Archiv der Kategorie: Planen, bauen, wohnen

Was sich südlich des Bahnhofs tun soll

Der Gemeinderat hat den Entwicklungsrichtplan für die Gebiete Bahnhof, Gewerbe Grosszelg und Im Grund sowie Wohngebiet Steinhof /Im Grund veröffentlicht. Mit dem Planwerk sagt der Gemeinderat, wie sich dieses Baugebiet, das teils stark unternutzt, teils noch nicht überbaut ist, in den nächsten Jahrzehnten entwickeln soll. Diese Zielvorstellung spurt nächste Planungsschritte vor.

Der Entwicklungsrichtplan betrifft fast das ganze Gebiet zwischen Bahnlinie (oben), Landstrasse (rechts) und Hürdlistrasse (unten). (Bild aus der Publikation der Gemeinde).
Der Entwicklungsrichtplan betrifft fast das ganze Gebiet zwischen Bahnlinie (oben), Landstrasse (rechts) und Hürdlistrasse (unten). (Bild aus der Publikation der Gemeinde).


Das Wichtigste in Kürze:

Nutzung (Download Richtplankarte : entwicklungsrichtplan_im_grund_nutzungen_zonen_ortsbild:

  • Wohn- und Gewerbezone WG3 im vorderen Areal Steinhof (entlang Landstrasse). Gasthof-Kopfbau und Gartenwirtschaft sollen erhalten bleiben.
  • Wohnzone im hinteren Areal Steinhof und im angrenzenden Gebiet Im Grund, dreigeschossig, in einem Streifen links und rechts der Grundstrasse zweigeschossig (je plus Attika). Damit wird die Siedlungsstruktur des Quartiers Hürdli grossomodo übernommen. Das Land westlich der Grundstrasse müsste aber erst eingezont werden.
  • Gewerbezone Bahnhof sowie Grosszelg. Vorrangig bleibt die gewerbliche Nutzung. Wohnungen dürfen nur für Hauswarte bzw, Betriebsinhaber gebaut werden. Im Dreieck südlich des Bahnhofs (heute Tankstelle und Lagerschuppen) soll die neue Landi gebaut werden.

Verkehr–Download Richtplankarte Mobilität, Verkehr, Parkierung und Erschliessung: entwicklungsrichtplan_im_grund_mobilitaet_verkehr_erschliessung_parkierung

  • Ganzes Gebiet Bahnhof (mit P&R und neuer Landi) + Gewerbegebiet Grosszelg: Zu- und Wegfahrt via Bahnhofstrasse.
  • Gebiet Steinhof: Zu- und Wegfahrt ab Landstrasse mit neuer Stichstrasse. Parkplatz Gasthof wie bisher.
  • Wohngebiet Im Grund: Zu- und Wegfahrt ab Landstrasse via Lättenstrasse-Hürdlistrasse.
  • Neue Fusswege zwischen Hürdlistrasse und Bahnhof, zwischen Juch- und Lättenstrasse sowie Unterführung für Langsamverkehr bei der SBB-Barriere.
  • Neue Streckenführung des Ortsbusses: ab Bahnhof via Grosszelgstrasse-Grundstrasse-Hungerbühlstrasse-Lättenstrasse in die Landstrasse. Alternative: Ab Hungerbühlstrasse via Juchstrasse.
  • Als blosse Option: Bahnüberführung Grundstrasse – Tägerhardweg für Velos und allenfalls Busse.

Der Entwicklungsrichtplan enthält auf den ersten Blick viele vernünftige Ideen und  Anordnungen. So werden für fürs Wohngebiet Im Grund sowie das gesamte Steinhof-Areal Sondernutzungspläne (Erschliessungs- und Gestaltungspläne) vorgeschrieben. Die Parkierung soll hier unterirdisch sein und es ist Raum für einen Kindergarten (allenfalls Kindertagesstätte) vorzusehen. Download Bestimmungen: entwicklungsrichtplan_im_grund_bestimmungen

Der nun vorgelegte  Entwicklungsrichtplan ist der Versuch, möglichst allen der sich teilweise widersprechenden Interessen Rechnung zu tragen.  Damit soll wohl eine noch längere Blockierung von Bauvorhaben in einzelnen Gebieten (z.B. Steinhof) vermieden werden. Der Kompromiss hat Schwachstellen. So sollen bestehende Wohngebiete durch den entstehenden Mehrverkehr möglichst wenig belastet werden. Mit der Erschliessung des neuen Wohngebiets im Grund (via Hürdlistrasse) geschieht aber genau das im Quartier Hürdli. Wäre aber die an sich sinnvollere Verkehrserschliessung via Bahnhof- und Grosszelglistrasse gewählt worden, hätte wohl die Landi ihren Grossmarkt nie bauen können. Auch so wird sie zuwarten müssen, bis für die schwierige Verkehrssituation bei der Einmündung der Bahnhof- in die Landstrasse eine Lösung nicht nur gefunden, sondern auch realisiert ist. .

Überhaupt: Die Verkehrserschliessung ist – wie schon wiederholt dargestellt – die Krux bei diesem Planungsvorhaben. Die schwierigen Rahmenbedingungen und auseinandergehenden Meinungen von Gemeinderat und Kanton erschweren den Planungsprozess wohl auch weiterhin.

Der Entwicklungsrichtplan hat eine längere Vorgeschichte. Im Rahmen eines sogenannten Testplanverfahrens machte ein Expertenteam schon 2010 Vorschläge für die bauliche Entwicklung in diesem Gebiet. Dem Gemeinderat passten diese Ideen aber nicht und er beauftragte die Zürcher Raumentwicklungsfirma SwissSpaGroup (Ex-Würenloser Rolf Wieland ist Mitglied der Geschäftsleitung) mit der Ausarbeitung des Entwicklungsrichtplans.

Mitgeredet hat eine 14-köpfigen Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Gemeindeammann Hans Ueli Reber. Ihre Besetzung ist beachtenswert: Dabei waren je zwei Vertreter des Bauamtes, der Planungskommission, des mit der Ortsplanung beauftragten Büros Minikus Vogt & Partner AG,  je ein Vertreter der Steinhof-Grundstücke und des Expertenteams im Testplanverfahren sowie – man staune – volle vier  Landi-Interessenvertreter (wobei bei einem im Bericht der SwissSpaGroup die enge Beziehung zur Landi unerwähnt bleibt.)

In einem sogenannten Mitwirkungsverfahren können nun Landeigentümer und Anstösser, denen das Planwerk an einer Versammlung vorgestellt wurde, bis 1. Oktober schriftlich Stellung nehmen. Die Eingaben werde der Gemeinderat bewerten und beurteilen und im Entwicklungsrichtplan berücksichtigen, heisst es in der Mitteilung auf der Gemeinde-Homepage. In einem Mitwirkungsbericht wird der Gemeinderat sagen, wie er die Eingaben bewertet hat.

Den Entwicklungsrichtplan beschliessen kann der Gemeinderat. Damit wird der Plan für den Gemeinderat, nicht aber für die Grundeigentümer verbindlich. Der Regionalplanung und dem Kanton wird er zur Kenntnisnahme unterbreitet. Die Gemeindeversammlung kommt erst zum Zug, wenn die Bauordnung und der Zonenplan abgeändert oder Projektierungs- und Baukredite nötig werden (z.B für Strassen).

Kühles Nass und neue Ressorts

Jetzt verreist Würenlos.   Ob’s am Ferienziel wohl noch wärmer ist als momentan hier im Furttal? Die langanhaltende Schönwetterperiode hat bei uns lange vor den Sommerferien eingesetzt. Damit stehen die Chancen gut, dass unser Schwimmbad nach einer längeren Durstrecke endlich wieder einmal eine Besucherzahl nahe beim Allzeit-Besucherdurchschnitt von 50 735 pro Jahr erreicht. Selber schuld, wer dieses Jahr kein Saisonkärtli gekauft hat. 2014 wagten sich ja nur 23 210 Mutige ins Wiemel-Nass. Die sonnigen Tage werden auch Gemeinderat Toni Möckel freuen.

Denn Möckel bleibt unter anderem «oberster Bademeister», das hat die Ressortverteilung im Gemeinderat kurz vor der Sommerpause  ergeben. Wie die Ressorts nach der Wahl von Markus Hugi anstelle von Karin Funk Blaser verteilt wurden, darüber hat die «Limmatwelle» berichtet. Ihre Meldung war aber so etwas von textgestalterischem Minimalismus, das jeder KV-Auszubildende damit wohl durch die LAP gerasselt wäre. Auch im zweiten Anlauf habe ich es jedenfalls nicht geschafft,  die Namen und Zuständigkeitsbereiche  auf die Reihe zu bringen.

Das Wichtigste zuerst: Lukas Wopmann (BDP) wird neuer Finanzminister. Das war nicht unbedingt zu erwarten. Aber als diplomierter Hotelier und Kadermann einer Dienstleistungsfirma auf dem Flughafen dürfte ihm das Finanz- und Rechnungswesen ja nicht fremd sein. Mit dem Schlüsselressort Finanzen wird Wopmann zwangsläufig mehr von sich hören lassen als bisher. Zumal er neu auch für die Altersbetreuung und das Problemdossier Alterszentrum zuständig ist. Seine Schonzeit ist somit definitiv abgelaufen. Die wichtigsten von Wopmann in den vergangenen anderthalb Jahren betreuten Dossiers –Hochbau, Liegenschaften – übernimmt der neu gewählte Hugi (FDP). Mit dem Verlust des Finanzressort verliert seine Partei, die FDP, etwas an Einfluss im Gemeinderat.

Im Einzelnen sieht die Ressortverteilung wie folgt aus:
♦Gemeindeammann Hans Ueli Reber: Planung, Verwaltung/Personal, Information, Tiefbau, Kiesausbeutung, Vermessung, neu Entsorgung.
♦Vizeammann Toni Möckel: Bildung, Soziales, Jagd und Fischerei, Forstwirtschaft, Schwimmbad, neu Gewerbe und Industrie sowie Umwelt (ohne Entsorgung).
♦Nico Kunz: Technische Betriebe, Freizeit/Sport/Vereine, Landwirtschaft, neu Kultur (bisher Karin Funk).
♦Lukas Wopmann: Sicherheit, neu: Finanzen, Gesundheit, Altersbetreung (bisher Toni Möckel)
♦Markus Hugi: Hochbau, Liegenschaften, Denkmalpflege/Heimatschutz/Ortsbildschutz, Öffentlicher Verkehr, Friedhof- und Bestattungswesen, Kloster Fahr/Kirchen, Gewässer.

Was geht eigentlich beim Steinhof? Das fragt sich wohl mancher, der an diesen heissen Sommertagen an der lauschigen, aber seit Jahren trockengelegten Gartenwirtschaft vorbeifährt. Man erinnert sich: Eine Sanierung und Wiedereröffnung des  Gasthofs  ist der Eigentümerfamilie Lisa und Juan Rodriguez erst möglich, wenn sie viel Bauland neben dem Gasthof verkaufen kann. Bevor gebaut werden kann, sind aber mehrere Planunsgschritte nötig. Unter anderem ist festzulegen, wie das Planungsgebiet, zu dem auch die Gewerbezone südlich des Bahnhofs (inkl. des geplanten Landi-Neubaus) gehört, mit Strassen erschlossen werden soll.

Der Gemeinderat hat auf Verlangen des Kantons diesem eine Verkehrsstudie  eingereicht. Der Kanton verlangt nun aber Nachbesserungen der Studie , wie Gemeindeammann Hans Ueli Reber an der Sommergmeind bekanntgegeben hat. Welcher Art die inhaltlichen Differenzen zwischen Gemeinderat und Kanton sind, präzisierte Reber an der Gemeindeversammlung nicht, und von der Abteilung Verkehr beim Kanton ist auch nichts  Konkretes zu erfahren. «Die inhaltliche Auseinandersetzung zwischen Kanton und Gemeinde» sei noch nicht abgeschlossen, heisst es aus Aarau. Da bleibt ja nur das Werweissen darüber, ob die inhaltlichen Differenzen so gross sind, dass mit einer Eingung nicht so bald zu rechnen ist, oder ob es sich nur um Lappalien handelt.

Wie da um den heissen Brei herumgeredet wird, lässt eher darauf schliessen, dass von einer baldigen Annäherung nicht auszugehen ist. Der Weg zum nächsten planerischen Schritt, einem Entwicklungsrichtplan und erst recht bis zur Überbauung des Steinhofareals und zur Wiedereröffnung des Gasthofs ist  jedenfalls steinig. Nach dem aktuellen Hoch «Annelie»wird sich  wohl noch manches weitere Hochdruckgebiet aufbauen müssen, bis wir uns unter den kühlenden Bäumen  ein eiskaltes Bier genehmigen dürfen.

In den kommenden Ferienwochen wird  würenblicker gelegentlich von der Regel abweichen, allwöchentlich einen neuen Artikel aufzuschalten.  Das Blogger-Team bittet  um Verständnis. 

Einwohnergemeinde ist am Zug

Die Ortsbürgergemeinde hat am Dienstagabend nach kurzer Diskussion den Tauschvertrag mit der Einwohnergemeinde genehmigt. Dies meldet das Badener Tagblatt  in seiner Ausgabe von Fronleichnam. Wenn auch die Versammlung der Einwohnergemeinde am kommenden Dienstag, 9. Juni, dem Vertrag zustimmt, geht die ganze Zentrumswiese in das Eigentum der Einwohnergemeinde über, im Gegenzug erhalten die Ortsbürger eine Baulandparzelle im Gebiet Gatterächer Ost.

Mit einem Ja am 9. Juni werden die Eigentumsverhältnisse auf der Zentrumswiese vereinfacht, womit ein  wichtiger Schritt zur Realisierung des Alterszentrums getan wäre. Für das Alterszentrum würde die Einwohnergemeinde das benötigte Land im Baurecht abtreten. Zu welchen Bedingungen (Baurechtszins) wird später bestimmt. Im Traktandenbericht zur Gemeindeversammlung versichert der Gemeinderat , die künftigen Wohnkosten im Alterszentrum nicht durch einen hohen Baurechtszins in die Höhe treiben zu wollen. Theoretisch möglich wäre auch ein symbolischer Baurechtszins von einem Franken pro Jahr. Dies aber wohl nur dann, wenn der Baurechtsnehmer (Bauherr) des Alterszentrums sich verpflichtet, den gesamten Kostenvorteil  den künftigen Bewohnern weiterzugeben.

Einem Ja der Einwohnergemeinde zum Tauschvertrag sollte eigentlich nichts im Wege stehen. Auch wenn der vorliegende Vertrag etwas einseitig zugunsten der Ortsbürger ausgefallen sein mag. Die Ortsbürger haben sich nämlich ausbedungen, dass die Einwohnergemeinde keinen Gewinn aus diesem Landhandel schlagen darf. Sollte die Einwohnergemeinde innert der nächsten 40 Jahre dennoch einen Gewinn erzielen – etwa, wenn das Alterszentrum doch nicht realisiert und das Land irgendjemandem zum Höchstpreis verkauft würde – , dann fiele der Gewinn der Ortsbürgergemeinde zu. Die Ortsbürger ihrerseits sind absolut frei, was sie mit dem Land im Gatterächer anfangen und zu welchen Bedingungen sie es zum Überbauen abgeben.

Die Ortsbürger sitzen bei diesem Tauschhandel am längeren Hebel. Die Vertragsklausel zu ihren Gunsten zeigt auch ein gewisses Misstrauen gegenüber dem Gemeinderat, wie ernst er es mit dem Bau eines Alterszentrums auf der Zentrumswiese meint.  Die Klausel sollte aber für die Einwohnergemeinde kein Grund sein, den Vertrag abzulehnen. Denn einerseits ist sie,  wie die Ortsbürger,  am Bau des Alteszentrums interessiert – die Rekordgemeindeversammlung vonm Sommer 2013 hat dies eindrücklich demonstriert.  Anderseits läge es wohl in der Hand der Stimmberechtigten, einen gewinnabwerfenden Verkauf der Zentrumswiese  zu verhindern. Diese Kostbarkeit im Herzen unseres Dorfes gilt es auf alle Fälle in öffentlichem Eigentum zu behalten. Und abgesehen davon bin ich nicht restlos davon überzeugt, dass es in 40 Jahren die Ortsbürgergemeinde in ihrer heutigen Form noch geben wird. Diese komische Institution – Gemeinschaftseigentum aufgrund eines Vorrechts der Geburt – scheint mir eher ins 19. als ins 21. Jahrhundert zu passen. In vielen anderen Kantonen sind solche Konstrukte  längst abgeschafft worden.

«Hüsli»-Schweiz pur?

Man kann Würenlos durchwandern und hat das Gefühl, da reihe sich Einfamilienhaus an Einfamilienhaus.  Doch trifft das Bild eines ausgeprägten Einfamilienhaus-Dorfes noch zu? Ist Würenlos ein Dorf der typischen Hüsli-Schweiz, überwuchert von einem Einfamilienhaus-Teppich?

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Wegen des damit einhergehenden Landverbrauchs geisselt etwa Publizist und Architekturkritiker Benedikt Loderer seit langem das «Hüsli» als Landeskrankheit. Er ist kein einsamer Rufer in der Wüste mehr. Auch Bund und Kantone setzen in ihrer Raumplanung Zeichen gegen die Zersiedelung und den galoppierenden Landverbrauch.

Die 6067 Menschen, die zu Beginn dieses Jahres in Würenlos lebten, wohnten in rund 2600 Wohnungen. Von all diesen Wohnungen sind 38.5 Prozent Einfamilienhäuser. Dieser Einfamilienhausanteil ist, betrachtet man den ganzen Bezirk Baden, in der Tat überdurchschnittlich hoch. In 13 Bezirksgemeinden – die meisten davon im Limmattal – leben die Menschen häufiger in Mehrfamilienhäusern als bei uns. In Killwangen und Oberrohrdorf ist der Einfamilienhausanteil gleich hoch wie in Würenlos, höher ist er in 10, meist deutlich ländlicheren Bezirksgemeinden*.

Künftig werden wohl immer mehr Würenloserinnen und Würenloser in einem Mehr- statt in einem Einfamilienhaus wohnen. Es werden tendenziell weniger neue Einfamilienhäuser bewilligt als früher. Wie dem soeben erschienenen Rechenschaftsbericht 2014  der Gemeinde  zu entnehmen ist, wurden letztes Jahr gerade mal noch 5 neue Einfamilienhäuser bewilligt, das ist der tiefste Wert seit 2008. Schon 2013 war die Zahl der bewilligten Einfamilienhäuser nur noch halb so gross wie im Vorjahr. Immer mehr  neu bezogene Wohneinheiten befinden sich in Mehrfamilienhäusern, so etwa in den Überbauungen Hürdli, Rosenpark, Flüehügel, oder Gatterächer West.

Ist diese Entwicklung nun gut oder schlecht? Aus meiner Sicht überwiegen die Vorteile – nicht nur, weil meine Kinder in Mehrfamilienhäusern aufgewachsen sind und davon keinen Schaden davon getragen haben. Nein, die Entwicklung darf auch als Zeichen gesehen werden für einen haushälterischeren Umgang mit unserem in jeder Hinsicht kostbaren Boden. Ein grösseres Angebot an Wohnungen begünstigt zudem die Verjüngung der in die Jahre gekommenen Einfamilienhausquartiere: Ältere Ehepaare, deren Kinder flügge geworden sind, können vermehrt aus Einfamilienhäusern in praktischere Wohnungen wechseln und  jungen Familien Platz machen . Architektonisch gut gestaltete Mehrfamilienhäuser  beeinträchtigen zudem das Ortsbild nicht mehr als das vielerorts anzutreffende Mischmasch aus verschiedensten Einfamilienhaustypen mit minimal-Umschwung und überdimensionierten Flächen für die Autoparkierung. Und sie erzeugen weniger dorfinternen Autoverkehr.

Die Entwicklung kann für die Gemeinde auch finanziell interessant sein kann. Denn ausgedehnte Einfamilienhausquartiere verursachen generell höhere Kosten, etwa für Strassenunterhalt und Schneeräumung, Wasser- und Kanalisationsleitungen. Interessant wirds auch, wenn man die Einfamilienhausquote mit der Steuerkraft pro Einwohner vergleicht. Da zeigt sich in den beiden anderen Bezirksgemeinden mit ähnlich hohem Einfamilienhausanteil wie in Würenlos ein ganz unterschiedliches Bild. In Bergdietikon ist die Steuerkraft mit 4518 Franken um die Hälfte höher als in Würenlos (2013: 3037 Franken), in Killwangen ist sie mit 2656 Franken um fast 15 Prozent tiefer. Nur in vier der 10 Bezirksgemeinden, in denen anteilsmässig mehr Leute in Einfamilienhäusern wohnen als in Würenlos ist die Steuerkraft höher. Und in fünf von 13 Gemeinden mit tieferer Einfamilienhausquote ist sie höher als bei uns. Womit die alte Mär widerlegt sein dürfte, wonach die Finanzlage einer Gemeinde sich automatisch bessere, wenn vor allem Einfamilienhäuser gebaut würden.

*Gemeinden im Bezirk Baden mit höherem Einfamilienhaus-Anteil: Bellikon, Bergdietikon, Birmenstorf, Freienwil, Künten, Mägenwil, Remetschwil, Stetten, Wohlenschwil, Würenlingen.