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Alterszentrum in bedrohlicher Schieflage

Dramatische Entwicklung beim Alterszentrum: Als der Gemeinderat am 10. Mai an seinem Informationsabend über den Stand des Vorhabens informierte, erweckte er den Anschein, zur Erteilung der Baubewilligung gelte es nur noch das längst fällige Okay des Kantons zum Projekt abzuwarten. Dabei wusste der Gemeinderat zu jenem Zeitpunkt seit über einem Monat, dass das Verfahren in Aarau sistiert ist. Denn die kantonale Denkmalpflege will das grosse Bauwerk auf jenem Teil der Zentrumswiese, auf dem es jetzt geplant ist, nicht zulassen.

Eine aktuelle Informationstafel an der Ecke Rössligasse/Chileweg informiert über das nun auf der Zentrumswiese ausgesteckte Projekt für das Alterszentrum.
Der geplante Standort fürs Alterszentrum passt der kantonalen Denkmalpflege ganz und gar nicht. Sie verlangt, dass das künftige Alterszentrum auf die vom Furtbach abgewandte Seite der Zentrumswiese verschoben wird.

Bevor der Gemeinderat über das Baugesuch der gemeindeeigenen Alterszentrum Würenlos AG entscheiden kann, braucht er grünes Licht von mehreren kantonalen Amtsstellen. Diese haben mitzureden, wenn es etwa um den Furtbach, die Verkehrserschliessung oder den Ortsbildschutz geht. Die Abteilung für Baubewilligungen beim kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt koordiniert und sammelt die Stellungnahmen der einzelnen Ämter und ist für den Gemeinderat der Ansprechpartner.

Nun liegt würenblicker ein Schreiben der Abteilung für Baubewilligungen an den Gemeinderat vom 25. April vor. Darin wird mitgeteilt, dass das Geschäft beim Kanton sistiert ist bis das Alterszentrum vom Furtbach weg verschoben sei. Die kantonale Denkmalpflege opponiert dem Bau am vorgesehenen Ort.

Im Schreiben mit dem harmlosen Titel «Unterlagenergänzung» folgt der Hammer am Schluss der 2 A4-Seiten füllenden Erwägungen: «Die Neubauten sind auf den nördlichen und/oder westlichen Arealteil zu konzentrieren.» Das ist exakt das, was die Einwender unter anderem fordern. Andere ihrer Argumente stehen dem Okay aus Aarau offenbar nicht im Wege. Für die Einwender ist der Brief aus Aarau trotzdem ein weiterer Teilerfolg. Sie sehen sich ihrem Ziel, das Alterszentrum auf der Zentrumswiese mindestens entlang dem Furtbach zu verhindern, wieder ein Stück näher. Und einige ihrer Exponenten fordern jetzt schon personelle Konsequenzen (Link zum nachfolgenden Gastkommentar).

Das Schreiben aus Aarau schliesst mit dem Satz: «Wir danken Ihnen für die umgehende Unterlagenergänzung, damit das Geschäft behandelt werden kann.» – «Umgehend» werden die Unterlagen wohl nicht ergänzt werden können. Das  aktuelle Projekt auf dem Computer huschhusch auf den nördlichen und westlichen Teil der Zentrumswiese zu verschieben, geht kaum. Dem steht die Geländebeschaffenheit entgegen. Aber auch der Zonenplan: Der neue Standort befände sich grösstenteils nicht mehr in der Zone für öffentliche Bauten, sondern in der Kernzone. In dieser sind so voluminöse Bauten wie die geplante nur möglich, wenn vorgängig ein Gestaltungsplan erstellt wird. Einen solchen gibt es nicht, die Erarbeitung dauert rasch einmal Jahre.

Dem Ziel, möglichst rasch zu einem Alterszentrum zu kommen, wurde insbesondere von der Alterszentrum Würenlos AG unter Leitung ihres VR-Präsidenten. Gemeindeammann Toni Möckel, und dem Lobbyverein Alterszentrum Würenlos alles andere untergeordnet. Und der Gemeinderat schaute zu. Von einem ursprünglich angekündigten Gestaltungsplan für die Zentrumswiese inklusive Rössli- und Postareal wurde sang- und klanglos abgesehen und stattdessen hurtig ein Studienwettbewerb nur fürs Alterszentrum ausgeschrieben: Siegerprojekt Margerite.  Bei dessen Bekanntgabe konnte nicht genug betont werden, Margerite haben eben gerade den Vorzug , dass nur Land in der Zone für öffentliche Bauten beansprucht und so ein Gestaltungsplan entbehrlich werde. 

Welche Ironie des Schicksals! Die Beschleunigung des Planungsprozesses kehrt sich spätestens jetzt ins Gegenteil. Das Alterszentrum verzögert sich weiter, ja droht gar zu scheitern. Denkmalpflegerische Aspekte wurden bei der Planung von Anfang an zu wenig beachtet. Dabei hatte die kantonale Denkmalpflege schon 2013 in einem Brief an den Gemeinderat die gleiche Haltung wie heute vertreten. Später kam ein vom Gemeinderat bestelltes Ortsbildgutachten zum Schluss, dass Margerite abgespeckt werden müsse, was dann auch erfolgte. Doch das genügte offenbar nicht. 

Hauptproblematik beim aktuellen-Projekt ist für die kantonale Denkmalpflege, «dass die vorgesehene Platzierung der Neubauten die Zentrumswiese in eine Restfläche nördlich des Rössliweges und in einen verhältnismässig schmalen Bereich entlang des Furtbach teilt.» Die Identität der historischen Zentrumswiese ändere sich dadurch «fundamental»: Der Furtbach wäre nicht mehr Teil der Zentrumswiese. Diese stelle aber seit je her das Vorfeld der Mühle, des Ortskerns jenseits am Furtbach und den darüber sich erhebenden Kirchenbauten samt dem einzigartigen Turm dar. Mühle wie Turm stehen unter kantonalem Schutz.

Ihren Entscheid stützt die kantonale Denkmalpflege ab auf das aargauische Kulturgesetz (samt Verordnung dazu). Demnach können Bauten in der Umgebung von unter Schutz gestellten Denkmälern untersagt werden, wenn sie ein Denkmal in seiner Wirkung beeinträchtigen. «In nicht ausreichendem Ausmass in die Planung eingeflossen» sind laut Denkmalpflege die Erkenntnisse des vom Gemeinderat beschlossenen und für ihn verbindlichen Masterplans Plus «Zentrum Würenlos» vom März 2019. Der weise explizit darauf hin, dass die Zentrumswiese mit dem Furtbach und dem historischen Ortskern mit Schutzobjekten räumlich-visuell verknüpft bleiben sollte.

Es ist zu vermuten, dass hinter den Kulissen bereits lobbyiert wird, damit die kantonale Denkmalpflege von ihrer Haltung abrückt. Doch auch wenn der Gemeinderat letztlich das Okay erhielte, die Baubewilligung zu erteilen, so wäre das Alterszentrum längst noch nicht gebaut. Für die Einwender im Baubewilligungsverfahren ist der Brief der Abteilung für Baubewilligungen allemal eine «Steilvorlage». Er erhöht ihre Chancen auf dem allenfalls zu beschreitenden Weg durch die Beschwerdeinstanzen markant.

Gemeinderat und Alterszentrum Würenlos AG wurden am Samstag, 4. Juni, 18 h, per Mail um Stellungnahmen zum Brief aus Aarau ersucht. Bis18. Juni, 18h, ist keine offizielle Reaktion erfolgt.

Anton Möckel steht in der Verantwortung (Gastkommentar)

Autor Heinrich Nüssli gehört zum Kreis der Einwender und wohnt an der Mühlegasse 15a

In einem ausführlich begründeten Schreiben vom 7.3.2013 an die Gemeinde Würenlos hatte die Kantonale Denkmalpflege erklärt, dass Würenlos im ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) als “regional bedeutend’ eingestuft wird und festgestellt: «Ein Überbauen der Zentrumswiese wird auf Grund der oben genannten Überlegungen grundsätzlich in Frage gestellt».

Am 11. Juni 2013 dann hat die Einwohnergemeindeversammlung beschlossen, die Zentrumswiese solle Standort des geplanten Alterszentrums sein. Schon bei der Präsentation des Projektes ‘Margerite’ war klar ersichtlich, dass das ausgewählte Projekt nicht erschlossen ist, diametral gegen den Masterplan PLUS verstösst und sich über das ISOS hinwegsetzt. Dies bei einem gemeindeeigenen Projekt, dem die Einhaltung der Planungsgrundsätze und der räumlichen Abstimmung speziell aufgegeben ist.

Mit Schreiben vom 25.4.2022 hat die kantonale ‘Abteilung für Baubewilligungen des Departement Bau, Verkehr und Umwelt’ das von der Alterszentrum Würenlos AG eingereichte Baugesuch mit detaillierten Begründungen und folgendem Fazit zurückgewiesen: «Das Gesuch kann in der vorliegenden Form noch nicht bewilligt werden. Die Neubauten sind auf den nördlichen und/oder westlichen Arealteil zu konzentrieren». Dies hiesse im Klartext ‘zurück auf Feld eins’. Die westlichen Parzellen der Zentrumswiese unterliegen der Gestaltungsplan-Pflicht. Zwar ist die kantonale Forderung noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Sie zeigt jedoch mit aller Deutlichkeit auf, dass es für die Realisierung des Alterszentrums auf der Zentrumswiese zwingend einer Sondernutzungsplanung bedurft hätte, in der alle beteiligten Interessen umfassend gegeneinander hätten abgewogen werden können. Ein nicht ausgewogenes und überrissenes Maximalprojekt am falschen Ort kann auf der Zentrumswiese nicht funktionieren.

Auch in der Alterszentrum Würenlos AG ist der Verwaltungsrat gemäss Gesetz zur Führung der Geschäfte der Aktiengesellschaft verpflichtet und steht damit in der Verantwortung. In den vier Jahren seiner Tätigkeit versuchte der Verwaltungsrat unter Präsident Anton Möckel stur und unverantwortlich, ein nicht bewilligungsfähiges Bauvorhaben durch alle Instanzen zu boxen. Resultat: Bruchlandung und die Vernichtung von geschätzten CHF 2 Millionen Steuergeldern.

Anton Möckel muss als Verwaltungsratspräsident die Verantwortung übernehmen und folglich zurückzutreten. Die Gemeinde Würenlos als Aktionär der Alterszentrum Würenlos AG sollte eine Verantwortungsklage gegenüber dem Verwaltungsrat wegen fahrlässiger Pflichtverletzung prüfen.

Weshalb wird nicht eine aussenstehende Unternehmung ohne Interessenkonflikte mit Entwicklung, Realisierung und Betrieb des gewünschten Alterszentrums beauftragt? Es gehört nicht zu den Kernaufgaben des Würenloser Gemeinderates, sich als Immobilienentwickler eines Alterszentrums zu versuchen.

Auch das Dörfliche hat seinen Preis

«Das Dörfliche soll bleiben», «Würenlos soll nicht um jeden Preis wachsen» – so und ähnlich lauten die behördlichen Kommentare zur Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung (Link zu BT-Bericht). Am 15. Juli startet das öffentliche Mitwirkungsverfahren zu dieser Planungsvorlage, die das künftige Gesicht von Würenlos prägen wird. 

Einkaufsfreuden im Dorf von einst: Auslage mit Frischprodukten und Personal (Paula Lienhammer, links, und Rösli Günter) vor dem früheren Kaufhaus Konkordia an der Bachstrasse, vor 1962. (Bild: Familienbesitz Dahinten)

Die Stossrichtung der Revision – weder Einzonungen noch Aufzonungen in grösserem Ausmass –  dürfte der vorherrschenden Stimmung in der Bevölkerung Rechnung tragen. Es war jedenfalls der Tenor an den öffentlichen Workshops zur Nutzungsplanung. In der Würenblicker-Langzeit-Umfrage zur Bevölkerungsentwicklung (siehe rechte Randspalte) finden gar über die Hälfte der 329 bis heute Antwortenden, das der Nutzungsplanrevision zugrundegelegte Wachstumsziel von 7300 Einwohnern in 15 Jahren sei zu hoch. Dabei erwartet der Kanton in seiner Bevölkerungsprognose, welche die allgemeine Dynamik im Raum Limmattal berücksichtigt, für Würenlos eine Bevölkerungszunahme auf fast 7600 Einwohnerinnen und Einwohner im gleichen Zeitraum.

Dörflicher Charakter eines Ortes ist gut und recht, aber was ist eigentlich darunter zu verstehen? Ganz Unterschiedliches, wie die Würenloser Bevölkerung mit ihrem Verhalten zeigt.

Für die einen ist es vor allem der bauliche Charakter. Die “Häuschen-Schweiz”, aus der Kindheit vertraute Giebeldächer, gepflegte Vorgärten, gemütliche Gässchen und Ecken. Ob es noch die Wurst vom Dorfmetzger und den Sonntagszopf vom Dorfbeck gibt, ist ihnen egal. Man deckt sich ohnehin im Tägi oder Shoppy ein.

Andere verstehen unter dem Dörflichen vor allem ein bestimmtes soziales Zusammenleben. Man grüsst sich auf der Strasse, man kennt das halbe Dorf. Man verbringt die Freizeit im eigenen Verein und an geselligen Anlässen anderer Vereine.

Für andere wiederum ist das Funktionale wesentlich. Man kann im Dorf fast alles kaufen, was man fürs tägliche Leben so braucht. Wenn der Wasserhahn rinnt oder wenn der Zahn schmerzt, ist der Fachmann oder die Fachfrau nicht weit. Die Schulwege sind kurz, und zum Spielen sind die Kinder nicht auf das sterile Spielplätzchen hinter dem Haus angewiesen, irgendwo im Dorf warten auf sie grössere Abenteuer. 

Natürlich bedingen sich diese verschiedenen dörflichen Aspekte ein Stück weit gegenseitig. Doch für ein Lebensgefühl in pitoreskem Dorfbild hat man ja sein Chalet im Bündnerland. Und wer einen netten Pool im Garten hat, kann auf das dörfliche Schwimmbad pfeifen. Wer lieber zurückgezogen lebt, verzichtet noch so gern auf den zeitraubenden Schwatz mit Kretipleti beim Einkaufen. Und wer sein Kind ohnehin mit dem SUV zur Schule karrt, dem sind die Schulwege anderer Kinder schnurz. Kurzum: Jede und jeder kann auf seine Art glücklich werden. Und dies ist eigentlich das pure Gegenteil des Dörflichen. Denn schon vor Jahrhunderten hiess es: Stadtluft macht frei!

Dass jetzt der Dorfkern vermehrt Beachtung finden soll, ist bemerkenswert.  Denn einen Dorfkern nach landläufiger Auffassung hatte Würenlos nie. Die frühere Siedlung zog sich drei wichtigen Strassenzügen entlang – der Land, Schul- und Dorfstrasse und mittendrin die Zentrumswiese. Dichter war die Bebauung auch noch an der Mühlegasse und am mittleren Teil des Furtbachs. An der Land- und Schulstrasse ist der dörfliche Charakter von früher nur noch bruchstückhaft ablesbar.

Es hat also schon seine Richtigkeit, dass, wer durch unser Dorf fährt (oder geht!), gar nicht richtig mitbekommt, wo eigentlich das Zentrum liegt. Das Dorfzentrum muss neu erfunden werden. Doch was gehört in ein Dorfzentrum des 21. Jahrhunderts? Mehr Einkaufsläden – die immer mehr vom Online-Shopping konkurrenziert werden? Mehr Beizen – wo schon einige der bestehenden kaum über die Runden kommen? Die Post – wo wir um die bestehende fürchten müssen? Mehr Gesundheits- und Wohlfühlpraxen – ob wir uns das auch künftig leisten können? 

Die Nachfrage nach Wohnraum übersteigt heute schon das Angebot beträchtlich. Wohnen in Würenlos ist sehr teuer geworden. Sollte der Boom anhalten und sollten sich die Baulandreserven und Verdichtungsmöglichkeiten trotz Revision der Nutzungsplanung frühzeitig erschöpfen, würde es noch viel teurer werden. Dieser Preis wäre nicht in Geld zu bezahlen und hätte einen Namen: Gentrifizierung – einkommensschwächere würden durch wohlhabendere Haushalte aus der Gemeinde verdrängt. Gut zu beobachten im Kanton Zug, in Ausserschwyz, an beiden Zürichseeufern. 

Das Leben in Würenlos und dessen dörflicher Charakter sind heute stark geprägt von einer sehr gemischten Bevölkerung und einem breiten Mittelstand. Sollte dessen einkommensschwächere Teil aus der Gemeinde vertrieben werden, weil er sich das Wohnen hier nicht mehr leisten kann, dann wäre der Preis des Dörflichen endgültig zu hoch

Kampfwahl um Gemeinderatssitze

Am 29. September kommt es bei der Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates zu einer Kampfwahl: Die wählerstärkste Ortspartei, die SVP, will auch wieder im Gemeinderat vertreten sein und hat den 40-jährigen Steven Schraner als Kandidat nominiert. Dies hat dieser selbst in der Facebook-Gruppe «Du bisch vo Würelos» bekannt gegeben. Bankfachmann Schraner ist bekannt geworden durch seinen Kampf gegen die Maskenpflicht an aargauischen Primarschulen. Nun setzt er sich für den Bau eines Pumptracks (Piste mit Buckeln und Steilwänden für BMX-Bikes) in Würenlos ein und hat dafür einen Verein mitbegründet.

Nun meldet das “Badener Tagblatts” am 29. Juni, dass auch die FDP beschlossen hat, ihren durch Rücktritt von Markus Hugi (FDP) auf Ende der Amtsperiode freiwerdenden zweiten Sitz zu verteidigen. Neben dem bisherigen Nico Kunz kandidiert für die FDP deren Ortsparteipräsident Consuelo Senn (58). Ausserdem kandidieren erneut Gemeindeammann Toni Möckel (parteilos) sowie Barbara Gerster Rytz und Lukas Wopmann (beide Die Mitte (ehemals CVP).

(Dieser Textkasten ersetzt eine frühere Meldung über die SVP-Kandidatur.)

Baurecht fürs Alterszentrum: Showdown blieb aus

Viel Lärm im Vorfeld und dann das: Nach einem einzigen kritischen Votum eines Anwohners genehmigte die Gemeindeversammlung vom Dienstag mit wenigen Gegenstimmen  den Baurechtsvertrag mit der Alterszentrum Würenlos AG . Das Baurecht ist eine Bedingung dafür. dass das Alterszentrum auf auf der Zentrumswiese gebaut werden kann. Doch entscheidender wird das Baubewilligungsverfahren sein.

Mit einem anonymen Flugblatt und später auch in Leserbriefen und Online-Kommentaren hatten sich Gegner des Alterszentrum-Projekts Margerite wenige Wochen vor der Gemeindeversammlung zur Wort gemeldet und und vor allem das von Gemeinderat und Verwaltungsrat der Alterszentrum AG gewählte planerische Vorgehen scharf kritisiert. Die Kampagne liess eigentlich auch einen Schlagabtausch an der Versammlung selbst erwarten. 

Doch davon weit und breit keine Spur. Schon der Aufmarsch zur Versammlung lag unter den Erwartungen . Statt der 200 bis 300 Stimmberechtigten, die Gemeindeammann Toni Möckel laut Limmatwelle erwartet hatte, fanden sich nur deren 167 in der Mehrzweckhalle ein. Und die Diskussion zum Traktandum Baurecht riss niemanden vom Hocker. Die Versammlung dauerte schliesslich auch nur 2 Stunden und 40 Minuten – weniger lang als befürchtet. 

Ein Grund für die mittelmässige Beteiligung war gewiss die Corona-Situation, die sich jüngst verschärft hat. Das umsichtige Schutzkonzept kam aber nicht an seine Grenzen. Die Dreifachhalle war in sechs klar getrennte Sektoren eingeteilt, die Stühle waren einzeln in gehörigem Abstand aufgestellt. Das Gefühl von Enge kam nie auf. Und die Stimmberechtigten verhielten sich überaus diszipliniert.

Gleichwohl wünschten sich wohl alle, dass dies die letzte unter derartigen Umständen stattfindende Gemeindeversammlung gewesen sein möge. Gespräche am Rande mit anderen Stimmberechtigten oder Behördemitgliedern gehören zu einer Würenloser Gemeindeversammlung ebenso wie der Apéro danach. In der Riesenhalle fehlte die Nähe. Und immer wieder kam das Publikum rein akustisch kaum mit, was vor dem fernen Gemeinderatstisch zwischen Votanten oder Fragestellern und Gemeinderatsmitgliedern verhandelt beziehungsweise genuschelt wurde.

So auch beim einzigen kritischen Votum zum Baurechtsvertrag. Zentrumswiese-Anwohner Roland Benguerel (in der ursprünglichen Fassung war der Vornahme verwechselt worden, würenblicker bittet das Versehen zu entschuldigen) liegt seit Jahren mit der Gemeinde im Clinch , weil seine Liegenschaft am Rössliweg auch 17 Jahre nach Erteilung der  Baubewilligung noch nicht ordnungsgemäss erschlossen ist. Er meinte gewiss nicht zu Unrecht, dass dieses Problem im Zusammenhang mit dem Alterszentrum nun endlich zu lösen sei. Dass man sich endlich finde, sei auch ihm ein Anliegen, versicherte ihm Gemeindeammann Möckel. Es sei klar, dass der an sich rechtsgültige Erschliessungsplan für die Zentrumswiese noch zu überarbeiten sei. 

Für den Baurechtsvertrag setzten sich verschiedene Votanten ein, auch die Sprecher des CVP und der FDP. Doch weitere Margerite-Gegner meldeten sich nicht  zu Wort. Dies dürfte ihnen, nachdem sie schon nicht mit ihren Namen zum Flugblatt hatten stehen wollen, noch weiter Sympathien kosten. Nun, sie sahen wohl zum Vornherein auch keine  Chance, die Gemeindeversammlung für ihre Anliegen gewinnen zu können.

Doch in Sicherheit wiegen  dürfen sich deswegen die Alterszentrum-Befürworter noch lange nicht. Das Baurechtstraktandum war ja eher ein Nebenschauplatz.  Sofern die zum Teil schon älteren Gegner genügend Durchhaltewillen aufbringen, werden sie ihr Glück auf juristischem Weg im Baubewilligungsverfahren versuchen.

Mit dem doppelten Ja zum Baurecht (145: 6 für den Inhalt des Vertrags und 137:9 für die Ermächtigung des Gemeinderats, diesen Vertrag abzuschliessen) ist zwar ein nicht unbedeutendes Etappenziel erreicht. Auf eine rasche Realisierung des Alterszentrums zu hoffen, ist aber verfrüht. Die Fussballstadien in Aarau und Zürich lassen grüssen.

Ebenfalls ihr Ziel nicht erreicht haben an der Versammlung die Strahlengegner. Sie beantragten die Rückweisung des 1,8-Mllionen-Kredits für die Beschaffung von Smart Metern (neue Stromzähler der TBW). Die Rückweisung wurde klar abgelehnt, der Kredit bewilligt. Aber im Gegensatz zu den Margerite-Gegnern legten sich Andreas Pestalozzi und Alessandro Camisani von der IG Mitsprache 5G zWürelos mit beherzten Voten ins Zeug. Den Rückweisungsantrag begründeten sie damit, dass es noch zu viele offene Fragen gebe im Zusammenhang mit dem Wechsel von den herkömmlichen Stromzählern auf sogenannte Smart Meter, die jede Stromleitung in den Wohnhäusern zu einer Sendeantenne machten. Es sei genügend Zeit, diese Fragen vor einer Beschaffung genauer zu prüfen. Dem Applaus auf die kritischen Voten nach zu schliessen, ist die Sorge um die zunehmende Strahlenbelastung doch recht verbreitet

Alle weiteren Geschäfte, darunter ein 0,8 Mio.-Kredit für den Umbau des Knotens Land-/Bahnhofstrasse bei der SBB-Barriere (eine Bedingung, damit die neue Landi dereinst überhaupt eröffnet werden darf) und 17 Einbürgerungen wurden ohne grosse Diskussionen und meist einstimmig gutgeheissen