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Wir müssen jetzt am Kunstrasenplatz dranbleiben (Gastbeitrag)

Nach der gemeinderätlichen Orientierungsversammlung vom
12. November 24 erschien im würenblicker ein Beitrag zum kurzfristig abgesetzten Traktandum der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember, dem Verpflichtungskredit für einen neuen Kunstrasen-Sportplatz im Tägerhard. Dazu ist ein Kommentar von Daniel Zehnder eingetroffen. Weil die Reaktion aus Kreisen des SV Würenlos die Länge eines Blog-Kommentars sprengt, wird sie  als Gastbeitrag veröffentlicht.

Wir sind froh, dass würenblicker die Thematik eines zweiten Sportplatzes im Tägerhard in Form eines Kunstrasenplatzes im Würenblicker aufgreift. Zu den Ausführungen braucht es jedoch ein paar Berichtigungen und Ergänzungen.

Der SV Würenlos ist in der Sportkommission genau mit einer Stimme vertreten. Ich, Dani Zehnder, darf den SVW seit 2011 in dieser Kommission vertreten. Damit bin ich mit recht grossem Abstand langjährigstes Kommissionsmitglied und meine zu wissen, was in der Sportkommission mit Erfolg lanciert werden kann und was eher nicht. Weiter ist der SVW in dieser separat für die Ausarbeitung des Kunstrasenprojekts durch den Gemeinderat beauftragten Arbeitsgruppe ‘Erweiterung Sportplatz Tägerhard’ zwar mit zwei Mitgliedern auch vertreten, aber nur unser Präsident Edgar Gut hat dort ein Stimmrecht. Ich darf in der Arbeitsgruppe auch mittun und versuche dabei, mein Wissen zweckmässig einzubringen, darf aber nicht mitstimmen, wenn es um die Wurst geht.

Der Vorschlag bzw. Antrag des SVW an der Wintergemeinde 2023 war es, wie Peter Früh richtig schreibt, die Ausarbeitung des Bauprojekts inkl. einem belastbaren Verpflichtungskredit selbständig vorzubereiten, im Sinne einer Vorfinanzierung. Dass wir, der SVW, das mit der nötigen Sorgfalt gemacht und die jetzt aufgetretenen Schwierigkeit ebenfalls rechtzeitig erkannt hätten, kann ich Dir gerne versichern (vielleicht wäre es einfach etwas schneller gegangen…). Dass der Gemeinderat an der Versammlung dann das Tempo etwas rausnahm und anpasste, um dann an Sommergemeindeversammlung 2024 vorerst über den Projektierungskredit abstimmen lassen zu können, wurde von den anwesenden Würenloserinnen und Würenlos verstanden. Mit der Deutlichkeit der Zustimmung haben sie aber gleichzeitig klar signalisiert, dass mit dem Kunstrasenplatz im Tägerhard vorwärts gemacht werden soll. Genau das war auch die Absicht des SVW, und nichts anderes.

Nun müssen wir etwas ausholen: Im Herbst des Jahres 2019 hat uns der Gemeinderat an einer Sitzung zur Klärung der baurechtlichen Situation auf der Parzelle im Tägerhard, dort wo heute das Garderobengebäude steht, folgendes mitgegeben (festgehalten in einem Kurzprotokoll zu dieser Sitzung): «Ein zweiter Sportplatz im Tägerhard ist in sehr weiter Ferne. Man hält den Platz einfach frei.» Die Situation mit den Würenloser Sportplätzen war aber schon damals nicht viel anders als heute. Die Plätze waren sehr gut belegt und teilweise auch bereits übernutzt. Zu was dann ein wettertechnisch nasses Jahr führen kann, haben alle erfahren, die sich in diesem Jahr auf den Rasenplätzen von Würenlos sportlich betätigt haben. Und die Hallenbelegung stellt schon seit vielen Jahren eine besondere Herausforderung dar, und eben nicht nur für den Fussball, sondern auch für die anderen  Sportvereine.

Dass wir nun unter diesen Voraussetzungen versucht haben, den Bau eines zweiten Sportplatzes im Tägerhard voranzutreiben, ist, meinen wir, nachvollziehbar. Dass Peter Früh hier von einem ‘Trumpschen Powerplay’ des SVW spricht, ist in unseren Augen schon ein polemischer Missgriff der gröberen Art und für uns absolut nicht verständlich. Es geht uns um die zweckmässige Nutzbarkeit und Attraktivität der Sportanlagen in Würenlos als Gesamtes, wovon schliesslich alle Sportvereine profitieren würden. Und dies umso mehr, als ein zweiter Sportplatz im Tägerhard im ‘Ganzheitlichen Sportanlagenkonzept’ der Gemeinde aus dem Jahr 2015 nämlich bereits vorgesehen war.

Und nun zu den Kosten: Es ist in Fachkreisen unbestritten, dass ein neuer Kunstrasenplatz auf einer grünen Wiese – d.h. in einem einigermassen horizontalen Gelände, mit vernünftig sickerfähigem Untergrund und verkehrlich erschlossen – für rund CHF 2.0 bis 2.5 Mio. realisiert werden kann. Auf einem bestehenden Naturrasen kann ein Kunstrasen sogar für CHF 1.5 Mio realisiert werden, wie das vor wenigen Tagen an der Fislisbacher Gemeindeversammlung genehmigte Projekt belegt. Nun haben wir im Tägerhard eine andere Ausgangslage: Wir bauen auf einer ehemaligen Kiesgrube, wo bis in eine Tiefe von rund 40 Meter Kies abgebaut und mit Material wiederaufgefüllt wurde. Dieses Material ist setzungsempfindlicher und vor allem deutlich undurchlässiger als das abgebaute Kies, was das Bauen aufwendiger und somit teurer macht. Wieviel teurer das am Ende sein wird, muss und soll in dieser Arbeitsgruppe nun genauer analysiert werden.

Aufgrund eines ersten Projektentwurfs wurden vom beauftragten Planer mit CHF 4.6 Mio deutlich höhere Kosten abgeschätzt als erwartet wurde oder auch erwartet werden konnte. Diese Mehrkosten gegenüber den ‘Standardkosten’ sind auf die oben beschriebenen Mehraufwendungen infolge der notwendigen Baugrundverbesserung und dem Bau einer funktionstüchtigen und den Vorgaben entsprechenden Versickerungsanlage zurückzuführen. Diese Mehrkosten von gut CHF 2.0 Mio sind der wesentliche Kostentreiber, welcher im Übrigen auch entstehen würde, wenn dort ein Naturrasenplatz erstellt würde.

Dass im Tägerhard die baulichen Randbedingungen nicht ganz einfach sind, ist natürlich keine neue Erkenntnis und führte beim Bau des ersten Sportplatzes für eine fast einjährige Bauverzögerung  und zu Mehrkosten. Der im Jahr 2018 fertiggestellte Naturrasenplatz kostete schliesslich CHF 1.54 Mio und wurde mit einem Beitrag von CHF 0.25 Mio vom Swisslos-Fonds unterstützt.

Die Kostenabschätzung für CHF 4.6 Mio. liegt nun seit Mitte September 2024 vor. Eine erste Sitzung in der Arbeitsgruppe fand leider erst vergangene Woche statt, zwei Monate nach Bekanntwerden dieser neuen Zahlen. Rückblickend müssen wir sicher sagen, dass Angaben zu Kosten erst nach Vorliegen eines Projekts sinnvoll sind, da haben wir uns als SVW sicher etwas zu stark auf die ‘Standardkosten’ für Kunstrasenplätze, aber auch auf die Kosten des im Tägerhard realisierten Naturrasenplatzes berufen.

Ein gutes Bauprojekt braucht Zeit, insbesondere wenn die Randbedingungen anspruchsvoll sind, das versteht auch der SV Würenlos. Geben wir der Arbeitsgruppe ‘Erweiterung Sportplatz Tägerhard’ diese Zeit, um alle Möglichkeiten zu prüfen, wie die Kosten reduziert und optimiert werden können. Aber wir müssen jetzt dranbleiben! Und selbstverständlich werden die Würenloserinnen und Würenlos am Ende mit transparenten Zahlen bedient, um schliesslich selbst entscheiden zu können, ob dieser dringend benötigte zweite Sportplatz im Tägerhard in Form eines Kunstrasenplatzes realisiert werden soll.

Dass im Journalismus auch eine etwas weniger polemische Berichterstattung möglich ist, zeigt übrigens der Artikel im Badener Tagblatt zur kürzlich durchgeführten Fislisbacher Abstimmung. Der Kunstrasen in Würenlos ist kein Ellenbogenprojekt fanatischer Trumpfans, sondern eine wirklich bitter benötigte Voraussetzung für tausende von ehrenamtlich geleisteten Stunden in der dörflichen Jugendarbeit, die auch dann gewertschätzt werden sollte, wenn die eigenen Interessen in der ebenfalls wichtigen (und von der Gemeinde ihrerseits bestens unterstützten) Kulturarbeit liegen.

Finanzielle Dribbelkünstler

Das Geschäft, das an Gemeindeversammlung vom 3. Dezember die  grössten Emotionen ausgelöst hätte, wird gar nicht behandelt. So entschied der Gemeinderat. Denn der Kunstrasen-Sportplatz im Tägi kommt viel teurer zu stehen als bisher angenommen. Wurden 3,5 Millionen Franken von Lobbyisten des Sportvereins Würenlos SVW noch im Sommer als viel zu hoch bezeichnet, sollen es nach seriöserer Berechnung jetzt gar 4,6 Millionen sein.

Situation Sportanlagen Tägerhard (gemäss Masterplan von 2012): Spielfeld 1, gebauter Naturrasenplatz; Spielfeld 2, geplanter Kunstrasenplatz; am unteren Bildrand die SBB-Linie Würenlos – Wettingen.

An der Wintergmeind vor einem Jahr lancierte der SVW einen Überraschungscoup. Unter dem Traktandum Verschiedenes stellte Daniel Zehnder namens des SV Würenlos folgenden Antrag: «Der Gemeinderat bringt den Antrag für einen Baukredit zum Bau eines zweiten Sportplatzes im ‚Tägerhard‘ Würenlos in Form eines Kunstrasenplatzes mit Ziel Sommer-Gemeindeversammlung 2024 zur Abstimmung.»

Die Sportkommission (in der zwei SVW-Vertreter sitzen) und der Gemeinderat waren quasi in letzter Minute über den Antrag ins Bild gesetzt worden und hätten so umdribbelt werden sollen. Aushebeln wollte der SVW auch das ordentliche Verfahren – zuerst ein Projektierungskredit vor die Gemeindeversammlung, später der Verpflichtungskredit. Die Fussballer wollten das Projekt inklusive Kostenvoranschlag gleich selbst liefern. Als Vorleistung, das der Gemeinde Kosten erspare. Die Gemeindeversammlung hätte so nur noch den Verpflichtungs- (Baukredit) absegnen müssen. Das Publikum applaudierte.

Zum Glück liess sich der Gemeinderat nicht übertölpeln. Gemeindeammann Toni Möckel wies daraufhin, dass der Kunstrasenplatz nicht auf dem Finanzplan für die nächsten Jahre stehe. Aber wenn die Stimmberechtigten einen vorgezogenen Bau wünschten, lasse die gute Finanzlage der Gemeinde einen solchen zu. Das aber nur, wenn zuerst über einen Projektierungskredit abgestimmt werde. Möckel laut Protokoll: «Wir müssen hier schon korrekt bleiben.» Der  Gemeinderat könne den SVW-Vorschlag in abgeschwächter Form entgegennehmen und der nächsten Gemeindeversammlung einen Projektierungskredit unterbreiten.» Ein Verpflichtungskredit könne dann frühestens an der Dezember-Gmeind 24 zur Abstimmung kommen.

Den abgeschwächten Antrag genehmigte die damalige Versammlung mit grosser Mehrheit und 15 Gegenstimmen. Dass ein weiterer Sportplatz mit Kunstrasen im Tägi möglichst rasch realisiert werden sollte, leuchtete den Stimmberechtigten ein. Denn die bestehenden Rasenplätze genügen für die zahlreichen SVW-Mannschaften und den Rugby-Club kaum noch. Im Winter müssen die Fussballer fürs Training oft in die ohnehin stark belegte Mehrzweckhalle ausweichen. Ein Kunstrasen kann auch bei schlechtem Wetter intensiver genutzt werden als ein Naturrrasen, die Mehrzweckhalle würde also von Fussballtrainings entlastet.

Der Gemeindeversammlung vom Sommer 24 wurde ein Projektierungskredit in der Höhe von 72’000 Franken tatsächlich vorgelegt und mit nur 4 Gegenstimmen gutgeheissen. Erstmals waren  auch Zahlen über die Kosten des Bauvorhabens zu hören. Lukas Wopmann, für Sport zuständiger Gemeinderat, nannte nach Vorabklärungen einen Betrag von 2,5 – 3,5 Mio. Franken. Darauf folgte eine Debatte, die Stoff für eine Realsatire mit dem Thema «Donald Trump orchestriert die Fussball-Lobby an einer Aargauer Gemeindeversammlung». Originalton aus dem Protokoll:

Jürg Frei (Präsident Verein für ein lebenswertes Würenlos, Ex-Präsident SVW , rasender Reporter): «Ich habe gleich noch eine kleine Korrektur. Ein Kunstrasenplatz, ich habe das auch mal ausgerechnet, kostet etwa 1,8 bis 2 Mio. Franken. Herr Wopmann hat, wenn ich mich recht erinnere, vorhin von 2 bis 2,5 Mio. Franken gesprochen…»

Lukas Wopmann: «Es dürften 2,5 bis 3,5 Mio. Franken sein.»

Jürg Frei: «Also 3,5 Mio. Franken finde ich sehr sehr viel – aber egal.»

Edgar Gut ( SVW-Präsident): «Dass der Platz dort 3,5 Mio. Franken kosten soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Wir haben Folien vorbereitet, wo von viel tieferen Zahlen die Rede ist, also etwa in der Grössenordnung von vielleicht 1,9 bis maximal 2,3 Mio. Franken.»

Im vergangenen September nun präsentierten die beauftragten Planer ihr Projekt samt Kostenvoranschlag – eine böse Überraschung. Auf 4,6 Millionen Franken schätzen sie die Baukosten. Nur ein Beispiel zum Vergleich: Schon im Jahre 2019 war in Muhen AG ein vergleichbarer Kunstrasenplatz zu Kosten von 3,8 Mio. Franken dem Volk vorgelegt worden.

Zu Recht hatte der SVW darauf hingewiesen, dass Würenlos einen Sonderbeitrag von 400 000 Franken für den Sportplatz erhalten könne aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau. Der Regierungsrat will so das Manko an Kunstrasenplätzen im Kanton beheben. Wenn nur das Wörtchen wenn nicht wär. 11 Gemeinden kriegen was, nun wollen aber 23 an den Sondertopf. Eine Zusicherung, dass es bei Erfüllung aller Kriterien (inkl. Baubewilligung) bis 2027 einen Betrag erhalte, hat Würenlos bisher nicht erhalten.

Finanziell nicht unbeachtlich sind  die Folgekosten des Vorhabens. Der Kunstrasen hält bestenfalls 15 Jahre und muss dann ersetzt werden, Kostenpunkt etwa 800’000 Franken. Abgeschrieben muss der ganze Sportplatz aber gemäss Finanzverordnung innert 10 Jahren. Macht nach Inbetriebnahme pro Jahr etwa 460’000 Franken. Oder wie Pascal Renaud-dit-Louis , Präsident der Finanzkommission, an der Info-Veranstaltung ergänzte: «2 Steuerprozente während 10 Jahren». Und das in Jahren, in denen gemäss Finanzplan andere grosse Investitionsbrocken auf die Gemeinde zukommen.

Aufgrund der Sachlage hat der Gemeinderat darum kurzfristig entschieden, das Traktandum für die kommende Gemeindeversammlung zu streichen. «Ein Projekt in diesem finanziellen Ausmass in so kurzer Zeit für die Gemeindeversammlung vorzubereiten, empfanden wir als unseriös. Zudem erachten wir es als sehr schwierig, vom Stimmvolk einen Betrag von 4,5 Millionen für einen Platz zum Fussball-, Rugbyspielen und Turnen zu verlangen», sagte Lukas Wopmann jüngst am Info-Anlass des Gemeinderates. Auch Einsparmöglichkeiten sollen nun geprüft werden.

Mögen die finanziellen Dribbelkünstler vom SVW mit ihrem Powerplay bloss nicht ein Eigentor geschossen haben!

Link zum AZ-Bericht über die Informationsveranstaltung des Gemeinderates vom 12. November, an der auch über den jetzigen Stand bezüglich Alterszentrum und Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung informiert wurde.

Nur ja kein überhasteter Neustart beim Alterszentrum

Scherbenhaufen
Das bleibt vom Projekt Margerite, 11 Jahre nach dem Standortentscheid zugunsten der Zentrumswiese: ein Scherbenhaufen.

Jetzt haben die Alterszentrum Würenlos AG (AZW AG) und der Gemeinderat also die Reissleine gezogen. Der Entscheid des Regierungsrates, dass die Baubewilligung für das Alterszentrum-Projekt Margerite zu Recht verweigert wurde, wird nicht an das kantonale Verwaltungsgericht als zweite Rekursinstanz weitergezogen. Hoffentlich bleibt es nicht beim guten Vorsatz des Gemeinderats und des AZW AG-Verwaltungsrates, aus der Niederlage die Lehre zu ziehen.

Es gibt viele Enttäuschte. Entäuschte, die noch immer an Margerite glauben, weil sie von seiner Qualität felsenfest überzeugt sind. Enttäuschte, die es bedauern, dass ältere Menschen weiter vertröstet werden müssen, bis ihnen endlich mehr Wohnraum in unserer Gemeinde angeboten werden kann. Enttäuschte auch, die das viele Geld reut, das mit dem Projekt Margerite in den Sand gesetzt worden ist – laut einem Flugblatt des Vereins Alterszentrum Würenlos vom Frühjahr 2023 sind es 1,7 Mio. Franken.

Gemeinderat und  Verwaltungsrat der AZW AG schreiben in ihrer Mitteilung vom 4. September, sie hätten im Rahmen einer intensiven Klausurtagung den Entscheid des Regierungsrates detailliert analysiert. Dabei seien zwar einige Ungereimtheiten aufgetaucht, die einen Weiterzug gerechtfertigt hätten. «Die Erfolgschancen bei einem Weiterzug wurden jedoch von zwei Rechtsanwaltskanzleien als sehr gering eingeschätzt 

In diesem Punkt habe ich mich geirrt. In einem früheren Beitrag
an dieser Stelle hatte ich die Ansicht vertreten, die Erfolgschancen vor der 2. Instanz, dem kantonalen Verwaltungsgericht, könnten grösser sein als im Verfahren vor dem Regierungsrat. Insbesondere weil der Gemeinderat ja das Baugesuch für Margerite nur deshalb abgelehnt hatte, weil sich die kantonale Denkmalpflege gegen das Projekt aussprach und das Verwaltungsgericht die erste verwaltungsunabhängige Instanz gewesen wäre, welche die Streitfrage entschieden hätte.

Doch der Scherbenhaufen ist angerichtet, schauen wir nach vorne, wie das auch Gemeindeammann Toni Möckel im Interview mit dem  Badener Tagblatt tut. Trotz der Niederlage sei der Gemeinderat entschlossen, das Ziel Alterszentrum weiterzuverfolgen, «gegebenenfalls an einem passenderen Standort mit geringeren rechtlichen Hürden.»

Gemeinderat und Verwaltungsrat der AZW AG wollen laut ihrer Mitteilung nun in den kommenden Wochen die möglichen Ansätze und Varianten vertieft diskutieren. Warum – verflixt nochmal – ist schon wieder von Wochen die Rede, wo doch wirklich alles auf den Tisch muss und der Zeitfaktor keine Rolle spielt. Wird es doch eher zehn statt fünf Jahre dauern, bis allenfalls gebaut werden kann.

Was jetzt keinesfalls aufkommen darf, ist Hektik. Und verfehlt wäre es, ein Alterszentrum vor allem aus Prestigegründen anzustreben, nur damit auch Würenlos eines hat.

Am Anfang aller Überlegungen muss die Frage stehen, welche Angebote fürs Wohnen im Alter Würenlos in 10 und mehr Jahren bereitstellen soll. Denn nichts veraltet so rasch wie das Konzept für ein Alterszentrum. Die Grundkonzeption des nun begrabenen Projektes etwa stammte von 2016 und erfuhr mehrfache Korrekturen. So war erst von 60 betreuten Wohnungen die Rede, dann von 40, schliesslich von noch 32, die Zahl der Pflegebetten blieb nahezu gleich.

Dabei ist viel Bewegung in der Pflegeheimszene. Einerseits stellen Heime in gewissen Regionen, von denen man das vor wenigen Jahren nicht erwartet hat, ihren Betrieb ein. Anderseits war auf dem Höhepunkt der Tiefzinsperiode der private Bau von Wohnraum für Betagte eine hoch interessante Anlagemöglichkeit. Doch nun sind Neu- und Umbauten spürbar teurer geworden, der Personalmangel hat sich verschärft. Das trifft Vorhaben von privaten und kommunalen Trägern gleichermassen.  

Im Kanton Aargau gibt es immer mehr Pflegebetten, gleichzeitig sinkt deren Auslastung seit 2011 stetig, wie 2023 aus der Antwort des Regierungsrates auf einen Vorstoss im Grossen Rat hervorging. Hauptverantwortlich sei für den Rückgang der Belegung der Trend zu ambulanten Angeboten, hiess es dazu aus dem Departement Gesundheit und Soziales.  

Hat vor diesem Hintergrund ein eigenes Pflegeheim in Würenlos wirklich die gleiche Priorität wie der Bau von betreuten Wohnungen oder ist es nur «nice to have»? Die bisherige Haltung dazu muss jetzt unvoreingenommen ebenso in Frage gestellt werden wie vieles anderes, was bisher tabu war: etwa die Möglichkeit der Realisierung in Etappen, die Konzentration an einem Standort, viel mehr Koordination mit anderen Gemeinden in der Region. 

Sind erst einmal diese Grundsatzfragen gewissenhaft geklärt, ist ein Projekt mit Umsicht aufzugleisen. Ohne planerische Sonderzügli und jede Hast. Wenn’s einen Gestaltungsplan braucht, brauchts halt einen. Wenns sich ein Architekturwettbewerb aufdrängt, ist er durchzuführen. Externe BeraterInnen sind mit grösster Sorgfalt auszuwählen. Für all das hat man sich die nötige Zeit zu nehmen. Das ist die wichtigste Lehre, die aus Margerite zu ziehen ist.    

Bei Margerite hatten einzelne Verantwortungstragende sich in extrem hohem Mass mit dem Projekt identifiziert und sich mit Kritik an diesem schwer getan. Ihnen ist nicht ohne Weiteres zuzutrauen,  neuen, anderen Ideen unvoreingenommen zu begegnen. Sie sollten sich nun kritisch hinterfragen, ob sie imstande sind, Margerite vollständig hinter sich zu lassen. Es wäre psychologisch durchaus verständlich, wenn sie nicht über ihren eigenen Schatten springen könnten. Dann hätten sie allerdings die Konsequenzen so rasch als möglich zu ziehen.

Begehrte Grossratssitze und Achtungserfolg für G5-Skeptiker

11 Würenloserinnen und Würenloser bewerben sich in den Grossratswahlen vom kommenden 20. Oktober für einen Sitz im Kantonsparlament – das sind mehr als jeweils in den drei vorangegangenen Grossratswahlen.

2012 waren es 9 Kandidaturen aus unserem Dorf, 2016 gar nur 8 und 2020 deren 10. Im ganzen Kanton sind diesmal  1023  Kandidaturen angemeldet worden –4 weniger als 2020. Wieviele es diesmal aus jeder der 196 anderen  Gemeinden sind, ist aus einer interaktiven Karte der AZ/Badener Tagblatt (Link) ersichtlich. Demnach kandidieren für sechs Parteien folgenden Personen aus Würenlos, darunter drei Mitglieder des Gemeinderates:

SVP: Thomas Zollinger (bisher) und Jürg Frei;
FDP: Nico Kunz (Vizeammann) und Consuelo Senn (Gemeinderat);
Mitte: Lukas Wopmann (Gemeinderat);
GLP: Christoph Meier;
EVP: Hans Peter Hardmeier, Monique Holland und Godi Brun;
EDU: Carla Suter und Marco Suter

Eine Mehrheit der Kandidat:innen hat zuvor schon mindestens einmal für den Grossen Rat kandidiert. So Thomas Zollinger schon 2012 und 2020 (weil er 2023 nachrückte, kandidiert er nun als Einziger als Bisheriger), Nico Kunz ebenfalls 2012 und 2020, Consuelo Senn 2016 und 2020, Lukas Wopmann 2012 und 2016 (noch für die BDP, wobei er 2012 gewählt wurde, aber nach wenigen Wochen wegen der Wahl in den Gemeinderat zurücktrat). Carla und Marco Suter schon 2020. Ein Kandidatin-Dauerabo in ihrer Partei, der EVP, hat Monique Holland: Sie bewirbt sich nun seit 2012 zum 4. Mal in Folge für ein Grossratsmandat, die letzten drei Mal allerdings ohne Erfolg.. Dafür nominiert die EVP trotz ihres in unserer Gemeinde eher geringen Stimmenanteils diesmal gleich 3 Personen fürs Kantonalparlament. 

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In der Bildmitte das Baugespann für die Sunrise-Ersatzantenne, links die damalige Baustelle für den Landi-Neubau . (Bild wübli)

«Würenlos wird vom Kanton Aargau zurückgepfiffen, behält jedoch durch Auflagen die Kontrolle», so fasst die IG Mitsprache 5G zWürelos (nachfolgend IG genannt) den Ausgang des Baubewilligungsverfahrens für den Bau einer neuen Mobilfunk-Antenne an der Bahnhofstrasse 10  (anstelle der früheren 5G-Antenne neben der alten Landi-Tankstelle). Die Gemeinde hatte im Februar 2024 die Teilgenehmigung für den Bau der Anlage erteilt. Nicht bewilligt wurden die zusätzliche adaptive Antenne (sog. Beamforming*), weil vor allem unabhängige Messungen der Strahlung von Beamforming-Antennen nicht möglich sind.

Gegen diesen Entscheid  legte Sunrise Beschwerde beim Aargauer Regierungsrat ein. Der forderte den Gemeinderat daraufhin auf, seinen Entscheid nochmals zu überprüfen. Denn die Bewilligung der Strahlenemission (sog. Nichtionisierende Strahlung NIS) falle in die Kompetenz des Kantons und nicht der Gemeinde, die sei nur für die umweltrechtliche Beurteilung des Baugesuchs zuständig. 

Am 13. Mai hat nun die Gemeinde nach erneuter Prüfung das Baugesuch mit zwei Auflagen genehmigt. Diese erachtet die IG  für besonders wichtig.
1. Die Gemeinde erhält eine Kopie aller Abnahmemessungen der neuen Anlage statt nur eine summarische Erfolgsmeldung und gewinnt so Einsicht in alle Messdaten.
2. Die Gemeinde  behält sich das Recht vor, die Anlage bei Bedarf zu überprüfen.

Beide Auflagen helfen laut der IG, «den Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung (NIS) zu verbessern «und geben uns mehr Kontrolle darüber, was die Telekommunikationskonzerne in unserem Gemeindegebiet tun.» Die IG dankt dem Gemeinderat und der Bauverwaltung für die sorgfältige Prüfung des Sunrise-Gesuchs und für die Möglichkeit der Mitsprache. Dadurch habe ein verantwortungsvoller Umgang mit Mobilfunkantennen erzielt werden können. Dies zeige, «dass den Gemeindevertretern die Sorgen von uns Einwohnerinnen und Einwohnern wichtig sind.»

Die Auflagen zur Baubwilligung sind gewiss ein Achtungserfolg für die IG, welche die technisch komplexe Thematik rund um die Strahlungsbelastung der Mobilfunkantennen seit längerem mit Beharrlichkeit aufs Tapet bringt. 

Ob die Auflagen allerdings ein Schuss vor den Bug der Bauherrin Sunrise sind oder bloss ein harmloses Zückerli für die 5G-Skeptiker, muss sich erst noch weisen. Bestehen auf Gemeindeebene überhaupt die nötigen personellen Ressourcen und Kompetenzen, um das Tun der Mobilfunkbetreiber kontinuierlich zu überwachen?

Ursprünglich hatte die IG gar den Verzicht auf den Ersatz der fraglichen Antenne gefordert, weil  Würenlos für den nicht mobilen Datenverkehr über zwei fast flächendeckende Glasfasernetze (von Swisscom und tbwnet ) verfüge und sich Sunrise da problemlos einmieten könne. Antennen mit noch mehr Power und Beamforming zu bauen, sei keine zeitgemässe Lösung, schrieb Andi Pestalozzi von der IG in einem Gastbeitrag auf diesem Blog (Link). 

*Mittels mehrerer Antennen wird ein Funksignal so geformt, dass es gezielt auf das Endgerät eines einzelnen Kunden ausgerichtet werden kann, wodurch sehr hohe Übertragungsleistungen möglich werden.