Schlagwort-Archive: Alterszentrum

Rechtsstreit um Alterszentrum kann weiter gehen

Mit 67% Ja-Stimmen haben die Würenloser Stimmberechtigten der insolvent gewordenen Alterszentrum Würenlos AG eine weitere Finanzspritze gewährt. Damit kann diese nun versuchen, auf dem Rechtsmittelweg doch noch eine Baubewilligung für das Alterszentrum-Projekt Margerite zu erhalten. 

1269 Ja gegen 622 Nein, so das Resultat an der Urne. Auch wenn es an diesem Sonntag für die Alterszentrum Würenlos AG und für alle, die sehnlichst auf ein Alterszentrum warten, gut ausgegangen ist, so ist die Zeit für Siegesfeiern und Freudentänze noch längst nicht gekommen – wenn sie überhaupt irgend einmal kommt. Jetzt geht es so weiter, wie es nach der Gemeindeversammlung vom letzten Dezember weiter gegangenen wäre. So, wie wenn gegen die Auszahlung einer weiteren Kredittranche nicht das Referendum ergriffen worden wäre. Gewonnen ist in der Sache Alterszentrum erstmal nichts. Das macht es auch jenen, welche das Projekt Margerite jetzt hätten beerdigen wollen, leicht, die Niederlage an der Urne zu akzeptieren.

Auch wenn der Entscheid der Gemeindeversammlung grossomodo bestätigt wurde, so war die Referendumsabstimmung keine Zwängerei. Der Entscheid, den ungewissen und teuren Rechtsweg zu beschreiten, ist nun besser legitimiert. Die Stimmbeteiligung war mit 45% erstaunlich hoch, zumal von einem eigentlichen Abstimmungskampf kaum die Rede sein konnte und am Sonntag auch keine kantonale oder eidgenössische Abstimmung stattfand. Der Entscheid ist deutlich ausgefallen. Um die Freigabe der Kredittranche von 250’000 Franken ging es nur in zweiter Linie. Auch nach der Freigabe der Kredittranche sind vom 2016 bewilligten 4-Millionen-Rahmenkredit (aus dem so genannten Altersheimfonds) noch 1,9 Millionen nicht ausgegeben.

In erster Linie ging es am Sonntag um die Frage,  ob die Würenloserinnen und Würenloser dem Verwaltunsgrat der Alterszentrum Würenlos AG und auch dem Gemeinderat zutrauen, das Vorhaben Margerite zu einem guten Ende führen zu können. Grosszügig gezeigt haben sie sich insbesondere gegenüber dem Verwaltungsrat der Alterszentrum Würenlos AG, dessen Wirken im ganzen Planungsprozess für das Projekt Margerite von vielen kleineren und grösseren Patzern geprägt und in der Summe eigentlich kaum akzeptierbar war. 

Im Verwaltungsrat ist es in jüngerer Zeit bereits zu personellen Wechseln gekommen und wird es nach dem angekündigten Rücktritt von Gemeindeammann Toni Möckel als Verwaltungsratspräsident noch zu einem weiteren Wechsel kommen – dieser Verwaltungsratssitz ist mittlerweile öffentlich ausgeschrieben worden.

Es ist zu hoffen, dass der teilerneuerte Verwaltungsrat dem nun geschenkten Vertrauen voll gerecht wird und dass der Gemeinderat als Ganzes ihm genauer auf die Finger schaut. Dazu gehört auch die an der Gemeindeversammlung eingeforderte grössere Transparenz in Sachen  Altesrzentrum Würenlos AG (jährliche Information der Stimmberechtigten über die Rechnung der gemeindeeigenen AG) und generell eine Informationspolitik, welche den heutigen Ansprüchen zu genügen vermag. Der Verwaltungsrat der Alterszentrum Würenlos AG wird seine Prioritäten zwangsläufig neu setzen müssen. Auf dem eingeschlagenen Rechtsweg kann er ebensowenig wie der Gemeinderat die Agenda bestimmen. Nicht unwichtig wird sein, dass die Alterszentrum Würenlos AG juristisch optimal betreut ist. 

Wenn wir Glück haben, wird im Rechtsstreit um die verweigerte Baubewilligung der Regierungsrat noch dieses Jahr als erste Rekursinstanz entscheiden. Ausgang: offen. Selbst nach Einschätzung der Alterszentrum Würenlos AG stehen die Chancen etwa fifty/fifty, dass Würenlos nach dem Entscheid im Aarauer Regierungsgebäude wieder vor der Schicksalsfrage stehen wird: «Lieber ein Ende mit Schrecken oder ein Schrecken ohne Ende?».

Alterszentrum: Verwelkende Margerite

Reizvolles Zusammenspiel von Zentrumswiese, Furtbach, Alter Mühle und Anhöhe mit der Kirche. Erhaltenswert finden die einen, zusammen mit der kantonalen Denkmalpflege. Nein, genau dahin müsse das Alterszentrum zu stehen kommen, meinen die anderen. Dorfidyllen wie diese hätten wir noch einige. (Bild: würenblicker)

Am 12. März stimmen wir Würenloserinnen und Würenloser darüber ab, ob der insolvent gewordenen Alterszentrum Würenlos AG mit einer Viertelmillion Franken unter die Arme gegriffen werden soll. Das Geld benötigt die gemeindeeigene AG hauptsächlich, um die vom Gemeinderat verweigerte  Baubewilligung für das Alterszentrumsprojekt Margerite auf dem Rechtsweg doch noch erkämpfen zu können. Anders als Margerite-Befürworter behaupten, macht ein «Ja» aber noch längst nicht «den Weg frei für ein Alterszentrum im Herzen von Würenlos». 

Die Margerite-Geschichte für jene, die sie nicht schon kennen. Links anklicken und lesen.

Worum geht es in der Abstimmung?

Die Alterszentrum Würenlos AG (AZ AG) ist aktuell praktisch pleite. 2016 hatte die Gemeindeversammlung beschlossen, für den Bau des Alterszentrum diese AG zu gründen und ihr einen Rahmenkredit von 4 Mio. Franken zu gewähren. Von dem wurden vorerst 1,5 Mio. Franken zur Auszahlung freigegeben. Dieses Geld war rascher ausgegeben als geplant. Der Verwaltungsrat der AZ AG hatte die Kontrolle über die Ausgaben vernachlässigt und es versäumt, rechtzeitig um die Freigabe zusätzlicher Mittel zu ersuchen. 2022 war die AG verschuldet und ihr fehlte das Geld, um die Baubewilligung für das Projekt Margerite auf dem Rechtsweg doch noch zu erstreiten. Der Gemeinderat hatte das Baugesuch ablehnen müssen, da der Kanton, genauer die kantonale Denkmalpflege, die erforderliche Zustimmung verweigert hatte.

Die Denkmalpflege vertritt den Standpunkt, das Projekt Margerite stehe am falschen Ort auf der Zentrumswiese. Der Neubau zerstöre die Einheit von Wiese und Furtbach und beinträchtige das Ortsbild zu stark, namentlich die unter kommunalem Schutz stehenden Bauten Alte Mühle und Turm der katholischen Kirche.

«Notfallmässig» hat die Gemeindeversammlung im Dezember 2022 schliesslich doch noch zwei weitere Kredittranchen genehmigt. Die eine in der Höhe von 350’000 Franken zum Tilgen bereits aufgelaufener Schulden ist mittlerweile rechtskräftig. Gegen die andere in der Höhe von 250’000 Franken, mit der das Rechtsmittelverfahren (Anwalt- und Verfahrenskosten) und der Weiterbetrieb der AG (Verwaltungsratshonorare, andere Unkosten) finanziert werden sollen, ist das Referendum ergriffen worden.

Die Erfolgschancen, auf dem Rechtsweg doch noch zur Baubewilligung für das Projekt Margerite zu kommen, schätzt die AZ AG auf «knapp 50%» ein, für das Referendumskomitee liegen sie weit darunter. Deshalb sei es klüger, schon jetzt die Reissleine zu ziehen und das so eingesparte Geld in ein neues Projekt mit grösseren Realisierungschancen zu investieren.  Nach dem Motto «Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende». 

Was geschieht, wenn eine Mehrheit «Ja» stimmt?

Die Alterszentrum Würenlos AG erhält das Geld, um sich gegen die Verweigerung der Baubewilligung zu wehren. Der Rechtsweg führt falls nötig über drei Instanzen: Regierungsrat, Verwaltungsgericht, Bundesgericht. Das Verfahren vor dem Regierungsrat ist bereits hängig. Ob ein für die AZ AG ungünstiger Entscheid ans Verwaltungs- und allenfalls gar ans Bundesgericht weiter gezogen würde, lassen die AG und der Gemeinderat noch offen. Die AZ AG erhält auch die Mittel, um ihr Funktionieren vorerst sicherzustellen ( Verwaltungsratshonorare, andere Unkosten).

Entscheidet der Regierungsrat zugunsten der AZ AG, so wäre dies aber nur ein Teilerfolg für die AG. Denn die privaten Einwender im Baubewilligungsverfahren lassen keinen Zweifel daran, dass sie eine nachträglich erteilte Baubewilligung anfechten würden. Ins jetzige Verfahren vor Regierungsrat sind sie nicht involviert, weil die auf Druck des Kantons erfolgte Verweigerung der Baubewilligung durch den Gemeinderat durchaus in ihrem Sinn lag. 

Was geschieht bei einem «Nein»? 

Der Entscheid der Gemeindeversammlung wird annulliert. Die 250’000 Franken aus dem Rahmenkredit werden nicht freigegeben. Unklar ist, welche Möglichkeiten bestünden, damit die Alterszentrum AG trotzdem den Konkurs vermeiden und den Rechtsweg allenfalls weiter beschreiten könnte. Abgesehen von einem ungeschickten Vorpreschen von Toni Möckel, dem Gemeindeammann und VR-Präsidenten der Alterszentrum Würenlos AG, hat sich der Gemeinderat dazu bisher nicht geäussert.

Ein «Nein» an der Urne würde wohl je nach Interessenlage unterschiedlich interpretiert. Als generelles Nein zu einem Alterszentrum der Gemeinde in irgendeiner Form dürfte es aber nicht interpretiert werden. Zu offensichtlich ist der in Jahrzehnten entstandene Nachholbedarf beim Wohnen im Alter. 

Wie kommt Würenlos schneller zu einem Alterszentrum?

Ob bei einem «Ja» oder bei einem «Nein» an der Urne, das kann im Moment niemand mit Gewissheit sagen. Alle bisher genannten Daten für die Eröffnung des Alterszentrums haben sich als krasse Fehleinschätzungen erwiesen. Werden zwei oder drei Rekursinstanzen angerufen, vergehen rasch Jahre. Ebenso, wenn das Projekt Margerite nach einem «Nein» beerdigt und ein anderes Projekt – wo auch immer, wie gross auch immer – aufgegleist und realisiert würde.

So oder so ist die Abstimmung wichtig. Da am 12. März keine kantonale oder eidgenössische Vorlage zur Abstimmung kommt, ist eine eher tiefe Stimmbeteiligung zu erwarten. Bei einer 35%igen Stimmbeteiligung würden etwa 1500 Stimmberechtigte über die Vorlage entscheiden (an der Gemeindeversammlung waren es 172 Stimmberechtigte). Der Entscheid an der Urne könnte knapp ausfallen, knapper jedenfalls als an der Gemeindeversammlung (60% Ja). Es hängt wesentlich davon ab, welches Lager mehr Abstimmende mobilisieren kann.  Eine Petition im Sommer 2022 zugunsten des Projektes Margerite fand 483 Unterstützende, das Referendum gegen die 250’000-Franken-Geldspritze kam mit 507 gültigen Unterschriften zustande. 

Die bisherige Planung ist keine Erfolgsgeschichte. Vielleicht in bester Absicht, nach Jahrzehnten vergeblichen Bemühens raschmöglichst zu einem Alterszentrum zu kommen, sind Dinge passiert, die so nie hätten passieren dürfen, die hätten vermieden werden können oder die zumindest sehr viel besser hätten erklärt werden müssen. (Siehe grau unterlegte Textbox am Schluss)

Die Gesamtheit dieser Vorkommnisse hat das Vertrauen in den Verwaltungsrat der AZ AG, ein Stück weit aber auch in den Gemeinderat (=Generalversammlung der AZ AG) erschüttert. Werden sie das «Abenteuer Margerite» aus der verfahrenen Situation herausführen können? Dass VR-Präsident Toni Möckel nun seinen Rückzug aus der AZ AG angekündigt hat, aber noch nicht klar ist, wer an seine Stelle treten wird, erleichtert uns Stimmberechtigten die Entscheidung nicht.

Man braucht sich nicht zu schämen, Vorbehalte gegenüber dem Projekt Margerite zu haben. Ich persönlich habe mich von Anfang an sehr gewundert, weshalb ausgerechnet dieses Projekt im seinerzeitigen Studienwettbewerb das Rennen gemacht hat. Später haben mich die zutage getretenen Fehler, Demokratie- und Informationsdefizite immer stärker gestört. Ich halte die jetzige Situation für derart verfuhrwerkt, dass die personellen und finanziellen Mittel besser für einen gut überlegten Neuanfang beim Wohnen im Alter eingesetzt werden.

Der Weg ins Desaster
Eine subjektive Einschätzung, zu der würenblicker nach reiflicher Überlegung gelangt ist.
Verzicht auf einen Gestaltungsplan für das Gesamtareal Zentrumswiese, Rössli, Post.
Irreführender (behördenverbindlicher) Masterplan plus für das Zentrumsareal.
Mangelnde Sensibilität gewisser Akteure fürs Ortsbild in einer stark wachsenden Agglomerationsgemeinde.
Viel zu später Einbezug der Kant. Denkmalpflege in die Planung.
Ignorieren von kritischen Stimmen (z.B. Ortsbildschutzkommission).
Versuch, das Postareal an eine Spekulantengruppe zu verscherbeln, bevor der Zweck des seinerzeitigen Kaufs (Spielraum für die Planung Alterszentrum) erreicht war.*
Vernachlässigte Kostenkontrolle/Illiquidität der Alterszentrum AG. Eine Peinlichkeit sondergleichen. Als Ausrede musste sogar der Tod eines Verwaltungsratsmitglieds herhalten, wie wenn ein Verwaltungsratsgremium als Ganzes nicht verantwortlich wäre für eine ordnungsgemässe Geschäftsführung.
Bessere Verkehrserschliessung der Zentrumswiese bis heute nicht gesichert.* 
(*Anträge dazu von der Gemeindeversammlung 2021 zurückgewiesen)

Möckel: Rücktritt beim Alterszentrum

Die Gemeindeabstimmung vom 12. März wirft ihre Schatten voraus: Gemeindeammann Toni Möckel wird als Verwaltungsratspräsident und VR-Mitglied der Alterszentrum Würenlos AG zurücktreten. Und zwar auf die Generalversammlung der AG im Frühling. Dies habe er dem Gemeinderat mitgeteilt, berichtet das «Badener Tagblatt».

Der Gemeinderat werde sich um die Nachfolgeregelung kümmern.  Das «BT» beruft sich auf eine Mitteilung der Gemeinde vom Dienstag (unter «Gemeindenachrichten» war auf der Website der Gemeinde bis Mittwochnachmittag allerdings nichts davon zu lesen).

Die Doppelrolle Möckels als Gemeindeammann und Verwaltungsratspräsident der Alterszentrum Würenlos AG war wiederholt scharf kritisiert worden (unter anderem auch in diesem Blog). Der Entscheid Möckels verdient Respekt, auch wenn taktische Überlegungen mit eine Rolle gespielt haben dürften.

Die Rücktrittsankündigung erfolgt wohl nicht zufällig jetzt – keinen Monat vor  der Gemeindeabstimmung über die Auszahlung einer weiteren Kredittranche von 250’000 Franken an die Alterszentrum Würenlos AG. Die gemeindeeigene AG benötigt das Geld, damit sie den baurechtlichen Streit ums Alterszentrum auf der Zentrumswiese weiterführen kann.

Die Gemeindeversammlung im Dezember hatte beschlossen, das Geld freizugeben. Dagegen wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Ob mit der Rücktrittsankündigung das Vertrauen in die angeschlagene Alterszentrum Würenlos AG gestärkt wird oder nicht und ob sich mit Möckels Entscheidung die Chance für ein Ja in der Referendumsabstimmung verbessert, wird sich weisen.

Referendum zustande gekommen – aber wird Abstimmung zur Farce?

Vor dem Gang zum Gemeindehaus am 11. Januar: Steven Schraner (links) und Roby Blarer vom Referendumskomitee
präsentieren die Schachtel mit den 529 Unterschriften auf 188 Bögen. (Bild würenblicker)

Ob der Alterszentrum Würenlos AG (AZ AG) eine weitere Kredittranche von 250 000 Franken ausbezahlt wird, damit sie die Baubewilligung für ihr Projekt Margerite auf dem Rechtsweg erstreiten kann, darüber werden die Würenloser Stimmberechtigten wohl an der Urne entscheiden. Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung im Dezember, das Geld auszuzahlen, war das Referendum ergriffen worden. Nun sind fristgerecht die Referendumsbögen mit 529 Unterschriften (nötig wären 432) auf der Gemeindekanzlei eingereicht worden. Ob das Referendum sein wahres Ziel, einen sofortigen planerischen Neustart fürs Alterszentrum, erreichen kann, ist fraglich. Die AZ AG will an ihrem Projekt auch bei einem Nein an der Urne festhalten. Droht ein lokalpolitischer Riesen-Knatsch?

Ein achtköpfiges Komitee hat das Referendum ohne Unterstützung einer Ortspartei lanciert. Dank vorausschauendem Agieren, Einsatz und Erfahrung hat es über die Weihnachts- und Neujahrstage, an denen erfahrungsgemäss viele WürenloserInnen ortsabwesend sind, rund ein Fünftel mehr als die nötigen Unterschriften zusammengebracht. Bestätigt sich bei der amtlichen Unterschriftenkontrolle das Zustandekommen des Referendums, so wird der Gemeinderat einen Abstimmungstermin festsetzen müssen. Da die nächsten Volksabstimmungen in Bund und Kanton erst am 18. Juni stattfinden wird gemäss neuesten Infos aus dem Gemeindehaus eine separate Gemeindeabstimmung stattfinden (wie jüngst für den 2. Wahlgang Stimmenzählerin-Stv..). Wahrscheinlicher Termin: 12. März.  

In der Gemeindeabstimmung geht es vordergründig nur um die Zahlung von einer Viertelmillion Franken aus einem 2016 beschlossenen Rahmenkredit an die nun insolvent gewordene AZ AG (zur Vorgeschichte hier und hier). Der Rahmenkredit hatte die Gemeindeversammlung 2016 beschlossen, gleichzeitig mit dem Okay zur Gründung der  AZ AG. Doch dem Referendumkomitee geht es nicht um den Betrag an sich. Wie aus dem Begleittext auf dem Referendumsbogen hervorgeht, wollen das Komitee und vermutlich eine Grosszahl der Unterzeichnenden verhindern, dass in einem Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang um das Projekt Margerite wertvolle Zeit und Geld verloren geht. Es gelte jetzt, die Weichen in die richtige Richtung zu stellen und das Geld in eine «baubare», sprich auch der kantonalen Denkmalpflege genehme Lösung zu investieren.

Für Toni Möckel, Verwaltungsratspräsident der AZ AG und darum in Sachen Alterszentrum als Gemeindeammann offiziell im Dauerausstand, würde ein Nein an der Urne keineswegs bedeuten, dass das Projekt Margerite gestorben wäre. Im «Badener Tagblatt» vom 23. Dezember hat er sich weit aus dem Fenster gelehnt und für den Fall eines Nein an der Urne erklärt: «Die Alterszentrum Würenlos AG würde zwar zahlungsunfähig werden. Das Projekt für das Alterszentrum würden wir aber nicht fallen lassen.» Möckel zufolge könnte der Gemeinderat einen Notkredit für die Fortsetzung des Verfahrens sprechen. Schliesslich gehöre die AG zu 100% der Einwohnergemeinde, Bauherrschaft sei letztlich die Gemeinde. Mit der Zustimmung zum Baurechtsvertrag mit der AZ AG Ende 2020 habe das Volk überdies «klar ausgedrückt, dass es das Projekt auf den Parzellen entlang des Furtbachs wolle.

Ob der von Toni Möckel erwogene Weg juristisch «verhebed», falls die Freigabe der Kredittranche von CHF 250 000 verweigert wird? Möckels vom BT zitierte Aussage, es gebe noch andere Möglichkeiten als die verweigerte Kredittranche, damit die AZ AG nicht Konkurs gehen müsse und ihren Rechtsstreit um die Baubewilligung fortsetzen könne, mag juristisch zumindest teilweise zutreffen. Eine gemeinnützige AG  wie die AZ AG ist – auch wenn sie zu 100% einer Einwohnergemeinde gehört – eine Gesellschaft privaten Rechts und und nicht direkt an basisdemokratische Entscheide gebunden.

Aber was ihr Eigenkapital betrifft, ist die AZ AG eben vollumfänglich von der Einwohnergemeinde abhängig und diese ist wiederum an politische Regeln gebunden. Grundsätzlich stehen einer AG verschiedene Möglichkeiten offen, um bei einer Unterbilanz oder gar Überschuldung den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Doch bei der AZ AG dürfen etwa keine weiteren Geldgeber Aktionäre werden, weil vor der Gründung der AZ AG uns Stimmberechtigten hoch und heilig versprochen wurde, die AG bleibe zu 100% im Gemeindeeigentum. Und könnte ein vom Gemeinderat gesprochener Notkredit das Problem des fehlenden Eigenkapital tatsächlich lösen, wenn der Souverän zuvor die Auszahlung aus einem (bewilligten) Rahmenkredit verweigert hat?

Wozu überhaupt, frage ich mich doch da als Stimmberechtigte(r), soll ich über einzelne Auszahlungstranchen des Rahmenkredits entscheiden, wenn der Gemeinderat nach einem ihm nicht passenden Volksentscheid doch machen kann, was er will? Was wäre das für eine politische Farce! Ich käme mir echt beschissen vor.

Die kommende Referendumsabstimmung hat jedenfalls das Potential zu einer der brisantesten Episoden in der «never ending story» Alterszentrum zu werden.
(Text aktualisiert am 11.1., 21.45)