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würenblicker-Abstimmung bestätigt Workshop

Wieviele Einwohner sollen in Würenlos Platz finden?
Unsere Leserinnen und Leser haben abgestimmt: Grossmehrheitlich wünschen sie, dass unser Dorf in den nächsten Jahren möglichst wenig wächst. Dieses Abstimmungsergebnis deckt sich mit dem Fazit, das sich aus dem ersten öffentlichen Workshop zur Allgemeinen Nutzungsplanung ziehen liess (Link dazu).

(Ergebnisse der würenblicker-Abstimmung am 16.2.19 aktualisiert)

Es sei wichtig, den dörflichen Charakter in Würenlos beizubehalten, so zitiert die “Limmatwelle” in ihrem Bericht über den Neujahrsapéro Gemeindemammann Toni Möckel. Das “Dorf”, der “dörfliche Charakter” wird meistens in solchen Orten besonders inbrünstig beschworen, die nicht mehr ganz Dorf, aber auch noch nicht ganz Stadt sind. Wie eben in Würenlos oder in Wettingen, das offiziell keine Stadt sein will, zwischenzeitlich aber die grösste Stadt im Aargau war.

Wann ist man kein Dorf mehr? Wenn sich die Leute auf der Strasse nicht mehr grüssen? Oder wenn nicht mehr alles, was zwei Beine hat, in die Turnhalle strömt, zum Chränzli des Turnvereins? Oder wenn von selbstgekrönten Dorfkönigen nicht mehr nach Herzenslust gemauschelt und gemischelt werden kann? Ob ein Dorf ein Dorf ist, hängt von verschiedensten Faktoren ab, einer von vielen ist die Grösse der Bevölkerung.

Bis zum 16. Februar haben sich 125 Leserinnen und Leser an der würenblicker-Abstimmung über die erwünschte Gemeindegrösse beteiligt. Das sind zwar gerade mal 2% der Gesamtbevölkerung, aber immerhin mehr als anderthalb mal so viele Leute wie am ersten öffentlichen Workshop zur Allgemeinen Nutzungsplanung teilgenommen haben. Dort ging es um die Planungsziele und um breitgefächerte Anliegen aus der Bevölkerung. würenblicker stellte nur vier Wachstumsziele zur Wahl: 7000, 7300, 7600 oder 8000 Einwohner bis im Jahre 2035.

68 % der Abstimmenden (=85 Personen) finden, 2035 sollten 7300 oder weniger Personen in Würenlos wohnen. Das wären maximal 900 Personen oder 14% mehr als heute. Zum Vergleich: In den vergangenen 16, 17 Jahren ist die Einwohnerzahl mehr als doppelt so kräftig gestiegen. Das hält auch der Gemeinderat für zuviel. Vor drei Jahren hat er in seinem Leitbild zur Gemeindeentwicklung erklärt, man wolle in den kommenden 15 Jahren (also bis 2031) auf maximal 7300 Einwohner wachsen.

Unsere Leserschaft möchte lieber noch kräftiger auf die Bremse treten. 60 % der Abstimmenden halten schon 7300 Einwohner für zu viel und 7000 Einwohner für ideal.

Das wird wohl Wunschdenken bleiben. 7300 Einwohner sind schon aufgrund der heute gültigen Nutzungsordnung zu erwarten. Um ein geringeres Wachstum zu erreichen, müsste also Bauland ausgezont oder abzoniert werden. Dies wäre aber nicht nur teuer, sondern würde auch der eidgenössischen und kantonalen Raumplanung widersprechen, die das das bestehende Baugebiet besser ausnützen wollen.

Im würenblicker-Abstimmungsergebnis kommt auch zum Ausdruck, dass sich eine beträchtliche Minderheit von 32 % ein grösseres Bevölkerungswachstum vorstellen kann als es der Gemeinderat anpeilt. 10 % votierten für 7600 und gar 22 % für 8000 Einwohner. Ein moderates Wachstumsziel à la Gemeinderat dürfte politisch der goldene Mittelweg sein. Auch wenn ich persönlich an der früher hier vertretenen Meinung festhalte, dass ein etwas ambitiöseres Wachstumsziel Würenlos gut tun, den Realitäten eher entsprechen und unsere Gemeinde planerisch für die Zukunft besser positionieren würde.

Verwüstete Krippe, Abschied vom Kondom und ein neuer Pfarrer – es weihnachtet

Die verwüstete Weihnachtskrippe (Bild Fabienne Speckert auf Facebook)
«Eifach unglaublich» – So und ähnlich die Facebook-Kommentare von Würenloserinnen und Würenlosern zur Meldung, dass Vandalen die Weihnachtskrippe bei der Alten Kirche verwüstet haben. Beizufügen ist diesen Äusserungen eigentlich nichts. Höchstens dies: Gar so geborgen und getragen fühlen sich offenbar nicht alle jungen Würenloser, wenn sie sich an solchen Taten aufgeilen – stoffbesoffen oder nicht. Der Lichterschein all der tollen Rentiergespanne, Leuchtgirlanden und der offiziellen Weihnachtsbeleuchtung (darüber mehr am Schluss dieses Beitrags) vermag offenbar nicht alle Herzen zu erwärmen.

In den Gemeindenachrichten rät der Gemeinderat, in Fällen von «mutwilliger Nachruhestörung, Vandalismus, Littering und dergleichen umgehend die regionalpolizei wettingen-limmattal zu verständigen». Nun hat mir aber jüngst ein Bewohner des Dorfkerns berichtet, er habe zuerst das Gespräch mit den Jungen gesucht, die nächtens seine Nachtruhe empfindlich gestört hätten. Bei einem nächsten Mal habe er die Polizei verständigt. Die habe sich dann aber leider nicht blicken lassen, solange die jungen Leute noch in der Nähe seines Hauses gelärmt hätten. Das kann ja vorkommen, die Ressourcen der Regionalpolizei sind nicht unbegrenzt.

Und muss muss es immer die Polizei sein? Noch so grosse Verbotstafeln und der Ruf nach Überwachungskameras und harten Strafen nützen vermutlich wenig. Blosse Symptombekämpfung. Vandalismus, Nachtruhestörungen und Littering sind gewiss kein auf Würenlos begrenztes Phänomen. Aber wir dürfen auch nicht davon ausgehen, unser «Wunderdorf» bleibe «einfach so» davor verschont.

2003 schon haben wir eine Stelle für aufsuchende Jugendarbeit geschaffen. Viele Würenloser mögen sich davon erhofft haben, genau solche Fehlentwicklungen besser in den Griff zu bekommen. Weil sie sich von einer Fachperson verstärkte Präsenz versprachen an Orten, wo sich junge Menschen treffen. Präsenz nicht als Ordnungshüter oder Polizistin. Sondern als Gesprächspartner/in mit offenem Ohr für die Probleme und Anliegen von jungen Menschen, die nicht spuren wie gewünscht. Das Jobprofil der Jugendarbeit ist im Hinblick auf häufigere Präsenz an nächtlichen Hotspots wohl zu überdenken.

Weihnachtsgeschenk für die Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde. Die seit dem abrupten Abgang von Martin Schweizer Ende Juni verwaiste Pfarrstelle wird vermutlich ab März wieder besetzt sein. Einer ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung am 20.Januar zur Wahl vorgeschlagen wird der gebürtige Kanadier, seit 2003 mit seiner Familie in der Schweiz lebende Timothy Cooke. Als Pfarrer gewirkt hat er hierzulande im Solothurnischen (zusammen mit seiner Frau, einer Schweizer Theologin), Gränichen und jetzt in Rupperswil. Auf eine erste Stellenausschreibung war keine einzige Bewerbung eingegangen, im zweiten Anlauf meldeten sich sechs Interessenten.

In der reformierten Kirchgemeinde, die in der Vergangenheit von mehreren grösseren und kleinen Krisen geschüttelt wurde, werden mit der Pfarrwahl nicht alle Probleme gelöst sein. So kommt es zu einem kräftigen Aderlass in der Kirchenpflege, nachdem Präsident Erich Thommen und zwei weitere Mitglieder auf Ende dieses Jahres demissioniert haben und bis anhin erst ein neues Mitglied gewählt worden ist.

Wie sehr das kirchliche Leben unter dem Krisenmodus gelitten hat, kann ich schwer beurteilen – ich bin ein Papierli-Reformierter, der zwar Kirchensteuern bezahlt, am Kirchenleben aber nicht teilnimmt. Die Statistik aber lässt aufhorchen: Die Kirchgemeinde hat vom Bevölkerungswachstum der vergangenen Jahre nicht profitiert, sondern ist im Gegenteil geschrumpft. (Die Zahl der Katholiken ist im gleichen Zeitraum leicht gewachsen). Die Zahl der Reformierten sank von 2007 bis 2017 von 1653 auf 1564 Personen, der prozentuale Anteil an der Gesamtbevölkerung von rund 32 auf 24 Prozent.

Ein Teil dieses Mitgliederschwundes dürfte hausgemacht sein. Auch wenn die Evangelisch-Reformierte Kirche der Schweiz gesamthaft grosse Verluste erleidet und soeben mit einer Neustrukturierung den Versuch einer Trendwende gestartet hat.

Wie in der katholischen Kirche beanspruchen auch in der reformierten Kirche verschiedenste Strömungen und Anschauungen nebeneinander Platz. Je kleiner eine Kirchgemeinde ist, desto weniger kann sie den verschiedensten Bedürfnissen Rechnung tragen. Als einziger Pfarrer in der Gemeinde wird es auch der Neue nicht allen Leuten recht machen können.

Aber mehr Schwung und Offenheit, ein breiterer Fächer im kirchlichen Angebot und in der Diakonie wäre dringend wünschbar. Wer weiss, vielleicht fühlten sich dann auch Menschen wie ich mehr angesprochen – Menschen, die gewisse «christliche Werte» durchaus zu leben versuchen, aber für die grossen Fragen, die sich einem Menschen stellen, eher philosophische denn religiöse Antworten suchen.

Zurück zur Weihnachtsbeleuchtung. In dem vom Gewerbeverein veranstalteten Wettbewerb für eine Neugestaltung gingen zwar nur wenige Vorschläge ein. Über sie haben am Christchindlimärt 347 Personen abgestimmt. Gewonnen hat laut «Limmatwelle» der Vorschlag von Eveline Amacher. Die Konfiseurin hat mit Schokolade-Kunstwerken die Confiserie Sprüngli schon an internationalen Ausstellungen vertreten. Sie schlägt ein Remake des Gehabten vor. das brav wirkt – vielleicht gerade darum passend für Würenlos. Der Doppelzwiebelturm ist nun deutlicher als solcher zu erkennen. Jetzt muss laut Gewerbevereinspräsident Michael Spühler nur noch die Finanzierung klappen, dann verbreitet in unseren Strassen nicht mehr ein Kondom, Minarett oder Schnuller Weihnachtsstimmung.

Frohe Festtage und ein gutes Neues Jahr!

Beiträge an Kinderbetreuung: Grosszügige Gmeind

Regenbecken, Dükerleitung, Entwässerungsplan, Cashflow – eine Gemeindeversammlung wie ein «Tatort» aus Münster ohne Leiche und ohne Gerichtsmediziner – zum Glück dauerte das Ganze auch nicht länger als jeweils der sonntägliche Fernseh-Krimi. Für eine Prise Spannung sorgte die SVP mit einem Änderungsantrag zum Elternbeitragsreglement bei der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Das Budget 2019 mit gleichbleibendem Steuerfuss von 106 % – diskussionslos genehmigt ohne Gegenstimme. Ebenfalls keine Gegenstimmen
– beim Kredit von 790 000 Franken für die Sanierung des Regenbeckens Träntsch und

– beim Bruttokredit von 1,436 Mio. Franken für den Ausbau des Regenbeckens Schyderhau in Killwangen,
– beim Kredit für den Einkauf von Würenlos in Selbiges,
– beim 655000 Franken-Kredit für die Generelle Entwässerungsplanung sowie
– beim Kredit von 1,331 Mio. Franken für die Strassen- und Werkleitungssanierung Buechzelglistrasse (Abschnitt Ländli bis Altwiesenstrasse),
– bei allen 14 Einbürgerungen.

Diskussionslos, aber doch mit wenigen Gegenstimmen bewilligt wurde auch der Würenloser Beitrag von 445 000 Franken an die Sanierung und Erweiterung des Sport- und Erholungszentrums Tägi in Wettingen.

Der Kredit von 860 000 Franken für die dringliche Flachdachsanierung der Schulhäuser Ländli 1 und 2 sowie der Alten Turnhalle wurde mit nur 2 Gegenstimmen zwar ebenfalls deutlich gutgeheissen. Doch stellten zwei Stimmbürgerinnen kritische Fragen zum Umstand, dass der Gemeinderat darauf verzichtet hat, die grossen Dachflächen im Zuge der Sanierung auch gleich mit Sonnenenergie-Anlagen auszustatten. Gemeindeammann Toni Möckel antwortete, das habe man geprüft, sei der Sanierungskredit erst angenommen, könne man solches erneut ins Auge fassen. – Soviel zum Elan für eine Würenloser Energiewende. Und zur Gedächtnisauffrischung ein Link zu einem früheren Beitrag über eine verpasste Riesenschance diesbezüglich.

Das 2016 vom Aargauer Volk gutgeheissene Kinderbetreuungsgesetz gab Anlass zu einer Änderung der Gemeinde-Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung und über die Gemeindebeiträge daran. Bisher wurden Beiträge nur an die Betreuung von Kindern in der Würenloser Kinderoase ausgerichtet. Neu werden auch Beiträge bezahlt für Kinder, die in anderen, auch auswärtigen, Einrichtungen oder Tagesfamilien betreut werden.

Massgeblich für Beiträge an die externe Kinderbetreuung ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern. Ihr Einkommen und Vermögen darf eine Höchstgrenze nicht überschreiten. Im neuen Elternbeitragsreglement wählte der Gemeinderat als Bemessungsgundlage das steuerbare Einkommen. Dieses ist aber aus Sicht der SVP die falsche Bemessungsgrundlage. “Gutbetuchte Leute, die es gar nicht nötig haben, können so Beiträge geltend machen. Beiträge sollen aber nur Eltern bekommen, die es wirklich nötig haben”, so Pascal Pfeffer, der einen Abänderungsantrag des SVP begründete. Zu übernehmen sei das massgebliche Einkommen, das der Kanton bei der Krankenkassenverbilligung nun als Berechnungsgrundlage nehme. Das schone auch die Gemeindefinanzen.

Tatsächlich kann das steuerbare Einkommen unter Umständen erheblich tiefer sein als das Bruttoeinkommen. Denn es dürfen in der Steuererklärung happige Abzüge gemacht werden, etwa für den Unterhalt eines Eigenheims oder für einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse. Darum rechne nun der Kanton bei der Krankenkassenverbilligung diese und weitere Abzüge wieder zum steuerbaren Einkommen hinzu. Das Berechnen dieses massgeblichen Einkommens verursache keinen grossen administrativen Mehraufwand. Dies stellte aber Steuerexperte Andreas Schorno (CVP) in Abrede. Zudem werde nur eine Scheingerechtigkeit hergestellt.

Wie auch immer: Der SVP-Antrag unterlag jenem des Gemeinderates klar mit 38 gegen 88 Stimmen. In unserer Gemeinde mit vielen Mittelstandfamilien, die in Eigenheimen leben, können sich nun mehr Väter und Mütter auf einen Zustupf freuen. Ein rigider Sparkurs mag zwar anders aussehen, aber der Zustupf mag ein Anreiz für gutausgebildete Mütter sein, wenigstens teilzeitlich berufstätig zu bleiben.

Sperrzone Ötlikon

Es war einmal. Während Jahrzehnten war der Müliwiesenweg längs der historischen Mühle im Weiler Ötlikon Teil der beliebten Spazier- und Veloroute entlang des Furtbachs. Das Teilstück war sogar signalisiertes Teilstück der nationalen Veloroute Nummer 5 vom Boden- bis zum Genfersee. Jetzt versperren rot-weisse Abschrankungen einer Baufirma den Zugang von beiden Seiten. (Nachtrag am Schluss des Artikels beachten.)

Das gesperrte Wegstück ist eine Privatstrasse und gehört zur Mühle. Ein Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten der Allgemeinheit besteht nicht, die Grundeigentümerin ist also berechtigt, den Weg abzusperren. «Uns sind die Hände gebunden», heisst es bei der Bauverwaltung.

Neben der Abschrankung ein altes Schild mit einem richterlichen Verbot aus den 1970er-Jahren, das schon immer da war: Unbefugten ist das Befahren des Wegstückes unter Androhung von Busse untersagt. Vom Richter nicht verboten wurde damals das Begehen des Weges. Dies zu verbieten fanden die damaligen Eigentümer, das Ehepaar Eric und Ruth Funk, wohl unnötig oder unverhältnismässig. Später haben sie auch das Befahren mit Velos grosszügig toleriert. Jetzt verbietet ein zweites Schild auch das Begehen, doch ein richterliches Verbot ist das nicht.

Auch auf der anderen Seite ist der Zutritt verboten.
Eigentümerin der Mühle und damit auch des Wegstücks ist nun die Erbengemeinschaft der verstorbenen Ruth Funk-Hardmeier. Ihr gehören die frühere Würenloser FDP-Gemeinderätin Karin Funk Blaser und deren zwei Geschwister an. Karin Funk hat mit ihrer Familie früher einen Teil des Mühlengebäudes bewohnt. Von 2009 bis 2015 war sie Gemeinderätin der FDP, 2013 hatte sie die Wiederwahl nur knapp geschafft, 2015 trat sie aus beruflichen Gründen zurück.

Die Erbengemeinschaft möchte die Mühle, die seinerzeit vom erfolgreichen Reinigungsunternehmer Funk erworben und 1971 umfassend umgebaut und saniert wurde, loswerden. Auf dem Internetportal Homegate steht die 4400 Quadratmeter grosse Liegenschaft zum Verkauf. Den Preis für das «herrschaftliche Anwesen mit dem Charme früherer Jahrhunderte», so der Inserattext, gibt die Maklerfirma Walde und Partner nur auf Anfrage bekannt. Die Wohnfläche des Gebäudes mit Baujahr 1637 beträgt 753 Quadratmeter. Im parkartigen Garten befindet sich eine Schwimmhalle.

Was veranlasste die Erbengemeinschaft zur Sperrung des Weges? Errichtet wurden die Sperren im Zusammenhang mit einer Erneuerung des Daches im Sommer. Weshalb sie jetzt weiterhin bestehen, darüber kann man nur mutmassen. Wenn nicht mehr Kretipleti am Gebäude vorbei marschiert oder radelt, mag das den Wert der Liegenschaft und deren Verkaufschancen erhöhen. Vielleicht will man auch nur neugierige Gaffer oder gar mögliche Besetzer fern halten. Oder will man einfach jegliche Haftung ausschliessen, falls jemand auf dem Privatweg verunfallt?

Jedenfalls werden Fussgänger und Velofahrer nun auf einen Umweg geschickt, Er führt hinter dem Bauernhaus von Ueli Markwalder auf die Otelfingerstrasse. Die ist in Spitzenzeiten ziemlich stark befahren. Es gilt zwar Tempo 30, doch das mit einem gelben Streifen markierte sogenannte «Aargauer»- (oder besser Alibi-) «Trottoir» bietet Familien mit Kindern nur unzureichenden Schutz und lässt alte Menschen sich unsicher fühlen.

Der Gemeinderat hat bisher über die Sperrung des viel benützten Wegstücks nicht informiert. Will er keinen Staub aufwirbeln, um mögliche Verhandlungen mit der Eigentümerschaft um ein Wegrecht nicht zu gefährden? Oder ist es den Gemeindebehörden gar etwas peinlich, dass sich die Gemeinde nie um eine rechtliche Absicherung eines Fuss- und Fahrwegrechts gekümmert hat? Spätestens mit der Markierung als nationale Veloroute hätte Anlass dazu bestanden.

Die arrogant wirkende Sperrung des Müliwiesenweges erinnert an die mittlerweile wieder aufgehobene Sperrung des Fussweges zwischen der Florastrasse und dem Emma-Kunz-Zentrum. Das in Ötlikon gesperrte Wegstück ist pittoresk – ein Highlight an der beliebten Wander- und Veloroute entlang des Furtbachs. Die Öffentlichkeit sollte nicht darauf verzichten müssen.

Der Gemeinderat schöpft hoffentlich all seine rechtlichen und politischen Möglichkeiten aus, um ein Fuss- und Fahrwegrecht zu erwirken. Von der jetzigen und künftigen Eigentümerschaft darf ein grosszügiges Entgegenkommen erwartet werden. Allenfalls wäre der Bau eines Weges oder Steges auf dem schmalen Uferstreifen entlang der Mühle eine Notlösung. Dieser Streifen am Furtbach gehört nämlich dem Kanton und nicht der Erbengemeinschaft.
(Mitarbeit: Ernst Rohrbach. Alle Eigentümerangaben gemäss Geografisches Informationssystem Kanton Aargau, agis, Stand 1.11.2018)

Nachtrag vom 27.11.18: “Ein Weihnachtswunder” jubelt ein Leser. Und auch andere Würenloserinnen und Würenloser haben es auf einem Spaziergang bereits freudig bemerkt: Die Sperren auf dem Wegstück vor der Mühle Ötlikon sind weg. Ganz so wie zum vergangenen Sommer präsentiert sich die Situation aber nicht, wie ein anderer Leser richtig bemerkt hat. Weiterhin verbietet ein kleines weisses Schild den Durchgang. Und statt des früheren Fahrverbots für Motorfahrzeuge hängt weiterhin das runde Schild “Allgemeines Fahrverbot”. Die Benützung des Wegstücks ist somit Fussgängern und Velofahrern faktisch zwar wieder möglich, bleibt aber rechtlich verboten. Verzichtet die Erbengemeinschaft wie seinerzeit die Eltern grosszügig darauf, das Verbot durchzusetzen, dann ist ihr für ihr Entgegenkommen der uneingeschränkte Dank der Öffentlichkeit gewiss.

Wie gross soll die Bevölkerung von Würenlos im Jahre 2035 sein? Stimmen Sie ab! In der rechten Randleiste. Auch das bisherige Zwischenresultat kann dort abgerufen werden.