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Mobility verlässt Würenlos

Obwohl eher als Meinungsplattform konzipiert, hat würenblicker dank aufmerksamen Lesern und Mit-Bloggern auch bei lokalen News  immer wieder die Nase vorn. Heute gleich zwei Beispiele:

Mit einer Botschaft, die viel aussagt übers Mobilitätsverhalten der Würenloser (und die zur angedrohten Schliessung der Poststelle passt) wartet die erfolgreiche Car-Sharing-Organisation Mobility auf. Sie informiert ihre Kundschaft darüber, dass ihr Fahrzeug-Standort beim Bahnhof Würenlos im September aufgehoben wird. Wer künftig ein Mobility-Auto benützen will, wird sich an die nächstgelegenen Standorte in Killwangen oder Wettingen bemühen müssen.

Der Standort Würenlos war laut Mobility seit etwa 2,5 Jahren defizitär. Erstaunlich, berichten doch Trendforscher immer wieder vom weltweiten Siegeszug der Sharing-Economy (nutzen statt besitzen). Und Mobility ist längst keine Firma mehr vorwiegend für Grüne, die halt doch nicht ganz aufs Autofahren verzichten wollen. Mobility-Autos ersetzen immer häufiger den Zweitwagen oder ganze Firmenflotten.

Rund 3000 Mobility-Fahrzeuge – vom Kleinwagen bis zum Mini-Van oder Audi-Cabriolet – stehen in der ganzen Schweiz zur Verfügung. Eines pro 2700 Einwohnern also. Auf 5500 Einwohner kommt ein Standort. Rein rechnerisch wäre Würenlos also längstens gut für einen Standort und zwar nicht nur mit einem Auto (wie jetzt noch), sondern mit deren zwei bis drei!

Entsetzt schrieb Matthias Rufer, Mobility-Genosenschafter und Mitglied der Planungskommission, an Mobility. Momentan seien hier zwei grössere Arealentwicklungen im Gange, die eine im Gebiet Steinhof , die andere im Dorfzentrum (Alterszentrum).. Vielversprechend – wegen der künftigen Mieter der Alterswohnungen – sei womöglich ein Standort im Zentrum. Ob die Genossenschaft deshalb eine Chance sehe, hier oder  im Gebiet Steinhof einen Standort einzurichten, erkundigte sich Matthias Rufer bei Mobility . Und hat bereits eine Antwort erhalten: Man danke für den Hinweis, sehe aber im Moment in Würenlos kein Potential, einen neuen Standort ins Auge zu fassen.

Haltestelle Altwiesen der Buslinie 11: Künftig bequemerer Ein- und Ausstieg.

Auf fruchtbareren Boden gefallen ist eine Anregung des Lesers  Heinz Ernst. Er schlug vor einem Jahr in einem Mail an Bauamt-Chef Markus Roth vor, im Zuge der anstehenden Sanierung der Altwiesenstrasse sei die Bushaltestelle Altwiesen so zu gestalten, dass der Ein- und Ausstieg von Menschen mit körperlicher Behinderung oder mit Kinderwagen sowie von Senioren leichter zu bewerkstelligen sei. Eine Planskizze legte Heinz Ernst auch gleich bei.

Nun freut sich Heinz Ernst:«An der Altwiesenstrasse entsteht die erste behindertengerechte Bushaltestelle in Würenlos!» Markus Roth habe  es nicht versäumt und die erforderlichen Schritte veranlasst, um die Umsetzung seines Vorschlages im laufenden Projekt zu prüfen. Vorausschauend habe der Bauamt-Chef nach einer Lösung einer Aufgabe gesucht, die sowieso angepackt werden müsste und jetzt  sicher kostengünstiger erledigt werden könne (bis 2023 sind alle ÖV-Haltestellen an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes anzupassen).

Neue (und hoffentlich behindertengerechte) Bushaltestellen soll es auch an der sanierten Landstrasse zwischen SBB-Barriere und Steinbruchkreisel geben. Für das ganze Sanierungspaket hat die Gemeindeversammlung schon 2009 einen Kredit von 2,845 Millionen Franken bewilligt. Jetzt hat die Gemeindeversammlung vom Donnerstagabend, 8. Juni, einen Zusatzkredit von 1,16 Millionen bewilligen müssen. Denn das Ganze wird viel teurer als einst vom Ingenieurbüro errechnet. Das zeigte sich schon 2013 bei der Arbeitsvergabe, worauf die ganze Übung abgebrochen wurde. Doch nun drängte der Kanton erneut auf die Sanierung, Ein Grund, dass der Kanton vorwärts machen will, ist offenbar der Umstand, dass der Bund nur noch bis Ende 2018 Beiträge an «Flüsterbeläge» zahlt, wie hier einer eingebaut werden soll. Selbst wenn die Gemeindeversammlung den Zusatzkredit abgelehnt hätte, hätte der Kanton den Strassenbelag erneuert und  die Gemeinde hätte gemäss Kantonsstrassendekret einen Beitrag an diese Kosten leisten müssen.

An der Orientierungsversammlung vom 31. Mai waren noch Zweifel an der Dringlichkeit des Projektes laut geworden. Denn als dringlich wurde die Sanierung schon vor acht Jahren bezeichnet,  doch seither ist der Verkehr auf der Strasse gerollt, wie wenn nichts wäre. Der schlechte Strassenzustand ist weder sicht- noch für Fahrzeuginsassen spürbar. Auch die Situation für die Velofahrer ist auf diesem Strassenabschnitt  weniger gefährlich als auf dem Abschnitt SBB-Barriere – Kreisel Raiffeisenbank. Bis auf die zu klein dimensionierte Abwasserleitung sind auch die Werkleitungen nicht erneuerungsbedürftig.  Doch würde man die Leitungen jetzt im Boden belassen und erst in einigen Jahren ersetzen,  müsste man dann die Strasse erneut aufreissen.

Zudenken gibt mir das aber schon: Da lamentieren Regierungsrat und Grosser Rat an einem fort über die leere Staatskasse und fügen Sparprogramm an Sparprogramm   – für nicht besonders dringliche Strassensanierungen aber reicht die Knete  allemal .

Die Einwohnergemeindeversammlung  vom 8. Juni hat auch alle anderen Vorlagen im Sinne des Gemeinderates gutgeheissen. (Artikel nach der Gemeindeversammlung aktualisiert).

7300 sind zu wenig

Wie gross soll Würenlos noch werden? In der Bevölkerung dürften die Vorstellungen darüber weit auseinander gehen. Umso wichtiger ist eine breite Diskussion zur Gemeindeentwicklung und zwar jetzt. Bevor die Revision der Nutzungsplanung beginnt.

Blau: Die Bevölkerungsentwicklung 2002 – 2017
Rot: Das Wachstumsziel gemäss Leitbild bis 2031

 

Wenn es nach dem Gemeinderat geht, soll Würenlos bis 2030/31 auf 7300 Einwohner anwachsen. Dieses Ziel schrieb er Anfang Januar 2016 in sein Leitbild für die nächsten 15 Jahre. Das Planungsziel ist nicht belanglos. Die Infrastruktur (z.B. Schulraum, Wohnen im Alter) wird darauf ausgerichtet. Die Gefahr von teuren Hauruckübungen, um einer unerwarteten Bevölkerungsentwicklung Rechnung zu tragen, verringert sich.

Ist das Ziel von 7300 Einwohnern bis 2030 richtig? Nach einer stürmischen Wachstumsphase zählten wir Ende letzten Jahres 6361 Einwohner. Der Zuwachs in den letzten 15 Jahren betrug 1478 Personen. Noch 939 Personen soll er gemäss Gemeinderat in den nächsten 15 Jahren betragen. Einigen Leserinnen und Lesern mag ein solches Wachstum immer noch zu gross sein. Sie vermissen das dörflich gemütliche von früher.

Aber Würenlos liegt ja nicht in der Pampa. Für die Statistiker des Bundes gehört unsere Gemeinde aufgrund gewisser statistischen Kriterien (z.B. Pendlerströme) zur Agglomeration Zürich – und nicht etwa zur kleineren Agglomeration Baden. Für die aargauische Raumplanung zählt Würenlos zum urbanen Entwicklungsraum. Hier soll die Entwicklung dynamischer verlaufen als im kantonalen Durchschnitt. Kommt es nicht zu einem drastischen Konjunktureinbruch, werden mehr Leute in Würenlos wohnen wollen. Selbst wenn die Einwanderung als Wachstumstreiber längerfristig abflauen sollte, bleibt die Grossagglomeration Zürich als Arbeits- und Wohngegend hoch attraktiv.

Das Bevölkerungswachstum um 939 Personen relativiert sich, wenn man sich vor Augen hält, was momentan in Bau oder konkret geplant ist – und zwar im Rahmen der jetzigen Bau- und Zonenordnung und damit politisch kaum mehr beeinflussbar. Je über ein Dutzend Wohneinheiten entstehen momentan im Buechzelgli und auf dem Sägereiareal Kempfhofstrasse. Viele weitere werden in naher Zukunft hinzukommen: Auf den Arealen Gatterächer Ost und Huebacher, für die Gestaltungspläne bereits vorliegen, und auf den Arealen Steinhof/Im Grund und Zentrumswiese/Rössli/Post (mit Alterszentrum), für welche die planerischen Leitplanken hoffentlich in absehbarer Zeit montiert werden.

Werden die genannten Areale innert – sagen wir mal – 7 Jahren überbaut, so entstehen mindestens 220 Wohneinheiten, was etwa 500 zusätzlichen Einwohnern entspricht. Dazu kommt, dass schon heute und in den nächsten Jahren in den Wohnquartieren verdichtet wird, was das Zeug hält. Das Potential ist da. Auf Spaziergängen stösst man öfters auf relativ kleine Häuser in grossen Gärten, die förmlich nach Ersatzbauten rufen. Es erscheint somit nicht ausgeschlossen, dass das Wachstumsziel von 7300 Einwohnern  wesentlich früher als 2030 erreicht wird. Und dann wäre Würenlos gebaut?

Das ist unrealistisch. Und wer glaubt, auf diese Weise werde unser Dorf seinen heutigen Charakter am ehesten bewahren, könnte sich irren. Ohne Willen zu starken Lenkungsmassnahmen könnte bei diesem Szenario die Wohnlichkeit im Dorf stark leiden. Um überhaupt noch bauen zu können, würden gesetzliche Gebäudeabstände bis auf den letzten Zentimeter ausgereizt oder mit erkauften Näherbaurechten unterschritten. Vorgärten würden Autoabstellplätzen und Velogaragen  – ohne Kompensation durch Grünflächen im öffentlichen Raum würde das Dorf weniger grün. Eine solche Entwicklung, wie wir sie in den letzten Jahren an einigen Orten im Dorf erlebten, wäre bedauerlich, da minderwertig. Zudem würden bei anhaltend grosser Nachfrage nach Wohnraum die Landkosten und die Mietzinsen übermässig ansteigen. Das kann zur Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung durch finanzkräftigere Zuzüger führen, wie sich etwa im ganzen Kanton Zug zeigt.

Verdichtung ist nicht zum vornherein des Teufels. Sie kann zu sehr befriedigenden Lösungen führen, wenn wir echten Gestaltungswillen und Mut zeigen. Bei der Totalrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung, die nun anläuft, wird es genau darum gehen. Und nicht wie bei früheren Totalrevisionen darum, das Siedlungsgebiet nach Lust und Laune der Kulturlandbesitzer auszudehnen. Bund und Kanton setzen Einzonungen enge Grenzen. Zwar billigt die kantonale Raumplanung unserer Gemeinde wegen der hohen Bautätigkeit in jüngster Vergangenheit die Einzonung von 25 000 Quadratmetern Bauland bis 2040 zu. Doch im Vordergrund steht das Wachstum nach innen. Man kann dem auch Verdichtung sagen.

Ein höheres Wachstumsziel von mehr als 7300 Einwohnern bis 2030 wäre eine planerische Herausforderung. Es würde die Gemeinde zwingen, sich intensiver mit der baulichen Entwicklung auseinanderzusetzen. Statt einfach den Ist-Zustand fortzuschreiben, müsste um Lösungen gerungen werden, mit denen sich auch bei erheblich grösserer Bevölkerung die Wohnqualität gesamthaft erhalten oder gar steigern liesse. In späteren Beiträgen wird würenblicker zeigen, wie das möglich wäre. Zum Beispiel mit höheren Bauten an ausgewählten Lagen.

Ja, Ja, Ja und Ja, Ja, Ja

Die Gemeindeversammlung vom 8. Dezember hat alle Vorlagen im Sinne des Gemeinderates gutgeheissen – durchs Band weg mit grossem Mehr.  Die Teilnahme von 242 Stimmberechtigten war recht hoch. Das zeigt, dass gewisse Entscheide – insbesondere jene zum Alterszentrum und zum Musikschulregelement –  doch mit einiger Spannung erwartet wurden.

Als Bauträgerin des Alterszentrums kann eine gemeinnützige Aktiengesellschaft ins Leben gerufen werden. Die Versammlung hat – ohne  Federlesen – grünes Licht zur Gründung gegeben. Als Kapital wird die Einwohnergemeinde die 4 Millionen aus dem so genannten Altersheimfonds einwerfen. Und etwa 6000 Quadratmeter auf der Zentrumswiese werden als Baugrund  zur Verfügung gestellt – ob als Sacheinlage in die AG oder im Baurecht wird die Gemeindeversammlung später  entscheiden.

Mit der AG, die sich voll und ganz im Besitz der Einwohnergemeinde befinden wird, tritt bald  eine neue Akteurin in den Entstehungsprozess des Alterszentrums. Sie kann und wird hoffentlich in die Sache zusätzlichen Schwung und Dynamik  bringen. In einer AG sind die Entscheidungswege relativ kurz, Der  Verwaltungsrat wird das grösste öffentliche Bauvorhaben aller Zeiten in unserer Gemeinde verantworten, bestimmt wird er  vom Gemeinderat. Recht hatte FDP-Ortsparteipräsident Consuelo Senn, wenn er sagte,  diesem Gremium sollten «möglichst wenige Politiker und möglichst viele Fachleute» angehören. Ohne Politiker gehe es aber auch nicht, erwiderte wollte Vizeammann Toni Möckel, der die Vorlage vor der Versammlung vertrat. Man wird sehen, was rauskommt.

Die Politik bleibt im weiteren Entstehungsprozess des Alterszentrums ja nicht aussen vor. Der Gemeinderat  ist extrem gefordert beim Setzen weiterer Meilensteine  auf dem  Weg zum Alterszentrum.  Denken wir nur an den noch ausstehenden neuen Gestaltungsplan  für das ganze Zentrum inklusive Areale Post und Rössli) oder an die Leistungsvereinbarungen, die  mit der AG als Bauträgerin und später mit der noch zu bestimmenden Betreiberin des Alterszentrums abzuschliessen sind. Auch die Gemeindeversammlung wird  noch zwei Mal zum Handkuss kommen: beim Gestaltungsplan sowie beim Entscheid, in welcher Form das Bauland fürs Alterszentrum der AG zur Verfügung gestellt werden soll.

Einen Stolperstein in der Alterszentrumsplanung hat die Versammlung schon mal weggeräumt: Für 1,9 Millionen Franken kauft die Gemeinde das Postgebäude. Dies erleichtert die Gesamtplanung im Zentrum und ermöglicht, das künftige Alterszentrum besser zu erschliessen, als es über die heutige schmale Poststrasse möglich wäre. Ob das Postgebäude ganz wegkommt, wird die weitere Planung zeigen. Jedenfalls soll die Liegenschaft, soweit sie zur besseren Erschliessung der Zentrumswiese nicht benötigt wird,  später wieder verkauft werden Der Gemeinderat hofft, dafür dann noch etwa 1,6 Millionen Franken zu erhalten.

Können wir auf einen Platz im Alterszentrum hoffen oder erst unsere Kinder? Man würde es ja nur zu gerne wissen. Angesichts der vielen Unwägbarkeiten, der  noch zu lösenden Aufgaben und der an Rückschlägen reichen Geschichte des Alterszentrums will der Gemeinderat aber keinen Terminplan bis zur Eröffnung nennen.. Dafür hat die Gemeindeversammlung Verständnis. Oder ist es eher die Erkenntnis, dass man einen solchen Terminplan ja eh nicht zum Nennwert nehmen könnte? Jedenfalls lehnte die Versammlung einen Antrag der FDP deutlich ab, welcher den Gemeinderat verknurrt hätte, bis zur nächsten Gemeindeversammlung einen wenigstens ungefähren Zeitplan zu präsentieren.

Mit grossem Mehr genehmigt wurde  das neue Musikschulreglement. Die grösste Änderung ist, dass die Eltern mit ihren Beträgen künftig 40% der gesamten Musikschulkosten (und nicht bloss der Musiklehrerlöhne) tragen sollen. Das hat leicht höhere Elternbeiträge zur Folge. Die Finanzkommission beantragte erfolglos die Rüschweisung des Geschäfts, auf dass es der  Sommer-Gmeinde 2017 mit aufschlussreicherer Begründung erneut vorgelegt werde. Die Fiko rügte auch, sie habe  kaum Zeit gehabt, die ihr erst spät unterbreitete Voprlage eingehend zu prüfen.

Wäre auch ein Elternbeitrag genehm, der 50 Prozent der Kosten decken und die Gemeinde entsprechend entlasten würde? Die Finanzkommission wollte es wissen und stellte einen solchen Antrag. Der wurde aber haushoch abgeschmettert.  In Würenlos hängt der Himmel eben voller Geigen – auch wenn die Nachhaltigkeit des Musikunterrichts nicht über jeden Zweifel erhaben ist. Zumindest wenn man sieht, wie wenige Musikschüler ihrem Instrument nach der Schulzeit und im Erwachsenenalter treu bleiben.

Diskussionslos beschlossen wurden

  • der Baurechtsvertrag mit der Ortsbürgergemeinde für den künftigen Rasensportplatz im Tägerhard,
  • ein Verpflichtungskredit von 525 000 Franken für die Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung.
  • die Einbürgerung von11 Frauen, Männern und Jugendlichen.
  • gähn, gähn: diverse Anträge betreffend Aufnahme von Bergdietikon in den Regionalen Bevölkerungsschutz Wettingen-Limmattal
  • und die Kreditababrechnung für  den Ausbau der Kläranlage in Killwangen.

Ach ja. Bevor wir es vergessen. Das Gemeindebudget fürs nächste Jahr wurde auch mit grossen Mehr angenommen. Der Steuerfuss bleibt auf 109 Prozent. Gesamthaft präsentiert sich die finanzielle Lage  weniger düster als auch schon, obwohl der Steuerertrag pro Kopf stagniert, gewisse Ausgabenposten (Asylwesen, Sozialhilfe) steigen und die geplante Neuregelung des Finanzausgleichs im Aargau  für Würenlos  nachteilig sein dürfte, wie Finanzvorstand Lukas Wopmann darlegte.

 

Eine AG für das Alterszentrum

Bis das Alterszentrum auf die Zielgerade einbiegen kann, sind noch einige Knacknüsse zu bewältigen.
In kleinen, aber wichtigen Schritten geht es vorwärts in Richtung Alterszentrum.

Am 8. Dezember fallen an der Gemeinde-
versammlung wichtige
Entscheide zum Alterszentrum. Erstens die Gründung einer gemeinnützigen, im Besitz der Einwohnergemeinde bleibenden Aktiengesellschaft. Sie wird das Alterszentrum projektieren und bauen und es dann  an einen Betreiber vermieten. Und zweitens der Kauf des Postgebäudes – zwecks besserer Erschliessung des Alterszentrums.

Den Bau des Alterszentrum einem privaten Investor zu überlassen, wie auch schon erwogen, ist kein Thema mehr. Möglich als Bauträgerin wären aber auch ein Verein oder eine Stiftung. Doch der Gemeinderat zieht die AG vor und begründet dies unter anderem wie folgt:

  • Sehr gut geeignete und flexible Leitungs- und Aufsichtsstruktur;
  • Rasche Entscheidungswege;
  • detaillierte gesetzliche Regelung und umfassende Best-Practice-Regeln (vorbildliche Methoden und Praktiken zur Unternehmensführung);
  • Haftungsbeschränkung.

Als einzigen Nachteil erwähnt der Gemeinderat einen tendenziell höheren administrativen Aufwand. Als gemeinnützig wird die AG übrigens darum bezeichnet, weil sie einem gemeinnützigen Zweck dient und nicht gewinnorientiert, aber dennoch wirtschaftlich handelt. In dieser Rechtsform organisiert sind zum Beispiel auch das Alterszentrum Kehl in Baden und das St. Bernhard in Wettingen.

Woher kommt das Kapital für die neue AG? Vorab vom sogenannten Altersheimfonds, in welchem sich in all den jahren rund 4 Millionen Franken angesammelt haben. Die Gemeindeversammlung muss einen entsprechenden Verpflichtungskredit beschliessen. Das Gründungskapital der AG beträgt 1,5 Mio. Franken, weitere 2,5 Mio. werden nach Erteilung der Baubewilligung einbezahlt.

Zudem soll die Gemeindeversammlung später darüber entscheiden, ob das fürs Alterszentrum benötigte Gemeindeland (ca. 6000 Quadratmeter) als Sacheinlage in die AG eingebracht oder  im Baurecht (vernünftigerweise  zu einem  symbolischen Baurechtszins) überlassen wird. Wahrscheinlich wäre  die Sacheinlage geringfügig vorteilhafter, ich halte aber beide Wege für gangbar. Mit der Sacheinlage erhielte die AG mehr Eigenmittel, bei der Abgabe im Baurecht bliebe die Gemeinde dem Grundsatz treu, möglichst kein eigenes Land zu veräussern. Das Land bleibt so oder so faktisch Gemeindeland, weil die Gemeinde zu 100% Eigentümerin der AG bleiben soll. Gelegentlich hört man, bei einem Baurecht müsse die AG fürs benötigte Fremdkapital mehr bezahlen – doch gross kann der Unterschied nicht sein angesichts rekordtiefer Zinsen.

Sagt die Gemeindeversammlung Ja zur Aktiengesellschaft, so wird der Gemeinderat  den Verwaltungsrat bestimmen müssen. Alles andere als eine Formsache. Die gemeinnützige AG kann ihre Vorteile nur dann voll ausspielen, wenn der Verwaltungsrat nicht zu gross ist und seine Mitglieder primär nach fachlichen Kompetenzen und nicht nach politischen Gesichtspunkten ausgewählt werden. Verwaltungsrat dieser AG zu sein, darf  kein Ehren- und Kopfnickerpöschtli sein. Heutige Verwaltungsräte bringenaus ihrer beruflichen Tätigkeit  ein hohes Mass an Kompetenz in einem Bereich ein (z.B. im Finanzwesen, im Rechtswesen, im Bau und im Betrieb von Alters- und Pflegeeinrichtungen).

Aufhorchen lässt in diesem Zusammenhang, dass dem Verein Alterszentrum Würenlos in den Statuten der AG das Recht eingeräumt wird, zwei Verwaltungsräte zu stellen. Auch diese werden besonders qualifiziert sein müssen, da steht der Verein Alterszentrum in der Pflicht. Sinnvollerweise ist auch der Gemeinderat im Verwaltungsrat vertreten, damit der direkte Informationsfluss zwischen Verwaltungsrat und Gemeinderat sichergestellt ist. Ein Verschleiss knapper Ressourcen wäre es aber, gleich mehrere Gemeinderäte in dieses arbeitsintensive Gremium zu wählen. Eine Entlastungsmöglichkeit bietet sich da, die der Gemeinderat wahrnehmen sollte!

Wer das Alterszentrum betreiben wird– allenfalls auch als Filiale –, darüber wird ebenfalls erst später entschieden. Zwischen der Gemeinde und dem Betreiber wird eine Leistungsvereinbarung getroffen. Das Auswahlverfahren muss  ergebnisoffen sein. Sich vorschnell und ohne mehrere Offerten seriös geprüft zu haben, auf einen Betreiber festzulegen, wäre nicht im Interesse der Bevölkerung.Dennoch hört man bereits immer wieder den Namen St. Bernhard. Im Verwaltungsrat dieser AG sitzt (noch immer) der Würenloser Vizeammann Toni Möckel – ein zu grosser Interessenkonflikt, wie ich meine. Auch bei striktester Einhaltung der Ausstandsregeln.

Bis zur Eröffnung des Alterszentrums werden noch Jahre vergehen. Bis dahin muss auch auf planerischer Ebene noch viel passieren: Studienauftrag, Gestaltungsplan für das ganze Zentrumsgebiet (inklusive Post und Rössli), Detailprojekt, Baubewilligungsverfahren. Mögliche Stolpersteine noch und noch.

Wenigstens, was die Erschliessung des Alterszentrums betrifft, kann die Gemeindeversammlung nun einen Pflock einschlagen. Das Areal mit der heutigen Post soll für 1,9 Mio. Franken erworben werden – ein «vernünftiger Preis», der in der Mitte zweier unabhängiger Schätzungen liege, so der Gemeinderat. Warum der Kauf? Die Haupterschliessung des Alterszentrum kann nur über die Poststrasse erfolgen, doch die Verkehrssituation beim Coop ist heute schon unbefriedigend und würde sich künftig weiter zuspitzen. Kann das Postareal in die Planung einbezogen werden, ergeben sich neue Möglichkeiten. Die Poststelle soll vorerst im jetzigen Gebäude bleiben. Wo sie dereinst hinkommt, soll die erwähnte Gesamtplanung aufzeigen. Falls die Post dann überhaupt noch eigene Geschäftsstellen betreibt…

Den Traktandenbericht zur Einwohnergemeindeversammlung finden Sie hier.