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Warten auf Nägel mit Köpfen

Der Gemeinderat lud zur Informationsveranstaltung. Angekündigt waren unter anderem Infos über den Stand der Arbeiten fürs Alterszentrum und über die Planungen im Gebiet Steinhof/Im Grund. Spannend fanden das  viele Würenloserinnen und Würenloser, sie füllten den Gmeindschäller fast bis auf den letzten Platz. Doch sind sie jetzt auch klüger als zuvor? Zwar war von vielen «offenen Baustellen», Absichten und Schwierigkeiten die Rede,  konkrete Ergebnisse der vielen Bemühungen wurden aber kaum präsentiert.

Beispiel Alterszentrum: Zwar  haben die Stimmberechtigten vor Jahresfrist einem Landabtausch mit den Ortsbürgern zugestimmt und so die Einwohnergemeinde zur alleinigen Eigentümerin der Zentrumswiese gemacht. Wäre das nicht geschehen, wäre die ganze Planung noch komplizierter als sie es   ohnehin ist. Abgesehen von diesem Landtausch aber ist noch kein einziger Nagel mit Kopf  gemacht worden seit der legendären Gemeindeversammlung vor drei Jahren, als die Gemeinde mit grossem Mehr beschloss, am Standort Zentrumswiese festzuhalten. Von den wichtigsten Fragen, die  damals der Klärung harrten, ist auch heute  keine einzige endgültig beantwortet. Das ist ernüchternd. Vor allem für jene, die 2013 für den Standort Zentrumswiese gestimmt haben, weil sie meinten, hier lasse sich das Alterszentrum rascher realisieren als am Alternativstandort Wiemel. (Dieser Abschnitt wurde noch am 4.5. geändert und ergänzt.)

Immer noch offen ist mit Stand 3. Mai 2016:
♦wer Bauherr des Alterszentrums sein wird. Die Gemeinde selbst will es ja nicht sein.
wer Betreiber das Alterszentrum  wird.
Wie gross das Alterszentrum wird. Aus Kostengründen seien Anpassungen am ursprünglichen Raumprogramm nötig, sagte Vizeammann Toni Möckel im Gmeindschäller.
♦Wie der Gestaltungsplan aussehen wird für das  Gebiet Zentrumswiese inklusive Rössli,  Post und Zentrumsscheune.
♦ wie das Gebiet besser erschlossen werden und zu welchem Preis dazu das  Postgebäude gekauft werden kann.

Niemand durfte erwarten, dass alle diese Punkte bis zum heutigen Tag geklärt seien. Aber gleich kein einziger?  Als erster konkreter Schritt drängt sich der Entscheid über den Bauträger auf. Vor drei Jahren kam’s darob zum Streit zwischen Verein Alterszentrum und Gemeinderat. Jener favorsierte eine gemeinnützige Aktiengesellschaft, dieser einen privaten Investor. In der Folge dann vor einem Jahr grosser Personalwechsel im Vorstand des Vereins Alterszentrum. Und Einsetzung eines Steuerungsausschusses, gebildet aus je drei Vertretern des Gemeinderates und des Vereins.

Dieser Steuerungsausschuss scheint nun wieder auf eine gemeinnützige AG zu setzen, wie laut «Limmatwelle» an der Generalversammlung des Vereins Alterszentrum im April bekannt wurde. Im Gmeindschäller war dazu nur zu erfahren, dass Anfang Juni die Planungs- und die Finanzkommission, der Verein Alterszentrum sowie die ebenfalls involvierte Spitex über die Pläne des Steuerungsausschusses informiert werden und  dann Bis Ende Juni dazu Stellung nehmen können. Anschliessend will der Gemeinderat eine Vorlage an die Gemeindeversammlung ausarbeiten. Es dürfte laut Möckel eine ausserordentliche Gemeindeversammlung sein. Einen Termin habe ich nicht gehört.

Bis dahin muss auch Klarheit darüber bestehen, was mit dem angehäuften Altersheimfonds passiert und in welcher Form die Einwohnergemeinde das Bauland fürs Alterszentrum zur Verfügung stellt: Erteilt sie ein Baurecht oder bringt sie ihr Land als Sacheinlage in eine gemeinnützige AG ein?

Zu den Planungen Steinhof/Im Grund war auch nur wenig Neues zu erfahren. Zur Baueingabe für den Um- und Neubau des Steinhof-Ensembles (Gasthof und Scheune) habe es eine Einwendung des Aargauischen Heimatschutzes gegeben. Und die Stellungnahme des Kantons stehe noch aus.

Was den Landi-Neubau südlich des Bahnhofs betrifft, soll zwischen Gemeinde und Landi eine Vereinbarung getroffen werden, worüber genau wurde nicht gesagt, wohl auch, weil die entscheidende Verhandlung noch ausstand. Weiterhin vage blieben auch Aussagen über eine Lösung im Strassenbereich bei der Barriere, wo wegen der neuen Landi mit mehr Ab- und Einbiegeverkehr zu rechnen ist. Dafür legte Gemeindeammann Hans Ueli Reber ein flammendes Bekenntnis zur Barriere ab. Eine Tieferlegung der Bahn sei nicht finanzierbar und der Bau einer Unterführung wäre ein zu grosser Eingriff ins Ortsbild.

Die Landstrasse zwischen Steinbruch-Kreisel und Barriere soll ab nächstem Jahr bis Sommer 2018 saniert werden. Geplant sind zum Schutz der Anwohner auch Lärmschutzwände. Wie diese zu vereinbaren sind mit einer attraktiveren Gestaltung des Strassenraumes, die gemäss dem am Dienstag ebenfalls vorgestellten Leitbild zu Gemeindentwicklung anzustreben ist, steht auf einem anderen Blatt. Wie sagte doch der Gemeindeammann im Gmeindschäller? «Uns dominiert der Verkehr».– Wie wahr, aber auch wie resignativ!

Ein zweites Leben für den Steinhof

Noch bis 13. Februar liegt das Baugesuch für den Gasthof Steinhof in der Bauverwaltung öffentlich auf. Das eingereichte Projekt wird viele Würenloser beruhigen, für die das 1850 als Brauerei erbaute, geschichtsträchtige Wirtshaus ein unverzichtbares Stück Würenlos darstellt.

Das Steinhof-Ensemble mit Gasthof (rechts) und Mehrfamilienhaus (links) von der Landstrasse aus gesehen.
Das künftige Steinhof-Ensemble mit Gasthof (rechts) sowie Mehrfamilienhaus und Einfahrt Tiefgarage (links), von der Landstrasse aus gesehen.

Der Steinhof bleibt Gasthof mit Restaurant, Gästezimmern (insgesamt 28 Betten) und einem Saal. Erhalten bleibt der Kopfbau mit dem Restaurant im Parterre  und der Baum bestandenen Gartenwirtschaft auf die Landstrasse hinaus. Im unverändert grossen Restaurant finden 50 Gäste Platz. In den grossen Kellerräumen, in denen zur Brauereizeit das Bier gelagert wurde, wird eine Bar eingerichtet und auch ein Weinkeller soll zum gemütlichen Beisammensein einladen. Hinweis an jene, die das Baugespann vor Ort studieren wollen: Nichts zu besagen hat, dass die Profilstangen  von den Aussenmauern des Kopfbaues abgerückt sind. Die Aussenmauern bleiben. Die Profile stehen nur deshalb ausserhalb, weil man dem maroden Dachstock nicht zutraut, sie sicher tragen zu können.

Der Kopfbau (links) mit dem langen Ersatzbau, von Norden (Parkplatz) aus gesehen.
Der Kopfbau (links) mit dem langen Ersatzbau, von Norden (Parkplatz) aus betrachtet.

Abgebrochen werden die an den Kopfbau anschliessenden hinteren Gebäudeteile mit einem Teil der Küche, den Toiletten, der Bar «La cage aux folles», dem  grossen, seit langem unbenützbaren Saal im Obergeschoss sowie der Wirtewohnung. Geplant ist ein länglicher Ersatzbau mit etwa gleich grossen Kubaturen. Im Erdgeschoss ist vor allem eine unterteilbarer Saal mit Buffet geplant, im 1. Ober- und im Dachgeschoss Studios sowie wiederum eine Wirtewohnung . Der Saal soll gemäss Baueingabe künftig auch die Funktion eines Gemeinschaftsraums erfüllen, der mit der auf dem weiteren Steinhof-Land geplanten Grossüberbauung erstellt werden müsste.

Blick von Süden (Coiffeur Gruber) auf das anstelle der grossen Scheune geplante Mehrfamilienhaus.
Blick von Süden (Coiffeur Gruber) auf das anstelle der grossen Scheune geplante Mehrfamilienhaus.

Abgerissen wird auch das grosse Ökonomiegebäude, das längst nicht mehr landwirtschaftliche genutzt wurde, in dem aber das «Jägerstübli» manchem fröhlichen Festchen Platz bot. In praktisch gleicher Kubatur und mit Holz verkleideter Fassade entsteht anstelle der grossen Scheune ein Mehrfamilienhaus mit 3,5- und 2,5-Zimmer-Wohnungen und einer Tiefgarage. Ingesamt sind für den ganzen Steinhof-Komplex mit Restaurant, Bar, Hotel und Wohnungen 37 Autoabstellplätze geplant, davon 17 auf dem bestehenden Parkplatz. Die Einfahrt in die Tiefgarage soll kaum in Erscheinung treten, wird sie doch von der Landstrasse her durch einen Einschnitt in der  Erdrampe erfolgen, über die einst die Heufuder direkt in die Scheune hoch fuhren.

Projektverfasser sind Thalmann Steger Architekten, Wettingen, die schon die Überbauung Hürdli geplant haben und auch bei der Grossüberbauung auf dem noch unüberbauten Steinhof-Land am Werk sind. Die Baukosten werden im Baugesuch mit 9,1 Millionen Franken veranschlagt, zuzüglich Umgebungsgestaltung.. Bauherren sind Juan und Lisa Rodriguez. Die 2009 im hohen Alter verstorbene letzte Steinhof-Wirtin Verena Maduz hatte die gesamte Liegenschaft (inkl. Bauland) testamentarisch ihren beiden langjährigen Angestellten vermacht.

Später war für den in der Wohn- und Gewerbezone liegenden  Steinhof ein Gesuch für den vollständigen Abbruch eingereicht und von der Gemeinde auch bewilligt worden. (Link zum damaligen Artikel).  Die Befürchtung wurde laut, die Tage des  Steinhofs als Gasthof könnten gezählt sein. Jetzt  präsentiert sich die Lage anders. Allerdings dürfte  es eine ziemlich grosse betriebswirtschaftliche Herausforderung sein , die Gastronomie in dem für viel Geld um- und neu gebauten Haus erfolgreich zu gestalten. Ob die Besitzerfamilie selbst oder jemand anders den Betrieb führen wird, ist dem Vernehmen nach noch offen.

Lange Zeit war das Projekt Steinhof blockiert durch die Entwicklungsplanung  «Im Grund», die das ganze Gebiet südlich des Bahnhofs umfasst. Auch schien es lange so, als sei das Gasthof-Projekt erst finanzierbar, wenn das ebenfalls von der Familie Rodriguez geerbte Bauland im Gebiet «Im Grund» baureif sei und verkauft werden könne.    Auch darüber hat würenblicker schon berichtet. (Link dazu) Nun konnte das Schicksal des Steinhofs planerisch und offenbar auch finanziell abgekoppelt werden.

Weder Ballenberg noch Disneyland

Vor zwei Wochen erschien zu meinem Beitrag «Altes weicht Neuem» ein Kommentar von Guido Müller. Er vertritt die Meinung, dass der Abbruch erhaltenswerter Häuser erleichtert werden sollte, wenn das Äussere des Ersatzbaues einigermassen dem Vorgängerbau entspricht.

Ich fände das nicht gut. Solche Ersatzbauten befriedigen architektonisch oft nicht, ihr historischer Wert ist gering. Wiederaufbau statt Sanierung lässt zwar keinen Ballenberg entstehen, dafür aber ein Disneyland – es wird einem etwas vorgegaukelt. Auf diese Art sind schon zu viele erhaltenswerte Gebäude in Würenlos verschwunden. Die historische Bausubstanz und das Bild unseres Dorfes hat übermässig gelitten. Obwohl die Ortsteile, um die es geht, oft in der sogenannten Dorfzone mit Bauvorschriften liegen, die strenger sind als für die übrigen Bauzonen.

Oft machen eben Details und verborgene Kostbarkeiten, wie ein Gewölbekeller oder ein Kachelofen, das Cachet eines alten Hauses aus. Sie lassen spätere Generationen nachvollziehen, wie früher in solchen Häusern gewohnt und gearbeitet wurde. Ersatzbauten können das selten. Und wenn, dann sind es Rekonstruktionen, die sehr, sehr teuer sind, indem zum Beispiel auf Normbauteile oder moderne Baustoffe verzichtet wird und spezialisierte Handwerker zum Zuge kommen.

Was erinnert an den früheren bäuerlichen Charakter der Dorfstrasse? Die unschönen, billigen Palisadenzäune ganz sicher nicht.
Blieb hier die Eigenart der einstigen Dorfstrasse erhalten?  Mit den beliebigen Spitzgiebeln wohl kaum und der scheusslich-billigen Sichtschutzwand ganz sicher nicht.

Statt eines halbbatzigen Ersatzbaus, der auf hilflose Weise versucht, doch noch irgendwie einem Bauernhaus zu ähneln, und sei es auch nur mit einem putzigen Ziegeldächli über der Rampe zur Tiefgarage, wäre ein moderner Neubau oft ehrlicher und überzeugender. Natürlich müsste er von hoher architektonischer Qualität sein und sich in die Umgebung einfügen – mit moderner Formensprache, ohne Anbiederung. In einer solchen Umgebung kämen auch die verbliebenen alten Bauten besser zur Geltung.

Die Sichtweise der Denkmal- und Ortsbildpflege hat sich verändert. Das zeigt sich am Wakkerpreis, mit dem seit 1972 alljährlich eine Ortschaft mit vorbildlichem Ortsbild ausgezeichnet wird. Wurden im ersten Jahrzehnt ab 1972 noch Postkartenidyllen wie Stein am Rhein, Guarda oder Ernen (VS) ausgezeichnet, so erhielt 2002 Turgi den begehrten Preis, weil es seine Verantwortung für das frühindustrielle Bauerbe und für hochwertige zeitgenössische Architektur erkannt habe. Und 2011 folgte die Gemeinde Fläsch im Churer Rheintal. Fläsch hat seinen Charakter als Weinbaudorf vorbildlich zu erhalten gewusst, indem es auch auf architektonisch qualitätsvolle, zeitgemässe Neubauten setzte.

In unseren alten Dorfteilen dagegen ist zu viel Geschmäcklerisches und Überangepasstes entstanden, aber zu wenig architektonisch Qualitätsvolles. Dabei hatte es mit dem mutigen Bau der neuen katholischen Kirche vor bald 79 Jahren so gut begonnen. Aber schon 1995, als in der Buchreihe «Die Kunstdenkmäler des Kantons Aargau» der Band VII erschien, stand da, die Würenloser Kernzone habe wesentliche Teile ihrer Altsubstanz durch Hausabbrüche oder einschneidende Umbauten verloren und sei «mit neuen, zum Teil sehr fragwürdigen Gebäuden» durchsetzt. Trotzdem, so wurde damals festgestellt, sei «die einstige Struktur der Kernzone an einer Anzahl intakt gebliebener Landwirtschaftbauten noch ablesbar».

So marode, dass es fast schon pitoresk wirkt: Das seit Jahrzehnten schamlos dem Verfall preisgegebene Bauernhaus am Furtbach, oberhalb der Dorfstrassen-Brücke.
So marode, dass es fast schon pitoresk wirkt: Das seit Jahrzehnten schamlos dem Verfall preisgegebene Bauernhaus am Furtbach, oberhalb der Dorfstrassen-Brücke.

Heute ist sie es kaum noch. Denn seit 1995 sind viele der Landwirtschaftsbauten verschwunden und weitere werden in absehbarer Zeit wohl noch folgen. Eine aussterbende Gattung sind die für Würenlos einst typischen «Mittertenderhäuser» – Kleinbauernhäuser, die unter einem Dach Wohntrakt, Stall und dazwischen das Tenn vereinen. Während einzelne wenige Eigentümer ihre Gebäude mit viel Liebe in Schuss halten, haben andere «zielstrebig nichtstuend» ihre Häuser bis zur Abbruchreife verlottern lassen.

 

Entstanden sind anstelle der platt gemachten Bauten meist relativ simple Mehrfamilienhäuser.  Die Dorfzone soll, so die Bauordnung,  «wertvolle Ortsteile in ihrer baulichen Einheit und Eigenart erhalten». Dieser Zweck wurde oft krass verfehlt. Die in der in der Bauordnung für die Dorf- und für die Kernzone vorgeschriebenen Satteldächer haben sich eher als Handidcap erwiesen. Weil die grösstmögliche Dachneigung von 50 Prozent aus Rentabilitätsgründen fast überall ausgenützt wurde, ergab sich ein Siedlungsbild, das mit dem früheren,  von ganz unterschiedlich hohen Gebäuden  geprägten wenig mehr gemeinsam hat und viel uniformer wirkt. Einigermassen ihren Zweck erfüllt haben die Spezialvorschriften der Dorfzone nur im Gebiet Mühlegasse/Dorfstrasse (ab Speicher bis Schulstrasse), beidseits des Furtbachs oberhalb der Dorfstrassenbrücke und grösstenteils im Kempfhof.

Dorfstrasse: Abgebrochen worden ist soeben das Haus, in dem einst der Konsum (heute Coop) untergebracht war, bevor er in die heutige Kinderoase umzog.
Dorfstrasse: Abgebrochen worden ist soeben das Haus, in dem einst der Konsum (heute Coop) untergebracht war, bevor er in die heutige Kinderoase umzog.

Die «bauliche Einheit und Eigenart» verloren hat die Dorfstrasse zwischen Land- und Haselstrasse. Hier gehört die eine Strassenseite zur Kern- und die andere zur Dorfzone – an sich schon eine Fragwürdigkeit.

Wie in der Dorfzone  gebaut werden darf, offenbart sich am augenfälligsten ausserhalb des Dorfzentrums, wo vor allem frühere Obstgärten und überflüssüg gewordene landwirtschaftliche Bauten dran-glauben mussten: An der Schulstrasse (einst der ausgesiedelte Bauernhof Markwalder) und an der Bachstrasse im Kempfhof stehen nun hohe Wohnblöcke mit spitzen Giebeln militärisch stramm in Kolonne – unter einem Dorf stellt man sich etwas ganz anderes vor.

Die Vorschriften für die Kern- und für die Dorfzone  sind revisionsbedürftig. Sie entstanden in der Zeit, als das Dorf noch ein anderes war. Laut Bauordnung ist die  Dorfzone unter anderem für die  Landwirtschaft bestimmt.  Anders als damals, als diese Definition verfasst wurde, gibt es aber in der gesamten Dorfzone nur gerade noch einen aktiven Landwirtschaftsbetrieb – jenen von Isidor Moser bei der Kempfhof-Barriere. Alle anderen noch bewirtschafteten Landwirtschaftsbetriebe liegen ausserhalb des Baugebietes oder im streng geschützten Weiler Oetlikon.

Neubauten an der Schulstrasse in Reih und Glied: Oed und langweilig, als stünden sie in der ehemaligen DDR.
Neubauten an der Schulstrasse in Reih und Glied: Oed und langweilig, als stünden sie in der ehemaligen DDR.
Wenns der Liebe Hergott bzw. die katholische Kirchgemeinde will, läutet auch für das einsrückliche und seltene Hochstudhaus mit dem heutigen Blumenladen (ehemals Chilemetzg) dereinst auch das Totenglöcklein.
Wenns der Liebe Hergott bzw. die katholische Kirchgemeinde will, läutet auch für das eindrückliche  Hochstudhaus mit dem  Blumenladen (ehemals Chilemetzg) das Totenglöcklein.

Die Nagelprobe kommt für die Dorfzone, wenn die katholische Kirchgemeinde ihre Absicht in die Tat umsetzen will, das Hochstudhaus (ehemals Chilemetzg) an der Schulstrasse durch einen Neubau zu ersetzen. Das ehemalige Doppelbauernhaus bildet mit den Kirchenbauten eines der reizvollsten Ensembles im ganzen Dorf; neben dem Haus Dorfstrasse 19 (mit Speicher) ist es sicher das imposanteste ehemalige Bauernhaus im alten Dorf. Ein Ersatzbau wird architektonisch alles, was in der Dorfzone je neu gebaut worden ist, um Klassen übertreffen müssen, wenn die Verantwortlichen der Kirche und der Baubehörden nicht direkt ins Fegefeuer wandern wollen.

Profilstangen beim Steinhof-Kopfbau un der daneben stehenden Scheune zeigen: Hier soll sich was tun.
Profilstangen beim Steinhof-Kopfbau un der daneben stehenden Scheune zeigen: Hier soll sich was tun.

Auch ausserhalb der Kern- und Dorfzone stehen Gebäude, die fürs Dorf wichtig und identitätsstiftend sind., wie der der  Steinhof (in der Wohn- und Gewerbezone). Er soll bis auf den Kopfbau mit dem Restaurant ebenso wie die  daneben stehende Scheune abgerissen werden. Auch hier ist es fraglich, ob zum Beispiel der Ersatzbau für die Scheune  dieser in der Form unbedingt ähneln soll (wie ein gestelltes Bauprofil andeutet), oder ob nicht ein spannender baulicher Gegensatz die ganze Gebäudegruppe aufwerten würde.

(Im würenblicker wird die Planung im Dorfzentrum  2016 einen thematischen Schwerpunkt bilden.)

Was meinen Sie zum Ortsbild von Würenlos? Ihre Meinung interessiert.  Den Klick zum Kommentarformular finden Sie hier oder unterhalb der Titelzeile.

Was sich südlich des Bahnhofs tun soll

Der Gemeinderat hat den Entwicklungsrichtplan für die Gebiete Bahnhof, Gewerbe Grosszelg und Im Grund sowie Wohngebiet Steinhof /Im Grund veröffentlicht. Mit dem Planwerk sagt der Gemeinderat, wie sich dieses Baugebiet, das teils stark unternutzt, teils noch nicht überbaut ist, in den nächsten Jahrzehnten entwickeln soll. Diese Zielvorstellung spurt nächste Planungsschritte vor.

Der Entwicklungsrichtplan betrifft fast das ganze Gebiet zwischen Bahnlinie (oben), Landstrasse (rechts) und Hürdlistrasse (unten). (Bild aus der Publikation der Gemeinde).
Der Entwicklungsrichtplan betrifft fast das ganze Gebiet zwischen Bahnlinie (oben), Landstrasse (rechts) und Hürdlistrasse (unten). (Bild aus der Publikation der Gemeinde).


Das Wichtigste in Kürze:

Nutzung (Download Richtplankarte : entwicklungsrichtplan_im_grund_nutzungen_zonen_ortsbild:

  • Wohn- und Gewerbezone WG3 im vorderen Areal Steinhof (entlang Landstrasse). Gasthof-Kopfbau und Gartenwirtschaft sollen erhalten bleiben.
  • Wohnzone im hinteren Areal Steinhof und im angrenzenden Gebiet Im Grund, dreigeschossig, in einem Streifen links und rechts der Grundstrasse zweigeschossig (je plus Attika). Damit wird die Siedlungsstruktur des Quartiers Hürdli grossomodo übernommen. Das Land westlich der Grundstrasse müsste aber erst eingezont werden.
  • Gewerbezone Bahnhof sowie Grosszelg. Vorrangig bleibt die gewerbliche Nutzung. Wohnungen dürfen nur für Hauswarte bzw, Betriebsinhaber gebaut werden. Im Dreieck südlich des Bahnhofs (heute Tankstelle und Lagerschuppen) soll die neue Landi gebaut werden.

Verkehr–Download Richtplankarte Mobilität, Verkehr, Parkierung und Erschliessung: entwicklungsrichtplan_im_grund_mobilitaet_verkehr_erschliessung_parkierung

  • Ganzes Gebiet Bahnhof (mit P&R und neuer Landi) + Gewerbegebiet Grosszelg: Zu- und Wegfahrt via Bahnhofstrasse.
  • Gebiet Steinhof: Zu- und Wegfahrt ab Landstrasse mit neuer Stichstrasse. Parkplatz Gasthof wie bisher.
  • Wohngebiet Im Grund: Zu- und Wegfahrt ab Landstrasse via Lättenstrasse-Hürdlistrasse.
  • Neue Fusswege zwischen Hürdlistrasse und Bahnhof, zwischen Juch- und Lättenstrasse sowie Unterführung für Langsamverkehr bei der SBB-Barriere.
  • Neue Streckenführung des Ortsbusses: ab Bahnhof via Grosszelgstrasse-Grundstrasse-Hungerbühlstrasse-Lättenstrasse in die Landstrasse. Alternative: Ab Hungerbühlstrasse via Juchstrasse.
  • Als blosse Option: Bahnüberführung Grundstrasse – Tägerhardweg für Velos und allenfalls Busse.

Der Entwicklungsrichtplan enthält auf den ersten Blick viele vernünftige Ideen und  Anordnungen. So werden für fürs Wohngebiet Im Grund sowie das gesamte Steinhof-Areal Sondernutzungspläne (Erschliessungs- und Gestaltungspläne) vorgeschrieben. Die Parkierung soll hier unterirdisch sein und es ist Raum für einen Kindergarten (allenfalls Kindertagesstätte) vorzusehen. Download Bestimmungen: entwicklungsrichtplan_im_grund_bestimmungen

Der nun vorgelegte  Entwicklungsrichtplan ist der Versuch, möglichst allen der sich teilweise widersprechenden Interessen Rechnung zu tragen.  Damit soll wohl eine noch längere Blockierung von Bauvorhaben in einzelnen Gebieten (z.B. Steinhof) vermieden werden. Der Kompromiss hat Schwachstellen. So sollen bestehende Wohngebiete durch den entstehenden Mehrverkehr möglichst wenig belastet werden. Mit der Erschliessung des neuen Wohngebiets im Grund (via Hürdlistrasse) geschieht aber genau das im Quartier Hürdli. Wäre aber die an sich sinnvollere Verkehrserschliessung via Bahnhof- und Grosszelglistrasse gewählt worden, hätte wohl die Landi ihren Grossmarkt nie bauen können. Auch so wird sie zuwarten müssen, bis für die schwierige Verkehrssituation bei der Einmündung der Bahnhof- in die Landstrasse eine Lösung nicht nur gefunden, sondern auch realisiert ist. .

Überhaupt: Die Verkehrserschliessung ist – wie schon wiederholt dargestellt – die Krux bei diesem Planungsvorhaben. Die schwierigen Rahmenbedingungen und auseinandergehenden Meinungen von Gemeinderat und Kanton erschweren den Planungsprozess wohl auch weiterhin.

Der Entwicklungsrichtplan hat eine längere Vorgeschichte. Im Rahmen eines sogenannten Testplanverfahrens machte ein Expertenteam schon 2010 Vorschläge für die bauliche Entwicklung in diesem Gebiet. Dem Gemeinderat passten diese Ideen aber nicht und er beauftragte die Zürcher Raumentwicklungsfirma SwissSpaGroup (Ex-Würenloser Rolf Wieland ist Mitglied der Geschäftsleitung) mit der Ausarbeitung des Entwicklungsrichtplans.

Mitgeredet hat eine 14-köpfigen Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Gemeindeammann Hans Ueli Reber. Ihre Besetzung ist beachtenswert: Dabei waren je zwei Vertreter des Bauamtes, der Planungskommission, des mit der Ortsplanung beauftragten Büros Minikus Vogt & Partner AG,  je ein Vertreter der Steinhof-Grundstücke und des Expertenteams im Testplanverfahren sowie – man staune – volle vier  Landi-Interessenvertreter (wobei bei einem im Bericht der SwissSpaGroup die enge Beziehung zur Landi unerwähnt bleibt.)

In einem sogenannten Mitwirkungsverfahren können nun Landeigentümer und Anstösser, denen das Planwerk an einer Versammlung vorgestellt wurde, bis 1. Oktober schriftlich Stellung nehmen. Die Eingaben werde der Gemeinderat bewerten und beurteilen und im Entwicklungsrichtplan berücksichtigen, heisst es in der Mitteilung auf der Gemeinde-Homepage. In einem Mitwirkungsbericht wird der Gemeinderat sagen, wie er die Eingaben bewertet hat.

Den Entwicklungsrichtplan beschliessen kann der Gemeinderat. Damit wird der Plan für den Gemeinderat, nicht aber für die Grundeigentümer verbindlich. Der Regionalplanung und dem Kanton wird er zur Kenntnisnahme unterbreitet. Die Gemeindeversammlung kommt erst zum Zug, wenn die Bauordnung und der Zonenplan abgeändert oder Projektierungs- und Baukredite nötig werden (z.B für Strassen).