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Referendum gegen Alterszentrum-Kredit

60 Prozent der Stimmenden haben an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember einem Kredit von 250 000 Franken zugestimmt, damit die verweigerte Baubewilligung fürs Alterszentrum auf dem Rechtsweg doch noch erstritten werden kann. Nun ist gegen den Entscheid der Gemeindeversammlung das Referendum ergriffen worden. 

Entscheidet sich das Schicksal des Projekts Margerite schon bald an der Urne?

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Das Referendumskomitee möchte auf dem riskanten Rechtsweg nicht noch Zeit und Geld verlieren, sondern jetzt schon die Weichen stellen in Richtung einer neuen «baubaren Lösung». Von den Komiteemitgliedern haben vor allem zwei in jüngerer Zeit auf sich aufmerksam gemacht: Steven Schraner als Gemeinderatskandidat der SVP und Robert Blarer mit politischen Aktionen. Nur zwei Komiteemitglieder (Luzia und Roland Benguerel) gehörten zu den privaten Einwendern gegen das Projekt Margerite. Das Komitee muss nun bis 31. Dezember (notfalls bis 8. Januar 2023) rund 430 Unterschriften zusammenkriegen. Das ist in der Weihnachts- und Silvesterzeit nicht leicht, aber auch nicht unmöglich.

Die total verfuhrwerkte Situation ums Alterszentrum (Link zum vorangegangenen Artikel) gestaltet sich mit dem Referendum gewiss nicht einfacher.  Vor lauter Fristen, Instanzen und Verfahren kann man schon den Überblick verlieren. So musste die Alterszentrum Würenlos AG (AZ AG) die Ablehnung ihres Baugesuchs durch den  Gemeinderat beim Regierungsrat anfechten, bevor feststehen wird, ob sie das dafür benötigte Geld aus der Gemeindekasse erhalten wird. 

Die AZ AG wird das Beschwerdeverfahren vor Regierungsrat wie vorgesehen weiterführen können, wenn
– es dem dem Referendumskomitee nicht gelingt, die nötige Zahl an Unterschriften zu sammeln, oder
– das Referendum zwar zustande kommt, an der Urne aber dem 250’000 Franken-Kredit zugestimmt wird . 

Resultiert an der Urne aber ein Nein, so fehlt der AZ AG das nötige Geld, um den Rechtsweg zu beschreiten. Sie müsste die bereits eingereichte Beschwerde zurückziehen. «Margerite» wäre gestorben. Es käme einer Missachtung des Wählerwillens gleich, das Verfahren vor Regierungsgrat (Anwaltkosten usw.) anderweitig zu finanzieren, etwa durch Gewährung privater Kredite an die AG.

Wer das Referendum unterstützt, ermöglicht einen Entscheid für oder gegen das Projekt Margerite,  der demokratisch breiter abgestützt wäre als der mit 103 Ja gegen 69 Nein gefasste Kreditbeschluss der Gemeindeversammlung. Zudem ermöglicht das Referendum uns Stimmberechtigten, erstmals darüber abzustimmen, ob wir die (das Ortsbild stark beeinträchtigende) Platzierung des Alterszentrums auf dem Furtbach-seitigen Teil der Zentrumswiese richtig oder falsch finden. Denn anders als die Befürworter von Margerite gerne behaupten, wurden wir Stimmberechtigten dazu noch nie direkt befragt. Die Landkäufe auf der Zentrumswiese und die Gründung der Alterszentrum Würenlos AG haben wir bewilligt ohne zu ahnen, dass sich die AZ AG dereinst ausgerechnet für diesen heiklen Standort nahe beim Bach entscheiden würde.

Die Befürworter des Projektes Margerite und unter ihnen besonders die Hardliner nahmen bisher ganz selbstverständlich in Anspruch, für eine Mehrheit der Würenloserinnen und Würenloser zu sprechen und handeln. Es ist durchaus möglich, dass ihnen auch an der Urne eine Mehrheit den Rücken stärken wird. Ich gehe aber davon aus, dass das Abstimmungsergebnis knapper ausfallen wird als an der Gemeindeversammlung. Der Aufmarsch zu dieser war zwar höher als normal, aber weit entfernt von der Rekordbeteiligung an der legendären Versammlung 2013, als der gemeinderätliche Antrag für den Alterszentrum-Standort im Gebiet Wiemel bös abgeschmettert wurde.

Seither sind 10 Jahre ins Land gegangen. Die Bevölkerung ist stark gewachsen, ihre Bedürfnisse haben sich zum Teil stark gewandelt – so ist man mobiler geworden, auch beim Wohnen im Alter.  Und selbst viele schon länger hier Ansässige haben die Stürmerei und Zankerei ums Alterszentrum satt und reagieren darauf zunehmend mit Desinteresse an Lokalpolitik und mit Stimmabstinenz.

Die Referendumsabstimmung würde schon in wenigen Monaten stattfinden. Eine Ablehnung des 250’000-Franken-Kredits scheint nicht ganz ausgeschlossen zu sein. Gut, sich jetzt schon Gedanken zu machen, wie es weiter gehen soll, falls «Margerite» beerdigt werden müsste. Ein längerer Marschhalt wäre wohl unumgänglich. Es wäre zu verhindern, dass sich die AZ AG in womöglich unveränderter Besetzung des Verwaltungsrates sogleich ins nächste Planungsabenteuer stürzt

Zunächst müsste alles auf den Tisch. Unter dem Lead des Gemeinderates und unter Einbezug breitester Bevölkerungskreise. Zur Diskussion gestellt werden müsste alles, auch was bisher sakrosankt war. Braucht es in Zukunft wirklich ein Alterszentrum dieser Grösse? Wohin damit, wenn die Zentrumswiese dafür zu klein ist? Sind Pflegeheime in Baden, Wettingen oder Spreitenbach wirklich unzumutbar für bettlägerige Bewohner? Könnte ein Teil der betreuten Wohnungen woanders erstellt werden auf dem Gemeindegebiet (Standorte sind vorstellbar), damit sie rascher als ein ganzes Alterszentrum zur Verfügung stünden? 

Jetzt entscheidet der Regierungsrat

Die Alterszentrum Würenlos AG kann die ihr vom Gemeinderat wider Willen verweigerte Baubewilligung für das Projekt Margerite auf dem Rechtsweg erstreiten. Eine bis gegen Mitternacht dauernde Gemeindeversammlung hat am 7. Dezember das dafür nötige Geld bereitgestellt. Zudem hat die Versammlung das Budget 2023 mit einem Steuerfuss von 101 % (bisher 103%) genehmigt. 

Je näher Traktandum 7 rückte, desto spürbarer knisterte es vor Spannung bei den 207 anwesenden Stimmberechtigten, den Verwaltungsräten der Alterszentrum Würenlos AG (AZ AG) und den Gemeinderäten vorne am Tisch. Die AZ AG war, wie in diesem Blog mehrfach geschildert, letztes Jahr mangels Kostenkontrolle kurzzeitig illiquid. Für das Projekt Margerite sind bisher 1,737 Mio. Franken ausgegeben worden, doch erst 1,5 Mio. Franken waren bis anhin vom Souverän der AZ AG zur Verfügung gestellt worden. Nun stand Schadensbegrenzung auf dem Programm. 

Von einem 2016 bewilligten Verpflichtungskredit in der Höhe von 4 Mio. Franken gab die Versammlung nach langer, ausufernder Debatte zwei weitere Tranchen frei. Mit  104 bzw. 103 Ja gegen jeweils 69 Nein:

  1. 350’000 Franken für bereits angefallene Kosten des Baugesuchverfahrens. Mit dem Geld werden zwei Notdarlehen zurückbezahlt. Kreditgeberin war die Firma von Toni Möckel, Gemeindeammann  und Verwaltungsratspräsident der AZ AG in einer Person..
  1. 250’000 Franken für zukünftige Kosten des Baugesuchs- und Rechtsmittelverfahrens: davon 170’000 Franken für juristische Beratung und Verfahrenskosten, 80’000 Franken für den Betrieb der AZ AG (VR-Honorare etc.) bis 2024.

Lang und heiss wurde nochmals der ganze Planungsprozess beim Projekt Margerite diskutiert. Was alles hätte man besser machen müssen? – Nun, dass man die kantonale Denkmalpflege viel früher in die Planung hätte einbeziehen müssen, hatten Gemeinderat und Verwaltungsrat der AZ AG schon vorher eingeräumt. Und das Geld war ja schon ausgegeben, der Verpflichtungskredit noch lange nicht ausgeschöpft und die Darlehen sind irgendwann zurückzuzahlen. Den Nein-Stimmenden ging es wohl vor allem darum, ein Zeichen gegen Misswirtschaft und fehlende Transparenz zu setzen. 

Um die Wurst ging es bei der zweiten Tranche: Wäre sie verweigert worden, so wäre das Projekt Margerite wohl gestorben. Es sei denn, der offenbar gut betuchte Verein Alterszentrum Würenlos hätte die Anwalts- und Verfahrenskosten gesponsert. Schliesslich stellt er – ohne Aktionär zu sein – 2 Vertreter im Verwaltungsrat der AZ AG und die tragen Mitverantwortung.

Für die Gegner der Vorlage stellte sich die Frage, ob dem guten Geld noch schlechtes hinterher geworfen werden sollte. Denn das Risiko ist gross, dass das Schlussresultat lauten wird «ausser Spesen nix gewesen». Der VR der AZ AG selbst hat erklärt, die Erfolgschancen im Rechtsmittelverfahren seien «knapp 50 %»

Vor erster Instanz, dem Regierungsrat, heisst es Alterszentrum Würenlos AG versus Einwohnergemeinde Würenlos. Auf dem juristischen Prüfstand aber stehen die Argumente der kantonalen Denkmalpflege. Die lehnt das Projekt Margerite ab, weswegen die kantonale Abteilung für Baubewilligungen den Gemeinderat quasi gezwungen hat, die Baubewilligung zu verweigern. 

Die privaten Einwender sind vorläufige Gewinner im Baubewilligungsverfahren. Sie können ihre Kriegskasse schonen für den Fall, dass der Regierungsrat zugunsten Margerite entscheidet. Dann würden die Einwender mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Verwaltungs- und nötigenfalls auch vor Bundesgericht ziehen. Dieses hat in den letzten Jahren mehrfach Beschwerden gegen Gemeindebeschlüsse in Sachen Denkmal- und Ortsbildschutz gutgeheissen. 

Dass sich nur 60 % der Stimmenden hinter den Gemeinderat und den von ihm gewählten Verwaltungsrat der AZ AG gestellt haben, hat viel mit verlorenem Vertrauen zu tun. Eine Planung – von schwer erklärlichen Kehrtwendungen geprägt – und als Tüpfchen aufs i die vernachlässigte Kostenkontrolle haben Zweifel aufkommen lassen, ob diese Gremien ihrer Rolle gewachsen sind.

Die AZ AG war seit ihrer Gründung 2017 eine Blackbox. Die Zahlen der AG im Alleineigentum der Gemeinde wurden nie publiziert. Ja, bei Problemen sei sogar die Finanzkommission nur zögerlich informiert worden, wurde aus deren Reihen scharf kritisiert. Und wir Steuerzahlenden? Wir erfuhren bis zum vergangenen November nie, wie es finanziell um unsere AG stand. Dafür verriet uns der jährliche Geschäftsbericht der Einwohnergemeinde auf die Kommastelle genau, wieviele Hühner und Geissen in Würenlos herumgackern bzw.-gumpen, 

Das soll sich ändern. Deutlich angenommen wurde ein Antrag aus der Versammlung, wonach Geschäftsbericht und Rechnung  der AZ AG alljährlich nach Verabschiedung durch die Generalversammlung (=Gemeinderat) der Gemeindeversammlung vorzulegen sind.

Mehr Vertrauen haben die Würenloserinnen und Würenloser in die gemeinderätliche Finanzpolitik. Das Budget mit dem Steuerfuss von neu 101 % wurde mit nur wenigen Gegenstimmen gutgeheissen.

Im Spätherbst hatte die SVP für Aufsehen gesorgt mit der Lancierung einer Spar- und Schuldenabbau-Initiative . Von der war nun nicht mehr die Rede. Mit dem Budget 2023, das trotz Steuersenkung einen Schuldenabbau um 833’000 Franken vorsieht, nahm der Gemeinderat der SVP wohl den Wind aus den Segeln. 

Warnende Worte zu hören gab es dennoch – von der Finanzkommission (FiKo). Der Vorsitzende Thomas Zollinger (auch SVP Präsident) und mehrere Mitglieder teilten sich in die Aufgabe, den Voranschlag zu kommentieren. Sie wiesen etwa auf die Eigentümlichkeit hin, dass Würenlos zu den 30 Gemeinden im Kanton mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung gehört, aber bezüglich Steuertrag pro Kopf zu den 30 stärksten Gemeinden gehört. Die Kommission sieht auf der Aufwandseite noch Sparpotenzial, Und bei einigen geplanten Investitionen könne man sich fragen, wie nötig sie wirklich seien.

Eine ganz andere Sicht vertrat das Mitte-Mitglied Franz Müller. Die Finanzlage sei weit besser sei als sie seit Jahren von Finanzvorstand Lukas Wopmann und der Finanzkommission dargestellt werde. Von Müllers Antrag, die Steuern gleich um 4 % zu senken, wollte die  Versammlung aber nichts wissen.

Kurzen Prozess machte die Versammlung zu später Stunde mit einem 1-Millionen-Kredit für eine neue Trafostation auf der Autobahn-Raststätte Süd. Auf Antrag von Markus Städler (FiKo-Mitglied) wurde der Kredit abgelehnt. Weshalb die Gemeinde eine Million investieren soll, damit weitere Zapfsäulen für E-Autos aufgestellt werden können, konnten sich zu viele Stimmberechtigte auch nicht recht erklären.

Alle anderen Traktanden wurden gemäss Antrag des Gemeinderates gutgeheissen

Alterszentrum: Baugesuch abgewiesen, jetzt sind die Juristen dran

Der Gemeinderat hat das Baugesuch der Alterszentrum Würenlos AG für das Alterszentrum abgewiesen. Gezwungenermassen. Die Abteilung für Baubewilligungen beim kantonalen Departement für Bau, Verkehr und Umwelt verweigerte die Zustimmung zum Baugesuch. 

Eine aktuelle Informationstafel an der Ecke Rössligasse/Chileweg informiert über das nun auf der Zentrumswiese ausgesteckte Projekt für das Alterszentrum.
Bauprofile und Informationstafel für das Alterszentrum. Die Chancen, dass hier so gebaut
wird, wie die Profile zeigen, liegen bei knapp 50 %.

Es war kein Freudentag für all jene, die darauf hoffen, das Alterszentrum werde bald gebaut. Gemeinderat und Verwaltungsrat der Alterszentrum Würenlos AG (im folgenden AZ AG) orientierten am Dienstagabend über den aktuellen Stand der Dinge. Wie schon im letzten Sommer absehbar war, hat der Kanton die Ampel für die Erteilung der Baubewilligung durch den Gemeinderat auf Rot gestellt. Die kantonale Denkmalpflege (angesiedelt im Departement Bildung, Kultur und Sport) macht geltend, das Projekt Margerite auf dem Furtbach-seitigen Teil der Zentrumswiese beeinträchtige die Umgebung der kantonalen Schutzobjekte Alte Mühle und Kirchturm zu stark. Andere Dienstabteilungen des Kantons, die auch mitzureden haben, z.B. wegen des Furtbachs oder der Verkehrserschliessung, hatten gegen eine Baubewilligung nichts einzuwenden.

Am Info-Abend war zu erfahren, dass sich der Gemeinderat und der Verwaltungsrat der AZ AG an einer gemeinsamen Sitzung, moderiert durch eine Mediatorin, mit der entstandenen Situation auseinandergesetzt haben. Für das weitere Vorgehen sehen sie vier Optionen:  

  1. Beschwerde der AZ AG beim Regierungsrat gegen den Entscheid der Abteilung für Baubewilligungen.
  2. Neues Projekt auf der Zentrumswiese, aber an anderer Stelle (wie es die Denkmalpflege schon im Sommer empfahl).
  3. Neues Projekt an einem anderen Standort (z.B. Wiemel).
  4. Totalabbruch der Planung für ein Alterszentrum. 

Option 4 will will niemand. Die Optionen 1 – 3 sind alle mit erheblichen Risiken behaftet. Die AZ AG selbst schätzt ihre Chancen bei einem Weiterzug (Option 1) auf «knapp 50%»

Doch Gemeinderat und AZ AG mussten sich für das ihrer Meinung nach geringste Übel entscheiden: Die AZ AG wird den Rechtsweg beschreiten mit dem Ziel, dass der Regierungsrat oder wenn nötig später das Verwaltungsgericht oder erst das Bundesgericht den Weg frei macht zur Erteilung der Baubewilligung. Das ist mit erheblichen Kosten für Anwälte, Gerichts- und andere Gebühren verbunden und es dauert. Unterliegt die AZ AG in letzter Instanz, so ist man in 5, 6 Jahren gleich weit wie heute. 

Sollte aber die AZ AG beim Regierungsrat obsiegen, so machte Heinrich Nüssli als Sprecher von Einwendern am Info-Abend unmissverständlich klar, dass sie sich damit nicht abfinden und den Rechtsweg beschreiten würden.  (Folgen siehe letzter Absatz). Wortmeldungen aus dem Publikum machten deutlich, dass viele Würenloserinnen und Würenloser in ihrer Enttäuschung Mühe haben, sich damit abzufinden, dass sich der Kampf ums Alterszentrum nun definitiv auf die juristische Ebene verlagert hat. Mit emotionalen Argumenten, wie sie seit Jahrzehnten die Thematik belasten, ist nun kein Stich mehr zu holen. Und «Aarau» ist nicht an allem schuld.

Gemeinderat und AZ AG gaben sich verhalten selbstkritisch. Ihre vier wichtigsten Einsichten: Die Denkmalpflege sei nicht frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden worden, im Spannungsfeld zwischen effizienten Betriebsabläufen im Alterszentrum und der denkmalpflegerischen Sichtweise sei keine befriedigende Lösung gefunden worden, der Planungsperimeter fürs Alterszentrum sei zu kleinflächig festgelegt worden und im Verwaltungsrat sei die Kostenkontrolle zu kurz gekommen, worauf der Bauherrenvertreter zu wenig darauf aufmerksam gemacht habe.

Es gibt im Planungsprozess mehrere solcher Episoden, die das Vertrauen der Würenloserinnen und Würenloser in die Alterszentrum-Planung nicht eben gefördert haben. Eine weitere, für das weitere Verfahren wohl belanglose Geschichte gab am Info-Abend zu reden. Die kantonale Denkmalpflege hat schon 2013 in einem Brief an die örtliche Ortsbildschutzkommission ein Überbauen der Zentrumswiese «grundsätzlich in Frage gestellt». Er habe diesen Brief nie gesehen, sagte Möckel erst. Nachdem Heinrich Nüssli sowie SVP-Vizepräsident Pascal Pfeffer belegen konnten, dass er und das VR-Mitglied Matthias Rufer seinerzeit sehr wohl eine Briefkopie erhalten hätten, bat Möckel um Verständnis für seine Erinnerungslücke. 

Eine wichtige Quelle allen Übels ist der Umstand, dass wegen des Alterszentrum bei der Entwicklung des Areals Zentrumswiese vom normalen Planungsablauf abgewichen wurde – wohl in der nichterfüllten Hoffnung, Zeit zu sparen. Ein Sondernutzungsplan für die gesamte Zentrumswiese, inklusive Post, Rössli und Zentrumsscheune wurde in Angriff genommen, aber dann nicht weiterverfolgt. Eine solche Sondernutzungsplanung (Gestaltungsplan, Erschliessungsplan) hätte denkmalpflegerische Aspekte früher in den Fokus gerückt und der Bevölkerung Gelegenheit geboten, über die Positionierung des Alterszentrums auf der Zentrumswiese mitzureden. 

Es war überraschend, dass der frühere Gemeindeammann Hans Ueli Reber  – wie zuvor schon Heinrich Nüssli von der Einwenderseite – dem Gemeinderat dringend empfahl, den schwierigen Weg über einen Sondernutzungsplan doch noch zu beschreiten. – Nicht auszuschliessen, dass ein zeitraubender Sondernutzungplan der Königsweg sein wird, irgendwann doch noch zu einem Alterszentrum auf der Zentrumswiese zu kommen.

In einer weiteren Folge wird sich würenblicker unter anderem mit den Organisationsstrukturen beim Alterszentrum Würenlos und mit der umstrittenen Doppelrolle von Toni Möckel als Gemeindeammann und VR-Präsident der AZ AG befassen.

Strapazierte Geduld

Wir Würenloserinnen und Würenloser haben ja nicht den Ruf, politisch besonders flink zu agieren. Doch sogar unsere Geduld kann gehörig strapaziert werden. Etwa, wenn der Kanton in einer Gemeindeangelegenheit ein wichtiges Wort mitzureden hat. An der Info-Veranstaltung des Gemeinderats im Vorfeld der Sommer-Gemeindeversammlung ist das an zwei Beispielen illustriert worden.

Das Geld für die Revision der Allgemeinen Nutzungs
planung ist schon 2018 bewilligt worden.

7 Monate wird es gedauert haben, wenn der Kanton voraussichtlich im August zum Projekt Alterszentrum Würenlos Stellung nehmen wird, wie der neue Hochbauvorstand Consuelo Senn dem spärlich erschienen Pubikum am Info-Abend vorrechnete. Die Abteilung für Baubewilligungen des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt prüft Baugesuche für ein Projekt, wenn dieses etwa die Verkehrsverhältnisse auf Kantonsstrassen (Landstrasse) beeinflusst oder Gewässer (Furtbach) tangiert. Die Projektunterlagen seien dem Kanton im Januar – parallel zur öffentlichen Auflage im Baubewilligungsverfahren – unterbreitet worden.. Bis die Stellungnahme aus Aarau eintreffe, sei der Gemeinderat als Baubehörde «auf Stand-by», so Senn.

Dass der Kanton für die Prüfung des Bauprojektes sieben oder mehr Monate brauche, sei unverständlich, sagte Sigi Zihlmann (Vorstandsmitglied des Vereins Alterszentrum) an der Info-Veranstaltung. Es sei schliesslich davon auszugehen, dass der Kanton schon lange vor dem Januar 2022  in die Projektierung einbezogen worden sei. 

Allerdings kommt vielleicht die Verzögerung gerade recht, hat doch auch auch die Gemeinde noch Hausaufgaben zu erledigen. Die verkehrsmässige Erschliessung der Zentrumswiese ist noch nicht endgültig geregelt. Für den Ausbau der Poststrasse im Süden ist das Baugesuch eben publiziert worden. Und über die Norderschliessung (Rössliweg bei Kinderoase) wird noch gehirnt. Ein erstes Projekt hat die Gemeindeversammlung Ende 2021 zurückgewiesen, weil für den Ausbaug  des Rössliwegs nicht nur angrenzendes Privatland beansprucht werden solle.

7 Monate – von Juni 2021 bis Februar 2022 – lag  auch die Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung beim Kanton zur Vorprüfung. Nach der Kreditbewilligung durch die Gemeindeversammlung Ende 2016 gings im Januar 2018 richtig los. Das beauftragte Planungsbüro, Fachspezialisten, eine Spezialkommission und Arbeitsgruppen, für welche sich über 40 Bürgerinnen und Bürger beworben hatten, nahmen ihre Arbeit auf. Gemäss damaligem Ablaufplan hätte die Gesamtrevision von der Sommergmeind 2021 verabschiedet und bis Ende 2021 vom Regierungsrat in Kraft gesetzt werden sollen.
 
Doch Ende letzten Jahres war das kantonale Baudepartement (Abteilung für Baubewilligungen) noch an der Vorprüfung des Entwurfs. Im Februar 22 dann die Stellungnahme aus Aarau mit 25 Vorbehalten und 50 so genannten Hinweisen. Ins Gewicht fallen vor allem die Vorbehalte. Dazu zwei Beispiele: Aarau hält das Würenloser Bevölkerungsziel von 7300 Personen für den Planungszeitraum von 15 – 20 Jahren für zu tief –  Stichwort innere Verdichtung.  Und verlangt wird die Einführung der Grünflächenziffer (zwecks besserer Durchgrünung des Siedlungsgebiets) nicht nur in Wohnzonen, sondern auch in gemischten Wohn- und Gewerbezonen. Im Juni treffen sich Gemeinde- und Kantonsvertreter zu einer ersten Besprechung. Wird die neue Nutzungsplanung teilweise noch korrigiert, unterzieht sie der Kanton einer zweiten Vorprüfung . Man hofft, sie möge weniger lang dauern als die erste.

Parallel zur Vorprüfung lief im Juli und August 2021 das öffentliche Mitwirkungsverfahren. Dabei wurden 60 Anträge zu insgesamt 200 diversen Punkten der Nutzungsplanung gestellt. Nach den Sommerferien will der Gemeinderat über die Anträge beschliessen und seine Entscheide in einem Mitwirkungsbericht zusammenfassen und begründen. Es folgen zwei Info-Veranstaltungen, eine Im August 22 für alle Grundeigentümer und eine im Herbst für die Furtbachanstösser, welche teilweise durch einen neu festgelegten «Gewässerraum» eingeschränkt werden.

Die weiteren Etappen, bis die geänderte Nutzungsplanung rechtskräftig wird, sind:

  • öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeit für alle. 
  • Verabschiedung durch die —Gemeindeversammlung. Laut Senn könnte  sie bestenfalls im Dezember 2023 stattfinden – der zweitgenannte Termin vom Sommer 2024 scheint mir realistischer. 
  • Inkraftsetzung durch den Regierungsrat. Wird’s Anfang 2024? Mit zweijähriger Verspätung auf den ursprünglichen Zeitplan, wovon ein Teil auf pandemiebedingte Erschwernisse zurückzuführen sein mag

Ein sechsjähriger Planungs- und Entscheidungsprozess ist zu lang für eine Nutzungsplanung, die laut Raumplanungsrecht auf einen Betrachtungszeitraum von 15 Jahren auszurichten ist. Viele der zugrundeliegenden Fakten und Annahmen sind nach sechs Jahren  durch die Wirklichkeit längst überholt. Sollte man nicht schon 2024 die nächste Gesamtrevision einleiten, ganz nach dem Motto «Meister, die Arbeit ist fertig. Soll ich sie gleich flicken?»….