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Die Lex Landi – das Dilemma

Die geplante Landi im Gewerbegebiet ist vorderhand wegen der Grösse ihrer Verkaufsflächen (1600 Quadratmeter) nicht bewilligungsfähig. Die Nutzungsplanung Gewerbezone «Grosszelg» muss dafür geändert werden. Bis 3. Oktober läuft das Mitwirkungsverfahren (Näheres hier). Die Gemeinde steckt im Dilemma. Dass die Landi etwas Zeitgemässeres bauen will, ist verständlich. Doch das Vorhaben verträgt sich schlecht mit der Verkehrssituation und einer zukunftsorientierten Planung.

Die Krux: Der Problemknoten Land-/Bahnhofstrasse bei der Bahnschranke.
Der Problemknoten Land-/Bahnhofstrasse bei der Barriere.

Die neue Landi mit Tankstelle/Shopsoll im Dreieck Grosszelg-/Bahnhof-/
Grundstrasse entstehen. 55 Parkplätze werden wohl mehr zusätzlichen Verkehr erzeugen, als ihn jede andere gewerbliche Nutzung bringen würde.

Das ist der Haken, denn die Strassenerschliessung ist problematisch. Die Entwicklung im ganzen Planungsgebiet Im Grund (umfassend die Teilgebiete Bahnhof, Grosszelg und Steinhof) führe zu einer «ungenügenden Verkehrssituation», falls keine Massnahmen getroffen würden, stellte eine Verkehrsstudie 2014 fest. Erstellt wurde sie als Grundlage für den Entwicklungsrichtplan «Im Grund», den der Gemeinderat als Richtschnur für alle weiteren Planungen in diesem Gebiet mittlerweile beschlossen hat (Näheres hier).

Ist die Verkehrserschliessung eh schon problematisch, so sollte wenigstens darauf geachtet werden, dass nicht ausgerechnet Neubauten erstellt werden, die viel Verkehr generieren.  Da ist es erstaunlich, dass die Nutzungsplanung nun zugunsten eines Grossmarkts mit viel Kundenverkehr geändert werden soll. Mit täglich 1100 Fahrten zur neuen Landi wird gerechnet.

Die Zu- und Wegfahrt zum Gewerbegebiet (inkl. Landi) soll weiterhin über den Knoten Land-/Bahnhofstrasse erfolgen. Dessen Kapazität wird massgeblich beeinflusst von der SBB-Barriere. In den Morgen- und Abendspitzen ist sie zwischen 15 und 25 Minuten pro Stunde geschlossen. Das führt regelmässig zu Staus. Auf der Landstrasse blockieren zudem Linksabbieger (die in die Bahnhofstrasse wollen) den Verkehr in Richtung Wettingen. In der Bahnhofstrasse müssen vor allem Linksbbieger lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Das alles würde noch schlimmer werden, bliebe alles beim Alten.

Was aber tun? In der Studie wurden mehrere Massnahmen geprüft: Ein Kreisel (zu gefährlich bei Staus und sich schliessender Barriere), ein Linksabbiegeverbot in der Bahnhofstrasse, ein Bypass durchs Wohngebiet. Doch als zweckmässig erwiesen sich nur zwei Massnahmen:

  1. ein Mehrzweckstreifen in der Landstrassen-Mitte und zwar auf voller Länge von der Bäckerei Schwab bis zur heutigen Landi. Er kann teilweise verhindern, dass Linksabbieger den Verkehr in Richtung Wettingen blockieren.
  2. Eine Links- und eine Rechtsabbiegespur in der Bahnhofstrasse. Die Wartezeiten für die Linksabbieger würden aber kaum kürzer – es sei denn, eine Lichtsignalanlage würde ab und zu freie Fahrt geben. Doch dazu wird das kantonale Baudepartement niemals Ja sagen. Es sagt, der Verkehr auf der Landstrasse müsse Vorrang haben. Nach einer Barrierenöffnung müssten die Staus auf der Landstrasse vollständig abgebaut sein, bevor der Verkehr aus den Seitenstrassen einbiegen könne.

Die vorgesehenen Massnahmen sollen selbst bei einem Vollausbau der ganzen Gewerbezone ausreichen. «Somit ist es zulässig», so der Planungsbericht, «dass der Neubau der Landi vorab erstellt und in Betrieb genommen wird, bevor sämtliche Massnahmen gemäss Verkehrsgutachten umgesetzt sind.» Proscht Nägeli, soweit kommts noch: Zuerst wird  das Verkehrschaos vergrössert, und irgendwann, Anno Tubak, folgen dann die nötigen Strassenausbauten! Gewiss, der Knoten Land-/Bahnhofstrasse lässt sich erst ausbauen, wenn die alte Landi gekauft und abgerissen ist. Dennoch muss gelten: Erst die Strassen, dann die Landi. Eine vorübergehende Ladenschliessung oder ein Provisorium ist zumutbar.

Gewisse Konzessionen hat die Landi schon gemacht, in einem privatrechtlichen Vertrag, den der Gemeinderat am 27. Juni dieses Jahres mit der Landi Furt- und Limmattal abgeschlossen hat. Die wichtigsten sind:

  • Zwei  Wegrechte: Das eine gilt nur für den den Ortsbus, damit er wie bisher vom Bahnhof durchs Landiareal in die Grosszelgstrasse gelangen kann. Das zweite für einen öffentlichen Fuss- und Radweg vom Bahnhof zur Grosszelglistrasse quer durchs  Landiareal.
  • Ein Vorkaufsrecht: für die Parzelle mit dem Landi-Schuppen neben der Barriere. Die Parzelle wird benötigt, sollte dereinst eine Fussgänger- und Velounterführung parallel zum  Niveauübergang gebaut werden.
  • Die Landi zahlt pauschal maximal 60 000 Franken für bauliche Anpassungen  der Bahnhofstrasse und maximal 20 000 Franken für einen Fuss- und Radweg durch ihr Areal.

Mit dem Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages hat sich der Gemeinderat nach Auffassung des kantonalen Baudepartementes. vergaloppiert. Dies geht aus einem Schreiben der Abteilung Raumentwicklung vom 23. Juni 2016 hervor. Gut für den Gemeinderat, dass es nur empfehlenden Charakter hat. Denn nach Strich und Faden zerzaust wird darin der seinerzeit zur unverbindlichen Vorprüfung vorgelegte Entwurf für den Entwicklungsrichtplan. Dieser genüge weder den formalen noch den raumplanerischen Anforderungen, kritisiert man aus Aarau. Ziel einer solchen Vornutzungsplanung sei die Erarbeitung einer Zukunftsvision für ein bestimmtes Gebiet. Doch Aussagen zur Siedlungsentwicklung fehlten fast völlig und die wenigen Aussagen seien «wenig konkret und nur bedingt verständlich».

Das Bahnhofsgebiet ist aus kantonaler Sicht ein «bedeutsames Entwicklungsgebiet». Der Kanton begrüsst zwar die im Entwicklungsrichtplan vorgesehene Pflicht Gestaltungspläne auszuarbeiten, stellt dann aber fest «Der wichtigste Bereich um den Bahnhof soll jedoch von der Gestaltungsplanpflicht ausgeklammert und in einem Teilbereich privatrechtlich gelöst werden können. Wir können uns nicht vorstellen, wie damit die sehr wichtigen städtebaulichen Zielsetzungen hinreichend gesichert werden können.»

Das Land um den Bahnhof ist eigentlich viel zu kostbar, als dass es längerfristig mit oberirdischen Kundenparkplätzen sowie Paletten voller Düngersäcke überstellt werden sollte. Bei anderen S-Bahn-Stationen (Schlieren, Dietikon, Otelfingen, Buchs-Dällikon) sind in letzter Zeit vor allem grosse Wohnüberbauungen entstanden, oft kombiniert mit mässig störenden Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben.

Laut Planungsbericht besteht ein «wesentliches öffentliches Interesse», dass die traditionsreiche Landi mit ihren Leistungen für die Bevölkerung und die Landwirtschaft eine Zukunftsperspektive im Dorf erhält. Na ja,  ist sie denn der einzige Hobby-, Bau- und Gartenmarkt weit und breit? Hat das Interesse der Öffentlichkeit an eher weniger statt mehr Verkehr, an einer besseren Erreichbarkeit des Bahnhofs und des Gewerbegebietes, an einer zukunftsgerichteten Weiterentwicklung unseres Dorfes – kurz: an mehr Lebens- und Standortqualität – nicht doch ein bisschen mehr Gewicht?

Die entscheidende Interessenabwägung nimmt die Gemeindeversammlung vor (frühestens im Juni 2017). Nach dem Mitwirkungsverfahren, in dem jedermann zur Nutzungsplanänderung schriftlich Stellung nehmen kann, folgt vorher noch das eigentliche Auflage- und Einspracheverfahren. 

Beachten Sie auch die neue Rubrik «Events in Würenlos» mit Hinweisen auf lokale Veranstaltungen, in der Menüleiste oben.

Warten auf Nägel mit Köpfen

Der Gemeinderat lud zur Informationsveranstaltung. Angekündigt waren unter anderem Infos über den Stand der Arbeiten fürs Alterszentrum und über die Planungen im Gebiet Steinhof/Im Grund. Spannend fanden das  viele Würenloserinnen und Würenloser, sie füllten den Gmeindschäller fast bis auf den letzten Platz. Doch sind sie jetzt auch klüger als zuvor? Zwar war von vielen «offenen Baustellen», Absichten und Schwierigkeiten die Rede,  konkrete Ergebnisse der vielen Bemühungen wurden aber kaum präsentiert.

Beispiel Alterszentrum: Zwar  haben die Stimmberechtigten vor Jahresfrist einem Landabtausch mit den Ortsbürgern zugestimmt und so die Einwohnergemeinde zur alleinigen Eigentümerin der Zentrumswiese gemacht. Wäre das nicht geschehen, wäre die ganze Planung noch komplizierter als sie es   ohnehin ist. Abgesehen von diesem Landtausch aber ist noch kein einziger Nagel mit Kopf  gemacht worden seit der legendären Gemeindeversammlung vor drei Jahren, als die Gemeinde mit grossem Mehr beschloss, am Standort Zentrumswiese festzuhalten. Von den wichtigsten Fragen, die  damals der Klärung harrten, ist auch heute  keine einzige endgültig beantwortet. Das ist ernüchternd. Vor allem für jene, die 2013 für den Standort Zentrumswiese gestimmt haben, weil sie meinten, hier lasse sich das Alterszentrum rascher realisieren als am Alternativstandort Wiemel. (Dieser Abschnitt wurde noch am 4.5. geändert und ergänzt.)

Immer noch offen ist mit Stand 3. Mai 2016:
♦wer Bauherr des Alterszentrums sein wird. Die Gemeinde selbst will es ja nicht sein.
wer Betreiber das Alterszentrum  wird.
Wie gross das Alterszentrum wird. Aus Kostengründen seien Anpassungen am ursprünglichen Raumprogramm nötig, sagte Vizeammann Toni Möckel im Gmeindschäller.
♦Wie der Gestaltungsplan aussehen wird für das  Gebiet Zentrumswiese inklusive Rössli,  Post und Zentrumsscheune.
♦ wie das Gebiet besser erschlossen werden und zu welchem Preis dazu das  Postgebäude gekauft werden kann.

Niemand durfte erwarten, dass alle diese Punkte bis zum heutigen Tag geklärt seien. Aber gleich kein einziger?  Als erster konkreter Schritt drängt sich der Entscheid über den Bauträger auf. Vor drei Jahren kam’s darob zum Streit zwischen Verein Alterszentrum und Gemeinderat. Jener favorsierte eine gemeinnützige Aktiengesellschaft, dieser einen privaten Investor. In der Folge dann vor einem Jahr grosser Personalwechsel im Vorstand des Vereins Alterszentrum. Und Einsetzung eines Steuerungsausschusses, gebildet aus je drei Vertretern des Gemeinderates und des Vereins.

Dieser Steuerungsausschuss scheint nun wieder auf eine gemeinnützige AG zu setzen, wie laut «Limmatwelle» an der Generalversammlung des Vereins Alterszentrum im April bekannt wurde. Im Gmeindschäller war dazu nur zu erfahren, dass Anfang Juni die Planungs- und die Finanzkommission, der Verein Alterszentrum sowie die ebenfalls involvierte Spitex über die Pläne des Steuerungsausschusses informiert werden und  dann Bis Ende Juni dazu Stellung nehmen können. Anschliessend will der Gemeinderat eine Vorlage an die Gemeindeversammlung ausarbeiten. Es dürfte laut Möckel eine ausserordentliche Gemeindeversammlung sein. Einen Termin habe ich nicht gehört.

Bis dahin muss auch Klarheit darüber bestehen, was mit dem angehäuften Altersheimfonds passiert und in welcher Form die Einwohnergemeinde das Bauland fürs Alterszentrum zur Verfügung stellt: Erteilt sie ein Baurecht oder bringt sie ihr Land als Sacheinlage in eine gemeinnützige AG ein?

Zu den Planungen Steinhof/Im Grund war auch nur wenig Neues zu erfahren. Zur Baueingabe für den Um- und Neubau des Steinhof-Ensembles (Gasthof und Scheune) habe es eine Einwendung des Aargauischen Heimatschutzes gegeben. Und die Stellungnahme des Kantons stehe noch aus.

Was den Landi-Neubau südlich des Bahnhofs betrifft, soll zwischen Gemeinde und Landi eine Vereinbarung getroffen werden, worüber genau wurde nicht gesagt, wohl auch, weil die entscheidende Verhandlung noch ausstand. Weiterhin vage blieben auch Aussagen über eine Lösung im Strassenbereich bei der Barriere, wo wegen der neuen Landi mit mehr Ab- und Einbiegeverkehr zu rechnen ist. Dafür legte Gemeindeammann Hans Ueli Reber ein flammendes Bekenntnis zur Barriere ab. Eine Tieferlegung der Bahn sei nicht finanzierbar und der Bau einer Unterführung wäre ein zu grosser Eingriff ins Ortsbild.

Die Landstrasse zwischen Steinbruch-Kreisel und Barriere soll ab nächstem Jahr bis Sommer 2018 saniert werden. Geplant sind zum Schutz der Anwohner auch Lärmschutzwände. Wie diese zu vereinbaren sind mit einer attraktiveren Gestaltung des Strassenraumes, die gemäss dem am Dienstag ebenfalls vorgestellten Leitbild zu Gemeindentwicklung anzustreben ist, steht auf einem anderen Blatt. Wie sagte doch der Gemeindeammann im Gmeindschäller? «Uns dominiert der Verkehr».– Wie wahr, aber auch wie resignativ!

Was sich südlich des Bahnhofs tun soll

Der Gemeinderat hat den Entwicklungsrichtplan für die Gebiete Bahnhof, Gewerbe Grosszelg und Im Grund sowie Wohngebiet Steinhof /Im Grund veröffentlicht. Mit dem Planwerk sagt der Gemeinderat, wie sich dieses Baugebiet, das teils stark unternutzt, teils noch nicht überbaut ist, in den nächsten Jahrzehnten entwickeln soll. Diese Zielvorstellung spurt nächste Planungsschritte vor.

Der Entwicklungsrichtplan betrifft fast das ganze Gebiet zwischen Bahnlinie (oben), Landstrasse (rechts) und Hürdlistrasse (unten). (Bild aus der Publikation der Gemeinde).
Der Entwicklungsrichtplan betrifft fast das ganze Gebiet zwischen Bahnlinie (oben), Landstrasse (rechts) und Hürdlistrasse (unten). (Bild aus der Publikation der Gemeinde).


Das Wichtigste in Kürze:

Nutzung (Download Richtplankarte : entwicklungsrichtplan_im_grund_nutzungen_zonen_ortsbild:

  • Wohn- und Gewerbezone WG3 im vorderen Areal Steinhof (entlang Landstrasse). Gasthof-Kopfbau und Gartenwirtschaft sollen erhalten bleiben.
  • Wohnzone im hinteren Areal Steinhof und im angrenzenden Gebiet Im Grund, dreigeschossig, in einem Streifen links und rechts der Grundstrasse zweigeschossig (je plus Attika). Damit wird die Siedlungsstruktur des Quartiers Hürdli grossomodo übernommen. Das Land westlich der Grundstrasse müsste aber erst eingezont werden.
  • Gewerbezone Bahnhof sowie Grosszelg. Vorrangig bleibt die gewerbliche Nutzung. Wohnungen dürfen nur für Hauswarte bzw, Betriebsinhaber gebaut werden. Im Dreieck südlich des Bahnhofs (heute Tankstelle und Lagerschuppen) soll die neue Landi gebaut werden.

Verkehr–Download Richtplankarte Mobilität, Verkehr, Parkierung und Erschliessung: entwicklungsrichtplan_im_grund_mobilitaet_verkehr_erschliessung_parkierung

  • Ganzes Gebiet Bahnhof (mit P&R und neuer Landi) + Gewerbegebiet Grosszelg: Zu- und Wegfahrt via Bahnhofstrasse.
  • Gebiet Steinhof: Zu- und Wegfahrt ab Landstrasse mit neuer Stichstrasse. Parkplatz Gasthof wie bisher.
  • Wohngebiet Im Grund: Zu- und Wegfahrt ab Landstrasse via Lättenstrasse-Hürdlistrasse.
  • Neue Fusswege zwischen Hürdlistrasse und Bahnhof, zwischen Juch- und Lättenstrasse sowie Unterführung für Langsamverkehr bei der SBB-Barriere.
  • Neue Streckenführung des Ortsbusses: ab Bahnhof via Grosszelgstrasse-Grundstrasse-Hungerbühlstrasse-Lättenstrasse in die Landstrasse. Alternative: Ab Hungerbühlstrasse via Juchstrasse.
  • Als blosse Option: Bahnüberführung Grundstrasse – Tägerhardweg für Velos und allenfalls Busse.

Der Entwicklungsrichtplan enthält auf den ersten Blick viele vernünftige Ideen und  Anordnungen. So werden für fürs Wohngebiet Im Grund sowie das gesamte Steinhof-Areal Sondernutzungspläne (Erschliessungs- und Gestaltungspläne) vorgeschrieben. Die Parkierung soll hier unterirdisch sein und es ist Raum für einen Kindergarten (allenfalls Kindertagesstätte) vorzusehen. Download Bestimmungen: entwicklungsrichtplan_im_grund_bestimmungen

Der nun vorgelegte  Entwicklungsrichtplan ist der Versuch, möglichst allen der sich teilweise widersprechenden Interessen Rechnung zu tragen.  Damit soll wohl eine noch längere Blockierung von Bauvorhaben in einzelnen Gebieten (z.B. Steinhof) vermieden werden. Der Kompromiss hat Schwachstellen. So sollen bestehende Wohngebiete durch den entstehenden Mehrverkehr möglichst wenig belastet werden. Mit der Erschliessung des neuen Wohngebiets im Grund (via Hürdlistrasse) geschieht aber genau das im Quartier Hürdli. Wäre aber die an sich sinnvollere Verkehrserschliessung via Bahnhof- und Grosszelglistrasse gewählt worden, hätte wohl die Landi ihren Grossmarkt nie bauen können. Auch so wird sie zuwarten müssen, bis für die schwierige Verkehrssituation bei der Einmündung der Bahnhof- in die Landstrasse eine Lösung nicht nur gefunden, sondern auch realisiert ist. .

Überhaupt: Die Verkehrserschliessung ist – wie schon wiederholt dargestellt – die Krux bei diesem Planungsvorhaben. Die schwierigen Rahmenbedingungen und auseinandergehenden Meinungen von Gemeinderat und Kanton erschweren den Planungsprozess wohl auch weiterhin.

Der Entwicklungsrichtplan hat eine längere Vorgeschichte. Im Rahmen eines sogenannten Testplanverfahrens machte ein Expertenteam schon 2010 Vorschläge für die bauliche Entwicklung in diesem Gebiet. Dem Gemeinderat passten diese Ideen aber nicht und er beauftragte die Zürcher Raumentwicklungsfirma SwissSpaGroup (Ex-Würenloser Rolf Wieland ist Mitglied der Geschäftsleitung) mit der Ausarbeitung des Entwicklungsrichtplans.

Mitgeredet hat eine 14-köpfigen Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Gemeindeammann Hans Ueli Reber. Ihre Besetzung ist beachtenswert: Dabei waren je zwei Vertreter des Bauamtes, der Planungskommission, des mit der Ortsplanung beauftragten Büros Minikus Vogt & Partner AG,  je ein Vertreter der Steinhof-Grundstücke und des Expertenteams im Testplanverfahren sowie – man staune – volle vier  Landi-Interessenvertreter (wobei bei einem im Bericht der SwissSpaGroup die enge Beziehung zur Landi unerwähnt bleibt.)

In einem sogenannten Mitwirkungsverfahren können nun Landeigentümer und Anstösser, denen das Planwerk an einer Versammlung vorgestellt wurde, bis 1. Oktober schriftlich Stellung nehmen. Die Eingaben werde der Gemeinderat bewerten und beurteilen und im Entwicklungsrichtplan berücksichtigen, heisst es in der Mitteilung auf der Gemeinde-Homepage. In einem Mitwirkungsbericht wird der Gemeinderat sagen, wie er die Eingaben bewertet hat.

Den Entwicklungsrichtplan beschliessen kann der Gemeinderat. Damit wird der Plan für den Gemeinderat, nicht aber für die Grundeigentümer verbindlich. Der Regionalplanung und dem Kanton wird er zur Kenntnisnahme unterbreitet. Die Gemeindeversammlung kommt erst zum Zug, wenn die Bauordnung und der Zonenplan abgeändert oder Projektierungs- und Baukredite nötig werden (z.B für Strassen).

Kühles Nass und neue Ressorts

Jetzt verreist Würenlos.   Ob’s am Ferienziel wohl noch wärmer ist als momentan hier im Furttal? Die langanhaltende Schönwetterperiode hat bei uns lange vor den Sommerferien eingesetzt. Damit stehen die Chancen gut, dass unser Schwimmbad nach einer längeren Durstrecke endlich wieder einmal eine Besucherzahl nahe beim Allzeit-Besucherdurchschnitt von 50 735 pro Jahr erreicht. Selber schuld, wer dieses Jahr kein Saisonkärtli gekauft hat. 2014 wagten sich ja nur 23 210 Mutige ins Wiemel-Nass. Die sonnigen Tage werden auch Gemeinderat Toni Möckel freuen.

Denn Möckel bleibt unter anderem «oberster Bademeister», das hat die Ressortverteilung im Gemeinderat kurz vor der Sommerpause  ergeben. Wie die Ressorts nach der Wahl von Markus Hugi anstelle von Karin Funk Blaser verteilt wurden, darüber hat die «Limmatwelle» berichtet. Ihre Meldung war aber so etwas von textgestalterischem Minimalismus, das jeder KV-Auszubildende damit wohl durch die LAP gerasselt wäre. Auch im zweiten Anlauf habe ich es jedenfalls nicht geschafft,  die Namen und Zuständigkeitsbereiche  auf die Reihe zu bringen.

Das Wichtigste zuerst: Lukas Wopmann (BDP) wird neuer Finanzminister. Das war nicht unbedingt zu erwarten. Aber als diplomierter Hotelier und Kadermann einer Dienstleistungsfirma auf dem Flughafen dürfte ihm das Finanz- und Rechnungswesen ja nicht fremd sein. Mit dem Schlüsselressort Finanzen wird Wopmann zwangsläufig mehr von sich hören lassen als bisher. Zumal er neu auch für die Altersbetreuung und das Problemdossier Alterszentrum zuständig ist. Seine Schonzeit ist somit definitiv abgelaufen. Die wichtigsten von Wopmann in den vergangenen anderthalb Jahren betreuten Dossiers –Hochbau, Liegenschaften – übernimmt der neu gewählte Hugi (FDP). Mit dem Verlust des Finanzressort verliert seine Partei, die FDP, etwas an Einfluss im Gemeinderat.

Im Einzelnen sieht die Ressortverteilung wie folgt aus:
♦Gemeindeammann Hans Ueli Reber: Planung, Verwaltung/Personal, Information, Tiefbau, Kiesausbeutung, Vermessung, neu Entsorgung.
♦Vizeammann Toni Möckel: Bildung, Soziales, Jagd und Fischerei, Forstwirtschaft, Schwimmbad, neu Gewerbe und Industrie sowie Umwelt (ohne Entsorgung).
♦Nico Kunz: Technische Betriebe, Freizeit/Sport/Vereine, Landwirtschaft, neu Kultur (bisher Karin Funk).
♦Lukas Wopmann: Sicherheit, neu: Finanzen, Gesundheit, Altersbetreung (bisher Toni Möckel)
♦Markus Hugi: Hochbau, Liegenschaften, Denkmalpflege/Heimatschutz/Ortsbildschutz, Öffentlicher Verkehr, Friedhof- und Bestattungswesen, Kloster Fahr/Kirchen, Gewässer.

Was geht eigentlich beim Steinhof? Das fragt sich wohl mancher, der an diesen heissen Sommertagen an der lauschigen, aber seit Jahren trockengelegten Gartenwirtschaft vorbeifährt. Man erinnert sich: Eine Sanierung und Wiedereröffnung des  Gasthofs  ist der Eigentümerfamilie Lisa und Juan Rodriguez erst möglich, wenn sie viel Bauland neben dem Gasthof verkaufen kann. Bevor gebaut werden kann, sind aber mehrere Planunsgschritte nötig. Unter anderem ist festzulegen, wie das Planungsgebiet, zu dem auch die Gewerbezone südlich des Bahnhofs (inkl. des geplanten Landi-Neubaus) gehört, mit Strassen erschlossen werden soll.

Der Gemeinderat hat auf Verlangen des Kantons diesem eine Verkehrsstudie  eingereicht. Der Kanton verlangt nun aber Nachbesserungen der Studie , wie Gemeindeammann Hans Ueli Reber an der Sommergmeind bekanntgegeben hat. Welcher Art die inhaltlichen Differenzen zwischen Gemeinderat und Kanton sind, präzisierte Reber an der Gemeindeversammlung nicht, und von der Abteilung Verkehr beim Kanton ist auch nichts  Konkretes zu erfahren. «Die inhaltliche Auseinandersetzung zwischen Kanton und Gemeinde» sei noch nicht abgeschlossen, heisst es aus Aarau. Da bleibt ja nur das Werweissen darüber, ob die inhaltlichen Differenzen so gross sind, dass mit einer Eingung nicht so bald zu rechnen ist, oder ob es sich nur um Lappalien handelt.

Wie da um den heissen Brei herumgeredet wird, lässt eher darauf schliessen, dass von einer baldigen Annäherung nicht auszugehen ist. Der Weg zum nächsten planerischen Schritt, einem Entwicklungsrichtplan und erst recht bis zur Überbauung des Steinhofareals und zur Wiedereröffnung des Gasthofs ist  jedenfalls steinig. Nach dem aktuellen Hoch «Annelie»wird sich  wohl noch manches weitere Hochdruckgebiet aufbauen müssen, bis wir uns unter den kühlenden Bäumen  ein eiskaltes Bier genehmigen dürfen.

In den kommenden Ferienwochen wird  würenblicker gelegentlich von der Regel abweichen, allwöchentlich einen neuen Artikel aufzuschalten.  Das Blogger-Team bittet  um Verständnis.