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Alte Landi kaufen, Steuern senken

Die lebhaft verlaufene Gemeindeversammlung vom 5. Dezember hat alle Geschäfte im Sinne des Gemeinderates entschieden. Grünes Licht also für den Kauf der alten Landi, die zur neuen Asyl-Unterkunft werden soll. Grünes Licht fürs Budget 2020 mit einem tieferen Steuerfuss (neu: 103%). Grünes Licht für Sanierung des roten Allwetterplatzes und für neue Nebenanlagen der Sportanlage Ländli. Grünes Licht für Umbau und Dachsanierung des Gemeindehauses.

Eine Steuersenkung hat’s beim Stimmvolk leicht. Diese Binsenweisheit hat sich an der Einwohnergmeind einmal mehr bewahrheitet. Mit grossem Mehr, bei 20 Gegenstimmen, wurde der Voranschlag für 2020 gutgeheissen.

Obwohl die Investitionen in den kommenden Jahren die angepeilten durchschnittlich 3 Millionen Franken pro Jahr deutlich übersteigen werden und eine höhere Verschuldung zu erwarten ist, folgte das Stimmvolk dem Gemeinderat. Der und auch die Finanzkommission halten eine Steuersenkung um 3 Prozentpunkte für vertretbar. Umso mehr als im kommenden Jahr hohe ausserordentliche Einnahmen zu erwarten sind: Nach- und Strafsteuern eines einzigen Steuerpflichtigen von 1,3 Millionen Franken und 400 000 Franken aus dem Verkauf des Hauses einer verstorbenen Würenloserin, das mangels Erben an die Gemeinde und den Kanton gefallen ist. Zudem dürfte die Rechnung 2019 wesentlich besser ausfallen als budgetiert – allein die Aktiensteuern dürften laut Mitteilung des Kantons der Gemeinde rund eine Million Franken mehr einbringen. 

Trotzdem hat die Finanzkommission den Warnfinger erhoben. Laut Kommissionspräsident Thomas Zollinger (SVP) wird der finanzielle Spielraum der Gemeinde immer enger. Jede Investition sei künftig mit einem Preisschild zu versehen, damit die Auswirkungen der Ausgabe klarer zu Tage träten – dass zum Beispiel andere Budgetposten reduziert oder eben die Steuern zu erhöhen seien. Der Gemeinderat müsse die jetzige Schuldenbremse und den Finanzplan überarbeiten und die Finanzkommission in diese Arbeit eng einbinden. Dieser Forderung will der Gemeinderat laut Finanzvorstand Lukas Wopmann nachkommen.

Gemeinderat und Finanzkommission gehen davon aus, dass wohl schon 2023 der Steuerfuss wieder angehoben werden muss. Davon ist der Stimmbürger Franz Müller nicht überzeugt. Vergleiche man Budgets und Rechnungen über längere Zeit, so sei die Finanzlage der Gemeinde weit besser als sie seit Jahren dargestellt werde. 

Am meisten zu reden gab der Kauf der alten Landi. Zwei Votanten (Luzia Aubry und Karl Wiederkehr) halten den Preis von 1,2 Millionen Franken für die knapp 650 Quadratmeter grosse Liegenschaft mit einem 90-jährigen Gebäude drauf für übersetzt. Das findet die SVP zwar nicht, doch ihr Sprecher Pascal Pfeffer stellte den Antrag, den Kredit von 250 000 Franken für den Umbau der Ladenräume in eine Asylunterkunft zu streichen. Für jene Flüchtlinge, die eine Schule besuchten oder eine Lehre absolvierten, stünden ja die beiden Wohnungen im Gebäude zur Verfügung. 

Bei einem Ja zu diesem Antrag hätten die meisten Asylbewerber weiterhin in der unterirdischen Zivilschutzunterkunft wohnen müssen. Das kann – wie neben dem Gemeinderat auch mehrere Votanten meinten – keine Dauerlösung sein. Dieser Ansicht war glücklicherweise auch die Versammlung. Mit grossem Mehr wurde der SVP-Antrag abgelehnt und der gemeinderätliche Antrag gutgeheissen.

Der Kauf kann erst im nächsten Frühjahr über die Bühne gehen, da auch die Landi-Gremien ihm noch zustimmen müssen. Doch laut Gemeindeammann Toni Möckel ist mit der Landi bereits ein Mietvertrag abgeschlossen worden. Somit können die ersten Asylbewerber schon bald in die beiden Wohnungen einziehen. Es sind solche, die lernen und arbeiten wollen, um möglichst bald finanziell auf eigenen Füssen zu stehen. Ich zweifle nicht daran, dass sie sich dem neuen Zuhause würdig erweisen werden.

Nicht ohne Nebengeräusch zugestimmt wurde dem Kredit von 1,9 Mio. Franken für den Umbau des Gemeindehauses einschliesslich dringlicher Dachsanierung.  Umgebaut werden jene Räume, die durch den Umzug von Bauamt und TBW in den neuen Werkhof Tägerhard frei werden. In zwei Etappen (2020 und 2021) sollen sie hergerichtet werden für die räumliche Erweiterung der Bauverwaltung und der Einwohnerdienste sowie die Jugend- und Familienberatung. Nicht zu Unrecht kritisierte Markus Städler (Mitglied der Finanzkommission) die wenig transparente, teilweise unlogische Darstellung der Kosten. Zudem beruhe der 1,9-Mio-Kredit offenbar auf recht groben Kostenschätzungen – was doch erstaunen mag. 

Diskussionlos gutgeheissen wurden:

  • ein Kredit von 900 000 Franken für die Sanierung und Vergrösserung des roten Allwetterplatzes bei der Schulanlage sowie den Bau eines Fussweges zwischen Matten- und Büntenstrasse (Schwimmbad) und einer Weitsprung-/Kugelstossanlage neben dem Sportplatz Ländli.
  • die Beteiligung der Technischen Betriebe Würenlos an der e-sy AG. Die soll im Hinblick auf die weitere Liberalisierung des Strommarktes für aargauische Stromversorger/Gemeindewerke  eine neue Mess-Infrastruktur (digitales Smart-metering) aufbauen.

Der Blitzer, Frau Roth und wir

Blechpolizist auch im Aargau zulässig. (Bild: Kanton Basel-Stadt)

Das aargauische Verwaltungsgericht hat der Stadt Baden ein besonderes Ostergeschenk gemacht. Es hat entschieden, dass der von der Stadt Baden geplante Blechpolizist an der Gstühl-Kreuzung (beim BT-Hochhaus) gesetzeskonform und zu bewilligen ist. Die fest installierte Radar-Überwachungsanlage soll sowohl Rotlicht- wie Temposünder ertappen und wäre der erste fest installierte «Blitzer» im Aargau.

Es ist ein auch für Würenlos hoch interessanter Entscheid. Nicht nur, weil gelegentlich auch Würenloser Automobilistinnen und Automobilisten über die besagte Kreuzung flitzen mögen – noch rasch bei «Dunkelorange» oder ein bisschen» schneller als erlaubt.

Der vom Stadtrat Baden gegen den Aargauer Regierungsrat erstrittene Urteil zeigt, dass Gemeinden nicht generell machtlos sind, wenn der Kanton beim Verkehrsregime auf Kantonsstrassen innerorts oder in anderen Angelegenheiten auf stur schaltet. Die Gemeindeexekutiven dürfen in solchen Fällen bloss nicht vorschnell den Schwanz einziehen. Nach gründlicher Abklärung der Rechtslage kann sich der Gang vor Gericht lohnen. Das wäre oft der politischen Psychohygiene dienlicher, als die Faust im Sack zu machen und hintenrum über die Bösen in Aarau herzuziehen.

Laut AZ/Badener Tagblatt vertritt das Verwaltungsgericht die Auffassung, «dass es grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde ist, für die lokale Verkehrssicherheit zu sorgen. Eine Ausnahme stellten lediglich die Kantonsstrassen ausserorts dar. Diese Gesetzesauslegung zugunsten einer starken Gemeindeautonomie könnte zum Beispiel auch die Einführung von Tempo 30 auf der Land- und Schulstrasse oder ein besserer Schutz für Velofahrer auf diesen Strassen in neuem Licht erscheinen lassen.

Zu früh darf man sich aber nicht freuen. Denn der Regierungsrat kann in der «Blitzer »-Causa noch das Bundesgericht anrufen. Im «Kanton der grossen autofahrerischen Freiheit» dürften «die potenziellen Opfer von Bussen also hoffen, dass der Regierungsrat noch einmal den Schutzheiligen der Automobilisten spielt», spöttelt ein Journalist. Nein, nicht im VCS- oder Pro-Velo-Cluborgan, sondern in der altehrwürdigen Neuen Zürcher Zeitung.

Franziska Roth

«Da hämmer sGeschänk» – so lässt sich auch die Tragikomödie um die Vorsteherin des aargauischen Gesundheitsdepartementes, Franziska Roth, zusammenfassen. Die im Amt vermutlich krass überforderte und deswegen unter Beschuss geratene SVP-Regierungsrätin hat nach Ostern nicht etwa das Handtuch als Regierungsrätin geworfen, sondern ihrer Partei den Rücken gekehrt. Als Regierungsrätin will sie weitermachen. Sehr zum Missfallen der SVP-Kantonalpartei. Deren Kantonalpräsident, Nationalrat Thomas Burgherr, hat das ganz grobe Schuhwerk geschnürt, um es der in Ungnade gefallenen Regierungsrätin in den A… zu treten. Die einstigen Partner würden sich so verhalten, wie enttäuschte Partner im Endstadium von Beziehungen: «Sie waschen schmutzige Wäsche» meint dazu wiederum die NZZ.

Wer auch immer die Hauptschuld am Debakel trägt – ob die offensichtlich beratungsunwillige und zu einsamen Entscheiden neigende Roth oder die SVP wegen ihrer unsorgfältigen Personalauswahl und ihrem schroffen Umgang mit dem Personal – der Kanton Aargau hätte Besseres verdient. Das wichtige Gesundheitsdepartement mit seinen vielen Baustellen hätte eine starke, politisch versierte Führungsperson an der Spitze nötig.

Doch Roth ist nun mal vom Volk gewählt worden. Ausgerechnet die SVP, die bei anderen Gelegenheiten energisch darauf pocht, dass der Volkswille unbedingt durchgesetzt wird, wünscht sich nun wohl nichts sehnlicher, als dass der Volksentscheid von 2016 rückgängig gemacht werden könnte. Ironie des Schicksals.

Der SVP-Rosenkrieg darf ruhig auch jene 636 Würenloserinnen und Würenloser ins Grübeln bringen, die im zweiten Wahlgang der Regierungsratwahl 2016 Franziska Roth den Vorzug gegeben haben gegenüber ihren politisch eindeutig erfahreneren Gegenkandidatinnen, der zweitplatzierten Yvonne Feri (SP) und der drittplatzierten Maya Bally (BDP). Bei Abstimmungen und Wahlen, auch bei den kommenden National- und Ständeratswahlen, ist es halt wie beim Shopping: Viele Labels auf Produkten gaukeln Qualität nur vor. Wer Qualität will, muss schon genauer hinschauen.

Beiträge an Kinderbetreuung: Grosszügige Gmeind

Regenbecken, Dükerleitung, Entwässerungsplan, Cashflow – eine Gemeindeversammlung wie ein «Tatort» aus Münster ohne Leiche und ohne Gerichtsmediziner – zum Glück dauerte das Ganze auch nicht länger als jeweils der sonntägliche Fernseh-Krimi. Für eine Prise Spannung sorgte die SVP mit einem Änderungsantrag zum Elternbeitragsreglement bei der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Das Budget 2019 mit gleichbleibendem Steuerfuss von 106 % – diskussionslos genehmigt ohne Gegenstimme. Ebenfalls keine Gegenstimmen
– beim Kredit von 790 000 Franken für die Sanierung des Regenbeckens Träntsch und

– beim Bruttokredit von 1,436 Mio. Franken für den Ausbau des Regenbeckens Schyderhau in Killwangen,
– beim Kredit für den Einkauf von Würenlos in Selbiges,
– beim 655000 Franken-Kredit für die Generelle Entwässerungsplanung sowie
– beim Kredit von 1,331 Mio. Franken für die Strassen- und Werkleitungssanierung Buechzelglistrasse (Abschnitt Ländli bis Altwiesenstrasse),
– bei allen 14 Einbürgerungen.

Diskussionslos, aber doch mit wenigen Gegenstimmen bewilligt wurde auch der Würenloser Beitrag von 445 000 Franken an die Sanierung und Erweiterung des Sport- und Erholungszentrums Tägi in Wettingen.

Der Kredit von 860 000 Franken für die dringliche Flachdachsanierung der Schulhäuser Ländli 1 und 2 sowie der Alten Turnhalle wurde mit nur 2 Gegenstimmen zwar ebenfalls deutlich gutgeheissen. Doch stellten zwei Stimmbürgerinnen kritische Fragen zum Umstand, dass der Gemeinderat darauf verzichtet hat, die grossen Dachflächen im Zuge der Sanierung auch gleich mit Sonnenenergie-Anlagen auszustatten. Gemeindeammann Toni Möckel antwortete, das habe man geprüft, sei der Sanierungskredit erst angenommen, könne man solches erneut ins Auge fassen. – Soviel zum Elan für eine Würenloser Energiewende. Und zur Gedächtnisauffrischung ein Link zu einem früheren Beitrag über eine verpasste Riesenschance diesbezüglich.

Das 2016 vom Aargauer Volk gutgeheissene Kinderbetreuungsgesetz gab Anlass zu einer Änderung der Gemeinde-Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung und über die Gemeindebeiträge daran. Bisher wurden Beiträge nur an die Betreuung von Kindern in der Würenloser Kinderoase ausgerichtet. Neu werden auch Beiträge bezahlt für Kinder, die in anderen, auch auswärtigen, Einrichtungen oder Tagesfamilien betreut werden.

Massgeblich für Beiträge an die externe Kinderbetreuung ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern. Ihr Einkommen und Vermögen darf eine Höchstgrenze nicht überschreiten. Im neuen Elternbeitragsreglement wählte der Gemeinderat als Bemessungsgundlage das steuerbare Einkommen. Dieses ist aber aus Sicht der SVP die falsche Bemessungsgrundlage. “Gutbetuchte Leute, die es gar nicht nötig haben, können so Beiträge geltend machen. Beiträge sollen aber nur Eltern bekommen, die es wirklich nötig haben”, so Pascal Pfeffer, der einen Abänderungsantrag des SVP begründete. Zu übernehmen sei das massgebliche Einkommen, das der Kanton bei der Krankenkassenverbilligung nun als Berechnungsgrundlage nehme. Das schone auch die Gemeindefinanzen.

Tatsächlich kann das steuerbare Einkommen unter Umständen erheblich tiefer sein als das Bruttoeinkommen. Denn es dürfen in der Steuererklärung happige Abzüge gemacht werden, etwa für den Unterhalt eines Eigenheims oder für einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse. Darum rechne nun der Kanton bei der Krankenkassenverbilligung diese und weitere Abzüge wieder zum steuerbaren Einkommen hinzu. Das Berechnen dieses massgeblichen Einkommens verursache keinen grossen administrativen Mehraufwand. Dies stellte aber Steuerexperte Andreas Schorno (CVP) in Abrede. Zudem werde nur eine Scheingerechtigkeit hergestellt.

Wie auch immer: Der SVP-Antrag unterlag jenem des Gemeinderates klar mit 38 gegen 88 Stimmen. In unserer Gemeinde mit vielen Mittelstandfamilien, die in Eigenheimen leben, können sich nun mehr Väter und Mütter auf einen Zustupf freuen. Ein rigider Sparkurs mag zwar anders aussehen, aber der Zustupf mag ein Anreiz für gutausgebildete Mütter sein, wenigstens teilzeitlich berufstätig zu bleiben.

Lauter Landi-Kinder

Anderswo teilen sich die Konsumenten auf in Migros-, Coop- oder neuerdings Aldi-Kinder. In Würenlos (oder vielleicht nur unter den 4,5 Prozent aller Stimmberechtigten, die an der Sommer-Gemeindeversammlung teilnahmen) dominieren die Landi-Kinder. Das Dorf ohne Landi – für sie unvorstellbar. Mit 132 gegen 36 Stimmen hat die Versammlung der Teiländerung der Nutzungsplanung Grosszelg zugestimmt. Erst die Änderung (Lex Landi) lässt eine Verkaufsnutzung in der vorgesehenen Grösse zu auf dem von der Landi zusammengekauften Areal südlich des Bahnhofs.

Die Bedeutung des Geschäfts ist wohl in der öffentlichen Wahrnehmung unterschätzt worden. Anderswo werden um verkehrsintensive Verkaufsnutzungen erbitterte Politschlachten geschlagen. Denn immer geht es da in hohem Masse darum, in welche Richtung sich eine Siedlung entwickeln wird, was ein Ort unter Lebensqualität versteht und wieviel an weniger Schönem er seiner Bevölkerung zumuten will.

Hier ist der Souverän unter Hintanstellen aller seiner anderen Interessen und Wünsche einer einzelnen Firma sehr weit entgegen gekommen. Der Gemeinderat hat seinen Antrag damit begründet, ein Fortbestand des Landi-Ladens im Dorf liege im öffentlichen Interesse. Er und nun auch der Souverän haben mit dieser Haltung sehr viele Handlungsoptionen, wie sich die Lebensqualität und das Wohlbefinden der ganzen Bevölkerung verbessern liessen, aus der Hand gegeben.

Der starke Autoverkehr im Dorf wird bei anderen Gelegenheiten vom Gemeinderat und erst recht von breiten Teilen der Bevölkerung immer wieder als grosses Problem bezeichnet. Da ist es schon erstaunlich, dass nun spürbarer Mehrverkehr, der von einer einzigen Einkaufsgelegenheit verursacht werden wird, einfach so in Kauf genommen wird. Nur damit das Hasenfutter und der Rasentrimmer auch künftig mit vermeintlichem Würenloser Stallgeruch erstanden werden können. Wer unter Lebensqualität etwas Anderes, womöglich existenziellere Werte versteht, sucht sich vielleicht besser einen anderen Wohnort.

Für die Landi ging es wohl um die Existenz des Standorts Würenlos. Der heutige Laden bei der SBB-Barriere hat zwar Tante-Emma-Laden-Charme, aber kaum eine Überlebenschance. “Wohin soll denn die Landi, wenn nicht in eine Gewerbezone”, fragte Urs Burch, Präsident der Landi Furt- und Limmattal. Andere Standorte seien hier schlechthin nicht zu finden. Sterbe die Landi, gehe auch eine fast 100jährige Tradition im Dorf zu Ende. Aber um Traditionspflege kann es hier ja nicht gehen. Der Handel ist nun mal im Wandel. Und unser Dorf auch.

Dass die Verkehrsverhältnisse beim Knoten Land-/Bahnhofstrasse, auf dem Vorgelände des Bahnhofs chaotisch und für Fussgänger und Velofahren auch gefährlich sind – wer würde das bestreiten? Und der Schuppenlandschaft auf dem Areal, wo die Landi ihren Fachmarkt mit Tankstelle und Show bauen will, wird wohl niemand nachtrauern. Aber wird alles besser, wenn die Landi ihren neuen Standort bezogen hat? Die Landi-Kinder – und als solche outeten sich auch auch die etablierten Parteien CVP, FDP und CVP – glauben daran. Aber sie glauben in beklemmendem Ausmass nicht daran, wie viel Positiveres für ihr Dorf sie mit etwas mehr Gestaltungswillen und Mut erreichen könnten.

“Wer meint, mit der Vorlage sei eine Verbesserung möglich, täuscht sich. Es gibt eine Verschlechterung” warnte Matthias Rufer, Mitglied der Planungskommission. Einer seiner Kommissionskollegen, Daniel Zehnder, sieht das auch so. Und mit ihm die Initiative 5436. Die Gewerbezone Grosszelg sei für die neue Landi der falsche Ort. Wegen der heiklen Verkehrserschliessung, wegen dem von ihr produzierten Mehrverkehr. Und weil eigentlich an solche,vom öffentlichen Verkehrs derart gut erschlossene Standorte Nutzungen gehörten, die vom ÖV profitieren. Und nicht solche, die wie die neue Landi auf eine Autokundschaft ausgerichtet sind.

Darunter, dass die neue Landi eigenen Studien zufolge 1000 zusätzliche Autofahrten pro Tag auf der Bahnhof- und Landstrasse generiert, leide das ganze Dorf, gab Rufer zu bedenken. – Für den Landi-Präsidenten Burch sind das vernachlässigbare Petitessen. Rufer verbreite Halbwahrheiten, polemisierte der Statthalter der mächtigen Landi-Zentrale gar.

Ganz wohl ist es einigen Landi-Kindern gleichwohl nicht in ihrer Haut. FDP-Präsident Consuelo Senn – auch er Mitglied der Planungskommission – sieht einen Wermutstropfen: Die neue Landi, wenigstens das, was man bisher von den Plänen konkret zu sehen bekam, soll weder ein Ober- noch ein Untergeschoss haben. Eine so schlechte Ausnützung des knappen Baulandes sei schon fragwürdig an einer so tollen Lage. Diese Frage sei dann im Baubewilligungsverfahren zu prüfen, sagte Gemeindeammann Toni Möckel. Und Landi-Präsident Burch sagte, ein unterirdisches Parkgeschoss könne durchaus noch ein Thema werden.

Für die CVP, so Andreas Schorno, wird in der heiklen Bauphase, wenn der Knoten Land-/Bahnhofstrasse erst provisorisch umgestaltet werden kann, besondere Rücksicht zu nehmen sein auf die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fussgänger und Velofahrer. Da brauche es weitere Zugeständnisse der Landi. Wir werden sehen…

Kaum bestritten und auch weniger voller Fallstricke war dagegen das zweite gewichtige Geschäft des Abends, der neue Werkhof für das Bauamt und die Technischen Betriebe TBW. Mit nur vereinzelten Gegenstimmen wurde der Baurechtsvertrag mit der Ortsbürgergemeinde für den Standort in der neuen Gewerbezone Tägerhard gutgeheissen. Und gar ohne Gegenstimme bewilligt wurde der Verpflichtungskredit von rund 5 Millionen Franken für den Bau des Gebäudes. Zulasten der Steuerzahlen geht ein Anteil von 1,9 Millionen Franken, den grösseren Teil tragen die gebührenfinanzierten Werke.

Diskussionlos genehmigt wurden auch die Rechnung 2017 sowie einige Bauabrechnungen, und einem serbischen Ehepaar wurde das Gemeindebürgerrecht zugesichert.