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Jetzt greift das Volk ins Steuer

Die Revision der Nutzungsplanung ist im Gange.

Ziemlich genau 18 Jahre, nachdem die heute noch gültige Bau- und Nutzungsordnung von der Gemeindeversammlung beschlossen worden ist, kann sich die Bevölkerung in die laufende Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung einschalten. An einem Ziel-Workshop am 20. Oktober kann sie ihre Vorstellungen von der künftigen Entwicklung unserer Gemeinde einbringen.

Die vom Gemeinderat eingesetzte Spezialkommission für die Revision der Nutzungsplanung und die beigezogenen Fachleute haben bereits Etliches erarbeitet. Die Ergebnisse einer Analyse der Quartiere und der Entwurf eines räumlichen Entwicklungsleitbildes werden am Workshop erstmals der Öffentlichkeit präsentiert.

Erstmals wird es konkreter. Im Leitbild zur Gemeindeentwicklung, das der Gemeinderat im Januar 2016 verabschiedet hat, hat er die Marschrichtung für die Revision in groben Zügen skizziert – aber das waren ziemlich allgemein gehaltene Vorschläge, mehr nicht.

Der Workshop ist ein erster Test, ob die Vorstellungen des Gemeinderates und der Spezialkommission mit jenen der bisher nicht beteiligten Bevölkerung übereinstimmen. Der Gemeinderat erwartet vom Workshop im Wesentlichen Antworten auf drei Fragen:
Wie und wohin soll sich Würenlos entwickeln?
Was gilt es zu bewahren?
Wie möchte sich Würenlos in der Region positionieren?

Diese Fragen sind nicht so einfach zu beantworten, wie es scheinen mag. Mit ein paar Gemeinplätzen wird es nicht getan sein. Klar, würden die meisten Würenloserinnen und Würenloser sofort unterschreiben, dass sie auch in Zukunft gerne in einem Dorf mit hoher Wohnqualität leben wollen. Unter Wohnqualität kann man Unterschiedliches verstehen: Geringe Lärmbelastung oder Autobahnnähe. Nähe oder Distanz zu den Nachbarn. Heimelig oder urbaner Chic. Die Empfindung, was Wohnqualität ist, kann sich im Laufe der Zeit verändern. Was erst nach erbittertsten Auseinandersetzungen eingeführt wurde, wird zuweilen schon wenige Jahre später als wohltuende Annehmlichkeit empfunden, Beispiel Tempo 30 in den Quartieren.

Möglichst wenig am Bestehenden zu verändern, ist darum nicht die beste Lösung, um die Wohnqualität zu erhalten.Schon bei der Nutzungsplanung im Jahre 2000 war es eines der erklärten Hauptziele, «die hohe Lebensqualität des Lebensraumes Würenlos zu erhalten » (siehe Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Oktober jenes Jahres). Unterm Strich ist dies wohl gelungen. Jedenfalls ist die Attraktivität von Würenlos als Wohnort anhaltend hoch. Doch das Dorf hat sich in den letzten 20 Jahren stärker verändert, als man sich das im Jahre 2000 wohl vorgestellt hat.

Nutzungsplanung ist ein Spagat: Nicht nur zwischen den verschiedensten Auffassungen darüber, was ein lebenswertes Umfeld ausmacht. Auch zwischen wirtschaftlichem Druck und öffentlichem Interesse, zwischen Anpassungszwängen und Festhalten am Liebgewordenen. Nicht immer gelingt der Spagat. So ging beispielsweise – von den Siedlungsrändern abgesehen – der ländliche Charakter im Siedlungsgebiet weitgehend verloren. Dabei lautete eine der Prämissen der Nutzungsplanung von 2000: «Würenlos soll eine eigenständige Gemeinde mit ländlichem Charakter bleiben.»

Das stürmische Wachstum der letzten Jahre und der Verlust an Ländlichkeit wurden möglich, weil die letzten Nutzungsplanungen auf quantitatives Wachstum setzten. Seit der letzten Nutzungsplanung wuchs die Bevölkerung um rund ein Drittel von 4800 auf 6400 Ende 2017. Das entsprach einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von fast 2%. Ginge es ihm gleichen Takt weiter, würde unsere Gemeinde 2035 etwa 8500 Einwohner zählen.

So weit soll es aber nicht kommen. «Wir wollen in den nächsten 15 Jahren quantitativ moderat wachsen (auf maximal 7300 Einwohner)» schreibt der Gemeinderat 2016 in seinem Leitbild. Das entsprach damals einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von gut 1 %.

Die Raumplanung des Bundes und des Kantons verhindern eine Ausdehnung des Baugebietes, die über minimale Einzonungen hinausgeht. Ist das eingezäunte Bauland einmal überbaut – und die Reserven an unüberbautem Bauland sind bereits ziemlich gering – wird Wachstum nur noch durch verdichtetes Bauen möglich sein. Wer zu einem Wachstumsziel Ja sagt – wie moderat dieses Ziel auch sein mag – wird also auch zu einer gewissen Verdichtung Ja sagen müssen. Die Frage ist eher, wo sie erfolgen soll und in welcher architektonischen Qualität.

Die Allgemeine Nutzungsordnung wird erfahrungsgemäss etwa 20 Jahre Bestand haben müssen. Wir leben in einer schnellebigen Zeit. Unmöglich sind einigermassen zuverlässige Prognosen darüber, wie sich die wirtschaftliche Lage und – davon abhängig – die Nachfrage nach Wohnraum in 20 Jahren präsentieren wird.

Wie die Erfahrungen mit der vor 50 Jahren in der Bundesverfassung verankerten Raumplanung in der Schweiz zeigen, hat sie einen schweren Stand gegenüber der Macht des Faktischen und den Bedürfnissen des Marktes. Realistischerweise und vorausschauend sollte das Korsett der Allgemeinen Nutzungsplanung nicht allzu eng geschnürt werden. Zum Beispiel sollten Aufzonierungen an geeeigneten Orten im bestehenden Baugebiet kein Tabu sein. Und hat ein Quartier seinen Charakter durch Neubauten schon teilweise verloren und ist der gebliebene Rest nicht besonders erhaltungswürdig, sollte der Wandel durch planerische Massnahmen eher beschleunigt als aufgehalten werden.

Würenblicker wird über den Verlauf des Ziel-Workshops berichten.

Früher zum Thema Revision der Nutzungsplanung erschienene Beiträge: hier und hier

Lex Landi schadet dem Dorf

Für die Landi geht es an an der Gemeinderversammlung vom 7. Juni um viel. Lehnen die Stimmberechtigten die Teiländerung Nutzungsplanung «Grosszelg» (Lex Landi) ab, muss sie ihr Vorhaben begraben, den heutigen Laden bei der Barriere durch einen Grossmarkt mit Tankstelle und Shop zu ersetzen.

Gewerbegebiet Grosszelg mit Standort der neuen Landi (schwarz umrandet).
Seit bald 10 Jahren beschäftigen die Baupläne der mittlerweile zur überregionalen landwirtschaftlichen Genossenschaft mutierten LANDI Furt- und Limmattal mit Sitz in Regensdorf ZH Behörden, Planungsbüros und Arbeitsgruppen. (Siehe dazu auch frühere würenblicker-Artikel hier und hier.) Die lange Planungsgeschichte zeigt: Es geht um ein heikles Vorhaben. Nur mit der Nutzungsplanänderung wird eine grossflächigere Verkaufsnutzung im Gewerbegebiet Grosszelg südlich des Bahnhofs überhaupt zulässig. Doch damit handelt sich Würenlos mehr Nachteile als Vorteile ein.

Grundsätzlich wertet das Bauvorhaben die Bahnhofsumgebung nicht auf – die Hälfte des grossen Areals werden oberirdische Parkierflächen beanspruchen. Dies ist ein krasser Verstoss gegen das Gebot des haushälterischen Umgangs mit Bauland im Weichbild einer Ortschaft. Die Hauptkrux ist aber die strassenseitige Erschliessung – ein Problem, das auch mit allen Mobilitäts- und Erschliessungskonzepten nicht annähernd zufriedenstellend zu lösen ist.

Heutige Situation beim Problemknoten Land-/Bahnhofstrasse bei der Bahnschranke.

Die heutige Landi mit dem Laden vis—vis der Barriere und den übers südliche Bahnhofareal verstreuten Lagerschuppen und Freilagerflächen ist gewiss nicht mehr zeitgemäss, und das unter allen Gesichtspunkten. Sicher passt sie nicht mehr in das Shop-Konzept des mächtigen Agrokonzerns Landi. Der Laden mit den Parkplätzen davor sowie der gegenüberliegende Lagerschuppen mit einer Freilagerfläche sind aber auch ursächlich für das hässliche und gefährliche Verkehrs-Chrüsimüsi am Hauptzugang zum Bahnhof und zum Gewerbegebiet.

Aber leider ist es nicht so, dass mit dem Neubau weiter hinten im Gewerbegebiet alles besser wird. Zwar eröffnet sich die Chance, das Chrüsimüsi im Zugangsbereich des Bahnhofs etwas zu entwirren. Weil aber der neue Fachmarkt samt Tankstelle und Lebensmittelshop (auch Sonntags- und Spätabend-Verkauf möglich!) erheblichen Mehrverkehr generiert – man spricht von über 1000 Fahrten (500 Zu- und 500 Wegfahrten) pro Tag – entstehen neue Probleme.

Gemäss einem Verkehrsgutachten wird der Betrieb der neuen Landi nicht gleich zu einem totalen Verkehrschaos führen. In der Morgen- und vor allem in der Abendspitze, wo heute schon oft ziemlich prekäre Verhältnisse herrschen, wird die Belastung des Knotens Land-/Bahnhofstrasse kritisch. Baulichen Massnahmen sollen das totale Chaos verhindern. Eine Linksabbiegespur in der Bahnhofstrasse soll bei geschlossener Barriere die freie Wegfahrt in Richtung Dorf ermöglichen, und auf einem Mehrzweckstreifen zwischen den Fahrbahnen der Landstrasse (von der Einmündung der Dorfstrasse bis zur Barriere) sollen Linksabbieger einspuren und den Verkehr in Richtung Wettingen nicht zusätzlich behindern.

Selbst wenn dadurch das totale Chaos verhindert werden kann: Passt ein neu verursachtes Fast-Chaos in ein Dorf, das sich eine Verbesserung der Lebensqualität seiner Bevölkerung auf die Fahne geschrieben hat?

Das Kernproblem ist und bleibt, dass das Gewerbegebiet Grosszelg aus heutiger Sicht eigentlich am falschen Ort liegt. Früher war die Bahnhofsnähe für die Spedition von Gütern noch wichtig. Heute ist die Bahnnähe nur noch ein Hindernis. Für die strassenseitige Erschliessung des Gewerbegebietes lässt sich so nahe der SBB-Barriere nie und nimmer eine auch nur einigermassen befriedigende Lösung finden.

Ausgerechnet in einem solchen Gebiet neu eine Verkaufsnutzung auf grosser Fläche zu ermöglichen, ist mehr als fragwürdig. Der Landi-Fachmarkt ist ja nicht allein für die Würenloser Kundschaft gedacht. Für diese bräuchte es nicht rund 50 Parkplätze – rund fünfmal mehr als beim heutigen Laden. Wenn der Gemeinderat die Meinung vertritt, die Ansiedlung der Landi am neuen Standort liege im öffentlichen Interesse, hat er das Wohlergehen der Gemeinde aus den Augen verloren. Es geht primär ums Wohlergehen des Landi-Konzerns. Unter einem noch grösseren Verkehrspuff bei der Barriere werden nicht zuletzt die heute schon im “Grosszelg” ansässigen Gewerbebetriebe leiden.

Dazu kommt, dass die vom Kanton im Zusammenhang mit dem Landi-Bauvorhaben energisch geforderte Privilegierung des Verkehrs auf der Landstrasse weitreichende Folgen hat. Der Kanton hat das in einer ersten Fassung längst vorliegende Konzept für eine Neugestaltung der Landstrasse überarbeitet. Bei Publikation dieses Artikels, 10 Tage vor der Abstimmung über die Lex Landi, weiss die Öffentlichkeit noch nicht, wie es im Detail aussieht. Zu erwarten ist, dass wegen des langen Mehrzweckstreifens im Landstrassenabschnitt Dorfstrasse bis Barriere keine Radstreifen mehr Platz finden. Wegen der neuen Landi also null Sicherheitsgewinn für den Langsamverkehr (z.B. Bez-Schüler)!

Wesentlich mehr im öffentlichen Interesse als die Lex Landi liegt die Doppelvorlage für einen zentralen Werkhof des Bauamtes und der Technischen Betriebe im neuen Gewerbegebiet Tägerhard. Mit einem zweifachen Ja – zum Baurechtsvertrag mit der Ortsbürgergemeinde und zum Verpflichtungskredit von rund 5 Millionen Franken (1,9 Mio. Franken hat die Einwohnergemeinde zu übernehmen) können TBW und Bauamt ihren Betrieb effizienter gestalten. Heute sind ihr Material, ihre Fahrzeuge und Maschinen an diversen, teils eher ungeeigneten Standorten untergebracht.

Nach Bezug des Werkhofs wird eine ziemlich grosse Fläche im Gemeindehaus frei für andere Nutzungen durch die Gemeindeverwaltung. Zudem entfallen Mietausgaben und auch für die Nutzung der historischen Zentrumsscheune eröffnen sich neue Möglichkeiten.

Mobility verlässt Würenlos

Obwohl eher als Meinungsplattform konzipiert, hat würenblicker dank aufmerksamen Lesern und Mit-Bloggern auch bei lokalen News  immer wieder die Nase vorn. Heute gleich zwei Beispiele:

Mit einer Botschaft, die viel aussagt übers Mobilitätsverhalten der Würenloser (und die zur angedrohten Schliessung der Poststelle passt) wartet die erfolgreiche Car-Sharing-Organisation Mobility auf. Sie informiert ihre Kundschaft darüber, dass ihr Fahrzeug-Standort beim Bahnhof Würenlos im September aufgehoben wird. Wer künftig ein Mobility-Auto benützen will, wird sich an die nächstgelegenen Standorte in Killwangen oder Wettingen bemühen müssen.

Der Standort Würenlos war laut Mobility seit etwa 2,5 Jahren defizitär. Erstaunlich, berichten doch Trendforscher immer wieder vom weltweiten Siegeszug der Sharing-Economy (nutzen statt besitzen). Und Mobility ist längst keine Firma mehr vorwiegend für Grüne, die halt doch nicht ganz aufs Autofahren verzichten wollen. Mobility-Autos ersetzen immer häufiger den Zweitwagen oder ganze Firmenflotten.

Rund 3000 Mobility-Fahrzeuge – vom Kleinwagen bis zum Mini-Van oder Audi-Cabriolet – stehen in der ganzen Schweiz zur Verfügung. Eines pro 2700 Einwohnern also. Auf 5500 Einwohner kommt ein Standort. Rein rechnerisch wäre Würenlos also längstens gut für einen Standort und zwar nicht nur mit einem Auto (wie jetzt noch), sondern mit deren zwei bis drei!

Entsetzt schrieb Matthias Rufer, Mobility-Genosenschafter und Mitglied der Planungskommission, an Mobility. Momentan seien hier zwei grössere Arealentwicklungen im Gange, die eine im Gebiet Steinhof , die andere im Dorfzentrum (Alterszentrum).. Vielversprechend – wegen der künftigen Mieter der Alterswohnungen – sei womöglich ein Standort im Zentrum. Ob die Genossenschaft deshalb eine Chance sehe, hier oder  im Gebiet Steinhof einen Standort einzurichten, erkundigte sich Matthias Rufer bei Mobility . Und hat bereits eine Antwort erhalten: Man danke für den Hinweis, sehe aber im Moment in Würenlos kein Potential, einen neuen Standort ins Auge zu fassen.

Haltestelle Altwiesen der Buslinie 11: Künftig bequemerer Ein- und Ausstieg.

Auf fruchtbareren Boden gefallen ist eine Anregung des Lesers  Heinz Ernst. Er schlug vor einem Jahr in einem Mail an Bauamt-Chef Markus Roth vor, im Zuge der anstehenden Sanierung der Altwiesenstrasse sei die Bushaltestelle Altwiesen so zu gestalten, dass der Ein- und Ausstieg von Menschen mit körperlicher Behinderung oder mit Kinderwagen sowie von Senioren leichter zu bewerkstelligen sei. Eine Planskizze legte Heinz Ernst auch gleich bei.

Nun freut sich Heinz Ernst:«An der Altwiesenstrasse entsteht die erste behindertengerechte Bushaltestelle in Würenlos!» Markus Roth habe  es nicht versäumt und die erforderlichen Schritte veranlasst, um die Umsetzung seines Vorschlages im laufenden Projekt zu prüfen. Vorausschauend habe der Bauamt-Chef nach einer Lösung einer Aufgabe gesucht, die sowieso angepackt werden müsste und jetzt  sicher kostengünstiger erledigt werden könne (bis 2023 sind alle ÖV-Haltestellen an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes anzupassen).

Neue (und hoffentlich behindertengerechte) Bushaltestellen soll es auch an der sanierten Landstrasse zwischen SBB-Barriere und Steinbruchkreisel geben. Für das ganze Sanierungspaket hat die Gemeindeversammlung schon 2009 einen Kredit von 2,845 Millionen Franken bewilligt. Jetzt hat die Gemeindeversammlung vom Donnerstagabend, 8. Juni, einen Zusatzkredit von 1,16 Millionen bewilligen müssen. Denn das Ganze wird viel teurer als einst vom Ingenieurbüro errechnet. Das zeigte sich schon 2013 bei der Arbeitsvergabe, worauf die ganze Übung abgebrochen wurde. Doch nun drängte der Kanton erneut auf die Sanierung, Ein Grund, dass der Kanton vorwärts machen will, ist offenbar der Umstand, dass der Bund nur noch bis Ende 2018 Beiträge an «Flüsterbeläge» zahlt, wie hier einer eingebaut werden soll. Selbst wenn die Gemeindeversammlung den Zusatzkredit abgelehnt hätte, hätte der Kanton den Strassenbelag erneuert und  die Gemeinde hätte gemäss Kantonsstrassendekret einen Beitrag an diese Kosten leisten müssen.

An der Orientierungsversammlung vom 31. Mai waren noch Zweifel an der Dringlichkeit des Projektes laut geworden. Denn als dringlich wurde die Sanierung schon vor acht Jahren bezeichnet,  doch seither ist der Verkehr auf der Strasse gerollt, wie wenn nichts wäre. Der schlechte Strassenzustand ist weder sicht- noch für Fahrzeuginsassen spürbar. Auch die Situation für die Velofahrer ist auf diesem Strassenabschnitt  weniger gefährlich als auf dem Abschnitt SBB-Barriere – Kreisel Raiffeisenbank. Bis auf die zu klein dimensionierte Abwasserleitung sind auch die Werkleitungen nicht erneuerungsbedürftig.  Doch würde man die Leitungen jetzt im Boden belassen und erst in einigen Jahren ersetzen,  müsste man dann die Strasse erneut aufreissen.

Zudenken gibt mir das aber schon: Da lamentieren Regierungsrat und Grosser Rat an einem fort über die leere Staatskasse und fügen Sparprogramm an Sparprogramm   – für nicht besonders dringliche Strassensanierungen aber reicht die Knete  allemal .

Die Einwohnergemeindeversammlung  vom 8. Juni hat auch alle anderen Vorlagen im Sinne des Gemeinderates gutgeheissen. (Artikel nach der Gemeindeversammlung aktualisiert).

Tempounterschiede

Von «Künstlerpech› habe ich geschrieben (Link zum damaligen Artikel), als vor einem halben Jahr die Bauarbeiten für den neuen Sportplatz im Tägerhard nach knapp zwei Monaten gestoppt wurden. Weil der Baugrund unstabiler war als erwartet. Zuvor hatte es stets geheissen, Messungen hätten ergeben, dass im fraglichen Bereich der ehemaligen Kiesgrube der Untergrund ausreichend stabil sei für den Bau eines Sportplatzes.

Schon beim Baustopp, war abzusehen, dass das neue Spielfeld nicht mehr 2017 bereit stehen würde. Nun kennen wir auch die entstehenden Mehrkosten: Um die 240 000 Franken (Link zur Pressemitteilung des Gemeinderates). Der von der Gemeindeversammlung genehmigte Verpflichtungskredit von 1,25 Mio Franken dürfte also um 20 Prozent überschritten werden. Das ist unschön, zumal der Kredit aus Schiss vor dem Souverän drastisch herunterfrisiert worden war. So waren die Reserven für Unvorhergesehenes  äusserst knapp bemessen. Die Vorlage wurde in einem für Würenlos ungewöhnlich hohen Tempo ausgearbeitet und zur Abstimmung gebracht. Auf einen Projektierungskredit verzichtete man. Ein Jahr zuvor war ein solcher für einen Kunstrasenplatz  in einer Referendumsabstimmung klar verworfen worden war (die Baukosten von 2,8 Mio. Franken hielt die Mehrheit der Stimmenden angesichts der damaligen eher misslichen Finanzlage für untragbar).

Diese Kröte, die Mehrkosten, werden wir schlucken müssen. Wahrscheinlich wäre der Kredit im Dezember 2015 auch angenommen worden, wenn die Bodenprobleme damals schon bekannt gewesen wären und darum ein Kredit von 1,5 statt 1,25 Millionen verlangt worden wäre.

Gut, dass der Gemeinderat eine genaue Untersuchung darüber verspricht, wie es zur unerfreulichen Situation kommen konnte. Unter anderem interessiert doch sehr, ob die Senkungsmessungen nach allen Regeln der Baukunst vorgenommen worden sind. Und geschludert worden sein könnte ja auch beim Wiederauffüllen der Kiesgrube. Könnte allenfalls die Ortsbürgergemeinde als Landeigentümerin die Firma haftbar machen, welche seinerzeit  Kies abgebaut und die Grube wieder aufgefüllt hat?

Im Rollatortempo vorwärts in Richtung Alterszentrum..

Konnte es also 2015 beim zweiten Anlauf für den neuen Sportplatz nicht schnell genug gehen, pressiert’s offenbar weniger bei den Vorarbeiten für das Alterszentrum. Seit über 120 Tagen ist der Beschluss der Gemeindeversammlung rechtskräftig, eine Aktiengesellschaft für den Bau des Alterszentrum zu gründen. Gegründet ist noch nichts. Dabei wäre dazu wohl mehr als genug Zeit zur Verfügung gestanden. Denn spätestens nachdem der Gemeinderat den Antrag zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet hatte, hätte man alle juristischen Fragen rund um die Gründung klären und die Suche nach qualifizierten Verwaltungsräten starten können. Jetzt hört man, es werde wohl Spätsommer oder Herbst werden, bis die AG gegründet sei.

Das gemächliche Tempo enttäuscht. Darf man sich doch – nimmt die AG erst mal ihren Betrieb auf –  eine Beschleunigung des Vorhabens Alterszentrum erhoffen. Der Verwaltungsrat der AG könnte auch den Gemeinderat von einem gewichtigen Teil des Dossiers Alterszentrum  entlasten – was offenbar bitter nötig scheint. Hat der Gemeinderat Angst vor einem Machtverlust? Das gemächliche Tempo bei der Umsetzung des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom Dezember letzten Jahres ist jedenfalls höchst erklärungsbedürftig.  Denn der Auftrag des Volkes ist klar und eindeutig: Nochmals 50 Jahre warten, bis das Alterszentrum steht, will man nicht.

Wer sich  wenigstens vom Verein Alterszentrum Würenlos, ein paar erhellende Informationen verspricht – schliesslich soll dieser Verein ja auch künftig eine wichtige Rolle in der AG als Bindeglied zur Bevölkerung spielen – wird bitter enttäuscht. Zumindest was die Kommunikation betrifft, krankt der Verein ebenfalls an Morbus Schlendrian: Öffnet man auf der Website des Vereins die Rubrik «Aktueller Stand des Projekts Alterszentrum Würenlos», so datiert der letzte Eintrag vom Dezember 2015