänzt. Sondierungen haben ergeben, dass der Kanton dazu keinen Anlass sieht. Der Verein Alterszentrum Würenlos startete daher eine Petition zuhanden von Regierungsrat Stephan Attiger, um ihm mit einer grossen Anzahl Unterschriften das Interesse der Würenloser Bevölkerung zu dokumentieren und ihn dadurch zu veranlassen, seine Abteilung für Baubewilligungen mit dem Erstellen einer vollständigen Stellungnahme und einer echten Güter- und Interessenabwägung zu beauftragen.
Nicht nur die Sommerhitze, sondern auch die Bedürfnisse der Online-Gesellschaft sorgen für heisse Köpfe in Würenlos. Sammeleinsprachen besorgter Bürger*innen blockieren Baugesuche für neue 5G-Antennen und jetzt ruft die IG 5G Mitsprache z’Würelos die Liegenschaftseigentümer gar dazu auf, ihre Liegenschaften keinesfalls als Antennenstandort zur Verfügung zu stellen. Die Swisscom kündet derweil die Umrüstung ihres Festnetzes auf Glasfaserkabel an und bringt damit die Technischen Betriebe Würenlos TBW ins Schwitzen.
Die IG Mitsprache 5G z’Würelos hat bisher vor allem mit Information über Mobilfunkantennen und ihre Auswirkungen durch die Strahlenbelastung und mit Aufrufen zu Sammeleinsprachen gegen geplante 5G-Antennen von sich reden gemacht. Nun geht sie einen Schritt weiter. In ihrem Mailing an rund 300 Empfänger*innen ruft die IG die Würenloser Bevölkerung auf, keine Antennenstandorte auf ihren Liegenschaften zur Verfügung zu stellen.
Nur wenn alle Liegenschaftseigentümer den Lockangeboten mit hohen Mieten für einen Antenne auf dem eigenen Grundstück, wie jüngst offenbar im Buechquartier geschehen, eine Absage erteilten, so die IG, könnten die Mobilfunkkonzerne dazu gezwungen werden, endlich auf Information, Koordination und Nachvollziehbarkeit bei der Evaluation von Antennenstandorten zu setzen.
Denn genau dazu seien sie schon seit 2009 aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Mobilfunkkonzernen und dem kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt über verpflichtet. Gemäss Baudepartement wenden die meisten Aargauer Gemeinden die Vereinbarung an, darunter auch Würenlos. Es geht vor allem darum, dass Mobilfunkanbieter möglichst viele Antennenstandorte gemeinsam nutzen und so ein völliger Antennen-Wildwuchs verhindert wird.
«Empörend» ist für die IG, «dass von dieser Vereinbarung leider nichts zu spüren ist!» Beispiel: das Gewerbegebiet beim Bahnhof. Dort sind in den letzten Monaten Baugesuche für gleich drei 5G-Antennen auf engstem Raum gestellt worden. Von der Swisscom an der Grundstrasse, von Sunrise hinter der neuen Landi (als Ersatz für die abgebrochene Antenne bei der heutigen Landi-Tankstelle) und von Salt hinter einem Gewerbebau nahe der neuen Steinhof-Überbauung. Gegen alle Gesuche sind Einwendungen vor allem aus Anwohnerkreisen eingegangen mit jeweils mehreren hundert Unterschriften. Als «ersten hoffnungsvollen Schritt» wertet die IG immerhin, dass in Würenlos für die Antennenbelange eine Arbeitsgruppe innerhalb der Planungskommission ins Leben gerufen worden ist.
Es gibt aber auch Würenloser, die sich über mangelhaften Empfang im Dorf ärgern und deshalb gerne mehr Antennen sähen. «Ich habe Homeoffice und bin darauf angewiesen», klagte Michael Keunecke unlängst in einem «Limmatwelle»-Artikel. Der Mobilfunkempfang und das Internet über eine zweite SIM-Karte seien momentan so schlecht, dass kaum daran zu denken sei, sinnvoll von zu Hause aus arbeiten zu können. «Nun muss ich jeden Tag nach Winterthur ins Büro fahren, was eigentlich völlig unnötig ist. »
«Überaus ärgerlich» ist laut «Limmatwelle» der mangelhafte Empfang auch für die Technischen Betriebe Würenlos TBW, so deren stellvertretende Geschäftsführer Kevin Milo. Denn auch die TBW nutzen laut Limmatwelle für ihre Mobile-Kunden die Sunrise-Antennen. Diese Kunden sind indessen für die TBW weit weniger bedeutsam als jene, welche vom TBW Kommunikationsleistungen via Kabelnetz beziehen. Laut Geschäftsbericht 2021 der Einwohnergemeinde standen diesen 1108 Kunden gerade mal 62 Mobile-Kunden gegenüber.
Doch bei den Kommunikationsdienstleistungen (TV, Internet, Festnetztelefonie) ist die Swisscom ein harter Konkurrent für die TBW. Die Swisscom baut ihr Glasfasernetz iim Dorf aus und lockt Liegenschaftenbesitzer mit dem Versprechen «Der Anschluss der Zukunft, die Glasfaserverkabelung, ist schneller als jede andere Verkabelung». Die Hauseigentümer werden eingeladen, den von den Netzbetreibern und Hauseigentümerverband gemeinsam erarbeiteten Glasfaser-Erschliessungsvertrag abzuschliessen. Näheres dazu erfahren Hauseigentümer aus Unterlagen, die ihnen von der Swisscom-Tochter Cablex per Post zugestellt werden.
Die Ausbaupläne der Swisscom haben umgehend eine Reaktion der TBW ausgelöst. In den aktuellen Gemeindenachrichten (auf der Gemeinde-Website und am Donnerstag in der «Limmatwelle») erklären sie: «Dieser Ausbau ist nicht mit den Technische Betriebe Würenlos abgesprochen und hat keinen Einfluss auf die Signallieferung resp. die Internetdienstleistung des Kommunikationsnetzes der Technische Betriebe Würenlos. Sämtliche Dienstleistungen von tbwnet werden weiterhin in vollem Umfang und ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen, und dies in der gewohnt guten Qualität und Zuverlässigkeit.»
Wer weiss, vielleicht wird für Michael K. Homeoffice doch noch möglich. Nur halt über das etwas weniger leistungsfähige, langsamere Glasfaserkabel der Swisscom statt über Mobilfunk. Freuen würde das wohl auch die IG Mitsprache 5G z’Würelos. Ihr sind ausschliesslich drahtlose Internetverbindungen bis in jede Wohnungein Dorn im Auge, weil sie die via Mobilfunk zu sendende Datenmenge nur unnötig vergrössern würden.