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Die Extra-Gemeindeversammlung wird eine lange werden

Vier Tage vor der ausserordentlichen Gemeindeversammlung zur Totalrevision der Bau- und Nutzungsordnung kommt eine nicht zu unterschätzende  Gruppe von Gegnerinnen und Gegner aus der Deckung. Ihr Argumenten-Mix kann der seit acht Jahren erarbeiteten Vorlage gefährlich werden.

Staubtrockene Infos gegen Argumentenmix, der packt. (Bild würenblicker)

Es sei im Vorfeld schwer abzuschätzen, wie eine Gemeindeversammlung zu einer totalrevidierten Bau- und Nutzungsordnung (BNO) verlaufen werde, sagt Paul Keller von Arcoplan und  externer Projektleiter für die Gesamtrevision unserer Allgemeinen Nutzungsplanung. Mal werde das Geschäft fast diskussionslos durchgewinkt, mal ziehe es sich fast endlos in die Länge.

Diese Unsicherheit ist nun weg. Im Nu durchgewinkt wird am kommenden Dienstag, 29. April, wohl gar nichts. Am Freitag lag ein Flugblatt einer Gruppierung im Briefkasten, die für ein Nein zur neuen Bau- und Nutzungsordnung weibelt. Die vorgeschlagene BNO reguliere zu viel und greife zu tief in die Eigentumsfreiheit ein, ihr Credo. 

Die gegnerische Gruppe vereint Grundeigentümer, die aus diversen Gründen von der vorgeschlagenen BNO negativ betroffen sind. Beispiele:

– weil für sie in der Wohnzone W2E die Ausnutzungsziffer von 0,45 auf 0,4 sinken soll;  
– weil die in allen Wohnzonen neu eingeführte Grünflächenziffer sie in der Gestaltung des Umschwungs ihres Heims einschränkt.
– weil ihre Parzelle durch den neu eingeführten Gewässerraum Furtbach mit einem totalen oder teilweisen Bauverbot belegt würde.

Ein Argumenten- und Gegnermix, welcher der Vorlage gefährlich werden kann.

Etwas muss schief gelaufen sein in der Erarbeitung der neuen BNO,. Acht Jahre dauerte sie. 40 Personen hatten sich 2017 für die Mitarbeit in Kommissionen und Arbeitsgruppen gemeldet. Die Bevölkerung,  auch einige ständige Kommissionen wie die Planungs- und die Baukommission schienen breit vertreten zu sein. Von den 31 Personen, die nun das gegnerische Flugblatt unterzeichnen, war allerdings niemand darunter, dabei war eigens eine für kritisches Feedback gedachte Resonanzgruppe gebildet worden, für die sich 14 Freiwillige gemeldet hatten. 

Das ist bedauerlich, aber ein Stück weit auch verständlich. Viele mögen durchaus achtenswerte Gründe für eine Nicht-Mitwirkung gehabt haben. Andere mögen erst für die BNO Revision sensibilisiert worden sein, als sie der Folgen für sich persönlich gewahr wurden.

Anzuerkennen ist, dass die Gruppe namentlich zu ihren Argumenten steht. Das Flugblatt ist in relativ moderatem Ton gehalten. Wesentlich zugespitzter sind die Ausführungen von Repräsentanten der Gruppe im parallel erschienenen Artikel des «Badener Tagblatts» mit dem Titel «Wir werden enteignet.»  Lässt sich belegen, was der Besitzer eines Grundstücks an der Bachwiesenstrassse, von dem das Zitat im BT-Titel stammt, behauptet? In Sachen Gewässerraum verstecke sich der Gemeinderat hinter dem Kanton, indem er sage, dieser bestimme den Gewässerraum. Die Gemeinde habe durchaus einen Gestaltungsspielraum. Man habe einfach schlecht verhandelt.  

Auch das zweite Beispiel im BT-Artikel überzeugt nicht. Da plant eine junge Familie auf einem 1000 Quadratmeter grossen Grundstück ein Mehrgenerationenhaus mit zwei Einliegerwohnungen. 

Gewiss gibt das angesichts der geringen Grundstückgrösse keine verschwenderisch grossen Wohneinheiten. Stutzig wird, wer weiter liest. Das Grundstück liegt am Hang, die Autozufahrt müsse von oben erfolgen. Eine Tiefgarage würde der Bauherrschaft zu teuer. Die geforderte Grünflächenziffer könne seinen Traum vom Eigenheim zum Platzen bringen.  Habe ich richtig gelesen? Von den 1000 m2 kostbaren Landes werden nicht weniger als 300 m2 für eine oberirdische Strassenzufahrt verschwendet. Wie ewiggestrig ist denn so etwas? Mein Mitleid hält sich in Grenzen. 

Der vom BT zitierte Bauherr findet weiter, die Grünflächenziffer sei bei grossen Arealüberbauungen durchaus angebracht, um die Qualität der Freiflächen sicherzustellen. Doch sicherlich nicht bei Einfamilienhausquartieren, «die Würenlos mit ein paar Ausnahmen schon zu einem grünen Dorf machen  – Schärfere Gesetze sind schon recht, «but not in my backyard» (aber sicher nicht in meinem Garten). Hoch lebe das das St. Floriansprinzip! 

«Grünes Dorf», doch ist es so grün? Die Flugblatt-Gruppe stört sich auch daran, dass selbst auf privatem Grund hohe Bäume und Hecken geschützt werden könnten. Ich kenne aber kaum eine andere Gemeinde, in deren Privatgärten so gnadenlos Bäume abgeholzt werden, sobald sie nur einige Zentimeter den Hausfirst überragen. Ziemlich kurzsichtig und töricht in einer Zeit, in der Hitzesommer häufiger werden und Schatten spendende Bäume auf öffentlichem und privaten Boden fürs Mikroklima sehr wichtig werden dürften.

Es liegt mir fern, die neue BNO durch alle Böden zu verteidigen. Irgendwann sind neue kritische Stimmen zu wenig gehört worden. An den letzten paar öffentlichen Informationsveranstaltungen haben sich die Planungsverantwortlichen viel zu sehr in einer staubtrockenen Litanei von Planungsgrundlagen und -zielen verloren, statt anschaulich und allgemein verständlich auf die Themen einzugehen, die den Leuten unter den Nägeln brennen. 

Auch mir ist nach mehreren Info-Veranstaltungen bis heute nicht klar, weshalb die tieferen Ausnutzungsziffern in den Wohnzonen nicht so schlimm sein sollen, weil ja neu neben den Dachgeschossen auch bewohnbare Untergeschosse nicht mehr an die Wohnfläche gemäss Ausnutzungsziffer angerechnet würden. Die Nichtanrechnung kann doch nur an an Hanglagen zu befriedigenden Lösungen führen, weil wenigstens auf der Talseite normal grosse Fenster und attraktive UG-Wohnungen möglich sind. Hochproblematisch sind hingegen UG-Wohnungen mit kleinen Kellerfenstern, die noch in Schächte verlocht werden. «Wir wollen nicht im Keller wohnen », sagt ein Kritiker zu Recht. 

Die neue BNO mit Bauzonen- und Kulturlandplan kann von der Gemeindeversammlung als Ganzes oder in Teilen bewilligt werden. Wesentliche Änderungen einzelner Bestimmungen  kann die Versammlung nur anbringen, wenn der betroffene Teil an den Gemeinderat zur Überarbeitung zurückgewiesen wird. Die Flugblatt-Gruppe wirbt für ein Nein zur BNO und gleichzeitig für Unterstützung von nicht näher spezifizierten Rückweisungsanträgen.

So oder so werden Totalablehnung und viele Rückweisungen dazu führen, dass die Überarbeitung der BNO noch Jahre lang auf der lokalpolitischen Pendenzenliste  und die  bisherige BNO noch für Jahre massgebend bleiben. Ob der Kanton eine teilrevidierte BNO, welche die wichtigsten Änderungen ausklammert, überhaupt in Kraft setzen würde, bezweifle ich.

Die Flugblattgruppe glaubt, mit einer Ablehnung mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Doch wenn zum Beispiel die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen in der BNO mit jenen im Planungsrecht von Bund und Kanton unterbleibt, könnte für Bauwillige eher weniger Rechtssicherheit entstehen. 

Zum Schluss noch dies: Die Würenloser Bevölkerung hat wiederholt den Wunsch geäussert, die Bevölkerung möge nur noch wenig anwachsen. Der Gemeinderat trug dem Rechnung, indem er seine Wachstumsziele stets erheblich unter den kantonalen Bevölkerungsprognosen angsetzte. 

Unlängst konnte  Würenlos  – früher als erwartet – die 7000. Einwohnerin feiern. Das zeigt , wie wenig die Bevölkerungsgrösse als Richtgrösse für die lokale Raumplanung taugt. Bleiben zum Beispiel die alten Ausnutzungsziffern noch Jahre in Kraft, dann könnten die Besitzer unternutzter Liegenschaften versucht sein, einer künftigen Reduktion der Ausnutzungsziffer zuvorzukommen und noch rasch einen Umbau oder Ersatzbau zu realisieren. Die Verdichtungsreserven könnten dann viel früher als gedacht aufgebraucht sein, was wiederum Eigenheimpreise und Mieten bei anhaltend hoher Nachfrage in ungeahnte Höhen treiben könnte.  

Chance für preisgünstige Wohnungen in Würenlos

Die Lage auf dem Würenloser Wohnungsmarkt ist angespannt. Einwohner- und Ortsbürgergemeinde wollen darauf mit einer Neuausrichtung ihrer Wohnraumpolitik reagieren. Im Gebiet Gatterächer soll es gemeinnützigen Wohnungsbau geben.

Die Grundstücke der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde sowie einer Erbengemeinschaft im Gebiet Gatterächer Ost.

Würenlos ist eine beliebte Wohngemeinde. In den letzten Jahren sind nicht nur Eigenheime markant teurer geworden. Auch das Niveau der Mieten ist gestiegen. Selbst wenn noch keine Wohnungsnot herrscht, so sind Wohnungen doch knapp (siehe Text in blauer Schrift am Schluss dieses Artikels).  Von einem verknappten Wohnungsangebot sind einkommensschwächere Haushalte besonders betroffen. Doch zunehmend belasten höhere Mieten auch die Budgets mittelständischer Haushalte spürbar. 

Der junge, im Dorf verwurzelte Handwerker möchte bei den Eltern ausziehen, hofft aber kaum,  eine bezahlbare kleine Wohnung zu finden. Dem älteren Ehepaar, dessen Kinder längst flügge sind, ist die Wohnung zu gross, zu umständlich, geworden. Es würde gerne in eine kleinere Wohnung im Dorf ziehen. Wenn diese nur nicht teurer wäre als die alte grössere. Das frisch getrennte Ehepaar hat plötzlich zwei Haushalte zu finanzieren und kann das Eigenheim nicht halten. Doch findet die Mutter, die den schulpflichtigen Kindern zuliebe im Dorf wohnen bleiben möchte, ein neues Zuhause?  

Noch ist die Würenloser Bevölkerung recht gut durchmischt. Die mögliche  Entwicklung zu einem Ort, wo finanziell Gut- und Bestgestellte unter sich bleiben, gilt es im Interesse des gesamten Dorfes zu vermeiden.

Das zentrumsnahe Gebiet Gatterächer Ost ist heute die grösste voll erschlossene Baulandreserve in einer Wohnzone von Würenlos. Ein kleinerer Teil gehört einer privaten Erbengemeinschaft, zwei grössere Parzellen gehören der Einwohner- bzw. der Ortsbürgergemeinde (siehe Plan). Der Einwohnergemeinde pressierte es bisher nicht mit der Überbauung des ganzen Areals, konnte so doch die grosse Bautätigkeit in der Gemeinde etwas gedämpft werden. 

Den Anstoss nun doch vorwärts zu machen, habe die Ortsbürgerkommission gegeben, sagt Gemeindeammann Toni Möckel. Nachdem das ganze Baugebiet fertig erschlossen ist und auch entsprechende Erschliessungsbeiträge fällig wurden, habe die Ortsbürgergemeinde ihr Land nicht mehr länger brachliegen lassen wollen. Sie erteilte Architekt Gregor Schlup den Auftrag für ein Vorprojekt. Die Einwohnergemeinde schloss sich ihr an, weil sie aber noch keinen Kredit dafür gesprochen hat, finanziert die Ortsbürgergemeinde die Kosten fürs ganze Vorprojekt vor.

Das Vorprojekt basiert auf dem seit 10 Jahren rechtskräftigen Gestaltungsplan für das Areal. Demnach soll die Parzelle der Einwohnergemeinde entlang der Bahnlinie mit einem langen Mehrfamilienhaus überbaut werden, das auch als Lärmschutz dient. Auf dem Land der Ortsbürger und der Erbengemeinschaft sind Reiheneinfamilienhäuser vorgesehen. Wie viele Wohneinheiten es insgesamt sein werden, soll das Vorprojekt aufzeigen. 

Dass das Bauland der beiden Gemeinden im Baurecht abgegeben werden soll, war schon länger klar. Doch dachte man früher eher daran, das Land privaten Bauherrschaften zur Verfügung zu stellen. Zwischenzeitlich kam es in diesem Punkt zu einem Richtungswechsel, wie Gemeindeammann Möckel bestätigt. Zumindest auf den Parzellen der Ortsbürger- und Einwohnergemeinde sollen gemeinnützige Bauträger preisgünstigen Wohnraum erstellen. 

Gemeinnützige Wohnungen sollen keine Rendite abwerfen. Dies, ein massvoller Baurechtszins und ein vernünftiger, zweckmässiger Baustandard ermöglichen Mietzinsen, die tiefer sind als die  Marktmieten. Gemeinnützige Wohnungen sind meistens freitragend,  also nicht zwingend von der öffentlichen Hand subventionierte Sozialwohnungen (diese dürfen nur an Personen vermietet werden, die strenge Anforderungen betreffend Einkommen, Vermögen usw. erfüllen). Freitragende Wohnungen kommen auch für mittelständische Haushalte in Frage. Gewisse Belegungsregeln gelten aber meist auch hier (z.B. Verhältnis Zimmerzahl : Anzahl Bewohnende).

Denkbar wäre ein einziger gemeinnütziger Bauträger für das ganze Areal Gatterächer Ost. Doch die Ortsbürgergemeinde favorisiert laut Toni Möckel eine andere Lösung. Sie will selber investieren, aber nur auf ihrer Parzelle. Die Einwohnergemeinde hingegen soll ihre Parzelle im Baurecht einer Institution des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Baurecht zur Verfügung stellen. Das könnte eine eigens dafür gegründete oder eine bereits bestehende grössere Genossenschaft,  allenfalls auch eine Stiftung,  eine gemeinnützige AG oder ein Gemeinwesen selber sein. Welche Form es letztlich sein wird, ist laut Toni Möckel nach der zweiten Sitzung einer Arbeitsgruppe, die all die organisatorischen, baulichen und betrieblichen Fragen klären soll, völlig offen.

Dieser Arbeitsgruppe  gehören an: eine Vertreterin der Erbengemeinschaft Müller (Samira Ellenberger), zwei Gemeinderäte (Ammann Toni Möckel, Vorsitz, und Consuelo Senn) drei Vertreter der Ortsbürger (Marcel Moser, Präs. Fiko Ortsbürgergemeinde, sowie Stefan Ernst und Marcel Markwalder), je ein Mitglied der Würenloser Finanz- und der Planungskommission (Marcus Meyer sowie Matthias Rufer). Ohne Stimmrecht wirken Gregor Schlup als Projektleiter, Bauverwalter Markus Roth sowie seine Stellvertreterin Andrea Hofbauer mit. 

Angespannte Wohnsituation

Eine Kennzahl, um die Lage auf dem Wohnungsmarkt einzuschätzen, ist die Leerwohnungsziffer. Diese Momentaufnahme gibt den Anteil leerstehender Wohnungen an der Gesamtzahl der Wohnungen an, wobei gewisse Ungenauigkeiten unvermeidbar sind. In der Regel stehen weniger Eigenheime leer als Mietwohnungen. Mitte 2024 betrug die Leerwohnungsziffer in Würenlos 0,33 und war damit eine der tiefsten im Bezirk Baden. Gemäss offiziellen Angaben standen damals 10 Wohnungen mit 1 bis 6 und mehr Zimmern in Würenlos leer. Im kantonalen Mittel lag die Leerwohnungsziffer bei 1,30, also viel näher bei der Marke von 1,5, bei der angenommen wird, dass sich Angebot und Nachfrage die Waage halten. 

Noch ist in Würenlos die durchschnittliche (über alle Wohnungstypen erhobene) Monatsmiete  von CHF 21.70 pro m2 Wohnfläche im Vergleich mit Nachbargemeinden und dem Kanton durchaus im Rahmen. Das liegt auch daran, dass die meisten grösseren Überbauungen mit Mietwohnungen schon etliche Jahrzehnte alt sind. Und ältere Mietwohnungen sind wegen der Mietzinsregulierung  meistens preisgünstiger als Neubauwohnungen.

Doch die Baustruktur des Dorfeswandelt sich ständig. Je knapper die Wohnungen sind und je höher deshalb die Mietzinsen, desto grösser wird der Anreiz, Altbauten durch Neubauten mit maximaler Ausnützung zu ersetzen. In Wettingen etwa ist das selbst  bei älteren Überbauungen von Wohngenossenschaften zu beobachten, in Würenlos verschwinden momentan vor allem Einfamilien- zugunsten von  Mehrfamilienhäusern. – Durch diese Art der inneren Verdichtung entstehen zwar mehr, aber eben auch teurere Wohnungen.  Teile der angestammten Bevölkerung werden an Orte mit tieferem Mietzinsniveau verdrängt.

Alle beschlossen wie vom Gemeinderat beantragt

Die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember hat alle Traktanden im Sinne des Gemeinderates entschieden. Der Steuerfuss sinkt um 2 Prozentpunkte auf 97 Prozent. Mit Anträgen zu grösseren Steuerfusssenkungen (um 3 oder gar 4 %) unterlagen die Finanzkommission samt FDP (96%) und die SVP (95%) – ebenso mit Anträgen für eine geringfügigere Erhöhung der Stellendotation im Gemeindepersonal.

Nachdem die Rechnungen der letzten Jahre  mit Ertragsüberschüssen abgeschlossen und die Verschuldung markant zurückging, lag eine Steuerfussreduktion in der Luft. Die vom Gemeinderat beantragte, von der CVP unterstützte Senkung auf 97% ging der Finanzkommission zu wenig weit, sie beantragte 96%, die FDP schloss sich diesem Antrag an. Fiko-Präsident Pascal Renaud-dit-Louis liess durchblicken, es wäre  gar eine noch kräftigere Senkung möglich, ohne die finanzpolitischen Ziele zu verfehlen. Prompt beantragte die SVP einen Steuerfuss von 95%, unterlag damit aber schon bei in der ersten Gegenüberstellung der  Anträge. In der zweiten Ausmarchung ausser Abschied und Traktanden schied auch der mehrfach gestellte Antrag, den Steuerfuss unverändert zu belassen. In der Schlussabstimmung setzte sich der Gemeinderat mit seinem Antrag (bei 33 Gegenstimmen) klar durch.

Im Budget 25 missfiel der Finanzkommission, dass in weitaus der meisten Aargauer Gemeinden sowohl der Personalaufwand pro Einwohner/in wie auch der Sach- und Betriebsaufwand niedriger sind als in Würenlos. Statt einer Erhöhung des Stellenplans um 100 Stellenprozente plädierte die Fiko deswegen für eine Erhöhung um bloss 40% (wobei der Gemeinderat entscheiden sollte, wie die zusätzlichen Stellenprozente auf die Schulsozialarbeit, aufs Steueramt und aufs Finanzwesen verteilt würden), die FDP wollte plus 50% durchgehen lassen. Doch auch hier setzte sich der Gemeinderat klar durch.

Die vorgesehene Pensenerhöhung bei der  Schulsozialarbeit, die ins Visier von Fiko uns SVP geriet,  war wohl kein schlagkräftiges, eher weltfremdes Exempel für aufgeblähte Bürokratie. Zu Recht wurde aus der Versammlung auf die Kosten verhindernde Präventionstätigkeit und alarmierenden Probleme von Jugendlichen durch Stress, Mobbing, Depressionen, aber auch Wohlstandverwahrlosung (Gemeindeammann Toni Möckel: „Ja, auch  in Würenlos“) hingewiesen.

Im übrigen genehmigte die Versammlung oppositionslos einen Wasserlieferungsvertrag und einen Bruttoinverstitionskredit von rund CHF 2,1 Mio für den Wasserverbund Limmattal (Anteil Würenlos: CHF 260’000). Schlank gingen auch drei Bauabrechnungen sowie sechs Einbürgerungen durch. Diskussionslos winkten die 151 anwesenden Stimmberechtigten auch die beantragten Gemeinderatsentschädigungen für die Amtsperiode 2026 bis 2029 durch. Die seit 2014 unveränderten jährlichen Pauschalentschädigungen werden um je CHF 3000 erhöht: Gemeindeammann CHF 68’000,  Vizeammann CHF 33’000 und  übrige Gemeinderäte CHF 30’000. Eine zusätzliche Entschädigung von je CHF 10’000 pro Jahr erhalten die Zuständigen für das Ressort TBW und das Bildungsressort (Mehrbelastung nach Abschaffung der Schulpflege). Dieser Abschnitt enthält nachträgliche Korrekturen. In der ursprünglichen Fassung waren Aussagen und Zahlen falsch.

Unter Verschiedenem gab Gemeindeammann Toni Möckel bekannt, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt werde, die sich mit der Überbauung von zwei Parzellen der Einwohner- und der Ortsbürgermeinde im Gebiet Gatteräcker Ost befassen werde. Zur prüfen sein wird unter anderem, ob das Bauland  durch die beiden Gemeinden selbst gemeinsam mit zahlbarem Wohnraum überbaut werden könnte anstatt von Privaten aufgrund von Baurechten. Einer der nächsten würenblicker-Beiträge wird sich diesem wegen dem rasanten Anstieg der Wohnkosten in Würenlos hoch aktuellen Thema annehmen.

Finanzielle Dribbelkünstler

Das Geschäft, das an Gemeindeversammlung vom 3. Dezember die  grössten Emotionen ausgelöst hätte, wird gar nicht behandelt. So entschied der Gemeinderat. Denn der Kunstrasen-Sportplatz im Tägi kommt viel teurer zu stehen als bisher angenommen. Wurden 3,5 Millionen Franken von Lobbyisten des Sportvereins Würenlos SVW noch im Sommer als viel zu hoch bezeichnet, sollen es nach seriöserer Berechnung jetzt gar 4,6 Millionen sein.

Situation Sportanlagen Tägerhard (gemäss Masterplan von 2012): Spielfeld 1, gebauter Naturrasenplatz; Spielfeld 2, geplanter Kunstrasenplatz; am unteren Bildrand die SBB-Linie Würenlos – Wettingen.

An der Wintergmeind vor einem Jahr lancierte der SVW einen Überraschungscoup. Unter dem Traktandum Verschiedenes stellte Daniel Zehnder namens des SV Würenlos folgenden Antrag: «Der Gemeinderat bringt den Antrag für einen Baukredit zum Bau eines zweiten Sportplatzes im ‚Tägerhard‘ Würenlos in Form eines Kunstrasenplatzes mit Ziel Sommer-Gemeindeversammlung 2024 zur Abstimmung.»

Die Sportkommission (in der zwei SVW-Vertreter sitzen) und der Gemeinderat waren quasi in letzter Minute über den Antrag ins Bild gesetzt worden und hätten so umdribbelt werden sollen. Aushebeln wollte der SVW auch das ordentliche Verfahren – zuerst ein Projektierungskredit vor die Gemeindeversammlung, später der Verpflichtungskredit. Die Fussballer wollten das Projekt inklusive Kostenvoranschlag gleich selbst liefern. Als Vorleistung, das der Gemeinde Kosten erspare. Die Gemeindeversammlung hätte so nur noch den Verpflichtungs- (Baukredit) absegnen müssen. Das Publikum applaudierte.

Zum Glück liess sich der Gemeinderat nicht übertölpeln. Gemeindeammann Toni Möckel wies daraufhin, dass der Kunstrasenplatz nicht auf dem Finanzplan für die nächsten Jahre stehe. Aber wenn die Stimmberechtigten einen vorgezogenen Bau wünschten, lasse die gute Finanzlage der Gemeinde einen solchen zu. Das aber nur, wenn zuerst über einen Projektierungskredit abgestimmt werde. Möckel laut Protokoll: «Wir müssen hier schon korrekt bleiben.» Der  Gemeinderat könne den SVW-Vorschlag in abgeschwächter Form entgegennehmen und der nächsten Gemeindeversammlung einen Projektierungskredit unterbreiten.» Ein Verpflichtungskredit könne dann frühestens an der Dezember-Gmeind 24 zur Abstimmung kommen.

Den abgeschwächten Antrag genehmigte die damalige Versammlung mit grosser Mehrheit und 15 Gegenstimmen. Dass ein weiterer Sportplatz mit Kunstrasen im Tägi möglichst rasch realisiert werden sollte, leuchtete den Stimmberechtigten ein. Denn die bestehenden Rasenplätze genügen für die zahlreichen SVW-Mannschaften und den Rugby-Club kaum noch. Im Winter müssen die Fussballer fürs Training oft in die ohnehin stark belegte Mehrzweckhalle ausweichen. Ein Kunstrasen kann auch bei schlechtem Wetter intensiver genutzt werden als ein Naturrrasen, die Mehrzweckhalle würde also von Fussballtrainings entlastet.

Der Gemeindeversammlung vom Sommer 24 wurde ein Projektierungskredit in der Höhe von 72’000 Franken tatsächlich vorgelegt und mit nur 4 Gegenstimmen gutgeheissen. Erstmals waren  auch Zahlen über die Kosten des Bauvorhabens zu hören. Lukas Wopmann, für Sport zuständiger Gemeinderat, nannte nach Vorabklärungen einen Betrag von 2,5 – 3,5 Mio. Franken. Darauf folgte eine Debatte, die Stoff für eine Realsatire mit dem Thema «Donald Trump orchestriert die Fussball-Lobby an einer Aargauer Gemeindeversammlung». Originalton aus dem Protokoll:

Jürg Frei (Präsident Verein für ein lebenswertes Würenlos, Ex-Präsident SVW , rasender Reporter): «Ich habe gleich noch eine kleine Korrektur. Ein Kunstrasenplatz, ich habe das auch mal ausgerechnet, kostet etwa 1,8 bis 2 Mio. Franken. Herr Wopmann hat, wenn ich mich recht erinnere, vorhin von 2 bis 2,5 Mio. Franken gesprochen…»

Lukas Wopmann: «Es dürften 2,5 bis 3,5 Mio. Franken sein.»

Jürg Frei: «Also 3,5 Mio. Franken finde ich sehr sehr viel – aber egal.»

Edgar Gut ( SVW-Präsident): «Dass der Platz dort 3,5 Mio. Franken kosten soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Wir haben Folien vorbereitet, wo von viel tieferen Zahlen die Rede ist, also etwa in der Grössenordnung von vielleicht 1,9 bis maximal 2,3 Mio. Franken.»

Im vergangenen September nun präsentierten die beauftragten Planer ihr Projekt samt Kostenvoranschlag – eine böse Überraschung. Auf 4,6 Millionen Franken schätzen sie die Baukosten. Nur ein Beispiel zum Vergleich: Schon im Jahre 2019 war in Muhen AG ein vergleichbarer Kunstrasenplatz zu Kosten von 3,8 Mio. Franken dem Volk vorgelegt worden.

Zu Recht hatte der SVW darauf hingewiesen, dass Würenlos einen Sonderbeitrag von 400 000 Franken für den Sportplatz erhalten könne aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau. Der Regierungsrat will so das Manko an Kunstrasenplätzen im Kanton beheben. Wenn nur das Wörtchen wenn nicht wär. 11 Gemeinden kriegen was, nun wollen aber 23 an den Sondertopf. Eine Zusicherung, dass es bei Erfüllung aller Kriterien (inkl. Baubewilligung) bis 2027 einen Betrag erhalte, hat Würenlos bisher nicht erhalten.

Finanziell nicht unbeachtlich sind  die Folgekosten des Vorhabens. Der Kunstrasen hält bestenfalls 15 Jahre und muss dann ersetzt werden, Kostenpunkt etwa 800’000 Franken. Abgeschrieben muss der ganze Sportplatz aber gemäss Finanzverordnung innert 10 Jahren. Macht nach Inbetriebnahme pro Jahr etwa 460’000 Franken. Oder wie Pascal Renaud-dit-Louis , Präsident der Finanzkommission, an der Info-Veranstaltung ergänzte: «2 Steuerprozente während 10 Jahren». Und das in Jahren, in denen gemäss Finanzplan andere grosse Investitionsbrocken auf die Gemeinde zukommen.

Aufgrund der Sachlage hat der Gemeinderat darum kurzfristig entschieden, das Traktandum für die kommende Gemeindeversammlung zu streichen. «Ein Projekt in diesem finanziellen Ausmass in so kurzer Zeit für die Gemeindeversammlung vorzubereiten, empfanden wir als unseriös. Zudem erachten wir es als sehr schwierig, vom Stimmvolk einen Betrag von 4,5 Millionen für einen Platz zum Fussball-, Rugbyspielen und Turnen zu verlangen», sagte Lukas Wopmann jüngst am Info-Anlass des Gemeinderates. Auch Einsparmöglichkeiten sollen nun geprüft werden.

Mögen die finanziellen Dribbelkünstler vom SVW mit ihrem Powerplay bloss nicht ein Eigentor geschossen haben!

Link zum AZ-Bericht über die Informationsveranstaltung des Gemeinderates vom 12. November, an der auch über den jetzigen Stand bezüglich Alterszentrum und Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung informiert wurde.