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Begehrte Grossratssitze und Achtungserfolg für G5-Skeptiker

11 Würenloserinnen und Würenloser bewerben sich in den Grossratswahlen vom kommenden 20. Oktober für einen Sitz im Kantonsparlament – das sind mehr als jeweils in den drei vorangegangenen Grossratswahlen.

2012 waren es 9 Kandidaturen aus unserem Dorf, 2016 gar nur 8 und 2020 deren 10. Im ganzen Kanton sind diesmal  1023  Kandidaturen angemeldet worden –4 weniger als 2020. Wieviele es diesmal aus jeder der 196 anderen  Gemeinden sind, ist aus einer interaktiven Karte der AZ/Badener Tagblatt (Link) ersichtlich. Demnach kandidieren für sechs Parteien folgenden Personen aus Würenlos, darunter drei Mitglieder des Gemeinderates:

SVP: Thomas Zollinger (bisher) und Jürg Frei;
FDP: Nico Kunz (Vizeammann) und Consuelo Senn (Gemeinderat);
Mitte: Lukas Wopmann (Gemeinderat);
GLP: Christoph Meier;
EVP: Hans Peter Hardmeier, Monique Holland und Godi Brun;
EDU: Carla Suter und Marco Suter

Eine Mehrheit der Kandidat:innen hat zuvor schon mindestens einmal für den Grossen Rat kandidiert. So Thomas Zollinger schon 2012 und 2020 (weil er 2023 nachrückte, kandidiert er nun als Einziger als Bisheriger), Nico Kunz ebenfalls 2012 und 2020, Consuelo Senn 2016 und 2020, Lukas Wopmann 2012 und 2016 (noch für die BDP, wobei er 2012 gewählt wurde, aber nach wenigen Wochen wegen der Wahl in den Gemeinderat zurücktrat). Carla und Marco Suter schon 2020. Ein Kandidatin-Dauerabo in ihrer Partei, der EVP, hat Monique Holland: Sie bewirbt sich nun seit 2012 zum 4. Mal in Folge für ein Grossratsmandat, die letzten drei Mal allerdings ohne Erfolg.. Dafür nominiert die EVP trotz ihres in unserer Gemeinde eher geringen Stimmenanteils diesmal gleich 3 Personen fürs Kantonalparlament. 

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In der Bildmitte das Baugespann für die Sunrise-Ersatzantenne, links die damalige Baustelle für den Landi-Neubau . (Bild wübli)

«Würenlos wird vom Kanton Aargau zurückgepfiffen, behält jedoch durch Auflagen die Kontrolle», so fasst die IG Mitsprache 5G zWürelos (nachfolgend IG genannt) den Ausgang des Baubewilligungsverfahrens für den Bau einer neuen Mobilfunk-Antenne an der Bahnhofstrasse 10  (anstelle der früheren 5G-Antenne neben der alten Landi-Tankstelle). Die Gemeinde hatte im Februar 2024 die Teilgenehmigung für den Bau der Anlage erteilt. Nicht bewilligt wurden die zusätzliche adaptive Antenne (sog. Beamforming*), weil vor allem unabhängige Messungen der Strahlung von Beamforming-Antennen nicht möglich sind.

Gegen diesen Entscheid  legte Sunrise Beschwerde beim Aargauer Regierungsrat ein. Der forderte den Gemeinderat daraufhin auf, seinen Entscheid nochmals zu überprüfen. Denn die Bewilligung der Strahlenemission (sog. Nichtionisierende Strahlung NIS) falle in die Kompetenz des Kantons und nicht der Gemeinde, die sei nur für die umweltrechtliche Beurteilung des Baugesuchs zuständig. 

Am 13. Mai hat nun die Gemeinde nach erneuter Prüfung das Baugesuch mit zwei Auflagen genehmigt. Diese erachtet die IG  für besonders wichtig.
1. Die Gemeinde erhält eine Kopie aller Abnahmemessungen der neuen Anlage statt nur eine summarische Erfolgsmeldung und gewinnt so Einsicht in alle Messdaten.
2. Die Gemeinde  behält sich das Recht vor, die Anlage bei Bedarf zu überprüfen.

Beide Auflagen helfen laut der IG, «den Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung (NIS) zu verbessern «und geben uns mehr Kontrolle darüber, was die Telekommunikationskonzerne in unserem Gemeindegebiet tun.» Die IG dankt dem Gemeinderat und der Bauverwaltung für die sorgfältige Prüfung des Sunrise-Gesuchs und für die Möglichkeit der Mitsprache. Dadurch habe ein verantwortungsvoller Umgang mit Mobilfunkantennen erzielt werden können. Dies zeige, «dass den Gemeindevertretern die Sorgen von uns Einwohnerinnen und Einwohnern wichtig sind.»

Die Auflagen zur Baubwilligung sind gewiss ein Achtungserfolg für die IG, welche die technisch komplexe Thematik rund um die Strahlungsbelastung der Mobilfunkantennen seit längerem mit Beharrlichkeit aufs Tapet bringt. 

Ob die Auflagen allerdings ein Schuss vor den Bug der Bauherrin Sunrise sind oder bloss ein harmloses Zückerli für die 5G-Skeptiker, muss sich erst noch weisen. Bestehen auf Gemeindeebene überhaupt die nötigen personellen Ressourcen und Kompetenzen, um das Tun der Mobilfunkbetreiber kontinuierlich zu überwachen?

Ursprünglich hatte die IG gar den Verzicht auf den Ersatz der fraglichen Antenne gefordert, weil  Würenlos für den nicht mobilen Datenverkehr über zwei fast flächendeckende Glasfasernetze (von Swisscom und tbwnet ) verfüge und sich Sunrise da problemlos einmieten könne. Antennen mit noch mehr Power und Beamforming zu bauen, sei keine zeitgemässe Lösung, schrieb Andi Pestalozzi von der IG in einem Gastbeitrag auf diesem Blog (Link). 

*Mittels mehrerer Antennen wird ein Funksignal so geformt, dass es gezielt auf das Endgerät eines einzelnen Kunden ausgerichtet werden kann, wodurch sehr hohe Übertragungsleistungen möglich werden.

Wieder Dorffest statt Bauprofile und verspätete Busse

Thema 1: Kurz vor dem Regierungsratsentscheid zum Alterszentrum Margerite werden Pläne für ein abermaliges Dorffest auf der Zentrumswiese geschmiedet. – Thema 2: Das Bundesamt für Verkehr rügt die RVBW, weil «unsere» Buslinie 1 schweizweit die unpünktlichste Buslinie sein soll. Eine Pförtneranlage als Lösung?

Das Dorffest 2022 soll nicht das letzte auf der Zentrumswiese gewesen sein. Werden die Profilstangen fürs Alterszentrum Margerite ein weiteres Mal abgebaut und wieder aufgestellt? (Bild reporter on tour)

Ums Alterszentrum ist’s still geworden. Seit Anfang Jahr in einer Referendumsabstimmung das Geld bereitgestellt wurde, um das weitere Funktionieren der gemeindeeigenen AG als Bauherrin zu ermöglichen und die Verweigerung der Baubewilligung auf dem Rechtsweg anzufechten, heisst es warten und warten. Der Rekursentscheid des Regierungsrats werde noch vor den Sommerferien vorliegen. Dies habe der kantonale Rechtsdienst in Aussicht gestellt, sagte Hochbauvorsteher und Gemeinderat Consuelo Senn an der Gemeinderats-Infoveranstaltung im Mai.

Und nun das: Ein kleiner Veranstaltungshinweis im «Badener Tagblatt» und eine Website ohne Impressum künden ein weiteres Dorffest an. Es soll vom 21. –  23. August 2025 stattfinden.  «Mit einem abwechslungsreichen Programm wird die Zentrumswiese zum Mittelpunkt des Dorffestes», so der Text im BT.  Nanu, im Ab- und Wiederaufbau der Margerite-Bauprofile hat man ja Erfahrung. Interessierte Beizer  erhalten am kommenden 5. Juni  im Gmeindschäller nähere Infos.

Wer jetzt für den nächsten Sommer auf der Zentrumswiese ein Dorffest plant und das wird ja wohl nicht ohne Wissen der Gemeinde passieren, geht offensichtlich davon aus, dass es auch nach einem positiven Entscheid der Kantonsregierung noch lange dauern wird, bis die Bagger auffahren, wenn sie dies überhaupt jemals tun werden.  Alles andere wäre ja  ein bitzeli naiv. Ein Riesenprojekt im Dornröschenschlaf, dass lässt sich nicht mit einem Prinzenkuss zum Leben erwecken.

Was taten eigentlich die Verwaltungsräte der Alterszentrum Würenlos AG in der Zeit des Wartens auf den Entscheid aus Aarau? Erstmals ist im Rechenschaftsbericht des Gemeinderates fürs Jahr 2023 nachzulesen, was die gemeindeeigene AG so tat: «Der Verwaltungsrat behandelte insbesondere die Themen interne Organisation (Entwurf Organisationsreglement), Finanz- und Liquiditätsplanung (Planungstool, Zusammenarbeit mit Treuhandstelle) sowie Öffentlichkeitsarbeit (Stake-holder-Analyse, Entwurf Website). Es wurde ein AZWAG-Logo erarbeitet; dies als klares Bekenntnis des Verwaltungsrats zum Projekt „Margerite“ und um diesem künftig mehr Sichtbarkeit zu geben. Die Finanz- und Liquiditätsplanung ist ständiges Traktandum der Vorstandssitzungen.» 

Von grösseren Planungsschritten ist nicht die Rede. Angesichts der unsicheren Rechtslage wären solche kaum vernünftig gewesen. Vorläufig gilt es hohe Ausgaben zu vermeiden. Es werden noch genug hohe Planungskosten anfallen bis zu einem allfälligen Baustart. Allein die Vorbereitung der Auftragsvergabe für die Baugrube kann etliche Monate in Anspruch nehmen.

Freuen wir uns also aufs nächste Dorffest! Das letzte von 2022 ist noch in bester Erinnerung. Falls noch Ideen für eine Volksbelustigung gefragt sind, so schlage ich statt eines Säuli- oder Schneckenrennens ein Wettbüro vor: «Kommt das Alterszentrum oder kommt es nicht? – Auszahlung der Gewinne am übernächsten Dorffest. Wer weiss, vielleicht wieder auf der Zentrumswiese.

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Die Spitzen des Regionalen Verkehrsbetriebe Baden-Wettingen RVBW (Würenlos ist Aktionärin) sind muff. Das  Bundesamt für Verkehr hat ihnen laut einem «BT»-Bericht für die Unpünktlichkeit ihrer Busse die schlechteste Note landesweit gegeben. Die RVBW-Sprecherin monierte: «Getestet wurde nur die Linie 1, die zwischen Würenlos und Gebenstorf verkehrt. Und dort sind die Voraussetzungen sehr schwierig.» So sorge der Bahnübergang in Würenlos und im vergangenen Jahr Jahr die Grossbaustelle auf der Kantonsstrasse in Gebenstorf für Verzögerung. Die Linie 1 sei für das ganze Liniennetz nicht repräsentativ. 

Immerhin ist die Linie 1 knapp vor der Linie 2 absoluter Spitzenreiter im RVBW-Netz. Fast jeder Fünfte aller 15 Millionen RVBW-Fahrgäste benützte 2023 den Einer. Und im laufenden Jahr ist die Unpünktlichkeit gefühlt grösser denn je. Mehr als eine Stunde habe ich mit etlichen Würenloserinnen und Würenlosern am Abend des 13. März auf den Bus nach Wettingen-Baden gewartet.

Die Linie 1 würde viel pünktlicher verkehren, wenn eine Pförtner- oder Dosieranlage auf der Kantonsstrasse von Oetwil her die abends immer wieder auftretenden Totalblockaden beim Kreisel Ländli verhindern würde. Was zwischen Freienwil und Hertenstein zugunsten von Obersiggenthal möglich ist (Link), müsste doch auch vor Würenlos möglich sein. Auch die Linie 11 Würenlos – Killwangen würde davon profitieren. Für eine solche Lösung sollten sich das kantonale Bau-, Umwelt- und Verkehrsdepartement, BadenRegio, die RVBW und der Gemeinderat Würenlos energisch einsetzen.

Völlig unverständlich ist, dass von dem mit viel Getöse vorangetriebenen «Gesamtverkehrskonzept Aargau Ost» die Gemeinden Würenlos und Spreitenbach von Anfang an ausgeschlossen blieben und BadenRegio das einfach hingenommen hat. So erfolgten Verkehrsmessungen zwar auf der Autobahnausfahrt Wettingen Ost und auf der Wettinger Landstrasse, nicht aber auf der Strecke Oetwil – Würenlos. Die sich vor allem in den frühen Abendstunden in die Quere kommendenVerkehrsströme beim Kreisel Ländli (Oetwil – Furttal, Furttal – Wettingen, Limmattal – Furttal) wurden nicht analysiert. So lässt sich gut behaupten, ein Grossteil des Verkehrs durch unser Dorf sei «hausgemacht». Unser Kommunaler Gesamtplan Verkehr (2020 vom Gemeinderat verabschiedet) musste sich auf veraltete Verkehrsmessungen auf der Landstrasse (K 275) und der Schulstrasse (K 423) aus dem Jahr 2009 abstützen – ein Witz! 

Streit um ein Gutachten zum Alterszentrum

Mit dem Umsturz  vom rekordwarmen Herbstanfang zum Normalwetter der Jahreszeit hat auch die verlängerte lokalpolitischeSommerpause (siehe vorheriger Beitrag) ein abruptes Ende gefunden. Jetzt ist klar, dass der sehnlich erwartete Beschwerdeentscheid zur verweigerten Baubewilligung für das Alterszentrum nicht so bald eintreffen wird. Das Badener Tagblatt (BT) hat aufgedeckt, dass der Regierungsrat als Rekursinstanz im Rechtsstreit ein Fachgutachten bei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege bestellt hat. Sehr zum Unwillen des Gemeinderates und der Alterszentrum Würenlos AG. Sie erachten das Gutachten als unnötig. (Link zum BT-Bericht)

Am 4. Juli hatten sich rund 25 Personen im Rahmen eines sogenannten Augenscheins auf der Zentrumswiese getroffen: Vertreter des Kantons, der Gemeinde und der gemeindeeigenen Alterszentrum Würenlos AG (AZW AG),  die privaten Einsprecher und ein Vertreter der ebenfalls einspracheberechtigten Vereinigung Domus Antiqua Helvetica. Das rund dreistündige Treffen soll ziemlich chaotisch verlaufen sein, hört man. Im Gespräch kam man sich kaum näher, die Fronten blieben verhärtet. Schliesslich sahen sich die zerstrittenen Lager mit einem aussergewöhnlichen Vorschlag konfrontiert. Ein entsprechendes Schreiben des Rechtsdienstes des Regierungsrates liegt dem BT vor. Sein Inhalt: Vor dem regierungsrätlichen Entscheid solle erst das erwähnte Fachgutachten eingeholt werden. Alle in das Verfahren Involvierten könnten an der Ausarbeitung des Fragenkatalogs mitwirken, müssten sich aber im Voraus bereit erklären, «das Ergebnis dieses Gutachtens zu akzeptieren».

Gemeinderat und AZW AG haben diesen «Vergleichsvorschlag» noch im Juni abgelehnt. «Das macht für uns keinen Sinn. Der Regierungsrat muss Farbe bekennen und nach unserer Beschwerde endlich eine Güter- oder Interesseabwägung vornehmen», so Consuelo Senn, zuständiger Ressortvorsteher im Gemeinderat zum BT. Die Gemeinde gehe davon aus, dass im Fachgutachten denkmalpflegerische Aspekte im Vordergrund stehen werden. Zur Erinnerung: Nach Ansicht der kantonalen Denkmalpflege verletzt das Projekt Margerite den Umgebungsschutz des Turms der Alten Kirche bzw. der Alten Mühle (beide sind kantonale Schutzobjekte.)

Die privaten Einwender und die Vereinigung Domus Antiqua Helvetica haben den Vorschlag akzeptiert, sind aber nach dem offiziellen Nein von Würenlos auch nicht mehr an das spätere Gutachten gebunden. Martin Killias, Präsident der Vereinigung und ehemaliger Rechtsprofessor, zum BT «Die EKD gibt regelmässig sehr gut untermauerte Beurteilungen ab. Es wäre eine willkommene Abkürzung des Verfahrens gewesen.»

Der Regierungsrat hat das Gutachten bei der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (oder genauer bei der übergeordneten Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission) gleichwohl bestellt, wie Stephanie Renner vom Kommunikationsdienst der Regierung gegenüber der AZ bestätigt hat. Der Regierungsrat sei verpflichtet, den Sachverhalt von Amtes wegen umfassend zu ermitteln und die dazu notwendigen Untersuchungen anzuordnen.

Dass der Gemeinderat  und die Alterszentrum Würenlos AG der Beschwerdeinstanz quasi vorschreiben wollen, welche Expertisen sie zur Beurteilung beiziehen will oder nicht, geht wohl zu weit. Doch es ist verständlich, dass Gemeinde und AZW AG nicht im Voraus das Gutachten haben akzeptieren wollen. Sie können sich auf die Referendumsabstimmung vom vergangenen März berufen. Mit 67% Ja-Stimmen  ermöglichte sie, den Rechtsstreit nötigenfalls ans kantonale Verwaltungsgericht und ans Bundesgericht weiterzuziehen. 170 000 Franken wurden für juristische Beratung und Verfahrenskosten bewilligt.

Die Stimmberechtigten haben damit in Kauf genommen, dass noch Jahre vergehen können, bis über das Baugesuch der Alterszentrum Würenlos AG rechtskräftig entschieden ist. Laut BT hofft Gemeinderat Consuelo Senn, dass der Regierungsrat noch dieses Jahr entscheidet. Allerdings hat die Regierung das Fachgutachten erst Ende August angefordert. Zwar liegen gemäss einem Kenner der Materie solche Gutachten jeweils innert drei bis vier Monaten vor. Doch der Regierungsrat wird sich für seinen Entscheid und dessen genaue Begründung wohl auch noch einige Wochen Zeit nehmen.

Vielleicht wären die Gemeinde und die Alterszentrum Würenlos AG gut beraten, wenn sie parallel zum Weiterverfolgen des Projekts Margerite – vielleicht in Verbindung mit einer grösseren Privatüberbauung – an einem anderen Standort ein rascher realisierbares Projekt für acht bis 15 betreute Alterswohnungen ins Auge fassen würden. Konkurrenziert würde das Alterszentrum dadurch nicht, ist doch das ursprüngliche Projekt Margerite bereits um etliche Kleinwohnungen abgespeckt worden. Die Betriebsgesellschaft Oase und die Spitex Würenlos könnten so erproben, ob ihre Zusammenarbeit in der Praxis funktioniert. Und wenigstens ein gutes Dutzend der vielen Interessierten an einer solchen Wohnung erhielten die Chance, den Einzug noch zu erleben.

Neue Verwaltungsräte fürs Alterszentrum und Ideen für ein Fernwärmenetz

Das Wichtigste vom Informationsabend des Gemeinderates.

Alterszentrum

Vor gut zwei Monaten haben die Stimmberechtigten in einer Referendumsabstimmung mit deutlicher Mehrheit der Alterszentrum Würenlos AG das nötige Geld gegeben, um die Verweigerung der Baubewilligung fürs Alterszentrum beim Regierungsrat anzufechten. 

Nachdem der Gemeinderat, der die Baubewilligung wider Willen hatte ablehnen müssen, seine Beschwerdeantwort eingereicht habe, warte man nun auf den Entscheid aus Aarau, sagte Gemeinderat Consuelo Senn (Ressort Hochbau) am Info-Abend. Es werde wohl noch einige Zeit dauern. Aber er hoffe, dass der Entscheid noch 2023 vorliegen werde. 

Vorderhand hält also die planerische Unsicherheit an. Deshalb sind ein Bewilligungsverfahren für die Haupterschliessung über die Poststrasse ebenso aufs Eis gelegt wie die Projektierung der Nebenerschliessung via Rössliweg (von der Gemeindeversammlung zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen).

Auf die Generalversammlung der Alterszentrum Würenlos AG vom 25. April hin sind der bisherige Verwaltungsratspräsident Toni Möckel (konzentriert sich auf sein Amt als Gemeindeammann), wie auch das VR-Mitglied Reto Wild zurückgetreten. 

Gibt nun als Verwaltungsratspräsident bei
der Alterszentrum Würenlos AG
den Ton an: Matthias Rufer (im Bild als
Bläser eines Zunftspiels am Zürcher
Sechseläuten, Bild C. Gebhardt)

Neuer VR-Präsident ist Matthias Rufer, der von Anfang an als einer von zwei Vertretern des Vereins Alterszentrum im VR sitzt. Mit Nico Kunz, Vizeammann, entsendet der Gemeinderat weiterhin einen Vertreter in den Verwaltungsrat.

Weitere Verwaltungsratssitze hat der Gemeinderat öffentlich ausgeschrieben – mit Erfolg. «Es gab erstaunlich viele Bewerbungen», so Nico Kunz am Dienstagabend. Es scheint gelungen zu sein, den Verwaltungsrat mit qualifizierten Personen aus Würenlos (!) zu verstärken. Ihre Bereitschaft, mit anzupacken, verdient Respekt. Denn ihnen allen dürfte die leidige Vorgeschichte nicht unbekannt sein. Solange der Rechtsstreit um die Baubewilligung auf der Zentrumswiese nicht endgültig entschieden ist, werden sie allerdings eher mit angezogener Handbremse als mit Vollgas loslegen können.

Folgende Personen bilden nun den neuen Verwaltungsrat. Alle wohnen in Würenlos.

Bisherige: Alain Cornuz, Präsident des Vereins Alterszentrum Würenlos, GL-Mitglied einer Grosshandelsfirma. – Jasmin Hotz, Juristin, Rechtsanwältin in grösserer Kanzlei, (fachliche Schwerpunkte u.a. Bau- und Planungsrecht, Vertragsrecht), Mitglied Baukommission Würenlos. – Matthias Rufer, Master in Geografie, Zusatzstudium in Raumplanung, Kadermitglied Carbura (Pflichtlager für Mineralölprodukte), Mitglied Planungskommission Würenlos, Präsident Musikgesellschaft Würenlos.

Neue: Tobias Gamisch, Bauingenieur, Doktorat an der ETH, aktuell tätig für SBB Infrastruktur als Bereichsleiter Kunstbauten, Naturrisiken, Bahnzugang und Gebäude der Region Mitte. – Dino Graf, Primarlehrer-Studium, seit langem in der AMAG Gruppe tätig, aktuell als «Head of Group Communication, Responsability and Brand Management», Mitglied der GL. – Stefan Isler, Ingenieur ETH. Nach langer Karriere bei Schindler Aufzüge ab 1. Juni 23 Senior Projektleiter und Mitglied der GL bei R&R Burger und Partner AG (Bauherrenberatung u. Unterstützung) –  Nico Kunz, Vizeammann, Kaufmann mit Studien in Verbands-/NPO- sowie Bildungsmanagement, VR-Präsident einer Familienfirma. (In einer 1. Fassung wurde Stefan Isler mit seinem Fast-Namensvetter Stephan Isler verwechselt. würenblicker bittet beide Genannten um Entschuldigung.)

Gesamtrevision Allgemeine Nutzungsplanung

Zuwarten heisst es auch bei diesem Geschäft, das die Gemeinde ebenfalls seit langem beschäftigt. Den Startschuss gab die Gemeindeversammlung im Dezember 2016. In einer Spezialkommission und in Arbeitsgruppen haben viele MitbürgerInnen daran mitgearbeitet. Vor einem Jahr hat das kantonale Baudepartement einen ersten Entwurf zur Nachbesserung retourniert. Anfang 2023 wurde ein überarbeiteter Entwurf in Aarau eingereicht. «Wir gehen davon aus, dass die Vorprüfung durch den Kanton Mitte des Jahres abgeschlossen sein wird und die Gesamtrevision gutgeheissen wird», sagte Consuelo Senn.

Wäre dem so, könnte im August oder September das Planungspaket an einer öffentlichen Informationsveranstaltung präsentiert und etwa bis Oktober öffentlich aufgelegt werden. Direkt oder indirekt Betroffene haben dann die Möglichkeit zu Einwendungen. Diese müssen zuerst erledigt werden, bevor die Gemeindeversammlung abschliessend entscheiden kann. 2024 könnte es soweit sein – ob an der Sommer- oder an der Winterversammlung liess Senn offen. Sollte der Kanton die revidierte Nutzungsplanung 2025 in Kraft setzen, hätte der Marathon gut drei Jahre länger gedauert als ursprünglich vorgesehen (Corona-Erschwernisse inbegriffen).

Ein Fernwärmenetz für Würenlos?

Seit Anfang Jahr prüft eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Würenloser Behörden, der Bauverwaltung, der TBW und der Regionalwerke Baden, ob ein lokales Fernwärmenetz, an dem öffentliche und private Gebäude angeschlossen werden könnten, sinnvoll wäre. Anlass dazu gab laut Gemeindeammann Toni Möckel, dass die Ölheizungen der Schulanlagen, des Gemeindehauses und der Mehrzweckhalle ohnehin ersetzt werden müssen. Laut Möckel sind nun erste Planungsgrundlagen zwar erarbeitet, aber viele Fragen sind noch völlig offen.

Als Wärmequelle in Frage kommen: 1. die Kehrichtverbrennungsanlage Limeco in Dietikon. 2. eine eigene Heizzentrale (mit Grundwasser-Wärmepumpe oder Pellet- bzw. Holzschnitzelfeuerung). 3. das Biomasse-Kraftwerk in Otelfingen. Irgendwelche Zusicherungen oder Vorverträge liegen nicht vor.

Der Netzperimeter (Versorgungsgebiet) ist abhängig von der gewählten Wärmequelle. Limeco  liefert Fernwärme bereits bis nach Killwangen. Somit würde das Würenloser Netz von der Limmatbrücke über die Altwiesenstrasse und den Raiffeisenkeisel bis zum Schulareal gebaut mit möglichem Abstecher ins Dorfzentrum links und rechts der Landstrasse (Alterszentrum!). Entschiede man sich für eine eigene Zentrale bei der Mehrzweckhalle, so hätten die Gebiete rund um diese Priorität. Bei einem Anschluss ans Biomassenkraftwerk Otelfingen wäre eine lange, (zu) teure Zuleitung erforderlich, bis in Würenlos Liegenschaften mit mutmasslich grossem Fernwärmebedarf erschlossen wären.

Betriebsorganisation: Unklar ist, ob die Gemeinde bzw. die TBW das Fernwärmenetz selber oder zusammen mit einem Partner (z.B. Regionalwerke Baden) betreiben würden oder ob der gesamte Betrieb an Dritte übertragen würde (Contracting).

Ein Netz wird viel kosten. Entscheidend wird letztlich sein, dass die Wärme nicht teurer wird als aus anderen alternative Heizsysteme. Mitentscheiden können die Stimmberechtigten jedenfalls. Schon mit dem Budget 2024, so Möckel, könnte der Gemeindeversammlung ein erster Kreditantrag unterbreitet werden.