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Warum auch einfach, wenn es kompliziert geht?

Arbeiten und die Kinder in der Kita betreuen lassen, ist auch für Mittelstandsfamilien oft eine Kostenfrage. Bild freepic

Die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember entscheidet darüber, ob Würenlos die Bemessungsmethode ändern soll für Gemeindebeiträge an Eltern oder Alleinerziehende, welche Kinder in der Kita betreuen lassen. Ziel ist offenbar, auf Kosten von Familien einige zehntausend Franken einzusparen. Doch der Methodenwechsel ist schwach begründet. 

Gut 50 Elternpaare oder Alleinerziehende mit 80 Kindern erhalten in Würenlos Gemeindebeiträge an die von ihnen zu tragenden Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung. Zur Bemessung dieser Beiträge wird auf das steuerbare Einkommen und Vermögen gemäss letzter rechtskräftiger Steuerveranlagung abgestellt. Diese Berechnungsmethode ist gemäss Traktandenbericht des Gemeinderates «klar und einfach und der Aufwand für die Verwaltung so gering wie nur möglich». Rechtsgrundlage ist das Elternbeitragsreglement, dieses habe sich «bisher  in der Anwendung bzw. Umsetzung weitgehend bewährt» – Was will man mehr als eine bewährte schlanke Lösung ohne aufgeblähte Bürokratie? Warum soll das Elternbeitragsreglement partout geändert werden?

Weil die Finanzkommission seit Jahren darauf drängt. Sie will zur Berechnungsmethode wechseln, die auch bei der Bemessung der Krankenkassenverbilligungen und in vielen anderen Gemeinden angewandt wird. Besser muss sie darum nicht sein. Sie ist kompliziert und für Nicht-Fachleute kaum durchschaubar. Ihr Hauptziel scheint darin zu bestehen, ein paar Fränkli zu sparen (bei den Elternbeiträgen ist für Würenlos von CHF 60’000 bis 75’000 pro Jahr die Rede) – wenn diese Fränkli denn nicht vom bürokratischen Mehraufwand (laut Gemeindeammann Möckel etwa 15 Stellenprozente) aufgefressen werden.

Was zum steuerbaren Einkommen aufgerechnet werden soll.

  • Abzüge der Kosten für Liegenschaftsunterhalt, soweit sie den Pauschalabzug übersteigen;
  • Abzüge für Einkäufe in die Pensionskasse und Beiträge an die 3. Säule;
  • Abzüge für wohltätige Spenden;
  • Abzüge für Zuwendungen an politische Parteien;
  • Abzüge für Verluste früherer Geschäftsjahre bei Selbständigerwerbenden.

«Grosszügigerweise» wird bei den Betreuungsbeiträgen auf das Aufrechnen der Krankenkassenverbilligung an das steuerbare Einkommen verzichtet.

An der Info-Veranstaltung des Gemeinderates sagte Toni Möckel, es gelte vor allem, Fehlanreize zu vermeiden. Welche Fehlanreize denn? Im Traktandenbericht steht dazu, es solle mit der  Aufrechnung von steuerlichen Abzügen (siehe roter Text oben) vermieden werden, dass Gesuchstellende, die durch andere Abzüge bereits steuerlich profitieren, «zusätzlich auch bei den Gemeindebeiträgen an die familienergänzende Kinderbetreuung profitieren.»

Wie wenn da eine mit dem anderen etwas zu tun hätte. Mit leuchtet nicht ein, weshalb eine Familie mittleren Einkommens mit höheren Kitataxen bestraft werden soll, wenn sie ihr baufälliges Eigenheim mit einer Investition, die den Pauschalabzug übersteigt, renoviert. Oder weshalb diese Familie abzustrafen ist, wenn sie Beiträge an die 3. Säule bezahlt, um später einmal der Armutsfalle Pflegeheim zu entgehen. Und wie kleinkariert ist erst die Aufrechnung von wohltätigen Spenden! 

Die Schweiz ächzt unter dem Fachkräftemangel. Überall fehlts an gut ausgebildetem Personal. An Schulen, in Spitälern, Dienstleistungs- und Produktionsbetrieben. Wie paradox und von gestern ist da eine Bemessungsmethode, welche junge Mütter (oder Väter) eher von Erwerbsarbeit  fern hält statt sie dazu zu ermuntern. Längst ist erwiesen, dass schon bei einem mittleren Familieneinkommen für den zweitverdienenden Elternteil sich die Erwerbsarbeit ab einem 40-50%-Pensum nicht mehr lohnt, wenn die Familie auf Kitabetreuung angewiesen ist. Die Kita-Kosten und die höheren Steuern fressen das zusätzliche Einkommen auf.

Durch die Politlandschaft geistern die unterschiedlichsten Rezepte, wie der Fachkräftemangel zu entschärfen sei. Eines der klügsten Rezepte ist, das in der Schweiz bereits ansässige Reservoir an qualifizierten Arbeitskräften voll auszuschöpfen. Dazu gehören auch Anreize, damit Mütter mit Kindern, höhere Arbeitspensen übernehmen bzw. wieder ins Erwerbsleben zu treten, solange ihre Kenntnisse noch up-to-date sind.  

Im vergangenen März hat der Nationalrat eine parlamentarischen Initiative gutgeheissen, wonach der Bund künftig verpflichtet wäre, bis zu 20 Prozent der Elternbeiträge an Kindertagesstätten zu übernehmen. Das will die  zuständige Ständeratskommission nicht und favorisiert stattdessen einen Vorschlag,  wonach die Arbeitgeber zu höheren Familienzulagen verpflichtet werden sollen. Für alliance f, die überparteiliche Dachorganisationen von rund 100 Frauenverbänden in der Schweiz,  brächte dieser Vorschlag  den Familien kaum etwas, würde aber die Arbeitgeber viel kosten. 

alliance f bevorzugt die stärkere Verbilligung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Umso mehr, als diese unter dem Strich für den Staat sehr preiswert ist. Es gibt darüber mehrere Studien. (mehr darüber). Sie kommen zum Schluss, dass jeder investierte Franken in Form von höheren Steuererträgen usw. wieder zurückkomme. Ergänzung vom 2. Dez. 2023: An der vom Krippenpool Baden, Wettingen, Ennetbaden und Obersiggenthal beim Berner Institut BASS bestellte Studie wurde etwa  die Berechnungsart des gesellschaftliche Nutzens von staatlich geförderten Kitas  in Franken und Rappen, aber die Grundaussage  wurde nicht widerlegt. Und seit Erscheinen dieser Studien vor etlichen Jahren dürfte die Kinderbetreuung in einer Kita noch massiv an volkswirtschaftlicher Bedeutung gewonnen haben. 

Meiner Meinung nach täte Würenlos gut daran, bei der bisherigen Beitragsbemessung zu bleiben. Die These, diese Bemessungsmethode schaffe Fehlanreize, könnte rasch in sich zusammenfallen, sollten dank verbilligter Betreuungstaxen auch nur einige Dutzend Elternteile zusätzlich in qualifizierten Berufen erwerbstätig werden oder mit höheren Arbeitspensen arbeiten. Die steigenden  Familieneinkommen würden der Gemeinde (und dem Kanton) zu höheren Steuereinnahmen verhelfen. Eine win-win-Situation.

Jetzt entscheidet der Regierungsrat

Die Alterszentrum Würenlos AG kann die ihr vom Gemeinderat wider Willen verweigerte Baubewilligung für das Projekt Margerite auf dem Rechtsweg erstreiten. Eine bis gegen Mitternacht dauernde Gemeindeversammlung hat am 7. Dezember das dafür nötige Geld bereitgestellt. Zudem hat die Versammlung das Budget 2023 mit einem Steuerfuss von 101 % (bisher 103%) genehmigt. 

Je näher Traktandum 7 rückte, desto spürbarer knisterte es vor Spannung bei den 207 anwesenden Stimmberechtigten, den Verwaltungsräten der Alterszentrum Würenlos AG (AZ AG) und den Gemeinderäten vorne am Tisch. Die AZ AG war, wie in diesem Blog mehrfach geschildert, letztes Jahr mangels Kostenkontrolle kurzzeitig illiquid. Für das Projekt Margerite sind bisher 1,737 Mio. Franken ausgegeben worden, doch erst 1,5 Mio. Franken waren bis anhin vom Souverän der AZ AG zur Verfügung gestellt worden. Nun stand Schadensbegrenzung auf dem Programm. 

Von einem 2016 bewilligten Verpflichtungskredit in der Höhe von 4 Mio. Franken gab die Versammlung nach langer, ausufernder Debatte zwei weitere Tranchen frei. Mit  104 bzw. 103 Ja gegen jeweils 69 Nein:

  1. 350’000 Franken für bereits angefallene Kosten des Baugesuchverfahrens. Mit dem Geld werden zwei Notdarlehen zurückbezahlt. Kreditgeberin war die Firma von Toni Möckel, Gemeindeammann  und Verwaltungsratspräsident der AZ AG in einer Person..
  1. 250’000 Franken für zukünftige Kosten des Baugesuchs- und Rechtsmittelverfahrens: davon 170’000 Franken für juristische Beratung und Verfahrenskosten, 80’000 Franken für den Betrieb der AZ AG (VR-Honorare etc.) bis 2024.

Lang und heiss wurde nochmals der ganze Planungsprozess beim Projekt Margerite diskutiert. Was alles hätte man besser machen müssen? – Nun, dass man die kantonale Denkmalpflege viel früher in die Planung hätte einbeziehen müssen, hatten Gemeinderat und Verwaltungsrat der AZ AG schon vorher eingeräumt. Und das Geld war ja schon ausgegeben, der Verpflichtungskredit noch lange nicht ausgeschöpft und die Darlehen sind irgendwann zurückzuzahlen. Den Nein-Stimmenden ging es wohl vor allem darum, ein Zeichen gegen Misswirtschaft und fehlende Transparenz zu setzen. 

Um die Wurst ging es bei der zweiten Tranche: Wäre sie verweigert worden, so wäre das Projekt Margerite wohl gestorben. Es sei denn, der offenbar gut betuchte Verein Alterszentrum Würenlos hätte die Anwalts- und Verfahrenskosten gesponsert. Schliesslich stellt er – ohne Aktionär zu sein – 2 Vertreter im Verwaltungsrat der AZ AG und die tragen Mitverantwortung.

Für die Gegner der Vorlage stellte sich die Frage, ob dem guten Geld noch schlechtes hinterher geworfen werden sollte. Denn das Risiko ist gross, dass das Schlussresultat lauten wird «ausser Spesen nix gewesen». Der VR der AZ AG selbst hat erklärt, die Erfolgschancen im Rechtsmittelverfahren seien «knapp 50 %»

Vor erster Instanz, dem Regierungsrat, heisst es Alterszentrum Würenlos AG versus Einwohnergemeinde Würenlos. Auf dem juristischen Prüfstand aber stehen die Argumente der kantonalen Denkmalpflege. Die lehnt das Projekt Margerite ab, weswegen die kantonale Abteilung für Baubewilligungen den Gemeinderat quasi gezwungen hat, die Baubewilligung zu verweigern. 

Die privaten Einwender sind vorläufige Gewinner im Baubewilligungsverfahren. Sie können ihre Kriegskasse schonen für den Fall, dass der Regierungsrat zugunsten Margerite entscheidet. Dann würden die Einwender mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Verwaltungs- und nötigenfalls auch vor Bundesgericht ziehen. Dieses hat in den letzten Jahren mehrfach Beschwerden gegen Gemeindebeschlüsse in Sachen Denkmal- und Ortsbildschutz gutgeheissen. 

Dass sich nur 60 % der Stimmenden hinter den Gemeinderat und den von ihm gewählten Verwaltungsrat der AZ AG gestellt haben, hat viel mit verlorenem Vertrauen zu tun. Eine Planung – von schwer erklärlichen Kehrtwendungen geprägt – und als Tüpfchen aufs i die vernachlässigte Kostenkontrolle haben Zweifel aufkommen lassen, ob diese Gremien ihrer Rolle gewachsen sind.

Die AZ AG war seit ihrer Gründung 2017 eine Blackbox. Die Zahlen der AG im Alleineigentum der Gemeinde wurden nie publiziert. Ja, bei Problemen sei sogar die Finanzkommission nur zögerlich informiert worden, wurde aus deren Reihen scharf kritisiert. Und wir Steuerzahlenden? Wir erfuhren bis zum vergangenen November nie, wie es finanziell um unsere AG stand. Dafür verriet uns der jährliche Geschäftsbericht der Einwohnergemeinde auf die Kommastelle genau, wieviele Hühner und Geissen in Würenlos herumgackern bzw.-gumpen, 

Das soll sich ändern. Deutlich angenommen wurde ein Antrag aus der Versammlung, wonach Geschäftsbericht und Rechnung  der AZ AG alljährlich nach Verabschiedung durch die Generalversammlung (=Gemeinderat) der Gemeindeversammlung vorzulegen sind.

Mehr Vertrauen haben die Würenloserinnen und Würenloser in die gemeinderätliche Finanzpolitik. Das Budget mit dem Steuerfuss von neu 101 % wurde mit nur wenigen Gegenstimmen gutgeheissen.

Im Spätherbst hatte die SVP für Aufsehen gesorgt mit der Lancierung einer Spar- und Schuldenabbau-Initiative . Von der war nun nicht mehr die Rede. Mit dem Budget 2023, das trotz Steuersenkung einen Schuldenabbau um 833’000 Franken vorsieht, nahm der Gemeinderat der SVP wohl den Wind aus den Segeln. 

Warnende Worte zu hören gab es dennoch – von der Finanzkommission (FiKo). Der Vorsitzende Thomas Zollinger (auch SVP Präsident) und mehrere Mitglieder teilten sich in die Aufgabe, den Voranschlag zu kommentieren. Sie wiesen etwa auf die Eigentümlichkeit hin, dass Würenlos zu den 30 Gemeinden im Kanton mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung gehört, aber bezüglich Steuertrag pro Kopf zu den 30 stärksten Gemeinden gehört. Die Kommission sieht auf der Aufwandseite noch Sparpotenzial, Und bei einigen geplanten Investitionen könne man sich fragen, wie nötig sie wirklich seien.

Eine ganz andere Sicht vertrat das Mitte-Mitglied Franz Müller. Die Finanzlage sei weit besser sei als sie seit Jahren von Finanzvorstand Lukas Wopmann und der Finanzkommission dargestellt werde. Von Müllers Antrag, die Steuern gleich um 4 % zu senken, wollte die  Versammlung aber nichts wissen.

Kurzen Prozess machte die Versammlung zu später Stunde mit einem 1-Millionen-Kredit für eine neue Trafostation auf der Autobahn-Raststätte Süd. Auf Antrag von Markus Städler (FiKo-Mitglied) wurde der Kredit abgelehnt. Weshalb die Gemeinde eine Million investieren soll, damit weitere Zapfsäulen für E-Autos aufgestellt werden können, konnten sich zu viele Stimmberechtigte auch nicht recht erklären.

Alle anderen Traktanden wurden gemäss Antrag des Gemeinderates gutgeheissen

Dem Gemeinderat „die Knöpfe eingetan“

Die Referendumsabstimmung über den Zusatzkredit für den erweiterten Umbau des Gemeindehauses ist mit einer klaren Niederlage des Gemeinderat ausgegangen. Gerade mal 439 Stimmberechtigte haben dessen Antrag unterstützt, 1133 haben ihn abgelehnt.

Nur 28 % der Abstimmenden sind somit dem Gemeinderat gefolgt und wollten im Zuge der Umbauarbeiten auch das gesamte Untergeschoss des Westtraktes auszubauen. 72 % finden das im Moment unnötig. Sie haben auf die Finanzkommission gehört, die schon an der Gemeindeversammlung Ablehnung des Zusatzkredites empfohlen hatte. Bei einem Stimmenpatt war die Vorlage damals nur dank Stichentscheid von Gemeindeammann Toni Möckel angenommen worden. Die SVP ergriff das Referendum. Mit durchschlagendem Erfolg, wie die Abstimmung zeigt.

Die Würenloser mussten zweifellos schon über wichtigere Geschäfte abstimmen als über diese Vorlage. Es wäre ein schlechtes Signal, wenn unsere Verwaltung nach dem Nein nun schlechter funktionieren als zuvor. Weil nach dem Nein nach dem Wegzug von TBW und Bauamt in den eigenen Werkhof nur 1,9 statt 2,77 Millionen Franken verbaut werden, geht die Welt gewiss nicht unter. Es können dafür etwas mehr Schulden abgebaut werden.

Weil neben der Gemeindeabstimmung keine kantonale oder nationale Abstimmung stattfand, lag die die Stimmbeteiligung tiefer als sonst. Bei einem solchen Sololauf gehen vor allem jene abstimmen, die sich für Politik auf Gemeindeebene interessieren. Stimmen auch viele andere mit, haben Behördenvorlagen eher leichtes Spiel.

Das Resultat zeigt, dass der Gemeinderat bei einem beträchtlichen Teil der Stimmberechtigten kein blindes Vertrauen geniesst. Zieht man in Betracht, dass an der Gemeindeversammlung zwei weitere gemeinderätliche Vorlagen zurückgewiesen worden sind (Verkauf des Postareals und Ausbau des Rössliweges Ostteil) liegt der Schluss nahe, dass die Stimmberechtigten nun die Gelegenheit wahrnahmen, dem Gemeinderat zu zeigen „wo Gott hockt“. Mit gleich mehreren überstürzt zur Abstimmung gebrachten Vorlagen hat der Gemeinderat jedenfalls eine bedenkliche Hemdsärmeligkeit und Überrumpelungstaktik an den Tag gelegt.

Umso positiver, dass die Finanzkommission – die letzte vom Volk gewählte – Kommission sich von den gemeinderrätlichen Argumenten nicht hat einlullen lassen. An der Gemeindeversammlung war es ja zu seinem überaus gehässigen Wortgefecht zwischen einem Kommissionsmitglied und dem Gemeindeammann gekommen. Und darauf wurden aus den Reihen der „Mitte“ der Finanzkomission wegen Amtsanmassung die Leviten gelesen. Doch die Finanzkommission ist eben nicht eine beratende Kommission des Gemeinderates wie all die anderen – oft zu ihrem eigenen Leidwesen ziemlich zahnlosen – Kommissionen.

Die Finanzkommsion prüft die dem Souverän vorgelegten Finanzgeschäfte (inkl. Budgets und Rechnungen) nicht als Hilfsorgan des Gemeinderates, sondern sie tut dies im Auftrage des Souveräns (aller Stimmberechtigten). Nach Abschaffung der Schulpflege ist die Aiko das einzige Gremium auf lokaler Ebene mit einer (beschränkten) Aufsichtsfunktion über den Gemeinderat. So gesehen kam das durchaus vertretbare Nein zur genau richtigen Zeit.

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Und noch kurz zu einem anderen Thema. Seit Anfang Jahr stehen auf der Zentrumswiese die Bauprofile für das Alterszentrum-Projekt. Vier Einwendungen sind bekanntlich während der Projektauflage eingegangen, darunter eine von mehreren Anwohnern. Sie üben unter anderem wegen des Ortsbildschutzes seit langem Kritik am Projekt und an dessen Standort entlang des Furtbachs. Alle Einwender sind nicht namentlich bekannt. Nun ist in der Gemeinde da und dort zu hören, wahrscheinlich sei auch der Aargauer Heimatschutz unter den Einwendern. Dem ist nicht so, wie eine Anfrage von würenblicker bim Aargauer Heimatschutz ergab.

Heimatschutz-Geschäftsführer Henri Leuzinger schrieb würenblicker: „Der Aargauer Heimatschutz hat sich in der Tat intensiv mit den verschiedenen Phasen der Planung und Projektierung des Alterszentrums befasst. Am Ende und in Abwägung aller Verfahrensschritte hat die Geschäftsleitung entschieden, von einer Intervention abzusehen, weil das Projekt selbst sowie die Änderungen, welche an ihm vorgenommen wurden, zu einem vertretbaren Resultat geführt haben.“

Das ist eine gute Botschaft für all jene, die bangen und hoffen, das Baubewilligungsverfahren möge durch die Einwender nicht allzu sehr in die Länge gezogen werden. Der Heimatschutz wäre ein Kontrahent gewesen, mit dem nicht zu spassen gewesen wäre.

Alterszentrum: Projekt verbessert – Gegner besänftigt?

Eine aktuelle Informationstafel an der Ecke Rössligasse/Chileweg informiert über das nun auf der Zentrumswiese ausgesteckte Projekt für das Alterszentrum.
Eine aktuelle Informationstafel an der Ecke Rössligasse/Chileweg informiert über das nun auf der Zentrumswiese ausgesteckte Projekt für das Alterszentrum. (Bild würenblicker)

Nach 33-jähriger Planungsgeschichte ist es endlich geschafft: Zum ersten Mal ist ist ein Baugesuch für ein Alterszentrum in Würenlos eingereicht worden. Zwei frühere Projekte waren bereits vorher gescheitert.

In seinen öffentlichen Äusserungen ist Toni Möckel – in Personalunion Gemeindeammann und Präsident des Verwaltungsrates der Alterszentrum Würenlos AG – die Erleichterung und auch der Stolz darüber anzuhören, es bis zu diesem Punkt geschafft zu haben. Das eingereichte Baugesuch mag Möckel auch ein Stück weit darüber hinweg trösten, dass für ihn und seine Gemeinderatskollegen im vergangenen Jahr Etliches nicht rund gelaufen ist. 

Die Desavouierung des Gemeinderates durch die Bevölkerung im Falle der Aushubdeponie Steindler war selbstverschuldet und die Blamage hätte sich mit mehr politischem Gespür und Mut vermeiden lassen. Nicht wie gewünscht lief es auch an der Dezember-Gemeindeversammlung. Der Verkaufsvertrag fürs Postgebäude und der Ausbau Rössliweg Nord wurden zur Nachbesserung an den Gemeinderat zurückgewiesen. Und zu einem dritten Geschäft, dem Zusatzkredit für einen weiteren Ausbau des Gemeindehauses, wird noch eine Urnenabstimmung stattfinden. Die SVP gab ebenfalls zum Jahresbeginn bekannt, sie habe die nötige Zahl von Unterschriften für das Referendum innert zwei Wochen zusammengebracht. – In all dem, aber auch in der Ablehnung des Gemeindehauskredites durch die Finanzkommission offenbart sich eine gewisse Vertrauenskrise.

Doch zurück zum Alterszentrum. Bevor die Bauprofile aufgestellt und die Bauauschreibung in der «Limmatwelle» Nr. 1/2022 erfolgt ist , wurde eine Informationsbroschüre der Alterszentrum Würenlos AG in alle Haushalte verteilt. Die Broschüre gibt einen guten Überblick darüber, was auf der Zentrumswiese aktuell geplant ist und zwar neben den Hochbauten fürs Alterszentrum auch eine Renaturierung des Furtbachs und eine Verbesserung des Hochwasserschutzes entlang des Alterszentrums sowie die Gestaltung der Zentrumswiese ausserhalb des Alterszentrumareals. Diese Umgebungspläne sind Teil des Auflageprojekts. Leider wird in der Info-Broschüre nicht genauer erläutert, für welche Umgebungsarbeiten die Einwohnergemeinde selber als Bauherrin auftreten wird und dass dafür die Einwohnergemeinde-Versammlung noch entsprechende Kredite zu genehmigen haben wird.

Abgesehen davon wird das Info-Heft, dem weitere folgen sollen, sehr professionell konzipiert, gestaltet und redigiert. Es hebt sich positiv von allem ab, was in jüngerer Zeit in Würenlos von amtlicher oder (wie beim Alterszentrum) halbamtlicher Seite informationsmässig geboten wurde. 

Klugerweise wird im Heft kein Zeitplan für die weiteren Realisierungsschritte genannt.  Schon zu oft haben sich die Alterszentrum Würenlos AG und ihr VR-Präsident Möckel mit zu optimistischen Terminplänen in die Nesseln gesetzt. Im Sommer 2019 stand schon mal  ein Baugespann fürs Alterszentrum. Damals wollte sich die Alterszentrum Würenlos AG in einem Vorentscheid vom Gemeinderat wichtige Elemente ihres Projektes Margerite vorab bewilligen lassen. Mehr als ein Jahr später wurde das Gesuch zurückgezogen. Man strebe jetzt gleich die eigentliche Baubewilligung an, hiess es. In der Zwischenzeit waren von mehreren Anwohnern Einwendungen gemacht worden, die sich nicht einfach unter den Tisch wischen liessen. Der Gemeinderat bestellte unter anderem ein Ortsbild-Gutachten. Dieses kam zum Schluss, dass ein Alterszentrum am vorgesehenen Standort nahe des Furtbachs zwar denkbar, das ursprüngliche Margerite-Projekt aber wohl nicht bewilligungsfähig sei.

Ausgesteckt ist nun ein klar besseres, redimensioniertes Projekt. Das gesamte Gebäudevolumen wurde um 15% reduziert. Die 44 Einzel-Pflegezimmer blieben, die Zahl der Alterswohnungen mit Dienstleistungsangebot wurde um 12 auf 32 reduziert. Einzelne Trakte sind um ein Stockwerk niedriger. Kein Gebäudeteil mehr ist fünf-geschossig, die höchsten Trakte sind jetzt viergeschossig. Zudem wurde der sehr lange Gebäuderiegel in zwei Gebäude aufgeteilt. Der teilweise überdachte Zwischenraum ist eine Sicht- und Durchgangsachse.

Auch nach dem Rückzug des Vorentscheid-Gesuchs haben sich einige Gegner wiederholt zu Wort gemeldet und sowohl den Planungsablauf wie auch den Standort auf dem Furtbach-seitigen Teil der Zentrumswiese grundsätzlich in Frage gestellt. Dass dem nun stark verbesserten Auflageprojekt gar keine Opposition mehr erwächst, ist deshalb nicht zu erwarten. „Ich wäre nicht überrascht, wenn es Einsprachen geben würde. Allerdings rechne ich nicht mit einer grossen Anzahl“, zitiert die „Limmatwelle“ dazu Gemeindeammann Möckel.

Selbst wenn die bisherige Front der Gegner bröckeln sollte, die Zahl der Einsprachen gegen das Auflageprojekt ist nicht so wichtig. Das Baurecht ist sehr kompliziert geworden, und das erst recht bei so grossen und komplexen Bauvorhaben wie einem Alterszentrum. Ein oder mehrere Einsprecher, die über genügend Ausdauer und Geld verfügen, können ein solches Bauvorhaben zwar vielleicht nicht verhindern, aber zumindest erheblich verzögern. Ein gewiefter Bauanwalt wird bei jedem Projekt irgendwo eine oder mehrere Schwachstellen finden, über die sich durch den ganzen Instanzenzug hindurch herrlich streiten lässt. Unter den möglichen Einsprechern hat es durchaus solche, welche die genannten Voraussetzungen zu erfüllen scheinen.

Möglicherweise wird nach Ablauf der Auflage- und Einsprachefrist am 8. Februar etwas klarer sein, ob Toni Möckels Hoffnung, „dass im Jahr 2025 die ersten Senioren im Würenloser Alterszentrum einziehen können“ („Limmatwelle“) mehr ist als ein leiser Hoffnungsschimmer.

Nur noch 25 Betagte leben in auswärtigen Alterszentren
Aktuell leben gemäss der verteilten Info-Broschüre 25 Würenloserinnen und Würenloser auswärts in einem Alters- und Pflegeheim. Ende 2015 waren es noch 36 Personen, wie damals in einem Informationsblatt des Vereins Alterszentrum Würenlos zu lesen war. Ist die angesichts einer leichten Zunahme der Bevölkerung in den letzten 6 Jahren erstaunliche Abnahme ein blosser Zufall? Oder ist eine mögliche Erklärung, dass seit Beginn der Corona-Pandemie Betagte mit dem Eintritt in eine Alters- und Pflegeeinrichtung noch länger zuwarten als vorher? Jedenfalls melden seither Alterszentren häufiger eine tiefe und betriebswirtschaftlich problematische Belegung.