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Finanzielle Dribbelkünstler

Das Geschäft, das an Gemeindeversammlung vom 3. Dezember die  grössten Emotionen ausgelöst hätte, wird gar nicht behandelt. So entschied der Gemeinderat. Denn der Kunstrasen-Sportplatz im Tägi kommt viel teurer zu stehen als bisher angenommen. Wurden 3,5 Millionen Franken von Lobbyisten des Sportvereins Würenlos SVW noch im Sommer als viel zu hoch bezeichnet, sollen es nach seriöserer Berechnung jetzt gar 4,6 Millionen sein.

Situation Sportanlagen Tägerhard (gemäss Masterplan von 2012): Spielfeld 1, gebauter Naturrasenplatz; Spielfeld 2, geplanter Kunstrasenplatz; am unteren Bildrand die SBB-Linie Würenlos – Wettingen.

An der Wintergmeind vor einem Jahr lancierte der SVW einen Überraschungscoup. Unter dem Traktandum Verschiedenes stellte Daniel Zehnder namens des SV Würenlos folgenden Antrag: «Der Gemeinderat bringt den Antrag für einen Baukredit zum Bau eines zweiten Sportplatzes im ‚Tägerhard‘ Würenlos in Form eines Kunstrasenplatzes mit Ziel Sommer-Gemeindeversammlung 2024 zur Abstimmung.»

Die Sportkommission (in der zwei SVW-Vertreter sitzen) und der Gemeinderat waren quasi in letzter Minute über den Antrag ins Bild gesetzt worden und hätten so umdribbelt werden sollen. Aushebeln wollte der SVW auch das ordentliche Verfahren – zuerst ein Projektierungskredit vor die Gemeindeversammlung, später der Verpflichtungskredit. Die Fussballer wollten das Projekt inklusive Kostenvoranschlag gleich selbst liefern. Als Vorleistung, das der Gemeinde Kosten erspare. Die Gemeindeversammlung hätte so nur noch den Verpflichtungs- (Baukredit) absegnen müssen. Das Publikum applaudierte.

Zum Glück liess sich der Gemeinderat nicht übertölpeln. Gemeindeammann Toni Möckel wies daraufhin, dass der Kunstrasenplatz nicht auf dem Finanzplan für die nächsten Jahre stehe. Aber wenn die Stimmberechtigten einen vorgezogenen Bau wünschten, lasse die gute Finanzlage der Gemeinde einen solchen zu. Das aber nur, wenn zuerst über einen Projektierungskredit abgestimmt werde. Möckel laut Protokoll: «Wir müssen hier schon korrekt bleiben.» Der  Gemeinderat könne den SVW-Vorschlag in abgeschwächter Form entgegennehmen und der nächsten Gemeindeversammlung einen Projektierungskredit unterbreiten.» Ein Verpflichtungskredit könne dann frühestens an der Dezember-Gmeind 24 zur Abstimmung kommen.

Den abgeschwächten Antrag genehmigte die damalige Versammlung mit grosser Mehrheit und 15 Gegenstimmen. Dass ein weiterer Sportplatz mit Kunstrasen im Tägi möglichst rasch realisiert werden sollte, leuchtete den Stimmberechtigten ein. Denn die bestehenden Rasenplätze genügen für die zahlreichen SVW-Mannschaften und den Rugby-Club kaum noch. Im Winter müssen die Fussballer fürs Training oft in die ohnehin stark belegte Mehrzweckhalle ausweichen. Ein Kunstrasen kann auch bei schlechtem Wetter intensiver genutzt werden als ein Naturrrasen, die Mehrzweckhalle würde also von Fussballtrainings entlastet.

Der Gemeindeversammlung vom Sommer 24 wurde ein Projektierungskredit in der Höhe von 72’000 Franken tatsächlich vorgelegt und mit nur 4 Gegenstimmen gutgeheissen. Erstmals waren  auch Zahlen über die Kosten des Bauvorhabens zu hören. Lukas Wopmann, für Sport zuständiger Gemeinderat, nannte nach Vorabklärungen einen Betrag von 2,5 – 3,5 Mio. Franken. Darauf folgte eine Debatte, die Stoff für eine Realsatire mit dem Thema «Donald Trump orchestriert die Fussball-Lobby an einer Aargauer Gemeindeversammlung». Originalton aus dem Protokoll:

Jürg Frei (Präsident Verein für ein lebenswertes Würenlos, Ex-Präsident SVW , rasender Reporter): «Ich habe gleich noch eine kleine Korrektur. Ein Kunstrasenplatz, ich habe das auch mal ausgerechnet, kostet etwa 1,8 bis 2 Mio. Franken. Herr Wopmann hat, wenn ich mich recht erinnere, vorhin von 2 bis 2,5 Mio. Franken gesprochen…»

Lukas Wopmann: «Es dürften 2,5 bis 3,5 Mio. Franken sein.»

Jürg Frei: «Also 3,5 Mio. Franken finde ich sehr sehr viel – aber egal.»

Edgar Gut ( SVW-Präsident): «Dass der Platz dort 3,5 Mio. Franken kosten soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Wir haben Folien vorbereitet, wo von viel tieferen Zahlen die Rede ist, also etwa in der Grössenordnung von vielleicht 1,9 bis maximal 2,3 Mio. Franken.»

Im vergangenen September nun präsentierten die beauftragten Planer ihr Projekt samt Kostenvoranschlag – eine böse Überraschung. Auf 4,6 Millionen Franken schätzen sie die Baukosten. Nur ein Beispiel zum Vergleich: Schon im Jahre 2019 war in Muhen AG ein vergleichbarer Kunstrasenplatz zu Kosten von 3,8 Mio. Franken dem Volk vorgelegt worden.

Zu Recht hatte der SVW darauf hingewiesen, dass Würenlos einen Sonderbeitrag von 400 000 Franken für den Sportplatz erhalten könne aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau. Der Regierungsrat will so das Manko an Kunstrasenplätzen im Kanton beheben. Wenn nur das Wörtchen wenn nicht wär. 11 Gemeinden kriegen was, nun wollen aber 23 an den Sondertopf. Eine Zusicherung, dass es bei Erfüllung aller Kriterien (inkl. Baubewilligung) bis 2027 einen Betrag erhalte, hat Würenlos bisher nicht erhalten.

Finanziell nicht unbeachtlich sind  die Folgekosten des Vorhabens. Der Kunstrasen hält bestenfalls 15 Jahre und muss dann ersetzt werden, Kostenpunkt etwa 800’000 Franken. Abgeschrieben muss der ganze Sportplatz aber gemäss Finanzverordnung innert 10 Jahren. Macht nach Inbetriebnahme pro Jahr etwa 460’000 Franken. Oder wie Pascal Renaud-dit-Louis , Präsident der Finanzkommission, an der Info-Veranstaltung ergänzte: «2 Steuerprozente während 10 Jahren». Und das in Jahren, in denen gemäss Finanzplan andere grosse Investitionsbrocken auf die Gemeinde zukommen.

Aufgrund der Sachlage hat der Gemeinderat darum kurzfristig entschieden, das Traktandum für die kommende Gemeindeversammlung zu streichen. «Ein Projekt in diesem finanziellen Ausmass in so kurzer Zeit für die Gemeindeversammlung vorzubereiten, empfanden wir als unseriös. Zudem erachten wir es als sehr schwierig, vom Stimmvolk einen Betrag von 4,5 Millionen für einen Platz zum Fussball-, Rugbyspielen und Turnen zu verlangen», sagte Lukas Wopmann jüngst am Info-Anlass des Gemeinderates. Auch Einsparmöglichkeiten sollen nun geprüft werden.

Mögen die finanziellen Dribbelkünstler vom SVW mit ihrem Powerplay bloss nicht ein Eigentor geschossen haben!

Link zum AZ-Bericht über die Informationsveranstaltung des Gemeinderates vom 12. November, an der auch über den jetzigen Stand bezüglich Alterszentrum und Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung informiert wurde.

Begehrte Grossratssitze und Achtungserfolg für G5-Skeptiker

11 Würenloserinnen und Würenloser bewerben sich in den Grossratswahlen vom kommenden 20. Oktober für einen Sitz im Kantonsparlament – das sind mehr als jeweils in den drei vorangegangenen Grossratswahlen.

2012 waren es 9 Kandidaturen aus unserem Dorf, 2016 gar nur 8 und 2020 deren 10. Im ganzen Kanton sind diesmal  1023  Kandidaturen angemeldet worden –4 weniger als 2020. Wieviele es diesmal aus jeder der 196 anderen  Gemeinden sind, ist aus einer interaktiven Karte der AZ/Badener Tagblatt (Link) ersichtlich. Demnach kandidieren für sechs Parteien folgenden Personen aus Würenlos, darunter drei Mitglieder des Gemeinderates:

SVP: Thomas Zollinger (bisher) und Jürg Frei;
FDP: Nico Kunz (Vizeammann) und Consuelo Senn (Gemeinderat);
Mitte: Lukas Wopmann (Gemeinderat);
GLP: Christoph Meier;
EVP: Hans Peter Hardmeier, Monique Holland und Godi Brun;
EDU: Carla Suter und Marco Suter

Eine Mehrheit der Kandidat:innen hat zuvor schon mindestens einmal für den Grossen Rat kandidiert. So Thomas Zollinger schon 2012 und 2020 (weil er 2023 nachrückte, kandidiert er nun als Einziger als Bisheriger), Nico Kunz ebenfalls 2012 und 2020, Consuelo Senn 2016 und 2020, Lukas Wopmann 2012 und 2016 (noch für die BDP, wobei er 2012 gewählt wurde, aber nach wenigen Wochen wegen der Wahl in den Gemeinderat zurücktrat). Carla und Marco Suter schon 2020. Ein Kandidatin-Dauerabo in ihrer Partei, der EVP, hat Monique Holland: Sie bewirbt sich nun seit 2012 zum 4. Mal in Folge für ein Grossratsmandat, die letzten drei Mal allerdings ohne Erfolg.. Dafür nominiert die EVP trotz ihres in unserer Gemeinde eher geringen Stimmenanteils diesmal gleich 3 Personen fürs Kantonalparlament. 

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In der Bildmitte das Baugespann für die Sunrise-Ersatzantenne, links die damalige Baustelle für den Landi-Neubau . (Bild wübli)

«Würenlos wird vom Kanton Aargau zurückgepfiffen, behält jedoch durch Auflagen die Kontrolle», so fasst die IG Mitsprache 5G zWürelos (nachfolgend IG genannt) den Ausgang des Baubewilligungsverfahrens für den Bau einer neuen Mobilfunk-Antenne an der Bahnhofstrasse 10  (anstelle der früheren 5G-Antenne neben der alten Landi-Tankstelle). Die Gemeinde hatte im Februar 2024 die Teilgenehmigung für den Bau der Anlage erteilt. Nicht bewilligt wurden die zusätzliche adaptive Antenne (sog. Beamforming*), weil vor allem unabhängige Messungen der Strahlung von Beamforming-Antennen nicht möglich sind.

Gegen diesen Entscheid  legte Sunrise Beschwerde beim Aargauer Regierungsrat ein. Der forderte den Gemeinderat daraufhin auf, seinen Entscheid nochmals zu überprüfen. Denn die Bewilligung der Strahlenemission (sog. Nichtionisierende Strahlung NIS) falle in die Kompetenz des Kantons und nicht der Gemeinde, die sei nur für die umweltrechtliche Beurteilung des Baugesuchs zuständig. 

Am 13. Mai hat nun die Gemeinde nach erneuter Prüfung das Baugesuch mit zwei Auflagen genehmigt. Diese erachtet die IG  für besonders wichtig.
1. Die Gemeinde erhält eine Kopie aller Abnahmemessungen der neuen Anlage statt nur eine summarische Erfolgsmeldung und gewinnt so Einsicht in alle Messdaten.
2. Die Gemeinde  behält sich das Recht vor, die Anlage bei Bedarf zu überprüfen.

Beide Auflagen helfen laut der IG, «den Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung (NIS) zu verbessern «und geben uns mehr Kontrolle darüber, was die Telekommunikationskonzerne in unserem Gemeindegebiet tun.» Die IG dankt dem Gemeinderat und der Bauverwaltung für die sorgfältige Prüfung des Sunrise-Gesuchs und für die Möglichkeit der Mitsprache. Dadurch habe ein verantwortungsvoller Umgang mit Mobilfunkantennen erzielt werden können. Dies zeige, «dass den Gemeindevertretern die Sorgen von uns Einwohnerinnen und Einwohnern wichtig sind.»

Die Auflagen zur Baubwilligung sind gewiss ein Achtungserfolg für die IG, welche die technisch komplexe Thematik rund um die Strahlungsbelastung der Mobilfunkantennen seit längerem mit Beharrlichkeit aufs Tapet bringt. 

Ob die Auflagen allerdings ein Schuss vor den Bug der Bauherrin Sunrise sind oder bloss ein harmloses Zückerli für die 5G-Skeptiker, muss sich erst noch weisen. Bestehen auf Gemeindeebene überhaupt die nötigen personellen Ressourcen und Kompetenzen, um das Tun der Mobilfunkbetreiber kontinuierlich zu überwachen?

Ursprünglich hatte die IG gar den Verzicht auf den Ersatz der fraglichen Antenne gefordert, weil  Würenlos für den nicht mobilen Datenverkehr über zwei fast flächendeckende Glasfasernetze (von Swisscom und tbwnet ) verfüge und sich Sunrise da problemlos einmieten könne. Antennen mit noch mehr Power und Beamforming zu bauen, sei keine zeitgemässe Lösung, schrieb Andi Pestalozzi von der IG in einem Gastbeitrag auf diesem Blog (Link). 

*Mittels mehrerer Antennen wird ein Funksignal so geformt, dass es gezielt auf das Endgerät eines einzelnen Kunden ausgerichtet werden kann, wodurch sehr hohe Übertragungsleistungen möglich werden.

Schlechte Verlierer

Die Dusche war kalt, eiskalt. Nach Bekanntwerden des regierungsrätlichen Rekursentscheides zum Alterszentrum Würenlos fragte man sich, wie wohl Gemeinderat und Alterszentrum Würenlos AG darauf reagieren würden. Würden sie sich als gute oder als schlechte Verlierer erweisen? Nun, die erste Stellungnahme (Link) ist zum Fremdschämen.

Kalte Dusche. Denn jetzt sind kühle Köpfe gefragt.
Kalte Dusche. Nun sind kühle statt heisse Köpfe gefragt.  Bild würenblicker

Bevor sie mit ihren Anwälten das Regierungsprotokoll mit der ausführlichen Begründung des Entscheids auch nur etwas vertiefter studiert haben, fahren die Gemeinde- und Verwaltungsräte in der Stellungnahme vom 16. Juli der Kantonsregierung massiv an den Karren. Und zudem auch gleich allen, welche die Begeisterung für das Projekt Margerite nicht teilen. Klar, dürfen beide Gremien ihrer Enttäuschung und ihrem Ärger  Ausdruck geben. Doch gab es Grund, die Contenance in so hohem Mass zu verlieren? Der Entscheid kam nicht aus heiterem Himmel. Im Vorfeld der Kreditvorlage für das Beschreiten des Rechtsweges war doch wiederholt von einer Erfolgschance 50:50 die Rede.

Nötig gewesen wäre als Erstes neben dem Hinweis auf die Gefühlslage der  Stellungnehmenden bloss noch die Aussage, dass man den Entscheid eingehend studieren und dann gemeinsam darüber entscheiden werde, ob der Fall ans Verwaltungsgericht weitergezogen werde oder nicht. Leider liess man es nicht dabei bewenden. Wer  so Dampf ablässt,  wie das die zwei Gremien getan haben, dem glaubt man nicht unbedingt, «dass noch alles offen sei, und man sich noch nicht festgelegt habe, in welche Richtung es gehe». So zitiert das «Badener Tagblatt» Gemeindeammann Toni Möckel.

Um Vertrauen in der Bevölkerung zu schaffen,  spricht die erste Stellungnahme zu sehr die Sprache der wenigen Scharfmacher unter den Alterszentrum-Befürwortern. Diese tun so, als ob alle anderen nur nicht sie das Alterszentrum in den Schlamassel geritten hätten. Dabei hat genau solche Besserwisserei und Rechthaberei die Alterszentrum-Planung von Anfang an schwer belastet.

Möckel glaubt, es der Bevölkerung  schuldig zu sein, den Regierungsrat spüren zu lassen, «dass wir unzufrieden und verärgert sind.» Ob alle Gemeinderäte und Alterszentrum-Würenlos-AG-Verwaltungsräte wirklich so genau wissen, wie die ganze Bevölkerung tickt? Auch etwas  mehr Selbstkritik würde Vertrauen schaffen. Viele Würenloserinnen und Würenloser mögen das Projekt Margerite bis heute unterstützen, damit endlich etwas vorwärts geht beim Wohnen im Alter. Doch denken sie eben auch, dass die eigenen Verantwortungsträger die verfuhrwerkte Situation zumindest mitverursacht haben.

Als Gipfel der Verunglimpfung wird in der gemeinsamen Pressemitteilung das unsägliche Totschlagargument wiederholt: Wer gegen das Projekt Margerite ist, ist gegen die alten Menschen. Wie fies und populistisch ist das denn! Und wie unfair gegenüber dem knappen Drittel jener Würenloserinnen und Würenloser, die an der Urne das Geld für das Beschreiten des Rechtsweges verweigert haben. Wer sich im Auftrag der Bevölkerung auf einen Rechtsweg begibt, sollte das stets mit Besonnenheit und ohne rüdes Gepolter tun.

 

 

Auch Regierungsrat gegen Margerite

Bis zu den Sommerferien liess der Aargauer Regierungsrat die Alterszentrum Würenlos AG und unseren Gemeinderat zappeln. Am Mittwoch der 1. Schulferienwoche dann hat er seinen Entscheid zum Alterszentrum Margerite den Parteien versandt.  Die Alterszentrum Würenlos AG und der Gemeinderat sind mit ihrer Beschwerde gegen die ablehnende Haltung der kantonalen Denkmalpflege vollumfänglich abgeblitzt. 

Verdikt des Regierungsrates: Das öffentliche Interesse am Umgebungsschutz der kantonalen Schutzobjekte Kirchturm und Alte Mühle sowie an  der Wirkung, welche diese Baudenkmäler aus der Ferne betrachtet ausüben, überwiegen das Interesse an einer raschen Realisierung des Alterszentrums und der Vermeidung von noch mehr Planungskosten.

Der Regierungsrat hat sich seinen am 3. Juli gefassten Beschluss nicht leicht gemacht. Auf 21 Seiten (die würenblicker vorliegen) nimmt er ausführlich Stellung zu juristischen Streit- wie Sachverhaltsfragen. Eine erhebliche Rolle spielen auch Eindrücke von einem Augenschein auf der Zentrumswiese, der am 4. Juli letzten Jahres stattfand und vom Rechtsdienst der Regierung geleitet wurde. Wer wie ich schon immer der Meinung war, das Projekt Margerite stehe am falschen Ort und sei auch architektonisch nicht überzeugend, findet im Beschlussprotokoll der Regierung eine einleuchtende Bestätigung seines Bauchgefühls.

Das Bewilligungsverfahren mit seiner grotesken Note ist schon oft dargelegt worden. Weil die Kantonale Denkmalpflege sich gegen das Projekt Margerite ausgesprochen hatte, verweigerte der Gemeinderat widerwillig die Baubewilligung. Dagegen wehrte sich als Bauherrin und Beschwerdeführerin die gemeindeeigene Alterszentrum Würenlos AG (AZW AG). Sie beantragte, die Sache sei an die drei Vorinstanzen – den Gemeinderat, die Abteilung für Baubewilligungen im Departement Bau, Verkehr und Umwelt BVU sowie die Kantonale Denkmalpflege im Departement Bildung, Kultur und Sport – zurückzuweisen, damit die Baubewilligung doch noch erteilt werde. Dass sich im Verfahrens der Gemeinderat auf die Seite der Beschwerdeführerin schlug, war angesichts der Vorgeschichte verständlich, setzte aber der Groteske die Krone auf.

Die AZW AG und der Gemeinderat bzw. deren Anwälte setzten auf mehrere Argumentationslinien. Keine davon hat beim Regierungsrat gestochen. In erster Rekursinstanz eine Niederlage der AZW AG und des Gemeinde auf der ganzen Linie also.

Argumentationslinie 1: Die Kantonale Denkmalpflege habe den Umgebungsschutz der kantonalen Schutzobjekte Alte Mühle und Kirchturm (neben kath. Kirche) falsch festgelegt. Sie gehe unrichtigerweise davon aus, dass nur die Freihaltung des östlichen Teils der Zentrumswiese (zwischen Rössliweg und Furtbach) den Umgebungsschutz beider Schutzobjekte zu gewährleisten vermöge. Weil es sich beim geplanten Alterszentrum um eine öffentliche Einrichtung handle und die Umgebung damit ebenfalls allgemein zugänglich werde, werde überdies eine neue relevante Sichtbeziehung zu den Schutzobjekten entstehen.

Der Regierungsrat dazu: Gemäss dem kantonalen Kulturgesetz (samt Verordnung dazu) umfasse der Umgebungsschutz von Schutzobjekten sowohl einen Nah- wie auch einen Fernschutz. «Der historische Ortskern mit seinen Schutzobjekten und die seit Jahrhunderten bestehenden räumlichen Qualitäten sind besonders von der Zentrumswiese aus ‚erlebbar‘.» Durch die vorgesehene Setzung der Neubauten werde dieser bestehende Freiraum in einen westlichen Bereich und einen schmalen Bereich längs des Furtbachs geteilt. Das wirke sich so aus, «dass die Sichtbarkeit des Kirchturms aus der Ferne nicht nur eingeschränkt, sondern weitestgehend aufgehoben wird und die Wirkung der Alten Mühle aus der Ferne sogar vollständig dahinfällt.» 

Die Regierung zweifelt überdies daran, dass der neue öffentliche Weg auf dem schmalen Streifen entlang des Furtbachs die entfallende Sicht aus der Ferne auf Mühle und darüber thronenden Kirchbezirk kompensieren würde. Dieser Aussenraum sei wegen der Nähe zu den hohen Bauten  doch eher für die Bewohner des Alterszentrums ausgelegt. 

Argumentationslinie 2: Mit der Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege BKS sei faktisch ein Bauverbot im östlichen Bereich (zwischen Rössliweg und Furtbach) ausgesprochen worden.

Der Regierungsrat dazu: Die Überbauung des östlichen Bereichs der Zentrumswiese sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Aus den Stellungnahmen der Kantonalen Denkmalpflege im Verfahren gehe explizit hervor, dass die Überbauung grundsätzlich möglich sei, wenn ein Projekt zu einer weniger grossen Beeinträchtigung führe. Beispielsweise wenn es sich dabei um ein wesentlich kleineres Volumen mit einer erheblich grösseren räumlichen und visuellen Durchlässigkeit zu den geschützten Baudenkmälern handle. 

Argumentationslinie 3: Die Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege habe unverhältnismässige Folgen und stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Das Projekt könne nicht einfach verschoben werden. Vielmehr wäre eine komplette Neuentwicklung  des Unter- und Erdgeschosses nötig. Eine Projektänderung führe zudem zu einer weiteren Verzögerung der Realisierung des Alterszentrums und höheren Projektkosten. 

Die Regierung dazu: «Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtes liegen Eigentumsbeschränkungen, die dem Schutz von Baudenkmälern dienen, allgemein im öffentlichen Interesse». Die ablehnende Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege sei nicht unverhältnismässig, weil nicht ersichtlich sei, wie das angestrebte Ergebnis  (hier der Umgebungsschutz zweier kantonaler Schutzobjekte)  durch weniger einschneidende Massnahmen erreicht werden könnte und weil die Einschränkung nicht über das angestrebte Ziel hinausgehe.  In einer Interessenabwägung wiegen laut Regierung  die «privaten Interessen» der AZW AG  zwar nicht leicht, insbesondere in Anbetracht der längeren Planungsgeschichte und der damit bereits entstandenen Kosten. Doch dieses Interesse vermöge das erhebliche öffentliche Interesse am Umgebungsschutz der Baudenkmäler nicht zu überwiegen.

Bei der Interesseabwägung ist gemäss Regierung zu berücksichtigen, dass es die AZW AG unterlassen hat, die Kantonale Denkmalpflege in die Projektierung einzubeziehen. Sie habe es somit selbst zu verantworten, «dass sich das vorliegenden Projekt in Bezug auf die denkmalpflegerischen Anforderungen als rechtswidrig erweist»  Denn die Denkmalpflege habe zuvor mehrmals auf die denkmalpflegerischen Anliegen bei einer allfälligen Überbauung der Zentrumswiese hingewiesen. Auch im seinerzeitigen Studienwettbewerb, aus dem das Projekt Margerite siegreich hervorging, sei die Kantonale Denkmalpflege nicht involviert gewesen und habe weder bei der Erarbeitung des Pflichtenhefts/Programms noch bei der Jurierung ihre Anliegen einbringen können. 

Das «Badener Tagblatt» hat am 12./13. Juli erstmals über die Ablehnung der Würenloser Beschwerde berichtet. Laut «BT» hat der Verwaltungsrat der AZW AG bereits online getagt. Kommende Woche soll sodann eine gemeinsame Sitzung mit dem Gemeinderat stattfinden. Thema: Wie weiter? Wegen der Gerichtsferien haben AZW AG und Gemeinderat gut einen Monat länger Zeit, das Verwaltungsgericht anzurufen. 

Mit dem negativen Regierungsentscheid, bei dem übrigens zwei von fünf Regierungsräten (BKS-Vorsteher Alex Hürzeler und BVU-Vorsteher Stephan Attiger) in den Ausstand traten, weil Amtsstellen von ihnen in den Fall involviert sind,  mussten die AZW AG und der Gemeinderat rechnen. Weil das Baurecht, insbesondere in Denkmalschutzfällen, komplex und unberechenbar ist und vorliegend Amtsstellen zweier Regierungsräte involviert waren. Und welches fünfköpfige Gremium lässt  schon gerne zwei seiner Mitglieder im Regen stehen? Darum mögen die Prozesschancen vor dem Verwaltungsgericht gar etwas grösser sein. 

Ein heikles Unterfangen wäre es überdies, einen Verzicht auf das weitere Beschreiten des Rechtsweges den Würenloserinnen und Würenlosern zu erklären. Hat doch Anfang dieses Jahres eine satte Zweidrittelsmehrheit der Stimmenden in einer Referendumsabstimmung die Mittel für das Beschreiten des Rechtsweges im Fall Margerite bewilligt. Das könnte durchaus als Wählerauftrag interpretiert werden, Margerite durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht «durchzustieren», koste es was es wolle.