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Alterszentrum: Baugesuch abgewiesen, jetzt sind die Juristen dran

Der Gemeinderat hat das Baugesuch der Alterszentrum Würenlos AG für das Alterszentrum abgewiesen. Gezwungenermassen. Die Abteilung für Baubewilligungen beim kantonalen Departement für Bau, Verkehr und Umwelt verweigerte die Zustimmung zum Baugesuch. 

Eine aktuelle Informationstafel an der Ecke Rössligasse/Chileweg informiert über das nun auf der Zentrumswiese ausgesteckte Projekt für das Alterszentrum.
Bauprofile und Informationstafel für das Alterszentrum. Die Chancen, dass hier so gebaut
wird, wie die Profile zeigen, liegen bei knapp 50 %.

Es war kein Freudentag für all jene, die darauf hoffen, das Alterszentrum werde bald gebaut. Gemeinderat und Verwaltungsrat der Alterszentrum Würenlos AG (im folgenden AZ AG) orientierten am Dienstagabend über den aktuellen Stand der Dinge. Wie schon im letzten Sommer absehbar war, hat der Kanton die Ampel für die Erteilung der Baubewilligung durch den Gemeinderat auf Rot gestellt. Die kantonale Denkmalpflege (angesiedelt im Departement Bildung, Kultur und Sport) macht geltend, das Projekt Margerite auf dem Furtbach-seitigen Teil der Zentrumswiese beeinträchtige die Umgebung der kantonalen Schutzobjekte Alte Mühle und Kirchturm zu stark. Andere Dienstabteilungen des Kantons, die auch mitzureden haben, z.B. wegen des Furtbachs oder der Verkehrserschliessung, hatten gegen eine Baubewilligung nichts einzuwenden.

Am Info-Abend war zu erfahren, dass sich der Gemeinderat und der Verwaltungsrat der AZ AG an einer gemeinsamen Sitzung, moderiert durch eine Mediatorin, mit der entstandenen Situation auseinandergesetzt haben. Für das weitere Vorgehen sehen sie vier Optionen:  

  1. Beschwerde der AZ AG beim Regierungsrat gegen den Entscheid der Abteilung für Baubewilligungen.
  2. Neues Projekt auf der Zentrumswiese, aber an anderer Stelle (wie es die Denkmalpflege schon im Sommer empfahl).
  3. Neues Projekt an einem anderen Standort (z.B. Wiemel).
  4. Totalabbruch der Planung für ein Alterszentrum. 

Option 4 will will niemand. Die Optionen 1 – 3 sind alle mit erheblichen Risiken behaftet. Die AZ AG selbst schätzt ihre Chancen bei einem Weiterzug (Option 1) auf «knapp 50%»

Doch Gemeinderat und AZ AG mussten sich für das ihrer Meinung nach geringste Übel entscheiden: Die AZ AG wird den Rechtsweg beschreiten mit dem Ziel, dass der Regierungsrat oder wenn nötig später das Verwaltungsgericht oder erst das Bundesgericht den Weg frei macht zur Erteilung der Baubewilligung. Das ist mit erheblichen Kosten für Anwälte, Gerichts- und andere Gebühren verbunden und es dauert. Unterliegt die AZ AG in letzter Instanz, so ist man in 5, 6 Jahren gleich weit wie heute. 

Sollte aber die AZ AG beim Regierungsrat obsiegen, so machte Heinrich Nüssli als Sprecher von Einwendern am Info-Abend unmissverständlich klar, dass sie sich damit nicht abfinden und den Rechtsweg beschreiten würden.  (Folgen siehe letzter Absatz). Wortmeldungen aus dem Publikum machten deutlich, dass viele Würenloserinnen und Würenloser in ihrer Enttäuschung Mühe haben, sich damit abzufinden, dass sich der Kampf ums Alterszentrum nun definitiv auf die juristische Ebene verlagert hat. Mit emotionalen Argumenten, wie sie seit Jahrzehnten die Thematik belasten, ist nun kein Stich mehr zu holen. Und «Aarau» ist nicht an allem schuld.

Gemeinderat und AZ AG gaben sich verhalten selbstkritisch. Ihre vier wichtigsten Einsichten: Die Denkmalpflege sei nicht frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden worden, im Spannungsfeld zwischen effizienten Betriebsabläufen im Alterszentrum und der denkmalpflegerischen Sichtweise sei keine befriedigende Lösung gefunden worden, der Planungsperimeter fürs Alterszentrum sei zu kleinflächig festgelegt worden und im Verwaltungsrat sei die Kostenkontrolle zu kurz gekommen, worauf der Bauherrenvertreter zu wenig darauf aufmerksam gemacht habe.

Es gibt im Planungsprozess mehrere solcher Episoden, die das Vertrauen der Würenloserinnen und Würenloser in die Alterszentrum-Planung nicht eben gefördert haben. Eine weitere, für das weitere Verfahren wohl belanglose Geschichte gab am Info-Abend zu reden. Die kantonale Denkmalpflege hat schon 2013 in einem Brief an die örtliche Ortsbildschutzkommission ein Überbauen der Zentrumswiese «grundsätzlich in Frage gestellt». Er habe diesen Brief nie gesehen, sagte Möckel erst. Nachdem Heinrich Nüssli sowie SVP-Vizepräsident Pascal Pfeffer belegen konnten, dass er und das VR-Mitglied Matthias Rufer seinerzeit sehr wohl eine Briefkopie erhalten hätten, bat Möckel um Verständnis für seine Erinnerungslücke. 

Eine wichtige Quelle allen Übels ist der Umstand, dass wegen des Alterszentrum bei der Entwicklung des Areals Zentrumswiese vom normalen Planungsablauf abgewichen wurde – wohl in der nichterfüllten Hoffnung, Zeit zu sparen. Ein Sondernutzungsplan für die gesamte Zentrumswiese, inklusive Post, Rössli und Zentrumsscheune wurde in Angriff genommen, aber dann nicht weiterverfolgt. Eine solche Sondernutzungsplanung (Gestaltungsplan, Erschliessungsplan) hätte denkmalpflegerische Aspekte früher in den Fokus gerückt und der Bevölkerung Gelegenheit geboten, über die Positionierung des Alterszentrums auf der Zentrumswiese mitzureden. 

Es war überraschend, dass der frühere Gemeindeammann Hans Ueli Reber  – wie zuvor schon Heinrich Nüssli von der Einwenderseite – dem Gemeinderat dringend empfahl, den schwierigen Weg über einen Sondernutzungsplan doch noch zu beschreiten. – Nicht auszuschliessen, dass ein zeitraubender Sondernutzungplan der Königsweg sein wird, irgendwann doch noch zu einem Alterszentrum auf der Zentrumswiese zu kommen.

In einer weiteren Folge wird sich würenblicker unter anderem mit den Organisationsstrukturen beim Alterszentrum Würenlos und mit der umstrittenen Doppelrolle von Toni Möckel als Gemeindeammann und VR-Präsident der AZ AG befassen.

Zebrastreifen müssen bald da sein, sonst…

Trotz zweier Inseln kann die Einmündung der Bahnhof- in die Landstrasse zu Fuss erst dann sicher überquert werden, wenn der Fussverkehr dank Zebrastreifen Vortritt erhält. Solange dies nicht der Fall ist, dürfte die neue Landi eigentlich nicht eröffnet werden.

Der Termin steht seit langem fest: Am 20. Oktober, in gut zwei Monaten also, wird die neue Landi im Gewerbegebiet südlich des Bahnhofs eröffnet. Baulich scheint dem nichts im Wege zu stehen. Doch das neue Geschäft  darf streng genommen erst eröffnet werden, wenn eine Bedingung erfüllt ist: Der Einmündungsbereich der Bahnhof- in die Landstrasse muss so umgestaltet sein, dass für alle Verkehrsteilnehmenden eine genügende und sichere Lösung besteht.» Bis jetzt besteht sie noch nicht.

2021 wurde der Knoten Bahnhof-/Landstrasse umgestaltet – vorerst provisorisch, weil noch nicht klar ist, wie der Kanton die Landstrasse umgestalten will. Auf der Bahnhofstrasse sind eine Linksabbiegespur (Richtung Wettingen) und eine Rechtsabbiegespur (in Richtung Dorfzentrum) markiert  und zwei Schutzinseln angelegt worden. Damit besserte sich die Situation für den motorisierten Verkehr: Links- und Rechtsabbieger stehen sich nicht mehr im Wege.

Wer zu Fuss die Einmündung überquert, fühlt sich nicht sicherer als zuvor – trotz der Schutzinseln. Aus drei Richtungen fahren Autos teils in beachtlichem Tempo auf den Fussgängerübergang zu. Die Übersicht zu behalten fällt schwer. Nur mit einem Vortrittsrecht auf einem Zebrastreifen kann die Sicherheit erhöht werden, namentlich für kleinere Kinder und ältere oder sehbehinderte Personen.

Der Würenloserin E.B. ist nicht entgangen, dass in allen allen bisherigen Plänen (siehe Kasten) nebst der Einführung von Tempo 30 auf der Bahnhof-, der Grosszelgstrasse und der Grundstrasse an drei Stellen der Landi-Zufahrt Zebrastreifen vorgesehen sind. Von ihnen ist bis jetzt nichts zu sehen. Dass auf der Bahnhofstrasse bei der SBB-Barriere Zebrastreifen hingehören, ist im Gemeindehaus unbestritten. Aber weil sie die Landstrasse tangieren, würden keine markiert, so lange der Kanton dazu sein Plazet nicht gegeben habe, erklärte Bauverwalter Markus Roth im Frühjahr gegenüber würenblicker.

Die Zeit drängt. In den Sondernutzungsvorschriften steht zum Knoten Land-/Bahnhofstrasse klipp und klar:  «Ein Verkaufsgeschäft in der «Gewerbezone für Verkaufsnutzungen Grosszelg» (neue Landi!, Red.) darf erst eröffnet werden, wenn eine für alle Verkehrsteilnehmer genügende und sichere (Übergangs-) Lösung besteht.» E.B. hat mit Bauverwalter Roth das Gespräch gesucht und erfahren, dass der Kanton noch eine Fussgängerzählung verlange. Die werde man in den kommenden zwei Wochen durchführen. Wurde da etwas verlauert? Schwer zu glauben, dass die Zählung erst kürzlich einverlangt wurde.  

Das Fehlen von Zebrastreifen an diesem Ort ist nicht länger hinzunehmen. Entlang der stark befahrenen Landstrasse ist nur neben der Fahrbahn in Richtung Zentrum ein Trottoir durchgehend vorhanden. Dieses benützen Bahnreisende und die Bevölkerung im Dorfteil nördlich der Barriere rege. Davon und dass es dabei gelegentlich zu brenzligen Situationen kommt, kann sich jede(r) überzeugen, ein Diplom als Verkehrsexperte ist nicht erforderlich.  

Noch etwas machte E.B. stutzig. Auch ein in den Plänen vorgesehener Zebrastreifen direkt vor dem Landi-Eingang, soll in Frage gestellt sein. Sie bat nun Markus Roth schriftlich, die Situation nochmals zu überdenken, zumal die in den Planungen erwähnte Tempo-30-Zone erst in einigen Jahren kommen soll. Die Bahnhof-, die Grosszelg-und die Grundstrasse dürften also immer noch mit 50 km/h durchfahren werden.

Auf der Grosszelgstrasse bei der Kreuzung mit der Grundstrasse war eigentlich ein Zebra-
streifen direkt zum Eingang der neuen Landi (links) geplant, doch ob er kommt, ist sehr fraglich.

«Deshalb wäre es umso wichtiger, wenn wir Fussgänger eine eingezeichnete Fussgängerquerung erhielten.» Ein Zebrastreifen erhöhe die Aufmerksamkeit der Auto- und Lastwagenfahrer. Und den Leuten zu Fuss würde klar,  wo sie die Grosszelgstrasse überqueren sollen. Nicht gelten lässt E.B. das Argument, es würden sich so zu viele Zebrastreifen in kurzem Abstand folgen. Auf der Landstrasse seien die Abstände nicht grösser. 

Der gut 180 Meter lange Fuss- und Veloweg entlang der Wohnüberbauung Steinhof
(rechts) bis zur Grosszelgstrasse beim Bahnhof (hinten) ist in Bälde benutzbar.

Gut, dass wenigstens e i n e Verbesserung für den Langsamverkehr rechtzeitig auf die Landi-Eröffnung hin eintritt. Der Fuss- und Veloweg zwischen Hürdli- und Bahnhofstrasse ist jetzt fast fertig. Er ist – mit anschliessenden Quartierstrassen  – für Fussgänger und Pedaleure eine angenehme und sichere  Alternative zur Landstrasse. Bloss: vom sicheren Übergang über die Grosszelgstrasse (unterhalb Glas-Sammelstelle), wo in den Plänen zumindest ein Fussgängerstreifen eingezeichnet ist, und vom kurzen Verbindungsstück zum Bahnhofplatz ist noch gar nichts zu sehen.

Das gilt auch für die Umgestaltung des Bahnhof-Vorplatzes. Autos, Lastwagen, Velos und Bahnreisende bewegen sich kreuz und quer auf dem Platz. Vor allem bei Dunkelheit und Regen eine gefährliche Situation. Doch für die Platz-Umgestaltung ist im Finanzplan erst für die Jahre 2026/27 ein Gesamtbetrag von 3,37 Millionen Franken eingestellt. Dass der Platz frühestens in fünf Jahren zum attraktiven Eingangstor ins Dorf wird, ist bedauerlich. Es ist sehr zu hoffen, dass für den motorisierten, den Velo- und den Fussverkehr gleichzeitig mit der Landi-Eröffnung wenigstens separate Verkehrsflächen auf dem Platz und entlang dem alten Landischuppen markiert werden.  

Seit 2013 wurde geplant
Im September 2013 beschloss der Gemeinderat, einen Entwicklungsrichtplan (ERP) für die Gebiete Bahnhof, Grosszelg, Im Grund sowie Steinhof auszuarbeiten. Anlass dazu gaben grössere Bauvorhaben:
– Wohnüberbauungen im Gebiet Steinhof und Im Grund:
– LANDI-Verkaufsladen mit Tankstelle und Shop zwischen Grosszelg- und Bahnhofstrasse;
– Aufwertung des Bahnhofplatzes:;
– Neugestaltung der Landstrasse, südlich der SBB-Barriere.
Die Grösse der Verkaufsfläche in der neuen Landi erforderte eine Änderung der kommunalen Nutzungsplanung.  Ein Sondernutzungsplan (Erschliessungsplan) und ein Mobilitätskonzept für das Gebiet wurden zur Pflicht. Die Sondernutzungsvorschriften, die vom Gemeinderat und vom kantonalem Departement BVU genehmigt worden sind, enthalten detaillierte Anweisungen zur Umsetzung des Erschliessungsplans.

Alterszentrum: Gemeinderat hat Stellung genommen

Am 21. Juni hat der Gemeinderat nun doch Stellung genommen zu dem von würenblicker publik gemachten Brief des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt zum Projekt des Alterszentrums Würenlos. Ferienbedingt wird würenblicker erst in der ersten Julihälfte näher darauf eingehen. Auch wenn er die Stellungnahme nicht direkt erhalten hat, möchte würenblicker die Stellungnahme seinen LeserInnen, die vermutlich nicht vollzählig zur Leserschaft der AZ-Medien gehören, nicht vorenthalten. Hier die Links zur offiziellen Stellungnahme und zum Bericht im Badener Tagblatt darüber.

Alterszentrum: Möckel bestätigt “Schwierigkeiten” mit Aarau

Stich in ein Wespennest. Am Dienstag, 7. Juni, vor Tagesanbruch sind an dieser Stelle zwei Artikel zum Alterszentrum erschienen. Sie brachten ans Licht, dass beim Gemeinderat bereits Ende April ein Brief aus Aarau eingetroffen ist. Darin teilt die kantonale Abteilung für Baubewilligungen mit, dass  sie das bei ihr hängige Verfahren zum Alterszentrum vorerst aussetzt. Solange bis das Bauvorhaben auf den nördlichen und/oder westlichen Teil der Zentrumswiese verschoben ist. 

Die beiden Artikel machten das drohende Aus für das schon dritte Alterszentrum-Projekt zum Dorfgespräch. Dem Gemeinderat und der Alterszentrum Würenlos AG als Bauherrin aber hat es erst einmal acht Tage lang die Sprache verschlagen. Den von Würenblicker veröffentlichte Brief aus Aarau hätte man lieber noch unter dem Deckel gehalten.

Erst als 9 Tage später auch das «Badener Tagblatt», gestützt auf würenblicker und eigene Recherchen, das Thema aufgriff, äusserte sich erstmals auch Toni Möckel, Gemeindeammann und VR-Präsident der  Alterszentrum Würenlos AG. (Link zum zahlungspflichtigen BT-Artikel). Nicht zum Brief aus Aarau und seinem Inhalt, wegen des laufenden Verfahrens.  Aber er bestätigte laut BT, dass es «Schwierigkeiten» gebe: «Es finden Gespräche mit dem Kanton statt.» 

Hat er mit einer ablehnenden Haltung der kantonalen Denkmalpflege gerechnet, fragte das BT. Möckel: «Gerechnet nicht, das wäre ja fahrlässig gewesen. Wir sind immer davon ausgegangen, dass es eine Interessenabwägung geben wird zwischen baurechtlichen und denkmalpflegerischen Aspekten. Und dass es einen Ermessensspielraum gibt. Wir hatten nie eine Klarheit darüber, dass ein Teil der Zentrumswiese nicht überbaut werden darf. Ansonsten hätte das Land ja umgezont werden müssen.»

Die Erklärung Möckels steht in teilweises Widerspruch zu Aussagen vom Kanton. Heiko Dobler von der kantonalen Denkmalpflege sagte dem BT, dass die Denkmalpflege im Frühjahr 2021 an einem Gespräch mit der Gemeinde und den Projektverfassern die Gelegenheit gehabt habe, «die denkmalpflegerische Sichtweise einzubringen». Und weiter wörtlich: «An der grundsätzlichen Einschätzung hat sich seither nichts geändert, insofern deckt sich die jetzige schriftliche Stellungnahme weitgehend mit den damaligen Aussagen.» Kommt dazu, dass die Denkmalpflege schon 2013 in einem Brief an die Gemeinde (Möckel gehörte damals schon dem Gemeinderat an und an die Ortsbildschutzkommission geschrieben hatte, ein Überbauen der Zentrumswiese sei «grundsätzlich in Frage gestellt». 

Nach dem Standortentscheid 2013 zugunsten der Zentrumswiese hatten die Stimmberechtigten (auch würenblicker) dem Gemeinderat einen grossen Vertrauensbonus gewährt. Indem sie mehrfach Ja sagten: zu zusätzlichem Landerwerb auf der Zentrumswiese, zur Gründung der Alterszentrum Würenlos AG und zum Baurecht für diese AG.

Der Vertrauensbonus scheint nun aufgebraucht  zu sein.  Zwar wurden in den letztjährigen Wahlen die vier erneut kandidierenden Gemeinderatsmitglieder komfortabel wiedergewählt, am schlechtesten allerdings Gemeindeammann Möckel. Vor und nach den Wahlen wurde der Gemeinderat 2021 aber tüchtig abgestraft:

Niederlagen im Multipack an der Dezember-Gemeindeversammlung:
1. Der Verkauf des Postareals zu dubiosen Bedingungen gestoppt;
2. Der Ausbau des Rössliweges (Ost) zurückgewiesen;
3. Der Zusatzkredit für den Gemeindehaus-Umbau in der Referendumsabstimmung abgelehnt (zuvor noch an der Gmeind mit Stichentscheid Möckels bewilligt).

Aushubdeponie Steindler torpediert: 1060 ablehnende Eingaben von WürenloserInnen zwangen den Gemeinderat richtiggehend, seinen Antrag, die Deponie auf Würenloser Boden in den kantonalen Richtplan einzutragen, zurückzuziehen.

Der Vertrauensverlust ist auch Folge der von diversen Seiten immer wieder kritisierten Kommunikationspolitik im Gemeindehaus. Sie geht so: Offenheit, wenn es darum geht, Erfolge und Wohltaten für die Bevölkerung zu zeigen. Verschweigen, schön- oder kleinreden wenn’s nicht rund läuft. Sollte es im Gemeinderatsgremium Mitglieder geben, die das anders machen würden, so setzen sie sich nicht durch. 

Mein publizistisches Vorpreschen am 7. Juni mag einige verärgert haben. Aber die Veröffentlichung des Briefes aus Aarau war überfällig. Dass dem Projekt der Alterszentrum Würenlos AG ernsthafte Gefahr droht, hätte den Eigentümern der AG sofort zur Kenntnis gebracht werden müssen. Eigentümer der AG sind weder der Gemeinderat noch der Verein Alterszentrum Würenlos noch der VR der AG. Sondern wir, die Stimmberechtigten und Steuerzahlenden.

Jetzt nimmt es die Öffentlichkeit natürlich brennend wunder, wie es weitergeht auf der Zentrumswiese. Darüber muss möglichst rasch Klarheit herrschen. Auch wenn andere Geschäfte wie die Revision der Allgemeinen Nutzungsplanung nicht weniger dringlich sind. Sollte sich abzeichnen, dass eine “Zurück an den Start”-Lösung am raschesten zu einem Alterszentrum – auf der Zentrumswiese oder woanders – führen könnte, darf vor diesem Entscheid und seiner Bekanntgabe nicht zurückgeschreckt werden. Spätestens ein planerischer Neuanfang müsste aus meiner Sicht aber von frischen, unvoreingenommenen Kräften an den wichtigsten Schaltstellen initiiert und begleitet werden.

würenblicker wurde in den letzten Tagen so stark beachtet wie noch nie in seiner bald 9-jährigen Geschichte. In den ersten 11 Tagen nach Veröffentlichung wurden rund 2400 BesucherInnen gezählt (ein Besuch sind 1 oder mehrere Aufrufe vom gleichen Endgerät aus innert 30 Minuten). Und noch nie hat ein Beitrag so viele «Likes» (Däumchen nach oben) von Lesenden erhalten wie der Gastkommentar von Heinrich Nüssli: Bis 5. Juli schon fast 400.