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Elf aus Würenlos wollen nach Aarau

Die Erneuerungswahlen in den Grossen Rat stehen vor der Tür. Öffnet sich am 18. Oktober auch für eine Würenloserin oder einen Würenloser die Tür des Grossratsgebäudes? Elf aus unserem Dorf bewerben sich um einen Sitz. Doch die Chancen stehen nicht allzu gut, dass am Wahlsonntag ein Grossrat oder eine Grossrätin aus der «Furtbach-Metropole» gefeiert werden kann.

Schon bei den Wahlen vor vier Jahren ging Würenlos leer aus. Dennoch wird sich nun am Ende der Legislaturperiode ein Würenloser aus dem Grossen Rat verabschieden, der 50-jährige BDP-Vertreter Fabian Hauser. Er gehört dem Grossen Rat seit 2012 an, ist aber 2016 noch als Birmenstorfer gewählt worden und wurde daher in Würenlos gar nie richtig wahrgenommen. Da seine Partei nicht mehr zu den Wahlen ins Kantonsparlament antritt und er nicht auf der Liste einer anderen Partei kandidiert, scheidet Hauser aus dem Rat aus. 

Dafür wollen 11 Würenloserinnen und Würenloser neu in den Grossen Rat gewählt werden – das sind 3 mehr als vor vier Jahren. Die Chancen, dass jemand von ihnen den Sprung nach Aarau schafft, sind indes nicht allzu gross. Entweder, weil auf ihren Listen starke Spitzenkandidaten oder-kandidatinnen das Rennen unter sich ausmachen dürften. Oder, weil ihre Liste ziemlich sicher keinen Sitz erobern wird. 

Zu vergeben sind im Bezirk Baden 30 Sitze. Rein rechnerisch hätte Würenlos aufgrund der Bevölkerungsgrösse Anspruch auf 1,3 Grossratsmandate

Am meisten Kandidaten stellt die SVP-Ortspartei. Deren Präsident, der Banker Thomas Zollinger belegt nur Listenplatz 17 und zählt darum ebensowenig zum engeren SVP-Favoritenkreis wie seine beiden Würenloser Parteikollegen: Kaminfegermeister Roland Frei auf Platz 22 sowie Ortspartei-Vizepräsident und Unternehmer Pascal Pfeffer auf Platz 27.

Auf 4 Listen figurieren je 2 Würenloserinnen oder Würenloser.  Bei der FDP tritt auf Platz 10 Ortsparteipräsident und Bauingenieur Consuelo Senn an, auf Platz 21 Vizeammann und Unternehmer Nico Kunz. Beiden ist noch am ehesten eine Überraschung zuzutrauen.

Für die CVP wollen zwei Würenloserinen im Grossratssaal Platz nehmen: Auf Listenplatz 9 Gemeinderätin und Juristin Barbara Gerster Rytz, auf Platz 25 die Ökonomin und Dozentin Ruth Niggli. Gerster Rytz hat zwar einen sehr guten Listenplatz, doch kandidieren alle fünf bisherigen Vertreter der CVP erneut. Ohne Sitzgewinn der CVP dürfte da nichts werden.

Am besten platziert von allen ist auf Platz 2 der EVP-Liste die 55-jährige Kundenberaterin Evelyn Windisch. Vor der Sonne stehen dürfte ihr aber der erst Ende 2019 in den Grossen Rat nachgerückte Wettinger Pfarrer Lutz Fischer. Und auf mehr als einen Sitz im Bezirk Baden kann die EVP nicht hoffen. Aber vielleicht profitiert Windisch ja vom Frauenbonus. Auf Platz 20 der EVP-Liste figuriert sodann die 40-jährige Politologin Monique Holland.

Auf den Plätzen 3 und 4 der nur 5 Namen umfassenden EDU-Liste sucht schliesslich das Ehepaar Marco und Carla Suter – er Chef-Kondukteur, sie Kauffrau – nach dem gemeinsamen Lebens- auch das gemeinsame Wahlglück.

Barbara Gerster Rytz, Consuelo Senn, Evelyn Windisch sowie Monique Holland haben bereits 2016 für den Grossen Rat kandidiert, wurden aber nicht gewählt.

Links-Grün, also SP und Grüne stellen keine Würenloser Kandidatinnen oder Kandidaten. Beide Parteien zusammen erhielten bei den letzten Grossratswahlen in Würenlos aber immerhin knapp 19 % Prozent der Stimmen.

Gute Chancen auf einen Sitzgewinn im Bezirk Baden räumt das  „Badener Tagblatt“ angesichts des grünen Trends bei den letzten Wahlen im Bund und in anderen Kantonen neben den Grünen auch den Grünliberalen ein. Auch sie gehen ohne Würenloser Kandidatur ins Rennen. Schon 2016 hat die GLP bei uns mit einem Stimmenanteil von 5 % schlechter abgeschnitten als im Bezirk. Obwohl damals einer von uns für sie kandidierte. Und grün ohne links doch eigentlich ganz gut zur bürgerlichen Einfamilienhüsli-Gesellschaft in Würenlos passen würde.

Einmal abgewichen vom Abstimmungs-Mainstream

Die Stimmberechtigten von Würenlos haben über sieben von acht eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlagen gleich entschieden wie die Schweiz bzw. der Kanton Aargau insgesamt. 

Am knappsten ausgegangen ist in Würenlos die eidgenössische Abstimmung zum Jagdgesetz (Ablehnung). Wie auch zur Kampfjet-Abstimmung lag ja dazu das gesamtschweizerische  Schlussergebnis erst am späten Nachmittag vor. Ganze 26 Nein-Stimmen gaben in Würenlos den Ausschlag für die hier mit einem Nein-Stimmenanteil von 50,6% sehr knappe Ablehnung. Das von Natur- und Umweltorganisationen bekämpfte Jagdgesetz ist im Kanton und im Bezirk Baden doch um Einiges deutlicher abgelehnt worden als bei uns.

Die Beschaffung neuer Kampfjets, die zweite im Bund ganz knapp angenommene Vorlage, war hingegen in Würenlos eine klare Sache. Mit einem Ja-Stimmenanteil von fast 58% stimmten die Würenloserinnen und Würenloser dem maximal 6 Milliarden Franken teuren Vorhaben deutlicher zu als die Stimmberechtigten in Bund und Kanton.

Die Begrenzungsinitiative der SVP wurde in Würenlos mit einem Nein-Stimmenanteil von 40,8 % wuchtiger verworfen als im Kanton, aber weniger deutlich als im Bezirk. Der von den Gegnern als Bevorzugung weniger Gutverdienender gebrandmarkte Kinderabzug bei den Bundessteuern wurde in Würenlos zwar auch abgelehnt, fand hier aber stärkere Zustimmung als im Kanton und im Bezirk.

Bei den drei kantonalen Vorlagen weicht das Würenloser Abstimmungsergebnis beim Energiegesetz vom kantonalen Gesamtergebnis (ein Nein) ab: Mit einem Ja-Stimmenanteil von 51,3% haben unsere Gemeinde und ebenso der Bezirk Baden zugestimmt, der Kanton hat abgelehnt. 

Das Energiegesetz ist vor allem vom kantonalen Hauseigentümerverband mit wenig Weitsicht bekämpft worden. Wenn der HEV in Würenlos und im Bezirk Baden weniger Gehör gefunden hat als im übrigen Kanton könnte das mit einem etwas niedrigeren Anteil an Eigenheimbesitzern, deren etwas grösseren Finanzstärke und einer bereits stark erneuerten Bausubstanz zu tun haben. Möglich aber auch, dass im Bezirk Baden mit seinen vielen Verkehrsimmissionen und der immer dichteren Überbauung die Sensibilität für Umweltbelange etwas grösser als im übrigen Kanton.

Das positive Resultat in Würenlos nährt jedenfalls die Hoffnung, dass die Hausbesitzer in unserer Gemeinde auch ohne staatlichen Zwang ihre Liegenschaften zügig auf einen guten energetischen Stand bringen und zum Beispiel  alte Elektroboiler oder Ölheizungen durch umwelt- und klimafreundlichere Anlagen ersetzen und noch vermehrt in Fotovoltaikanlagen zur Eigenstromerzeugung investieren.

Die Verfassungs- und die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Schulpflegen wurden in Würenlos sowie im Bezirk deutlicher angenommen als im übrigen Kanton, nämlich mit einem Ja-Stimmenanteil von je über 60% (Gesamtergebnis Kanton: 57,4%). Ab Jahreswechsel 2021/22 wird nun der Gemeinderat vollumfänglich verantwortlich sein für den Bereich Volksschule, soweit dieser überhaupt noch Gemeindesache ist.

 Es ist zu hoffen, dass der Gemeinderat sich genügend Zeit nimmt für die Überlegung, wie er die neue Gesamtverantwortung wahrnehmen will. Ob er zum Beispiel eine beratende Schulkommission einsetzen oder die Schulleitung mit erweiterten Kompetenzen ausstatten will – beides ist möglich.  Nimmt der Gemeinderat seine neue Aufgaben ernst und will er nicht die politische Verantwortung für unsere Schule grösstenteils auf die Schulleitung und damit auf die Verwaltungsebene verlagern, so wird er sich neu organisieren müssen.

Ziel muss es sein, dass ein Gemeinderatsmitglied mit dem Resort Schule betraut wird, das der Schule und den sie umfassenden Menschen viel Interesse und Sensibilität entgegenbringt. Die Schule ist kein Aufgabenbereich, den man einfach jedem x-beliebigen Gemeinderat auch noch ins Rucksäckli packen kann.  

Abschaffung der Schulpflege – Milizsystem stirbt in Raten

Einst war unser Land stolz darauf, dass viele Aufgaben von Bürgerinnen und Bürgern im Nebenamt erledigt wurden und der Beamtenapparat so vergleichsweise klein gehalten werden konnte. Seit einiger Zeit aber verliert das Milizsystem an Bedeutung. Im Aargau dürfte nun am 27. September, dem nächsten Abstimmungstermin, ein weiteres Kapitel dieses langsamen Sterbens geschrieben werden. Wir stimmen über die Abschaffung der örtlichen Schulpflegen ab.  Gibt ein Ja Anlass zu Freude? Wohl eher zu zu Nachdenklichkeit.

Der Volksschule misst auch die Bevölkerung im Aargau zu Recht hohe Bedeutung bei. 170 Jahre war darum die vom Volk gewählte Schulpflege neben dem Gemeinderat die wohl einflussreichste und wichtigste Behörde in jeder Gemeinde. Das änderte sich 2006 mit der kantonsweiten Einführung der geleiteten Schulen. Die Schulleitungen übernahmen von den Schulpflegen die operative Schulführung. Diese umfasst mannigfache Aufgaben – von der Personalplanung und -führung bis zur Organisation grosser Schulanlässe.

Die Schulpflegen wurden zwar nicht gänzlich überflüssig, doch deutlich abgewertet. Ihnen blieb neben der formellen Funktion als Anstellungsbehörde fürs schulische Personal das, was strategische Führung genannt wird und inhaltlich stets vage blieb. Denn die strategische Führung der Volksschule war grösstenteils längst an den Kanton übergegangen. Nur so ist kantonsweit eine hohe Schulqualität und Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten . 

Seit Einführung der geleiteten Schulen lag die Abschaffung der Schulpflegen in der Luft. Mit der Abschaffung nicht abfinden wollte sich der Verband aargauischer Schulpflegepräsidentinnen und -präsidenten. Doch Vorschläge zur Wiederaufwertung der Schulpflegen (etwa durch ein direktes Antragsrecht an die Gemeindeversammlung oder durch die Hoheit über ein Globalbudget der Schule) wurden vom Kanton nur halbherzig geprüft. Vorangetrieben wurde stattdessen das Grossprojekt «Optimierung der Führungsstrukturen der Volksschule». In der Corona-bedingt vom März auf den 27. September verschobenen kantonalen Abstimmung über Änderungen der Kantonsverfassung und des Schulgesetzes entscheiden nun die Stimmberechtigten über das Schicksal der Traditionsbehörde Schulpflege.

Die bisherigen Zuständigkeiten der Schulpflege würden an den Gemeinderat übertragen. Er kann einen Teil davon wiederum an ein einzelnes Gemeinderatsmitglied oder an die Schulleitung delegieren. Ausserdem hätte er die Option, eine rein beratende Schulkommission einzusetzen. – Die Organisationsreform mag aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht und angesichts des stark eingeschränkten Handlungsspielraums der Schulpflege sinnvoll sein. Aber sie lässt das Milizsystem auch auf Stufe Gemeinde wegschmelzen. Selbst wenn sie möchten, können immer weniger Bürgerinnen und Bürger Verantwortung für das Gemeinwesen übernehmen. Erwünscht ist ihr Know-how allenfalls noch in beratenden Kommissionen, die aber keine oder nur kleine Entscheidungsbefugnis haben.

Der Gemeinderat als Gesamtbehörde wird dank der Aufgabendelegation die Zusatzarbeit, die bisher eine fünfköpfige Kommission erledigte, vielleicht ebenso gut erledigen können. Über zu wenig Arbeit hat er sich allerdings bis anhin nie beklagt. Aber dass in absehbarer Zeit der Ruf nach höheren Pensen für Schulleitung und Gemeinderat ertönen wird, scheint mir wahrscheinlich.

Nur noch Wenige haben Entscheidungsmacht

Demokratisch heikel ist die Konzentration der politischen Macht. Neben dem Gemeinderat verbleiben als vom Volk gewählte Kommissionen noch die Finanzkommission (5 Mitglieder), die Steuerkommission (3 Mitglieder, 1 Ersatzmitglied) sowie die StimmenzählerInnen (je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder). Ein politisches Gremium ist eigentlich nur die Finanzkommission, die Steuerkommission und die Stimmenzähler erfüllen Aufgaben, bei denen politische Haltungen keine Rolle spielen dürfen. 

Konkrete gestalterische Entscheidungsbefugnis kraft eines politischen Amtes haben nur noch der Gemeindeammann und die 4 Gemeinderatsmitglieder. Da stellt sich die Frage, ob alle politischen Meinungen und Strömungen in der Gemeindepolitik die ihnen gebührende Beachtung finden. Meinungsvielfalt statt Einheitsbrei – das ist das Lebenselixier der Politik in der direkten Demokratie. 

Gewiss, die Gemeindeversammlung hat gegenüber dem Gemeinderat eine Aufsichts- und Korrekturfunktion. Doch diese ist schwach, schwächer jedenfalls als jene des Einwohnerrates in Parlamentsgemeinden. Im Sinne einer besseren Machtbalance halte ich es für prüfenswert, ob in Würenlos die Finanzkommission nicht zu einer Geschäftsprüfungskommission ausgebaut oder um eine solche ergänzt werden soll (wie z.B. in Möhlin bzw. Spreitenbach, beides Gemeinden mit Gemeindeversammlung). So könnte zuhanden der Gemeindeversammlung vertieft geprüft werden, wie gut der Gemeinderat seine Arbeit insgesamt erledigt. 

Das läge nicht zuletzt im Interesse des Gemeinderates selbst. Konzentriert sich politische Macht auf Wenige, so ist rasch einmal von politischem Filz und Mauscheleien die Rede. Und das ist Gift für jede Behördentätigkeit. Vertrauen in den Gemeinderat ist auch Voraussetzung dafür, dass die Volksschule nach einer Abschaffung der Schulpflege in der Bevölkerung so gut verankert bleibt wie heute.

Alterszentrum soll abspecken

Die Überraschung ist perfekt als Ende Juni das Gesuch für einen Vorentscheid zum Alterszentrum-Projekt Margerite zurückgezogen wird. Auch im Kreis der Einwender reibt man sich die Augen, wie einer von ihnen gegenüber würenblicker bestätigt. Fürs Erste hat man sie ins Leere laufen lassen. Nun wird direkt die eigentliche Baubewilligung angepeilt. Geht es so schneller voran mit dem Alterszentrum? Die Projektgegner zeigen sich weiterhin kampfbereit. Können sie doch noch zum Einlenken gebracht werden? Vieles deutet darauf hin, dass das Gebäudevolumen reduziert wird. Jedenfalls ist der Rückzug des Gesuchs eine weitere abrupte Kehrtwende in der endlos scheinenden Alterszentrumsgeschichte (siehe farbig unterlegter Text am Schluss)

2019 reicht die von Gemeindeammann Toni Möckel präsidierte Alterszentrum Würenlos AG das Gesuch für einen Vorentscheid zum Alterszentrum ein. Mit diesem sollen wichtige  baurechtliche Fragen wie Gebäudevolumen und -höhen usw. vor dem eigentlichen Baubewilligungsverfahren verbindlich geklärt werden. So liessen sich Planungskosten sparen, sollte Margerite nicht so realisiert werden können wie beabsichtigt. Gegen das Vorentscheidsgesuch gehen neun gültige Einwendungen (Einsprachen) ein. Unter anderem werden von den Einwendern zu grosse Gebäudevolumen und -höhen sowie die damit verbundene schlechte Einpassung ins Dorf- und Landschaftsbild moniert. Aus diesem Grund holt der Gemeinderat ein entsprechendes Gutachten bei einem fachkundigen Architekten ein.

Der Rückzug erfolgt, nachdem mit den Einwendern keine Einigung erzielt werden konnte. An einer nach Lockerung des Covid19-Lockdowns doch noch durchgeführten Einigungsverhandlung habe man ihnen gegenüber keinerlei Entgegenkommen gezeigt, erklärt ein Einwender. Doch auch sein Lager zeigt sich wenig kompromissbereit und macht klar, dass man einen Vorentscheid zugunsten von Margerite  durch alle Instanzen hindurch anfechten werde. 

«Wir wollten nicht darauf warten, bis die Juristen mit ihrer Arbeit fertig sind», begründet Alterszentrum-VR-Präsident Möckel den Verzicht auf einen Vorentscheid in der « Limmatwelle (Link). Fragt sich nur, weshalb man denn überhaupt einen Vorentscheid erwirken wollte. Denn kein anderer als Möckel hat von Anfang an gesagt, realistischerweise sei im Vorentscheidsverfahren  mit Einwendungen zu rechnen. Dass das gerade bei diesem Bauvorhaben mit Zeitverlust und viel, sehr viel Juristenfutter verbunden sein würde, muss doch auch dem Verwaltungsrat der Alterszentrum Würenlos AG bewusst gewesen sein. 

Hat die Bauherrin die möglichen Gegner von Margerite und ihre Entschlossenheit massiv  unterschätzt? Zumindest die zehnmonatige Verzögerung, als wegen des Vorentscheidgesuchs die Projektierungsarbeit ruhte, muss die Alterszentrum Würenlos AG unter Toni Möckel ganz auf ihre Kappe nehmen. 

Allerdings scheint auch der Verwaltungsrat der AG  von der ursprünglichen Margerite-Idee nicht mehr restlos überzeugt zu sein. «Ein aus betrieblicher Sicht funktionierendes Gebäude würde nicht zwingend ins Dorfbild passen», lässt sich Möckel in der «Limmatwelle» zitieren und tönt Änderungen an der ursprünglichen Projektidee an: «Hier sind die Architekten gefordert. Sie sollten etwas entwerfen, das der Bevölkerung gefällt.».  

Zum Meinungsumschwung beigetragen haben dürfte das von der Gemeinde eingeholte, bisher unveröffentlichte Ortsbild-Fachgutachten. Der Gutachter – so viel ist durchgesickert – äussert sich kritisch zum 5. Geschoss des höchsten Gebäudetraktes. Deshalb dränge sich eine genauere Überprüfung des Raumprogramms auf, sagen selbst Mitglieder des Verwaltungsrates der Alterszentrum Würenlos AG. 

Das läuft auf ein Abspecken von Margerite hinaus. Dabei dürfte an den 44 Pflegebetten weniger gerüttelt werden als an den bisher vorgesehenen 40 Wohnungen mit Dienstleistungen. Eine Massierung so vieler Alterswohnungen (deren Mieter Dienstleistungen des Alterszentrums beanspruchen könnten) an einem Ort mag zwar betrieblich optimal sein, ist aber weder zwingend noch von allen Seniorinnen und Senioren gewünscht (Stichwort Altersgetto). Der Bau eines Teils dieser Wohnungen an einem anderen Ort im Dorf böte den interessierten Seniorinnen und Senioren mehr Wahlmöglichkeiten. Zudem könnte der Bezug der Wohnungen so etappiert und damit das Leerstandsrisiko minimiert werden.

Fragt sich bloss, ob ein volumenmässig reduziertes Projekt die Einwender davon abhalten wird, im Baubewilligungsverfahren den Rechtsweg bis zum Gehtnichtmehr auszuschöpfen. Denn noch immer geben sie sich kampfentschlossen. Mit Projektkosmetik wie einem genaueren  Beschreiben der Fassadengestaltung und der Verkehrserschliessung, wovon Möckel in der «Limmatwelle» spricht, werden sie sich wohl kaum zufrieden geben. Zumal unter ihnen solche sind, die  am liebsten gar kein Alterszentrum auf der Zentrumswiese hätten und noch immer dem Standort Wiemel nachtrauern.

Ob selbst ein deutliches Abspecken von Margerite rascher zur Baubewilligung führen wird, ist deshalb fraglich. Doch die Alterszentrum Würenlos AG wird den Versuch wohl unternehmen müssen, wenn sie dem klaren Gemeindeversammlungsentscheid von 2013  zu Gunsten des Standorts Zentrumswiese Rechnung tragen will.

Doch man ahnt es: Der Planungs- und Bewilligungsprozess dürfte sich noch in die Länge ziehen. Die von Toni Möckel in der Lokalpresse genannten zwei Ziele, das Baugesuch schon Ende  dieses Jahres einzureichen und 2021 mit dem Bau zu beginnen, sind wohl reines Schönreden

Nicht die erste Kehrtwende.

Der Rückzug des Gesuchs für einen Vorentscheid ist nicht die erste abrupte Kehrtwende in der endlos scheinenden Alterszentrumsgeschichte.

2012 erweist sich, dass ein grösseres Alterszentrum als das bisher vorangetriebene Projekt Ikarus benötigt wird. Ikarus, an dem lange geplant und geschräubelt worden ist, wird beerdigt. Wie schon ein  erstes Altersheimprojekt namens Falter.

2013 überrascht der Gemeinderat alle, auch den damals einflussreichen Verein Alterszentrum. Er schlägt vor, das Alterszentrum nicht auf der Zentrumswiese, sondern im Wiemel zu bauen. Es kommt zum «Volksaufstand». In einer mittels Initiative erzwungenen Abstimmung spricht sich die Sommer-Gmeind klar für den Standort Zentrumswiese aus. 

2016 beschliesst die Dezember-Gemeindeversammlung die Gründung einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft, die das Alterszentrum bauen soll. Weil diese Organisationsform mehr Effizienz bei der Realisierung verspricht, beschneidet sich das Stimmvolk seine Mitwirkungsrechte: Zum Bauprojekt wird es nichts mehr zu sagen haben. Bedenken zerstreut der Gemeinderat: Im damaligen Traktandenbericht schreibt er, ein weiterer Meilenstein werde die  «Ausarbeitung eines Gestaltungsplans für das gesamte Zentrum (inkl. Zentrumswiese)» sein. Gestaltungspläne dienen gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz «der architektonisch guten, auf die bauliche und landschaftliche Umgebung und die besonderen Nutzungsbedürfnisse abgestimmten Überbauung».

Der in Aussicht gestellte Gestaltungsplan wird nie erstellt. Stattdessen führt die Alterszentrum Würenlos AG  2018/19 einen Ideenwettbewerb nur für das Alterszentrum durch. Das künftige Aussehen der gesamten Dorfmitte kann so nie breit diskutiert werden. Die Zentrumsplanung bleibt ein Flickwerk.