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Post-Deal konnte nicht überzeugen

Die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember hat den Verkauf des Postareals an eine Investorengruppe vorläufig gestoppt. Die Versammlung dauerte dreieinhalb Stunden und verlief ungewohnt lebhaft.

Mit 101 Ja gegen 31 Nein haben die 159 anwesenden Stimmberechtigten den vorgelegten Kaufrechtsvertrag Post überaus deutlich an den Gemeinderat zurückgewiesen. In der längeren Diskussion wurde vor allem kritisiert, dass im Vertrag die privaten Investoren klar bevorteilt würden und der Verkaufspreis zu tief sei. Gemäss Vertrag hätte die Investorengruppe um die Wettinger Architektur- und Immobilienfirma Thalmann Steger, die bereits ein Kaufrecht für den Gasthof Rössli nebenan besitzt, fürs Postareal weniger bezahlen müssen als die Gemeinde seinerzeit für den Kauf ausgeben musste. Der Preis hätte 350 000 Franken unter dem Wert gelegen, zu dem das Postareal in der Gemeindebuchhaltung steht. Dieser Schnäppchenpreis leuchtete dem Stimmvolk nicht ein. Ebenso hielt es die Frage nicht wirklich beantwortet, weshalb die Gemeinde das Postareal jetzt verkaufen will – bevor der auszuhandelnde Gestaltungsplan für das gesamte Post- und Rössliareal in trockenen Tüchern ist. 

Dass der Gemeinderat das Ortszentrum baulich und gestalterisch aufwerten will, ist an sich zu begrüssen. Die Gemeinde hat vor 5 Jahren die Post aus strategischen Gründen gekauft hat, um bei dieser Umgestaltung ein gewichtiges Wörtchen mitreden zu können. Ein Gestaltungsplan für das Post- und Rössliareal soll auch ermöglichen, das künftige Alterszentrum besser zu erschliessen. Nicht eingeleuchtet hat den Stimmberechtigten aber, weshalb die Gemeinde das Posteigentum als Trumpf aus der Hand geben will, bevor ein überzeugender Gestaltungsplan ausgehandelt ist. 

Nicht gestochen hat auch das Argument, die Realisierung des Alterszentrums könne sich durch die Rückweisung nochmals verzögern. Das muss aber keineswegs so sein, liesse sich doch etwa der zur besseren Erschliessung des Alterszentrum erforderliche Ausbau der Poststrasse (zwischen Post und Coop)  auch realisieren, solange die Post im Besitz der Gemeinde ist. Und wenn schon: Der Zweck heiligt doch nicht alle Mittel.

Aus meiner Sicht stärkt die Rückweisung des Kaufrechtsvertrags die Stellung des Gemeinderates in Sachen Dorfzentrum entscheidend stärkt. Denn es ist nie gut, wenn sich Immobilieninvestoren in einer Gemeinde oder Stadt allzu sicher fühlen. Die Gemeinde darf ihnen ruhig zeigen, «wo Bartli den Most holt». Ein Zusammenraufen führt in der Regel zu langfristig faireren und besseren Lösungen.

Nur mit Stichentscheid des Gemeindeammanns gutgeheissen wurde ein Zusatzkredit von 870’000 Franken für den zweiten Teil des Gemeindehaus-Umbaus. Opponiert hatten hier vor allem die Finanzkommission und die SVP. Die Gegnerschaft bezeichnete den Umbau, der umfassender ausfallen soll als im urspünglichen Projekt in dieser Form, als unnötig und reinen Wunschbedarf. Abstimmungsergebnis: 67:67. Gemeindeammann Toni Möckel, der dann das Zünglein an der Waage spielte, hatte zuvor das Projekt verteidigt. Es sei auch ein Zeichen der Wertschätzung für das Gemeindepersonal. Der Zusatzkredit ist aber noch nicht definitiv gesprochen, die SVP hat umgehend ein Referendum angekündigt.

Zurückgewiesen wurde auch der Teilausbau des Rössliwegs im östlichen Teil – ein Geschäft, das im Zusammenhang mit dem Altersheimprojekt steht, dies aber gemäss dem Antragsteller nicht verzögern soll, weil er für die Überarbeitung des Projekts einen sehr gedrängten Zeitplan forderte.  Kritisiert hat er am zurückgewiesenen Projekt, dass es zu viel Land von privaten Anstössern beanspruche, während die gemeindeeigenen Liegenschaften gegenüber, wo die Kinderoase eingemietet ist, geschont würden. Von anderer Seite bemängelt wurde aber auch, dass die Spielflächen von Hort und Kita durch die Strassenverbreiterung zu stark beschnitten würden.

Dem Budget 2022 mit gleichbleibendem Steuerfuss von 103 Prozent, mehreren Sanierungen von Werkleitungen, Bauabrechnungen und 18 Einbürgerungen wurde diskussionslos zugestimmt. Zum Schluss wurden jene Behördenmitglieder geehrt und mit Applaus verabschiedet, die auf das Ende der Amtsperiode2017 – 2021 ausscheiden. Das sind einmal die Schulpflege in Corpore – diese Behörde wird aufgehoben. Sowie einzelne Mitglieder der Finanz- und Steuerkommission. Und last but not least Gemeinderat Markus Hugi (FDP), der nach 61/2  Amtsjahren nicht mehr zur Wiederwahl antrat.

Das Postareal zum Schnäppchenpreis

Vor 5 Jahren hat die Gemeindeversammlung die Post an der Landstrasse zum Preis von 1,9 Millionen gekauft. Jetzt will der Gemeinderat diese Liegenschaft an ein privates Baukonsortium weiter veräussern – zu einem tieferen Preis, als die Gemeinde vor 2 Jahren dafür bezahlt hat. Die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember soll den Kaufrechtsvertrag absegnen.

Auf dm Areal der Post (Bildmitte) und des Gasthofs Rössli soll eine grössere Wohnüberbauung entstehen. Der denkmalgeschützte Gasthof Rössi (rechts hinten) bliebe bestehen.

Hinter dem Deal steht die Wettinger Architekturfirma Thalmann Steger, die schon in die Planung des ganzen Steinhof-Areals involviert war. Zum Kauf des Postareals hat sie ein Konsortium gebildet, das laut Gemeinderat bereits den Gasthof Rössli und seine Nebengebäude samt Umschwung erworben hat. Das Konsortium besteht zum einen aus der imhuus AG, die zu 100% Martin Thalmann (VR-Präsident der Thalmann Steger Architekten AG) und Olivia Thalmann gehören soll. Und zum anderen aus der Zürcher Immobilienfirma ImmoZins AG. Das Konsortium beabsichtigt eine Wohnüberbauung mit Gewerbeanteil (u.a.neue Postfiliale) auf dem Rössli- und Postareal. Der denkmalgeschützte Gasthof selbst muss bestehen bleiben.

Es irritiert, dass eine Liegenschaft für weniger Geld verkauft werden soll, als sie vor fünf Jahren erworben wurde (in einer ersten Version des Artikels stand, die Post sei vor zwei Jahren gekauft worden. Das war ein Versehen, für das sich würenblicker entschuldigt) . Zumal die Landpreise in jüngster Zeit raketenhaft in die Höhe gestiegen sind. Das Konsortium soll noch 1,85 Mio. Franken bezahlen – ein Schnäppchenpreis, oder eher ein Freundschaftspreis?

In der Finanzbuchhaltung der Gemeinde steht die Liegenschaft heute mit einem Wert von rund 2,2 Mio. Franken. Und die von der Gemeinde beauftragte Immobilienfirma Markstein hat den aktuellen Marktwert auf fast 2,3 Mio. Franken geschätzt.

Im jetzt abzusegnendem Vertrag erhält das Konsortium 5 Jahre Zeit, um sein Kaufrecht auszuüben. Hält der Preisanstieg in den nächsten Jahren an, könnte das Postareal beim effektiven Verkauf durchaus 2,4 Mio. Franken oder mehr wert sein. Die Wahrscheinlichkeit weiter steigender Preise ist nicht geringer als die Wahrscheinlichkeit stagnierender oder sinkender Preise. Selbst die beteiligte ImmoZins AG sieht das so. Auf ihrer Website, auf der sie Geldgebern happige Renditen verspricht, ist zum Immobilien-Markt zu lesen: «Mittelfristig kennen Nachfrage und Preise weiterhin nur eine Richtung – nach oben.» – Von einer fairen Risikoverteilung zwischen der Gemeinde und dem Konsortium kann keine Rede sein.

Gegen den Verkauf an sich ist nichts einzuwenden. Der Gemeinderat sagt zu Recht, das Postareal sei zu einem rein strategischen Zweck erworben worden und nicht als langfristige Anlage. Die Gemeinde versprach sich vom Kauf einen gezieltere Mitbestimmung bei der Entwicklung eines richtigen Dorfzentrums und einen grösseren Spielraum für die Verkehrserschliessung des geplanten Alterszentrums.

Der Gemeinderat vertritt überdies die Meinung, bei der Veräusserung der Postparzelle könne nicht der Verkaufspreis allein entscheidend sein. «Vielmehr darf eine optimale bauliche Entwicklung und räumliche Gestaltung des Dorfzentrums die Gemeinde etwas kosten.» Einen Preisrabatt rechtfertigt dies aber nicht. Was ist denn konkret die Gegenleistung? Von einer Bauherrschaft, der die Gemeinde Land verkauft, darf erwartet werden, dass sie die nötige Sorgfalt bei der Planung walten lässt. Und es ist die verdammte Pflicht einer Baubehörde, bei Bauvorhaben an einem so sensiblen Ort im Dorf auf optimalen Lösungen zu bestehen, ohne gleich die Geldtasche zu öffnen. Beim Steinhof-Areal ist es schliesslich auch gegangen.

Vieles, was die Gemeinde bei der Zentrumsplanung anstrebt und was als Bedingungen im Kaufsrechtvertrag steht, liegt in beiderseitigem Interesse. Die gemeinsame Tiefgaragenlösung für Alterszentrum und das Post/Rössli-Areal, die damit verbundene Landabgabe für eine breitere Poststrasse sind Win-Win-Lösungen. Und eine hohe Ausnützung des Postareals läuft den Interessen des Konsortiums gewiss nicht entgegen.

Der Gemeinderat hält einen Gestaltungsplan für das Post-/Rössliareal für unabdingbar. Das wusste das Konsortium, als es mit einer Kaufofferte an die Gemeinde trat. Und es gehörte wohl auch zu seinem Kalkül. Denn ein Gestaltungsplan ermöglicht das Abweichen von den allgemeinen Bauregeln für die jeweilige Zone. Die Post steht in der Kernzone. Der Kaufrechtsvertrag geht davon aus, dass fürs Postareal die Ausnützungsziffer von 0,75 (gemäss neuer Bau- und Nutzungsordnung, noch gültige BNO: 06) auf 0,8 angehoben wird.

Das Festlegen einer höheren Ausnützung im Gestaltungsplan kompensiert rasch einmal allfällige Nachteile für den Bauherrn. Und dass die Gemeinde und das Konsortium eine Arbeitsgruppe bilden, die sich um den Gestaltungsplan kümmert, kommt bei diesem Bauvorhaben beiden Parteien nur zugute.

Für einen Verkaufspreis, der unter dem Wert liegt, zu dem die Post in den Büchern der Gemeinde steht, ist definitiv kein Platz. So fliesst Steuergeld ungerechtfertigt zu privaten Unternehmen und weitet mutmasslich deren Gewinnmarge aus. Das stört hoffentlich nicht nur mich.

Baurecht fürs Alterszentrum: Showdown blieb aus

Viel Lärm im Vorfeld und dann das: Nach einem einzigen kritischen Votum eines Anwohners genehmigte die Gemeindeversammlung vom Dienstag mit wenigen Gegenstimmen  den Baurechtsvertrag mit der Alterszentrum Würenlos AG . Das Baurecht ist eine Bedingung dafür. dass das Alterszentrum auf auf der Zentrumswiese gebaut werden kann. Doch entscheidender wird das Baubewilligungsverfahren sein.

Mit einem anonymen Flugblatt und später auch in Leserbriefen und Online-Kommentaren hatten sich Gegner des Alterszentrum-Projekts Margerite wenige Wochen vor der Gemeindeversammlung zur Wort gemeldet und und vor allem das von Gemeinderat und Verwaltungsrat der Alterszentrum AG gewählte planerische Vorgehen scharf kritisiert. Die Kampagne liess eigentlich auch einen Schlagabtausch an der Versammlung selbst erwarten. 

Doch davon weit und breit keine Spur. Schon der Aufmarsch zur Versammlung lag unter den Erwartungen . Statt der 200 bis 300 Stimmberechtigten, die Gemeindeammann Toni Möckel laut Limmatwelle erwartet hatte, fanden sich nur deren 167 in der Mehrzweckhalle ein. Und die Diskussion zum Traktandum Baurecht riss niemanden vom Hocker. Die Versammlung dauerte schliesslich auch nur 2 Stunden und 40 Minuten – weniger lang als befürchtet. 

Ein Grund für die mittelmässige Beteiligung war gewiss die Corona-Situation, die sich jüngst verschärft hat. Das umsichtige Schutzkonzept kam aber nicht an seine Grenzen. Die Dreifachhalle war in sechs klar getrennte Sektoren eingeteilt, die Stühle waren einzeln in gehörigem Abstand aufgestellt. Das Gefühl von Enge kam nie auf. Und die Stimmberechtigten verhielten sich überaus diszipliniert.

Gleichwohl wünschten sich wohl alle, dass dies die letzte unter derartigen Umständen stattfindende Gemeindeversammlung gewesen sein möge. Gespräche am Rande mit anderen Stimmberechtigten oder Behördemitgliedern gehören zu einer Würenloser Gemeindeversammlung ebenso wie der Apéro danach. In der Riesenhalle fehlte die Nähe. Und immer wieder kam das Publikum rein akustisch kaum mit, was vor dem fernen Gemeinderatstisch zwischen Votanten oder Fragestellern und Gemeinderatsmitgliedern verhandelt beziehungsweise genuschelt wurde.

So auch beim einzigen kritischen Votum zum Baurechtsvertrag. Zentrumswiese-Anwohner Roland Benguerel (in der ursprünglichen Fassung war der Vornahme verwechselt worden, würenblicker bittet das Versehen zu entschuldigen) liegt seit Jahren mit der Gemeinde im Clinch , weil seine Liegenschaft am Rössliweg auch 17 Jahre nach Erteilung der  Baubewilligung noch nicht ordnungsgemäss erschlossen ist. Er meinte gewiss nicht zu Unrecht, dass dieses Problem im Zusammenhang mit dem Alterszentrum nun endlich zu lösen sei. Dass man sich endlich finde, sei auch ihm ein Anliegen, versicherte ihm Gemeindeammann Möckel. Es sei klar, dass der an sich rechtsgültige Erschliessungsplan für die Zentrumswiese noch zu überarbeiten sei. 

Für den Baurechtsvertrag setzten sich verschiedene Votanten ein, auch die Sprecher des CVP und der FDP. Doch weitere Margerite-Gegner meldeten sich nicht  zu Wort. Dies dürfte ihnen, nachdem sie schon nicht mit ihren Namen zum Flugblatt hatten stehen wollen, noch weiter Sympathien kosten. Nun, sie sahen wohl zum Vornherein auch keine  Chance, die Gemeindeversammlung für ihre Anliegen gewinnen zu können.

Doch in Sicherheit wiegen  dürfen sich deswegen die Alterszentrum-Befürworter noch lange nicht. Das Baurechtstraktandum war ja eher ein Nebenschauplatz.  Sofern die zum Teil schon älteren Gegner genügend Durchhaltewillen aufbringen, werden sie ihr Glück auf juristischem Weg im Baubewilligungsverfahren versuchen.

Mit dem doppelten Ja zum Baurecht (145: 6 für den Inhalt des Vertrags und 137:9 für die Ermächtigung des Gemeinderats, diesen Vertrag abzuschliessen) ist zwar ein nicht unbedeutendes Etappenziel erreicht. Auf eine rasche Realisierung des Alterszentrums zu hoffen, ist aber verfrüht. Die Fussballstadien in Aarau und Zürich lassen grüssen.

Ebenfalls ihr Ziel nicht erreicht haben an der Versammlung die Strahlengegner. Sie beantragten die Rückweisung des 1,8-Mllionen-Kredits für die Beschaffung von Smart Metern (neue Stromzähler der TBW). Die Rückweisung wurde klar abgelehnt, der Kredit bewilligt. Aber im Gegensatz zu den Margerite-Gegnern legten sich Andreas Pestalozzi und Alessandro Camisani von der IG Mitsprache 5G zWürelos mit beherzten Voten ins Zeug. Den Rückweisungsantrag begründeten sie damit, dass es noch zu viele offene Fragen gebe im Zusammenhang mit dem Wechsel von den herkömmlichen Stromzählern auf sogenannte Smart Meter, die jede Stromleitung in den Wohnhäusern zu einer Sendeantenne machten. Es sei genügend Zeit, diese Fragen vor einer Beschaffung genauer zu prüfen. Dem Applaus auf die kritischen Voten nach zu schliessen, ist die Sorge um die zunehmende Strahlenbelastung doch recht verbreitet

Alle weiteren Geschäfte, darunter ein 0,8 Mio.-Kredit für den Umbau des Knotens Land-/Bahnhofstrasse bei der SBB-Barriere (eine Bedingung, damit die neue Landi dereinst überhaupt eröffnet werden darf) und 17 Einbürgerungen wurden ohne grosse Diskussionen und meist einstimmig gutgeheissen

Abschaffung der Schulpflege – Milizsystem stirbt in Raten

Einst war unser Land stolz darauf, dass viele Aufgaben von Bürgerinnen und Bürgern im Nebenamt erledigt wurden und der Beamtenapparat so vergleichsweise klein gehalten werden konnte. Seit einiger Zeit aber verliert das Milizsystem an Bedeutung. Im Aargau dürfte nun am 27. September, dem nächsten Abstimmungstermin, ein weiteres Kapitel dieses langsamen Sterbens geschrieben werden. Wir stimmen über die Abschaffung der örtlichen Schulpflegen ab.  Gibt ein Ja Anlass zu Freude? Wohl eher zu zu Nachdenklichkeit.

Der Volksschule misst auch die Bevölkerung im Aargau zu Recht hohe Bedeutung bei. 170 Jahre war darum die vom Volk gewählte Schulpflege neben dem Gemeinderat die wohl einflussreichste und wichtigste Behörde in jeder Gemeinde. Das änderte sich 2006 mit der kantonsweiten Einführung der geleiteten Schulen. Die Schulleitungen übernahmen von den Schulpflegen die operative Schulführung. Diese umfasst mannigfache Aufgaben – von der Personalplanung und -führung bis zur Organisation grosser Schulanlässe.

Die Schulpflegen wurden zwar nicht gänzlich überflüssig, doch deutlich abgewertet. Ihnen blieb neben der formellen Funktion als Anstellungsbehörde fürs schulische Personal das, was strategische Führung genannt wird und inhaltlich stets vage blieb. Denn die strategische Führung der Volksschule war grösstenteils längst an den Kanton übergegangen. Nur so ist kantonsweit eine hohe Schulqualität und Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten . 

Seit Einführung der geleiteten Schulen lag die Abschaffung der Schulpflegen in der Luft. Mit der Abschaffung nicht abfinden wollte sich der Verband aargauischer Schulpflegepräsidentinnen und -präsidenten. Doch Vorschläge zur Wiederaufwertung der Schulpflegen (etwa durch ein direktes Antragsrecht an die Gemeindeversammlung oder durch die Hoheit über ein Globalbudget der Schule) wurden vom Kanton nur halbherzig geprüft. Vorangetrieben wurde stattdessen das Grossprojekt «Optimierung der Führungsstrukturen der Volksschule». In der Corona-bedingt vom März auf den 27. September verschobenen kantonalen Abstimmung über Änderungen der Kantonsverfassung und des Schulgesetzes entscheiden nun die Stimmberechtigten über das Schicksal der Traditionsbehörde Schulpflege.

Die bisherigen Zuständigkeiten der Schulpflege würden an den Gemeinderat übertragen. Er kann einen Teil davon wiederum an ein einzelnes Gemeinderatsmitglied oder an die Schulleitung delegieren. Ausserdem hätte er die Option, eine rein beratende Schulkommission einzusetzen. – Die Organisationsreform mag aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht und angesichts des stark eingeschränkten Handlungsspielraums der Schulpflege sinnvoll sein. Aber sie lässt das Milizsystem auch auf Stufe Gemeinde wegschmelzen. Selbst wenn sie möchten, können immer weniger Bürgerinnen und Bürger Verantwortung für das Gemeinwesen übernehmen. Erwünscht ist ihr Know-how allenfalls noch in beratenden Kommissionen, die aber keine oder nur kleine Entscheidungsbefugnis haben.

Der Gemeinderat als Gesamtbehörde wird dank der Aufgabendelegation die Zusatzarbeit, die bisher eine fünfköpfige Kommission erledigte, vielleicht ebenso gut erledigen können. Über zu wenig Arbeit hat er sich allerdings bis anhin nie beklagt. Aber dass in absehbarer Zeit der Ruf nach höheren Pensen für Schulleitung und Gemeinderat ertönen wird, scheint mir wahrscheinlich.

Nur noch Wenige haben Entscheidungsmacht

Demokratisch heikel ist die Konzentration der politischen Macht. Neben dem Gemeinderat verbleiben als vom Volk gewählte Kommissionen noch die Finanzkommission (5 Mitglieder), die Steuerkommission (3 Mitglieder, 1 Ersatzmitglied) sowie die StimmenzählerInnen (je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder). Ein politisches Gremium ist eigentlich nur die Finanzkommission, die Steuerkommission und die Stimmenzähler erfüllen Aufgaben, bei denen politische Haltungen keine Rolle spielen dürfen. 

Konkrete gestalterische Entscheidungsbefugnis kraft eines politischen Amtes haben nur noch der Gemeindeammann und die 4 Gemeinderatsmitglieder. Da stellt sich die Frage, ob alle politischen Meinungen und Strömungen in der Gemeindepolitik die ihnen gebührende Beachtung finden. Meinungsvielfalt statt Einheitsbrei – das ist das Lebenselixier der Politik in der direkten Demokratie. 

Gewiss, die Gemeindeversammlung hat gegenüber dem Gemeinderat eine Aufsichts- und Korrekturfunktion. Doch diese ist schwach, schwächer jedenfalls als jene des Einwohnerrates in Parlamentsgemeinden. Im Sinne einer besseren Machtbalance halte ich es für prüfenswert, ob in Würenlos die Finanzkommission nicht zu einer Geschäftsprüfungskommission ausgebaut oder um eine solche ergänzt werden soll (wie z.B. in Möhlin bzw. Spreitenbach, beides Gemeinden mit Gemeindeversammlung). So könnte zuhanden der Gemeindeversammlung vertieft geprüft werden, wie gut der Gemeinderat seine Arbeit insgesamt erledigt. 

Das läge nicht zuletzt im Interesse des Gemeinderates selbst. Konzentriert sich politische Macht auf Wenige, so ist rasch einmal von politischem Filz und Mauscheleien die Rede. Und das ist Gift für jede Behördentätigkeit. Vertrauen in den Gemeinderat ist auch Voraussetzung dafür, dass die Volksschule nach einer Abschaffung der Schulpflege in der Bevölkerung so gut verankert bleibt wie heute.