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Strapazierte Geduld

Wir Würenloserinnen und Würenloser haben ja nicht den Ruf, politisch besonders flink zu agieren. Doch sogar unsere Geduld kann gehörig strapaziert werden. Etwa, wenn der Kanton in einer Gemeindeangelegenheit ein wichtiges Wort mitzureden hat. An der Info-Veranstaltung des Gemeinderats im Vorfeld der Sommer-Gemeindeversammlung ist das an zwei Beispielen illustriert worden.

Das Geld für die Revision der Allgemeinen Nutzungs
planung ist schon 2018 bewilligt worden.

7 Monate wird es gedauert haben, wenn der Kanton voraussichtlich im August zum Projekt Alterszentrum Würenlos Stellung nehmen wird, wie der neue Hochbauvorstand Consuelo Senn dem spärlich erschienen Pubikum am Info-Abend vorrechnete. Die Abteilung für Baubewilligungen des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt prüft Baugesuche für ein Projekt, wenn dieses etwa die Verkehrsverhältnisse auf Kantonsstrassen (Landstrasse) beeinflusst oder Gewässer (Furtbach) tangiert. Die Projektunterlagen seien dem Kanton im Januar – parallel zur öffentlichen Auflage im Baubewilligungsverfahren – unterbreitet worden.. Bis die Stellungnahme aus Aarau eintreffe, sei der Gemeinderat als Baubehörde «auf Stand-by», so Senn.

Dass der Kanton für die Prüfung des Bauprojektes sieben oder mehr Monate brauche, sei unverständlich, sagte Sigi Zihlmann (Vorstandsmitglied des Vereins Alterszentrum) an der Info-Veranstaltung. Es sei schliesslich davon auszugehen, dass der Kanton schon lange vor dem Januar 2022  in die Projektierung einbezogen worden sei. 

Allerdings kommt vielleicht die Verzögerung gerade recht, hat doch auch auch die Gemeinde noch Hausaufgaben zu erledigen. Die verkehrsmässige Erschliessung der Zentrumswiese ist noch nicht endgültig geregelt. Für den Ausbau der Poststrasse im Süden ist das Baugesuch eben publiziert worden. Und über die Norderschliessung (Rössliweg bei Kinderoase) wird noch gehirnt. Ein erstes Projekt hat die Gemeindeversammlung Ende 2021 zurückgewiesen, weil für den Ausbaug  des Rössliwegs nicht nur angrenzendes Privatland beansprucht werden solle.

7 Monate – von Juni 2021 bis Februar 2022 – lag  auch die Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung beim Kanton zur Vorprüfung. Nach der Kreditbewilligung durch die Gemeindeversammlung Ende 2016 gings im Januar 2018 richtig los. Das beauftragte Planungsbüro, Fachspezialisten, eine Spezialkommission und Arbeitsgruppen, für welche sich über 40 Bürgerinnen und Bürger beworben hatten, nahmen ihre Arbeit auf. Gemäss damaligem Ablaufplan hätte die Gesamtrevision von der Sommergmeind 2021 verabschiedet und bis Ende 2021 vom Regierungsrat in Kraft gesetzt werden sollen.
 
Doch Ende letzten Jahres war das kantonale Baudepartement (Abteilung für Baubewilligungen) noch an der Vorprüfung des Entwurfs. Im Februar 22 dann die Stellungnahme aus Aarau mit 25 Vorbehalten und 50 so genannten Hinweisen. Ins Gewicht fallen vor allem die Vorbehalte. Dazu zwei Beispiele: Aarau hält das Würenloser Bevölkerungsziel von 7300 Personen für den Planungszeitraum von 15 – 20 Jahren für zu tief –  Stichwort innere Verdichtung.  Und verlangt wird die Einführung der Grünflächenziffer (zwecks besserer Durchgrünung des Siedlungsgebiets) nicht nur in Wohnzonen, sondern auch in gemischten Wohn- und Gewerbezonen. Im Juni treffen sich Gemeinde- und Kantonsvertreter zu einer ersten Besprechung. Wird die neue Nutzungsplanung teilweise noch korrigiert, unterzieht sie der Kanton einer zweiten Vorprüfung . Man hofft, sie möge weniger lang dauern als die erste.

Parallel zur Vorprüfung lief im Juli und August 2021 das öffentliche Mitwirkungsverfahren. Dabei wurden 60 Anträge zu insgesamt 200 diversen Punkten der Nutzungsplanung gestellt. Nach den Sommerferien will der Gemeinderat über die Anträge beschliessen und seine Entscheide in einem Mitwirkungsbericht zusammenfassen und begründen. Es folgen zwei Info-Veranstaltungen, eine Im August 22 für alle Grundeigentümer und eine im Herbst für die Furtbachanstösser, welche teilweise durch einen neu festgelegten «Gewässerraum» eingeschränkt werden.

Die weiteren Etappen, bis die geänderte Nutzungsplanung rechtskräftig wird, sind:

  • öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeit für alle. 
  • Verabschiedung durch die —Gemeindeversammlung. Laut Senn könnte  sie bestenfalls im Dezember 2023 stattfinden – der zweitgenannte Termin vom Sommer 2024 scheint mir realistischer. 
  • Inkraftsetzung durch den Regierungsrat. Wird’s Anfang 2024? Mit zweijähriger Verspätung auf den ursprünglichen Zeitplan, wovon ein Teil auf pandemiebedingte Erschwernisse zurückzuführen sein mag

Ein sechsjähriger Planungs- und Entscheidungsprozess ist zu lang für eine Nutzungsplanung, die laut Raumplanungsrecht auf einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren auszurichten ist. Viele der zugrundeliegenden Fakten und Annahmen sind nach sechs Jahren  durch die Wirklichkeit längst überholt. Sollte man nicht schon 2024 die nächste Gesamtrevision einleiten, ganz nach dem Motto «Meister, die Arbeit ist fertig. Soll ich sie gleich flicken?»….

Dem Gemeinderat „die Knöpfe eingetan“

Die Referendumsabstimmung über den Zusatzkredit für den erweiterten Umbau des Gemeindehauses ist mit einer klaren Niederlage des Gemeinderat ausgegangen. Gerade mal 439 Stimmberechtigte haben dessen Antrag unterstützt, 1133 haben ihn abgelehnt.

Nur 28 % der Abstimmenden sind somit dem Gemeinderat gefolgt und wollten im Zuge der Umbauarbeiten auch das gesamte Untergeschoss des Westtraktes auszubauen. 72 % finden das im Moment unnötig. Sie haben auf die Finanzkommission gehört, die schon an der Gemeindeversammlung Ablehnung des Zusatzkredites empfohlen hatte. Bei einem Stimmenpatt war die Vorlage damals nur dank Stichentscheid von Gemeindeammann Toni Möckel angenommen worden. Die SVP ergriff das Referendum. Mit durchschlagendem Erfolg, wie die Abstimmung zeigt.

Die Würenloser mussten zweifellos schon über wichtigere Geschäfte abstimmen als über diese Vorlage. Es wäre ein schlechtes Signal, wenn unsere Verwaltung nach dem Nein nun schlechter funktionieren als zuvor. Weil nach dem Nein nach dem Wegzug von TBW und Bauamt in den eigenen Werkhof nur 1,9 statt 2,77 Millionen Franken verbaut werden, geht die Welt gewiss nicht unter. Es können dafür etwas mehr Schulden abgebaut werden.

Weil neben der Gemeindeabstimmung keine kantonale oder nationale Abstimmung stattfand, lag die die Stimmbeteiligung tiefer als sonst. Bei einem solchen Sololauf gehen vor allem jene abstimmen, die sich für Politik auf Gemeindeebene interessieren. Stimmen auch viele andere mit, haben Behördenvorlagen eher leichtes Spiel.

Das Resultat zeigt, dass der Gemeinderat bei einem beträchtlichen Teil der Stimmberechtigten kein blindes Vertrauen geniesst. Zieht man in Betracht, dass an der Gemeindeversammlung zwei weitere gemeinderätliche Vorlagen zurückgewiesen worden sind (Verkauf des Postareals und Ausbau des Rössliweges Ostteil) liegt der Schluss nahe, dass die Stimmberechtigten nun die Gelegenheit wahrnahmen, dem Gemeinderat zu zeigen „wo Gott hockt“. Mit gleich mehreren überstürzt zur Abstimmung gebrachten Vorlagen hat der Gemeinderat jedenfalls eine bedenkliche Hemdsärmeligkeit und Überrumpelungstaktik an den Tag gelegt.

Umso positiver, dass die Finanzkommission – die letzte vom Volk gewählte – Kommission sich von den gemeinderrätlichen Argumenten nicht hat einlullen lassen. An der Gemeindeversammlung war es ja zu seinem überaus gehässigen Wortgefecht zwischen einem Kommissionsmitglied und dem Gemeindeammann gekommen. Und darauf wurden aus den Reihen der „Mitte“ der Finanzkomission wegen Amtsanmassung die Leviten gelesen. Doch die Finanzkommission ist eben nicht eine beratende Kommission des Gemeinderates wie all die anderen – oft zu ihrem eigenen Leidwesen ziemlich zahnlosen – Kommissionen.

Die Finanzkommsion prüft die dem Souverän vorgelegten Finanzgeschäfte (inkl. Budgets und Rechnungen) nicht als Hilfsorgan des Gemeinderates, sondern sie tut dies im Auftrage des Souveräns (aller Stimmberechtigten). Nach Abschaffung der Schulpflege ist die Aiko das einzige Gremium auf lokaler Ebene mit einer (beschränkten) Aufsichtsfunktion über den Gemeinderat. So gesehen kam das durchaus vertretbare Nein zur genau richtigen Zeit.

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Und noch kurz zu einem anderen Thema. Seit Anfang Jahr stehen auf der Zentrumswiese die Bauprofile für das Alterszentrum-Projekt. Vier Einwendungen sind bekanntlich während der Projektauflage eingegangen, darunter eine von mehreren Anwohnern. Sie üben unter anderem wegen des Ortsbildschutzes seit langem Kritik am Projekt und an dessen Standort entlang des Furtbachs. Alle Einwender sind nicht namentlich bekannt. Nun ist in der Gemeinde da und dort zu hören, wahrscheinlich sei auch der Aargauer Heimatschutz unter den Einwendern. Dem ist nicht so, wie eine Anfrage von würenblicker bim Aargauer Heimatschutz ergab.

Heimatschutz-Geschäftsführer Henri Leuzinger schrieb würenblicker: „Der Aargauer Heimatschutz hat sich in der Tat intensiv mit den verschiedenen Phasen der Planung und Projektierung des Alterszentrums befasst. Am Ende und in Abwägung aller Verfahrensschritte hat die Geschäftsleitung entschieden, von einer Intervention abzusehen, weil das Projekt selbst sowie die Änderungen, welche an ihm vorgenommen wurden, zu einem vertretbaren Resultat geführt haben.“

Das ist eine gute Botschaft für all jene, die bangen und hoffen, das Baubewilligungsverfahren möge durch die Einwender nicht allzu sehr in die Länge gezogen werden. Der Heimatschutz wäre ein Kontrahent gewesen, mit dem nicht zu spassen gewesen wäre.

Hin und her gerissen vor der Gemeindehaus-Abstimmung

Mit dem Umzug der Technischen Betriebe Würenlos und des Bauamtes in den neuen Werkhof im Tägerhard sind im Gemeindehaus Flächen frei geworden, die es neu zu nutzen gilt. Ich weiss noch nicht., ob ich den Zusatzkredit von CHF 870’000 für das  nachträglich erweiterte  Umbauprojekt bejahen oder ablehnen soll.

Es ist eine etwas wundersame Vorlage. Erstens, weil man erst bei Realisierung der ersten Umbauetappe zu jenen Erkenntnissen und Ideen gelangt sein will, die einen Zusatzkredit erfordern. Auf die neuen Ideen hätte man früher kommen müssen. Doch dieser Punkt ist abgehakt. Der Gemeinderat ist zu Kreuze gekrochen.

Zweitens darf man sich wundern, dass ausschliesslich für die Abstimmung über das von der SVP ergriffene und in kürzester Zeit  zustande gebrachte Referendum ein zusätzlicher Abstimmungstermin bestimmt  worden ist. Denn keine zwei Monate später findet ein eidgenössischer und kantonaler Urnengang statt. Eine besondere Dringlichkeit, welche Sololauf mit den von ihm verursachten Zusatzkosten rechtfertigen würde, besteht nicht. Zumal die erste Umbauetappe beim Gemeindehaus schon länger abgeschlossen ist.

Der letzte solche Sololauf liegt übrigens 8 Jahre zurück. Er endete für den Gemeinderat in einer Niederlage. Die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Buech sollte im Schnellverfahren durchgepeitscht werden. Ein Kredit von CHF 770’000 Franken wurde von der Gemeindeversammlung bewilligt, in der Referendumsabstimmng dann aber abgelehnt.

Auch das erweiterte Gemeindehausprojekt selbst ist teilweise wundersam.. Nicht dass der Keller im Westtraktenergetisch auf heutigen Baustandard gebracht werden soll. Das tönt vernünftig. Auch weil der Kellner so nicht bloss als Abstellraum genutzt werden kann. Aber der geplante Ruheraum im Keller! 17 Quadratmeter Grundfläche! Rund 30 Angestellte (davon etliche mit Teilzeitpensen) arbeiten im Gemeindehaus. Angenommen, jede und jeder Dritte von ihnen zieht sich täglich zu einem viertelstündigen Powernäppchen in den Keller zurück, so ist der Ruheraum gerade mal 2½ Stündchen pro Tag belegt.

Ich mag auch gerne glauben, dass der heutige Pausenraum im Hochparterre zu klein bemessen ist für den gestiegenen Personalbestand, und dass ein grösserer Pausenraum im ausgebauten Keller seine Berechtigung hat. Wir wollen ja nicht, dass unsere Staatsdiener*innen sich zu nahe kommen müssen beim Käfelen. Ich frage mich beim Betrachten der Visualisierung nur, wer vom Personal im hintersten, schlauchartigen Teil des Ruheraums auf erhöhten Podesten in Designersesseln thronend die Parade jener abnehmen wird, die ins Vorgärtchen strömen.

Auch dieses mit einer Hecke vom normalen Fussvolk auf der Strasse abgeschirmte Gärtchen sei dem Personal gegönnt. Nur könnte ein kurzer Spaziergang, etwa um den Sportplatz, dieses wohl ebensogut erquicken. Abgesehen davon, dass allzu viele Erholungsuchende im Gärtchen Vorurteile bestätigen dürften bei solchen Steuerzahlenden, die sich über Witze wie den folgenden totlachen: «Wie viele Beamte arbeiten in diesem Büro?» wird der Gemeindeammann auf einem Rundgang durchs umgebaute Gemeindehaus gefragt. Er überlegt kurz und sagt: «Knapp die Hälfte.»

Und was soll man erst vom neuen  Gemeindearchiv im umgebauten Keller halten? Die Referendumsführer aus der SVP finden, es brauche eher ein kleineres als grösseres Archiv. Da stauten sich doch nur massenweise Unterlagen an, welche schon längst hätten entsorgt oder digitalisiert werden können. Nun, auch ich kenne Leute im Gemeindehaus mit stark ausgeprägtem Sammlertrieb. Aber hat nicht der Gemeinderat Recht, wenn er all die archivierten Akten als Gedächtnis der Gemeinde und ein Papierarchiv als noch immer sicherste Art der Aufbewahrung bezeichnet? Und von wegen Digitalisieren, dann wegschmeissen. Ich höre schon die Finanzwächter der SVP heulen ob der hohen Kosten einer solchen Bewirtschaftung.

Die Auszubildende hatte den Auftrag, für eine Sitzung Getränke bereitzustellen. Kaum hat die Sitzung begonnen, betritt die Lehrlingsbetreuerin das Sitzungzimmer und sagt: «Ich wollte nur mal nachsehen, ob alle Flaschen da sind.»  Das Thema Sitzungszimmer! Was hat die arbeitende Bevölkerung an der Pandemie mehr gefreut als dass im Home Office weniger Sitzungen stattfanden. Doch auf Dauer ist der politische Betrieb ohne Sitzungen undenkbar. Das Atmosphärische ist wichtig. Die Akteur*innen müssen sich an gegenseitig spüren. Sitzungszimmern braucht es also. Dass es künftig gleich doppelt so viele sein sollen wie vor dem Umbaustart, mag verwundern. Nice to have, halt.

Doch für den Gemeinderat ist’s absolut kein Luxus. Sondern das absolut Notwendige. Als Ersatz fürs grosse Sitzungszimmer im Annexbau des früheren reformierten Pfarrhauses. Dieser Annex werde «mittelfristig dem Neubau der Tagesstrukturen weichen». Nur: Dieser Neubau, dem auch der Spielplatz nebenan weichen müsste, ist noch längst nicht in trockenen Tüchern. Junge Familien werden den beliebten Spielplatz ohne ebenbürtigen Ersatz kaum kampflos preisgeben. Und ob der 4,4-Millionen-Bau wirklich wie im Investitionsplan vorgesehen 2026/27 gebaut wird, steht in den Sternen. Überdies: Liessen sich nicht auch Räume der Tagestrukturen für den abendlichen Sitzungsbetrieb nutzen ?

Ich werde wohl vor dem Ausfüllen des Stimmzettels eine Münze aufwerfen müssen. Mit dem beruhigenden Wissen, dass unser Gemeindepersonal seine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen leisten wird, wie immer die Abstimmung auch ausgehen mag.

Der Randstein des Anstosses

Die nun auf der Fahrbahn markierte Umgehung für Fussgänger und Rollstuhlfahrende beim Kiosk.

«Unüberwindbares Trottoir sorgt für Stunk» – Mit dieser Schlagzeile informierte kurz vor Weihnachten 21 das Infoportal «20min.ch» über eine Fehlplanung vor dem Kiosk beim Bahnhof Würenlos. Im Video zu Wort kam ein Betroffener, der Rollstuhlfahrer Erich. Weit über Würenlos hinaus schüttelte man den Kopf über diesen Schildbürgerstreich.

Als Erich nach dem kurz zuvor erfolgten provisorischen Umbau des Knotens Land-/Bahnhofstrasse auf dem Trottoir in Richtung Landstrasse rollte, stiess er direkt vor dem Kiosk auf einander für ihn unüberwindbares Hindernis. Der Randstein war war zu hoch.

In der Kommentarspalte auf «20min.ch», aber auch von der Facebook-Gruppe «Du bisch vo Würelos» hagelte es bissige Kommentare:
«Traurig sowas, Wer hat diesen Schrott geplant?», «Da frögt mer sich scho was für Aafänger so was planed und dänn absägned… ». 

Bauverwalter Markus Roth hatte 20minuten auf Anfrage erklärt, dass es sich um ein Provisorium handle. «Der definitive Ausbau des Knotens Landstrasse/Bahnhofstrasse wird im Zusammenhang mit dem Ausbau der Landstrasse erfolgen und zwar etwa in 3 Jahren» , so Roth. Er stellte in Aussicht, so bald wie möglich wolle man als Übergangslösung einen Bereich für Fussgänger und Rollstuhlfahrer auf der Strasse markieren.  

Vorderhand geschah aber nichts, Feiertage, zeitweise schlechtes Wetter. Im neuen Jahr dann nahm sich auch die «Limmatwelle» des Themas an. Im gut recherchierten Bericht kam auch die Leiterin der Schweizer Fachstelle für Hindernisfreie Architektur zu Wort. Sie stellte zur jetzigen Lösung fest: Diese Lösung entspricht nicht dem, was unsere Richtlinien für hindernisfreie Fusswegnetze suggerieren.»

«Uns ist klar, dass das kein guter Bau ist», räumte im «Limmatwelle»-Bericht Vizeammann Nico Kunz, im Gemeinderat zuständig fürs Ressort Tiefbau, ein. Vorher, so Kunz sei die Situation beim Kiosk aber schlimmer gewesen. Ein schwacher Trost angesichts der Verkehrszunahme auf der Bahnhof- und Grosszelgstrasse wegen der Baustellen Steinhof und neue Landi sowie dem Verkehr zum Landiprovisorium.  Immerhin: Bei Veröffentlichung dieses Blog-Eintrags am 21. Januar war der Umgehungsstreifen beim Kiosk auf der Fahrbahn markiert

Nein, der grosse Skandal war das nicht. Aber peinlich ist’s halt schon, wenn kaum fertiggestellte Strassenbauten erst nach Hinweisen aus der Bevölkerung so angepasst werden, dass sie den Bedürfnissen der schwächsten Verkehrsteilnehmer gerecht werden. Schon bei der umgestalteten Buechstrasse waren vor einigen Jahren kurz nach der Inbetriebnahme teure Nachbesserungen nötig. Dass nun an der Bahnhofstrasse eine problematische Führung des Langsamverkehrs entstand, hätten die Verantwortlichen selber erkennen müssen. Dann hätten sie die jetztige Notlösung realisieren können, bevor ein Medienwirbel entstand. Pannen dieser Art schwächen das Vertrauen der Bevölkerung in die zuständigen Behörden und Ämter, dass sie ihrem Versprechen, den Langsamverkehr im Dorf zu fördern, auch Taten folgen lassen.   

Was weiterhin fehlt, ist ein Zebrastreifen, der das Überqueren der in diesem Bereich neu dreispurigen Bahnhofstrasse für jene sicherer machen würde, die auf dem Trottoir entlang der Landstrasse unterwegs sind.. Die Notwendigkeit eines markierten Fussgängerübergangs sieht auch der Chef der Bauverwaltung. Aber weil der Einmündungsbereich der Landstrasse, einer Kantonsstrasse, betroffen sei, habe auch  der Kanton ein Wörtchen mitzureden. Und solange dessen Zustimmung fehle, würde der Übergang nicht markiert.

Beim Fussgängerübergang von der alten Landi zur SBB-Barriere fehlt seit Langem ein Zebrastreifen. Jetzt ist die Situation eher noch unübersichtlicher geworden wie zuvor.

Es besteht also durchaus noch Verbesserungssbedarf, bevor das definitive Projekt für den Knoten realisiert wird. Das Provisorium wird den Bedürfnissen des Langsamverkehrs ohne Abstriche genügen müssen – drei lange Jahre lang oder wohl noch länger. Denn an der Umgestaltung der Landstrasse wird schon lange herumgedoktert und der federführende Kanton hat das Projekt immer wieder verzögert.

Gut also, wenn kritische Bürgerinnen und Bürger die weitere Verkehrsentwicklung im Gebiet Bahnhof/Grosszelg im Auge behalten. So wie jene Bürgerin, die sich dieser Tage erneut an Nico Kunz und Markus Roth gewandt hat. Sie hat den zuständigen Gemeinderat und den Bauverwalter daran erinnert, dass im 2021 vom Kanton genehmigten Erschliessungsplan Bahnhof-Landi steht, die neue Landi dürfe als Verkaufsgeschäft erst eröffnet werden, «wenn beim Knoten Landstrasse/Bahnhofstrasse eine für alle Verkehrsteilnehmer genügende und sichere Lösung besteht.» (Die Landi will noch dieses Jahr eröffnen.) Und weiter steht da, «eine für alle Verkehrsteilnehmer sichere und als Bahnhofszugang attraktive Zugänglichkeit sei auch für die Übergangslösung zu gewährleisten. Zudem soll im fraglichen Gebiet Tempo 30 umgesetzt sein.

So wie sich der Knoten im Moment präsentiert, kann zumindest von einem attraktiven Bahnhofszugang nicht die Rede sein. Und daran wird auch der von der Gemeindeversammlung bewilligte Fuss- und Veloweg durch das Steinhofquartier nur partiell etwas ändern.