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Mit 119 km/h durchs Dorf

Mobile Geschwindigkeitsmessung. (Bild: Kapo Aargau)

So, als würde es darum gehen, sämtliche Vorurteile gegen BMW-Fahrer und Menschen mit Immigrationshintergrund zu bestätigen, steuerte am vergangenen Sonntagmorgen ein Italiener einen BMW-Geländewagen durch unser Dorf. Auf der Landstrasse, im Tempo-50-Bereich, geriet der im Kanton Zürich wohnhafte Mann in eine Geschwindigkeitskontrolle der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal. 119 km/h  zeigte das Messgerät an, wie die Kantonspolizei Aargau mitteilt
( Polizeimeldung im Wortlaut).

Die rasante Sonntagsfahrt nahm ein jähes Ende. Eine – abzüglich Messtoleranz – strafbare Tempoüberschreitung von 64 km/h innerorts ist alles andere als eine Bagatelle. -Der Geländewagen wurde vorläufig beschlagnahmt, der Fahrausweis eingezogen. Zudem eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung wegen Raserei. Dem Mann droht eine Freiheitsstrafe. Gut so.

Die Regionalpolizei hat im letzten Jahr die Geschwindigkeitskontrollen auf Würenloser Gemeindegebiet  leicht vermehrt. Insgesamt 114mal (2015: 110mal) wurden die Messgeräte aufgestellt, davon 48mal an der Landstrasse. Dies geht aus dem soeben veröffentlichten Rechenschaftsbericht des Gemeinderates hervor. 31 682 Fahrzeuge wurden kontrolliert, 2886 Fahrzeuglenker wegen zu hohem Tempo gebüsst.

Die stark befahrene Landstrasse ist bei weitem nicht die Strasse mit den prozentual am meisten Geschwindigkeitsüberschreitungen. Auf der Altwiesenstrasse fuhren 16 von 100 Lenkern zu schnell, auf der Otelfingerstrasse bei Oetlikon 14 von 100. Auf der Landstrasse 7 von 100. Im Jahr zuvor waren es auf der Landstrasse noch 15 von 100 gewesen. Zufall oder Präventionswirkung der häufigen Messungen?

Gelegentlich wird angezweifelt, ob Geschwindigkeitskontrollen eine vorbeugende Wirkung haben, und unterstellt, sie würden eher helfen, dem Staat die Kassen zu füllen. Ich halte aber die Position der Beratungsstelle für Unfallverhütung für glaubhafter:«Tempokontrollen sind eine wichtige Unfallverhütungsmassnahme». (Vollständiges BfU-Positionspapier)

Ich teile zudem die Ansicht der BfU, wonach vor allem an gefährlichen Stellen auch gut sichtbare stationäre und halbstationäre Messgeräte stehen sollen. BfU: «Die Fahrzeuglenker halten sich dort überdurchschnittlich gut an die Geschwindigkeitslimite.» Ein Rätsel ist für mich, weshalb stationäre Radarkästen im Kanton Aargau tabu sind. Auch ich bin anderswo  schon «geblitzt» worden – die Bussen empfand ich jedesmal als ärgerlich, aber nicht als Schikane. Vor allem habe ich keinen der Orte vergessen. Soviel zur Präventivwirkung.

Wenns um Freiheit und Selbstverantwortung im Strassenverkehr  geht, verstehen meiner Meinung nach die Verkehrshüter im Aargau etwas gründlich miss. Schwer verständlich sind gewisse Anordnungen. Gibt es zum Beispiel einen auch nur halbwegs triftigen Grund, weshalb der Innerortsbereich auf der Landstrasse aus Richtung Oetwil nicht bei der ersten Häusergruppe mit Ein- und Ausfahrten, sondern erst etwa 100 Meter nach der unübersichtlichen Kurve beim Bickguet beginnt? Warum steht das 50-Schild nicht schon vor der Kurve? Warum mit mindestens 60 in diese Kurve, die nicht von allen mit «links» gemeistert wird, wie jener Automobilist bewiesen hat, der vor einigen Monaten in die Bickguetmauer gedonnert ist und sie gleich zum Einsturz gebracht hat. Und dass an der unübersichtlichen Stelle auch noch ein signalisierter Wanderweg die Strasse kreuzt, interessiert die Kantonspolizei offenbar  einen feuchten Dreck.

Ziemlich aufs Auto fixiert

Es geht auch ohne Auto. Der öffentliche Verkehr ist gut ausgebaut, zumindest in den Agglomerationen boomt er.  Immer mehr junge Menschen erlernen das Autofahren nicht. Erste autofreie Wohnsiedlungen entstehen.  In Würenlos allerdings ist man noch ziemlich aufs eigene Auto fixiert.  

Ein halbes Auto pro Würenloser - ob Säugling oder Urgrossmutter.
Ein halbes Auto pro WürenloserIn – ob Säugling oder Urgrossmutter.

Man stelle sich vor: 1200 Personenwagen, Stossstange an Stossstange. Auf der Landstrasse von der der Furttalkreuzung bis zur Kantonsgrenze bei Oetwil und auf der Schulstrasse vom Raiffeisenkreisel bis zum Grenzstein bei Hüttikon würden sie stehen, auf einer Gesamtlänge von 5 Kilometern. Warum gerade 1200 Autos? Soviele weniger wären in Würenlos zugelassen, wenn wir die gleich geringe Autodichte hätten wie die Stadt Zürich.

In Würenlos entfallen auf jeden Einwohner – ob Säugling oder Urgrossmutter – mehr als die Hälfte (0,55) eines Personenwagens. In der Stadt Zürich ist es bloss ein Drittel ( 0,34) . In Würenlos waren 2013 (neue Zahlen nicht veröffentlicht) insgesamt 3262 PWs zugelassen. Bei einer Autodichte wie in Zürich wären es bloss 2000 PWs, also 1200 Autos weniger als in Wirklichkeit. Das reibt man sich die Augen!

Der Verkehr durch unser Dorf ist zu einem schönen Teil hausgemacht. Natürlich besagt der Besitz eines Autos nicht alles: Die jährliche Fahrleistung spielt auch eine grosse Rolle. Doch noch immer benützen sehr viele Würenloserinnen und Würenloser das Auto für den täglichen Arbeitsweg. Nicht umsonst wird in Immobilienanzeigen die verkehrsgünstige Lage von Würenlos angepriesen. Viele Arbeitsplätze sind aber von uns aus noch immer wesentlich schneller mit dem Auto zu erreichen als mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Man denke etwa an die gesamte Flughafen-Region oder das Freiamt .

Auch vom Lebensstil und -gefühl seiner Bewohner her ist Würenlos noch immer eine ziemlich autolastige Gemeinde. Man legt Wert, auf mindestens ein eigenes Auto pro Haushalt. So hält sich auch das Interesse am Car-Sharing in engen Grenzen. Seit Jahr und Tag ist am Bahnhof Würenlos ein einziges Mobility-Fahrzeug stationiert (zwischenzeitlich waren es  einmal zwei). Die gesamtschweizerische Mobility-Flotte umfasst mittlerweile 2900 Autos, durchschnittlich eines pro 2900 Einwohner. In Würenlos kommt ein Mobility-Auto auf momentan 6300 Einwohner.

Je dichter ein Ort bebaut, je städtischer er ist, desto weniger Autos haben heute die Leute. Und das nicht nur deshlab, weil sich mit dem Auto im Stadtverkehr kaum vorwärtskommen lässt und die Abstellplätze sündhaft teuer sind. In seinem Plädoyer für autofreie Siedlungen hat Hans Arnold mit Recht darauf hingewiesen, dass gerade bei jungen Städtern der Autobesitz kaum noch eine Prestigeangelegenheit ist.

Gemäss dem soeben vorgestellten neuen  Leitbild des Gemeinderates zur Entwicklung unserer Gemeinde soll Würenlos in den nächsten 15 Jahren «moderat» auf maximal 7300 Einwohner wachsen. Das wird nicht ohne bauliche Verdichtung gehen, Wachstum auf Kosten des Kulturlandes wird nur noch sehr beschränkt möglich sein. Schon heute ist an Neubauten die Entwicklung weg vom dörflichen Gepräge ablesbar. Sie liesse sich nur aufhalten, wenn die Nachfrage nach Wohnraum und damit auch die Bodenpreise drastisch sinken würden. Und wer in unserer Gemeinde mit ihren vielen Eigenheimbesitzern wünscht sich einen derartigen Vermögensschwund?

Fast zwangsläufig wird sich so das Verkehrsverhalten der Würenloser jenem der städtischen Bevölkerung annähern. Im neuen Leitbild  äussert sich der Gemeinderat auch zum Verkehr. Seine Stossrichtung ist richtig: Anstreben will der Gemeinderat einen gestalteten Strassenraum, in dem sich der Individualverkehr «siedlungsverträglich» abwickeln kann, ein dichtes und vielfältiges Wegnetz für den Fuss- und Veloverkehr, einen öffentlicher Verkehr, der einen «möglichst grossen Verkehrsanteil» bewältigt. Ob dies mehr als Lippenbekenntnisse sind, wird sich bei hängigen Planungsgeschäften zeigen.

In der Vergangenheit ist Einiges falsch gelaufen, Vieles aber auch richtig. Fast schon vergessen ist, dass Würenlos eine der ersten Gemeinden weit und breit war mit Tempo 30 auf nahezu allen Quartierstrassen. Soll nun die Gemeinde, wie das Hans Arnold anregt, wieder pionierhaft vorangehen, indem sie bei gewissen Ein- und Umzonungen  nur noch autofreie Siedlungen zulässt? Autofreies Wohnen funktioniert wohl nur,  wenn sowohl Bauherren wie Bewohner die Autofreiheit wollen – sprich, wenn ein Markt für diese Wohnformvorhanden ist. In den Städten spielt dieser Markt schon. Angesichts der hohen Autodichte und-abhängigkeit vermute ich aber, dass es  in Würenlos noch nicht so weit ist.

Was noch nicht ist, kann noch werden. Darum finde ich, dass bei der anstehenden Revision der Bau- und Nutzungsordnung die Möglichkeit autofreien Wohnens rechtlich verankert werden soll.  Bauherren  von Mehrfamilienhäusern und grösseren Überbauungen  sollen weniger Autoabstellplätze erstellen müssen als eigentlich vorgeschrieben wären, wenn sie Autofreies Wohnen gemäss einem bewährten Konzept anbieten wollen. Das stünde meiner Meinung nach im Einklang mit dem kantonalen Baugesetz (§55). Im gemeinderätlichen Leitbild lautet ein Punkt der Stossrichtung bezüglich Verkehr: «Wir lassen unkonventionelle Lösungen zu.» Voila!

Warten auf Nägel mit Köpfen

Der Gemeinderat lud zur Informationsveranstaltung. Angekündigt waren unter anderem Infos über den Stand der Arbeiten fürs Alterszentrum und über die Planungen im Gebiet Steinhof/Im Grund. Spannend fanden das  viele Würenloserinnen und Würenloser, sie füllten den Gmeindschäller fast bis auf den letzten Platz. Doch sind sie jetzt auch klüger als zuvor? Zwar war von vielen «offenen Baustellen», Absichten und Schwierigkeiten die Rede,  konkrete Ergebnisse der vielen Bemühungen wurden aber kaum präsentiert.

Beispiel Alterszentrum: Zwar  haben die Stimmberechtigten vor Jahresfrist einem Landabtausch mit den Ortsbürgern zugestimmt und so die Einwohnergemeinde zur alleinigen Eigentümerin der Zentrumswiese gemacht. Wäre das nicht geschehen, wäre die ganze Planung noch komplizierter als sie es   ohnehin ist. Abgesehen von diesem Landtausch aber ist noch kein einziger Nagel mit Kopf  gemacht worden seit der legendären Gemeindeversammlung vor drei Jahren, als die Gemeinde mit grossem Mehr beschloss, am Standort Zentrumswiese festzuhalten. Von den wichtigsten Fragen, die  damals der Klärung harrten, ist auch heute  keine einzige endgültig beantwortet. Das ist ernüchternd. Vor allem für jene, die 2013 für den Standort Zentrumswiese gestimmt haben, weil sie meinten, hier lasse sich das Alterszentrum rascher realisieren als am Alternativstandort Wiemel. (Dieser Abschnitt wurde noch am 4.5. geändert und ergänzt.)

Immer noch offen ist mit Stand 3. Mai 2016:
♦wer Bauherr des Alterszentrums sein wird. Die Gemeinde selbst will es ja nicht sein.
wer Betreiber das Alterszentrum  wird.
Wie gross das Alterszentrum wird. Aus Kostengründen seien Anpassungen am ursprünglichen Raumprogramm nötig, sagte Vizeammann Toni Möckel im Gmeindschäller.
♦Wie der Gestaltungsplan aussehen wird für das  Gebiet Zentrumswiese inklusive Rössli,  Post und Zentrumsscheune.
♦ wie das Gebiet besser erschlossen werden und zu welchem Preis dazu das  Postgebäude gekauft werden kann.

Niemand durfte erwarten, dass alle diese Punkte bis zum heutigen Tag geklärt seien. Aber gleich kein einziger?  Als erster konkreter Schritt drängt sich der Entscheid über den Bauträger auf. Vor drei Jahren kam’s darob zum Streit zwischen Verein Alterszentrum und Gemeinderat. Jener favorsierte eine gemeinnützige Aktiengesellschaft, dieser einen privaten Investor. In der Folge dann vor einem Jahr grosser Personalwechsel im Vorstand des Vereins Alterszentrum. Und Einsetzung eines Steuerungsausschusses, gebildet aus je drei Vertretern des Gemeinderates und des Vereins.

Dieser Steuerungsausschuss scheint nun wieder auf eine gemeinnützige AG zu setzen, wie laut «Limmatwelle» an der Generalversammlung des Vereins Alterszentrum im April bekannt wurde. Im Gmeindschäller war dazu nur zu erfahren, dass Anfang Juni die Planungs- und die Finanzkommission, der Verein Alterszentrum sowie die ebenfalls involvierte Spitex über die Pläne des Steuerungsausschusses informiert werden und  dann Bis Ende Juni dazu Stellung nehmen können. Anschliessend will der Gemeinderat eine Vorlage an die Gemeindeversammlung ausarbeiten. Es dürfte laut Möckel eine ausserordentliche Gemeindeversammlung sein. Einen Termin habe ich nicht gehört.

Bis dahin muss auch Klarheit darüber bestehen, was mit dem angehäuften Altersheimfonds passiert und in welcher Form die Einwohnergemeinde das Bauland fürs Alterszentrum zur Verfügung stellt: Erteilt sie ein Baurecht oder bringt sie ihr Land als Sacheinlage in eine gemeinnützige AG ein?

Zu den Planungen Steinhof/Im Grund war auch nur wenig Neues zu erfahren. Zur Baueingabe für den Um- und Neubau des Steinhof-Ensembles (Gasthof und Scheune) habe es eine Einwendung des Aargauischen Heimatschutzes gegeben. Und die Stellungnahme des Kantons stehe noch aus.

Was den Landi-Neubau südlich des Bahnhofs betrifft, soll zwischen Gemeinde und Landi eine Vereinbarung getroffen werden, worüber genau wurde nicht gesagt, wohl auch, weil die entscheidende Verhandlung noch ausstand. Weiterhin vage blieben auch Aussagen über eine Lösung im Strassenbereich bei der Barriere, wo wegen der neuen Landi mit mehr Ab- und Einbiegeverkehr zu rechnen ist. Dafür legte Gemeindeammann Hans Ueli Reber ein flammendes Bekenntnis zur Barriere ab. Eine Tieferlegung der Bahn sei nicht finanzierbar und der Bau einer Unterführung wäre ein zu grosser Eingriff ins Ortsbild.

Die Landstrasse zwischen Steinbruch-Kreisel und Barriere soll ab nächstem Jahr bis Sommer 2018 saniert werden. Geplant sind zum Schutz der Anwohner auch Lärmschutzwände. Wie diese zu vereinbaren sind mit einer attraktiveren Gestaltung des Strassenraumes, die gemäss dem am Dienstag ebenfalls vorgestellten Leitbild zu Gemeindentwicklung anzustreben ist, steht auf einem anderen Blatt. Wie sagte doch der Gemeindeammann im Gmeindschäller? «Uns dominiert der Verkehr».– Wie wahr, aber auch wie resignativ!

Gefährliche Zugänge zum Bus

Es war eigentlich nur eine Frage der Zeit. Auf der Landstrasse nahe der Furttalkreuzung verunglückte am Abend des 2. März ein 59-jähriger Fussgänger so schwer, dass er nun seinen Verletzungen erlegen ist.  Beim Überqueren der Strasse war er von einem Roller angefahren worden. Die dortige Bushaltestelle Flüefeld der RVBW-Linie 1 (Fahrtrichtung Baden) ist die am wenigsten sicher erreichbare  Bushaltestelle auf unserem Gemeindegebiet. Allerdings ist auch der Zugang zu anderen Haltestellen nicht ungefährlich.

Handwerkerzentrum Peterhans, im Hintergrund die kleine Schutzinsel ohne Zebrastreifen.
Handwerkerzentrum Peterhans, im Hintergrund die kleine Schutzinsel ohne Zebrastreifen.

Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sollten eigentlich zu Fuss gefahrlos erreicht werden können. Denn gerade ältere Menschen und solche mit eingeschränkter Mobilität sind auf öffentliche Verkehrsmittel besonders angewiesen. Doch die Haltestelle Flüefeld des Einers nach Wettingen und Baden erreichen schon jüngere und flinke Fussgänger nur mit einem mulmigen Gefühl, vor allem in verkehrsreichen Zeiten. Denn um zum kleinen Wartehäuslein zu gelangen, ist eine vierspurige Strasse zu überqueren – je zwei Spuren pro Fahrtrichtung. Es gibt zwar eine Mittelinsel, aber weder Fussgängerstreifen noch irgendwelche Warnungen, dass hier regelmässig Fussgänger die Fahrbahn queren müssen. Ziemlich wenig Schutz also. Dabei werden hier von Fahrzeuglenkern teilweise hohe Geschwindigkeiten gefahren, zum Beispiel wenn sie bei Orange oder Dunkelorange noch schnell über die Kreuzung kommen wollen.

Endstation Bettlen. Die Fussgänger wurden vergessen.
Endstation Bettlen. Die Fussgänger wurden vergessen.

Auf Rang zwei der gefährlichsten Zugänge zu Bushaltestellen rangiert der Zugang von der oberen Bünte und dem Schwimmbad zur Endhaltestelle Bettlen. Schätzungsweise ein Drittel  der Passagiere benützen diesen Zugang über die  stark befahrene Schulstrasse. Ohne jegliche Schutzmassnahme, obwohl auch hier  oft zu hohe Tempi gefahren werden. Die Fussgänger müssen zudem  den Einmündungsbereich der  Kempfhofstrasse benützen  und sind so auch durch ein- und abbiegende Autos gefährdet.

Für Fahrzeuglenker und Fussgänger stark eingeschränkte Sicht beim Zebrastreifen Post.
Für Fahrzeuglenker und Fussgänger stark eingeschränkte Sicht beim Zebrastreifen Post.

Auf den Rängen 3 und vier der gefährlichsten Zugänge folgen  die Haltestellen Post und Raiffeisenbank. Bei der Post ist die Sicht wegen des vorspringenden Hauses Landstrasse 70 eingeschränkt. Immerhin gibts hier eine Schutzinsel. Bei der Raiffeisenbank entsprechen die Sichterhältnisse beim  Fussgängerstreifen ebenfalls nicht den Normen.  Die vom Kreisel her nahenden Fahrzeuglenker können den Fussgängerstreifen viel zu spät überblicken, und Fussgänger, die von der Raiffeisenbank her den Zebrastreifen betreten, müssen jederzeit damit rechnen, dass ein noch nicht sichtbarer  Fahrzeuglenker aus Fahrtrichtung Oetwil wie ein Idiot in die Schulstrasse einbiegt und auf den Zebrastreifen zu donnert.

Diese Gefahrenstellen sind den Verkehrsplanern seit Jahren bekannt, doch ist guter Rat teuer. Bei den Haltestellen Post und Raiffeisenbank stand wohl für bessere Lösungen schlicht nicht genügend Platz zur Verfügung. Die Zebrastreifen dort sind Kompromisse. Bei der  Post kann man immerhin hoffen, mit der angestrebten  Gesamtplanung für das Alterszentrum und dem vorgesehenen Erwerb und Abbruch der heutigen Post lasse sich die Situation für die Fussgänger entscheidend verbessern. Bei der Raiffeisenbank könnte man sich ein über der Fahrbahn angebrachtes Signal „Achtung Fussgänger“ , allenfalls kombiniert mit einem Blinklicht, vorstellen

Und bei der Haltestelle Flüefeld? Da läge zumindest ein Spurabbau, eine Verschmälerung der Fahrbahn in Richtung Würenlos, drin. Denn übermütige Planer haben  seinerzeit eine völlig unnötige Linksabbiegespur ins Gebiet Biefig erstellen lassen. Sie wird pro Tag wohl von nicht mehr als 15 Fahrzeugen benützt.

Doch auch ohne zusätzliche Schutzmassnahmen  können wir Würenloserinnen und Würenloser  einen wichtigen Beitrag zur Unfallverhütung leisten. Gehen wenigstens wir als ortskundige Fahrzeuglenkerinnen und -lenker an diesen neuralgischen Punkten rechtzeitig vom Gas!