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Alterszentrum: Projekt verbessert – Gegner besänftigt?

Eine aktuelle Informationstafel an der Ecke Rössligasse/Chileweg informiert über das nun auf der Zentrumswiese ausgesteckte Projekt für das Alterszentrum.
Eine aktuelle Informationstafel an der Ecke Rössligasse/Chileweg informiert über das nun auf der Zentrumswiese ausgesteckte Projekt für das Alterszentrum. (Bild würenblicker)

Nach 33-jähriger Planungsgeschichte ist es endlich geschafft: Zum ersten Mal ist ist ein Baugesuch für ein Alterszentrum in Würenlos eingereicht worden. Zwei frühere Projekte waren bereits vorher gescheitert.

In seinen öffentlichen Äusserungen ist Toni Möckel – in Personalunion Gemeindeammann und Präsident des Verwaltungsrates der Alterszentrum Würenlos AG – die Erleichterung und auch der Stolz darüber anzuhören, es bis zu diesem Punkt geschafft zu haben. Das eingereichte Baugesuch mag Möckel auch ein Stück weit darüber hinweg trösten, dass für ihn und seine Gemeinderatskollegen im vergangenen Jahr Etliches nicht rund gelaufen ist. 

Die Desavouierung des Gemeinderates durch die Bevölkerung im Falle der Aushubdeponie Steindler war selbstverschuldet und die Blamage hätte sich mit mehr politischem Gespür und Mut vermeiden lassen. Nicht wie gewünscht lief es auch an der Dezember-Gemeindeversammlung. Der Verkaufsvertrag fürs Postgebäude und der Ausbau Rössliweg Nord wurden zur Nachbesserung an den Gemeinderat zurückgewiesen. Und zu einem dritten Geschäft, dem Zusatzkredit für einen weiteren Ausbau des Gemeindehauses, wird noch eine Urnenabstimmung stattfinden. Die SVP gab ebenfalls zum Jahresbeginn bekannt, sie habe die nötige Zahl von Unterschriften für das Referendum innert zwei Wochen zusammengebracht. – In all dem, aber auch in der Ablehnung des Gemeindehauskredites durch die Finanzkommission offenbart sich eine gewisse Vertrauenskrise.

Doch zurück zum Alterszentrum. Bevor die Bauprofile aufgestellt und die Bauauschreibung in der «Limmatwelle» Nr. 1/2022 erfolgt ist , wurde eine Informationsbroschüre der Alterszentrum Würenlos AG in alle Haushalte verteilt. Die Broschüre gibt einen guten Überblick darüber, was auf der Zentrumswiese aktuell geplant ist und zwar neben den Hochbauten fürs Alterszentrum auch eine Renaturierung des Furtbachs und eine Verbesserung des Hochwasserschutzes entlang des Alterszentrums sowie die Gestaltung der Zentrumswiese ausserhalb des Alterszentrumareals. Diese Umgebungspläne sind Teil des Auflageprojekts. Leider wird in der Info-Broschüre nicht genauer erläutert, für welche Umgebungsarbeiten die Einwohnergemeinde selber als Bauherrin auftreten wird und dass dafür die Einwohnergemeinde-Versammlung noch entsprechende Kredite zu genehmigen haben wird.

Abgesehen davon wird das Info-Heft, dem weitere folgen sollen, sehr professionell konzipiert, gestaltet und redigiert. Es hebt sich positiv von allem ab, was in jüngerer Zeit in Würenlos von amtlicher oder (wie beim Alterszentrum) halbamtlicher Seite informationsmässig geboten wurde. 

Klugerweise wird im Heft kein Zeitplan für die weiteren Realisierungsschritte genannt.  Schon zu oft haben sich die Alterszentrum Würenlos AG und ihr VR-Präsident Möckel mit zu optimistischen Terminplänen in die Nesseln gesetzt. Im Sommer 2019 stand schon mal  ein Baugespann fürs Alterszentrum. Damals wollte sich die Alterszentrum Würenlos AG in einem Vorentscheid vom Gemeinderat wichtige Elemente ihres Projektes Margerite vorab bewilligen lassen. Mehr als ein Jahr später wurde das Gesuch zurückgezogen. Man strebe jetzt gleich die eigentliche Baubewilligung an, hiess es. In der Zwischenzeit waren von mehreren Anwohnern Einwendungen gemacht worden, die sich nicht einfach unter den Tisch wischen liessen. Der Gemeinderat bestellte unter anderem ein Ortsbild-Gutachten. Dieses kam zum Schluss, dass ein Alterszentrum am vorgesehenen Standort nahe des Furtbachs zwar denkbar, das ursprüngliche Margerite-Projekt aber wohl nicht bewilligungsfähig sei.

Ausgesteckt ist nun ein klar besseres, redimensioniertes Projekt. Das gesamte Gebäudevolumen wurde um 15% reduziert. Die 44 Einzel-Pflegezimmer blieben, die Zahl der Alterswohnungen mit Dienstleistungsangebot wurde um 12 auf 32 reduziert. Einzelne Trakte sind um ein Stockwerk niedriger. Kein Gebäudeteil mehr ist fünf-geschossig, die höchsten Trakte sind jetzt viergeschossig. Zudem wurde der sehr lange Gebäuderiegel in zwei Gebäude aufgeteilt. Der teilweise überdachte Zwischenraum ist eine Sicht- und Durchgangsachse.

Auch nach dem Rückzug des Vorentscheid-Gesuchs haben sich einige Gegner wiederholt zu Wort gemeldet und sowohl den Planungsablauf wie auch den Standort auf dem Furtbach-seitigen Teil der Zentrumswiese grundsätzlich in Frage gestellt. Dass dem nun stark verbesserten Auflageprojekt gar keine Opposition mehr erwächst, ist deshalb nicht zu erwarten. „Ich wäre nicht überrascht, wenn es Einsprachen geben würde. Allerdings rechne ich nicht mit einer grossen Anzahl“, zitiert die „Limmatwelle“ dazu Gemeindeammann Möckel.

Selbst wenn die bisherige Front der Gegner bröckeln sollte, die Zahl der Einsprachen gegen das Auflageprojekt ist nicht so wichtig. Das Baurecht ist sehr kompliziert geworden, und das erst recht bei so grossen und komplexen Bauvorhaben wie einem Alterszentrum. Ein oder mehrere Einsprecher, die über genügend Ausdauer und Geld verfügen, können ein solches Bauvorhaben zwar vielleicht nicht verhindern, aber zumindest erheblich verzögern. Ein gewiefter Bauanwalt wird bei jedem Projekt irgendwo eine oder mehrere Schwachstellen finden, über die sich durch den ganzen Instanzenzug hindurch herrlich streiten lässt. Unter den möglichen Einsprechern hat es durchaus solche, welche die genannten Voraussetzungen zu erfüllen scheinen.

Möglicherweise wird nach Ablauf der Auflage- und Einsprachefrist am 8. Februar etwas klarer sein, ob Toni Möckels Hoffnung, „dass im Jahr 2025 die ersten Senioren im Würenloser Alterszentrum einziehen können“ („Limmatwelle“) mehr ist als ein leiser Hoffnungsschimmer.

Nur noch 25 Betagte leben in auswärtigen Alterszentren
Aktuell leben gemäss der verteilten Info-Broschüre 25 Würenloserinnen und Würenloser auswärts in einem Alters- und Pflegeheim. Ende 2015 waren es noch 36 Personen, wie damals in einem Informationsblatt des Vereins Alterszentrum Würenlos zu lesen war. Ist die angesichts einer leichten Zunahme der Bevölkerung in den letzten 6 Jahren erstaunliche Abnahme ein blosser Zufall? Oder ist eine mögliche Erklärung, dass seit Beginn der Corona-Pandemie Betagte mit dem Eintritt in eine Alters- und Pflegeeinrichtung noch länger zuwarten als vorher? Jedenfalls melden seither Alterszentren häufiger eine tiefe und betriebswirtschaftlich problematische Belegung. 

Post-Deal konnte nicht überzeugen

Die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember hat den Verkauf des Postareals an eine Investorengruppe vorläufig gestoppt. Die Versammlung dauerte dreieinhalb Stunden und verlief ungewohnt lebhaft.

Mit 101 Ja gegen 31 Nein haben die 159 anwesenden Stimmberechtigten den vorgelegten Kaufrechtsvertrag Post überaus deutlich an den Gemeinderat zurückgewiesen. In der längeren Diskussion wurde vor allem kritisiert, dass im Vertrag die privaten Investoren klar bevorteilt würden und der Verkaufspreis zu tief sei. Gemäss Vertrag hätte die Investorengruppe um die Wettinger Architektur- und Immobilienfirma Thalmann Steger, die bereits ein Kaufrecht für den Gasthof Rössli nebenan besitzt, fürs Postareal weniger bezahlen müssen als die Gemeinde seinerzeit für den Kauf ausgeben musste. Der Preis hätte 350 000 Franken unter dem Wert gelegen, zu dem das Postareal in der Gemeindebuchhaltung steht. Dieser Schnäppchenpreis leuchtete dem Stimmvolk nicht ein. Ebenso hielt es die Frage nicht wirklich beantwortet, weshalb die Gemeinde das Postareal jetzt verkaufen will – bevor der auszuhandelnde Gestaltungsplan für das gesamte Post- und Rössliareal in trockenen Tüchern ist. 

Dass der Gemeinderat das Ortszentrum baulich und gestalterisch aufwerten will, ist an sich zu begrüssen. Die Gemeinde hat vor 5 Jahren die Post aus strategischen Gründen gekauft hat, um bei dieser Umgestaltung ein gewichtiges Wörtchen mitreden zu können. Ein Gestaltungsplan für das Post- und Rössliareal soll auch ermöglichen, das künftige Alterszentrum besser zu erschliessen. Nicht eingeleuchtet hat den Stimmberechtigten aber, weshalb die Gemeinde das Posteigentum als Trumpf aus der Hand geben will, bevor ein überzeugender Gestaltungsplan ausgehandelt ist. 

Nicht gestochen hat auch das Argument, die Realisierung des Alterszentrums könne sich durch die Rückweisung nochmals verzögern. Das muss aber keineswegs so sein, liesse sich doch etwa der zur besseren Erschliessung des Alterszentrum erforderliche Ausbau der Poststrasse (zwischen Post und Coop)  auch realisieren, solange die Post im Besitz der Gemeinde ist. Und wenn schon: Der Zweck heiligt doch nicht alle Mittel.

Aus meiner Sicht stärkt die Rückweisung des Kaufrechtsvertrags die Stellung des Gemeinderates in Sachen Dorfzentrum entscheidend stärkt. Denn es ist nie gut, wenn sich Immobilieninvestoren in einer Gemeinde oder Stadt allzu sicher fühlen. Die Gemeinde darf ihnen ruhig zeigen, «wo Bartli den Most holt». Ein Zusammenraufen führt in der Regel zu langfristig faireren und besseren Lösungen.

Nur mit Stichentscheid des Gemeindeammanns gutgeheissen wurde ein Zusatzkredit von 870’000 Franken für den zweiten Teil des Gemeindehaus-Umbaus. Opponiert hatten hier vor allem die Finanzkommission und die SVP. Die Gegnerschaft bezeichnete den Umbau, der umfassender ausfallen soll als im urspünglichen Projekt in dieser Form, als unnötig und reinen Wunschbedarf. Abstimmungsergebnis: 67:67. Gemeindeammann Toni Möckel, der dann das Zünglein an der Waage spielte, hatte zuvor das Projekt verteidigt. Es sei auch ein Zeichen der Wertschätzung für das Gemeindepersonal. Der Zusatzkredit ist aber noch nicht definitiv gesprochen, die SVP hat umgehend ein Referendum angekündigt.

Zurückgewiesen wurde auch der Teilausbau des Rössliwegs im östlichen Teil – ein Geschäft, das im Zusammenhang mit dem Altersheimprojekt steht, dies aber gemäss dem Antragsteller nicht verzögern soll, weil er für die Überarbeitung des Projekts einen sehr gedrängten Zeitplan forderte.  Kritisiert hat er am zurückgewiesenen Projekt, dass es zu viel Land von privaten Anstössern beanspruche, während die gemeindeeigenen Liegenschaften gegenüber, wo die Kinderoase eingemietet ist, geschont würden. Von anderer Seite bemängelt wurde aber auch, dass die Spielflächen von Hort und Kita durch die Strassenverbreiterung zu stark beschnitten würden.

Dem Budget 2022 mit gleichbleibendem Steuerfuss von 103 Prozent, mehreren Sanierungen von Werkleitungen, Bauabrechnungen und 18 Einbürgerungen wurde diskussionslos zugestimmt. Zum Schluss wurden jene Behördenmitglieder geehrt und mit Applaus verabschiedet, die auf das Ende der Amtsperiode2017 – 2021 ausscheiden. Das sind einmal die Schulpflege in Corpore – diese Behörde wird aufgehoben. Sowie einzelne Mitglieder der Finanz- und Steuerkommission. Und last but not least Gemeinderat Markus Hugi (FDP), der nach 61/2  Amtsjahren nicht mehr zur Wiederwahl antrat.

Das Postareal zum Schnäppchenpreis

Vor 5 Jahren hat die Gemeindeversammlung die Post an der Landstrasse zum Preis von 1,9 Millionen gekauft. Jetzt will der Gemeinderat diese Liegenschaft an ein privates Baukonsortium weiter veräussern – zu einem tieferen Preis, als die Gemeinde vor 2 Jahren dafür bezahlt hat. Die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember soll den Kaufrechtsvertrag absegnen.

Auf dm Areal der Post (Bildmitte) und des Gasthofs Rössli soll eine grössere Wohnüberbauung entstehen. Der denkmalgeschützte Gasthof Rössi (rechts hinten) bliebe bestehen.

Hinter dem Deal steht die Wettinger Architekturfirma Thalmann Steger, die schon in die Planung des ganzen Steinhof-Areals involviert war. Zum Kauf des Postareals hat sie ein Konsortium gebildet, das laut Gemeinderat bereits den Gasthof Rössli und seine Nebengebäude samt Umschwung erworben hat. Das Konsortium besteht zum einen aus der imhuus AG, die zu 100% Martin Thalmann (VR-Präsident der Thalmann Steger Architekten AG) und Olivia Thalmann gehören soll. Und zum anderen aus der Zürcher Immobilienfirma ImmoZins AG. Das Konsortium beabsichtigt eine Wohnüberbauung mit Gewerbeanteil (u.a.neue Postfiliale) auf dem Rössli- und Postareal. Der denkmalgeschützte Gasthof selbst muss bestehen bleiben.

Es irritiert, dass eine Liegenschaft für weniger Geld verkauft werden soll, als sie vor fünf Jahren erworben wurde (in einer ersten Version des Artikels stand, die Post sei vor zwei Jahren gekauft worden. Das war ein Versehen, für das sich würenblicker entschuldigt) . Zumal die Landpreise in jüngster Zeit raketenhaft in die Höhe gestiegen sind. Das Konsortium soll noch 1,85 Mio. Franken bezahlen – ein Schnäppchenpreis, oder eher ein Freundschaftspreis?

In der Finanzbuchhaltung der Gemeinde steht die Liegenschaft heute mit einem Wert von rund 2,2 Mio. Franken. Und die von der Gemeinde beauftragte Immobilienfirma Markstein hat den aktuellen Marktwert auf fast 2,3 Mio. Franken geschätzt.

Im jetzt abzusegnendem Vertrag erhält das Konsortium 5 Jahre Zeit, um sein Kaufrecht auszuüben. Hält der Preisanstieg in den nächsten Jahren an, könnte das Postareal beim effektiven Verkauf durchaus 2,4 Mio. Franken oder mehr wert sein. Die Wahrscheinlichkeit weiter steigender Preise ist nicht geringer als die Wahrscheinlichkeit stagnierender oder sinkender Preise. Selbst die beteiligte ImmoZins AG sieht das so. Auf ihrer Website, auf der sie Geldgebern happige Renditen verspricht, ist zum Immobilien-Markt zu lesen: «Mittelfristig kennen Nachfrage und Preise weiterhin nur eine Richtung – nach oben.» – Von einer fairen Risikoverteilung zwischen der Gemeinde und dem Konsortium kann keine Rede sein.

Gegen den Verkauf an sich ist nichts einzuwenden. Der Gemeinderat sagt zu Recht, das Postareal sei zu einem rein strategischen Zweck erworben worden und nicht als langfristige Anlage. Die Gemeinde versprach sich vom Kauf einen gezieltere Mitbestimmung bei der Entwicklung eines richtigen Dorfzentrums und einen grösseren Spielraum für die Verkehrserschliessung des geplanten Alterszentrums.

Der Gemeinderat vertritt überdies die Meinung, bei der Veräusserung der Postparzelle könne nicht der Verkaufspreis allein entscheidend sein. «Vielmehr darf eine optimale bauliche Entwicklung und räumliche Gestaltung des Dorfzentrums die Gemeinde etwas kosten.» Einen Preisrabatt rechtfertigt dies aber nicht. Was ist denn konkret die Gegenleistung? Von einer Bauherrschaft, der die Gemeinde Land verkauft, darf erwartet werden, dass sie die nötige Sorgfalt bei der Planung walten lässt. Und es ist die verdammte Pflicht einer Baubehörde, bei Bauvorhaben an einem so sensiblen Ort im Dorf auf optimalen Lösungen zu bestehen, ohne gleich die Geldtasche zu öffnen. Beim Steinhof-Areal ist es schliesslich auch gegangen.

Vieles, was die Gemeinde bei der Zentrumsplanung anstrebt und was als Bedingungen im Kaufsrechtvertrag steht, liegt in beiderseitigem Interesse. Die gemeinsame Tiefgaragenlösung für Alterszentrum und das Post/Rössli-Areal, die damit verbundene Landabgabe für eine breitere Poststrasse sind Win-Win-Lösungen. Und eine hohe Ausnützung des Postareals läuft den Interessen des Konsortiums gewiss nicht entgegen.

Der Gemeinderat hält einen Gestaltungsplan für das Post-/Rössliareal für unabdingbar. Das wusste das Konsortium, als es mit einer Kaufofferte an die Gemeinde trat. Und es gehörte wohl auch zu seinem Kalkül. Denn ein Gestaltungsplan ermöglicht das Abweichen von den allgemeinen Bauregeln für die jeweilige Zone. Die Post steht in der Kernzone. Der Kaufrechtsvertrag geht davon aus, dass fürs Postareal die Ausnützungsziffer von 0,75 (gemäss neuer Bau- und Nutzungsordnung, noch gültige BNO: 06) auf 0,8 angehoben wird.

Das Festlegen einer höheren Ausnützung im Gestaltungsplan kompensiert rasch einmal allfällige Nachteile für den Bauherrn. Und dass die Gemeinde und das Konsortium eine Arbeitsgruppe bilden, die sich um den Gestaltungsplan kümmert, kommt bei diesem Bauvorhaben beiden Parteien nur zugute.

Für einen Verkaufspreis, der unter dem Wert liegt, zu dem die Post in den Büchern der Gemeinde steht, ist definitiv kein Platz. So fliesst Steuergeld ungerechtfertigt zu privaten Unternehmen und weitet mutmasslich deren Gewinnmarge aus. Das stört hoffentlich nicht nur mich.

Neue Übergangszone Dorf und tiefere Ausnützungsziffern stossen auf Kritik

Der Entwurf für die totalrevidierte Allgemeine Nutzungsplanung von Würenlos ist bisher nur vereinzelt auf öffentliche Kritik gestossen. Das spricht vordergründig für den Entwurf und die Arbeit der vorbereitenden Gremien. Wie gut das neue Regelwerk aber bei betroffenen Grundeigentümern und weiteren Interessengruppen (z.B. Baufachleute, Natur- und Heimatschützern) wirklich ankommt, dafür wird die Auswertung des nun zu Ende gehenden Mitwirkungsverfahren Anhaltspunkte liefern.

Die bisherige bauliche Entwicklung unseres Dorfes verlief nicht restlos glücklich. Das haben die Gremien, welche die neue Bau- und Nutzungsordnung BNO vorbereitet haben, durchaus thematisiert und daraus die richtigen Schlüsse gezogen, wie aus dem Planungsbericht hervorgeht. Erstes Beispiel: «Die mit dem Gestaltungsplan Flüehügel ermöglichte Überbauung fällt in ihrer Volumetrie  und Körnigkeit stark aus dem  im örtlichen Kontext herrschenden Rahmen.» Auf deutsch: Sie ist zu gross und passt nicht ins Ortsbild. Mit der Umzonung in die Zone W 2 und einer Spezialbestimmung werden die baulichen Möglichkeiten auf dem Flüehügel auf die bestehenden Volumen begrenzt und zusätzliche Erweiterungen der Wohnanlage verhindert. 

Zweites Beispiel: «In Randbereichen des alten Dorfteils Kempfhof wurden (…) neuere Gebäude erstellt, die sich zwar in der Typologie an die Bauweise der Dorfzone anlehnen, mit monotonen Aufreihungen ortsbaulich aber keinen Bezug zu Strassenräumen haben und keine zusammenhängenden, sondern lediglich kleinere Hofräume bilden.» Konsequenz daraus: Die betreffenden Gebiete werden von der Dorfzone in die neu geschaffene Übergangszone Dorf (ÜD) umgezont. In diese werden noch zwei weitere Gebiete aus der Dorfzone umgezont, erstens der Streifen zwischen Schul- und Bachstrasse, zweitens ein Gebiet an der Bachwiesenstrasse.

Ein Bürger erachtet diese neue Übergangszone ÜD als überflüssig. Wenn schon unter dem strengeren Regime der Dorfzone das Quartierbild nicht habe erhalten werden können, so sei nicht zu erwarten, dass dies in der Zone ÜD besser gelingen werde als etwa in einer Zone W 2 oder 3. – Wenn auch die Bestimmungen der Dorfzone von den Baubehörden früher nicht immer mit der gebotenen Konsequenz durchgesetzt worden sind, muss dies nicht unbedingt für die Zukunft gelten. Immerhin ist in jüngster Zeit bei einzelnen Objekten an der Bachstrasse (Neubau mit Holzfassde) und Dorfstrasse (Haselplatz) vorgemacht worden, was unter qualitätsvoll gestalteten Gebäuden und Aussenräumen zu verstehen ist, wie sie für die Übergangszone Dorf (ÜD) gefordert werden.

Um auch in dicht bebauten Gebieten eine angemessene Durchgrünung zu erhalten, wird in allen Wohnzonen die Ausnützungsziffer mit einer Grünflächenziffer ergänzt. Die verbleibenden Freiflächen sollen so nicht komplett für Autoabstellplätze, Zugangswege oder öde Steinwüsten  draufgehen. 

In fast allen Wohnzonen wird die Ausnützungsziffer um 0,05 reduziert, dies mit der Begründung, neu würden Räume in Untergeschossen nicht mehr angerechnet. Von 5,5 auf 4,5 stärker reduziert wird die Ausnützungsziffer in der anteilsmässig grossen  Zone W2. Denn Beispiele hätten gezeigt,, dass die bisherige Ausnützungsziffer ausserordentlich hoch sei und bei voller Ausnützung zu Lasten raumplanerisch erwünschter Freiräume gehe. 

In Kommentaren in diesem Blog wurde die Reduktion der Ausnützungsziffer kritisiert. Sie stehe im Widerspruch zur angestrebten inneren Verdichtung, werde doch bis auf die Kernzone in allen Wohnzonen weniger Wohnfläche je Grundfläche erlaubt sein. Der Einwand scheint nicht ganz unberechtigt zu sein. Die vom Kanton vorgegebenen Mindestdichten von 70 Einwohnern pro Hektar in überbauten und von 90 Einwohnern pro Hektar in unüberbauten Wohn- und Mischzonen werden jedenfalls mit der neuen BNO knapp verfehlt. Wird der Kanton eine Nachbesserung verlangen?

Der Kindergarten in der Gärtnereizone

Mit der Totalrevision muss die Gemeinde viele Vorgaben des Bundes und des Kantons erfüllen. Diese Vorgaben sind teilweise auslegungsbedürftig. So etwa bei der neuen Mehrwertabgabe. Sie fällt vor allem dann an, wenn neues Bauland eingezont wird. Aber nicht nur. Wie aus dem Planungsbericht hervorgeht, muss der Kanton im Rahmen der Vorprüfung der neuen BNO entscheiden, ob wegen einer Umzonung von der Spezialzone Gärtnerei und Gartenbau SPGG in die Zone W3 die Mehrwertabgabe zu erheben ist.
 
Es geht um die Umzonung der alten Gebäude der Gärtnerei Möckel an der Buechstrasse, die einen wesentlich höheren Landwert zur Folge haben dürfte. Doch aus Sicht des Gemeinderats ist sie nicht abgaberelevant. Begründung: «In der Zone SPGG ist das Bauen nicht grundsätzlich verboten, sondern einer Bauzone eng auf eine bestimmte Nutzung angelegt.» Bauten und Anlagen sind gestattet, soweit sie dem Pflanzenbau und Landschaftsgartenbau dienen und betriebsüblich sind. Wohnungen sind nur erlaubt für an den Standort gebundenes Personal und den Betriebsinhaber. Diese Einschränkungen entsprechen eher denjenigen für Bauten im Landwirtschaftsgebiet als in irgendeiner Bauzone.

Die Umzonung erfolgt auf Antrag der Grundeigentümer (laut kantonalem Geoportal agis die Möckel Baumschulen AG von Thomas Möckel), weil die Liegenschaft seit April 2017 nicht mehr zonenkonform genutzt wird und eine weitere Nutzung durch eine Gärtnerei oder einen Gartenbaubetrieb nicht vorgesehen ist. Eingemietet ist heute z.B. die Spitex.  

Die Umzonung ist konsequent und richtig. Doch stellt sich die Frage, weshalb im Zuge der Zonenplanrevision nicht noch eine andere zonenfremde Nutzung in der gleichen Spezialzone für Gärtnereien und Gartenbau durch eine Umzonung nachträglich legitimiert wird. Ein als Schulungsgebäude für eine Baumschule bewilligter Pavillon wird seit seiner Fertigstellung 2014 als Kindergarten der Einwohnergemeinde vermietet. Eigentümer ist laut agis Gemeindeammann Toni Möckel. Angesichts der anhaltend grossen Bautätigkeit und wachsender Schülerzahlen ist kaum anzunehmen, dass das Gebäude in Bälde zonenkonform durch dessen Gartenbaufirma genutzt wird.