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Auch Regierungsrat gegen Margerite

Bis zu den Sommerferien liess der Aargauer Regierungsrat die Alterszentrum Würenlos AG und unseren Gemeinderat zappeln. Am Mittwoch der 1. Schulferienwoche dann hat er seinen Entscheid zum Alterszentrum Margerite den Parteien versandt.  Die Alterszentrum Würenlos AG und der Gemeinderat sind mit ihrer Beschwerde gegen die ablehnende Haltung der kantonalen Denkmalpflege vollumfänglich abgeblitzt. 

Verdikt des Regierungsrates: Das öffentliche Interesse am Umgebungsschutz der kantonalen Schutzobjekte Kirchturm und Alte Mühle sowie an  der Wirkung, welche diese Baudenkmäler aus der Ferne betrachtet ausüben, überwiegen das Interesse an einer raschen Realisierung des Alterszentrums und der Vermeidung von noch mehr Planungskosten.

Der Regierungsrat hat sich seinen am 3. Juli gefassten Beschluss nicht leicht gemacht. Auf 21 Seiten (die würenblicker vorliegen) nimmt er ausführlich Stellung zu juristischen Streit- wie Sachverhaltsfragen. Eine erhebliche Rolle spielen auch Eindrücke von einem Augenschein auf der Zentrumswiese, der am 4. Juli letzten Jahres stattfand und vom Rechtsdienst der Regierung geleitet wurde. Wer wie ich schon immer der Meinung war, das Projekt Margerite stehe am falschen Ort und sei auch architektonisch nicht überzeugend, findet im Beschlussprotokoll der Regierung eine einleuchtende Bestätigung seines Bauchgefühls.

Das Bewilligungsverfahren mit seiner grotesken Note ist schon oft dargelegt worden. Weil die Kantonale Denkmalpflege sich gegen das Projekt Margerite ausgesprochen hatte, verweigerte der Gemeinderat widerwillig die Baubewilligung. Dagegen wehrte sich als Bauherrin und Beschwerdeführerin die gemeindeeigene Alterszentrum Würenlos AG (AZW AG). Sie beantragte, die Sache sei an die drei Vorinstanzen – den Gemeinderat, die Abteilung für Baubewilligungen im Departement Bau, Verkehr und Umwelt BVU sowie die Kantonale Denkmalpflege im Departement Bildung, Kultur und Sport – zurückzuweisen, damit die Baubewilligung doch noch erteilt werde. Dass sich im Verfahrens der Gemeinderat auf die Seite der Beschwerdeführerin schlug, war angesichts der Vorgeschichte verständlich, setzte aber der Groteske die Krone auf.

Die AZW AG und der Gemeinderat bzw. deren Anwälte setzten auf mehrere Argumentationslinien. Keine davon hat beim Regierungsrat gestochen. In erster Rekursinstanz eine Niederlage der AZW AG und des Gemeinde auf der ganzen Linie also.

Argumentationslinie 1: Die Kantonale Denkmalpflege habe den Umgebungsschutz der kantonalen Schutzobjekte Alte Mühle und Kirchturm (neben kath. Kirche) falsch festgelegt. Sie gehe unrichtigerweise davon aus, dass nur die Freihaltung des östlichen Teils der Zentrumswiese (zwischen Rössliweg und Furtbach) den Umgebungsschutz beider Schutzobjekte zu gewährleisten vermöge. Weil es sich beim geplanten Alterszentrum um eine öffentliche Einrichtung handle und die Umgebung damit ebenfalls allgemein zugänglich werde, werde überdies eine neue relevante Sichtbeziehung zu den Schutzobjekten entstehen.

Der Regierungsrat dazu: Gemäss dem kantonalen Kulturgesetz (samt Verordnung dazu) umfasse der Umgebungsschutz von Schutzobjekten sowohl einen Nah- wie auch einen Fernschutz. «Der historische Ortskern mit seinen Schutzobjekten und die seit Jahrhunderten bestehenden räumlichen Qualitäten sind besonders von der Zentrumswiese aus ‚erlebbar‘.» Durch die vorgesehene Setzung der Neubauten werde dieser bestehende Freiraum in einen westlichen Bereich und einen schmalen Bereich längs des Furtbachs geteilt. Das wirke sich so aus, «dass die Sichtbarkeit des Kirchturms aus der Ferne nicht nur eingeschränkt, sondern weitestgehend aufgehoben wird und die Wirkung der Alten Mühle aus der Ferne sogar vollständig dahinfällt.» 

Die Regierung zweifelt überdies daran, dass der neue öffentliche Weg auf dem schmalen Streifen entlang des Furtbachs die entfallende Sicht aus der Ferne auf Mühle und darüber thronenden Kirchbezirk kompensieren würde. Dieser Aussenraum sei wegen der Nähe zu den hohen Bauten  doch eher für die Bewohner des Alterszentrums ausgelegt. 

Argumentationslinie 2: Mit der Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege BKS sei faktisch ein Bauverbot im östlichen Bereich (zwischen Rössliweg und Furtbach) ausgesprochen worden.

Der Regierungsrat dazu: Die Überbauung des östlichen Bereichs der Zentrumswiese sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Aus den Stellungnahmen der Kantonalen Denkmalpflege im Verfahren gehe explizit hervor, dass die Überbauung grundsätzlich möglich sei, wenn ein Projekt zu einer weniger grossen Beeinträchtigung führe. Beispielsweise wenn es sich dabei um ein wesentlich kleineres Volumen mit einer erheblich grösseren räumlichen und visuellen Durchlässigkeit zu den geschützten Baudenkmälern handle. 

Argumentationslinie 3: Die Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege habe unverhältnismässige Folgen und stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Das Projekt könne nicht einfach verschoben werden. Vielmehr wäre eine komplette Neuentwicklung  des Unter- und Erdgeschosses nötig. Eine Projektänderung führe zudem zu einer weiteren Verzögerung der Realisierung des Alterszentrums und höheren Projektkosten. 

Die Regierung dazu: «Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtes liegen Eigentumsbeschränkungen, die dem Schutz von Baudenkmälern dienen, allgemein im öffentlichen Interesse». Die ablehnende Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege sei nicht unverhältnismässig, weil nicht ersichtlich sei, wie das angestrebte Ergebnis  (hier der Umgebungsschutz zweier kantonaler Schutzobjekte)  durch weniger einschneidende Massnahmen erreicht werden könnte und weil die Einschränkung nicht über das angestrebte Ziel hinausgehe.  In einer Interessenabwägung wiegen laut Regierung  die «privaten Interessen» der AZW AG  zwar nicht leicht, insbesondere in Anbetracht der längeren Planungsgeschichte und der damit bereits entstandenen Kosten. Doch dieses Interesse vermöge das erhebliche öffentliche Interesse am Umgebungsschutz der Baudenkmäler nicht zu überwiegen.

Bei der Interesseabwägung ist gemäss Regierung zu berücksichtigen, dass es die AZW AG unterlassen hat, die Kantonale Denkmalpflege in die Projektierung einzubeziehen. Sie habe es somit selbst zu verantworten, «dass sich das vorliegenden Projekt in Bezug auf die denkmalpflegerischen Anforderungen als rechtswidrig erweist»  Denn die Denkmalpflege habe zuvor mehrmals auf die denkmalpflegerischen Anliegen bei einer allfälligen Überbauung der Zentrumswiese hingewiesen. Auch im seinerzeitigen Studienwettbewerb, aus dem das Projekt Margerite siegreich hervorging, sei die Kantonale Denkmalpflege nicht involviert gewesen und habe weder bei der Erarbeitung des Pflichtenhefts/Programms noch bei der Jurierung ihre Anliegen einbringen können. 

Das «Badener Tagblatt» hat am 12./13. Juli erstmals über die Ablehnung der Würenloser Beschwerde berichtet. Laut «BT» hat der Verwaltungsrat der AZW AG bereits online getagt. Kommende Woche soll sodann eine gemeinsame Sitzung mit dem Gemeinderat stattfinden. Thema: Wie weiter? Wegen der Gerichtsferien haben AZW AG und Gemeinderat gut einen Monat länger Zeit, das Verwaltungsgericht anzurufen. 

Mit dem negativen Regierungsentscheid, bei dem übrigens zwei von fünf Regierungsräten (BKS-Vorsteher Alex Hürzeler und BVU-Vorsteher Stephan Attiger) in den Ausstand traten, weil Amtsstellen von ihnen in den Fall involviert sind,  mussten die AZW AG und der Gemeinderat rechnen. Weil das Baurecht, insbesondere in Denkmalschutzfällen, komplex und unberechenbar ist und vorliegend Amtsstellen zweier Regierungsräte involviert waren. Und welches fünfköpfige Gremium lässt  schon gerne zwei seiner Mitglieder im Regen stehen? Darum mögen die Prozesschancen vor dem Verwaltungsgericht gar etwas grösser sein. 

Ein heikles Unterfangen wäre es überdies, einen Verzicht auf das weitere Beschreiten des Rechtsweges den Würenloserinnen und Würenlosern zu erklären. Hat doch Anfang dieses Jahres eine satte Zweidrittelsmehrheit der Stimmenden in einer Referendumsabstimmung die Mittel für das Beschreiten des Rechtsweges im Fall Margerite bewilligt. Das könnte durchaus als Wählerauftrag interpretiert werden, Margerite durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht «durchzustieren», koste es was es wolle.  

Streit um ein Gutachten zum Alterszentrum

Mit dem Umsturz  vom rekordwarmen Herbstanfang zum Normalwetter der Jahreszeit hat auch die verlängerte lokalpolitischeSommerpause (siehe vorheriger Beitrag) ein abruptes Ende gefunden. Jetzt ist klar, dass der sehnlich erwartete Beschwerdeentscheid zur verweigerten Baubewilligung für das Alterszentrum nicht so bald eintreffen wird. Das Badener Tagblatt (BT) hat aufgedeckt, dass der Regierungsrat als Rekursinstanz im Rechtsstreit ein Fachgutachten bei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege bestellt hat. Sehr zum Unwillen des Gemeinderates und der Alterszentrum Würenlos AG. Sie erachten das Gutachten als unnötig. (Link zum BT-Bericht)

Am 4. Juli hatten sich rund 25 Personen im Rahmen eines sogenannten Augenscheins auf der Zentrumswiese getroffen: Vertreter des Kantons, der Gemeinde und der gemeindeeigenen Alterszentrum Würenlos AG (AZW AG),  die privaten Einsprecher und ein Vertreter der ebenfalls einspracheberechtigten Vereinigung Domus Antiqua Helvetica. Das rund dreistündige Treffen soll ziemlich chaotisch verlaufen sein, hört man. Im Gespräch kam man sich kaum näher, die Fronten blieben verhärtet. Schliesslich sahen sich die zerstrittenen Lager mit einem aussergewöhnlichen Vorschlag konfrontiert. Ein entsprechendes Schreiben des Rechtsdienstes des Regierungsrates liegt dem BT vor. Sein Inhalt: Vor dem regierungsrätlichen Entscheid solle erst das erwähnte Fachgutachten eingeholt werden. Alle in das Verfahren Involvierten könnten an der Ausarbeitung des Fragenkatalogs mitwirken, müssten sich aber im Voraus bereit erklären, «das Ergebnis dieses Gutachtens zu akzeptieren».

Gemeinderat und AZW AG haben diesen «Vergleichsvorschlag» noch im Juni abgelehnt. «Das macht für uns keinen Sinn. Der Regierungsrat muss Farbe bekennen und nach unserer Beschwerde endlich eine Güter- oder Interesseabwägung vornehmen», so Consuelo Senn, zuständiger Ressortvorsteher im Gemeinderat zum BT. Die Gemeinde gehe davon aus, dass im Fachgutachten denkmalpflegerische Aspekte im Vordergrund stehen werden. Zur Erinnerung: Nach Ansicht der kantonalen Denkmalpflege verletzt das Projekt Margerite den Umgebungsschutz des Turms der Alten Kirche bzw. der Alten Mühle (beide sind kantonale Schutzobjekte.)

Die privaten Einwender und die Vereinigung Domus Antiqua Helvetica haben den Vorschlag akzeptiert, sind aber nach dem offiziellen Nein von Würenlos auch nicht mehr an das spätere Gutachten gebunden. Martin Killias, Präsident der Vereinigung und ehemaliger Rechtsprofessor, zum BT «Die EKD gibt regelmässig sehr gut untermauerte Beurteilungen ab. Es wäre eine willkommene Abkürzung des Verfahrens gewesen.»

Der Regierungsrat hat das Gutachten bei der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (oder genauer bei der übergeordneten Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission) gleichwohl bestellt, wie Stephanie Renner vom Kommunikationsdienst der Regierung gegenüber der AZ bestätigt hat. Der Regierungsrat sei verpflichtet, den Sachverhalt von Amtes wegen umfassend zu ermitteln und die dazu notwendigen Untersuchungen anzuordnen.

Dass der Gemeinderat  und die Alterszentrum Würenlos AG der Beschwerdeinstanz quasi vorschreiben wollen, welche Expertisen sie zur Beurteilung beiziehen will oder nicht, geht wohl zu weit. Doch es ist verständlich, dass Gemeinde und AZW AG nicht im Voraus das Gutachten haben akzeptieren wollen. Sie können sich auf die Referendumsabstimmung vom vergangenen März berufen. Mit 67% Ja-Stimmen  ermöglichte sie, den Rechtsstreit nötigenfalls ans kantonale Verwaltungsgericht und ans Bundesgericht weiterzuziehen. 170 000 Franken wurden für juristische Beratung und Verfahrenskosten bewilligt.

Die Stimmberechtigten haben damit in Kauf genommen, dass noch Jahre vergehen können, bis über das Baugesuch der Alterszentrum Würenlos AG rechtskräftig entschieden ist. Laut BT hofft Gemeinderat Consuelo Senn, dass der Regierungsrat noch dieses Jahr entscheidet. Allerdings hat die Regierung das Fachgutachten erst Ende August angefordert. Zwar liegen gemäss einem Kenner der Materie solche Gutachten jeweils innert drei bis vier Monaten vor. Doch der Regierungsrat wird sich für seinen Entscheid und dessen genaue Begründung wohl auch noch einige Wochen Zeit nehmen.

Vielleicht wären die Gemeinde und die Alterszentrum Würenlos AG gut beraten, wenn sie parallel zum Weiterverfolgen des Projekts Margerite – vielleicht in Verbindung mit einer grösseren Privatüberbauung – an einem anderen Standort ein rascher realisierbares Projekt für acht bis 15 betreute Alterswohnungen ins Auge fassen würden. Konkurrenziert würde das Alterszentrum dadurch nicht, ist doch das ursprüngliche Projekt Margerite bereits um etliche Kleinwohnungen abgespeckt worden. Die Betriebsgesellschaft Oase und die Spitex Würenlos könnten so erproben, ob ihre Zusammenarbeit in der Praxis funktioniert. Und wenigstens ein gutes Dutzend der vielen Interessierten an einer solchen Wohnung erhielten die Chance, den Einzug noch zu erleben.

Eine vorgezogene Budgetdebatte und ideenreiche Bürger

Der folgende Beitrag erscheint mit einwöchiger Verspätung. Grund waren – vermutlich verursacht durch eine Fehlmanipulation – Probleme mit dem an sich ausgezeichnet funktionierenden Redaktionssystem WordPress.

Erwartungsgemäss verlief die Gemeindeversammlung vom 6. Juni ohne Überraschungen. Die  Traktandenliste versprach wenig Spannendes, trotzdem war die Versammlung nicht einmal so schlecht besucht. Die traktandierten Geschäfte gaben keinerlei Anlass zur Unzufriedenheit. Finanzvorsteher Lukas Wopmann konnte, wie schon mehrfach angekündigt, einen sehr guten Abschluss der Jahresrechnung 2022 präsentieren. Sie wurde wie auch der Rechenschaftsbericht 2022 ohne Gegenstimme gutheissen. 

Bei einer Kreditunterschreitung um fast 31% war auch die Zustimmung zur Kreditabrechnung für die Dächersanierung der Schulhäuser Ländli 1 und 2 sowie der Alten Turnhalle reine Formsache. Weil nur die Einbürgerung einer einzigen Person anstand, war dieses Geschäft flugs erledigt und geriet nicht zur Gymnastikstunde mit endlosem Arme hoch, hopp!

Zu reden gaben die Gemeindefinanzen trotz des guten Rechnungsabschlusses gleichwohl. Nur war die Diskussion eher eine vorgezogene Budgetdebatte. Wie schon im Mai an der Informationsveranstaltung des Gemeinderates plädierte Franz Müller für eine optimistischere Finanzpolitik. In den letzten Jahren seien die Rechnungsabschlüsse meist erheblich besser gewesen als budgetiert. Die Einnahmen seien fast durchwegs zu tief und die Investitionen zu hoch veranschlagt worden. Obwohl der Aufwand in der Ertragsrechnung weiter angestiegen sei, hätten die Schulden markant abgebaut werden können. Wenn im gleichen Stil weitergefahren werde, sei die Einwohnergemeinde in 5 Jahren schuldenfrei. Das aber könne nicht das Ziel sein. Auch die Vermögen der meisten Werke (Spezialfinanzierungen) seien zu hoch. Da gebe es viel Potential für Gebührensenkungen, so etwa bei den Strom-Anschlussgebühren. Für die SVP äusserte sich deren Vizepräsident Pascal Pfeffer in gleichem Sinne.

Finanzvorstand Lukas Wopmann versprach, dass man sich um eine präzisere Budgetierung bemühen wolle. Tatsächlich sei der befürchtete Einbruch bei den Steuereinnahmen trotz Corona und Ukrainekrieg ausgeblieben. Zum guten Rechnungsabschluss haben aber auch Glück und buchhalterische Aktionen beigetragen. So fiel das Haus einer verstorbenen Einwohnerin ohne Erben an den Kanton und die Gemeinde, Würenlos partzipierte mit einem Drittel oder 550’000 Franken am Verkaufserlös. Und die massive Reduktion der Nettoschuld im vergangenen Jahr ist auch darauf zurückzuführen, dass die Liegenschaft Alte Landi neu nicht mehr im Verwaltungs- sondern im Finanzvermögen verbucht wurde.

Weil das Thema Finanzplanung, Steuerfuss und Gebühren an der Budgetgemeindeversammlung im Dezember bestimmt nochmals breit diskutiert werden wird, soll hier nicht ausführlicher darauf eingegangen, was alles für oder gegen tiefere Steuern und Gebühren sprechen könnte. Der Druck für eine neuerliche Steuersenkung (letztmals wurde der Steuerfuss 2020 von 106 auf 103 % gesenkt) ist jedenfalls hoch. Ob die Gebühren der Werke im geforderten Ausmass gesenkt werden, erscheint dagegen eher unwahrscheinlich. 

Einen Vorschlag, wie bei der Wasserversorgung Investitionen vermieden werden könnten, machte Marcus Meyer. Der Ausbau des Reservoirs Gipf, für den im Finanzplan 2,5 Mio. Franken einsetzt sind, könne man sich sparen. Dazu müssten nur die Pumpen, die das Wasser vom Grundwasserpumpwerk Tägerhard ins Reservoir Gipf hinauf pumpen, nicht mehr in der Nacht, sondern am Tage laufen. Denn der Strom sei nun tagsüber billiger als in der Nacht. Zusätzlich müssten die Pumpen optimal konfiguriert und mit modernen Steuerungen ausgerüstet werden, Kostenpunkt einige 10’000 Franken. Meyers Idee kam als Antrag gemäss Gemeindegesetz zur Abstimmung und wurde deutlich (mit 63 zu 13 Stimmen) gutgeheissen. Der Gemeinderat muss nun den Vorschlag prüfen und das Geschaft für die nächste Gemeindeversammlung traktandieren. Ob der Reservoirausbau tatsächlich unnötig sein könnte, wird sich weisen.

Selbst Laien völlig eingeleuchtet hat der von Christoph Meier unter «Diversem» gemachte Vorschlag, wie die gefährliche Situation für Velofahrende (Bezirksschüler!) bei der Einmündung der Tägerhard- in die Industriestrasse entschärft werden könnte: ein Streifen mit anderem Belag, der in der scharfen Kurve den Veloweg vom Dorf nach Wettingen durchgehend machen würde. Wie schon an der vorgängigen Orientierungsversammlung stiess der Vorschlag auch an der Gemeindeversammlung und beim Gemeinderat auf viel Sympathie. Hoffentlich werden die paar Farbkübel nicht erst in drei Jahren beschafft und aufgespritzt. Denn unbestritten ist, dass der Autoverkehr wegen der gewachsenen Firma Huba und dem neuen Gewerbegebiet Tägerhard stark zugenommen hat.

Im Keller wird’s interessanter als in der Halle

Würenlos erwacht aus der politischen Winterruhe. Am 6. Juni findet die Sommer-Gemeindeversammlung statt. Zuvor aber, und das gilt es sich zu merken, am 16. Mai informiert der Gemeinderat im Gmeindschäler über allerhand. Und dieser Abend verspricht mehr Spannung als jener drei Wochen später in der Mehrzweckhalle. 

Lokalpolitisch dauernd der Teufel los – nein, so ist’s nicht in Würenlos . Man gönnt sich regelmässig längere Durchhänger. Wir scheinen nachgerade danach zu dürsten, von lokalpolitischen Fragen und Querelen möglichst lange verschont zu bleiben. Was nichts daran ändert, dass trotzdem längst nicht alles in Butter ist..

Die Behörden schätzen natürlich Phasen, in denen sie unbelästigt von unangenehmen Fragen und aufsässigen Nörglern ihres Amtes walten können. Und stattdessen unbeschwert an allerlei Anlässen sportlicher, wirtschaftlicher oder wohltätiger Natur unverfängliche Kontakte mit der Bevölkerung pflegen können. Doch sich mal öffentlich zu Wort melden, wenn’s nicht gerade brennt? Denkste.  Nur ja keine schlafenden Hunde wecken

Auch würenblicker hat sich einlullen lassen und hat die digitale Feder eine Zeit lang zur Seite gelegt. Doch nicht zu früh gefreut, Freunde! Es war ja rund um uns herum genug los, was Expertinnen und Experten aus allen Löchern kriechen und sich äussern liess. Zu ach so reizenden Mitmenschen auf Fussball- und Finanzplätzen, zu aufrechten und vielleicht sogar aufrichtigen Eidgenoss:innen, zu königlichen Kronen und darunter steckenden Häuptern… Langweilig wurde es uns jedenfalls nicht.  

In Würenlos scheint die politische Schonzeit, die nach der Referendumsabstimmung ums Alterszentrum ausbrach, ihrem Ende entgegen zu gehen. Kurz bevor es in die längere Sommerpause geht, steht noch eine Gemeindeversammlung an. Am Dienstag, 6. Juni. Die Traktanden sind bereits bekannt. Gähhhn. Es werden keine Entscheidung zu fällen sein, die schwerer fallen dürfte als jene, welche sich jeweils ganz zuletzt stellt, nachdem sich die Wand in den hinteren Teil der Halle geöffnet hat: «E Chli Wiisse, oder doch es Bierli oder öppe gar en Orangschesaft?

Ein kleiner Tipp: Wenn ich mich nicht irre, stellt sich diese Schicksalsfrage jeweils auch im Anschluss an die grundsätzlich öffentlichen Info-Veranstaltungen des Gemeinderates. Die nächste findet bereits am Dienstag, 16. Mai statt. Im Gmeindschäller (ebenfalls um 19.30h). Und sie verspricht doch um einiges interessanter zu werden als die drei Wochen später stattfindende Gemeindeversammlung. Was wir nicht alles erfahren werden!

1. Weshalb es seit Monaten so ruhig geworden ist um die Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung. Vielleicht auch, weshalb gleich mehrere fürs Jahr 2022 versprochene Infoveranstaltungen dazu bis heute nicht stattgefunden haben. Nur zur Erinnerung: Die nicht unwichtige Gesamtrevision der neuen Nutzungs- und Bauordnung sollte nach ursprünglichem Zeitplan bis Ende 2021 in trockenen Tüchern sein. Das heisst: Von der Gemeindeversammlung verabschiedet und vom Regierungsrat in Kraft gesetzt. Vor einem Jahr hiess es noch, die entscheidende Gemeindeversammlung könne bestenfalls im Dezember 2023 – also ab jetzt in  7 Monaten –  stattfinden. Und nun? Die neue Nutzungsplanung wird gewiss nicht vor dem Sommer nächsten Jahres in Kraft treten können – im allerallerbesten Fall.

2. Informationen zum Alterszentrum werden für den 16. Mai ebenfalls in Aussicht gestellt: Berichtet werden soll über den Stand des Baubewilligungsverfahrens und über die neue Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Alterszentrum Würenlos AG. Wer übernimmt den durch Demission von Gemeindeammann Toni Möckel frei werdenden Verwaltungsratssitz – die Stelle war öffentlich ausgeschrieben. Und wer folgt Möckel auf dem VR-Präsidentenstuhl?

3. Die Rede wird auch sein von einem Fernwärmeprojekt für Würenlos. Und wer weiss, vielleicht sickert auch etwas von anderen Themen durch, die schon lange in der Pipeline stecken: Etwa über eine neue Unternehmensstrategie der Technischen Betriebe TBW oder darüber, was eigentlich der Stand ist bei der Umgestaltung der Land- und der Schulstrasse – beides Strassen in kantonalem Hoheitsbereich, aber im Gemeindehaus steht man ja hoffentlich diesbezüglich in engem Kontakt mit dem Kanton.