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Schlechte Verlierer

Die Dusche war kalt, eiskalt. Nach Bekanntwerden des regierungsrätlichen Rekursentscheides zum Alterszentrum Würenlos fragte man sich, wie wohl Gemeinderat und Alterszentrum Würenlos AG darauf reagieren würden. Würden sie sich als gute oder als schlechte Verlierer erweisen? Nun, die erste Stellungnahme (Link) ist zum Fremdschämen.

Kalte Dusche. Denn jetzt sind kühle Köpfe gefragt.
Kalte Dusche. Nun sind kühle statt heisse Köpfe gefragt.  Bild würenblicker

Bevor sie mit ihren Anwälten das Regierungsprotokoll mit der ausführlichen Begründung des Entscheids auch nur etwas vertiefter studiert haben, fahren die Gemeinde- und Verwaltungsräte in der Stellungnahme vom 16. Juli der Kantonsregierung massiv an den Karren. Und zudem auch gleich allen, welche die Begeisterung für das Projekt Margerite nicht teilen. Klar, dürfen beide Gremien ihrer Enttäuschung und ihrem Ärger  Ausdruck geben. Doch gab es Grund, die Contenance in so hohem Mass zu verlieren? Der Entscheid kam nicht aus heiterem Himmel. Im Vorfeld der Kreditvorlage für das Beschreiten des Rechtsweges war doch wiederholt von einer Erfolgschance 50:50 die Rede.

Nötig gewesen wäre als Erstes neben dem Hinweis auf die Gefühlslage der  Stellungnehmenden bloss noch die Aussage, dass man den Entscheid eingehend studieren und dann gemeinsam darüber entscheiden werde, ob der Fall ans Verwaltungsgericht weitergezogen werde oder nicht. Leider liess man es nicht dabei bewenden. Wer  so Dampf ablässt,  wie das die zwei Gremien getan haben, dem glaubt man nicht unbedingt, «dass noch alles offen sei, und man sich noch nicht festgelegt habe, in welche Richtung es gehe». So zitiert das «Badener Tagblatt» Gemeindeammann Toni Möckel.

Um Vertrauen in der Bevölkerung zu schaffen,  spricht die erste Stellungnahme zu sehr die Sprache der wenigen Scharfmacher unter den Alterszentrum-Befürwortern. Diese tun so, als ob alle anderen nur nicht sie das Alterszentrum in den Schlamassel geritten hätten. Dabei hat genau solche Besserwisserei und Rechthaberei die Alterszentrum-Planung von Anfang an schwer belastet.

Möckel glaubt, es der Bevölkerung  schuldig zu sein, den Regierungsrat spüren zu lassen, «dass wir unzufrieden und verärgert sind.» Ob alle Gemeinderäte und Alterszentrum-Würenlos-AG-Verwaltungsräte wirklich so genau wissen, wie die ganze Bevölkerung tickt? Auch etwas  mehr Selbstkritik würde Vertrauen schaffen. Viele Würenloserinnen und Würenloser mögen das Projekt Margerite bis heute unterstützen, damit endlich etwas vorwärts geht beim Wohnen im Alter. Doch denken sie eben auch, dass die eigenen Verantwortungsträger die verfuhrwerkte Situation zumindest mitverursacht haben.

Als Gipfel der Verunglimpfung wird in der gemeinsamen Pressemitteilung das unsägliche Totschlagargument wiederholt: Wer gegen das Projekt Margerite ist, ist gegen die alten Menschen. Wie fies und populistisch ist das denn! Und wie unfair gegenüber dem knappen Drittel jener Würenloserinnen und Würenloser, die an der Urne das Geld für das Beschreiten des Rechtsweges verweigert haben. Wer sich im Auftrag der Bevölkerung auf einen Rechtsweg begibt, sollte das stets mit Besonnenheit und ohne rüdes Gepolter tun.

 

 

Auch Regierungsrat gegen Margerite

Bis zu den Sommerferien liess der Aargauer Regierungsrat die Alterszentrum Würenlos AG und unseren Gemeinderat zappeln. Am Mittwoch der 1. Schulferienwoche dann hat er seinen Entscheid zum Alterszentrum Margerite den Parteien versandt.  Die Alterszentrum Würenlos AG und der Gemeinderat sind mit ihrer Beschwerde gegen die ablehnende Haltung der kantonalen Denkmalpflege vollumfänglich abgeblitzt. 

Verdikt des Regierungsrates: Das öffentliche Interesse am Umgebungsschutz der kantonalen Schutzobjekte Kirchturm und Alte Mühle sowie an  der Wirkung, welche diese Baudenkmäler aus der Ferne betrachtet ausüben, überwiegen das Interesse an einer raschen Realisierung des Alterszentrums und der Vermeidung von noch mehr Planungskosten.

Der Regierungsrat hat sich seinen am 3. Juli gefassten Beschluss nicht leicht gemacht. Auf 21 Seiten (die würenblicker vorliegen) nimmt er ausführlich Stellung zu juristischen Streit- wie Sachverhaltsfragen. Eine erhebliche Rolle spielen auch Eindrücke von einem Augenschein auf der Zentrumswiese, der am 4. Juli letzten Jahres stattfand und vom Rechtsdienst der Regierung geleitet wurde. Wer wie ich schon immer der Meinung war, das Projekt Margerite stehe am falschen Ort und sei auch architektonisch nicht überzeugend, findet im Beschlussprotokoll der Regierung eine einleuchtende Bestätigung seines Bauchgefühls.

Das Bewilligungsverfahren mit seiner grotesken Note ist schon oft dargelegt worden. Weil die Kantonale Denkmalpflege sich gegen das Projekt Margerite ausgesprochen hatte, verweigerte der Gemeinderat widerwillig die Baubewilligung. Dagegen wehrte sich als Bauherrin und Beschwerdeführerin die gemeindeeigene Alterszentrum Würenlos AG (AZW AG). Sie beantragte, die Sache sei an die drei Vorinstanzen – den Gemeinderat, die Abteilung für Baubewilligungen im Departement Bau, Verkehr und Umwelt BVU sowie die Kantonale Denkmalpflege im Departement Bildung, Kultur und Sport – zurückzuweisen, damit die Baubewilligung doch noch erteilt werde. Dass sich im Verfahrens der Gemeinderat auf die Seite der Beschwerdeführerin schlug, war angesichts der Vorgeschichte verständlich, setzte aber der Groteske die Krone auf.

Die AZW AG und der Gemeinderat bzw. deren Anwälte setzten auf mehrere Argumentationslinien. Keine davon hat beim Regierungsrat gestochen. In erster Rekursinstanz eine Niederlage der AZW AG und des Gemeinde auf der ganzen Linie also.

Argumentationslinie 1: Die Kantonale Denkmalpflege habe den Umgebungsschutz der kantonalen Schutzobjekte Alte Mühle und Kirchturm (neben kath. Kirche) falsch festgelegt. Sie gehe unrichtigerweise davon aus, dass nur die Freihaltung des östlichen Teils der Zentrumswiese (zwischen Rössliweg und Furtbach) den Umgebungsschutz beider Schutzobjekte zu gewährleisten vermöge. Weil es sich beim geplanten Alterszentrum um eine öffentliche Einrichtung handle und die Umgebung damit ebenfalls allgemein zugänglich werde, werde überdies eine neue relevante Sichtbeziehung zu den Schutzobjekten entstehen.

Der Regierungsrat dazu: Gemäss dem kantonalen Kulturgesetz (samt Verordnung dazu) umfasse der Umgebungsschutz von Schutzobjekten sowohl einen Nah- wie auch einen Fernschutz. «Der historische Ortskern mit seinen Schutzobjekten und die seit Jahrhunderten bestehenden räumlichen Qualitäten sind besonders von der Zentrumswiese aus ‚erlebbar‘.» Durch die vorgesehene Setzung der Neubauten werde dieser bestehende Freiraum in einen westlichen Bereich und einen schmalen Bereich längs des Furtbachs geteilt. Das wirke sich so aus, «dass die Sichtbarkeit des Kirchturms aus der Ferne nicht nur eingeschränkt, sondern weitestgehend aufgehoben wird und die Wirkung der Alten Mühle aus der Ferne sogar vollständig dahinfällt.» 

Die Regierung zweifelt überdies daran, dass der neue öffentliche Weg auf dem schmalen Streifen entlang des Furtbachs die entfallende Sicht aus der Ferne auf Mühle und darüber thronenden Kirchbezirk kompensieren würde. Dieser Aussenraum sei wegen der Nähe zu den hohen Bauten  doch eher für die Bewohner des Alterszentrums ausgelegt. 

Argumentationslinie 2: Mit der Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege BKS sei faktisch ein Bauverbot im östlichen Bereich (zwischen Rössliweg und Furtbach) ausgesprochen worden.

Der Regierungsrat dazu: Die Überbauung des östlichen Bereichs der Zentrumswiese sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Aus den Stellungnahmen der Kantonalen Denkmalpflege im Verfahren gehe explizit hervor, dass die Überbauung grundsätzlich möglich sei, wenn ein Projekt zu einer weniger grossen Beeinträchtigung führe. Beispielsweise wenn es sich dabei um ein wesentlich kleineres Volumen mit einer erheblich grösseren räumlichen und visuellen Durchlässigkeit zu den geschützten Baudenkmälern handle. 

Argumentationslinie 3: Die Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege habe unverhältnismässige Folgen und stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Das Projekt könne nicht einfach verschoben werden. Vielmehr wäre eine komplette Neuentwicklung  des Unter- und Erdgeschosses nötig. Eine Projektänderung führe zudem zu einer weiteren Verzögerung der Realisierung des Alterszentrums und höheren Projektkosten. 

Die Regierung dazu: «Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtes liegen Eigentumsbeschränkungen, die dem Schutz von Baudenkmälern dienen, allgemein im öffentlichen Interesse». Die ablehnende Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege sei nicht unverhältnismässig, weil nicht ersichtlich sei, wie das angestrebte Ergebnis  (hier der Umgebungsschutz zweier kantonaler Schutzobjekte)  durch weniger einschneidende Massnahmen erreicht werden könnte und weil die Einschränkung nicht über das angestrebte Ziel hinausgehe.  In einer Interessenabwägung wiegen laut Regierung  die «privaten Interessen» der AZW AG  zwar nicht leicht, insbesondere in Anbetracht der längeren Planungsgeschichte und der damit bereits entstandenen Kosten. Doch dieses Interesse vermöge das erhebliche öffentliche Interesse am Umgebungsschutz der Baudenkmäler nicht zu überwiegen.

Bei der Interesseabwägung ist gemäss Regierung zu berücksichtigen, dass es die AZW AG unterlassen hat, die Kantonale Denkmalpflege in die Projektierung einzubeziehen. Sie habe es somit selbst zu verantworten, «dass sich das vorliegenden Projekt in Bezug auf die denkmalpflegerischen Anforderungen als rechtswidrig erweist»  Denn die Denkmalpflege habe zuvor mehrmals auf die denkmalpflegerischen Anliegen bei einer allfälligen Überbauung der Zentrumswiese hingewiesen. Auch im seinerzeitigen Studienwettbewerb, aus dem das Projekt Margerite siegreich hervorging, sei die Kantonale Denkmalpflege nicht involviert gewesen und habe weder bei der Erarbeitung des Pflichtenhefts/Programms noch bei der Jurierung ihre Anliegen einbringen können. 

Das «Badener Tagblatt» hat am 12./13. Juli erstmals über die Ablehnung der Würenloser Beschwerde berichtet. Laut «BT» hat der Verwaltungsrat der AZW AG bereits online getagt. Kommende Woche soll sodann eine gemeinsame Sitzung mit dem Gemeinderat stattfinden. Thema: Wie weiter? Wegen der Gerichtsferien haben AZW AG und Gemeinderat gut einen Monat länger Zeit, das Verwaltungsgericht anzurufen. 

Mit dem negativen Regierungsentscheid, bei dem übrigens zwei von fünf Regierungsräten (BKS-Vorsteher Alex Hürzeler und BVU-Vorsteher Stephan Attiger) in den Ausstand traten, weil Amtsstellen von ihnen in den Fall involviert sind,  mussten die AZW AG und der Gemeinderat rechnen. Weil das Baurecht, insbesondere in Denkmalschutzfällen, komplex und unberechenbar ist und vorliegend Amtsstellen zweier Regierungsräte involviert waren. Und welches fünfköpfige Gremium lässt  schon gerne zwei seiner Mitglieder im Regen stehen? Darum mögen die Prozesschancen vor dem Verwaltungsgericht gar etwas grösser sein. 

Ein heikles Unterfangen wäre es überdies, einen Verzicht auf das weitere Beschreiten des Rechtsweges den Würenloserinnen und Würenlosern zu erklären. Hat doch Anfang dieses Jahres eine satte Zweidrittelsmehrheit der Stimmenden in einer Referendumsabstimmung die Mittel für das Beschreiten des Rechtsweges im Fall Margerite bewilligt. Das könnte durchaus als Wählerauftrag interpretiert werden, Margerite durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht «durchzustieren», koste es was es wolle.  

Neue Kiesgrube auf Würenloser Boden geplant

Wertvolles Kiesland: Unter dem ganzen Getreidefeld bis zur Furttalstrasse soll vorübergehend Kies abgebaut werden.

Bei der Furttalkreuzung an der Grenze zu Wettingen dürfte sich die Landschaft in den kommenden Jahren stark verändern. Auf dem heutigen Ackerland entlang der Landstrasse vis-a-vis der dortigen Gewerbebauten (Handwerkercenter Peterhans) plant die Tägerhard Kies AG eine neue Kiesgrube zu eröffnen. Sie soll die in etwa 3 Jahren ausgebeutete Kiesgrube Lugibachtal jenseits der Furttalkreuzung ersetzen. Bevor das Vorhaben im kantonalen Richtplan eingetragen werden kann, findet nun ein Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren statt. 

Das Areal im Gebiet Bifig-Flüefeld mit einer Fläche von 3,5 Hektaren ist eines der letzten möglichen Kiesabbaugebiete im ganzen Limmattal. Die meisten anderen Kiesreserven liegen jenseits des Bareggtunnels. In einer gemeinsamen Prüfung mehrerer Abbaustandorte im Hinblick auf ein neues kantonalen Rohstoffversorgungskonzept hat das Areal in Würenlos gut abgeschnitten. Pluspunkte sind die Lage direkt in der boomenden Region Baden-Wettingen,  der A1-Anschluss in nächster Nähe sowie die geringe Distanz von gerade mal 1,3 Kilometer zum bestehenden Kieswerk.

In der bestehenden Grube Lugibachtal geht die abbaubare Kiesmenge früher als geplant zur Neige, vielleicht schon 2026. Im hintersten Teil stiessen die Bagger auf eine unerwartete Felsmasse. Damit die Ersatzgrube Bifig-Flüefeld rechtzeitig parat ist, verfolgt die Tägerhard Kies AG, einen sportlichen Zeitplan. Vorerst muss die Kiesgrube in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden. Dann kommt mit der kommunalen Nutzungsplanung und dem abschliessenden Baubewilligungsverfahren die Gemeinde Würenlos zum Zuge.  

Die Grube Bifig-Flüefeld wird maximal 15 Jahre lang betrieben werden, einschliesslich der mehrere Jahre dauernden Wiederauffüllung und Rekultivierung. Geht es nach den Vorstellungen der Tägerhard Kies AG, stünde also um etwa 2041 das gesamte von der Firma genutzte Kiesland in Würenlos und Wettingen weder der Landwirtschaft zur Verfügung. Abgebaut wird der Kies auf Würenloser Boden in zwei Etappen. Zuerst auf der Arealhälfte nächst der Furttalkreuzung, beginnt später der Abbau  auf dem Areal der zweiten Etappe, wird sukzessive die erste Etappe rekultiviert. 

So könnte es rund um die Furttalkreuzung dereinst aussehen: Etappe 1 der Kiesgrube Bifig-Flüefeld (oberer Teil des Gesamtareals) wird bereits wieder aufgefüllt, in Etappe 2 wird Kies abgebaut. Die heutige Kiesgrube Lugibachtal (oberhalb der Furttalkreuzung) ist vollständig rekultiviert.

Hinter dem Abbauprojekt steht das gleiche Familienunternehmen aus Wettingen das schon beim gescheiterten Projekt für eine Aushubdeponie im Würenloser Steindler federführend gewesen war. Doch die Ausgangslagen und die Realisierungschancen beider Vorhaben sind kaum vergleichbar. Die vorgesehene Kiesgrube bringt dem Würenloser Siedlungsgebiet keinen Mehrverkehr gegenüber heute und sie tangiert das Würenloser Naherholungsgebiet kaum. Zu sehr dominiert an diesem Ort der starke Verkehr auf den Autobahnzubringern Furttal- und Landstrasse. 

Wichtig aus Würenloser Sicht ist, dass der Bifigweg als Velo und Fuss-Verbindung nach Wettingen trotz Kiesgrube bestehen bleibt. Das sicherte Urs Meier, der Verwaltungsratspräsident der Tägerhard Kies AG (sowie der Eduard Meier AG und der Transportfrma MOT) an der Medienorientierung ausdrücklich zu. Er sagte auch, dass man aus dem Debakel mit der Aushubdeponie Steindler gelernt habe. So lässt man sich bei der Kommunikation mit der Bevölkerung von einer Basler Agentur unterstützen.

Urs Meier, Verwaltungsratspräsident der Tägerhard Kies AG. Bild Peter Früh

Laut Urs Meier wird die jährliche Abbaumenge in der neuen Grube nicht grösser sein als in der alten, nämlich etwa 100’000 Kubikmeter. Insofern wird also kein zusätzlicher Lastwagenverkehr generiert. Ein Wermutstropfen auch für die Tägerhard Kies AG ist, dass laut Meier das bestehende Förderband von der Kiesgrube Lugibachtal ins Kieswerk wahrscheinlich nicht bis zur neuen Kiesgrube verlängert werden kann. Einer oberirdischen Querung der Furttalstrasse steht eine Hochspannungsleitung im Weg, und eine unterirdische Querung würde wegen der vielen im Boden verlegten Leitungen (zum Beispiel für die Ampelanlage) unverhältnismässig teuer. So werden wohl für den kurzen Kiestransport zum Kieswerk  doch wieder Lastwagen eingesetzt werden. Um auf die Landstrasse zu gelangen, können sie die bestehende Ein- und Ausfahrt  gegenüber der Peterhans AG benützen können. 

Das Kiesland, das mehreren Eigentümern gehört (der bedeutenste davon ist der Wettinger Landwirt Hans Benz) wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Ökologisch wertvoll ist allenfalls ein schmaler Streifen entlang des Bifigwegs, der dem Kanton gehört. Offene Kiesgruben hingegen sind für die Artenvielfalt äusserst wichtig, das belegen zahlreiche Untersuchungen. So nisten in den steilen Wänden der Grube Lugibachtal etwa Uferschwalben. Gerne heisse man Schulen und interessierte Vereine willkommen, sagten Meier und der Geschäftsführer der Tägerhard Kies AG, Simon Bürgler.   

Die Ersatzlösung für die Kiesgrube Lugibachtal sei für sein Unternehmen überlebenswichtig, betonte Meier. Er sei sich aber bewusst, dass sein Unternehmen sehr anpassungsfähig sein müsse, wenn  es es eine unabhängige Familienfirma bleiben wolle. Die Kreislaufwirtschaft wolle man forcieren. So habe man für die Aufbereitung von Abbruchmaterial zusammen mit weiteren Firmen aus der Region die Recycling AG Baden Brugg gegründet. Sie bereitet Gesteinskörnungen für die Produktion von Recycling-Beton auf. Aber ganz auf Rohkies aus Kiesgruben werde die Bauwirtschaft nie ganz verzichten können. Denn es werde mehr Beton verbaut als in Form von recyclierbarem Abbruchbeton anfalle. 

Information vor Ort für die Bevölkerung: Montag, 3. Juli, 18 – 19 Uhr. Treffpunkt bei der Bushaltestelle Flüefeld. 

Neue Verwaltungsräte fürs Alterszentrum und Ideen für ein Fernwärmenetz

Das Wichtigste vom Informationsabend des Gemeinderates.

Alterszentrum

Vor gut zwei Monaten haben die Stimmberechtigten in einer Referendumsabstimmung mit deutlicher Mehrheit der Alterszentrum Würenlos AG das nötige Geld gegeben, um die Verweigerung der Baubewilligung fürs Alterszentrum beim Regierungsrat anzufechten. 

Nachdem der Gemeinderat, der die Baubewilligung wider Willen hatte ablehnen müssen, seine Beschwerdeantwort eingereicht habe, warte man nun auf den Entscheid aus Aarau, sagte Gemeinderat Consuelo Senn (Ressort Hochbau) am Info-Abend. Es werde wohl noch einige Zeit dauern. Aber er hoffe, dass der Entscheid noch 2023 vorliegen werde. 

Vorderhand hält also die planerische Unsicherheit an. Deshalb sind ein Bewilligungsverfahren für die Haupterschliessung über die Poststrasse ebenso aufs Eis gelegt wie die Projektierung der Nebenerschliessung via Rössliweg (von der Gemeindeversammlung zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen).

Auf die Generalversammlung der Alterszentrum Würenlos AG vom 25. April hin sind der bisherige Verwaltungsratspräsident Toni Möckel (konzentriert sich auf sein Amt als Gemeindeammann), wie auch das VR-Mitglied Reto Wild zurückgetreten. 

Gibt nun als Verwaltungsratspräsident bei
der Alterszentrum Würenlos AG
den Ton an: Matthias Rufer (im Bild als
Bläser eines Zunftspiels am Zürcher
Sechseläuten, Bild C. Gebhardt)

Neuer VR-Präsident ist Matthias Rufer, der von Anfang an als einer von zwei Vertretern des Vereins Alterszentrum im VR sitzt. Mit Nico Kunz, Vizeammann, entsendet der Gemeinderat weiterhin einen Vertreter in den Verwaltungsrat.

Weitere Verwaltungsratssitze hat der Gemeinderat öffentlich ausgeschrieben – mit Erfolg. «Es gab erstaunlich viele Bewerbungen», so Nico Kunz am Dienstagabend. Es scheint gelungen zu sein, den Verwaltungsrat mit qualifizierten Personen aus Würenlos (!) zu verstärken. Ihre Bereitschaft, mit anzupacken, verdient Respekt. Denn ihnen allen dürfte die leidige Vorgeschichte nicht unbekannt sein. Solange der Rechtsstreit um die Baubewilligung auf der Zentrumswiese nicht endgültig entschieden ist, werden sie allerdings eher mit angezogener Handbremse als mit Vollgas loslegen können.

Folgende Personen bilden nun den neuen Verwaltungsrat. Alle wohnen in Würenlos.

Bisherige: Alain Cornuz, Präsident des Vereins Alterszentrum Würenlos, GL-Mitglied einer Grosshandelsfirma. – Jasmin Hotz, Juristin, Rechtsanwältin in grösserer Kanzlei, (fachliche Schwerpunkte u.a. Bau- und Planungsrecht, Vertragsrecht), Mitglied Baukommission Würenlos. – Matthias Rufer, Master in Geografie, Zusatzstudium in Raumplanung, Kadermitglied Carbura (Pflichtlager für Mineralölprodukte), Mitglied Planungskommission Würenlos, Präsident Musikgesellschaft Würenlos.

Neue: Tobias Gamisch, Bauingenieur, Doktorat an der ETH, aktuell tätig für SBB Infrastruktur als Bereichsleiter Kunstbauten, Naturrisiken, Bahnzugang und Gebäude der Region Mitte. – Dino Graf, Primarlehrer-Studium, seit langem in der AMAG Gruppe tätig, aktuell als «Head of Group Communication, Responsability and Brand Management», Mitglied der GL. – Stefan Isler, Ingenieur ETH. Nach langer Karriere bei Schindler Aufzüge ab 1. Juni 23 Senior Projektleiter und Mitglied der GL bei R&R Burger und Partner AG (Bauherrenberatung u. Unterstützung) –  Nico Kunz, Vizeammann, Kaufmann mit Studien in Verbands-/NPO- sowie Bildungsmanagement, VR-Präsident einer Familienfirma. (In einer 1. Fassung wurde Stefan Isler mit seinem Fast-Namensvetter Stephan Isler verwechselt. würenblicker bittet beide Genannten um Entschuldigung.)

Gesamtrevision Allgemeine Nutzungsplanung

Zuwarten heisst es auch bei diesem Geschäft, das die Gemeinde ebenfalls seit langem beschäftigt. Den Startschuss gab die Gemeindeversammlung im Dezember 2016. In einer Spezialkommission und in Arbeitsgruppen haben viele MitbürgerInnen daran mitgearbeitet. Vor einem Jahr hat das kantonale Baudepartement einen ersten Entwurf zur Nachbesserung retourniert. Anfang 2023 wurde ein überarbeiteter Entwurf in Aarau eingereicht. «Wir gehen davon aus, dass die Vorprüfung durch den Kanton Mitte des Jahres abgeschlossen sein wird und die Gesamtrevision gutgeheissen wird», sagte Consuelo Senn.

Wäre dem so, könnte im August oder September das Planungspaket an einer öffentlichen Informationsveranstaltung präsentiert und etwa bis Oktober öffentlich aufgelegt werden. Direkt oder indirekt Betroffene haben dann die Möglichkeit zu Einwendungen. Diese müssen zuerst erledigt werden, bevor die Gemeindeversammlung abschliessend entscheiden kann. 2024 könnte es soweit sein – ob an der Sommer- oder an der Winterversammlung liess Senn offen. Sollte der Kanton die revidierte Nutzungsplanung 2025 in Kraft setzen, hätte der Marathon gut drei Jahre länger gedauert als ursprünglich vorgesehen (Corona-Erschwernisse inbegriffen).

Ein Fernwärmenetz für Würenlos?

Seit Anfang Jahr prüft eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Würenloser Behörden, der Bauverwaltung, der TBW und der Regionalwerke Baden, ob ein lokales Fernwärmenetz, an dem öffentliche und private Gebäude angeschlossen werden könnten, sinnvoll wäre. Anlass dazu gab laut Gemeindeammann Toni Möckel, dass die Ölheizungen der Schulanlagen, des Gemeindehauses und der Mehrzweckhalle ohnehin ersetzt werden müssen. Laut Möckel sind nun erste Planungsgrundlagen zwar erarbeitet, aber viele Fragen sind noch völlig offen.

Als Wärmequelle in Frage kommen: 1. die Kehrichtverbrennungsanlage Limeco in Dietikon. 2. eine eigene Heizzentrale (mit Grundwasser-Wärmepumpe oder Pellet- bzw. Holzschnitzelfeuerung). 3. das Biomasse-Kraftwerk in Otelfingen. Irgendwelche Zusicherungen oder Vorverträge liegen nicht vor.

Der Netzperimeter (Versorgungsgebiet) ist abhängig von der gewählten Wärmequelle. Limeco  liefert Fernwärme bereits bis nach Killwangen. Somit würde das Würenloser Netz von der Limmatbrücke über die Altwiesenstrasse und den Raiffeisenkeisel bis zum Schulareal gebaut mit möglichem Abstecher ins Dorfzentrum links und rechts der Landstrasse (Alterszentrum!). Entschiede man sich für eine eigene Zentrale bei der Mehrzweckhalle, so hätten die Gebiete rund um diese Priorität. Bei einem Anschluss ans Biomassenkraftwerk Otelfingen wäre eine lange, (zu) teure Zuleitung erforderlich, bis in Würenlos Liegenschaften mit mutmasslich grossem Fernwärmebedarf erschlossen wären.

Betriebsorganisation: Unklar ist, ob die Gemeinde bzw. die TBW das Fernwärmenetz selber oder zusammen mit einem Partner (z.B. Regionalwerke Baden) betreiben würden oder ob der gesamte Betrieb an Dritte übertragen würde (Contracting).

Ein Netz wird viel kosten. Entscheidend wird letztlich sein, dass die Wärme nicht teurer wird als aus anderen alternative Heizsysteme. Mitentscheiden können die Stimmberechtigten jedenfalls. Schon mit dem Budget 2024, so Möckel, könnte der Gemeindeversammlung ein erster Kreditantrag unterbreitet werden.