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Zebrastreifen müssen bald da sein, sonst…

Trotz zweier Inseln kann die Einmündung der Bahnhof- in die Landstrasse zu Fuss erst dann sicher überquert werden, wenn der Fussverkehr dank Zebrastreifen Vortritt erhält. Solange dies nicht der Fall ist, dürfte die neue Landi eigentlich nicht eröffnet werden.

Der Termin steht seit langem fest: Am 20. Oktober, in gut zwei Monaten also, wird die neue Landi im Gewerbegebiet südlich des Bahnhofs eröffnet. Baulich scheint dem nichts im Wege zu stehen. Doch das neue Geschäft  darf streng genommen erst eröffnet werden, wenn eine Bedingung erfüllt ist: Der Einmündungsbereich der Bahnhof- in die Landstrasse muss so umgestaltet sein, dass für alle Verkehrsteilnehmenden eine genügende und sichere Lösung besteht.» Bis jetzt besteht sie noch nicht.

2021 wurde der Knoten Bahnhof-/Landstrasse umgestaltet – vorerst provisorisch, weil noch nicht klar ist, wie der Kanton die Landstrasse umgestalten will. Auf der Bahnhofstrasse sind eine Linksabbiegespur (Richtung Wettingen) und eine Rechtsabbiegespur (in Richtung Dorfzentrum) markiert  und zwei Schutzinseln angelegt worden. Damit besserte sich die Situation für den motorisierten Verkehr: Links- und Rechtsabbieger stehen sich nicht mehr im Wege.

Wer zu Fuss die Einmündung überquert, fühlt sich nicht sicherer als zuvor – trotz der Schutzinseln. Aus drei Richtungen fahren Autos teils in beachtlichem Tempo auf den Fussgängerübergang zu. Die Übersicht zu behalten fällt schwer. Nur mit einem Vortrittsrecht auf einem Zebrastreifen kann die Sicherheit erhöht werden, namentlich für kleinere Kinder und ältere oder sehbehinderte Personen.

Der Würenloserin E.B. ist nicht entgangen, dass in allen allen bisherigen Plänen (siehe Kasten) nebst der Einführung von Tempo 30 auf der Bahnhof-, der Grosszelgstrasse und der Grundstrasse an drei Stellen der Landi-Zufahrt Zebrastreifen vorgesehen sind. Von ihnen ist bis jetzt nichts zu sehen. Dass auf der Bahnhofstrasse bei der SBB-Barriere Zebrastreifen hingehören, ist im Gemeindehaus unbestritten. Aber weil sie die Landstrasse tangieren, würden keine markiert, so lange der Kanton dazu sein Plazet nicht gegeben habe, erklärte Bauverwalter Markus Roth im Frühjahr gegenüber würenblicker.

Die Zeit drängt. In den Sondernutzungsvorschriften steht zum Knoten Land-/Bahnhofstrasse klipp und klar:  «Ein Verkaufsgeschäft in der «Gewerbezone für Verkaufsnutzungen Grosszelg» (neue Landi!, Red.) darf erst eröffnet werden, wenn eine für alle Verkehrsteilnehmer genügende und sichere (Übergangs-) Lösung besteht.» E.B. hat mit Bauverwalter Roth das Gespräch gesucht und erfahren, dass der Kanton noch eine Fussgängerzählung verlange. Die werde man in den kommenden zwei Wochen durchführen. Wurde da etwas verlauert? Schwer zu glauben, dass die Zählung erst kürzlich einverlangt wurde.  

Das Fehlen von Zebrastreifen an diesem Ort ist nicht länger hinzunehmen. Entlang der stark befahrenen Landstrasse ist nur neben der Fahrbahn in Richtung Zentrum ein Trottoir durchgehend vorhanden. Dieses benützen Bahnreisende und die Bevölkerung im Dorfteil nördlich der Barriere rege. Davon und dass es dabei gelegentlich zu brenzligen Situationen kommt, kann sich jede(r) überzeugen, ein Diplom als Verkehrsexperte ist nicht erforderlich.  

Noch etwas machte E.B. stutzig. Auch ein in den Plänen vorgesehener Zebrastreifen direkt vor dem Landi-Eingang, soll in Frage gestellt sein. Sie bat nun Markus Roth schriftlich, die Situation nochmals zu überdenken, zumal die in den Planungen erwähnte Tempo-30-Zone erst in einigen Jahren kommen soll. Die Bahnhof-, die Grosszelg-und die Grundstrasse dürften also immer noch mit 50 km/h durchfahren werden.

Auf der Grosszelgstrasse bei der Kreuzung mit der Grundstrasse war eigentlich ein Zebra-
streifen direkt zum Eingang der neuen Landi (links) geplant, doch ob er kommt, ist sehr fraglich.

«Deshalb wäre es umso wichtiger, wenn wir Fussgänger eine eingezeichnete Fussgängerquerung erhielten.» Ein Zebrastreifen erhöhe die Aufmerksamkeit der Auto- und Lastwagenfahrer. Und den Leuten zu Fuss würde klar,  wo sie die Grosszelgstrasse überqueren sollen. Nicht gelten lässt E.B. das Argument, es würden sich so zu viele Zebrastreifen in kurzem Abstand folgen. Auf der Landstrasse seien die Abstände nicht grösser. 

Der gut 180 Meter lange Fuss- und Veloweg entlang der Wohnüberbauung Steinhof
(rechts) bis zur Grosszelgstrasse beim Bahnhof (hinten) ist in Bälde benutzbar.

Gut, dass wenigstens e i n e Verbesserung für den Langsamverkehr rechtzeitig auf die Landi-Eröffnung hin eintritt. Der Fuss- und Veloweg zwischen Hürdli- und Bahnhofstrasse ist jetzt fast fertig. Er ist – mit anschliessenden Quartierstrassen  – für Fussgänger und Pedaleure eine angenehme und sichere  Alternative zur Landstrasse. Bloss: vom sicheren Übergang über die Grosszelgstrasse (unterhalb Glas-Sammelstelle), wo in den Plänen zumindest ein Fussgängerstreifen eingezeichnet ist, und vom kurzen Verbindungsstück zum Bahnhofplatz ist noch gar nichts zu sehen.

Das gilt auch für die Umgestaltung des Bahnhof-Vorplatzes. Autos, Lastwagen, Velos und Bahnreisende bewegen sich kreuz und quer auf dem Platz. Vor allem bei Dunkelheit und Regen eine gefährliche Situation. Doch für die Platz-Umgestaltung ist im Finanzplan erst für die Jahre 2026/27 ein Gesamtbetrag von 3,37 Millionen Franken eingestellt. Dass der Platz frühestens in fünf Jahren zum attraktiven Eingangstor ins Dorf wird, ist bedauerlich. Es ist sehr zu hoffen, dass für den motorisierten, den Velo- und den Fussverkehr gleichzeitig mit der Landi-Eröffnung wenigstens separate Verkehrsflächen auf dem Platz und entlang dem alten Landischuppen markiert werden.  

Seit 2013 wurde geplant
Im September 2013 beschloss der Gemeinderat, einen Entwicklungsrichtplan (ERP) für die Gebiete Bahnhof, Grosszelg, Im Grund sowie Steinhof auszuarbeiten. Anlass dazu gaben grössere Bauvorhaben:
– Wohnüberbauungen im Gebiet Steinhof und Im Grund:
– LANDI-Verkaufsladen mit Tankstelle und Shop zwischen Grosszelg- und Bahnhofstrasse;
– Aufwertung des Bahnhofplatzes:;
– Neugestaltung der Landstrasse, südlich der SBB-Barriere.
Die Grösse der Verkaufsfläche in der neuen Landi erforderte eine Änderung der kommunalen Nutzungsplanung.  Ein Sondernutzungsplan (Erschliessungsplan) und ein Mobilitätskonzept für das Gebiet wurden zur Pflicht. Die Sondernutzungsvorschriften, die vom Gemeinderat und vom kantonalem Departement BVU genehmigt worden sind, enthalten detaillierte Anweisungen zur Umsetzung des Erschliessungsplans.

Ein «Funkloch», viel Konkurrenz und ein Boykottaufruf

Nicht nur die Sommerhitze, sondern auch die Bedürfnisse der Online-Gesellschaft sorgen für heisse Köpfe in Würenlos. Sammeleinsprachen besorgter Bürger*innen blockieren Baugesuche für neue 5G-Antennen und jetzt ruft die IG 5G Mitsprache z’Würelos die Liegenschaftseigentümer gar dazu auf, ihre Liegenschaften keinesfalls als Antennenstandort zur Verfügung zu stellen. Die Swisscom kündet derweil die Umrüstung ihres Festnetzes auf Glasfaserkabel an und bringt damit die Technischen Betriebe Würenlos TBW ins Schwitzen.

Die IG Mitsprache 5G z’Würelos hat bisher vor allem mit Information über Mobilfunkantennen und ihre Auswirkungen durch die Strahlenbelastung und mit Aufrufen zu Sammeleinsprachen gegen geplante 5G-Antennen von sich reden gemacht. Nun geht sie einen Schritt weiter. In ihrem Mailing an rund 300 Empfänger*innen ruft die IG die Würenloser Bevölkerung auf, keine Antennenstandorte auf ihren Liegenschaften zur Verfügung zu stellen.

Nur wenn alle Liegenschaftseigentümer den Lockangeboten mit hohen Mieten für einen Antenne auf dem eigenen Grundstück, wie jüngst offenbar im Buechquartier geschehen, eine Absage erteilten, so die IG, könnten die Mobilfunkkonzerne dazu gezwungen werden, endlich auf Information, Koordination und Nachvollziehbarkeit bei der Evaluation von Antennenstandorten zu setzen.

Denn genau dazu seien sie schon seit 2009 aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Mobilfunkkonzernen und dem kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt über verpflichtet. Gemäss Baudepartement wenden die meisten Aargauer Gemeinden die Vereinbarung an, darunter auch Würenlos. Es geht vor allem darum, dass Mobilfunkanbieter möglichst viele Antennenstandorte gemeinsam nutzen und so ein völliger Antennen-Wildwuchs verhindert wird. 

«Empörend» ist für die IG, «dass von dieser Vereinbarung leider nichts zu spüren ist!» Beispiel: das Gewerbegebiet beim Bahnhof. Dort sind in den letzten Monaten Baugesuche für gleich drei 5G-Antennen auf engstem Raum gestellt worden. Von der Swisscom an der Grundstrasse, von Sunrise hinter der neuen Landi (als Ersatz für die abgebrochene Antenne bei der heutigen Landi-Tankstelle) und von Salt hinter einem Gewerbebau nahe der neuen Steinhof-Überbauung. Gegen alle Gesuche sind Einwendungen vor allem aus Anwohnerkreisen eingegangen mit jeweils mehreren hundert Unterschriften. Als «ersten hoffnungsvollen Schritt» wertet die IG immerhin, dass in Würenlos für die Antennenbelange eine Arbeitsgruppe innerhalb der Planungskommission ins Leben gerufen worden ist.

Es gibt aber auch Würenloser, die sich über mangelhaften Empfang im Dorf ärgern und deshalb gerne mehr Antennen sähen. «Ich habe Homeoffice und bin darauf angewiesen», klagte Michael Keunecke unlängst in einem «Limmatwelle»-Artikel. Der Mobilfunkempfang und das Internet über eine zweite SIM-Karte seien momentan so schlecht, dass kaum daran zu denken sei, sinnvoll von zu Hause aus arbeiten zu können. «Nun muss ich jeden Tag nach Winterthur ins Büro fahren, was eigentlich völlig unnötig ist. »

«Überaus ärgerlich» ist laut «Limmatwelle» der mangelhafte Empfang auch für die Technischen Betriebe Würenlos TBW, so deren stellvertretende Geschäftsführer Kevin Milo. Denn auch die TBW nutzen laut Limmatwelle für ihre Mobile-Kunden die Sunrise-Antennen. Diese Kunden sind indessen für die TBW weit weniger bedeutsam als jene, welche vom TBW Kommunikationsleistungen via Kabelnetz beziehen. Laut Geschäftsbericht 2021 der Einwohnergemeinde standen diesen 1108  Kunden gerade mal 62 Mobile-Kunden gegenüber.

Doch bei den Kommunikationsdienstleistungen (TV, Internet, Festnetztelefonie) ist die Swisscom ein harter Konkurrent für die TBW. Die Swisscom baut ihr Glasfasernetz iim Dorf aus und lockt Liegenschaftenbesitzer mit dem Versprechen «Der Anschluss der Zukunft, die Glasfaserverkabelung, ist schneller als jede andere Verkabelung». Die Hauseigentümer werden eingeladen, den von den Netzbetreibern und Hauseigentümerverband gemeinsam erarbeiteten Glasfaser-Erschliessungsvertrag abzuschliessen. Näheres dazu erfahren Hauseigentümer aus Unterlagen, die ihnen von der Swisscom-Tochter Cablex per Post zugestellt werden. 

Die Ausbaupläne der Swisscom haben umgehend eine Reaktion der TBW ausgelöst. In den aktuellen Gemeindenachrichten (auf der Gemeinde-Website und am Donnerstag in der «Limmatwelle») erklären sie: «Dieser Ausbau ist nicht mit den Technische Betriebe Würenlos abgesprochen und hat keinen Einfluss auf die Signallieferung resp. die Internetdienstleistung des Kommunikationsnetzes der Technische Betriebe Würenlos. Sämtliche Dienstleistungen von tbwnet werden weiterhin in vollem Umfang und ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen, und dies in der gewohnt guten Qualität und Zuverlässigkeit.» 

Wer weiss, vielleicht wird für Michael K. Homeoffice doch noch möglich. Nur halt über das etwas weniger leistungsfähige, langsamere Glasfaserkabel der Swisscom statt über Mobilfunk.  Freuen würde das wohl auch die IG Mitsprache 5G z’Würelos. Ihr sind ausschliesslich drahtlose Internetverbindungen bis in jede Wohnung ein Dorn im Auge, weil sie die via Mobilfunk zu sendende Datenmenge nur unnötig vergrössern würden.  

Schluckstreik

Wir WürenloserInnen sind ein ordnungsliebendes Völklein. Und ein Recycling-freudiges dazu. So hat jede und jeder von uns im Jahre 2017 Flaschen, Confi- oder Gurkengläser im Gewicht von fast 31 Kilo in einen Altglas-Sammelbehälter geworfen –  das Schweizer Volk insgesamt bringt es nur auf 28 Kilo pro Kopf. Wir Würenloser, die Vorzeige-Entsorger. Oder saufen wir einfach mehr als der CH-Durchschnitt?

Seit es beim Bahnhof die chicen Unterflur-Sammelbehälter gibt, macht mir das Entsorgen ja noch viel mehr Spass. Jede Flasche Barbera, Cabernet Sauvignon (oder von mir aus auch Bicker) die ich hier nochmals in die Hand nehme, weckt wohlige Erinnerungen. Und dann, wenn sie, in den gefrässigen Schlund gesteckt, tief unten zerschmettert – fast schon erotisch, dieser Sound!  Und erst die knisternde Spannung, wenn die im Familienkreise gesammelten Yoghurt-Deckeli oder Energy-Döschen luftig-leicht der dunklen Unterwelt zuschweben. 

Heute, als ich um 11.20 Uhr frohgemut auf die im Sonnenlicht glitzernden, in tadelloser Formation stramm stehenden Schluckspechte zusteuerte, war alles anders: Die Alu- und Weissblech-Schlucker schienen ihre Funktion zum Kotzen satt zu haben: Nein, diese Büchse ess ich nicht, grollte es aus fernen Tiefen. Und so strebte ich mit meiner Schachtel voller guter Entsorgungs-Vorsätze frustriert wieder meinem Heime zu. Eine nette, jüngere Frau tat es mir gleich. Sie war ihre Tasche voller güldener Sheba-Schälchen nicht los geworden. Doch diese könnten ihr noch viel Freude bereiten. Kindergärtnerinnen wissen mit ihren Kindern aus Sheba-Schälchen reizende Gestecke für den Muttertag zu fertigen. Und so kann das Nachlässige, Unperfekte in der Welt eben auch sein Gutes haben. 

Lex Landi schadet dem Dorf

Für die Landi geht es an an der Gemeinderversammlung vom 7. Juni um viel. Lehnen die Stimmberechtigten die Teiländerung Nutzungsplanung «Grosszelg» (Lex Landi) ab, muss sie ihr Vorhaben begraben, den heutigen Laden bei der Barriere durch einen Grossmarkt mit Tankstelle und Shop zu ersetzen.

Gewerbegebiet Grosszelg mit Standort der neuen Landi (schwarz umrandet).
Seit bald 10 Jahren beschäftigen die Baupläne der mittlerweile zur überregionalen landwirtschaftlichen Genossenschaft mutierten LANDI Furt- und Limmattal mit Sitz in Regensdorf ZH Behörden, Planungsbüros und Arbeitsgruppen. (Siehe dazu auch frühere würenblicker-Artikel hier und hier.) Die lange Planungsgeschichte zeigt: Es geht um ein heikles Vorhaben. Nur mit der Nutzungsplanänderung wird eine grossflächigere Verkaufsnutzung im Gewerbegebiet Grosszelg südlich des Bahnhofs überhaupt zulässig. Doch damit handelt sich Würenlos mehr Nachteile als Vorteile ein.

Grundsätzlich wertet das Bauvorhaben die Bahnhofsumgebung nicht auf – die Hälfte des grossen Areals werden oberirdische Parkierflächen beanspruchen. Dies ist ein krasser Verstoss gegen das Gebot des haushälterischen Umgangs mit Bauland im Weichbild einer Ortschaft. Die Hauptkrux ist aber die strassenseitige Erschliessung – ein Problem, das auch mit allen Mobilitäts- und Erschliessungskonzepten nicht annähernd zufriedenstellend zu lösen ist.

Heutige Situation beim Problemknoten Land-/Bahnhofstrasse bei der Bahnschranke.

Die heutige Landi mit dem Laden vis—vis der Barriere und den übers südliche Bahnhofareal verstreuten Lagerschuppen und Freilagerflächen ist gewiss nicht mehr zeitgemäss, und das unter allen Gesichtspunkten. Sicher passt sie nicht mehr in das Shop-Konzept des mächtigen Agrokonzerns Landi. Der Laden mit den Parkplätzen davor sowie der gegenüberliegende Lagerschuppen mit einer Freilagerfläche sind aber auch ursächlich für das hässliche und gefährliche Verkehrs-Chrüsimüsi am Hauptzugang zum Bahnhof und zum Gewerbegebiet.

Aber leider ist es nicht so, dass mit dem Neubau weiter hinten im Gewerbegebiet alles besser wird. Zwar eröffnet sich die Chance, das Chrüsimüsi im Zugangsbereich des Bahnhofs etwas zu entwirren. Weil aber der neue Fachmarkt samt Tankstelle und Lebensmittelshop (auch Sonntags- und Spätabend-Verkauf möglich!) erheblichen Mehrverkehr generiert – man spricht von über 1000 Fahrten (500 Zu- und 500 Wegfahrten) pro Tag – entstehen neue Probleme.

Gemäss einem Verkehrsgutachten wird der Betrieb der neuen Landi nicht gleich zu einem totalen Verkehrschaos führen. In der Morgen- und vor allem in der Abendspitze, wo heute schon oft ziemlich prekäre Verhältnisse herrschen, wird die Belastung des Knotens Land-/Bahnhofstrasse kritisch. Baulichen Massnahmen sollen das totale Chaos verhindern. Eine Linksabbiegespur in der Bahnhofstrasse soll bei geschlossener Barriere die freie Wegfahrt in Richtung Dorf ermöglichen, und auf einem Mehrzweckstreifen zwischen den Fahrbahnen der Landstrasse (von der Einmündung der Dorfstrasse bis zur Barriere) sollen Linksabbieger einspuren und den Verkehr in Richtung Wettingen nicht zusätzlich behindern.

Selbst wenn dadurch das totale Chaos verhindert werden kann: Passt ein neu verursachtes Fast-Chaos in ein Dorf, das sich eine Verbesserung der Lebensqualität seiner Bevölkerung auf die Fahne geschrieben hat?

Das Kernproblem ist und bleibt, dass das Gewerbegebiet Grosszelg aus heutiger Sicht eigentlich am falschen Ort liegt. Früher war die Bahnhofsnähe für die Spedition von Gütern noch wichtig. Heute ist die Bahnnähe nur noch ein Hindernis. Für die strassenseitige Erschliessung des Gewerbegebietes lässt sich so nahe der SBB-Barriere nie und nimmer eine auch nur einigermassen befriedigende Lösung finden.

Ausgerechnet in einem solchen Gebiet neu eine Verkaufsnutzung auf grosser Fläche zu ermöglichen, ist mehr als fragwürdig. Der Landi-Fachmarkt ist ja nicht allein für die Würenloser Kundschaft gedacht. Für diese bräuchte es nicht rund 50 Parkplätze – rund fünfmal mehr als beim heutigen Laden. Wenn der Gemeinderat die Meinung vertritt, die Ansiedlung der Landi am neuen Standort liege im öffentlichen Interesse, hat er das Wohlergehen der Gemeinde aus den Augen verloren. Es geht primär ums Wohlergehen des Landi-Konzerns. Unter einem noch grösseren Verkehrspuff bei der Barriere werden nicht zuletzt die heute schon im “Grosszelg” ansässigen Gewerbebetriebe leiden.

Dazu kommt, dass die vom Kanton im Zusammenhang mit dem Landi-Bauvorhaben energisch geforderte Privilegierung des Verkehrs auf der Landstrasse weitreichende Folgen hat. Der Kanton hat das in einer ersten Fassung längst vorliegende Konzept für eine Neugestaltung der Landstrasse überarbeitet. Bei Publikation dieses Artikels, 10 Tage vor der Abstimmung über die Lex Landi, weiss die Öffentlichkeit noch nicht, wie es im Detail aussieht. Zu erwarten ist, dass wegen des langen Mehrzweckstreifens im Landstrassenabschnitt Dorfstrasse bis Barriere keine Radstreifen mehr Platz finden. Wegen der neuen Landi also null Sicherheitsgewinn für den Langsamverkehr (z.B. Bez-Schüler)!

Wesentlich mehr im öffentlichen Interesse als die Lex Landi liegt die Doppelvorlage für einen zentralen Werkhof des Bauamtes und der Technischen Betriebe im neuen Gewerbegebiet Tägerhard. Mit einem zweifachen Ja – zum Baurechtsvertrag mit der Ortsbürgergemeinde und zum Verpflichtungskredit von rund 5 Millionen Franken (1,9 Mio. Franken hat die Einwohnergemeinde zu übernehmen) können TBW und Bauamt ihren Betrieb effizienter gestalten. Heute sind ihr Material, ihre Fahrzeuge und Maschinen an diversen, teils eher ungeeigneten Standorten untergebracht.

Nach Bezug des Werkhofs wird eine ziemlich grosse Fläche im Gemeindehaus frei für andere Nutzungen durch die Gemeindeverwaltung. Zudem entfallen Mietausgaben und auch für die Nutzung der historischen Zentrumsscheune eröffnen sich neue Möglichkeiten.